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Zusammenfassung

Autor: Anwaerter1234
« am: 04. Januar 2024, 21:27:19 »

Was mich noch interessiert, es wird ja ein Drogentest gemacht.
Ich nehme natürlich keine, aber ich wohne in ner Millionenstadt und hier nehmen viele Cannabis.
Was man öfters im Haus und teils auch in meiner Wohnung riecht.
Wird man dadurch positiv getestet wenn man das kurze Zeit eingeatmet hat?
Autor: F_K
« am: 02. Januar 2024, 06:48:13 »

Die Kniebeugen hat LwPersFw doch explizit erläutert?
Autor: Anwaerter1234
« am: 01. Januar 2024, 23:19:55 »

Hallo Lin0108:
Wurdest du da auch zu vergangenen Krankheiten befragt?
Autor: Lin0108
« am: 11. Juni 2023, 01:26:19 »

Hallo zusammen,

Ich war jetzt am 06.06. zur ärztlichen Untersuchung und musste genau das alles machen.

Also erstmal Blutdruck messen, dann 20 Kniebeuge, dann wieder Blutdruck messen.

Dann mit geschlossenen Augen mit den Zeigefingern jeweils einmal die Nase berühren und auch mit geschlossenen Augen geradeaus und wieder rückwärts zurück laufen.

Reflexe wurden auch überprüft.

Alles in allem total machbar und schaffbar.

Danach ins Labor zum Blut abnehmen.

VG
L
Autor: Maimädchen
« am: 10. Mai 2016, 12:13:32 »

Da spricht rein gar nichts gegen :)
Vielmehr war meine Frage (an mich selbst), ob man nicht vor so einer wichtigen Einstellungsuntersuchung noch mal einen zusätzlichen Check vom Zahnarzt durchführen lässt, um auf Nummer Sicher zu gehen. Ich selbst kann leider nicht mein Gebiss so sorgfältig wie eben der Zahnarzt auf mögliche Schäden prüfen oder sehen, ob es eine Füllung hinter sich hat und erneuert werden sollte.

Nur wenn dies eben nicht unbedingt notwendig ist, dann reicht ja der reguläre "Wartungstermin".
Autor: F_K
« am: 10. Mai 2016, 11:13:13 »

Nur für mein Verständnis:

Was spricht dagegen (vieles spricht dafür) so einmal im Jahr beim Zahnarzt eine Kontrolle zu machen und notwendige Behandlungen durchzuführen?

(Soll sogar von der GKV gezahlt werden, wenn man es nicht macht, wird es teurer ...)
Autor: Getulio
« am: 10. Mai 2016, 00:17:33 »

Demnach würde ich nicht sagen, dass das "eingehend" geprüft wird. Andererseits will ich nicht ausschließen, dass man in Zweifelsfällen noch zum Zahnarzt geschickt wird.
Autor: Getulio
« am: 10. Mai 2016, 00:14:54 »

Bei mir wurde schon geschaut. Aber eben von keinem Zahnarzt, sondern der "Musterungsärztin". Ich meine, dass das nur dann zum Problem wird, wenn sich das Gebiss als Ruine darstellt. Ich selbst habe ein paar Füllungen, bin regelmäßig 2x jährlich beim ZA => kein Problem, ich meine es wurde so etwas wie "kein Behandlungsrückstand" notiert.
Autor: Lidius
« am: 09. Mai 2016, 17:38:20 »

Für meine Zähne hat sich keiner interesiert...

Was grundsätzlich untersucht wird hat der LwPersFw ja bereits am 01. Juni hier im Thread geschrieben. Unter die Punkte fallen die Zähne nicht unbedingt. Bei Soldaten ist es ja nicht nur eine gesundheitliche Sache, sondern auch eine Sache der Folgekosten (die unentgeltliche zahnärztliche Versorgung zahlt viel mehr als es die Beihilfe bei Beamten tut).
Autor: StOPfr
« am: 09. Mai 2016, 13:56:52 »

Bei der Musterung für die Soldaten wird einem ja Nahe gelegt, auch kleinere Schäden vor Dienstantritt beheben zu lassen.
Diesen Rat gibt es aus gutem Grund. Der Zahnstatus kann überprüft werden. Dies vor allem dann, wenn bei der Musterung entsprechende Erkenntnisse festgehalten wurden.
Autor: Maimädchen
« am: 09. Mai 2016, 12:56:48 »

Werden bei der ärztlichen Untersuchung für die zivile Verwendung auch die Zähne eingehend geprüft? Bei der Musterung für die Soldaten wird einem ja Nahe gelegt, auch kleinere Schäden vor Dienstantritt beheben zu lassen.
Autor: Getulio
« am: 28. April 2016, 01:01:38 »

Muss man bei der allgemeinen Untersuchung auch noch andere Sachen machen wie z.B. Kniebeugen, Liegestütze, auf einem Bein stehen oder hüpfen oder im Stand mit den Händen die Zehen berühren?

Ja, muss man.
Autor: Thorben101
« am: 19. April 2016, 21:08:02 »

Hallo LwPersFw,

vielen Dank für die Info.

Gibt es denn eventuell hier Mitleser, die einen solchen Test machen mussten/durften?
Ich würde mich über Erfahrungsberichte freuen.

Muss man bei der allgemeinen Untersuchung auch noch andere Sachen machen wie z.B. Kniebeugen, Liegestütze, auf einem Bein stehen oder hüpfen oder im Stand mit den Händen die Zehen berühren?

Viele Grüße

Thorben

Autor: LwPersFw
« am: 18. April 2016, 10:47:28 »

Da der Arzt eine rechtlich tragbare Entscheidung treffen muss... gehe ich davon aus, dass Sie den Test von Amts wegen durchführen müssen.

Letztlich entscheiden tut der zuständige Arzt.
Autor: Thorben101
« am: 18. April 2016, 10:17:42 »

Hallo,

wird denn automatisch so ein PWC Test gemacht sobald der BMI über 30 ist? Oder muss/kann ich das beantragen?

Gruß

Thorben

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