Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 08:55:03
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung - während Du das Thema gelesen hast, wurden 4 neue Beiträge geschrieben. Du solltest das Thema erneut lesen.
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ROA2022
« am: 19. Dezember 2023, 15:03:21 »

Ob eine Ursache eines Einzelfalles immer vorschriftenkonform war, ist eben unsicher.

Der zuständige S1er sollte doch im Dienst sein - dort fragen.

So, gestern mit BAPersBw (PersFhr) telefoniert, hat in der Laufbahn der Feldwebel d.R. ausschließlich etwas mit der Stehzeit und den RDL-Tagen ab Beorderung zu tun, da am UL-LG nur teilgenommen werden muss. Natürlich auch mit den notwendigen kleinen ATN (nSAK, EH-A usw.) Die zur gesamten Ausbildung zählen, zumindest beim FwTerrRes.

Entscheidend ist wie schon mehrfach im Forum und auch in der ZDv zu lesen zum Abschluss der Fw-Ausbildung (AMT/MFT), die Feldwebelprüfung.

Hierzu habe ich mich eben gefragt, ob es hier analog der ROA adW-Laufbahn auch bindende Fristen bzw. Ausbildungszeiträume beim Fw TerrRes gibt. Beim ROA muss man innerhalb von 2 Jahren nach Zulassung mit ROL1 beginnen und innerhalb von 6 Jahren die Module abschließen. Gibt es für UL AMT, Fw AMT und Fw MFT analog Vorgaben? Zumindest bei den Beförderungsbedingungen scheint es ja kleinere Unerschiede zu geben.
Autor: HosaBrack
« am: 21. März 2021, 16:26:25 »

Sowohl inhaltlich, als auch die zeitliche Aufplanung der Ausbildungsabschnitte würde mich interessieren.
Autor: bro74
« am: 24. August 2020, 12:59:02 »

Konnte Sie nicht aufnehmen, bitte präzisieren. Inhaltlich oder zeitlich bzw. was ist genau gemeint...?
Autor: HosaBrack
« am: 16. August 2020, 01:08:01 »

Wie schaut denn der MFT beim FwTerrRes aus?
Autor: bro74
« am: 30. Juli 2020, 11:40:38 »

Ob eine Ursache eines Einzelfalles immer vorschriftenkonform war, ist eben unsicher.

Der zuständige S1er sollte doch im Dienst sein - dort fragen.

So, gestern mit BAPersBw (PersFhr) telefoniert, hat in der Laufbahn der Feldwebel d.R. ausschließlich etwas mit der Stehzeit und den RDL-Tagen ab Beorderung zu tun, da am UL-LG nur teilgenommen werden muss. Natürlich auch mit den notwendigen kleinen ATN (nSAK, EH-A usw.) Die zur gesamten Ausbildung zählen, zumindest beim FwTerrRes.

Entscheidend ist wie schon mehrfach im Forum und auch in der ZDv zu lesen zum Abschluss der Fw-Ausbildung (AMT/MFT), die Feldwebelprüfung.
Autor: F_K
« am: 23. Juli 2020, 17:24:22 »

Ob eine Ursache eines Einzelfalles immer vorschriftenkonform war, ist eben unsicher.

Der zuständige S1er sollte doch im Dienst sein - dort fragen.
Autor: bro74
« am: 23. Juli 2020, 17:11:34 »

Frage mal die Kameraden, wie das damals gelaufen ist. Die können eigentlich nicht einfach so zum Unteroffizier befördert worden sein, ohne zuvor in diese Laufbahn eingestellt und zumindest auf dem ersten Lehrgangsmodul gewesen zu sein. Aber vielleicht läuft dieses Detail, also der Vorgang der ersten Beförderung, bei den RFA ja auch anders läuft wie bei den ROA, lerne gerne immer wieder zu.

Danke, das wäre Klasse um zu wissen wie es bei RFA läuft, da der Facebook-Threat einen Grund haben muss...

Sehe meine Kameraden ggf. erst wieder im Oktober. Außer Corona schlägt erneut zu.  ::)
Autor: F_K
« am: 23. Juli 2020, 12:16:09 »

Immerhin geht es danach für lebensälteste ResOffz sehr zügig (Voraussetzungen), weil diese keine Haushaltskarte benötigen.

(z. B. einen Hptm d. R. kennengelernt, der war 2 Jahre später (Vielüber) Oberstleutnant, das geht so bei aktiven nicht ... )

Gut, zu Beginn kein echter Trost ...

Viel Erfolg weiterhin.
Autor: PzPiKp360
« am: 23. Juli 2020, 12:08:52 »

Ja, das war wohl deutlich früher so. Der Stand vor der aktuellen Neufestsetzung war, daß zumindest drei Monate (die AGA/GA) angerechnet wurden, nun aber eben gar nichts mehr. Was soll's, die paar Monate...  ::)
Autor: F_K
« am: 23. Juli 2020, 11:41:42 »

Anmerkung:

Ja, "früher" war es so, dass bei ROA der ERSTmalige Eintritt in die BW als Grundlage herangezogen wurde - wenn dieser Eintritt etwas in der Vergangenheit gelegen hat, könnte die "Durchbeförderung" zum Lt "sehr schnell" gehen (bei Verfügbarkeit von Lehrgängen und Wehrübungstagen), z. B. innerhalb eines Jahres.

Aktive Soldaten, die neu in eine Offizierausbildung einsteigen, benötigen aber in aller Regel 3 Jahre, auch weil sie mit ihrer "Crew" zusammen befördert werden.

Insoweit hat man nun quasi auch bei den ROAs eine "virtuelle Crew" geschaffen, die gemeinsam befördert wird (sofern die Voraussetzungen vorliegen).
Autor: PzPiKp360
« am: 23. Juli 2020, 08:16:12 »

Wie es bei den RUA/RFA genau ist weiß ich leider nicht. Bei den ROA wurde vor ca. zwei Jahren neu interpretiert, daß um eine Bevorteilung der Reservisten gegenüber den Aktiven zu vermeiden, der "Eintritt in die Bundeswehr" mit dem Start der Laufbahn gleichzusetzen ist, unabhängig von irgendwelchen Vordienstzeiten. Die Laufbahn startet mit dem ersten Tag des ersten Lehrgangsmoduls, dann erhalten die ROA ihre silberne Litze, und die Zeit startet.
Autor: bro74
« am: 22. Juli 2020, 23:15:54 »

Weitere Definitions- und Verständnisfrage:

Es wird u.a. z B. in der A-1340/49 ausgeführt unter dem Begriff seit "Eintritt in die Bundeswehr" die maßgebliche Stehzeit für Beförderungen in Verbindung mit den notwendigen RDL-Tagen. Nun kann man hier verschiedene Lesarten entwickeln...

Ist hiermit der erstmalige Eintritt in die Bundeswehr gemeint oder der "Wiedereintritt" in die Reserve was aber der Formulierung widersprechen würde?

und

Werden Vordienstzeiten in die Stehzeit mit eingerechnet?
(z.B. seit der letzten Beförderung)
Autor: KlausP
« am: 21. Juli 2020, 12:28:13 »

Aus meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (Achtung! VOR 2006!) kenne ich das so:

- der Kommandeur der Beorderungsdienststelle bestätigte auf der Verpflichtungserklärung die Zulassung zur Laufbahn der ResUffz bzw. der ResFw
- der Ausbildungseinrichtung waren vor Lehrgangsbeginn durch die Beorderungsdienststelle die Ernennungsunterlagen zuzusenden
- am ersten Lehrgangstag wurde bei der Ausbildungseinrichtung die Ernennung vorgenommen
Autor: PzPiKp360
« am: 21. Juli 2020, 11:50:58 »

Frage mal die Kameraden, wie das damals gelaufen ist. Die können eigentlich nicht einfach so zum Unteroffizier befördert worden sein, ohne zuvor in diese Laufbahn eingestellt und zumindest auf dem ersten Lehrgangsmodul gewesen zu sein. Aber vielleicht läuft dieses Detail, also der Vorgang der ersten Beförderung, bei den RFA ja auch anders läuft wie bei den ROA, lerne gerne immer wieder zu.
Autor: bro74
« am: 21. Juli 2020, 08:33:19 »


a) Die Ernennung erfolgt mit dem Beginn der Laufbahn, das ist der erste Tag des RUL an einer der Unteroffizierschulen, also der Unteroffizierschule der Luftwaffe (USLw) in Appen oder der Unteroffizierschule des Heeres (USH) in Delitzsch, die eigentliche Ausbildung kann auch an anderen Standorten stattfinden. Die Beförderung zum Unteroffizier (FA) erfolgt gemäß A-13040/49, Tabelle bei Nr. 325, frühestens 1 Jahr "seit Eintritt in die Bundeswehr", und damit ist nach aktueller Lesart der Beginn der Laufbahn gemeint, unabhängig von eventuellen Vordienstzeiten. Somit also frühestens zwölf Monate nach dem ersten Tag des RUL, an dem die Ernennung zum FA stattfand. Nach frühestens 24 Monaten Stabsunteroffizier (FA), nach frühestens 36 Monaten Feldwebel, dazu gesellen sich als Bedingungen die zu leistenden RDL-Tage mit Verwendung auf den entsprechenden Dienstposten.

Dachte die Beförderung bzw. Ernennung läuft wie hier durch Ldko:

https://m.facebook.com/bundeswehr.badenwuerttemberg/posts/2397231723844877

???
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de