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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: StierNRW am 25. September 2018, 14:50:00

Titel: Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: StierNRW am 25. September 2018, 14:50:00
Werte Mitforisten,

ich habe das hier bei "Spiegel Online" gefunden:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ursula-von-der-leyen-wehrressort-zahlte-bis-zu-150-millionen-euro-jaehrlich-an-berater-a-1229849.html (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ursula-von-der-leyen-wehrressort-zahlte-bis-zu-150-millionen-euro-jaehrlich-an-berater-a-1229849.html)

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: Tasty am 26. September 2018, 12:03:26
Wen wundert das? Mich nicht wirklich...
Schon seit Jahrzehnten gilt Verteidigung als eines der schwierigsten Ressorts und das BMVg als kaum führbar.
Der Mix aus Beamten und Soldaten einerseits sowie der häufige Personalwechsel im Rahmen des Verwendungsaufbaus bei letzteren und nicht zuletzt die für eine oberste Bundesbehörde atypische Auf- und Unterbau begünstigen ein Eigenleben und das Hin- und Herschieben von Verantwortung. Auf Verwendungstiefe basierende Erfahrung und langfristige Verantwortung (durch lange Stehzeit auf einem DP) gibt es höchstens bei den Beamten. Gerade militärisch dominierte Referate sind davon besonders betroffen.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: BulleMölders am 18. Oktober 2018, 07:14:29
Und hier der nächste Akt zu dem Thema:

Affäre um externe Berater
Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berater-affaere-bei-der-bundeswehr-strafanzeige-gegen-ursula-von-der-leyen-a-1233811.html
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. Oktober 2018, 10:11:12
@ Tasty

mit Verlaub, welches Ministerium ist nicht "schwierig"? In jedem großen Ressort gibt es Partikularinteressen, die dann auf dem politischen Leitungsstrang ihr Eigenleben in den Häusern finden. Das ist doch eine Binse.

Im Ürbigen sind derartige Beratungsverträge durchgehend mindestens auf der Staatssekretärsebene initiiert und abgeschlossen worden. Und genau dieselbe Ebene entscheidet auch über die Zuordnung anstehender Projekte zu den einzelnen Beratungsverträgen. Mit anderen Worten, das, was hier gerade beschrieben wird, ist ausschließlich der politischen Leitung zuzuschreiben.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 19. Oktober 2018, 06:19:34
Zitat
Mit anderen Worten, das, was hier gerade beschrieben wird, ist ausschließlich der politischen Leitung zuzuschreiben.


Das stimmt.  Aber ich frage mich wirklich, wie die Beratung der Leitung funktioniert. Es muss doch dort Menschen geben, die der Leitung mal einen Hinweis darauf geben, dass es sowas wie Vergabeverfahren und Ausschreibungen gibt, die es zu beachten gilt. Sagt das niemand der Leitung? Traut sich das keiner oder sind die wirklich so doof (glaube ich nicht)? Oder ist es der Leitung wirklich egal (das kann ich mir auch nicht vorstellen) Das ist der Punkt, der mich bei dem Thema am meisten interessieren würde.

 
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: Ralf am 19. Oktober 2018, 07:33:32
Wenn das ähnlich wie bei einigen Personalsachen geschieht, hört keiner drauf: da könne noch so viele Hinweise sein, dass das gem. Zentralerlass/SLV o.ä. nicht möglich ist, es wird halt angeordnet.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: Andi am 19. Oktober 2018, 07:44:52
Und es war ja erklärtes Ziel der Leitung und auch von Staatssekretärin Suder alte Zöpfe abzuschneide und Vorgehensweisen zu beenden. Da ging es ja gerade darum nicht auf das zu hören, was die "Altforderen" erzählen.
War und ist ja auch im Bereich Arbeitgebermarke so.

Gruß Andi
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 19. Oktober 2018, 07:59:06
Mag sein. Und die Ministerin muss sich auch nicht an bundeswehrinterne Vorschriften und Verfahren halten, weil sie da drüber steht. Allerdings muss sie sich an die Gesetze halten! Und als erfahrene Politikerin weiß sie, dass sie in Teufels Küche kommt, wenn sie sich nicht an die allgemeinen Gesetze hält.

Wenn also ein Berater der Ministerin sagt: Achtung, das müssen wir formell ausschreiben, sonst läuft es rechtswidrig und das gibt Ärger, dann sollte ein erfahrener Politiker darauf hören.

Tut er oder sie das dann nicht, dann habe ich auch kein Mitleid, wenn dann hinterher die politischen Skandale und Konsequenzen drohen.

Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2018, 08:45:31
Um es mal ganz deutlich zu sagen: Der weitaus größte Anteil an Berateraufträgen ist dem ministeriellen Unterbau erst dann bekannt, wenn deren Arbeit bereits begonnen hat. Und, @ Ralf hat es angedeutet, die politische Leitung erteilt Aufträge in ihren Apparat hinein mit Anspruch, es möglich zu machen und sich über die - selbstverständlich erfolgende Beratung (im Falle des vorherigen Bekanntwerdens der Absicht(!) ) - Beratung auch inwegzusetzen. Doch das ist kein Spezifikum des Verteidigungsministeriums, das passiert in allen Ministerien in Bund und Ländern. Die Verewaltung ist schlicht dauzu da, den politischen Willen der Regierenden umzusetzen. Ob mit oder ohne vorherige Möglichkeit einer fachlichen Beratung.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: Andi am 19. Oktober 2018, 08:56:37
Na ja, ein Beamter hat aber die Pflicht zur Remonstration - das gilt auch für die Staatssekretäre. Ansonsten trägt er persönlich die Verantwortung.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2018, 09:09:54
Lieber Andi, das ist richtig, aber eine Anweisung, Rechnungen einer bestehenden Rahmenvereinbarung zuzuordnen, ist ja nun nichts Gesetzeswidriges, sondern hinterher maximal ´"irrtümlich" erfolgt. So wird der Tenpr auch hier sein, die Ministerin gelobt Besserung ... und dann wird sich der Staub auch wieder legen.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: Maj a.D. am 19. Oktober 2018, 09:20:43
Na ja, ein Beamter hat aber die Pflicht zur Remonstration - das gilt auch für die Staatssekretäre. Ansonsten trägt er persönlich die Verantwortung.

Ich stimme da voll zu, im BMVg sitzen aber auch Soldaten und da wird es dann schon interessant mit der Pflicht zur Remonstration...

Wo sind die Grenzen der soldatischen Pflichten bei Befehlen/Anweisungen zu Gehorsam und (Pflicht!?! zu) Widerspruch/Remonstration?
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: F_K am 19. Oktober 2018, 09:35:10
Ein Befehl, der strafbar wäre, darf nicht ausgeführt werden - insoweit ist da schon eine Gegendarstellung angesagt.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2018, 09:39:37
Ich wiederhole es gern noch einmal: Die Masse der Aufträge, die an Berater erfolgt, kommt direkt aus dem Bereich der politischen Leitung einschließlich der beamteten Staatssekretäre. Ohne vorherige Einbeziehung der jeweils zuständigen Abteilungen. Und die Masse dieser Aufträge wiederum gelangen der "Arbeitsebene" erst mit dem vorliegenden ergebnisreport überhaupt zur Kenntnis.

Mit anderen Worten: Eine Pflicht zum Gegenvorschlag/zur Stellungnahme/zur Remonstration kann doch erst dann erfolgen, wenn die Personen, die dies tun könnten/müssten überhaupt mit diesen themen konfrontiert werden. Genau dies unterbleibt jedoch mit Masse vor dem konkreten Beratungsauftrag.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: Maj a.D. am 19. Oktober 2018, 10:18:17
Ein Befehl, der strafbar wäre, darf nicht ausgeführt werden - insoweit ist da schon eine Gegendarstellung angesagt.

Ob bei der haushaltärischen "Falschbuchung" oder beim falschen Verfahren der Ausschreibung eine Straftat vorliegt, wage ich zu bezweifeln. Hier greift Vertragsrecht und dann sind wir im Zivilrecht unterwegs.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: F_K am 19. Oktober 2018, 10:36:37
Es geht um Nichtabführen von Rentenbeiträgen - dass ist strafbar.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2018, 11:28:25
Lieber F_K,

es geht in den hier beschriebenen Medienberichten um IT-Dienstleistungsberatungen, die für den Bereich CIT/CIR beauftragt wurden und über das BAAIN im Rahmen eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hard-/Software - und damit außerhalb des Rahmenvertragsumfangs - gabegerechnet wurden. Was immer konkret geschah, wird man sich seitens des Ministeriums/des BAAIN auf einen Irrtum berufen. Der Verstoß gegen das Vergaberecht wurde vom Ministerium zwischenzeitlich auch eingeräumt.

Woher Sie die Rentenbeiträge, die angeblich nicht gezahlt wurden, nehmen, bleibt allerdings unerfindlich.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: KlausP am 19. Oktober 2018, 11:45:56
Bei der aktuell in den Medien kursierenden Strafanzeige geht es um den Verdacht der Scheinselbständigkeit etlicher dieser externen Berater.

Siehe auch hier: https://augengeradeaus.net/2018/10/berater-im-verteidigungsministerium-probleme-mit-scheinselbstaendigkeit/ (https://augengeradeaus.net/2018/10/berater-im-verteidigungsministerium-probleme-mit-scheinselbstaendigkeit/)
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 19. Oktober 2018, 13:31:20
Zitat
Woher Sie die Rentenbeiträge, die angeblich nicht gezahlt wurden, nehmen, bleibt allerdings unerfindlich.

Naja, auch wenn man bei der Bewertung von Medienbeiträgen vorsichtig sein sollte, empfiehlt es sich vielleicht doch, zumindest mal einen Blick in die Presseberichterstattung zu werfen.

Der Vorwurf ist unter anderem Scheinselbstständigkeit, daher kommt auch der Vorwurf der nicht abgeführten Sozialversicherungsabgaben. Ob was dran ist, wird man sehen.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2018, 14:44:58
Nun, das ist schon klar, aber ein Sachverhalt der nun doch anders gelagert ist, als die zunächst hier gegenständliche Diskussionsgrundlage, nämlich die kurz ausgedrückt, falsch verbuchten Bersteraufwendungen und damit Verstoß gegen Ausschreibungsvorschriften.

Das ist allerdings nicht Gegenstand der von F_K hier eingebrachten Strafanzeige. Wobei mir diesbezüglich nicht klar ist, warum das BMVg hier angezeigt wurde. Ist ein Berater selbstständig, dann hat er Steuern und Sozialsbgaben zu entrichten. Ist er angestellt, dann führt seine Firma diese Angaben ab. Der Auftraggeber hat ja nur im Rahmen der pblichen Sorgfalt zu prüfen, ob bei einem potenziellen Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnten.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 19. Oktober 2018, 16:25:43
Zitat
Wobei mir diesbezüglich nicht klar ist, warum das BMVg hier angezeigt wurde.


Behörden, Dienststellen und überhaupt juristische Personen können sich nicht strafbar machen. Es wäre ja auch schwierig, das BMVg auf die Anklagebank oder ins Gefängnis zu bringen. Nur natürliche Personen können sich ganz persönlich strafbar machen. Deshalb wurde ja auch Strafanzeige gegen die Ministerin persönlich erstattet. Allerdings müsste sie selbst dann auch ganz persönlich den Straftatbestand verwirklicht haben.
Solche Basics sollten einem Stabsoffizier im BMVg geläufig sein, oder muss für eine solche Information auch ein externer Berater engagiert werden? ;)

Zitat
Ist ein Berater selbstständig, dann hat er Steuern und Sozialsbgaben zu entrichten. Ist er angestellt, dann führt seine Firma diese Angaben ab. Der Auftraggeber hat ja nur im Rahmen der pblichen Sorgfalt zu prüfen, ob bei einem potenziellen Auftragnehmer Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnten.

So einfach ist es nicht. In diesem Spiel ist regelmäßig der Arbeitgeber der "Böse" und deshalb macht sich auch in den meisten Fällen der Arbeitgeber strafbar. Hierzu verweise ich auf § 266a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html)), wo alles haarklein geregelt ist.

Der Arbeitgeber will in diesen Fällen einerseits Sozialabgaben sparen und andererseits, was noch wichtiger ist, keinen auf Dauer angestellten Arbeitnehmer haben. Für den Arbeitgeber ist die Beauftragung eines Unternehmens deutlich billiger, als für die gleiche Leistung jemanden einzustellen. Deshalb gründet der Arbeitnehmer (auf Wunsch oder im Interesse des Arbeitgebers) eine Firma und lässt sich von Arbeitgeber "beauftragen". Das ist die klassische Scheinselbstständigkeit. Anhaltspunkte dafür sind unter anderem:

- hat der Arbeitnehmer bzw. Selbstständige nur einen einzigen Auftraggeber? Klares Indiz für Scheinselbstständigkeit...
- ist er weisungsabhängig vom Arbeitgeber? (Ein echter Selbstständiger ist es jedenfalls nicht....)
- wie stark ist der Selbstständige in den Betrieb eingebunden? Türschild, Mailadressen, eigene Weisungsbefugnis.. etc.... ;)

Wenn der Presse zu entnehmen ist, das "One-man-Beraterfirmen" angeblich im BMVg sitzen, dort ein Büro mit allem drum und dran haben und ausschließlich dort arbeiten, dann stellt sich durchaus die Frage der Scheinselbstständigkeit.

Die Strafanzeige ist also nicht ganz abwegig. Allerdings bezweifle ich, dass man der Ministerin einen persönlichen Vorsatz vorwerfen kann..... Sollte die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich einen Anfangsverdacht sehen, dann könnte das für die Ministerin ziemlich ungemütlich werden.

Wie gesagt, ich bezweifle aus verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Gründen, dass es soweit kommt. Aber wer auch immer die Anzeige erstattet hat, hat auf jeden Fall keine völlig abwegigen Vorstellungen und legt den Finger in die richtige Wunde.




Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: wolverine am 19. Oktober 2018, 16:50:58
Interessanter ist, dass - sollten sich die Anhaltspunkte erhärten - die bis dato Scheinselbstständigen danach Angestellte des BMVg sind und für diese Haushaltsstellen hinterlegt werden müssten. Ach ja, dem Kündigungsschutzgesetz unterfielen sie dann auch...  :D
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2018, 16:56:59
Mit Verlaub, @ justice, nett dass Sie im ersten Teil den Sachverhalt des unwahrscheinlichen Zutreffens einer persönlichen Schuld der Ministerin bestätigen, nur eben mit anderen Worten. Ihren Seitenhieb suf mich kann ich dazu nicht nachvollziehen.

Im zweiten Teil: Nur weil Berater einen Büroraum bei einem Auftraggeber zur Verfüngung gestellt bekommen, begründet sich doch kein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. So lange er keine Emailadresse des BMVg/der Bundeswehr und einen namentlich auf ihn geführten Telefonanschluss hat, ist doch alles in Ordnung. Und, bitte, wie soll ein Auftraggeber des Beraters feststellen, ob er dessen einziger Kunde ist?
Der Rest Ihrer Darstellung ist doch eine Binse.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: KlausP am 19. Oktober 2018, 17:21:08
Zitat
... So lange er keine Emailadresse des BMVg/der Bundeswehr und einen namentlich auf ihn geführten Telefonanschluss hat, ist doch alles in Ordnung. ...

Und genau darauf stützt sich unter anderem ja der Verdacht, wie ich das heute im Radio mitbekommen habe.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 19. Oktober 2018, 18:19:23
Es kommt auf die Gesamtumstaende an... Es hängt weder an einer einzelnen Email Adresse oder an sonstigem. Es ist ein Bild, was sich aus vielen Mosaiksteinen zusammensetzt.

Wenn eine Ein-Mann-Firma dauerhaft 40 Stunden die Woche für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, dann spricht das für Scheinselbststaendigkeit. Und dann kann sich der Arbeitgeber auch nicht erfolgreich doof stellen und sagen: "woher soll ich wissen, ob der noch andere Aufträge hat" :)
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: ulli76 am 19. Oktober 2018, 20:18:29
Im Zweifel muss der Auftraggeber ein Clearingverfahren anstreben. Wenn die DRV will dass du scheinselbständig bist, dann bist du das auch. Keine Chance da raus zu kommen. Im Zweifel sorgt sie dafür, dass du bei 9 von 10 deiner Auftraggeber keine Aufträge mehr bekommst um dir dann vorzuwerfen, dass du nur einen Auftraggeber hast.

Das Spiel wurde schon sowohl mit Notärzten durchgezogen als auch mit Sprachlehrern des Goetheinstitutes.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: F_K am 19. Oktober 2018, 20:59:07
Ich könnte ja erwähnen, das Firmen dazu intensiv Schulen, nicht nur Scheinselbstständigkeit, sondern auch Unterschied Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag.

Die Risiken für Firmen werden da schnell 6 bis 7 stellig, und zwar pro Fall.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 20. Oktober 2018, 10:05:49
Zitat
Das Spiel wurde schon sowohl mit Notärzten durchgezogen als auch mit Sprachlehrern des Goetheinstitutes.

Da hat es auch ganz sicher nicht die falschen getroffen. Gerade beim Götheinstitut sind die Arbeitsbedingungen miserabel. Die Angestellten werden vor die Wahl gestellt: Entweder Selbstständigkeit oder gar keine Unterrichte. Also melden die Leute notgedrungen ein Gewerbe an und lassen sich dann von Goetheinstitut für die Unterrichte beauftragen. Es wird dann pro Unterricht gezahlt, das heißt man weiß nicht, wieviel man verdient. Natürlich gibt es auch nur einen Auftraggeber, nämlich das Goetheinstitut und logischerweise keinerlei Sozialleistungen, Krankenkasse etc. Da Götheinstitut hat seine billige Arbeitskraft ohne jegliche Verantwortung. Das ist der klassische Fall von Scheinselbstständigkeit und es ist völlig richtig, dass in diesem Bereich reingehauen wurde.

Bei Notärzten ist es ähnlich.

Ein Arzt, der eine eigene Praxis hat und nebenbei am Wochenende oder nachts auf Honorabasis als Notarzt tätig ist hat nichts zu befürchten, ebenso wenig wie das Krankenhaus.

Ein (ansonsten arbeitsloser) Arzt, der aber ausschließlich für das Krankenhaus fährt, und zwar Vollzeit, der ist selbstverständlich scheinselbstständig. Und es stellt sich zurecht die Frage: Wenn das Krankenhaus nahezu Vollzeit einen Arzt engagiert, warum stellt es ihn dann nicht gleich ein? Richtig, um Sozialbeiträge zu sparen und um einen festen Mitarbeiter mit Kündigungsschutz zu verhindern. Und genau deswegen muss gegen dieses Ansinnen mit aller rechtlicher Härte vorgegangen werden.



Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: ulli76 am 20. Oktober 2018, 10:30:47
Die meisten Notärzte, sind nicht für nur ein Krankenhaus gefahren. Abgesehen von den vielen Wachen, die an kein Krankenhaus angeschlossen waren.
Mich hat genau DIE Regelung in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Jetzt gibt es die Gesetzesänderung, weil plötzlich die Schichten nicht mehr besetzt werden konnten. Jetzt hab ich nen festen Job und kaum noch Zeit um Notarzt zu fahren. Das System ist komplett zerschossen und mein Postfach quillt über mit Dienstangeboten.
Kein Notarzt wollte scheinselbständig sein, die meisten wollten die Selbständigkeit. Arbeitszeitgesetz ist jetzt auch ein Probelm.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 20. Oktober 2018, 11:20:02
Zitat
weil plötzlich die Schichten nicht mehr besetzt werden konnten.

Das Problem ist extrem einfach zu lösen. Die Notärzte werden entsprechend dem Bedarf fest eingestellt und gut ist. Dann werden die entsprechenden Sozialversicherungsabgaben gezahlt und alles ist gut und die Schichten sind voll. Das klingt jetzt polemisch, hat aber einen wahren Kern. Es geht doch nur darum, dass das Krankenhaus durch die Vermeidung von Angestelltenverhältnisses Kosten sparen will und nichts anderes. Und genau deshalb muss hier gegengesteuert werden.

Zitat
Kein Notarzt wollte scheinselbständig sein, die meisten wollten die Selbständigkeit.

Nunja, das kann ich nicht bewerten. Die meisten Menschen wollen nur dann die Selbstständigkeit, wenn sich das finanziell lohnt. Bei den "Lehrern" am Götheinstitut lohnt es sich jedenfalls für diese nicht. Wie es bei Notärzten ist, weiß ich nicht. Ob es unterm Strich wirklich für die Ärzte lohnender ist, Selbstständig zu sein, als fest angestellt zu sein, weiß ich nicht. Aber dann müssen Sie sich eben von einem einzigen Auftraggeber unabhängig machen und sich - wie jeder Unternehmer - breit mit seinem Angebot für verschiedene Auftraggeber aufstellen.


Aber mal aus purer Neugier: Angenommen das Krankenhaus schickt einen selbstständigen Notarzt zu einem Notfall. Der Notarzt fährt hin und macht die Erstversorgung und begleitet den Patienten ins Krankenhaus. Dann kriegt der Patient (z.B. ein Privatpatient) eine Rechnung von etwa 500,- Euro für den Notarzteinsatz. Wer genau kriegt denn das Geld? Der Auftraggeber (Krankenhaus) oder der Notarzt?



Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: ulli76 am 20. Oktober 2018, 11:49:40
In Bayern muss der Notarzt selbst abrechnen. Woanders bekommt der Träger des Retttungsdiestes das Geld. Und das ist kompltt ein Verlustgeschäft. Die größeren Krankenhäuser haben das Problem nicht, weil deren eigene Ärzte über ihren normalen Arbeitsvertrag fahren. Die kleinen KRankenhäuser haben schlichtweg nicht das Personal und vor allem aufm Land gibt es viele Wachen ohne Krankenhaus. Die können sich die Festanstellung schlichtweg nicht leisten. Dazu kommen Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz. Als Selbständiger kann ich auf einer Dornröschenwache 48 Stunden am Stück machen. Als Angestellter ist es ausgeschlossen. Und je nach dem was mein Hauptberuf ist, habe ich schlichtweg keine Stunden mehr über.

Die Vergütung der Notärzte ist unterschiedlich geregelt. Wie gesagt- in Bayern muss man dem Patienten für die ärztliche Leistung selber die REchnung schreiben und notfalls auch mahnen. Wenn du keine Einsätze hast, bekommst du aber auch kein Geld.
In den meisten Bereichen ist es so, dass du ein festes Stundenhonorar bekommst. An einigen Wachen eine Mischung- geringeres Honorar plus Einsatzpauschale, manchmal auch Einsatzpauschale wenn eine bestimmte Einsatzzahl überschritten ist, dafür höheres Grundhonorar.

Breite Aufstellung interessiert die DRV nicht. Du kannst 10 Auftraggeber haben und bist scheinselbständig. Soldange du nicht mit deinem eigenen Fahrzeug incl. Ausstattung und angestelltem Rettungsassistenten durch die Gegend fährst ohne Sicherstellungsauftrag, kannst du nicht selbständig sein.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 20. Oktober 2018, 11:57:38
Zitat
Breite Aufstellung interessiert die DRV nicht. Du kannst 10 Auftraggeber haben und bist scheinselbständig. Soldange du nicht mit deinem eigenen Fahrzeug incl. Ausstattung und angestelltem Rettungsassistenten durch die Gegend fährst ohne Sicherstellungsauftrag, kannst du nicht selbständig sein.

Nunja, im Zweifelsfall bzw. im Streitfall entscheidet die Justiz ob das ganze Konstrukt unter Scheinselbstständigkeit fällt oder nicht.


Und jetzt mal ganz ehrlich: Ein Notarzt ist selbstständig und hat sozusagen eine eigene Firma. Material hat er keines. Stattdessen sitzt er im Krankenhaus, einer Wache oder sonstwo und wartet auf einen Auftrag. Und wenn dann ein Auftrag kommt, dann nutzt er das Fahrzeug des Krankenhauses, das medizinische Equipment und vielleicht auch noch weiteres Krankenhauspersonal, um überhaupt in der Lage zu sein, sein Geschäft ausüben zu können. Er ist also vollkommen abhängig von dem Auftraggeber. Also wenn das nicht nach Scheinselbstständigkeit schreit, was denn dann?
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 20. Oktober 2018, 12:01:48
Zitat
Dazu kommen Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz. Als Selbständiger kann ich auf einer Dornröschenwache 48 Stunden am Stück machen. Als Angestellter ist es ausgeschlossen. Und je nach dem was mein Hauptberuf ist, habe ich schlichtweg keine Stunden mehr über.

Tja, dumm gelaufen für das Krankenhaus, dass es die Rechtslage nicht mitmacht, einen Mitarbeiter ohne Pausen, Schlaf- und Ruhezeiten tagelang auszunutzen. Mir kommen die Tränen. Also lieber einen Selbstständigen engagieren, der ist schließlich selber schuld, wenn er aus Geldsorgen jeden Auftrag annehmen muss und deshalb 48 Stunden nicht schläft und völlig übermüdet schläft. Billige Arbeitskraft eben....

Ich bin ja wirklich konservativ und fest von der freien Marktwirtschaft überzeugt. Aber wenn man solche Dinge liest, braucht man sich nicht wundern, wenn irgendwann die Linken regieren....
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: ulli76 am 20. Oktober 2018, 12:32:34
Ich glaube, du hast etwas merkwürdige Vorstellungen vom Dienst auf einem NEF. Vor allem auf dem Land.
Titel: Antw:Rechungshof kritisiert Beraterverträge des BMVg
Beitrag von: justice005 am 20. Oktober 2018, 12:56:52
Nein, ich weiß schon, dass die auf dem Land nicht ständig im Einsatz sind und das quasi nur nebenbei machen. Aber trotzdem ist im Kern etwas dran, was ich gesagt habe. Das Konstrukt mit der Selbstständigkeit dient nur der Kostenoptimierung des Krankenhauses und daher habe ich eben nur mäßig Verständnis. Man kann einen Notarzt ja auch "Teilzeit" einstellen, basierend auf Erfahrungswerten, wie oft Einsätze vorkommen und das ganze mit Rufbereitschaft verknüpfen und entsprechend vergüten. Da lässt sich schon ein Anstellungsverhältnis finden, welches auf die besondere Situation zugeschnitten ist, da habe ich keine Zweifel.

Es kann mir einfach niemand erzählen, dass die Scheinselbstständigkeit die einzige Lösung ist und es "anders nicht ginge"... ;)