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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 27. September 2017, 12:42:15 »

Ja die FWDL-Zeit wird angerechnet.
Zitat
Neckermann Stuffz
Wenn man sich schon selbst so bezeichnet, muss man sich nicht wundern, wenn man nicht für voll genommen wird.  ::)
Autor: KillBurn93
« am: 27. September 2017, 12:26:33 »

Nur die erste Zahlung wir ein ungefährer Abschlag sein bis alle erforderlichen Dokumente bei der bearbeitenden Stelle vorliegen.
Die Summe die beim Abschlag gefehlt hat wird mit der 2 Zahlung ausgeglichen.
Autor: KlausP
« am: 27. September 2017, 10:50:20 »

Die Besoldung steht auch Eignungsübenden ab dem ersten Diensttag gemäß ihres Dienstgrades (hier also StUffz (FA), BesGrp A6, Erfahrungsstufe ??) zu. Der Dienstgrad wird ja auch vom ersten Tag an getragen und Anwärterbezüge wie bei Beamten gibt es für Soldaten nicht.
Autor: soldatensohn
« am: 27. September 2017, 10:24:30 »

Guten Tag Kameraden,

ich trete zum 02.01.2018 meinen Dienst als Wiedereinsteller zum S1- Feldwebel an, nachdem ich bereits von 2013-2015 23 Monate FWDL geleistet hatte.

Nun möchte ich in Erfahrung bringen ob mir ab Tag eins sprich vom 02.01.2018 die vollen Bezüge zustehen, oder ob aufgrund diverser Umstände (z.B Eignungsübung usw...) nicht von beginn an die vollen Bezüge an mich bezahlt werden. 

Geschlecht: Männlich 28 Jahre
Schulausbildung: Mittlere Reife
Berufsausbildung: Bürokaufmann
Beziehung: Verheiratet 
Kinder: 1 Tochter (2 Jahre alt)

Ab 02.01.2018

Einstellungsdienstgrad: Stuffz/FA
Verpflichtungszeitraum: 14 Jahre
Erfahrungsstufe: ist mir nicht bekannt (werden die 23 FWDL angerechnet ?)
Wohnsituation: eigener Wohnstand (Mietwohnung 200Km entfernt von Stammeinheit)
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