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Zusammenfassung

Autor: BulleMölders
« am: 22. Juni 2018, 12:33:38 »

Zitat
Ein aktiver Soldat in Uniform auf einem Stadtfest, der sich sinnlos betrinkt, wird doch sofort negativ der Bundeswehr angelasstet. Auch wenn er nicht offiziell dort war.
Gerade die Marine macht die Hafenbesuche (auch die "inoffiziellen") gerne in Uniform - Botschafter in Blau versus blaue Botschafter.

Nur ist die warnehmung von Menschen in Uniform in vielen Ländern eine komplett andere als bei uns in Deutschland.
Da ist ja Uniform per se schon was schlechtes und wenn sich dann jemand in Uniform auch noch daneben benimmt, dann droht ja der Untergang des Abendlandes.

Aber wie miguhamburg1 schon richtig bemerkt hat, bring diese Diskussion die TE nicht weiter und deshalb sollten wir es gut sein lassen.
Autor: F_K
« am: 22. Juni 2018, 09:51:05 »

Zitat
Ein aktiver Soldat in Uniform auf einem Stadtfest, der sich sinnlos betrinkt, wird doch sofort negativ der Bundeswehr angelasstet. Auch wenn er nicht offiziell dort war.

Ja, und?

Gerade die Marine macht die Hafenbesuche (auch die "inoffiziellen") gerne in Uniform - Botschafter in Blau versus blaue Botschafter.

Ich finde Uniformen (von Blaulichtorganisationen und von Militär befreundeter Staaten) grundsätzlich "gut" und freue mich, wenn diese gezeigt werden.

(.. und wenn sich dann mal ein einzelner Vertreter einer solchen Organisation "daneben benimmt", dann gibt es entsprechende Sanktionsmöglichkeiten).
Autor: LwPersFw
« am: 22. Juni 2018, 09:45:14 »

Ja, natürlich geht indirekt mit dem Tragen jedweder, einem Unternehmen oder Organisation eindeutig zuzuordnenden Dienstbekleidung auch eine allgemeine Repräsentationswirkung durch den Träger aus. Im Positiven - wie im Negativen. Das ist doch eine Binse und wird sowohl in der Bekleidungsvorschrift der Bw, als auch des THW abgebildet.

Das alles hilft doch aber nicht weiter, um die Frage unserer Fragenstellerin hier zu beantworten. Ich habe es in den letzten Jahren bei den unterschiedlichsten Truppenzeremoniellen in ganz Deutschland, denen ich beiwohnen konnte, dass unter den Zuschauern eigentlich immer einzelne Personen von THW, Johannitern etc. in ihren jeweiligen Dienstbekleidungen teilnahmen - und an deren Tätigkeitskennzeichnungen zu sehen war, dass es eben keine hochrangigen, abgeordneten Vertreter ihrer jeweiligen Organisationselemente waren. So erscheint es mir also zumindest möglich zu sein, die THW-Dienstbekleidung zu derartigen Anlässen zu tragen.

Auf der sicheren Seite wäre dann doch unsere Fragenstellerin, wenn sie das Tragen des THW-Dienstanzuges bei ihrem Ortsbeauftragten beantragt.


So steht es ja auch in den Richtlinien:

"§ 15 Festlegung der Kleiderordnung

(1) Welche Art von Bekleidung getragen wird, bestimmt die leitende Führungskraft."



Und warum ... um den Ausführungen von @miguhamburg1 zu folgen ... sollte sich die Führungskraft gegen die Teilnahme an einem feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr aussprechen ...
Autor: miguhamburg1
« am: 22. Juni 2018, 09:33:13 »

Ja, natürlich geht indirekt mit dem Tragen jedweder, einem Unternehmen oder Organisation eindeutig zuzuordnenden Dienstbekleidung auch eine allgemeine Repräsentationswirkung durch den Träger aus. Im Positiven - wie im Negativen. Das ist doch eine Binse und wird sowohl in der Bekleidungsvorschrift der Bw, als auch des THW abgebildet.

Das alles hilft doch aber nicht weiter, um die Frage unserer Fragenstellerin hier zu beantworten. Ich habe es in den letzten Jahren bei den unterschiedlichsten Truppenzeremoniellen in ganz Deutschland, denen ich beiwohnen konnte, dass unter den Zuschauern eigentlich immer einzelne Personen von THW, Johannitern etc. in ihren jeweiligen Dienstbekleidungen teilnahmen - und an deren Tätigkeitskennzeichnungen zu sehen war, dass es eben keine hochrangigen, abgeordneten Vertreter ihrer jeweiligen Organisationselemente waren. So erscheint es mir also zumindest möglich zu sein, die THW-Dienstbekleidung zu derartigen Anlässen zu tragen.

Auf der sicheren Seite wäre dann doch unsere Fragenstellerin, wenn sie das Tragen des THW-Dienstanzuges bei ihrem Ortsbeauftragten beantragt.
Autor: BulleMölders
« am: 22. Juni 2018, 07:44:21 »

Ob jemand offiziell oder nicht offiziel eine Organisation vertritt wenn er irgendwo in Uniform der Organisation auftritt ist doch das eine.
Das andere ist doch die warnehmung der Bevölkerung und die wird doch sein, wenn der in Uniform da ist, dann vertritt er auch seine Organisation.
Und das kann halt positiv oder negativ wargenommen werden.
Ein aktiver Soldat in Uniform auf einem Stadtfest, der sich sinnlos betrinkt, wird doch sofort negativ der Bundeswehr angelasstet. Auch wenn er nicht offiziell dort war.
Autor: miT
« am: 21. Juni 2018, 20:56:26 »

F_K, findest du nicht, dass gerade auch eine einzelne Person in der  Öffentlichkeit durch aus eine ganze Organisationen vertritt. Natürlich nicht offiziell, doch jegliches positives doch gerade auch negatives Verhalten wird gleich wieder verallgemeinert .  In diesem Fall glaube ich natürlich nicht an ein negatives Beispiel doch es reicht ja das eine unter vielen wie so oft. Allgemein gefrag.
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2018, 20:39:20 »

Siehe Anhang

Seite 12 ... § 15 und zu § 15
Autor: F_K
« am: 21. Juni 2018, 20:06:48 »

@ MIT:

Auf die einzuhaltenden Vorschriften hatte ich hingewiesen.

Zumindest ist ein Soldat im Dienstanzug, alleine oder in der Gruppe, nicht automatisch Repräsentant der BW - ich kenne keine Organisation, bei der das automatisch der Fall wäre.
Autor: miT
« am: 21. Juni 2018, 20:01:00 »

... Ist es denn von THW her erlaubt ohne offizielle Beteiligung?

Ich kann nur für meinen Ortsverband sprechen, dort ist es ohne Offizielle beteiligung streng Untersagt, auf öffentlichen Veranstaltungen in THW-Uniform zu erscheinen!
Das wird bei uns nur, wirklich nur, mit offizieller Teilnahme des THW genehmigt.
In dem moment, wo Sie in Uniform an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen, sind Sie nach außen hin offizieller vertreter ihrer Organisation...

Ich hab das bei weitem nicht so schön ausgedrückt aber hinter meinem subjektiven Beitrag steckt halt auch wie angedeutet die Auffassung wenn es keine offizielle Abordnung ist, ist so ein einzelnes Menschenwesen irgendwie ...... ich denke meine Meinung ist angekommen
Autor: PzPiKp360
« am: 21. Juni 2018, 18:26:09 »

Warum sollte es das Thema "UTE" nur bei der Bundeswehr geben?  ::)
Autor: burner71
« am: 21. Juni 2018, 17:06:50 »

... Ist es denn von THW her erlaubt ohne offizielle Beteiligung?

Ich kann nur für meinen Ortsverband sprechen, dort ist es ohne Offizielle beteiligung streng Untersagt, auf öffentlichen Veranstaltungen in THW-Uniform zu erscheinen!
Das wird bei uns nur, wirklich nur, mit offizieller Teilnahme des THW genehmigt.
In dem moment, wo Sie in Uniform an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen, sind Sie nach außen hin offizieller vertreter ihrer Organisation...
Autor: miT
« am: 21. Juni 2018, 08:40:18 »

Oh da gebe ich aber such völlig recht, so manch einer oder auch eben viele machen sich gar keine Gedanken und sind, wie darf ich es sagen, völlig underdressed? Ich finde aber das ich die TE nicht kritisiert habe! Sollte das so angekommen sein bitte ich höflich um Entschuldigung, ich habe wirklich nur versucht meine subjektive Meinung zu vermitteln und habe dabei die Kategorie „underdress“ garnicht erst erwähnt. Es bleibt meine Meinung sich adrett zu machen ist angebracht, Uniform alleine... hmmm Geschmackssache. Ist es denn von THW her erlaubt ohne offizielle Beteiligung?
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Juni 2018, 07:56:39 »

Lieber MiT, Ihre Meinung zur Dienstbekleidubg in allen Ehren. Wenn ich mir so Bilder/Filme von Gelöbnissen anschaue, die in der Fläche stattfinden, bin ich schon erstaunt, wie viele Angehörige/Gäste in Ihrem Aufzug genau so zum Grillfest in Nachbars Garten, an den Strand oder Baggersee oder zu sonstigen schlichten Freizeitanlässen passend gekleidet wären.

Während diese Gäste für mich eher völlig unüberlegt handeln oder eine „Völlig-Egal“ Haltung zeigen, mit anderen Worten, Anlass und angetretene Truppe geringschätzen (denn sie wissen ja, dass Sie zum Feierlichen Gelöbnis eingeladen sind!), ...

... macht sich hier jedenfalls die Fragenstellerin, wie Sie Anlass und ihren Bruder mit der Kleidubg wertschätzen kann. Das zu kritisieren, finde ich völlig unangemessen. Natürlich ist es schön, Polizisten, Feuerwehrleute, THWmer in ihren Dienstanzügen als Gast bei Gelöbnissen zu haben!
Autor: miT
« am: 21. Juni 2018, 00:10:14 »

 Es war ein rein persönlicher, weder rechtlich noch ähnlich behafteter Art.  Es gibt ja auch diverse Anfragen ob man als Gast auf einer Hochzeit im Dienst Anzug erscheinen kann. Manchmal ist es sinnvoll, manchmal werden ganze Kompanien eingeladen, manchmal werden Abordnungen gestellt.  Doch würde ich mit meiner Familie zu einem Gelöbnis eines Familienangehörigen reisen würde ich nicht alleine in Uniform eines anderen Trägers erscheinen.  Ich finde es ist eine Art Repräsentationsfunktion, die alleine für sich gestellt untergeht.  Aber wie gesagt, persönliche Meinung. Zudem liegt man definitiv nicht falsch in der Kleiderwahl ;-)
Autor: F_K
« am: 19. Juni 2018, 17:31:29 »

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