Autor: ROA2022
« am: 19. Dezember 2023, 15:03:21 »Ob eine Ursache eines Einzelfalles immer vorschriftenkonform war, ist eben unsicher.
Der zuständige S1er sollte doch im Dienst sein - dort fragen.
So, gestern mit BAPersBw (PersFhr) telefoniert, hat in der Laufbahn der Feldwebel d.R. ausschließlich etwas mit der Stehzeit und den RDL-Tagen ab Beorderung zu tun, da am UL-LG nur teilgenommen werden muss. Natürlich auch mit den notwendigen kleinen ATN (nSAK, EH-A usw.) Die zur gesamten Ausbildung zählen, zumindest beim FwTerrRes.
Entscheidend ist wie schon mehrfach im Forum und auch in der ZDv zu lesen zum Abschluss der Fw-Ausbildung (AMT/MFT), die Feldwebelprüfung.
Hierzu habe ich mich eben gefragt, ob es hier analog der ROA adW-Laufbahn auch bindende Fristen bzw. Ausbildungszeiträume beim Fw TerrRes gibt. Beim ROA muss man innerhalb von 2 Jahren nach Zulassung mit ROL1 beginnen und innerhalb von 6 Jahren die Module abschließen. Gibt es für UL AMT, Fw AMT und Fw MFT analog Vorgaben? Zumindest bei den Beförderungsbedingungen scheint es ja kleinere Unerschiede zu geben.