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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Ralf am 24. Januar 2015, 06:16:13

Titel: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2015, 06:16:13
Achtung, das Beispiel ist seit dem 01.01.2016 nicht mehr gültig, es bezieht sich ausschließlich auf die Berechnung bis zum 31.12.2015.

Wie rechne ich meine Erfahrungsstufe aus?

Hier sind mal die in 99% aller Fälle gelten Grundsätze dargestellt. Unterschiede gibt es, wenn man z.B. Elternzeiten genommen hatte.
Also:
Wenn man mit dem untersten Dienstgrad eingestellt wird (Schütze, Flieger, Matrose…), dann fängt man immer mit EF 1 an (hier kann es Unterschiede geben bei genommener Elterzeit o.ä. als Zivilst).

Steigt man mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten ein, wird die Erfahrungsstufe wie folgt festgesetzt:
Man rechnet auf seinen 21. Geburtstag zurück, nimmt den ersten diesen Monats und zählt dann hoch bis zum Alter, an dem man dann zum SaZ ernannt wird.
Aus dieser Anzahl der Jahre rechnet man anhand der folgenden Tabelle seine EF aus.
EF1=2 Jahre
EF2=2J 3 M
EF3=3J
EF4=4J
EF5=5J
EF6=5J
EF7=5J
Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.

Beispiel:
Geboren 15.06.1979. Diensteintritt am 01.07.2014 als StUffz (A06), Ernennung zum SaZ zum 03.07.2014..
Berechnung: 21 am 15.06.2000, somit Rechnung ab 01.06.2000, also 14 Jahre bis zum 03.07.2014.
01.06.2000-31.05.2002=EF1
01.06.2002-31.08.2004=EF2
01.09.2004-31.08.2007=EF3
01.09.2007-31.08.2011=EF4
01.09.2011-31.08.2016=EF5 <= hier wäre man anhand unseres Beispiels
01.09.2016-31.08.2021=EF6
01.09.2021-31.08.2026=EF7
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Erdhuendle am 25. Januar 2015, 08:30:08
Dachte das wird ab 2009 nicht mehr nach dem Alter berechnet ? ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2015, 09:40:30
Wird es ja auch nicht. Nur der erste Stufenaufstieg wird ab dem vollendeten 21. Lebenjahr gerechnet.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nakamoto am 25. Januar 2015, 12:44:04
Die anderen 1% werden nach alter Regel berechnet, weil es für die Kameraden besser ist.
:)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 25. Januar 2015, 13:07:29
Nein. Die Berechnung oben ist für "Bestandspersonal", die noch nach altem Besoldungsrecht eingestuft waren, überhaupt nicht anwendbar. Die 1% sind diejenigen, die anrechenbare Zeiten nach §28 BBesG haben.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 25. Januar 2015, 13:32:42
Werden hier nur Erfahrungen im öffentlichen Dienst angerechnet? Oder auch in der Privatwirtschaft? Also Z.B  wenn ich aussehalb der Bundeswehr jetzt 11 Jahre den job gemacht habe den ich jetzt bei derBundeswehr mache.....?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2015, 13:43:36
Hier wird die Erfahrung im für den Dienstposten geforderten Zivilberuf honoriert. Dabei ist es egal, wo diese Erfahrung erworben wurde.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 25. Januar 2015, 13:46:54
Also wenn ich "draußen" 11 jahre als koch gearbeitet habe und jetzt neu bei der Bundeswehr als Koch anfange wird mir die Zeit berechnet?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2015, 13:49:39
Das wird in der Erfahrungsstufe berücksichtigt und je nach Laufbahn beim Einstellungsdienstgrad.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 25. Januar 2015, 13:56:58
Aber wenn ich im untersten Dienstgrad anfange dann nicht?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2015, 14:02:07
Nein. Da bringen Sie ja keine für die Verwendung benötigte Berufserfahrung mit.

Das wird in der Erfahrungsstufe berücksichtigt und je nach Laufbahn beim Einstellungsdienstgrad.

Hab mich nichteindeutig genug ausgedrückt: Das gilt nicht in der Mannschaftslaufbahn.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 25. Januar 2015, 14:03:00
Also mein bsp. 2001lehre angefangen als Koch 2004 abgeschlossen.Seid 2004 bis 1.4.15 durchgängig als Koch gearbeitet.Jetzt Neueinsteiger 2015 in der Bundeswehr im untersten Dienstgrad. Wird die Zeit mir anerkannt?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2015, 14:04:53
Also mein bsp. 2001lehre angefangen als Koch 2004 abgeschlossen.Seid 2004 bis 1.4.15 durchgängig als Koch gearbeitet.Jetzt Neueinsteiger 2015 in der Bundeswehr im untersten Dienstgrad. Wird die Zeit mir anerkannt?

Siehe mein letzter Beitrag:

Zitat
Hab mich nicht eindeutig genug ausgedrückt: Das gilt nicht in der Mannschaftslaufbahn.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 25. Januar 2015, 14:14:34
Gut trotzdem danke.....
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 25. Januar 2015, 14:16:19
Eigentlich schade.... 8)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: mailman am 25. Januar 2015, 14:38:27
Ist halt nicht zu änderen. Die Mannschaftslaufbahn ist nun mal eine Laufbahn wo man Tätigkeiten verrichet die man aus der Arbeitswelt als "Hilfsarbeiter" kennt, würden Erfahrungsstufen nicht viel Sinn machen.

Mit dem Beruf Koch hätten auch höhere Laufbahnen offengestanden (Eignung und freie Stellen vorrausgesetzt)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 25. Januar 2015, 14:39:07
Nun mal ehrlich, Chefderang, was war denn an dem Satz so missverständlich?
Zitat
Wenn man mit dem untersten Dienstgrad eingestellt wird (Schütze, Flieger, Matrose…), dann fängt man immer mit EF 1 an
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 25. Januar 2015, 14:43:39
Und wie oft wollen wir diese Diskussion noch führen?! Ich meine mich da bereits an mindestens eine mehr als ausführliche Befassung mit zu erinnern... ::)

In der Mannschaftlaufbahn ist die Tätigkeit an keine zivile Ausbildung gebunden. Ich hatte vor Jahren einen KFZ-Mechaniker im Infanteriezug während ein Friseur in die Inst kam. Vielleicht kommen Sie in einen Verpflegungszug und werden dort Kraftfahrer oder kommen in´s Büro und fassen die komplette Zeit keinen Kochlöffel an.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Erdhuendle am 25. Januar 2015, 17:05:55
Aha und wenn ich vor 11 Jahren 9 Monate GWDLer war und zivil meinen Meister gemacht habe und nun als Wiedereinsteller mit 31 Jahren meinen Dienst direkt als Feldwebel antrete, komme ich wohl automatisch in Erfahrungsstufe 4 ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 25. Januar 2015, 20:36:16
Kannst du dir doch selbst nachrechnen!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Erdhuendle am 31. Januar 2015, 07:44:44
Na da bin ich mal gespannt, ob das wirklich so ist  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kiepenkerl am 13. März 2015, 22:44:14
Folgende Frage:

Bin jetzt 23 und ab 01.07 Wiedereinsteller (ehemal. FWDL) als HG (OA). Macht für mich nach der obigen Rechnung EF2.

Etwas verwirrt mich aber der http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html (http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html) §28 BBesG:

Zitat
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

Zitat
Zeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

Heißt das also, dass mir mein FWD komplett mit angerechnet wird , also zu der Zeit seit meinem 21.Geb addiert?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 13. März 2015, 22:46:16
Steht doch alles im ersten Beitrag:

Zitat
Steigt man mit einem höheren Dienstgrad als dem untersten ein, wird die Erfahrungsstufe wie folgt festgesetzt:
Man rechnet auf seinen 21. Geburtstag zurück, nimmt den ersten diesen Monats und zählt dann hoch bis zum Alter, an dem man dann zum SaZ ernannt wird.
Aus dieser Anzahl der Jahre rechnet man anhand der folgenden Tabelle seine EF aus.
EF1=2 Jahre
EF2=2J 3 M
EF3=3J
EF4=4J
EF5=5J
EF6=5J
EF7=5J
Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kiepenkerl am 13. März 2015, 23:38:02
klar das hab ich gelesen. Geht um die anrechenbaren Zeiten nach dem oben genannten Paragraphen. Die hatte Ralf erwähnt, also hab ich mal reingeschaut und zitierte Regelung gefunden. Ich verstehe das so, dass ich mir meinen Zeit als FWDL auch anrechen lassen kann , d.h ich rechne nicht vom 21.Geb sonder vom 21.Geb minus FWD.
Ich machs mal als Bsp:

-Ich wurde im Januar 2013 21 Jahre alt.
-Habe 20 Monate FWD geleistet.
-Zum 01.07.15 werde ich als Wiedereinsteller meinen Dienst antreten.

a) ungeachtet des §28:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2017 ---- EF 2 (2 1/4 Jahre)     

Da mein Dienstantritt (vereinfacht mal mit Ernennung zeitgleich gesetzt)  zwischen dem 01.01.15 und 31.05.2017 liegt bin ich in die EF2 einsortiert.

b) mit Zeiten nach §28 (20 Monate FWD)

01.05.2011 - 31.04.2013  --- EF 1  (2 J.)
01.05.2013 - 31.07.2015  --- EF 2  (2 1/4 J.)
01.08.2015 - 31.07.2018  --- EF3   (3 J.)

Hieße nach der Rechnung immer noch , wenn auch ganz knapp , EF2.

Frage :
a)In Bezug auf §28 BBesG richtig interpretiert und gerechnet?
b)Startet die Zeit zum Aufstieg in die nächste Stufe nach Festsetzung einfach neu? Also nach Bsp b) würden am 01.07.2015 die 2 Jahre und 3 Monate der Stufe 2 bis zum Aufstieg in EF 3 laufen? Oder nur noch ein Monat Stufe 2?

Gruß
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 14. März 2015, 00:09:57
Wäre mir gänzlich neu, dass bei Soldaten etwas vor dem 21. Lebensjahr angerechnet wird. Es wird immer ab dem 21. Lebensjahr gerechnet, auch wenn du irgendwelche Vordienstzeit mitbringst. Ich habe gerade auch nochmal die gefragt, die mit mir angefangen haben und damals noch den Grundwehrdienst gemacht haben und dann als Wiedereinsteller eingestiegen sind und auch bei denen wird erst ab dem 21. Lebensjahr gerechnet.
Bei denjenigen, die vor dem 21. Lebensjahr anfangen, wird ja auch erst ab dem 21. Geburtstag angefangen zu zählen. Ich zum Beispiel bin mit 17 in den Verein eingestiegen und werde 6,5 Jahre brauchen, um in Erfahrungsstufe 2 zu kommen, weil eben erst ab dem 21. Lebensjahr gezählt wird. Meine halbe Dienstzeit für eine Erfahrungsstufe... ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 00:18:22
Jo finds ja auch komisch. Aber wie interpetierst du denn dann den Paragraphen? Da steht ja erstmal nix vonwegen nur ab dem 21. Lebensjahr. Dachte vllt kann Ralf da was zu sagen, der hat das ja angeschnitten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 14. März 2015, 00:34:40
Zitat
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

Ich vermute mal, dass in diesem Fall die Soldaten ausgenommen sind. Wenn es also um die Verbeamtung geht, dann wird entsprechend die Zeit vom Grundwehrdienst angerechnet. Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in diesem Fall den damals Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden kein Nachteil gegenüber denen entstehen sollte, die von der Wehrpflicht ausgenommen waren.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kiepenkerl am 14. März 2015, 00:44:48
Das könnte natürlich sein. Bin iwie davon ausgegangen, dass das analog für Soldaten gilt. Aber das ist wohl gerade der Fehler ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BlacKyMV am 14. März 2015, 11:31:45
a) ungeachtet des §28:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2017 ---- EF 2 (2 1/4 Jahre)     


Noch ne "kleine" Änderung:
01.01.2013 - 31.12.2014 ---- EF 1 (2 Jahre)
01.01.2015 - 31.03.2018 ---- EF 2 (3 1/4 Jahre)

da du, wenn planmäßig befördert, am 1.1.2017 Oberfähnrich wirst.

Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SU94 am 19. April 2015, 13:24:17
Es spielt also keine Rolle ob ich vor dem 21.Lj eine Ausbildung absolviert habe und mit Beruf als SU eingestellt werde?

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 19. April 2015, 17:52:56
Es spielt eine Rolle, dass du als StUffz eingestellt wirst.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kiepenkerl am 19. April 2015, 18:31:30
Klar, wegen der Ausbildung bist du ja überhaupt als StUffz eingestellt ;) Was die Erfahrungsstufe angeht, gilt für dich das Zurückrechnen auf den 21.Geb, weil mit höherem DG als Schütze eingestellt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MaikG am 21. Mai 2015, 15:25:14
Also, da ich *30.08.1979 als HF am 01.10.2015 wieder eingestellt werde, lande ich in EF4 richtig?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 21. Mai 2015, 15:35:33
Nach meinen Berechnungen werden Sie mit EF 4 eingestellt und am 01.12.2015 in EF 5 hochgruppiert, weil sie die Erfahrungsstufe 5 im Alter von 36 Jahren und 3 Monaten erreichen!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MaikG am 21. Mai 2015, 16:15:41
Achso, es wird mit Einstellung also die "Standzeit" in der EF nicht auf 0 gesetzt? Sprich ich muß nicht 5 Jahre auf EF5 warten unabhängig davon wie knapp ich bei Wiedereinstellung an der 5 vorbei bin?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 21. Mai 2015, 16:52:22
Nein. Das steht so nirgends. Aber mal schauen, wie sich das mit dem BBesG verhält und wann die angedachte Änderung greift und wie es dann aussieht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: knck am 03. Juni 2015, 11:00:44
So. Ich hab mich nun mal versucht, einzulesen, was das BBesG so hergibt und hoffe, dass mir wer Klarheit schaffen kann:

FWDL - Dienstantritt: 02.01.2014
SaZ - Ernennung: 01.03.2015
21. Geburtstag: 04.03.2015
SaZ-Status: Mannschafter SaZ8
Besoldung: A4
DG seit 01.01.2015: Hauptgefreiter

Sprich, gleichzeitig mit der Ernennung zum SaZ (01.03.2015) wird die Zeit mit der Erfahrungsstufe gerechnet.

Sprich:
01.03.2015 - 28.02.2017 - EF 1
01.03.2017 - 31.05.2019 - EF 2
01.06.2019 - 31.05.2021 - EF 3
01.06.2021 - 31.12.2021 (DZE) - EF 4

Hab ich das nun so richtig? Ist echt verwirrend.
Die Zeit vom 02.01.2014 - 28.02.2015 wird nicht angerechnet, da unter 21 und FWDL?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 03. Juni 2015, 14:28:39
Du hast doch einen Festsetzungsbescheid bekommen, auf dem steht doch alles drauf.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 03. Juni 2015, 14:45:01
Achso, es wird mit Einstellung also die "Standzeit" in der EF nicht auf 0 gesetzt? Sprich ich muß nicht 5 Jahre auf EF5 warten unabhängig davon wie knapp ich bei Wiedereinstellung an der 5 vorbei bin?

Nein, die Erfahrungsstufen werden auf den 21. Geburtstag zurück gerechnet, so als ob man zu diesem Zeitpunkt schon im Dienst gewesen wäre! ich kenne jemanden, der zum Jahresbeginn mit Erfahrungsstufe 7 wieder eingestellt wurde und schon im September in Erfahrungsstufe 8 hoch gruppiert wurde. es stand explizit auch so in seiner Festsetzung der Erfahrungsstufen drin und ich habe diesen Festsetzungsbescheid gesehen!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ryu am 29. Juni 2015, 01:40:05
Ich bin im März mit meinem Studium fertig geworden (Informatik, Master, Uni) und habe erste Schritte in Richtung einer Offizierslaufbahn eingeschlagen (Gespräch mit der Karriereberatung, Bewerbungsunterlagen inkl. Motivationsschreiben). Nun versuche ich herauszufinden, welche Besoldung ich zu erwarten habe.
Ich bin am 23. Mai 1981 geboren, das bedeutet nach dem Post 1:
Stufe 1: Mai 2002 (21. Lebensjahr)
Stufe 2: Mai 2005 (+ 3 Jahre - oder sind es hier nur 2?)
Stufe 3: August 2008 (+ 3 Jahre, 3 Monate - oder nur 2 J, 3 M?)
Stufe 4: August 2012 (+ 4 Jahre)
Stufe 5: August 2016 (+ 4 Jahre)

Also würde ich im April 2016 (wurde mir als Termin genannt) als Hauptmann in Erfahrungsstufe 4 einsteigen? Richtig?

Auf der Seite der Bundeswehr (bundeswehr.de -> Besoldung und Versorgung -> Erfahrungsstufen (http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DclBCsMwDAXRs_QC1r673KLtJsj1tyMS5CDJCfT0NbMZePShmfIljUO68kEven_lme-U74LkYZDYjVEDKcP7UYa2dWhZi0A9ftMvmHdrExKs8mbz3GNUKJ378vgDl7w97g!!/)) steht nun aber folgender Text:
Zitat
Mit der Veröffentlichung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 5. Februar 2009 ist eine grundsätzliche Änderung im Bereich der Erfahrungsstufen inkraftgetreten. Davor wurden Erfahrungsstufen grundsätzlich nach dem Alter der Soldaten vergeben. Seit dem wird diese nur noch nach der tatsächlichen Erfahrung des Soldaten zugewiesen.

Das wäre ganz klar eine Erfahrungsstufe 1, oder? Da dieser Thread von diesem Jahr ist, bin ich nun etwas verwirrt. Könnte mich bitte jemand aufklären? :-\

(Falls es irgendwie von Interesse sein könnte: Ich habe im Jahr 2002 meinen Grundwehrdienst gemacht. Nur 9 Monate und bin dann als OG ab...)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2015, 17:11:48
Die derzeit gültigen Regelungen habe ich doch im ersten Post beschrieben. Nach denen kannst du dich richten. Die Grundlagen dazu sind im BBesG. Die u.a. getätigte Aussage spricht auch nicht dem entgegen, was hier im ersten Post steht. Bitte im Zusammenhang mit dem BBesG lesen!

Und dein Beispiel kannst du dir wirklich anhand meiner Übersicht zusammenstricken, da steht doch alles drin. Die jahre und der Zusatz -> Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.
Und Hptm ist A11.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ryu am 29. Juni 2015, 23:09:27
Der Zusatz bedeutet dann, dass die Zeiten bis zu meiner Einweisung in die Besoldungsgruppe A11 im April 2016 also ohne den 12-Monats-Zusatz wären? Also wird dann von meinem 21. Lebensjahr bis April 2016 der "normale" Stufenanstieg verwendet, was mit meinen 34 Jahren dann eine Einweisung in Erfahrungsstufe 5 zur Folge hätte? Und erst mein Aufstieg zu Stufe 6 verlängert sich dann um 12 Monate, was demnach nicht im August 2018, sondern erst im August 2019 der Fall wäre?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 29. Juni 2015, 23:27:15
Oh Mann, was sind Sie begriffsstutzig ;D ! A11 ist mehr als A8! Also werden bei einer Einstellung mit A11 alle Zeiten verlängert gerechnet, weil Sie ja mit einer A8 oder höher eingestellt werden! Haben Sie das jetzt kapiert?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ryu am 29. Juni 2015, 23:53:11
Ja, ich denke schon. Mich irritierte der explizite Hinweis auf den Zusatz "ab dem Zeitpunkt, indem man in die Besoldungsgruppe >= A8 eingewiesen wird", da das ja erst im 04/2016 wäre. Ich dachte, das sei ein Hinweis auf eine falsche Rechnung im vorhergehenden Post von mir, aber das war wohl ein Irrtum. Also stimmt meine erste Rechnung.

Danke. :)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Hicaltisee am 30. Juni 2015, 01:06:53
von diesen Stufen habe ich so auch gehört :) ist aber schon länger her. hat sich da etwas bis heute verädnert?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 04. Juli 2015, 12:35:51
Was passiert eigentlich, wenn man zum 1.10. eines Jahres die Besoldungsstufe A8 erhält, aber man auch gleichzeitig in Erfahrungsstufe 2 rutscht?
Ist man dann A8 Stufe 1 (weil sich ab A8 ja alles um 12 Monate verlängert) oder ist man dann A8 Stufe 2 und bleibt halt 3 Jahre Stufe 2?
Ich geh von letzterem aus, bin mir aber nicht sicher.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2015, 12:57:09
Inhaltsgleiche Frage: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51029.msg551299#msg551299 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51029.msg551299#msg551299)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: deekay am 09. Juli 2015, 08:47:52
Was passiert eigentlich, wenn man zum 1.10. eines Jahres die Besoldungsstufe A8 erhält, aber man auch gleichzeitig in Erfahrungsstufe 2 rutscht?
Ist man dann A8 Stufe 1 (weil sich ab A8 ja alles um 12 Monate verlängert) oder ist man dann A8 Stufe 2 und bleibt halt 3 Jahre Stufe 2?
Ich geh von letzterem aus, bin mir aber nicht sicher.

Man bleibt bei Erfahrungsstufe 1.

Passiert bei der heutigen Offiziersausbildung regelmäßig und wird auch dann nur EF1 gewährt. Allerdings waren sich die WBVs selber nicht sicher wie sie es handhaben sollen und 2012 ging dann eine Welle von  Nachforderungen ("Wir haben Ihnen 8 Monate zu viel gezahlt, jetzt zahlen wir Ihnen 8 Monate zu wenig") los.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gunni am 09. Juli 2015, 11:49:14
Ich bin nicht besonders klug, deswegen frage ich hier nochmal nach:
Ich bin als Schütze zum 01.07.13 eingetreten, zum 10.09.13 21 Jahre alt geworden, und werde dementsprechend nach zwei Jahren und zwei Monaten in EF2 rutschen, und zwar zum 01.11.15
(A8 werde ich erst später).
Ist das so richtig, oder vertue ich mich da?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 09. Juli 2015, 13:08:44
Sie vertun sich da ;) !

Ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie Ihren 21. Geburtstag gefeiert haben, warten Sie exakt zwei Jahre! Heißt für Sie im Klartext: Sie werden ab dem Monat September 2015 in die Erfahrungsstufe 2 aufsteigen!

Ist das jetzt für Sie nachvollziehbar ;) ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gunni am 09. Juli 2015, 13:17:57
Ja, top!
Danke!

Ich hatte in diesem Thread nämlich aus
Zitat
Aus dieser Anzahl der Jahre rechnet man anhand der folgenden Tabelle seine EF aus.
EF1=2 Jahre
EF2=2J 3 M
EF3=3J
EF4=4J
EF5=5J
EF6=5J
EF7=5J
Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.
abgeleitet, dass ich 2 Jahre und 3 Monate warten müsse. Aber da habe ich wohl etwas vertauscht (mit den Einsteigern mit höherem DGrad).

Aber jetzt ist mir alles klar. Dann kann das Geld ja kommen!  ;D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2015, 13:20:04
Zitat
Dann kann das Geld ja kommen!

Aber nicht übermütig werden!  (http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx31.gif)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 09. Juli 2015, 13:31:32
@ Gunni:

Aus dem von Ihnen zitierten Kontext geht doch exakt hervor, dass man in der EF 1 für genau 2 jahre drinnen bleibt! In der EF 2 bleiben Sie dann allerdings 2 Jahre und 3 Monate, so dass der nächste "EF-Stufen-Sprung" für Sie dann von EF 2 in EF 3 dann zum Monat Dezember 2017 stattfinden wird ...

Fazit: Nicht "um die Ecke denken", sondern lesen und verstehen hilft ;D !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: shurijo am 26. Juli 2015, 12:05:29
Mal eine "ganz dumme" Frage / Kostellation:

Bin am 1.7.2015 eingestellt worden - normal A3 ergo Erfahrungsstufe 1.
Geburtstag: 27.08.1986, also theoretisch ansosnten Erfahrungsstufe 3 geworden.

Wie ist es nun wenn ich weitere Regelbeförderungen bekommen würde... würde ich dann auf "meine Altersspezifische" Erfahrungsstufe hochgestuft, oder nach entsprechender Zeit auf 2 angehoben.

Sprich.. verliere ich durch die Einstellung als Schütze für meine komplette Karriere Erfahrungsstufen, oder nur anfangs?

Mit kameradschaftlichen Gruß,
Ralf
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 26. Juli 2015, 12:22:56
Bundesbesoldungsgesetz Paragraph 27

 Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; bei einer Ernennung nach diesem Monat werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten nach § 28 Absatz 1 Satz 2 wie Erfahrungszeiten anerkannt. Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate. Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4. Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Juli 2015, 13:01:53
Mal eine "ganz dumme" Frage / Kostellation:
...
Wofür wären sonst die Wartezeiten da, wenn sie mit der ersten Beförderung nichtig wären?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: shurijo am 26. Juli 2015, 13:28:03
Danke für die Antworten. Hatte ich soweit "befürchtet".

@Ralf
Ich habe das grundsätzlich schon verstanden. Ich hatte mich nur gefragt wie es in diesem Fall ist, da ja Einstellungen mit höherem Dienstgrad nicht nur diesen (Begründet durch Studium usw.) , sondern auch Erfahrungsstufen "ohne Grund und dienen" in den Allerwertesten geschoben bekommen. Hätte ja sein können, dass mir auch zumindest bei den ersten Beförderungen meine bisherige Erfahrungen aus dem Arbeitsleben usw ggü. einem frischen Abiturienten mit 18 Jahren angerechnet werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 26. Juli 2015, 13:51:46
Fragen Sie doch mal Ihren Bundestagsabgeordneten, was der davon hält. Die Aufstiege in den Erfahrungsstufen sind schließlich in einem Bundesgesetz (hier: Bundesbesoldungsgesetz) geregelt. Und das hat der Bundestag beschlossen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 26. Juli 2015, 14:07:40
Als was wurden Sie denn genau eingestellt?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: shurijo am 26. Juli 2015, 14:12:00
Funker (OA) in diesem Fall, eben ohne anerkanntes Studium usw. aber mit 28.
Daher hat mich einfach interessiert, ob es eben entsprechende Regelung gibt, dass mir das Alter angerechnet wird. Geht ja um Erfahrung vorher (Studiumunabhängig) und natürlich von meiner Warte aus auch um Geld und v.a. Rentenpunkte usw. daher war ich etwas irritiert als ich mit Erfahrung 1 eingestellt wurde. Ist aber wohl eben so.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 26. Juli 2015, 14:16:07
Vor nicht allzu langer Zeit hätte man Ihnen Ihr Alter und Ihre zivile Berifserfahrung dahingehend angerechnet, dass eine Einstellung als OA über 25 ausgeschlossen war. :-\
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 26. Juli 2015, 14:17:23
Und welche militärische Erfahrung hast Du?

Rentenpunkte und Geld sind wohl für viele ein Thema.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: shurijo am 26. Juli 2015, 14:47:20
Besitze genauso viel militärische Erfahrung wie jemand der als Oberleutnant eingestellt wird, weil er einen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre hat ;)

Nein Spaß bei Seite - meine Intention ist nicht zu jammern, sondern Klarheit zu gewinnen. Ich danke für die Erklärung auch wenn sie, wie ich schon erwartet hatte "negativ" für mich ausgefallen ist ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: ulli76 am 26. Juli 2015, 15:00:33
Die Bundeswehr denkt aber, dass das Studium des Seiteneinsteiger-OLt nutzbar ist im Gegensatz zu deiner Berufserfahrung.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 26. Juli 2015, 15:56:48
Es gibt auch Offiziere denen wurde die Erfahrung angerechnet, und das obwohl sie auch als Schütze eingestellt wurden...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Juli 2015, 17:01:17
Nach welchen § des BBesG? Und was wurde das als Erfahrung angerechnet?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: shurijo am 26. Juli 2015, 17:56:55
Würde mich auch interessieren grundsätzlich. Falls es da eine Rechtslage gibt (begründeter Natur) wäre das schon interessant.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 26. Juli 2015, 22:02:09
Da müssen Sie die entsprechenden Stellen für die Bezügeabrechnung fragen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 26. Juli 2015, 22:15:52
Wieso muss jemand anderes Ihre These belegen? ???
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 26. Juli 2015, 22:46:05
Weil ich keine personenbezogenen Daten veröffentlichen möchte und werde?! Mir ist nämlich kein Paragraph dazu bekannt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 26. Juli 2015, 23:15:16
Herr Lehrer ich weiss was ...  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juli 2015, 04:23:08
Bitte nicht das Zurücklegen von Zeiten in den Erfahrungsstufen mit der Anrechenbarkeit
von Erfahrungszeiten vermischen!

Erfahrungszeiten werden nur für Beamte angerechnet!
siehe Parag 28 BBesG

Die einzige Ausnahme für Soldaten ist die Anrechenbarkeit
von Kinderbetreuungs- bzw Pflegezeiten, wenn nach dem 21. Lebensjahr angefallen.

Soldaten erhalten "ihren Bonus" über die Einstellung
mit höherem Dienstgrad und, wenn sie schon älter als
21 bei Einstellung sind, dass die Erfahrungsstufe ab 21 (rück-)gerechnet wird...

Wer mit dem niedrigsten Dienstgrad eingestellt wird...egal wie alt...startet immer mit Stufe 1 !
siehe Parag 27 Abs 2 Satz 1


Und "Funker" ist nuneinmal einer der "niedrigsten" Dienstgrade.
Die Laufbahn spielt dabei keine Rolle!
Ob Schütze(UA), Flieger(FA), etc. ...

Die Frage ist... lässt die Soldatenlaufbahnverordnung
die Einstellung mit höherem Dienstgrad zu ?!
Und für Offz-Anwärter regelt das Kap 4.

Wer halt keine der vielen dort aufgeführten Möglichkeiten
erfüllt, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden... dem darf gem. dem BBesG nur Stufe 1 gewährt werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 27. Juli 2015, 07:25:42
@KlausP:

folgender Fall:
Eingestellt mit 21, Schütze (OA), Erfahrungsstufe 1. Soweit alles normal, Erfahrungsstufe 2 aber nach 1,5 Jahren, da 6 Monate vor Dienstantritt das 21 Lebensjahr vollendet.

Warum dies so berechnet wurde, kann ich ihnen aber nicht sagen.

PS.: Darf ich mich setzen?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juli 2015, 17:31:49
Wann hatte dieser Schütze(OA) seinen Diensteintritt in die Bw ? 
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 27. Juli 2015, 18:18:20
Juli 2009
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juli 2015, 21:52:44
Gut, dann greift ausschließlich das "neue" Besoldungsrecht ab 01.07.2009.

Trifft einer dieser beiden Punkte für das halbe Jahr vor Einstellung zu ?:

1.
Zeiten einer Kinderbetreuung von bis zu drei Jahren für jedes Kind (Kinderbetreuungszeiten),

2.
Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Geschwistern oder Kindern) von bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen (Pflegezeiten).
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 27. Juli 2015, 21:55:25
Weder 1 noch 2 trifft zu.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 28. Juli 2015, 00:05:05
Dann könnte ich mir vorstellen - ohne Anspruch auf Richtigkeit !!!!

Ab dem 01.07.2009 wurde ein neues Besoldungssystem eingeführt.

Ich habe das alte System nicht mehr ganz im Kopf...aber nach dem alten System war - so glaube ich -
auch für Soldaten immer der 1. des Monats in dem man das 21. Lebensjahr vollendet hatte der Beginn
ab dem die Stufensteigerung berechnet wurde... auch wenn man nach dem 21. Lj eingestellt wurde.

Mit dem neuen Recht ab 01.07.2009 ist dem aber nicht mehr so !

Hier gilt nun:

"Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht bei Beamten nach § 28 Absatz 1 Erfahrungszeiten anerkannt werden oder bei Soldaten eine andere Bemessung des Grundgehaltes nach Absatz 4 Satz 4 erfolgt"

Also gilt für Soldaten grundsätzlich Stufe 1 ... wenn nicht die Ausnahme Absatz 4 Satz 4 greift.

Absatz 4 Satz 4 lautet:

"Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen
Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt,
als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."

Diese Regel kann auf Ihren Kameraden keine Anwendung finden...

Bliebe also nur der folgende Absatz 4 Satz 1

"(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; bei einer Ernennung nach diesem Monat werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten nach § 28 Absatz 1 Satz 2 wie Erfahrungszeiten anerkannt."

Dies ist aber eine neue Version...

Die vom 01.07.2009 - 21.03.2012 gültige lautete:

"(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird."


Meine Vermutung jetzt ... auf Grund dieses letzten Absatzes wurde bei Ihrem Kameraden die Zeit in der Stufe 2 ab dem 01.01.2009 gerechnet.
1. des Monats in dem er das 21. Lj vollendet hat.


Ob das aber korrekt ist/war ... ?  Da müsste man einen Spezialisten von der BVA fragen...

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 28. Juli 2015, 06:32:47
Kleiner Fehler...es muss heissen:

"Meine Vermutung jetzt ... auf Grund dieses letzten Absatzes wurde bei Ihrem Kameraden die Zeit in der
Stufe 1 ab dem 01.01.2009 gerechnet.    1. des Monats in dem er das 21. Lj vollendet hat."


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 30. Juli 2015, 02:47:00
Ich habe mich mit einem ausgewiesenem Spezialisten des BVA unterhalten...

Für Soldaten die

- mit niedrigsten Dienstgrad eingestellt werden
und
- bei Einstellung älter als 21 sind

gilt grundsätzlich

- Festsetzung der Erfahrungsstufe 1
- Beginn der Berechnung des weiteren Stufenaufstiegs : 1. des Monats der Ernennung

Dabei spielt es keine Rolle ob der Soldat bei Einstellung z.B. 23...25...oder 29 ist....

Einzige Ausnahme:

Es können Kindererziehungs- oder Pflegezeiten angerechnet werden


Zur Verdeutlichung folgende Beispiele aus:

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

hier: Durchführungshinweise zu § 82 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)

- RdSchr. d. BMI v. 4.7.2012 – D 3 – 221 020/60#0 -

Nach § 27 Absatz 4 Satz 1 BBesG sind bei Soldatinnen und Soldaten für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 wegen der Besonderheiten des Soldatenverhältnisses Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

Wurde die Soldatin oder der Soldat bereits vor dem Monat eingestellt, in dem sie oder er das 21. Lebensjahr vollendete, bleiben Zeiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 unberücksichtigt.

Daher ist der Eintrittszeitpunkt für das Erreichen einer Stufe bzw. der darin zurückgelegten Erfahrungszeit entscheidend.


Beispiel 1:

Ein Soldat auf Zeit wird zum Ersten des Monats, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet, erstmalig ernannt.
Nach Ablauf seiner achtjährigen Dienstzeit hätte er die Stufe 4 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit
von 9 Monaten erreicht:

Stufe 1: 2 Jahre (Dienstzeit: 2 Jahre)
Stufe 2: 2 Jahre 3 Monate (Dienstzeit: 4 Jahre 3 Monate)
Stufe 3: 3 Jahre (Dienstzeit: 7 Jahre 3 Monate)
Stufe 4: 9 Monate (Dienstzeit: 8 Jahre)

Beispiel 2:

Eine Soldatin auf Zeit wird zum Ersten des Monats, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet, erstmalig ernannt.
Nach Ablauf ihrer achtjährigen Dienstzeit hätte sie die Stufe 3 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit
von 1 Jahr und 9 Monaten erreicht:

Stufe 1: 2 Jahre vor Vollendung des 21. Lebensjahres + 2 Jahre ab Vollendung des 21. Lebensjahres (Dienstzeit: 4 Jahre)
Stufe 2: 2 Jahre 3 Monate (Dienstzeit: 6 Jahre 3 Monate)
Stufe 3: 1 Jahr 9 Monate (Dienstzeit: 8 Jahre)


Nach § 27 Absatz 4 Satz 4 BBesG werden bei erstmaliger Ernennung der Soldatin oder des Soldaten in einem 
höheren Dienstgrad Stufe und verbleibende Erfahrungszeit bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so
festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde.

Entscheidend ist der Dienstgrad bei der Ernennung und nicht der Dienstgrad, der in einem ggf. vorangegangenen Wehrdienstverhältnis verliehen wurde.

Höhere Dienstgrade sind alle anderen Dienstgrade als die (Einstiegs-)Dienstgrade Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat und Matrose. So ist z. B. der Dienstgrad Gefreiter ein höherer Dienstgrad (auch Besoldungsgruppe A 3, aber mit Amtszulage).


Beispiel 3:

Ein Soldat auf Zeit wird zum Ersten des Monats, in dem er das 22. Lebensjahr vollendet, erstmalig ernannt
(kein höherer Dienstgrad).
Nach Ablauf seiner achtjährigen Dienstzeit hätte er die Stufe 4 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit von 9 Monaten erreicht:

Stufe 1: 2 Jahre ab Einstellung (Dienstzeit: 2 Jahre)
Stufe 2: 2 Jahre 3 Monate (Dienstzeit: 4 Jahre 3 Monate)
Stufe 3: 3 Jahre (Dienstzeit: 7 Jahre 3 Monate)
Stufe 4: 9 Monate (Dienstzeit: 8 Jahre)

Beispiel 4:

Eine Soldatin auf Zeit wird zum Ersten des Monats, in dem sie das 22. Lebensjahr vollendet, erstmalig ernannt
(höherer Dienstgrad).
Nach Ablauf ihrer achtjährigen Dienstzeit hätte sie die Stufe 4 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit
von 1 Jahr und 9 Monaten erreicht:

Stufe 1: 1 Jahr Anrechnung ab Vollendung des 21. Lebensjahres + 1 Jahr ab Einstellung (Dienstzeit: 1 Jahr)
Stufe 2: 2 Jahre 3 Monate (Dienstzeit: 3 Jahre 3 Monate)
Stufe 3: 3 Jahre (Dienstzeit: 6 Jahre 3 Monate)
Stufe 4: 1 Jahr 9 Monate (Dienstzeit: 8 Jahre)



Nach § 27 Absatz 4 Satz 2 BBesG verlängern sich die Erfahrungszeiten nach § 27 Absatz 3 Satz 1 und 2 BBesG um jeweils zwölf Monate, wenn das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zusteht.


Beispiel 5:

Ein Soldat auf Zeit (Offizierslaufbahn) wird zum Ersten des Monats, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet, erstmalig ernannt. Durch die Ernennung zum Oberfähnrich (Besoldungsgruppe A 8 ) nach 2 Jahren und 6 Monaten verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 und in der Stufe 3 um jeweils 1 Jahr. Nach Ablauf seiner zwölfjährigen Dienstzeit hätte er die Stufe 4 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit von 2 Jahren und 9 Monaten erreicht:

Stufe 1: 2 Jahre ab Vollendung des 21. Lebensjahres (Dienstzeit: 2 Jahre)
Stufe 2: 2 Jahre 3 Monate + 1 Jahr Verlängerung (Dienstzeit: 5 Jahre 3 Monate)
Stufe 3: 3 Jahre + 1 Jahr Verlängerung (Dienstzeit: 9 Jahre 3 Monate)
Stufe 4: 2 Jahre 9 Monate (Dienstzeit: 12 Jahre)


Da es auf das zustehende Grundgehalt ankommt, ist dabei nicht der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ernennung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Einweisung in eine Planstelle. Im Fall einer rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle gemäß § 49 Absatz 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung ist für die Anwendung von § 27 Absatz 4 Satz 2 BBesG daher der Tag maßgeblich, der in der Planstelleneinweisung bestimmt ist.


Beispiel 6:

Eine Soldatin auf Zeit (Offizierslaufbahn) wird zum Ersten des Monats, in dem sie 20 Jahre und 5 Monate alt wird, erstmalig ernannt. Die Soldatin wird nach 2 Jahren und 8 Monaten zum Oberfähnrich (Besoldungsgruppe A 8 ) ernannt. Die Planstelleneinweisung erfolgt bereits nach 2 Jahren und 6 Monaten, also um 2 Monate rückwirkend. Zum Zeitpunkt der Ernennung zum Oberfähnrich hatte sie zwar bereits die Stufe 2 erreicht (23 Jahre 1 Monat alt). Zum Zeitpunkt der rückwirkenden Planstelleneinweisung befand sie sich jedoch noch in Stufe 1 (22 Jahre 11 Monate alt). Daher verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 1 und in den folgenden Stufen um jeweils 1 Jahr. Nach Ablauf ihrer zwölfjährigen Dienstzeit hätte sie die Stufe 4 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit von 1 Jahr und 2 Monaten erreicht:

Stufe 1:
7 Monate vor Vollendung des 21. Lebensjahres + 2 Jahre ab Vollendung des 21. Lebensjahres
+ 1 Jahr Verlängerung (Dienstzeit: 3 Jahre 7 Monate)

Stufe 2:
2 Jahre 3 Monate + 1 Jahr Verlängerung (Dienstzeit: 6 Jahre 10 Monate)

Stufe 3:
3 Jahre + 1 Jahr Verlängerung (Dienstzeit: 10 Jahre 10 Monate)

Stufe 4:
1 Jahr 2 Monate (Dienstzeit: 12 Jahre)


Nach § 27 Absatz 4 Satz 3 BBesG verlängern sich die Erfahrungszeiten nach § 27 Absatz 3 Satz 1 und 2 BBesG um jeweils zwölf Monate unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab dem Erreichen der Stufe 4.


Beispiel 7:

Ein Soldat auf Zeit wird zum Ersten des Monats, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet, erstmalig ernannt.
Durch das Erreichen der Stufe 4 verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 4 um 1 Jahr. Nach Ablauf seiner zwölfjährigen Dienstzeit hätte er die Stufe 5 mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit von 9 Monaten erreicht.

Stufe 1: 2 Jahre ab Vollendung des 21. Lebensjahres (Dienstzeit: 2 Jahre)
Stufe 2: 2 Jahre 3 Monate (Dienstzeit: 4 Jahre 3 Monate)
Stufe 3: 3 Jahre (Dienstzeit: 7 Jahre 3 Monate)
Stufe 4: 3 Jahre + 1 Jahr Verlängerung (Dienstzeit: 11 Jahre 3 Monate)
Stufe 5: 9 Monate (Dienstzeit: 12 Jahre)




Auf den von benba geschilderten Fall bezogen bedeutet dies...
Dieser Kamerad hatte Glück das sein Bezügebearbeiter zum Stichtag 01.07.2009
noch das alte Besoldungsrecht im Kopf hatte...
Denn er hätte erst ein halbes Jahr später in Stufe 2 kommen dürfen...nach neuem Recht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 08. August 2015, 23:10:19
Wenn nun aber die. Ernennung zum SaZ erst nach dem ersten halben Jahr nach Einstellung erfolgt, ändert dies dann etwas?
PS: Danke für die ausführliche Antwort.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. August 2015, 18:42:19
Wenn ein SaZ-Bewerber, der kein Eignungsübender ist, erst nach einem halben Jahr zum SaZ
ernannt wird, ist auch personaltechnisch etwas schief gelaufen!

Denn die Ernennung ist innerhalb der ersten Woche - allerspätestens 2 Wochen - nach Dienstantritt zu vollziehen.



Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 10. August 2015, 20:31:53
Warum denn das? Es gab zumindest damals die Möglichkeit die ersten 6 Monate als FWDler zu verbringen und dann rückwirkend zum SaZ ernannt zu werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 10. August 2015, 20:41:09
Von "widerruflicher Verpflichtungserklärung" haben Sie bisher aber nichts erwähnt und die war zu jener Zeit nicht die Regel..
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 10. August 2015, 21:12:01
@KlausP: Erwähnt hatte ich dies mit "...Ernennung zum SaZ erst nach dem ersten halben Jahr nach Einstellung..." bzw. versucht... . Jetzt weiß ich zumindest wie(der) wie dies genannt wird.
Inwiefern darf ich ihre Aussage bzgl. "nicht die Regel" auffassen, soweit ich mich erinnere wurde damals danach gefragt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 10. August 2015, 21:16:27
Mag ja sein, dass danach gefragt wurde, trotzdem sind mir nur Einzelfälle begegnet.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 10. August 2015, 21:20:12
Das spiegelt in meinen Augen aber nur wieder, dass die Kameraden ohne "widerrufliche Verpflichtungserklärung" entweder naiv, voll überzeugt oder auf kein Geld verzichten wollten...

Ändert tut der Umstand der "widerrufliche Verpflichtungserklärung" allerdings nichts an den Erfahrungsstufen, oder?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 11. August 2015, 00:01:35
Was Klaus meint ist dieser damals mögliche Weg zur Erstverpflichtung als SaZ ... den nur Wenige kannten...


"Informationen für Soldaten im Grundwehrdienst
zu den Möglichkeiten einer Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
bei der Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung

Die Bundeswehr ist zur Deckung ihres Personalbedarfs daran interessiert, Freiwillige in das Dienstverhältnis
eines Soldaten auf Zeit zu berufen.
Um für Bewerber einen weiteren Anreiz zu schaffen, besteht ab 1. Januar 1996 die Möglichkeit,
sich widerruflich zu verpflichten, für die Dauer von mindestens vier Jahren als Soldat auf Zeit
Wehrdienst in der Bundeswehr zu leisten.
Soldaten können sich in den ersten sechs Monaten des Grundwehrdienstes mit Widerrufsvorbehalt verpflichten,
für die Dauer von mindestens vier Jahren als Soldat auf Zeit Wehrdienst zu leisten.
Sie können diese Verpflichtung bis zum Ablauf des sechsten Dienstmonats jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wird die Verpflichtungserklärung nicht widerrufen, wird der Soldat mit Beginn des siebten Dienstmonats in das
Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen.

Die Berufung kann auch früher erfolgen, wenn der Soldat schriftlich darauf verzichtet,
von der ihm eingeräumten Widerrufsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Bis zum Tag der Ernennung zum Soldaten auf Zeit erhält der Soldat Bezüge nach dem Wehrsoldgesetz.

Nach der Ernennung zum Soldaten auf Zeit erhält er für jeden Tag mit Anspruch auf Wehrsold einen
Verpflichtungszuschlag nach § 8e Wehrsoldgesetz vom Tag der Abgabe der Verpflichtungserklärung
bis zum Tag vor Wirksamwerden der Ernennung zum Soldaten auf Zeit.

Die Verpflichtungserklärung ist mit einem Eingangsstempel zu versehen.
Die Eintragung im Eingangsstempel gilt als Nachweis des Tages der Abgabe der Verpflichtungserklärung.
 
Vom Tag des Wirksamwerdens der Ernennung zum Soldaten auf Zeit erhält er Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

Bis zum Wirksamwerden der Ernennung zum Soldaten auf Zeit werden die Soldaten als Grundwehrdienstleistende behandelt.

Das hat nicht nur Vorteile (z.B. kostenlose Familienheimfahrten, unentgeltliche Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld),
sondern auch finanzielle Nachteile zur Folge, nämlich
•   nur Wehrsold,
•   geringer finanzieller Dienstzeitausgleich ,
•   keine Stellenzulagen,
•   keine Erschwerniszulagen (z.B. Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
•   keine oder nur anteilige jährliche Sonderzuwendungen
              (z.B. wird bei Diensteintritt 01.01. und Übernahme in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
               am 01.07. für dieses Jahr nur die halbe Sonderzuwendung gewährt),
•   kein Verpflichtungszuschlag, wenn es wegen Eintritts einer Dienstunfähigkeit oder aus anderen
              Gründen nicht zur Ernennung als Soldat auf Zeit kommt.

Macht der Soldat von dem ihm eingeräumten Widerrufsrecht Gebrauch, wird ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit nicht begründet.

Die Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit seiner jeweils gesetzlich festgelegten Dauer bleibt bestehen.

Soldaten im Grundwehrdienst verbleiben bis zur ihrer Entlassung nach Ablauf des vorgesehenen Wehrdienstes
im Dienstverhältnis eines Soldaten, der aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet."


Diese Soldaten wurden aber nicht rückwirkend SaZ !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 24. Oktober 2015, 06:11:18
Nachdem der u.g. Gesetzentwurf vom Bundesrat
mitgezeichnet wurde, wird die 2. und 3. Lesung
am 05.11.2015 im Bundestag erfolgen.

Somit ist mit der Verabschiedung noch in 2015
und der Verkündung spätestens zum 01.01.2016
zu rechnen.

Dies wird u.a. zu Änderungen bei der Berechnung der
Erfahrungsstufen führen...


Wer nachlesen möchte... die Drucksache
ist auf bundestag.de zu finden.


Deutscher Bundestag  Drucksache  18/6156
18. Wahlperiode
Gesetzentwurf der Bundesregierung
28.09.2015
Entwurf eines Siebten  Besoldungsänderungsgesetzes  (7. BesÄndG)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 24. Oktober 2015, 17:01:58
Habe den Entwurf nur überflogen aber das Ganze ist ja recht interessant, zumal diese Grenze des 21. Lebensjahres wegfällt. Habe mich immer leidenschaftlich darüber aufgeregt, dass ich erstmal über drei Jahre dienen durfte, bevor die Erfahrungszeit auch überhaupt nur anfängt zu zählen. Da in der Zeit aufgrund der erreichten Besoldungsstufe sich das Erreichen der nächsten Stufe um ein weiteres Jahr verzögert, kamen da einige Jahre zusammen, bis ich mal in die zweite Stufe kam. Das wird glücklicherweise auf neu eingestelltes Personal nicht mehr zutreffen.

Weiterhin hätte ich eine Frage, welche Bestandspersonal und folgenden Abschnitt betrifft:

Zitat
Absatz 1 regelt, dass Soldatinnen und Soldaten, die am Tag des Inkrafttretens der Vorschrift bereits die neue, für ihre Stufe erforderliche Erfahrungszeit absolviert haben, direkt in die nächste Stufe aufsteigen. Diese Umstellung kann in den betroffenen Personalverarbeitungssystemen technisch umgesetzt werden. Um den Umstellungsaufwand handhabbar zu gestalten, wurde jedoch darauf verzichtet, für jede bzw. jeden der betroffenen rund 180 000 Soldatinnen und Soldaten die Erfahrungszeit individuell zu berechnen. Steigt daher eine Soldatin oder ein Soldat nach dieser Übergangsregelung automatisch in die nächste Stufe auf, werden ihr oder ihm darüber hinaus keine weiteren Erfahrungszeiten angerechnet.

Mein Stand alt:

- Die zweite Erfahrungsstufe wurde im Oktober erreicht. Die dritte wäre dann nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten im Januar 2018 erreicht worden.

Mein Stand neu:

- Bis zum Eintreten des Gesetzes (voraussichtlich 1.1.2016) beträgt die geleistete Dienstzeit 5 Jahre und 5 Monate. Da nach 4 Jahren und 3 Monaten die dritte Erfahrungsstufe erreicht werden könnte, steige ich zum Jahreswechsel eine Stufe auf. Die Differenz zwischen geleisteter Dienstzeit und für diese Stufe erforderlicher Dienstzeit (1 Jahr und 2 Monate) entfällt und es fängt mit Eintritt in die dritte Stufe bei null an zu zählen.

Ärgerlich, dass damit über ein Jahr an Dienstzeit "verloren" geht, nur weil manchem der Umstellungsaufwand nicht handhabbar genug erscheint. Aber immerhin komme ich somit 2 Jahre früher als erwartet in die dritte Erfahrungsstufe. Oder verstehe ich hier etwas grundlegend falsch? Habe es wie gesagt nur kurz überflogen, da so ein Gesetzesentwurf auf dem Handy nur schwer darstellbar und anstrengend zu lesen ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. Oktober 2015, 20:12:58
Es ist ziemlich mühsam, sich aus dem "ändert sich..." den Text zusammenzustellen. Aber ich lese das auch so, dass du davon profitierst und aufsteigst.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 25. Oktober 2015, 16:35:45
Eigentlich wäre ich zum 01.10.2016 Erfahrungsstufe 3 geworden, aber da ich dieses Jahr A8 erreicht habe, werde ich nun erst zum 01.10.2017 Stufe 3.
Ich habe den Text auch nicht so ganz verstanden. Profitiere ich in irgendeiner Weise von der Umstellung?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 25. Oktober 2015, 16:52:53
So wie ich es verstehe, kommt es bei dieser Regelung vor allem darauf an, mit welchem Alter du eingestellt wurdest, da nun auch die Dienstzeit beachtet wird, die vor dem 21. Lebensjahr geleistet wurde.

Wurdest du mit 21 oder älter eingestellt, ändert sich für dich nichts.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 25. Oktober 2015, 19:21:10
So wie ich es verstehe, kommt es bei dieser Regelung vor allem darauf an, mit welchem Alter du eingestellt wurdest, da nun auch die Dienstzeit beachtet wird, die vor dem 21. Lebensjahr geleistet wurde.

Wurdest du mit 21 oder älter eingestellt, ändert sich für dich nichts.
Ich wurde mit 19 eingestellt, aber ich war zwischendrin 1,5 Jahre Zivilist.
Als ich wiedereingestellt wurde, war ich 21.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 27. Oktober 2015, 01:19:35
Ich empfehle die Verabschiedung abzuwarten...
Dann wird es auch übersichtlichere Veröffentlichungen geben.

Vereinfacht kann man sagen...

Für ab 01.01.2016 neu eingestellte Soldaten
wird es das "Startalter" 21 nicht mehr geben
und Zeiten vor Diensteintritt werden individuell
angerechnet.

Für vor dem 01.01.2016 bereits aktive SaZ/BS
ist davon auszugehen...das auch für diese nicht mehr
die besonderen Stufensteigerungen für Soldaten
(gültig seit 01.07.2009) zur Anwendung kommen,
sondern die für die "normalen Beamten":

         Stufe: 1 2 3 4 5 6 7 8
 A 6 - A 16    2 3 3 3 4 4 4 mittlerer, gehobener und höherer Dienst
 A 2 - A 6.     2 3 3 3 3 3 3 einfacher Dienst

Aber wie gesagt...abwarten...und Tee oder ein Bierchen trinken...  ;D ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 27. Oktober 2015, 07:23:04
Es ist grundsätzlich wie immer... Zum Lachen und zum Weinen...

Endlich werden jahrelange Ungerechtigkeiten (ehemaliger Regel BDA ab 21, nicht Anerkennung von Dienstzeiten vor dem 21. Lebensjahr) unter dem Deckmantel der Attraktivität beseitigt. Nur die aktiven Soldaten werden wieder mit "Kompromissen" abgespeist, die bereits im Jahr 2009 mit einem "fairen" Überleitungsgesetz hätten abgeschafft werden können.

Dies wäre die tatsächliche Überleitung nach der geleisteten Dienstzeit gewesen und nicht die betragsmäßige Überleitung aufgrund der bisherigen Dienstbezüge. Zusätzliche Rückstufungen aufgrund von Beförderungen (A7 => A8) im Überleitungszeitraum belegen zusätzlich die Lachhaftigkeit dieser Gesetzgebung. Oder kann mir jemand sinnhaftig erklären wieso ein später beförderter Hauptfeldwebel (Beförderung nach dem 01.07.2013) in den Erfahrungsstufen besser gestellt wird als ein beförderter Kamerad in der vierjährigen Übergangsphase. Da wird der Leistungsgedanke konterkariert.

Und nun werden nach gerade mal sechs Jahren wieder die Gesetze geändert. Da fragt man sich doch, was für "Experten" solche Gesetze ausarbeiten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 27. Oktober 2015, 07:56:10
 
Zitat
Nur die aktiven Soldaten werden wieder mit "Kompromissen" abgespeist
Welche Kompromisse?
Zitat
unter dem Deckmantel der Attraktivität
Man kann auch alles schlechtreden, dafür sind wir Deutschen ja bekannt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 27. Oktober 2015, 08:52:22
@LwPersFw: So wie ich das sehe, wird der Passus mit den 2 Jahren und 3 Monaten zwar aus dem §27 (3) gestrichen, dafür aber für bereits vorhandenes Personal im §82 (2) bzgl. der Übergangsregelungen wieder eingeführt.

@dv_uffz: Ich bin mehr als zufrieden. Ich komme 2 Jahre früher als geplant in die nächste Erfahrungsstufe. Somit ist die Änderung für mich definitiv eine Verbesserung, was auf die gesamte Dienstzeit gesehen sehr viel Geld ausmacht. Und mit Wegfall der Grenze des 21. Lebensjahres verbessert sich auch für neues Personal die finanzielle Lage erheblich. Dass es vielleicht Einzelfälle gibt, die nicht so gut wegkommen, ist sicherlich bedauerlich, betrifft aber die Masse mit Sicherheit nicht. Und man kann auch wirklich alles schlecht reden...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kevin86 am 27. Oktober 2015, 13:45:48
Hallo.
Habe ich es jetzt richtig verstanden?
ich bin 29 OG (Wiedereinsteller hab vor 10jahren Grundwehrdienst geleistet ) bin jetzt also aktuell auf erfahrungsstufe 2.(?) wurde am 6.10.15 zum SAZ ernannt... oder wird das anders gerechnet?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 27. Oktober 2015, 15:16:19
Hallo.
Habe ich es jetzt richtig verstanden?
ich bin 29 OG (Wiedereinsteller hab vor 10jahren Grundwehrdienst geleistet ) bin jetzt also aktuell auf erfahrungsstufe 2.(?) wurde am 6.10.15 zum SAZ ernannt... oder wird das anders gerechnet?
Du hast doch einen Bescheid bekommen, der die Erfahrungsstufe festsetzt. Da steht doch alles drauf. Bitte mal lesen!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kevin86 am 27. Oktober 2015, 15:58:34
@Ralf Nein kein Schriftstück erhalten... Ernennung's Urkunde fehlt auch noch.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 27. Oktober 2015, 16:10:17
Dann wird das zusammen kommen. Also abwarten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 27. Oktober 2015, 16:16:57
Die Urkunde fehlt auch noch? Die Berufung in das Dienstverhältnis wird doch erst mit der Aushändigung der Urkunde und deren Annahme durch den Soldaten wirksam! Oder haben Sie 'ne billige Kopie bekommen?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kevin86 am 27. Oktober 2015, 17:19:04
meine Urkunde ist noch nicht im der Einheit angekommen und laut Aussage vom Pers. Feldwebel. lauft die Ernennung aber trotzdem. kann auch nicht persönlich nachfragen da ich zurzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht indem Einheit bin sondern 600km entfernt Zuhause
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 28. Oktober 2015, 10:06:47
Zitat
Nur die aktiven Soldaten werden wieder mit "Kompromissen" abgespeist
Welche Kompromisse?
Zitat
unter dem Deckmantel der Attraktivität
Man kann auch alles schlechtreden, dafür sind wir Deutschen ja bekannt.

Schön, dass überhaupt nicht auf meine Argumente eingegangen wird, aber okay...

Zitat
Absatz 1 regelt, dass Soldatinnen und Soldaten, die am Tag des Inkrafttretens der Vorschrift bereits die neue, für ihre Stufe erforderliche Erfahrungszeit absolviert haben, direkt in die nächste Stufe aufsteigen. Diese Umstellung kann in den betroffenen Personalverarbeitungssystemen technisch umgesetzt werden. Um den Umstellungsaufwand handhabbar zu gestalten, wurde jedoch darauf verzichtet, für jede bzw. jeden der betroffenen rund 180 000 Soldatinnen und Soldaten die Erfahrungszeit individuell zu berechnen. Steigt daher eine Soldatin oder ein Soldat nach dieser Übergangsregelung automatisch in die nächste Stufe auf, werden ihr oder ihm darüber hinaus keine weiteren Erfahrungszeiten angerechnet.

Dieser Kompromiss
Wenn man meine bisherige "Erfahrung" in das neue zu verwendende Stufensystem übertragen hätte, wäre ich zum 01.01.2016 in Stufe 5 und nicht in Stufe 4.

und bezüglich dem schlechtreden...
Wären damals die Überleitungsgesetze ordentlich umgesetzt worden, müsste ich mich über diesen ganzen Zirkus nicht aufregen. Wenn offensichtliche Benachteiligungen dazu führen um offensichtlich Geld zu sparen, dann Bitte...

Und ob ich schlechtrede, ist immer noch meine Angelegenheit
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. Oktober 2015, 22:02:52
Um auch mal meinen Senf dazu zugeben, erachte ich es ebenfalls als grundsätzliche Problematik bei unserem Arbeitgeber, dass häufig "Bestandskunden" bei Verschlechterung der Konditionen mitgenommen werden - am populärsten sind sicherlich die Pensionen - und bei Verbesserungen - wie hier die Anpassung der Erfahrungsstufen - ausgelassen werden.

Aus Betriebssicht nachvollziehbar, persönlich und für viele BS und längerdienende SaZ sehr schade.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 07. November 2015, 22:45:18
Die 7. Änderung ist durch...

http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&ids=6102952&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search (http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&ids=6102952&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 07. November 2015, 22:49:07
+ http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45-angenommen-abgelehnt/393702 (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45-angenommen-abgelehnt/393702)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 08. November 2015, 09:10:50
Damit werden aber manchmal die benachteiltigt, die gerade sehr gefragt sind. Wenn man bei der Einstellung im höheren Dienstgrad nun maximal 6 Jahre angerechnet bekommt, ist das eminent viel weniger, als es jetzt noch der Fall ist.

Beispiel: Stabsarzt (A13) 36 Jahre; Stufe wird so festgesetzt, als sei die Ernennung mit 21 erfolgt. 15 Jahre!! -> Stufe 5
Bei maximal 6 angerechneten Jahren Stufe 2!

Das ist ein eminenter Unterschied!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 08. November 2015, 09:31:27
Es bleibt die Frage, ob das vorher gerecht war oder jetzt gerechter ist. Die Erfahrung fußt auf den Berufsabschluss bzw. das Studium und nicht auf die Arbeitszeit danach (die wird dann nämlich mit noch höherem DstGrd "vergütet"). Und eine Ausbildung/ Studium mit festgesetzten  Jahren anzurechnen ist ja nicht völlig abwegig.
Darüber hinaus ist in deinem Beispiel aber auch der BWLer genauso betrachtet worden wie eine Mangelfachtätigkeit. Die Erfahrungsstufen sind kein Mittel (gewesen), um Mangelfachtätigkeiten zu bedienen. Hierzu gibts die §§ 43, 43B, 44 BBesG.
Du vergleichst hier Dinge, die nicht zu vergleichen sind.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. November 2015, 16:32:50
Hier nochmals eine kurze Zusammenfassung des zum 01.01.2016 geplanten:

1. Das Besoldungsdienstalter 21. Lebensjahr wird abgeschafft.

2. Die Erfahrungszeiten in den Erfahrungsstufen werden an die der Beamten angepasst.

3. Ab dem 01.01.2016 beginnt die Laufzeit der Erfahrungsstufen vom Grundsatz her mit dem 1. des Monats der Ernennung.

4. Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad können Vordienstzeiten angerechnet werden.

    + bis BesGrp A07     bis zu 4 Jahre
    + bis BesGrp A13     bis zu 6 Jahre

5. Die Erfahrungszeiten in den Erfahrungsstufen ( 1 bis 8 ) werden an die der Beamten angepasst

    + Laufbahn der Mannschaften   2 3 3 3 3 3 3
    + Laufbahn Offz / Uffz              2 3 3 3 4 4 4

                                                  blau = neu

6. Übergangsregeln für am 31.12.2015 aktive BS und SaZ

Es ist geplant, dass für diese Soldaten die Erfahrungszeiten ebenfalls an das neue System angepasst werden.

D.h. ab dem Wechsel von der Stufe 4 zur 5 erfolgt ein früherer Aufstieg zur nächsten Stufe.

Wer am 01.01.2016 diese Bedingung bereits erfüllt, wechselt zum 01.01.2016 in die neue Stufe
und ab diesem Zeitpunkt beginnt die (neue) Erfahrungszeit zur nächsten Stufe zu laufen.


Für Soldaten, die am 31.12.2015 bereits SaZ/BS und in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 sind,
verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 zur Stufe 3 nicht auf 3 Jahre !

Für diese Soldaten bleibt es bei der Erfahrungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten von Stufe 2 zu Stufe 3 !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 10. November 2015, 20:06:14
Das bedeutet also für mich, dass ich benachteiligt werde?

Ich bin 29 Jahre jung, habe also nach aktuellem Erfahrungsstufensystem bereits Erfahrungsstufe 4 bei einem Wiedereintritt am 01.04.2016?

Jetzt nach dem ab 01.01.2016 geltendem System bin ich nur noch auf Grund meiner SaZ Zeit von 2004 - 2008 (vier Jahre Mannschaftsdienstgrad) Erfahrungsstufe 2?

Das macht natürlich einiges aus!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 10. November 2015, 20:07:12
Achso, ich werde mit höherem Dienstgrad SU (FA) wiedereingestellt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. November 2015, 22:08:39
1. verweise ich auf die letzte Antwort von Ralf

2. ist meine Darstellung nur die Basis

3. müssen die konkreten Umsetzungsbestimmungen abgewartet werden !!
    z.B. was sind sonstige förderliche hauptberufliche Zeiten die angerechnet
    werden können?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 10. November 2015, 22:17:15

Für Soldaten, die am 31.12.2015 bereits SaZ/BS und in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 sind,
verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 zur Stufe 3 nicht auf 3 Jahre !

Für diese Soldaten bleibt es bei der Erfahrungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten von Stufe 2 zu Stufe 3 !

Die Regel, dass wenn man A8 ist und sich deshalb die Erfahrungsstufe um 1 Jahr verlängert, bleibt aber, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

Und ich bin Wiedereinsteller HG gewesen mit einem Jahr Vordienstzeit. Wird mir dann das ganze Jahr Vordienstzeit angerechnet?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. November 2015, 22:42:00
Die besonderen Regeln für Soldaten - wie die A8-Bestimmung - werden abgeschafft.

Für vor dem 01.01.16 bereits im Dienst befindliche BS und SaZ
wird nur die Möglichkeit der Verkürzung der Laufzeit in der
aktuellen Erfahrungsstufe geprüft.

Die ab 01.01.16 geltenden Einstellungsregeln werden für diesen
Personenkreis nicht angewendet !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 10. November 2015, 23:06:02
Die besonderen Regeln für Soldaten - wie die A8-Bestimmung - werden abgeschafft.

Für vor dem 01.01.16 bereits im Dienst befindliche BS und SaZ
wird nur die Möglichkeit der Verkürzung der Laufzeit in der
aktuellen Erfahrungsstufe geprüft.

Die ab 01.01.16 geltenden Einstellungsregeln werden für diesen
Personenkreis nicht angewendet !

Ah super. Aber ich denke, dass da wohl noch jeder Soldat einen Brief bekommen wird.
Habe ja auch extra einen Brief bekommen, in dem stand, dass Stufe 2 bei mir nun 3 Jahre ist, da ich A8 wurde.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 11. November 2015, 12:46:40

Wieder ein Arschtritt für die Kameraden, die im Überleitungszeitraum befördert worden und zurückgestuft worden sind.
Von A7 Stufe 3 auf A8 Stufe 2 zurückgestuft. Neuer regulärer Aufstieg in Stufe 3 zum 01.07.2013.
Da ich zum 01.01.2016 die notwendigen Zeiten nicht habe, steige ist erst zum 01.07.2016 in Stufe 4 auf.

Ein zum 02.07.2013 (nach dem Überleitungszeitraum) beförderter Oberfeldwebel in Stufe 4 behält die Stufe als Hauptfeldwebel, da keine Rückstufung mehr erfolgt. Und jetzt erfolgt zum 01.07.2016 ein früherer Aufstieg in Stufe 5.

Dieses Besoldungssystem ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Da wird der Leistungsgedanke extremst in den Dreck gezogen.

Einfach nur noch zum Kotzen
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. November 2015, 15:18:45
Wenn das alles so schlimm ist, dass man nur noch Kraftausdrücke benutzen kann, dann sollte man vielleicht überlegen zu kündigen, wenn man BS ist.
Was sagt denn der Wehrbeauftragte dazu?

Zitat
Da wird der Leistungsgedanke extremst in den Dreck gezogen.
Was hat denn der Leistungsgedanke damit zu tun? Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 11. November 2015, 15:19:29
Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.
Was für einige auch positiv ist ... ;D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. November 2015, 15:27:26
Oh ja. Grundsätzlich meinen komischerweise fast alle, sie würden überproportional viel und besser machen als Nachbar.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 11. November 2015, 15:33:26
Ich lasse mir mein Salär regelmäßig mit Geschenkpapier umwickeln und ein rotes Schleifchen darum legen ... :)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 11. November 2015, 15:42:42
Kommen Dir wenigstens regelmäßig die Tränen, wenn Du das Päckchen auspackst ;D ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 11. November 2015, 15:45:19
Die packen immer ein paar Zwiebeln dazu.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Jay-C am 11. November 2015, 16:31:16
Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.

Ich bin mir relativ sicher, dass gerade im (bisherigen) BBesG die leistungsabhängige Besoldung der Soldaten über die Einstufung in die nächsthöhere, bzw. bei nicht ausreichender Leistung über den Verbleib in der bisherigen Erfahrungsstufe trotz Nicht-/ Erreichen der zeitlichen Voraussetzung vorgesehen war.
Wird in der Truppe offensichtlich nur kaum beachtet.
Müsste mal wieder nachschlagen, um genau sagen zu können wo das stand.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. November 2015, 16:32:27
Richtig. Deswegen schrieb ich auch eigentlich. Weil es in der Praxis kaum genutzt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BulleMölders am 11. November 2015, 18:53:05
Das ist aber nicht nur in der Bundeswehr so, ich habe es bei uns auch noch nicht erlebt das jemand die Erfahrungsstufe nicht zum frühst möglichen Zeitpunkt bekommen hat.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi am 11. November 2015, 19:21:37
Wird in der Truppe offensichtlich nur kaum beachtet.

Das würde es sicherlich werden, wenn die Möglichkeit haushalterisch hinterlegt worden wäre.
Ich kann beispielsweise als Kompaniechef im Jahr 2014 einen im dritten Quartal 2014 festgelegten Betrag für die leistungsbezogene Besoldung der Soldaten meiner Einheit ausschöpfen. Aus diesen Mitteln könnte ich natürlich auch jemandem langzeitige leistungsbezogene "Boni" auszahlen, nur leider sind die Mittel, die mir zur Verfügung stehen nur für das Jahr 2014. Die Mittel, die mir für das Jahr 2015 zur Verfügung stehen kenne ich noch gar nicht. Und vielleicht würde eine Langzeitmaßnahme diese ja vollständig aufbrauchen oder sogar überschreiten. Abgesehen davon könnte ich dann in 2015 vermutlich niemand anderen mehr mit einer finanziellen Sonderzahlung bedenken, also kurz: Das ganze findet bei Soldaten nicht statt.

Die Idee des Gesetzes ist gut, eine adäquate Verwaltungsumsetzung hat aber bis heute schlicht nicht stattgefunden.

Gruß Andi
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 11. November 2015, 19:30:10
... Und Soldaten erhalten schon sehr hohe Bezüge ...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi am 11. November 2015, 19:36:56
Gemessen an? ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Jay-C am 11. November 2015, 19:56:14
@Andi: Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich es richtig deute, meinen Sie einheitsbezogene Haushaltsmittel?!
Dort drüber laufen doch aber nicht die Grundgehälter?!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 11. November 2015, 21:19:31
An der Aufgabe, Vergleich z. B. Mit Polizei und Feuerwehr.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 12. November 2015, 13:25:14
An der Aufgabe, Vergleich z. B. Mit Polizei und Feuerwehr.

Ja, wenn ich bedenke wie lange es dauert, bis ein Freund von mir, welcher bei der Polizei ist, A13 erreicht, falls er es überhaupt erreicht.
Und wir sind direkt nach dem Studium A13. Wenn er mal so weit ist, bin ich vermutlich schon wieder Zivilist ;D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 12. November 2015, 13:34:21
Derrick ist als Oberinspektor (also A10) in "Rente" gegangen ...

Wer ist nach dem Studium (als Soldat) A13? Doch eher A10 und als Hptm A11, ggf. A12.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 12. November 2015, 13:35:32
Er meint wohl unsere Halbgötter in weiß... ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 12. November 2015, 13:39:38
@ Dunstig:

Ja, das wäre ein Erklärungsansatz.

Dann ist der Vergleich mit "normalem" Polizeivollzugsdienst (Kommissar) bzw. Feuerwehr nicht mehr stimmig ...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 12. November 2015, 13:43:05
Jupp, Stabsärzte werden nach A13 bezahlt, Oberstabsärzte nach A14, Flottillenärzte/Oberfeldärzte nach A15 und Flottenärzte/Oberstärzte je nach Position nach A16 oder B3, wobei hier B3 definitiv erst nach A16 kommt! Bei den Generalsrängen im ZSanDstBw läuft es analog zu den "normalen" Generalen: 1 Stern = B6, 2Sterne = B7, 3 Sterne = B9 und 4 Sterne gibt es für "Medizinmänner" nicht ;) !

Ach ja, das gleiche gilt natürlich auch für Veterinäre und Apotheker!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 12. November 2015, 13:53:29
Derrick ist als Oberinspektor (also A10) in "Rente" gegangen ...

Wer ist nach dem Studium (als Soldat) A13? Doch eher A10 und als Hptm A11, ggf. A12.

Wie schon erwähnt, meine ich SanOffze. Und es gibt Polizisten des gehobenen Dienstes, welche es in den höheren Dienst schaffen, was dann als Polizeirat auch A13 entspricht.
Wobei es natürlich nur wenige vom Kommissar zum Polizeirat schaffen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 12. November 2015, 13:59:58
Mit den Polizisten ist es da wie mit den Lehrern ;) : Einstiegsdienstgrad nach bestandener Laufbahnausbildung A13 (= Studienrat/Polizeirat), "realistische Lebenserwartung" A14 (= Oberstudienrat/Polizeioberrat), einige wenige werden A15 (= Studiendirektor/Polizeidirektor), noch weniger werden A16 (= Oberstudiendirektor/ Leitender Polizeidirektor) oder stoßen vor in die Besoldungsordnung B!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 12. November 2015, 14:54:47
Das würde ich so nicht unterschreiben.
Man muss unterscheiden zwischen Landesdienst und Bundesdienst.
Beispiel: Akademische Räte, auch A13. Da ist der Normalfall in der Medizin an den Unis A16 zum Abschluss.

Bei den Studienräten ist es nur so mau (A14 lebenslang) weil die wenigsten sich weiterqualifizieren. Man muss ja auch beachten, dass Schulen unterste Landesbehörden sind. Da sind eben nicht so viele Stellen im höheren Dienst ausgebracht. In den Schulämtern sieht das anders aus. Da steigt man zwar auch mit A13 ein, heisst dann Schulrat, wird aber sicher noch A15.
Noch schlimmer sind Oberbehörden. Da sind die Räte kleine Lichter und versuchen alle noch Ministerialräte zu werden (B Besoldung..)

Deswegen muss man die Bundeswehr als Mittelbehörde sehen. Die Laufbahnen sind durchlässig und auch ein BS des Truppendienstes schafft es in der Regel zum Oberstleutnant.
Die Ärzte, sofern die BS werden, werden ALLE Oberfeldarzt und viele Oberstarzt.

Aber naja, der öffentliche Dienst ist eben um Fluss...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 12. November 2015, 14:57:29
OK, dann "mein Vergleich" etwas deutlicher:

- Ich vergleiche keine Randgruppen wie Medizinmänner.

- Ich vergleiche z. B. die "normale OffzLaufbahn", d. h. Einstieg mit Abitur und Studium beim "Dienstherren". Bei der Polizei ist das 3 Jahre Ausbildung, danach "Kommissar", beim Bund OffzTrD mit Studium, nach Studium OLt.

-> Der Soldat wird innerhalb von 13 Jahren noch sicher Hptm, ggf. sogar A12. (der Polizist wird in der Zeit kein Hauptkommissar).

-> Der BS wird "sicher" OTL A14, meistens sogar A15 (oder höher), ist bei der Polizei so nicht möglich.

Daher mein Resümee: Die Bundeswehr hat, insbesondere in der OffzLaufbahn, eine "garantierte" Aufstiegshöhe, die in anderen Behörden so nicht erreicht wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 12. November 2015, 15:01:25
- Ich vergleiche keine Randgruppen wie Medizinmänner.

Na na na, wer wird denn hier diskriminierend werden ;D ?

-> Der Soldat wird innerhalb von 13 Jahren noch sicher Hptm, ggf. sogar A12. (der Polizist wird in der Zeit kein Hauptkommissar).

Halte ich für ein gerücht! das trifft leider in der Praxis nur auf einen kleinen (A11) oder kleinsten Teil (A12) zu! Viele gehen nach 13 Jahren als OLt ab!

Daher mein Resümee: Die Bundeswehr hat, insbesondere in der OffzLaufbahn, eine "garantierte" Aufstiegshöhe, die in anderen Behörden so nicht erreicht wird.

Eine für die Berufsoffiziere absolut zutreffende BdL!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 12. November 2015, 17:36:35
Zitat
Viele gehen nach 13 Jahren als OLt ab
Da musst du was verwechseln.
Zum einen gibt es derzeit für A11 TrD keinen Planstellenmangel und zum anderen auch ausreichend Dienstposten. Hier kann es sich höchstens um Einzelfälle handeln wie versetzungsunwillig oder andere in der Person begründete Hinderungsgründe.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 12. November 2015, 18:16:27
@ Ralf:

Ich habe bisher auch nur einen SaZ 12 kennengelernt, der als OLt abgegangen ist, der hatte die letzte Versetzung abgelehnt.
Alle anderen "älteren" Z12 sind eigentlich Hptm.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Jens79 am 12. November 2015, 19:24:26
Vom Gefühl her würd ich sagen, das in der FJgTr doch einige als OLt abgehen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 13. November 2015, 08:53:20
Ich brauche mich nur bei uns umzusehen und habe sofort zwei Fälle parat, die als OLt nach 13 Jahren abgehen werden und weitere Fälle sind mir aus verschiedenen Regimentern bekannt!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. November 2015, 09:17:36
Ich lass das bereits prüfen.

Also wir entlassen knapp 7% nicht als Hptm. Hier sind aber auch die inbegriffen, in deren Person die Begründung liegt. Die kann ich nicht rausrechnen. Also ich bleibe dabei, die allermeisten gehen als Hptm.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 13. November 2015, 10:20:34
OK, sind es also doch nur recht wenige! was mich dann wieder wundert, warum ich so viele Beispiele dafür benennen kann ;) !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. November 2015, 11:50:03
Lieber Tommie, so ist es mit der Privatdemoskopie eben schnell: Die eigene Wahrnehmung von Etwas wird dann schnell allgemein unterstellt.

Das Laufbahnziel eines stud OffzTrDst SaZ 13 ist Hptm A 11. Dies erreichen deutlich über 90 Prozent auch. Die insgesamt Wenigen, die als OLt entlassen werden, haben regelmäßig durch ihrHandeln dazu beigetragen.

@ F_K, das Laufbahnziel OffzTrDst (BS) ist OTL A 14. auch für die gilt: 85 Prozent dieser StOffz gehen mit A 14 in Pension. Von den verbleibenden 15 Prozent hat die Masse wiederum den LGAI absolviert und geht mit A 15 in Pension, wenige von denen werden A 16 und noch weniger gelangen auf B-Dienstposten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 13. November 2015, 12:18:57
@ Miguhamburg:

Da habe ich andere Zahlen gehört:

- ca. 10 % eines Jahrganges gehen auf "irgendeinen" Generalstabslehrgang - deren Laufbahnziel ist dann Oberst, einige Wenige werden General.

- die "verbleibenden" OffzTrD haben das Laufbahnziel A14, ca. 40% werden aber A15.

Die Zahlen mögen allerdings veraltet sein - however: Der Polizist erreicht A14 in aller Regel nicht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 13. November 2015, 21:00:47
Hallo zusammen,

ich stehe irgendwie auf der Leitung, bezüglich der neuen Regelungen. Wie würde z.B. ein Wiedereinsteller, mit einem Jahr Vordienstzeit berechnet, der im Alter von 43 als Stuffz FA  in den aktiven Dienst zurückkehrt ? A6 denke ich ist klar, aber welche Stufe würde er bekommen ? ( weil ja das 21 Lebensjahr nicht mehr berücksichtig wird....so habe ich es zumindestens verstanden ) ...sorry, aber ich blicke da nicht durch.....unter der alten Regelung hätte ich vermutet A6 Stufe 7 ....

Vielleicht könnte mir jemand auf die Sprünge helfen..


Grüsse
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. November 2015, 21:31:24
Zitat
Werden Soldaten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation
mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, können
entsprechend den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen
als Erfahrungszeiten anerkannt werden:
1. in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe
bis A 7 höchstens vier Jahre und
2. in der Laufbahngruppe der Offiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13
höchstens sechs Jahre.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 13. November 2015, 22:33:27
Also verstehe ich das richtig, das 4 Jahre angerechnet werden ( können ) und man im Grunde finanziell schlechter gestellt wäre, wie nach der alten Regelung ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. November 2015, 22:35:57
Ja 4 Jahre. Über gerechter oder nicht wollen wir wohl nicht diskutieren, denn das ist Sache des Standpunktes.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 13. November 2015, 22:40:03
Ich finde, wenn jemand 10 Jahre in einem förderlichen Beruf gearbeitet hat und nur z.B. 6 angerechnet bekommt, finde ich das schon nicht ganz so dolle... Standpunktunabhängig.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 13. November 2015, 22:44:29
Ja 4 Jahre. Über gerechter oder nicht wollen wir wohl nicht diskutieren, denn das ist Sache des Standpunktes.

darum ging es mir ja auch nicht .......aber wovon ist es denn letztendlich abhängig, ob die ganzen 4 Jahre oder eventuell weniger angerechnet würden ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. November 2015, 07:47:22
Von den Durchführungsbestimmungen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 17. November 2015, 21:23:01
Kann man die irgendwo nachlesen, oder sind die aktuell noch nicht verfügbar ?

... ..um nochmal auf mein Beispiel zurückzukommen, würde man dann vermutlich irgendwo in der Stufe 2 eingestuft werden, oder verstehe ich das komplett falsch ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 18. November 2015, 05:38:45
Die sind noch nicht veröffentlicht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: grenadier33 am 18. November 2015, 22:42:30
Zitat
Werden Soldaten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation
mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, können
entsprechend den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen
als Erfahrungszeiten anerkannt werden:
1. in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe
bis A 7 höchstens vier Jahre und
2. in der Laufbahngruppe der Offiziere für die Einstellung
mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13
höchstens sechs Jahre.

Prima, das wollte ich wissen!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 24. November 2015, 21:52:27
Wenn das alles so schlimm ist, dass man nur noch Kraftausdrücke benutzen kann, dann sollte man vielleicht überlegen zu kündigen, wenn man BS ist.
Was sagt denn der Wehrbeauftragte dazu?

Zitat
Da wird der Leistungsgedanke extremst in den Dreck gezogen.
Was hat denn der Leistungsgedanke damit zu tun? Das Gehalt ist eigentlich von der Leistung unabhängig.

Ja es ist zum Kotzen und einfach nur demotivierend, wenn später beförderte Kameraden, einen in der Erfahrungsstufe überholen, weil diese eben leistungsschwächer waren ! Später befördert werden, höhere Bezüge erhalten.. Macht natürlich Sinn und entspricht dem Leistungsgedanken !

Apropo BS
Ich bin Zeitsoldat... Aufgrund dieser Benachteiligung werde ich bei den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe erneut benachteiligt...

Aber das sehe ich wohl nur exklusiv so.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 25. November 2015, 08:12:59
1. verweise ich auf die letzte Antwort von Ralf

2. ist meine Darstellung nur die Basis

3. müssen die konkreten Umsetzungsbestimmungen abgewartet werden !!
    z.B. was sind sonstige förderliche hauptberufliche Zeiten die angerechnet
    werden können?


Und ich finde es traurig das hier oft nur selektiv gelesen und losgepoltert wird...

Ralf und ich bemühen uns schon zeitnah die entsprechenden Informationen bereitzustellen...

Aber so lange sie nicht "auf dem Markt sind" bedeutet es abzuwarten ... bevor "gekotzt" wird...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SUdRes am 25. November 2015, 09:36:50
Guten Morgen,

die Änderung tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft? Das konnte ich der Änderung beim überfliegen eben nicht entnehmen, nur :

Artikel 10
Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und des Besoldungsüberleitungsgesetzes
in der vom 1. März 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Also ab wann gilt diese Geschichte nun genau?

Habe am 04.01.16 Dienstantritt als Wiedereinsteller SU FA, 37Jahre alt, 4 Jahre Vordienstzeit (SU).


Merci
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 25. November 2015, 21:25:04
Durch den Bundestag ist es, jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat. Und steht für diesen am Freitag auf der Tagesordnung:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/939/tagesordnung-939.html?cms_topNr=7#top-7 (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/939/tagesordnung-939.html?cms_topNr=7#top-7)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 25. November 2015, 21:28:17
Sehe gerade, dass es nun ein Einspruchsgesetz ist, dh ggf kommt der Bundestag doch nochmal ins Spiel.
Ab wann ein Gesetz gültig wird, wird soweit ich das noch weiß im Gesetz selbst festgehalten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 07. Dezember 2015, 15:14:42
Auch wenn das Gesetz noch nicht amtlich verkündet ist,

hat das BVA damit begonnen, für die bereits vor dem 01.01.2016 im Dienst befindlichen
SaZ und BS die Datenbestände bzgl. des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe automatisiert anzupassen.

Beispiel :
Der Soldat wäre nach bisherigen Recht zum 01.02.2017 von Stufe 7 in Stufe 8 aufgestiegen, nach 5 Jahren.

Jetzt ist im Datenbestand ein neuer Datensatz ab 01.01.2016 und im Datenfeld "N.Vorrück", 01.02.2016.

Da nach neuem Recht der Aufstieg von Stufe 7 nach Stufe 8 nach 4 Jahren erfolgt.



Wie sich die Maßnahmen für ab 01.01.2016 neu eingestellte Soldaten gestalten werden, muss noch abgewartet werden !
Es fehlt hier noch an den Durchführungsbestimmungen... (zumindest kenne ich sie noch nicht...)



Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 07. Dezember 2015, 15:23:01
Kann man die in deinem Beispiel erwähnte Regelung irgendwo nachlesen? Auf die Schnelle habe ich da jetzt nichts gefunden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 08. Dezember 2015, 11:43:25
Ergibt sich aus

Deutscher Bundestag  Drucksache  18/6156 (i.d.a.F.)
18. Wahlperiode
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten  Besoldungsänderungsgesetzes  (7. BesÄndG)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 14. Dezember 2015, 07:22:09
Quelle : IntranetBw vom 10.12.2015

"Berlin, 10.12.2015.

Ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr ist getan! Das Siebte Besoldungsänderungsgesetz vom 3. Dezember enthält zahlreiche neue Regelungen, die zu einer verbesserten Bezahlung der Beschäftigten führen.

Das Gesetz wurde am 5. November vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es enthält in Ergänzung zum Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz weitere Verbesserungen für die Angehörigen der Bundeswehr

Aufstieg in den Erfahrungsstufen

Ein Schwerpunkt ist die Neustrukturierung der Erfahrungsstufen der Grundgehälter der Soldatinnen und Soldaten. Hier entfällt die bisherige Bezugnahme auf die Vollendung des 21. Lebensjahres als Startpunkt für den Aufstieg in den Stufen. Nunmehr gilt die gesamte Zeit ab Einstellung als Erfahrungszeit. Junge Soldatinnen und Soldaten erreichen damit die zweite Erfahrungsstufe künftig früher als bisher. Auch Langdienende steigen schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 beziehungsweise ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten werden denen der Beamten angeglichen.

Ein 18-jähriger Soldat, der zum 1. März 2016 seinen Dienst bei der Bundeswehr antritt, erreicht zum Beispiel die zweite Erfahrungsstufe dann am 1. März 2018 und somit 3 Jahre früher als zuvor.

Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten.

Soldatinnen und Soldaten, die bislang den alten Regelungen unterfallen, werden mindestens mit der bisher erreichten Erfahrungsstufe in die neue Stufensystematik übergeleitet und profitieren im folgenden Stufenverlauf von den kürzeren Stufenlaufzeiten.

Der beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führt im Ergebnis zu einer verbesserten Besoldung für sowohl neu einzustellende als auch bereits im Dienst befindliche Soldatinnen und Soldaten."




Pauschal kann man also festhalten:

1.
Ab 01.01.2016 wird nach den neuen Regeln bei Einstellung verfahren

2.
Bei Einstellung mit einem untersten Dienstgrad ( Schütze, Flieger, etc. ) beginnt die Berechnung der Erfahrungsstufen
mit Stufe 1 ab dem ersten des Monats der Ernennung zum SaZ.

3.
Es gibt eine gesonderte Staffelung der Erfahrungsstufen für die Offz/Uffz-Laufbahn und Mannschafts-Laufbahn

4.
Für Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können, wird zukünftig individuell geprüft, ob u.a.
- Ausbildungszeiten
- hauptberufliche Tätigkeiten
bei der Einstellung angerechnet werden können.

Diese individuelle Prüfung hat zur Folge, dass Fragen nach der Erfahrungsstufe nicht mehr pauschal
beantwortet werden können!

Denn es gibt Zeiten die "soll" die zust. Stelle anerkennen und Zeiten die "kann" die zust. Stelle anerkennen.

Wie sich dies in der Praxis gestalten wird, muss abgewartet werden...




Hier ein Beispiel wie es bei Einstellung mit höherem Dienstgrad sein kann:

Einstellung eines Bewerbers im Sanitätsdienst als Rettungsassistent im Dienstgrad Hauptfeldwebel

Der Bewerber hat zum Zeitpunkt der Einstellung

+ eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rettungsassistenten (Abschluss nach zwei Jahren) und
+ war im Anschluss in diesem Beruf 13 Jahre tätig. 


Folgende Zeiten können als Erfahrungszeiten anerkannt werden:

+ Die berufliche Ausbildungszeit von zwei Jahren,
   auch wenn die regelmäßige berufliche Ausbildungszeit drei Jahre umfasst
 
+ Die Berufstätigkeit von 13 Jahren, da es sich um eine förderliche hauptberufliche Tätigkeit handelt

Der Bewerber ist bei Einstellung der Erfahrungsstufe 5 zuzuordnen.

Für den Stufenaufstieg in die Stufe 6 sind bereits drei Jahre zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Jens79 am 14. Dezember 2015, 07:51:14
Zitat
Auch Langdienende steigen schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 beziehungsweise ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten werden denen der Beamten angeglichen.

Heißt ich brauche von A8 Stufe 5 zu A8 Stufe 6 "nur" noch 4 Jahre statt bisher 5 Jahre?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. Dezember 2015, 08:10:47
Ja.
Zitat
Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: leon381 am 16. Dezember 2015, 15:41:11
Hallo zusammen,

Frage was passiert mit mir ab dem 01.01.16 ?

Ich Geb. 03/1981
Dienstzeitbeginn 11/99 Grundwehrdienst und (im Anschluss SaZ und BS) mit abgeschlossenen und später anerkannten Beruf (Automatisierung und Computertechnik).

Also mit den alten Erfahrungsstufen angefangen und als Oberfeldwebel A7 Ü4 in die Überleitfasse gegangen.
So jetzt kommt das was ich nicht Verstehen will.

Im März 2010 habe ich meine Erfahrungsstufe (neu) 4 erreicht.
Im Oktober 2012 Beförderung zu A8 (HF) in Stufe 4
So heute ist der 15.12.2015 bin sozusagen im 17 Dienstjahr und habe immer noch Stufe 4 und das noch bis zum 03/16
Also 6 Jahre Stufe 4 und egal wenn ich dazu befragt habe WBV/BVA die sagen das ist halt leider so.
Es geht mir nicht nur ums Geld (ein bisschen aber schon ;) ) aber ich habe mittlerweile ganz schön viele jüngere vom Alter und auch Dienstjahren bei mir im Gang sitzen die mich in der Erfahrungsstufe überholt haben und das ist was mich so ärgert.
Also wenn ich mir die neue Tabelle von den Erfahrungsstufen anschaue fehlen mir durch die Überleitung 2,5 Jahre und wenn jetzt noch ab 01.01.16 nicht mehr das 21. Lebensjahr ausschlaggebend ist, noch mal 3 Jahre.. Erfahrungszeit gegen über die jetzt neu einsteigen.
Oder sehe ich das Falsch??



 

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 18. Dezember 2015, 10:59:51
Hallo leon381,

auf Grund der sehr komplizierten Überleitungsregeln lässt sich von außen nur schwer eine sachgerechte Aussage treffen.

Meine Empfehlung:

1.
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an das BVA und bitten Sie um Prüfung und ggf. Berichtigung Ihrer
Erfahrungssstufe, da Sie die Vermutung haben, dass Sie bereits zum 01.03.2013 in Stufe 5 hätten aufsteigen müssen.

2.
Berufen Sie sich dabei auf das Schreiben:

Bundesministerium des Innern
"Durchführungsbestimmungen zu Artikel 3 DNeuG (Besoldungsüberleitungsgesetz) und Artikel 14 DNeuG
(Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung)" Az D3 - 221/020/54 vom 12.05.2009

und daraus auf das dort angeführte Beispiel auf Seite 48 , "Beispiel 2"

3.
Bitten Sie um Neufestsetzung der Erfahrungsstufe und Nachzahlung der entgangenen Bezüge.

4.
Bitten sie darum, dass man Ihnen im Falle der Ablehnung ganz klar erläutert, wie das BVA die
bisherigen Erfahrungsstufen berechnet hat und auf welcher rechtlichen Grundlage.

5.
Sobald Sie den Bescheid auf Ihren Antrag haben, kann man dann weitersehen...

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 22. Dezember 2015, 13:37:02
Das 7. Besoldungsänderungsgesetz ist verkündet worden.

Dadurch werden die meisten der darin genannten Bestimmungen zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Im Anhang ein Informationsschreiben des BVA.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Cally am 22. Dezember 2015, 13:55:43
Echt lustig, hab zufälligerweise gerade heute Mittag just4fun mal die EF 1-5 für mich samt Dienstbezüge und Alter ausgerechnet, geh ins Forum und sehe, es gibt eine Gesetzesänderung haha :D

Weiß schon jemand ob die Dienstbezüge sich ab März ändern?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 22. Dezember 2015, 21:16:24
Helft mir bitte mal auf die Sprünge. Mit welcher Erfahrungsstufe mache ich am 01.04.2016 als SU (FA) Wiedereinsteller weiter? Ich bin dann immer noch 29 Jahre jung.

Vom 01.04.2004 - 31.03.2008 habe ich bereits als Mannschafter vier Jahre gedient.

Jetzt habe ich mich ab 01.04.20016 bzw. 04.04.2016 als SaZ 16 für weitere zwölf Jahre verpflichtet.

Nach dem Download der vorgehangenen Datei komme ich zur folgender Erkenntnis:

Für ab dem 01.01.2016 neu eingestellte Soldatinnen und Soldaten:
- Die Stufenlaufzeit beginnt grundsätzlich mit dem Dienstantritt. (Was ja Erfahrungsstufe 1 bedeuten würde?)
- Für alle Soldatinnen und Soldaten gilt in der Stufe 1 eine einheitliche Laufzeit von zwei (welche ich ja als SaZ 4 bereits geschafft habe?)
Jahren.
Danach gilt:
für Feldwebel und Offiziere (entsprechend den Beamten des gehobenen und höheren
Dienstes)
in den Stufen 2 bis 4 eine Laufzeit von drei Jahren (zwei Jahre von den vorgedienten vier sind für die Stufe 1 weg, jetzt also Stufe 2 und bereits zwei Jahre von den vorgenannten drei erfahren?)
Bedeutet, dass ich am 01.04.2017 in die Erfahrungsstufe 3 komme?)

- Sofern berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten vorhanden sind, setzt die
personalbearbeitende Stelle ggf. eine abweichende Stufe fest bzw. rechnet
anerkennungsfähige Vordienstzeiten als Erfahrungszeit in der jeweiligen Stufe an.
Berücksichtigungsfähig sind insbesondere:
• Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit
• Kinderbetreuungszeiten von bis zu 3 Jahren pro Kind (meine Lebensgefährtin hat damals eine Tochter mit in die Beziehung gebracht, sie ist jetzt zehn Jahre jung und wir alle wohnen in einem Haushalt. Dazu ist noch diesen Dezember unser gemeinsamer Sohn auf die Welt gekommen, welcher ebenfalls bei mir im Haushalt wohnt. Ist hier was anzurechnen?)

Vielen Dank!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 23. Dezember 2015, 07:04:11
Da wird sicherlich was anzurechnen sein (m.M.n. mind. die 4 Jahre als SaZ, ggf. dann noch Zeiten aufgrund Zivilberuf) , wie viel, kann dir aber derzeit keiner sagen. Zum einen, weil es ja noch keine Erfahrungswerte gibt und zum anderen, weil das ja individuell berechnet wird. Deswegen: Zitat von LwPersFw:
Zitat
Wie sich dies in der Praxis gestalten wird, muss abgewartet werden...
Warte doch einfach ab, ändern kannst du eh nix dran.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 23. Dezember 2015, 12:30:01
Um Ralf noch zu ergänzen...

...hier die vorläufige Handlungsanweisung für die Truppe bei Neueinstellung und Erstverpflichtung von FWD zum SaZ:

"Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 gelten für die Festsetzung der Erfahrungsstufe bei der
ersten Ernennung von Soldatinnen und Soldaten neue Regelungen.

Entsprechende Durchführungshinweise sollen mit der Zentralen Dienstvorschrift A-1451/1
"Erstfestsetzung der Erfahrungsstufe bei Soldatinnen und Soldaten" bekannt gegeben.

Die ZDv befindet sich derzeitig in der Mitzeichnung.

Unabhängig von der Veröffentlichung der Zentralen Dienstvorschrift, gilt bei der ersten
Ernennung einer Soldatin oder eines Soldaten folgendes:

Liegt zum Zeitpunkt der ersten Ernennung einer Soldatin oder eines Soldaten mit Anspruch auf Dienstbezüge
keine endgültige Stufenfestsetzung vor, ist nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BBesG die Stufe 1 (vorläufig) festzusetzen.

Die endgültige Stufenfestsetzung ist baldmöglichst vorzunehmen.…"
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 23. Dezember 2015, 14:17:29
Bei mir handelt es sich ja nicht um eine Ersternennung m.M.n?! Ich wurde ja bereits 2004 zum Soldaten auf Zeit SaZ 4 ernannt und habe auch die vollen vier Jahre gedient.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 23. Dezember 2015, 14:22:02
Zitat
hier die vorläufige Handlungsanweisung für die Truppe bei Neueinstellung und Erstverpflichtung von FWD zum SaZ:
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 23. Dezember 2015, 14:39:04
Gelte ich als Neueinsteller oder Wiedereinsteller? M.M.n. nicht als Neueinsteller.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Cally am 23. Dezember 2015, 15:18:09
Vielleicht möchte dir Ralf ja sagen, dass diese Regelung für dich eben nicht gilt...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 23. Dezember 2015, 17:01:57
Kurz vor Weihnachten scheine ich schwer von KP zu sein.

Danke Dir.

Frohe Weihnachten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 04. Januar 2016, 11:34:18
Besoldungstechnisch ist eine Wiedereinstellung wie eine Neueinstellung zu behandeln !

Es wird in solch einem Fall nur geprüft, ob anrechnungsfähige Zeiten anerkannt werden.

Dies ist ab 01.01.2016 in jedem Einzelfall zu prüfen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 04. Januar 2016, 13:12:31
Dann ist meine Frage an wen ich mich diesbzgl. wenden soll / darf, damit auch bereits im ersten Dienstmonat April der korrekte Sold ausbezahlt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 04. Januar 2016, 13:20:34
Es gibt einen schriftl. Festsetzungsbescheid. Dort wird die Erfahrungsstufe festgesetzt. Wenn du mit dem nicht einverstanden bist, ist auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 04. Januar 2016, 13:25:32
Nur damit die Erwartungshaltung stimmt:

Der Festsetzungsbescheid kommt erst mit dem Dienstantritt, ggf. wird ja auch erst eine Abschlagszahlung geleistet.

Wenn es Differenzen zwischen Erwartungshaltung des Soldaten und dem Festsetzungsbescheid gibt, wird sich das nicht im Einstellungsmonat klären lassen - sondern deutlich länger dauern.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 04. Januar 2016, 15:52:22
Laut der aktuellen Bundeswehrwebseite bzgl. der Erfahrungsstufen verstehe ich die Neuregelung wie folgt http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DclBCsMwDAXRs_QC1r673KLtJsj1tyMS5CDJCfT0NbMZePShmfIljUO68kEven_lme-U74LkYZDYjVEDKcP7UYa2dWhZi0A9ftMvmHdrExKs8mbz3GNUKJ378vgDl7w97g!!/ (http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DclBCsMwDAXRs_QC1r673KLtJsj1tyMS5CDJCfT0NbMZePShmfIljUO68kEven_lme-U74LkYZDYjVEDKcP7UYa2dWhZi0A9ftMvmHdrExKs8mbz3GNUKJ378vgDl7w97g!!/):

"Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten."

2004 - 2008 = bisherige Wehrdienstzeiten

2008 - 2011 = bestimmte berufliche Qualifikationszeiten (Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen)

2011 - 2016 = förderliche hauptberufliche Zeiten (tätig als Versicherungskaufmann /-Makler)

Warum sollen die Berufsausbildung und meine Tätigkeit als Versicherungskaufmann bzw. Makler als Erfahrung gelten, ganz einfach weil ich auf Grund dessen mit höherem Dienstgrad wiedereingestellt und berufsnah eingesetzt werde.

Zusammen komme ich also auf zwölf Jahre "Erfahrung", was sich dann meiner Meinung nach wie folgt in der Erfahrungsstufe wiederspiegelt:

2004 - 2006 = zwei Jahre --> Erfahrungsstufe 2

2006 - 2009 = drei Jahre --> Erfahrungsstufe 3

2009 - 2012 = drei Jahre --> Erfahrungsstufe 4

2012 - 2015 = drei Jahre --> Erfahrungsstufe 5

2015 - 2019 = vier Jahre --> Erfahrungsstufe 6 usw.

Ist das so korrekt?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 04. Januar 2016, 15:54:42
Ich denke nicht, wenn du als StUffz eingestellt wirst.

Gewisse förderliche Zeiten in der Tätigkeit wären z.B. nach dem Meisterbrief eine jahrelange Tätigkeit auf dieser Meisterebene und daraufhin die Einstellung als OFw oder HptFw.

Deine Tätigkeit auf Gesellenebene ist nicht förderlich, alleine der Gesellenbrief ist es.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 04. Januar 2016, 15:54:59
Also starte ich am 04.04.2016 als Stabsunteroffizier (Feldwebelanwärter) in Besoldungsgruppe A6 mit Erfahrungsstufe 5?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 04. Januar 2016, 15:56:04
Jetzt hat es sich überschnitten.

Also wird es die Erfahrungsstufe 2 werden?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 04. Januar 2016, 16:07:50
Mensch, das ist doch grad erst raus. Warum so eine Hektik? Ändern kannst du eh nichts dran und Kriterium für deine Entscheidung zur Bw zu gehen war sicherlich nicht die Einstufung in eine Erfahrungsstufe.

Ich könnte mir vorstellen, dass du 3 Jahre für den Gesellenbrief und 4 Jahre Vordienstzeit angerechnet bekommst.
Ich will aber auch nicht ausschließen, dass man deine berufliche Zeit auf Gesellenebene mit einschließt. Der Entwurf eines Erlasses gibt djeses her, er davon spricht, dass hauptberufliche Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bis zum vollen Umfang als förderlich anerkannt werden, wenn sie nach Fachrichtung und Schwierigkeit einer Verwendung der Tätigkeit des Einstellungsdienstgrades entsprechen.
Es gibt bisher 0 Erfahrungswerte und m.W.n. Durchführungsbestimmungen sind noch nicht öffentlich zugänglich.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 05. Januar 2016, 10:29:47
Hallo Fachdiener,

um Ralf noch zu ergänzen und mich selbst zu wiederholen:

"Diese individuelle Prüfung hat zur Folge, dass Fragen nach der Erfahrungsstufe nicht mehr pauschal beantwortet werden können!

Denn es gibt Zeiten die "soll" die zust. Stelle anerkennen und Zeiten die "kann" die zust. Stelle anerkennen.

Wie sich dies in der Praxis gestalten wird, muss abgewartet werden..."



Also warten Sie Ihre Einstellung ab...

Im ersten Monat gibt es wie bisher eine Abschlagszahlung...
Im ersten Monat werden Sie auch einen Bescheid bzgl. der Erfahrungsstufe bekommen...
Da Sie zum 04.04.16 eingestellt werden, gehe ich davon aus das bis dahin die entsprechenden Vorschriften in Kraft sind,
so dass Sie nicht erst vorläufig in Stufe 1 kommen, sondern gleich in Ihre individuell ermittelte Stufe...

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 05. Januar 2016, 11:15:23
Ja, ich werde mich jetzt einfach in Geduld üben, wobei ich der Meinung bin, dass gerade solch Dialoge einen weiterbringen und man sieht die Münze von beiden Seiten. Auf der einen Seite "will" ich die fünf haben, auf der anderen Seite akzeptiere ich ja und mir bleibt auch nichts andere übrig, die Entscheidung, dass halt "nur" die vier Jahre Wehrdienstzeit anerkannt werden.

Ich werde berichten.

Grüße
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 05. Januar 2016, 11:20:03
Zitat
Ich werde berichten.
Das wäre sehr hilfreich, um mal ein Gefühl dafür zu bekommen, wie es gehandhabt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: kielfisch am 11. Februar 2016, 14:20:01
Moin zusammen, ich bekomme auch bald mit 41 Lebensjahren die LW-Uniform wieder angezogen.  (6 Jahre Vordienstzeit 1994-1999). Die Ü40 Hürden sind fast alle bezwungen warte quasi nur noch auf den Einberufungsbescheid (für die nächsten 12 Jahre) Vor der Reformation der Erfahrungsstufen war klar, dass ich mit EStufe 6 (als A6 (FwA)) eingestellt werde und in 2017 die EStufe7 komme. Nun soll ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben ohne zu wissen was ich an "Gehalt" bekomme. Für Ü30 und Ü40 Wiedereinsteller ist das Thema Erfahrungsstufen sehr unglücklich im Gesetzestext formuliert. Wer entscheidet was anrechenbare zivile berufliche Tätigkeit ist??? Mit Attraktivität hat das nix zu tun. Hier muss dringend nachgebessert werden.


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2016, 14:31:29
Sie werden mit fast 41 Jahren als Feldwebelanwärter eingestellt? Sie bekommen demnach eine ZAW-Maßnahme auf Meister-Ebene zugewiesen? Welchen Ausbildungsberuf bringen Sie mit und was hat das BMF dazu gesagt?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: kielfisch am 11. Februar 2016, 14:54:02
Ausbildung war auch bei der BW zum Kommunikationselektroniker. Nun soll ich den Elo Meister machen. (Wie wo und wann ...keine Ahnung).Die letzten 15 zivilen Jahre hab ich im IT Bereich  (7 Jahre angestellt, 7 Jahre selbstständig) gearbeitet. Der Tätigkeitsbereich war immer der gleiche.... IT Administration.
Der Einplaner hat mir 7 Dienstposten vorgeschlagen. Das waren IT und ELO FW Dienstposten über ganz Deutschland verteilt dabei. Reserviert habe ich mir die heimatnahe Verwendung auf einen ELO FW Dienstposten.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2016, 15:00:32
Nochmal: Das Bundesministerium der Finanzen hat dieser Einstellung schon zugestimmt? Mit ZAW und allem?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2016, 15:09:47
Ergänzung: Eine Stelle ist in vielen Fällen schnell gefunden, aber die Zustimmung vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) ist nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen zu bekommen, z. B. bei Mangelverwendungen! Und ein Verwendung, die noch Ausbildung erfordert, dass man sie ausführen kann, ist im Normalfall keine Mangelverwendung! Heißt im Klartext: In dem Moment, wo einer daher kommt, der den gleichen Beruf gelernt hat, aber nur halb so alt ist wie Sie, dann sind Sie raus ;) ! Ich persönlich gönne es Ihnen, wenn das klappt, aber ich sehe hier die (nahezu unüberwindliche) Hürde BMF!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: kielfisch am 11. Februar 2016, 15:27:48
Elektronik FW sind Mangelverwendungen!?   
Die Zustimmung des BMF liegt noch nicht vor. Die vorgeschlagenen DP waren schon eine Vorauswahl vom BAPersBW. Das das ganze noch nicht in trocken Tüchern ist ist mit klar. Das ist aber nicht das Thema. Hier geht's um Erfahrungsstufen für Ü40 Wiedereinsteller.
Da das bei mir noch einige Monate dauern wird , bin ich auch auf die Erfahrungsberichte gespannt.
 
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. Februar 2016, 20:00:22
Wir hatten das Thema doch hier: es wird individuell berechnet, einfließen können da Vordienstzeiten, Ausbildung und ggf. auch anrechenbare Zeiten, die man auf entsprechenden Höhe gearbeitet hat.
Zitat
Mit Attraktivität hat das nix zu tun. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Quatsch mit Soße. Erfahrungsstufen waren und sind nicht dafür vorgesehen, eine Attraktivität zu erhöhen. Es ist kein Punkt der Agenda Attraktivität, es ist ressortübergreifend: BBesG ist für Bundesbeamte aller Ressorts.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 14. Februar 2016, 12:14:29
Hallo Ralf,

bzgl. der Attraktivität wird es aber so "verkauft"...  ;-))

siehe mein Beitrag vom 14.12.2015....

Und zu Kielfisch...

Solange die entsprechende Vorschrift noch nicht in Kraft ist,
die das Thema Erfahrungsstufe regeln wird, kann Ihnen hier und
beim KC niemand verbindliche Auskünfte geben.
Generell ist es eine Verbesserung für neu eingestellte junge
Bewerber ... die primäre Zielgruppe !
Bewerber in Ihrem Alter sind nicht die primäre Zielgruppe.
Das sehen Sie ja auch an der Hürde BMF.

Wenn Sie einen groben Anhalt benötigen...
Rechnen Sie mit A6 Stufe 1... weniger geht ja nicht...
Und schauen dann was daraus wird...

A6/Stufe 1/ledig/StKl 1 : ca 1850 € netto
A6/Stufe 1/verh/StKl 3 : ca 2195 € netto
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Sepp Aller am 14. Februar 2016, 13:00:50
Ich sehe das genauso wie kielfisch mit den Erfahrungsstufen. Für ältere Wiedereinsteller ist die neue Regelung auf gut Deutsch ein schlag ins gesicht. Es geht im Monat dabei um mehrere hundert Euro.

Bei mir ist es fast derselbe Fall. Ich habe nebenbei im Sommer 2015 einen 2. Beruf erlernt und mit diesem dann beworben. Hier habe ich leider keine Hauptberufliche anrechbare Zeiten für die Erfahrungsstufen. Mache diesen 2. Beruf seit 8 Jahren im Nebentätigkeit.
Hier muss auch meiner Meinung nach auf jedem Fall nachgebessert werden.

Werde aber trotzdem meinen Dienst am 04.04.16 antreten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LoggiSU am 14. Februar 2016, 18:26:58
Was hat das eigentlich mit der Zustimmung des BMF auf sich?
Ein ausgebildeter Ü40 Bewerber hat doch bereits einen verwertbaren Zivilberuf und i.d.R. viel Berufserfahrung.
Da würde die BW doch eher sparen (z.B. keine ZAW erforderlich) oder?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 14. Februar 2016, 18:33:47
Sepp Aller,

Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:

"Die  Sonderregelungen für  die  Stufenlaufzeit  werden aufgehoben, so dass  insbesondere  junge  Soldatinnen  und Soldaten  die  zweite  Erfahrungsstufe  rascher  als bisher  erreichen  können. 

Langdienende  Soldatinnen  und  Soldaten steigen schneller in höhere  Stufen auf

Für  die  Aufgabenerfüllung der  Bundeswehr  haben  Bewerberinnen und  Bewerber mit  beruflichen Vorqualifikationen besondere  Bedeutung.

Deshalb wird für diese  Gruppe  bei  Einstellung in einem  höheren  Dienstgrad ein  Anerkennungstatbestand geschaffen, der  die  Einstufung  in eine  höhere  Erfahrungsstufe  ermöglicht.   

Zur  Verbesserung der  Beförderungsmöglichkeiten in der  Laufbahn der  Feldwebel  des  allgemeinen  Fachdienstes  werden  die  dortigen  Planstellenobergrenzen angehoben. "

Wie Sie lesen können...es geht um den

+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat

oder

+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist

Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad

Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe

Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...

Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohne nutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.


LoggiSU,

es gibt eine gestzliche Vorgabe, dass der BMF Einstellungen von
Bewerbern 40+ zustimmen muss.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LoggiSU am 14. Februar 2016, 19:17:34
Weiß ich wohl LwPersFw, aber mir ist der Grund nicht ganz klar.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 14. Februar 2016, 19:24:21
Guggst du hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23031995_IIA2H1224595.htm (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23031995_IIA2H1224595.htm)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BulleMölders am 14. Februar 2016, 19:24:56
Bitte, hier geht es um Erfahrungsstufen und nicht um die Ü40 Regel.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LoggiSU am 14. Februar 2016, 19:29:12
Guggst du hier: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23031995_IIA2H1224595.htm (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23031995_IIA2H1224595.htm)

Ah ok, danke Dir!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MaikG am 01. März 2016, 09:32:53
Hat sonst noch jemand, heute eine böse Überraschung beim betrachten der Bezügeabrechnung erlebt?

Ich wurde erst mal pauschal in EF1 gesetzt, bis irgendwann in ein paar Wochen/Monaten mal eine neue Stufenfestsetzung erfolgt ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Fachdiener am 01. März 2016, 10:11:33
Grüße Sie,

mit welcher Erfahrungsstufe haben Sie denn gerechnet und welchen Dienstgrad führen Sie?

Danke!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MaikG am 01. März 2016, 10:21:47
Hauptfeldwebel, zum 01.10.2015 Wiedereingestellt. Die ersten 4 Monate war ich in EF4 (wegen der Zurückrechnung auf das 21te LJ). Ende EÜ war der 31.01.2016. Erste Dienstzeit war 2000-2008, anschließend öffentlicher Dienst. Somit komme ich nach der neuen Regelung nun in EF6. Da das Gesetz laut BVA aber so unglaublich überraschend kam und immer noch nicht fix ist wurden ich und mehrere tausend andere nun vorläufig pauschal in EF1 gesteckt, bis in mehreren Wochen oder Monaten eine neue Festsetzung durch ist. Sind unterm Strich für mich nun jeden Monat 400€ weniger die ich irgendwann nachbezahlt bekomme.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 01. März 2016, 11:44:14
Wie wäre es ... erst mal die letzten Seiten hier im Thema durchzulesen...

Und ... Gesetzesänderungen bedürfen immer einer gewissen Zeit der Umsetzung...

Das Ihre Einstellung und spätere Ernennung zum SaZ plus In-Kraft-Setzung des Gesetzes sich überschnitten haben...
...aus Ihrer Sicht unglücklich... aber nicht zu ändern...

Sobald die Durchführungsbestimmungen in Kraft sind... erfolgt eine Rückrechnung auf den Zeitpunkt der Ernennung zum SaZ...
Mit den dann notwendigen Nachzahlungen, wenn eine Erfahrungsstufe größer 1 festzulegen ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Lt.Face am 08. März 2016, 13:02:32
Hallo.

Ich habe mich extra registriert um als Bestandskunde die Frage zu stellen auf die ich bisher keine für mich klare Antwort gefunden habe.

Ich bin 1989 im zarten Alter von 17 direkt als Zeitsoldat eingestiegen und seit 1999 BS.
Nach Umstellung weg von den Altersstufen hin zu den Erfahrungsstufen wurde ja pauschal 21 Jahre als Startpunkt festgelegt ( fand ich nicht gut ).

Mit der neuen Änderung gilt wieder die Zeit von Beginn an, also wenn jetzt jemand mit 17 anfängt, beginnt auch die Zeit für die nächste Erfahrungsstufe zu laufen.

Für mich bleibt es aber dabei? Ich habe sozusagen vor meinem 21. Geburtstag nichts gemacht? Verstehe ich das so richtig?

Danke
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 08. März 2016, 13:07:11
Nein, für dich gilt:
- Soldatinnen und Soldaten, die am 01. Januar 2016 bereits die neue, für ihre Erfahrungsstufe erforderliche Erfahrungszeit absolviert haben, rücken in die nächste Stufe auf. Darüber hinaus gehende Erfahrungszeiten verfallen jedoch.
- Bei den Soldatinnen und Soldaten, die am 01. Januar 2016 die neue, für ihre Erfahrungsstufe erforderliche Erfahrungszeit noch nicht absolviert haben, wird die in der jetzigen Stufe erdiente Erfahrungszeit auf die Stufenlaufzeit angerechnet.

Und hier sind die Jahre wie folgt:
In der Mannschaftslaufbahn betragen die weiteren Erfahrungszeiten
in den Stufen 3 bis 7 eine Laufzeit von 3 Jahren (entsprechend den Beamten des einfachen Dienstes).
- In allen anderen Laufbahnen betragen die weiteren Erfahrungszeiten
in den Stufen 3 bis 4 eine Laufzeit von drei Jahren
in den Stufen 5 bis 7 eine Laufzeit von vier Jahren.

Also nicht hochrechnen, sondern schauen, wann du zuletzt in der EF aufgestiegen bist und nun nach den neuen EF-Zeiten schauen, ob du damit nun ranstehst.

Beispiel: bei mir war es so, dass ich zuletzt am 01.07.2013 in eine neue EF aufgestiegen bin. Nach altem recht wäre der nächste Aufstieg in 5 Jahren gewesen, also 01.07.2018. Nunmehr sind es 4 Jahre, d.h. der nächste Anstieg ist am 01.07.2017.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BulleMölders am 08. März 2016, 13:17:46
Aber die alten Dienstaltersstufen haben doch auch erst mit 21 Jahren angefangen zu zählen oder habe ich da was falsches im Kopf?
Ich bin 1987 im Alter von 20 Jahren zur Marine gegangen und habe dann 2,5 Jahre später die Dienstaltersstufe 2 bekommen. Zu der Zeit war noch alle zwei Jahre eine Dienstaltersstufe rauf.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Lt.Face am 08. März 2016, 13:25:18
Meine Frage geht eher in die Richtung, ob meine Erfahrung ab jetzt auch ab 17 gerechnet wird, ich somit also "theoretisch" 4 Jahre dazu angerechnet bekomme.

Ich bin auch Stufe 6 seit 2013.... Nach dem System für die "Neuen" wäre ich jetzt aber schon Stufe 8 mit meinen jetzt fast 27 Dienstjahren......
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 08. März 2016, 13:30:31
Nein, nochmals nein. Nix rückrechnen.
Lies bitte meinen letzten Beitrag nochmal durch.
Du bist Stufe 6, somit 4 Jahre Wartezeit bis zur nächsten Stufe, also auch 2017.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Lt.Face am 08. März 2016, 13:41:24
Gut. Dann ist das für mich klargestellt. Danke dafür.

Ist aber ja schon irgendwie eine Ungleichbehandlung oder?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 08. März 2016, 13:42:00
Nein.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tribulus am 29. März 2016, 15:24:59
Da kommt bei mir auch eine frage auf...
Ich wurde zum 1.1.2013 in Stufe 2 gesetzt aufgrund des 21. Geburtstag der im selbigen Monat war.
Nach der schönen Beschreibung ein paar Zeilen über mir müsste ich ja nun seit 1.1.16 in Stufe 3 kommen oder wie verhält sich das nun weiter ?
Danke schonmal!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 29. März 2016, 15:48:56
Für Soldatinnen und Soldaten, die sich am 31.12.2015 in Stufe 1 und 2 befinden, bleibt es in der Stufe 2 bei der bisher geltenden, kürzeren Laufzeit von zwei Jahren und drei Monaten.

Und somit müsstest du nun in 3 sein.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Niederbayer am 01. April 2016, 09:29:37
Sehr geehrte Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich der Erfahrungsstufen, die ich mir selber nicht richtig beantworten kann.
Ich kam als Fähnrich A7 in die Erfahrungsstufe 2. Von A3 bis A7 benötigt man bis zur ES 3 bekanntlich 2 1/4 Jahre.
Nun bin ich aber Oberfähnrich A8Z. Ab A8 dauert es bis zur dritten ES 3 1/4 Jahre.
Welche Zeit ist nun also die maßgebende, bis ich zur Erfahrungsstufe 3 gelange?

Und wieso sammeln A3-A7er schneller an Erfahrung als Kameraden ab A8?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

NDB
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 01. April 2016, 10:20:31
Du rechnest noch nach alten EF. Seit 01.01.2016 ist das BBesG geändert worden.
Die Frage ist nun, wann war deine letzte Einweisung und dann die Wartezeit.
Zitat
Und wieso sammeln A3-A7er schneller an Erfahrung als Kameraden ab A8?
Vielleicht, weil man sagt, dass man ab A8 umfangreichere Erfahrung sammeln muss und das dauert länger? Aber das wurde ja geändert auf die Lfb.
Musst du mal hier nachlesen: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg580535#new (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg580535#new)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IdZ am 01. April 2016, 15:05:55
Ralf, dann eine Gegenfrage: Kann es dann überhaupt möglich sein, dass zwei Kameraden, beide jetzt A8Z, nicht vorgedient unterschiedliche ES haben? Eigentlich ja nicht, oder? Kenne gerade einen Fall, wo einer der beiden plötzlich ES2 ist, der andere aber nicht. Vielleicht ein Irrtum?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 01. April 2016, 16:45:30
Könnte schon, es kommt darauf an, wann ihr letzter Stufenaufstieg bzw. Eingruppierung (aufgrund des damaligen 21. Lj) war und ob sie nun die dann benötigte Zeit schon rum haben.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IdZ am 01. April 2016, 18:09:12
Alles klar, danke ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 01. April 2016, 23:00:16
Sehr geehrte Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich der Erfahrungsstufen, die ich mir selber nicht richtig beantworten kann.
Ich kam als Fähnrich A7 in die Erfahrungsstufe 2. Von A3 bis A7 benötigt man bis zur ES 3 bekanntlich 2 1/4 Jahre.
Nun bin ich aber Oberfähnrich A8Z. Ab A8 dauert es bis zur dritten ES 3 1/4 Jahre.
Welche Zeit ist nun also die maßgebende, bis ich zur Erfahrungsstufe 3 gelange?

Sobald Sie Oberfähnrich sind und noch nicht in EF Stufe 3 waren warten Sie dieses eine zusätzliche Jahr.

Nach neuem Recht gilt aber folgendes:

Sobald Sie mind. 3 Jahre in EF Stufe 2 "verbracht" haben steigen Sie in EF Stufe 3. Die ggf. zusätzliche "Erfahrung" die sie bis zum 31.12.2015 gemacht haben verfällt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 02. April 2016, 00:09:24
Für Soldaten, die am 31.12.2015 bereits SaZ/BS und in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 sind, verlängert sich die Erfahrungszeit in der Stufe 2 zur Stufe 3 nicht auf 3 Jahre !

Für diese Soldaten bleibt es bei der Erfahrungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten von Stufe 2 zu Stufe 3 !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Vwdr 43 am 04. April 2016, 21:19:35
moin zusammen,

gibt es mittlerweile eigentlich nähere Informationen, bezüglich der Anrechnung von EF Stufen, bei Wiedereinstellern ?
z.B welche Zeiten aus dem zivilen Berufsleben angerechnet werden und in welcher Höhe/Form erfolgt diese Anrechnung ?


Grüsse
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 05. April 2016, 08:56:52
Nein... Die Vorschrift mit den Durchführungsbestimmungen ist noch nicht in Kraft...

Solange bleibt es für Einstellungen ab 01.01.2016 bei der vorläufigen Einstufung in Stufe 1.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Vwdr 43 am 05. April 2016, 20:03:28
Alles klar...

Danke A...  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Cama am 06. April 2016, 09:55:25
Werte Forumgemeinde,

ich versuche gerade die (wohl ausbleibenden?) Auswirkungen der Änderungen der Besoldung der Soldaten zum 01.01.2016 zu begreifen.

Danach sollten die Soldaten nach meiner Kenntnis den Beamten weitgehend gleich gestellt werden. So wurden insbesondere die §§ 27, 28 BBesG geändert. Die Suchfunktion habe ich bereits bemüht und auch änhliche Themen gefunden. Nur halfen sie mir nicht weiter.

Die von mir vorliegende Konstellation ist wie folgt:

Ein Oberstabsarzt (Besoldungsgr. A14) mit Dienstzeitbeginn am 01.07.2005 befindet sich noch heute im April 2016 in der Stufe 3.
Der OSA hat die "normale" Laufbahn für die Zahnärzte der Bundeswehr durchlaufen (AGA, Beurlaubung für das Zahnmedizinstudium mit Besoldung/Ausbildungsgeld, Dienst als Truppenzahnarzt - G, OG, FJ, FR, OFR, L, SA 02/11, OSA).

Nach § 27 Abs. 3 BBesG steigt das Grundgehalt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html#BJNR011740975BJNG000411311 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html#BJNR011740975BJNG000411311))

Demnach müsste der OSA am heutigen Tage bereits in der Stufe 4 sein und am 01.07.2016 in die Stufe 5 kommen?
07/07 Stufe 2,
07/10 Stufe 3,
07/13 Stufe 4,
07/16 Stufe 5

Gezahlt wurde seit Beförderung zum SA wie folgt:
02/11 Stufe 1,
07/11 Stufe 2,
07/13 Stufe 3
...

Kann mir das jemand erklären?

Liegt es an "Überleitungsregelungen"?

Für konstruktive Beiträge bedanke ich mich.


Edit: Die übertrieben große Schrift verkleinert!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: seol2k am 06. April 2016, 10:45:49
Ja, liegt an der Übergangsregelung. Ich müsste "normal" auch schon 5 sein, bin aber erst 4 obwohl seit 2003 dabei.

mkG
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 06. April 2016, 10:53:31
Ich habe das hierhin verschoben.
Du darfst beim anwenden des neues "Systems" nicht die Jahre für jede EF hochzählen. Sondern es ist von der letzten Einweisung in eine EF ein Zeitraum hochzurechnen. Steht u.a. in dem auch hier beigefügten pdf.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 06. April 2016, 16:38:49
Ggf hilft ihnen die folgende Seite weiter:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ueberleitung/ (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ueberleitung/)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Cama am 06. April 2016, 20:18:58
Ich habe das hierhin verschoben.
Du darfst beim anwenden des neues "Systems" nicht die Jahre für jede EF hochzählen. Sondern es ist von der letzten Einweisung in eine EF ein Zeitraum hochzurechnen. Steht u.a. in dem auch hier beigefügten pdf.

Dankeschön.

Demnach heißt das in der beschriebenen Konstellation:

... seit Beförderung zum SA:
02/11 Stufe 1,
07/11 Stufe 2,
07/13 Stufe 3 -> letzte Einweisung
07/16 Stufe 4

Wäre der Weg des OSA identisch ab dem 01.01.2016 verlaufen, wäre er nach 11 Jahren in der Stufe 5 und nicht in der Stufe 4. Demnach werden die aktiven Soldaten in dieser Konstellation um eine Stufe schlechter gestellt.

Ob das der Gesetzgeber gewollt hat? Womöglich ist das Ziel des Gesetzes die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr für angehende Soldaten und nicht für aktive. Wobei im Falle des SaZ hier natürlich Bedenken aufkommen, denn der wird schlechter gestellt, darf aber nicht vorzeitig ausscheiden. Aber wahrscheinlich entspricht das dem Willen des Gesetzgebers.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 06. April 2016, 21:10:52
Wie ich hier schon mehrfach schrieb...

...man kann das sehr komplizierte Überleitungssystem zum 01.07.2009 nicht mit den Maßnahmen zum 01.01.2016 "zusammenrechnen" ...

Es wird auch ... wie so oft ... kein System geben... bei dem alle zufrieden sind...

Für "Bestands-SaZ/BS" ist zum 01.01.16 der Vorteil, dass für die Masse die Laufzeit in der Stufe... die sie zum 31.12.2015 inne hatten, um 1 Jahr verkürzt wird.

Dabei ist zu beachten, dass es bereits im Rahmen der Überleitung Soldaten gab, für die z.B. die Laufzeit von Stufe 6 zu 7 nicht 5 Jahre, sondern 4 Jahre betrug.

Für diese änderte sich also zum 01.01.16 nichts...
...denn sie hatten ja schon die von 5 auf 4 Jahre verkürzte Laufzeit...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Angelmeister am 15. Mai 2016, 13:38:42
Moin Moin, wird die Ausbildungszeit angerechnet ? Also 3,5 Jahre Ausbildung und dann zur Bundeswehr ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 15. Mai 2016, 13:42:48
Bei Bestandspersonal ist das nicht von Relevanz für die Berechnung ab dem 01.01.2016.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 17. Mai 2016, 20:33:58
Behalten denn ehemalige SAZs die im Anschluss an ihre Dienstzeit erst in den Vorbereitungsdienst wechseln und anschliessend zum Beamten auf Probe beim Bund ernannt werden, ihre komplette Zeit in den gesammelten Erfahrungsstufen beim Bund und erreichen die nächste Erfahrungsstufe ohne zeitlichen Verlust, wie vor der Gesetzesänderung?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 18. Mai 2016, 15:48:33
siehe im Link Punkt "2.1.1.3  Dienstzeiten im Soldatenverhältnis (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG)"

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-D3-20091019-SF-A001.htm (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-D3-20091019-SF-A001.htm)



Beim Amt kann es von Behörde zu Behörde Unterschiede geben... z.B. mittlerer Dienst > Bw A08 ... neue Behörde A06 oder A07



Wer von Bund zu Land wechselt, muss sich mit den Regelungen in dem Bundesland auseinandersetzten, wo er Beamter werden möchte. Dort können die selben Regeln wie für Bundesbeamte gelten, müssen aber nicht.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 18. Mai 2016, 17:59:36
Danke für den Hinweis, jedoch stellt sich jetzt die Frage ob die Verwaltungsvorschrift noch gültig ist.
Wenn man mal die alte Fassung des BBesG bis zum 01.01.2016 mit der aktuellen vergleicht ergeben sich einige Unterschiede.

Alte Fassung bis zum 01.01.2016
Zitat
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 anerkannt:

1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden,

2. Zeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

3. bei einem ehemaligen Berufssoldaten oder bei einem ehemaligen Soldaten auf Zeit Dienstzeiten nach der Soldatenlaufbahnverordnung; die Anerkennung erfolgt durch Übertragung der im Soldatenverhältnis erreichten Stufe und der darin zurückgelegten Erfahrungszeit; hatte der Soldat in der im Soldatenverhältnis zuletzt erreichten Stufe bereits die sich aus § 27 Abs. 3 ergebende Erfahrungszeit zurückgelegt, erfolgt die Anerkennung durch Festsetzung der nächsthöheren Stufe, und

Neue Fassung ab dem 01.01.2016
Zitat
(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 anerkannt:

1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2. Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3. Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52862-0.htm (https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52862-0.htm)

Wird jetzt immer noch die Erfahrungsstufe und die bisher erbrachte Laufzeit angerechnet bei Ernennung zum Beamten auf Probe beim Bund?
Oder wird bei einer Dienstzeit von 12 Jahren einfach Erfahrungsstufe 5 und ein Jahr erbrachte Laufzeit angenommen?
Bei den nach dem 1.7.2009 eingestellten Soldaten sollte das meiner Meinung nach relativ unkritisch sein, jedoch bei den Soldaten die übergeleitet worden sind, passt die neue Regelung nicht eins zu eins überein.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 18. Mai 2016, 18:31:35
Die erste Stufenfestsetzung als Beamter hat mit der bisherigen EF als Soldat nichts zu tun. Es ist hier nach der von dir zitierten neuen Fassung neu zu berechnen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 18. Mai 2016, 18:48:19
Danke für die Antwort.
Dann ist das mal wieder ein Schlag ins Gesicht mit Benachteiligung, aufgrund der Gesetzesänderung. Vielleicht wird was besseres in den Durchführungshinweisen stehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich ja zuletzt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 18. Mai 2016, 19:23:35
Sie begehen...wie Viele es tun... den Fehler, alle Gesetzesänderungen im Zusammenhang zu sehen.
Dies ist aber nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Entscheidend ist also, was jetzt ... in ihrem Einzelfall ... zur Anwendung kommt.

Gerade das Beamtenrecht... noch unterteilt in Bund und Länder... ist sehr kompliziert.


Auf der Ebene Bund werden Sie auch weiterhin i.d.R. die zum Wechselzeitpunkt erdiente
Erfahrungsstufe und die darin zurückgelegte Erfahrungszeit mitnehmen.

Um es aber ganz genau auf Sie bezogen zu ermitteln.... empfehle ich das Sie die Personalabteilung
der neuen Behörde, wo Sie Beamter werden, um Auskunft - bei Nennung der aktuellen Rechtsgrundlagen - bitten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Thorben101 am 24. Mai 2016, 13:30:10
Hallo,
weiß jemand wie das mit den Erfahrungsstufen in der Bundeswehrverwaltung funktioniert?
Angenommen man war von 1996-2003 SaZ08 und beginnt jetzt den zweijährigen Vorbereitungsdienst (mittlerer nichttechnischer Dienst, nach dem Vorbereitungsdienst Einstieg bei A6).
Bekommt man nach den zwei Jahren eine höhere Erfahrungsstufe?
VG
Thorben
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: miT am 24. Mai 2016, 13:47:38
Ich bin mir ziemlich sicher dass es hier einen ausführlichen Thread darüber gab in dem jemand erklärt hat wie dies funktioniert. Suchfunktion!


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 04. Juli 2016, 09:22:19
Für ab dem 01.01.2016 neu zum SaZ ernannte Soldaten wurden die Erfahrungsstufen vorläufig festgesetzt (alle Stufe 1)

Nunmehr wurde angewiesen endgültige Festsetzungen vorzunehmen.

Ausnahme:

Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften UTB Heer.
Diese werden weiterhin in Stufe 1 eingestuft, bis das BAPersBw ihre neue PST ist (erfolgt in 2016).
Dann legt das BAPersBw die endgültige Stufe fest.


Auf Grund der Masse wird dies naturgemäß aber etwas dauern !

Ergeben sich daraus höhere Einstufungen, wird die Differenz natürlich nachgezahlt.

Rückzahlungen können nicht eintreten, da ja alle in Stufe 1 eingestuft wurden.

Welche Stufen nun festgesetzt werden, ist sehr individuell und es fehlen auch Erfahrungswerte.

Deshalb können hier keine sachgerechten Aussagen getroffen werden!.
(ggf. wieder in der Zukunft, wenn ein breiter Erfahrungsschatz vorliegt...)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rahman am 06. Juli 2016, 21:32:13
Für ab dem 01.01.2016 neu zum SaZ ernannte Soldaten wurden die Erfahrungsstufen vorläufig festgesetzt (alle Stufe 1)

Nunmehr wurde angewiesen endgültige Festsetzungen vorzunehmen.

Ausnahme:

Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften UTB Heer.
Diese werden weiterhin in Stufe 1 eingestuft, bis das BAPersBw ihre neue PST ist (erfolgt in 2016).
Dann legt das BAPersBw die endgültige Stufe fest.


Auf Grund der Masse wird dies naturgemäß aber etwas dauern !

Ergeben sich daraus höhere Einstufungen, wird die Differenz natürlich nachgezahlt.

Rückzahlungen können nicht eintreten, da ja alle in Stufe 1 eingestuft wurden.

Welche Stufen nun festgesetzt werden, ist sehr individuell und es fehlen auch Erfahrungswerte.

Deshalb können hier keine sachgerechten Aussagen getroffen werden!.
(ggf. wieder in der Zukunft, wenn ein breiter Erfahrungsschatz vorliegt...)

Ich werde nächstes Jahr eingesteltl 1.1 zum StUoffz A6.

bin zu dem Zeitpunkt dann 27. Also fange ich jetzt mit Erfahrungsstufe 1 an richtig? A6 EF1?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 07. Juli 2016, 05:29:55
Abwarten, was sich bis dahin tut!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IT-Feldwebel am 12. August 2016, 21:27:02
Hallo Ralf,

sollten die Erfahrungsstufen in deinem ersten Post nicht wie folgt geändert werden?

Erfahrungsstufen         Jahre
   01.06.2000-31.05.2002   EF1   2
   01.06.2002-31.08.2005   EF2   3
   01.09.2005-31.08.2008   EF3   3
   01.09.2008-31.08.2011   EF4   3
   01.09.2011-31.08.2015   EF5   4
   01.09.2015-31.08.2019   EF6   4
   01.09.2019-31.08.2023   EF7   4


https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/TYrdDsIgDEbfiE6qIN75FDrvYJClCT8L6ZyPb7kwMSc5_dqv8AKh-jetnqlVn-EJ80K3cKhwxKQ-qqRIPlCO8Bi_cltaTTzMqTKJ1-65dbW1znk0e-_SKIow4wkveNUJEbV4bCjTSJr-Mc44tOZstXV2slpPP2Ar5f4FvXcWQA!!/ (https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/TYrdDsIgDEbfiE6qIN75FDrvYJClCT8L6ZyPb7kwMSc5_dqv8AKh-jetnqlVn-EJ80K3cKhwxKQ-qqRIPlCO8Bi_cltaTTzMqTKJ1-65dbW1znk0e-_SKIow4wkveNUJEbV4bCjTSJr-Mc44tOZstXV2slpPP2Ar5f4FvXcWQA!!/)


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. August 2016, 06:26:26
Der erste Beitrag war zum damaligen Zeitpunkt gültig. Seit 01.01.2016 müsste man ja den nun komplett überarbeiten. Allerdings ist das derzeit schwierig, denn die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht erlassen. Und den bloßen Gesetzestext wiederzugeben, hilft ja auch keinem weiter.
Ich werde aber dort einen Vermerk reinschreiben, dass diese nicht mehr gültig sind.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IT-Feldwebel am 13. August 2016, 19:09:50
Gut zu wissen.

Mal sehen welche Stufe ich am 01.01.2017 bekomme, mit meiner Rechnung, gemäß Gesetztestext, müsste ich EF6 erhalten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2016, 07:02:17
Zitat
Ich bin ein 31 jähriger IT-ler(FIAE) mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung
Da glaube ich ganz sicher nicht, dass du mit EF6 einsteigst.
Vordienstzeiten?
Einstiegsdienstgrad?
Wie kommst du auf 6?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 14. August 2016, 10:49:23
Na ja, er wird wie alle mit EF 1 eingestellt werden und spätestens im dritten Monat eine endgültige Festsetzung von BAPersBw erhalten ;) ! Und in der wird wohl dann maximal die EF 3 drinnen stehen, zumindest nach aktueller Gesetzeslage. Aber lassen wir ihn träumen ;) ! Nach alter Rechtslage hätte es mit 31 Jahren auch maximal Stufe 4 gegeben, also kann man mit einer Festsetzung in EF 3 durchaus mal zufrieden sein.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: T.S. am 14. August 2016, 12:07:59
Hallo,

Gelernter Elektroinstallateur
Ich hatte 1.1 - 1.3 2016 Grundi anschließend Stammeinheit bis ende September 2006
Dienstrang nach 9 Monaten OG
dann wieder Ziviler Beruf von 11/2006 bis Heute fortlaufend als Elektromonteur ( Systemautomation Schaltschrankbau, Steuerungen .....)

Wiedereintritt Laufbahn Mannsch. ( 32 J alt ) mit Dienstgrad OG am 1.12.2016 erneute AGA, weil zu lange her und dann 9 Jahre 5.TranspHubschrRgt 10 
als:
 
Lfz Avi Mech
Kraftfahrer CE

für den Laufbahnwechsel zur Unteroffiziers Laufbahn mit Portepee ( Feldwebel Laufbahn ) soll ich mir intern eine Empfehlung erarbeiten und dann ggf
den Laufbahn Wechsel Anstreben. Wenns nicht klappt auch OK  ;D

Mein Ziviler Beruf ist für die Bw Interne Stelle Verwertbar.

Was ich noch nicht so ganz Verstehe ist in Welcher EF ich dann eingestuft werde. Am Anfang in EF1 bis zur Endgültigen Festsetzung, doch welche kommt danach raus?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: T.S. am 14. August 2016, 12:09:54
Grundi war  1.1.2006 - ende März 2006
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2016, 12:22:36
EF1, du hast nur 9 Monate, die anrechenbar sind.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: T.S. am 14. August 2016, 12:34:04
Das dachte ich mir schon, frage mich dann aber wieso mir ein 4 Seitiges Papier dabeigelegt wurde zum Ausfülen Erfassung anrechenbarer Zeiten für die EF
wobei Laufbahn Mannsch doch schon bekannt ist.
Von bis mit Tätigkeit und Nachweise dadrüber sind beizuheften.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IT-Feldwebel am 14. August 2016, 12:38:05
Zitat
Ich bin ein 31 jähriger IT-ler(FIAE) mit ca. 5 Jahren Berufserfahrung
Da glaube ich ganz sicher nicht, dass du mit EF6 einsteigst.
Vordienstzeiten?
Einstiegsdienstgrad?
Wie kommst du auf 6?

Ich bin als Fw aFD eingestellt und am 01.01.2018 eingesetzt als Fw.

Gesetztestext für Quereinsteiger:

Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IT-Feldwebel am 14. August 2016, 12:41:43
EF 3 oder 4 wäre auch in Ordnung:)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2016, 14:23:18
Es können bis zu 4 Jahre für die Ausbildung anerkannt werden. Die Anerkennung richtet sich höchstens nach der Dauer der Regelausbildungszeit (Richtwert aus der Ausbildungsordnung). Und dann können nur berufliche Zeiten anerkannt werden, die mit dem Anforderungsprofil mit der künftigen Verwendung in sachlichem Zusammenhang stehen oder durch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die für die künftige Verwendung von Nutzen oder Interesse ist.

Da es keine Vergleichswerte derzeit gibt, ist es Kaffeesatzleserei.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: IT-Feldwebel am 14. August 2016, 14:34:56
Es können bis zu 4 Jahre für die Ausbildung anerkannt werden. Die Anerkennung richtet sich höchstens nach der Dauer der Regelausbildungszeit (Richtwert aus der Ausbildungsordnung). Und dann können nur berufliche Zeiten anerkannt werden, die mit dem Anforderungsprofil mit der künftigen Verwendung in sachlichem Zusammenhang stehen oder durch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die für die künftige Verwendung von Nutzen oder Interesse ist.

Da es keine Vergleichswerte derzeit gibt, ist es Kaffeesatzleserei.

Vielen Dank für die Erklärung, dann lasse ich mich überraschen.

Mit Ausbildung und arbeit in dem verwendbaren Beruf komme ich immerhin auf 7-8 Jahre.

Viele Grüße!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Captain Future am 23. August 2016, 14:29:21
Moin Moin ich hätte da auch ne kurze Frage. Ich bin damals zum 01.04.2014 als Wiedereinsteller zur BW damals wurde ich in die EF 4 eingestuft in einem Schreiben stand, dass ich zum 01.09.2016 in EF 5 hochgestuft werde. Ist dies mit der Änderung vom 01.01.2016 hinfällig? Sonst würde ich zum 01.04.2017 also nach 3 Jahren Dienstzeit in die EF 5 rutschen. Ich hoffe jemand kann mir meine kurze Frage beantworten.
Danke schonmal im vorraus
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 23. August 2016, 19:45:23
Lass doch deinen PersFw in SAP nachschauen, da kann er sehen, welches Aufstiegsdatum in SAP eingepflegt wurde.
Das Datum wurde nach neuem BBesG festgesetzt. Warum nutzt man denn nicht die dienstlichen Wege, wenns die doch gibt?
Spontan würde ich sagen, 3 Jahre nach deinem letzten Festsetzungsdatum, das könnte der (fiktive) 01.09.2012 sein, aber das ist nur Kaffeesatzleserei.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 11. September 2016, 13:30:00
@ Ralf

hat sich hier schon etwas getan.....Erfahrungswerte welche Zeiten konkret angerechnet werden?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. September 2016, 13:52:48
Nicht dass ich wüsste.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MartinBowoe am 08. Oktober 2016, 18:08:11
Also wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich die Erfahrungsstufe 2 !

Geboren: Feb.1993
Vordienstzeit: 12 Monate
Einstellung: 01.11.16 als Stuffz.

den bin ich A6 E2 korrekt?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 08. Oktober 2016, 19:26:58
Das könnte so stimmen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Youngster am 14. Oktober 2016, 06:37:41
Kann mir jemand folgendes beantworten? Wenn ich einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe gestellt habe, weil meine Eignungsübung rum ist und ich zum SaZ ernannt wurde,  und dieser Antrag seit heute in Köln beim BaPers vorliegt, wie lange dauert es bis das durch ist und man mir Bescheid gibt. Danke für jede Antwort.  MkG
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 14. Oktober 2016, 07:07:12
Die Forums-Glaskugel ist gerade in der Inst und die alte Dame mit der Warze auf der Nase hat den Urlaub, den sie sich mit ihrer Gewerkschaft erkämpft hat ;D ! Also, woher sollten wir wissen, wie lange es dauert, bis Ihr Antrag beschieden wird? Warten Sie einfach ab, es wird etwas passieren und Sie werden einen bescheid erhalten! Sollte Ihre Erfahrungsstufe neu festgesetzt werden, erhalten Sie sowieso eine Nachzahlung, also ... wot shalls ;)`?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2016, 07:11:32
Ich bin mir ja fast sicher, dass er die gleiche Antwort schon von seinem Perser ...  ::)

... falls er den wider Erwarten gefragt hat.  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 14. Oktober 2016, 07:13:04
Nee, hat er nicht, aber einfach mal ins Forum herein rülpsen und Dinge fragen, bei denen man mit ein wenig Nachdenken darauf kommen könnte, dass wir dazu definitiv keine Antwort wissen können ...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2016, 07:38:28
Kann mir jemand folgendes beantworten? Wenn ich einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe gestellt habe, weil meine Eignungsübung rum ist und ich zum SaZ ernannt wurde,  und dieser Antrag seit heute in Köln beim BaPers vorliegt, wie lange dauert es bis das durch ist und man mir Bescheid gibt. Danke für jede Antwort.  MkG
Es hätte keines Antrages bedurft, weil das von Amts wegen nach Ernennung sowieso gemacht wird. Klingt blöd, aber einfach abwarten. Es kann nichts "kaputt" gehen, weil das sowieso nachberechnet wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2016, 07:41:01
Sind die PersFw bei sowas keine Hilfe mehr oder sind sie einfach dazu nicht genügend ausgebildet?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2016, 07:48:17
Ich glaube beides. Das ist ja nichts, was sie selbst berechnen müssen, also auch kein Kerngeschäft, das machen ja die PersBearbSt. Ohne den Lehrstoff zu kennen kann ich mir vorstellen, dass das auch nicht Thema ist.
Das bezieht sich nun nicht aber auf den Hinweis, wie lange generell so ein Antrag zu Bearbeitung brauchen kann.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 14. Oktober 2016, 08:02:36
Der PersFw sollte aufgrund seiner Ausbildung in der Lage sein, dem Fragesteller -sofern denn einer kommt und ihn fragt ;) ! - zu erklären, dass er sich den Antrag schenken kann, weil das von Amts wegen festgesetzt bzw. überprüft wird! Ebenso sollte er (theoretisch!) wissen, dass eine Nachzahlung erfolgen wird, sofern sich da Änderungen ergeben! Ich weiß es jedenfalls ;) ! Und dass die Bearbeitungsdauer nur mit einer Glaskugel vorher gesagt werden kann, könnte man sich als PersFw auch denken ...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2016, 11:52:13
Zitat
...  -sofern denn einer kommt und ihn fragt ;) ! -  ...

Daran wird's wohl liegen.  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Grenadier1983 am 19. Oktober 2016, 12:24:08
Moin Moin,

ich häng mich mal hier an den Fred dran.
Ich bin seit Januar 2016 Wiedereinsteller, mittlerweile OSG.

Nun warte ich immer noch, dass meine Erfahrungstufe mal angepasst wird, da ich immer noch in E1 stecke. Normalerweise sollte dass doch seit Mitte des Jahres alles angepasst worden sein.
Nun ist das Jahr fast um. Ist das normal, dass es solange dauert?
Wer ist da der richtige Ansprechpartner? Spieß und Perser stellen sich dumm.

BVA oder BaPers?


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 19. Oktober 2016, 12:34:12
Für die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist das BAPersBw zuständig.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 19. Oktober 2016, 12:37:37
Bitte auch mal vorherige Beiträge lesen: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg590247#msg590247 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg590247#msg590247)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Grenadier1983 am 21. Oktober 2016, 09:32:54
"Rückzahlungen können nicht eintreten, da ja alle in Stufe 1 eingestuft wurden."

Ist das nen schlechter Witz oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 21. Oktober 2016, 09:33:50
Wenn du erklärst, was du verstehst, dann können wir vielleicht auf deine Frage antworten?!  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 21. Oktober 2016, 09:34:28
Wenn jemand in Stufe 4 eingestuft werden würde und danach stellt sich heraus, dass er nur Stufe 2 bekommen sollte, dann muss der Soldat zurück zahlen! das passiert nicht, wenn alle erst einmal in Stufe 1 kommen, denn dann gibt es für die, die höher eingestuft werden müssen, eine Nachzahlung, aber keine Rückzahlung ;) ! Alles klar?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SDW am 13. November 2016, 17:20:25
Dazu die Anmerkung für Eignungsübende:

Laut BAPersBw wird die Stufenfestsetzung erst nach Abschluss der EÜ übernommen, für die Dauer der EÜ verbleibt man in Stufe 1, egal wie lange die EÜ läuft (4-8 Monate).
Nach Beenden der EÜ, egal ob mit dem Übergang zu SaZ oder mit Kündigung, wird die richtige Stufe aber komplett nachgezahlt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. November 2016, 17:40:45
Heißt ja auch im Gesetz "Mit der ersten Ernennung..." und die findet regelmäßig am Ende der EÜ statt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SDW am 20. November 2016, 18:47:49
Danke, Ralf!

Leider wird das (wie so manches ::) ) vom Einplaner in Köln anders kommuniziert.

Tatsächlich habe ich auch Kameraden, die schon während der EÜ eine höhere Stufe bekommen.
Regelkonform scheint das aber nicht zu sein, vll ein Fehler der Besoldungsstelle.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 20. November 2016, 19:52:09
Die Nachberechnung wird dann halt etwas später erfolgen. Letztendlich macht das keinen Unterschied.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ein Einplaner mit Erfahrungsstufen zu tun hat. Wenn er sich da auf fremdes Terrain bewegt, selbst Schuld. Zumal diese Feinheit nun in der Tat die wenigsten wissen. Könnte aber auch jeder Interessierte selbst im Gesetz nachlesen ;-)
Aber, nur dass ich das verstehe: was macht das für einen Unterschied, ob man die ES von Anfang an bekommt oder 4 Monate später. In der Nachberechnung wird das sowieso aufgerechnet und bleibt gleich.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SDW am 20. November 2016, 19:57:19
Zitat von: Ralf
Aber, nur dass ich das verstehe: was macht das für einen Unterschied, ob man die ES von Anfang an bekommt oder 4 Monate später. In der Nachberechnung wird das sowieso aufgerechnet und bleibt gleich.
Bei der aktuellen Zinssituation tatsächlich kaum einen (mich störts jetzt auch nicht).
Außer eben für Kameraden, die mit den paar Euros mehr auch tatsächlich direkt was Gewinnbringendes anfangen könnten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SDW am 20. November 2016, 19:58:20
Zitat von: Ralf
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ein Einplaner mit Erfahrungsstufen zu tun hat.
Erstmal nichts, aber ihm Rahmen genereller Informationen zur möglichen Einstellung ist das natürlich auch ein Punkt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 20. November 2016, 20:06:23
Was sollte man bei solchen "Argumenten" antworten: Nun mal allen Ernstes, bei 4 Monaten und der Unterschied zwischen S1 und ES sind unter 300,- Brutto (!) wären das selbst bei 3% Verzinsung nur ein Kleckerbetrag. Da sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Da wird jeden Abend mehr im Mannschaftsheim gelassen, als man als "Zinsgewinn" bekommen würde.
Man kann sich auch über alles beklagen.

Zitat
Erstmal nichts, aber ihm Rahmen genereller Informationen zur möglichen Einstellung ist das natürlich auch ein Punkt.
Tut mir leid, da habe ich eine andere Meinung. Es wird das Grundgehalt Stufe 1 gezahlt, eine Aufklärung über eine zustehende ES gehört nicht in sein Verantwortungsgebiet, weil das die PersFührung nach Diensteintritt erst festlegt. Und nochmal, das ist doch echt albern, weil es nachberechnet wird. Lass doch mal die Kirche im Dorf. Ich kann genauso argumentieren: das kann jeder aus dem Gesetz selbst herauslesen. Warum soll über alles und jeden Furz (sorry) informiert und beraten werden. Wo ist die Eigenverantwortung? Alles nur mundgerecht vorbereitet bekommen?  Es gibt wichtigere Dinge zu besprechen und es bleibt auch so nicht alles im Kopf hängen. Ändert das etwas? Also wenn jemand wegen dieser 4 Monate dann nicht eingetreten wäre, o.k. dann tschüs. Solche Leute brauchen wir wirklich nicht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SDW am 20. November 2016, 21:19:38
Zitat von: Ralf
Lass doch mal die Kirche im Dorf.
Mach ich doch, reg Dich doch nicht so auf :)

Die Argumente waren eben mögliche, welche mir jetzt grade präsent sind, dass das keine kritische Angelegenheit ist, ist mir durchaus klar. Wie bereits geschrieben stört mich das ja auch nicht weiter.

Ich habe diese Information der Vollständigkeit und Korrektheit halber hier weitergegeben, weil zukünftige Bewerber sich vll auch dafür interessieren und sich dann nicht über ihre Abrechnung wundern.
Letzteres ist bei uns vielfach geschehen, eben weil es auch Kameraden mit höherer Stufe ab dem ersten Monat gab.

Zitat von: Ralf
Warum soll über alles und jeden Furz (sorry) informiert und beraten werden. Wo ist die Eigenverantwortung? Alles nur mundgerecht vorbereitet bekommen?
Bei der Vielzahl an für EÜs relevanten Regelungen, die oft noch irgendwelche Spezialfälle auslösen kann man IMHO aber nicht erwarten, dass ein Bewerber da durchblickt.
Insbesondere, da die Informationslage bei einem Teil der Bw (PersFW, Teile BAPersBw) ja auch nicht besser ist. Von vier Stellen, bei denen z.B. die Frage aufkam, bist Du der Erste, der (korrekterweise) auf gesetzliche Regelungen verweist. Wenn die "Offiziellen" da keinen Überblick haben, erwarte ich das erst recht nicht von einem Bewerber.

Zitat von: Ralf
Es wird das Grundgehalt Stufe 1 gezahlt, eine Aufklärung über eine zustehende ES gehört nicht in sein Verantwortungsgebiet, weil das die PersFührung nach Diensteintritt erst festlegt.
Klingt logisch, entspricht aber eben nicht der von mir erlebten Praxis. Mehr wollte ich auch nicht dokumentieren.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Wiedereinsteller16 am 30. November 2016, 12:24:42
Mal ne Frage: Ist es ein normaler Vorgang, dass man erst nach elf Monaten Bescheid wegen der entgültigen Festsetzung seiner Erfahrungstufe bekommt?
Bin Wiedereinsteller und seit nun 12 Monaten in A5 E1.
Das es wegen der Umstellungsgeschichte länger dauert, war mir klar. Aber so lange?

Aber dass ich jetzt erstmal sämtliche Unterlagen für die Festsetzung nachreichen muss erschließt sich mir überhaupt nicht.

Ich musste Arbeitszeugnisse, sowie die Wehrdienstbescheinungung vorlegen. Alles Unterlagen, welche der Bundeswehr schon zigmal vorliegen sollten!

Bin da aktuell nen bisschen angefressen.


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 30. November 2016, 12:27:38
Ja. Ja, ISSO.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 30. November 2016, 15:21:05
Mal ne Frage: Ist es ein normaler Vorgang, dass man erst nach elf Monaten Bescheid wegen der entgültigen Festsetzung seiner Erfahrungstufe bekommt?
Bin Wiedereinsteller und seit nun 12 Monaten in A5 E1.
Das es wegen der Umstellungsgeschichte länger dauert, war mir klar. Aber so lange?


Nein ... sollte es nicht.

Aber ... durch den Übergang der gesamten Verantwortung  - als Personalbearbeitende Stelle für die Mannschaften LUT / HUT -
von der Truppe zum BAPersBw, mussten 10000de Akten übergeben werden und die neuen zuständigen Bearbeiter die Arbeit
aufnehmen und in geordnete Bahnen lenken...

...da sind Verluste, Fehler und Verzögerungen einfach nicht auszuschließen... bei der Masse.

Da es nicht zu Rückforderungen kommen kann und bei einer höheren Einstufung dies ja auch rückwirkend passiert,
mit den entsprechenden Nachzahlungen, sollte dies noch verschmerzbar sein.

Wer Mannschafter beim Heer ist, wird sich ggf. noch etwas gedulden müssen, da hier noch nicht alle Akten
an das BAPersBw übergeben wurden. Die Maßnahme steht aber kurz vor dem Abschluss.



Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LilaLauneBaer am 20. Dezember 2016, 11:21:52
Guten Tag,

ich würde gerne wissen ob eine abgeschlossene zivile Ausbildung vor dem 21. Lj auch eine höhere Erfahrungsstufe bedeutet. Das hier ist jetzt auf eine zukünftige Offizierlaufbahn bezogen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 20. Dezember 2016, 12:04:04
Nein. Ein Blick in das BBesG zeigt dir auch, dass es nichts mehr mit dem 21. LJ gibt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Kotzbrocken am 30. Dezember 2016, 09:54:29
Das mit den Erfahrungsstufen funktioniert gar nicht, weil die zivilen Stellen total überfordert sind!

Mich kotzt das mittlerweile an! Seit 12 Monaten renne ich da jetzt schon hinterher, dass meine Erfahungsstufe mal angepasst wird! Es sind immerhin knapp 110 Euro die pro Monat fehlen!
Haben oder nicht haben! Kleinvieh macht auch Mist!

Bei Rückforderungen, weil man sich bei der Abrechnung vertan hat, sind die immer ganz schnell! Da zieht man einem gerne mal nen größeren Betrag ab, ohne es überhaupt anzukündigen!

Die Beschwerde geht jetzt nach dem Urlaub raus! Habe die Faxen dicke! Jedesmal die Klopperei mit den Zivilisten!


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 30. Dezember 2016, 09:57:32
Das BAPersBw berechnet das, woher weißt du denn, dass das Zivilsten sind?
Der Name ist ansch. Programm.  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 30. Dezember 2016, 18:18:21
Naja
 
der Unmut ist das eine. Man müsste aber mal wissen worum es geht !
Scheiss BAPersBw ist schnell gesagt ...

Wenn die Beschwerde so formuliert wird wie der Post hier, dann würde ich als Bearbeiter die Beschwerde erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Fristen bearbeiten !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: wolverine am 30. Dezember 2016, 18:24:17
Eher als unbegründet ablehnen. Eine nachvollziehbare Begründung fehlt und um die Beschwer selbst zu ermitteln auch Name und Dienstgrad.  :D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 30. Dezember 2016, 18:37:17
Von BAPersBw hat er ja gar nichts geschrieben. Ich vermute, er weiß noch nicht mal, wo der Hund begraben liegt der Fehler liegt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 30. Dezember 2016, 20:03:21
Streiche BAPersBw, setzte BVA ;)

Der Ton macht die Musik...
Ein freundlicher Anruf bei der Bearbeiterin wirkt Wunder ;) man wird sogar manchmal zurückgerufen :)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 31. Dezember 2016, 06:31:45
Wie gesagt, das BAPersBw macht die Ersteinstufung, nicht das BVA.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 31. Dezember 2016, 08:43:08
Interessiert ihn doch nicht wirklich. Hauptsache, noch mal richtig ausgek...  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: JörgW am 26. Januar 2017, 09:54:28
Ich finde es schon sehr spannend was hier alles geschrieben wurde.
Habe dann selbst mal versucht meine Erfahrungsstufe zu berechnen. Aber ich denke mal recht erfolglos ::).
Habe dann mal meine Abrechnungen durchsucht und festgestellt, dass ich 2015 in die Stufe 7 gewechselt bin.
Dann wird 2019 halt Stufe 8 erreicht werden. Wie auch immer man darauf gekommen ist  ???.
Schön ist es zu sehen das jüngere Kameraden schneller Erfahrung sammeln und dies dann honoriert bekommen.
Was ich dann nach 27 Jahren erreicht habe schaffen jüngere schon nach 23 Jahren. Aber die Erfahrung spiegelt sich ja auch in der Beförderungsgeschwindigkeit wieder. Es ist schon toll zu sehen wie schnell junge Kameraden das gleiche Geld erhalten auf Grund ihrer hervorragenden Qualifikationen / Erfahrungen aber weniger eingesetzt werden (Kommandos, Wachen, Einsätze) weil Ihnen die Erfahrung fehlt  :-\.
Zur Motivationssteigerung werden einem jetzt (wahrscheinlich) noch ein paar Jahre mehr Dienst aufgebrummt  >:( :( >:(.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Puppet am 22. Februar 2017, 11:55:26
Hallo und grüßt euch!

Zu mir:

- Männlich
- 30
- ledig, keine Kinder
- Gelernter Kfz-Mechatroniker ohne Berufserfahrung (Ausbildung 3,5 Jahre) und im Anschluss gelernte Fachkraft für Lagerlogistik mit
knapp 3 Jahren Berufserfahrung (Ausbildung 3 Jahre)
- Ungedient
- Ich habe mich als Uffz des allgemeinen Fachdienstes beworben, gerne als Material Bewirtschaftungs Unteroffizier bei der Luftwaffe oder SKB (diverse DP sind noch offen), da ich im Bereich der Logistik gerne bleiben möchte, habe ich mich ganz bewusst für den Fachdienst beworben.
Musterung findet am 06.03.17 statt.

Könnt ihr mir evetl. sagen mit welcher Erfahrungsstufe ich einsteigen werde?
Ich blicke diesbezüglich leider noch nicht durch.
Gilt diese Erfahrungsstufe generell oder fällt sie je nach Dienstgrad anders aus?

Falls ich hier falsch bin lasst es mich wissen.

Gruß Jan
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2017, 11:59:00
Den Thread haben Sie vollständig gelesen? Falls ja: Welche Aussagen haben Sie nicht richtig oder ausreichend verstanden? Dann muss man nicht wieder mit Adam und Eva anfangen.  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2017, 12:08:57
EF1, weil die Berufsausbildung für die gewünschte Verwendung nicht verwertbar ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2017, 12:12:10
EF1, weil die Berufsausbildung für die gewünschte Verwendung nicht verwertbar ist.

Stimmt ja, hätte ich auch selber drauf kommen können. Richtig lesen hilft manchmal.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Puppet am 22. Februar 2017, 12:59:04
EF1, weil die Berufsausbildung für die gewünschte Verwendung nicht verwertbar ist.
Danke für die Antwort! Dann werde ich nochmal Kontakt zu meinem Karriereberater der gleichzeitig mein Nachbar ist, aufnehmen da er mir mitteilte das der erlernte Beruf Fachkraft Lagerlogistik in dem DP als MatBewUffz eine Verwendung findet.
MatDispUffz als auch Transportunteroffizier wären ebenfalls noch mögliche Verwendungen je nachdem wie die Eignung ausfällt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Puppet am 22. Februar 2017, 13:00:41
Den Thread haben Sie vollständig gelesen? Falls ja: Welche Aussagen haben Sie nicht richtig oder ausreichend verstanden? Dann muss man nicht wieder mit Adam und Eva anfangen.  ;)
Ich hatte das mit der Berechnung der EF nicht richtig verstanden ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2017, 17:35:47
EF1, weil die Berufsausbildung für die gewünschte Verwendung nicht verwertbar ist.
Danke für die Antwort! Dann werde ich nochmal Kontakt zu meinem Karriereberater der gleichzeitig mein Nachbar ist, aufnehmen da er mir mitteilte das der erlernte Beruf Fachkraft Lagerlogistik in dem DP als MatBewUffz eine Verwendung findet.
MatDispUffz als auch Transportunteroffizier wären ebenfalls noch mögliche Verwendungen je nachdem wie die Eignung ausfällt.
Ich hab nach dem Kfz-Mechatroniker geschaut, der wäre nicht verwertbar. Die Fachkraft für Lagerlogistik ist es aber. Da würden dir dann 2 Jahre auf die Erfahrungsstufe angerechnet.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Puppet am 22. Februar 2017, 21:50:16
Okay super Dankeschön! Genaueres erfahre ich wenn es soweit ist.

Danke für eure Zeit und die Antworten ;)


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 26. Februar 2017, 16:52:31
Hallo zusammen,

gibt es mittlerweile Erfahrungen, wie sich eine mehrjährige zivile Berufserfahrung in einem für die BW verwertbaren Beruf auswirkt ?
Beispiel ....30 Jähriger bewirbt sich als Feldwebel im Fachdienst. Hat 10 Jahre Berufserfahrung und sein Beruf ist für die BW verwertbar.
Steigt z.B. als Stuffz FA ein ...
Werden die 10 Jahre kompl. angerechnet ?

Grüsse
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2017, 17:08:10
Es ist ja eine "kann anerkannt werden"-Bestimmung. In den Beispielen des Zentralerlasses sind diese Zeiten regelmäßig angeführt und werden einberechnet. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass man einen rationalen Grund finden wird, der dagegen spricht, wenn man genau diese Zeiten auch für die Berechnung des Dienstgrades anführt und einberechnet. Von daher -wenn die Zeiten bei der Dienstgradfestsetzung eingerechnet werden, dann ja. Das sehe ich bei einem Einstellungsdienstgrad StUffz nicht. Wenn man als OFw, HptFw, StFw kommt: ja
Bei Einstellung als StUffz können ja eh nur bis zu 3 Jahre angerechnet werden, denn nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG können weitere Zeiten einer förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren noch nicht verbraucht ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 26. Februar 2017, 17:21:29
Danke schön für die Info ..

...... denn nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG können weitere Zeiten einer förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren noch nicht verbraucht ist.

sorry, aber das verstehe ich nicht so richtig ....
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2017, 17:27:24
Wenn für deine Ausbildung 2 Jahre angerechnet wurden, kann max. noch ein Jahr angerechnet werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 26. Februar 2017, 17:31:01
ah...o.k. und verhält es sich bei Wiedereinsteller irgendwie anders ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2017, 17:35:33
Da werden die Zeiten des Vordienstes eingerechnet. Aber das hatten wir ja hier schon.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 26. Februar 2017, 17:37:45
...alles klar...hab ich auch gerade gefunden .... :D

danke schön ....
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 26. Februar 2017, 19:36:51
@ Ralf

Das stimmt nicht so ganz,auch als Stuffz kann mehr angerechnet werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2017, 19:54:40
Ja, aber nur bis zu 3 Jahren, siehe Zentralerlass A-1451/1 Nr. 215.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 26. Februar 2017, 19:57:04
Meine Freundin hat als matdispouffz 11 Jahre angerechnet bekommen. Sie ist als Neck(Stuffz) eingestiegen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 26. Februar 2017, 20:36:31
@ Chefdetang

Welchen Beruf hat Ihre Freundin erlernt ?

Wie lange dauerte die Lehre ?

Welche berufliche Tätigkeit hat sie nach Lehre bis Bw ausgeübt ?

Für wie lange ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2017, 20:40:45
Gem. Zentralerlass ist das nicht möglich, kannst du selbst nachlesen unter Nr. 215.
Zitat
Bei der Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier oder Obermaat können bis zu
drei Jahre als Erfahrungszeit anerkannt werden. Die Anerkennung bezieht sich
• im Fall einer Einstellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2a SLV auf die berufliche Ausbildungszeit, deren
Abschluss für die vorgesehene Verwendung verwertbar ist,
• im Fall einer Einstellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2b SLV auf die dort genannten
Einstellungsvoraussetzungen (berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehene
Verwendung verwertbar ist, und eine zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit).
Darüber hinaus können nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG weitere Zeiten einer förderlichen
hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren
noch nicht verbraucht ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 26. Februar 2017, 20:45:23
Ich glaub's Dir Ralf  ;D

Aber wenn es mit den 11 Jahren so erfolgt ist...
muss es ja einen Grund haben...  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2017, 20:51:23
Einstellung vor dem 01.01.2016 nach altem BBesG?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 26. Februar 2017, 21:34:48
Die Einstellung erfolgte am 1.11.2016

Ihr gelernter Beruf ist Hotelfachfrau
Ihre Lehre dauerte 3 Jahre
11 Jahre hat Sie in diesem Beruf vor der Bundeswehr gearbeitet

Laut Bearbeiter ist es wichtig das im Zeugnis steht das man den verwertbaren Beruf auch ausgeübt hat,dann wäre es Anrechnungsfähig.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MarcCc am 26. Februar 2017, 21:50:01
Kann Ich mir nur so erklären.
11 Jahre wurden im verwertbaren Beruf anerkannt aber im Endeffekt nur die Vorgeschriebenen 3 Jahre Jahre angerechnet.

Schön wäre es ja...zumal ich die gleiche Zeit als Hofa hinter mir habe :-D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 26. Februar 2017, 21:56:59
@MarcCc

Sie wurde in die Erfahrungsstufe 5 eingestuft.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MarcCc am 26. Februar 2017, 22:00:05
Nein,
der voraussichtliche Dienstantritt erfolgt erst im Juli.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: chefderang am 26. Februar 2017, 22:02:29
Sie bekommt bereits seid Januar Dienstbezüge    A6 E5
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: MarcCc am 26. Februar 2017, 22:05:44
joa :-D

Damit bin Ich raus.
Das müssen die Profis beantworten wie das zustande kommt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2017, 07:06:40
Des "Rätsels" Lösung kann sein, dass unterschieden wird zwischen den "kann"-Zeiten nach §28 (2) und den "ist anzuerkennen"-Zeiten. Die "bis zu 3 Jahre" sind die "kann"-Zeiten, die man aufgrund seiner Ausbildungszeiten angerechnet bekommen kann. Die "ist anzuerkennen"-Zeiten stehen unter §28 (1) und dort steht:
Zitat
Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
Und da die hauptberufliche Tätigkeit ja nicht für die Einstellung verantwortlich ist (anders als bei Fw+), könnten sie aufgrund des Abs (1) anerkannt werden. Und dazu kommen dann bis zu 3 Jahre aufgrund der Ausbildung. Für Fw+ ist die Einstellung in Abs (3) geregelt, da ja hier die Zaiten der hauptberuflichen Arbeit zu einem Dienstgrad führen. Somit könnten bei dir @Gast001 auch die 10 Jahre anerkannt werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tasty am 27. Februar 2017, 08:16:51
Das heißt im Umkehrschluss, bei einer Einstellung ab A14 werden diese Zeiten nicht mehr anerkannt?
Ich traue mich kaum zu fragen, aber gibt es einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 27. Februar 2017, 09:37:12
Nein...bedeutet es nicht

Siehe im Anhang ... Seite 32... zu Buchstabe b) ... zu Absatz 3
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 27. Februar 2017, 19:46:27
Des "Rätsels" Lösung kann sein, dass unterschieden wird zwischen den "kann"-Zeiten nach §28 (2) und den "ist anzuerkennen"-Zeiten. Die "bis zu 3 Jahre" sind die "kann"-Zeiten, die man aufgrund seiner Ausbildungszeiten angerechnet bekommen kann. Die "ist anzuerkennen"-Zeiten stehen unter §28 (1) und dort steht:
Zitat
Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
Und da die hauptberufliche Tätigkeit ja nicht für die Einstellung verantwortlich ist (anders als bei Fw+), könnten sie aufgrund des Abs (1) anerkannt werden. Und dazu kommen dann bis zu 3 Jahre aufgrund der Ausbildung. Für Fw+ ist die Einstellung in Abs (3) geregelt, da ja hier die Zaiten der hauptberuflichen Arbeit zu einem Dienstgrad führen. Somit könnten bei dir @Gast001 auch die 10 Jahre anerkannt werden.

Ich weiss, das es "kann" Zeiten sind....gibt es denn mittlerweile Erfahrungswerte, wie das in der Praxis so gehandhabt wird ? ...ich frage deshalb, wenn ich das richtig verstehe, würden doch z.B. lebensältere Wiedereinsteller benachteiligt werden, im Gegensatz zur alten Regelung. ( wegen der Zurückrechnung aufs 21. Lebensjahr, die es so ja nicht mehr gibt) ..oder erzähl ich hier Blödsinn ?  :o
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2017, 19:52:07
Das ist ja keine "kann"-Bestimmung, sondern "werden...anerkannt". Ist also eine "muss".
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Gast001 am 27. Februar 2017, 19:58:31
...ich glaube jetzt hab ich es .... ;D

....vielen Dank....
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Cramer am 05. März 2017, 14:11:11
Hallo zusammen,

werde am 03.04.2017 meinen Dienst als Unteroffizier antreten. Ich war von 2010-2014 Mannschafter und habe danach eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht (2,5 Jahre). Werden mir dann von der Ausbildung nur 2 Jahre als erfahrungszeit angerechnet? laut meiner berechnung könnte/werde ich dann in die Erfahrungsstufe 3 eingestellt?! also sprich 6 Jahre erfahrungszeit?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 05. März 2017, 15:37:40
So könnte es kommen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SchmiddisCorner am 10. März 2017, 13:37:10
Guten Tag zusammen,
eine kleine Frage in die Runde. Ich habe jetzt zufällig mal meine Gehaltsabrechnungen mit anderen Kameraden verglichen. Das erstaunliche ist, dass ein Obergefreiter, nach dem 01.01.2016 eingestellt, 30€ brutto weniger als ich verdient. Ich selber bin Stabsunteroffizier und im 4. Dienstjahr. Jetzt habe ich gelesen, dass alle neuen Soldaten die nach dem 01.01.2016 eingestellt werden und im zivilen gearbeitet haben ihre Erfahrungsstufen anerkannt bekommen. Das soll Attraktivität sein? Was ist den mit "alt" gedienten? Ich selber habe im zivilen eine Ausbildung gemacht und Berufserfahrung gesammelt. Kopmme dann mit der Ausbildung auf insgesamt 6 Jahre.
Bin aber "nur" in A6/E2 eingestuft und mein OG in A4/E3.
Gibt es da noch ähnliche Fälle? Kann man dagegen eventuell etwas tun? Fair ist das ganze ja nicht wirklich.
Vielen Dank
MkG
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 10. März 2017, 14:35:01
Ein OGefr kann keine höheren Erfahrungsstufen haben aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung. Von daher stimmt da irgend etwas nicht.

Zitat
Jetzt habe ich gelesen, dass alle neuen Soldaten die nach dem 01.01.2016 eingestellt werden und im zivilen gearbeitet haben ihre Erfahrungsstufen anerkannt bekommen.
Wo steht das?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SchmiddisCorner am 10. März 2017, 14:49:24
Das habe ich mir auch gedacht! Aber es ist so...wir haben ein HGefr.der sogar Stufe 6 hat...er müsste um die 40 sein...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. März 2017, 15:02:38
Man kann keine pauschale Betrachtung vornehmen...

Es ist z.B. ein großer Unterschied... ob

+ vor dem 01.07.2009
+ vor dem 01.01.2016
+ ab dem 01.01.2016

die Ernennung zum SaZ erfolgte...

Je nach Termin gelten z.T. vollkommen unterschiedliche Rechtslagen...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SchmiddisCorner am 10. März 2017, 15:06:53
Und das ganze soll der Attraktivität der Bundeswehr dienen? Für alle neuen und Quereinsteiger mit Sicherheit aber bei allen anderen Soldaten ist das ein Schlag ins Gesicht ! Da muss man doch was gegen machen können!?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 10. März 2017, 15:14:00
Treu dienen - und die Entscheidungen der Gesetzgebung akzeptieren.

("Ins Gesicht geschlagen" wurde da auch niemand, niemand hat Dir etwas "weggenommen" ...)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: StOPfr am 10. März 2017, 15:17:18
Diese Einstellung ist ein wenig lebensfremd. Wenn Regelungen rückwirkend greifen, wann sollte dann weit genug rückwirkend wirklich genug sein! Im Einzelfall mögen Fristsetzungen sicher bedauerlich sein, aber "man" wird doch gar nicht schlechter gestellt, als bei der Verpflichtung zugesagt wurde.
 
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. März 2017, 15:25:08
@ SchmiddisCorner

Für "Bestandssoldaten" wurden die Laufzeiten in den Erfahrungsstufen in der Masse um 1 Jahr verkürzt.
D.h. man rückt 1 Jahr früher in die nächste Stufe.



Und ansonsten... um mich nicht zu wiederholen....

Vor allem für lebensältere Bewerber...



Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:

"Die  Sonderregelungen für  die  Stufenlaufzeit  werden aufgehoben, so dass  insbesondere  junge  Soldatinnen  und Soldaten  die  zweite  Erfahrungsstufe  rascher  als bisher  erreichen  können. 

Langdienende  Soldatinnen  und  Soldaten steigen schneller in höhere  Stufen auf

Für  die  Aufgabenerfüllung der  Bundeswehr  haben  Bewerberinnen und  Bewerber mit  beruflichen Vorqualifikationen besondere  Bedeutung.

Deshalb wird für diese  Gruppe  bei  Einstellung in einem  höheren  Dienstgrad ein  Anerkennungstatbestand geschaffen, der  die  Einstufung  in eine  höhere  Erfahrungsstufe  ermöglicht.   

Zur  Verbesserung der  Beförderungsmöglichkeiten in der  Laufbahn der  Feldwebel  des  allgemeinen  Fachdienstes  werden  die  dortigen  Planstellenobergrenzen angehoben. "

Wie Sie lesen können...es geht um den

+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat

oder

+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist

Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad

Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe

Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...

Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohne nutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 10. März 2017, 16:22:03
Zumal man nie verkennen darf, dass eine Berufsausbildung als ZAW mit vollem Gehalt (kein Lehrlingsgehalt) etwas ist, was derjenige, der "draußen" gelernt hat, nie bekommen hat.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SchmiddisCorner am 10. März 2017, 22:47:18
Was hat denn jetzt die ZAW damit zu tun?
Auf den Fall des OGefr zurück zu kommen ..gelernter Bestatter mit zwei Jahren Berufserfahrung ...jetzt in einem Bereich eingesetzt was damit null zutun hat! Wie kann es sein das auch dort die erfahrungsstufen angerechnet werden?
Der HGefr mit E6 gelernter Trockenbauer ebenfalls jetzt in einem Bereucb eingesetzt was damit nichts zutun hat. So wie ich es verstanden habe, muss der erlernte Beruf auch mit dem eingesetzten Bereich was zu tun haben !?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. März 2017, 05:47:45
Zitat
Ein OGefr kann keine höheren Erfahrungsstufen haben aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung. Von daher stimmt da irgend etwas nicht.
Und auch nicht der HptGefr. Msch bekommen -egal wo sie eingesetzt sind- keine höhere Erfahrungsstufe aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung.
Und LwPersFw schrieb schon, dass es auf den Diensteintritt kommt. Wenn dieser nach dem 01.01.2016 war, stimmt etwas an der Geschichte nicht.
Und meine Anmerkung zur ZAW bezog sich auf den Beitrag LwPersFw, in dem er die Zielgruppen  schrieben hat. Wird jetzt jetzt aufgrund seines Berufes mit einem höh. Dienstgrad eingestellt, bekommt er das angerechnet bei der Erfahrungsstufe. Einer, in der selben Laufbahn, der noch ZAW macht, nicht. Und hier setzt mein Kommentar auf.
Ich empfehle dir das BBesG §§27 und 28 durchzulesen, da steht drin, was wie angewendet wird und das gilt ab Diensteintritt 01.01.2016.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SchmiddisCorner am 12. März 2017, 18:31:32
Da stimmt doch einiges nicht dann...und ehrlich gesagt verstehe ich das ganze nicht! Wenn das hier jemand nochmal zusammen fassen könnte das es jeder versteht...Danke
Wie können denn die Mannschaftssoldaten mit einer höheren Erfahrungsstufe eingestellt werden...und bei mir persönlich geht das nicht da ich vor dem 1.1.16 eingestellt wurde !? Verstehe ich das richtig ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: mailman02 am 12. März 2017, 18:37:31
Zur Einstellung im KC bekommt man nebst den ganzen Unterlagen auch ein Formblatt, indem man anrechenbare Zeiten eintragen kann. Da kann man sich dann ungefähr ausrechnen was man wohl bekommt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 12. März 2017, 19:13:56
Zitat
Wie können denn die Mannschaftssoldaten mit einer höheren Erfahrungsstufe eingestellt werden
Zum dritten mal: gar nicht.
Das einzige was angerechnet werden kann sind Vordienstzeiten.
Zitat
Wenn das hier jemand nochmal zusammen fassen könnte das es jeder versteht...Danke
Ich hab dir die Quelle genannt, das BBesG, lesen musst du halt schon selbst.
Es ändert sich auch nichts, wenn es du es immer wieder wiederholst.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 12. März 2017, 19:42:02
@ SchmiddisCorner

Wie wäre es sich einmal die Zeit zu nehmen, sich mit den
Informationen auseinanderzusetzen die Sie hier erhalten.

Ich habe Ihnen gesagt, dass für verschiedene Zeiträume
unterschiedliche Versionen des BBesG galten.

Und nach denen kann ein HG Stufe 6 möglich sein,
nur nicht wie Sie glauben...

Also beschäftigen Sie sich mit dem Paragraph 27 BBesG
und beachten dabei meine Hinweise.


Das habe ich mir auch gedacht! Aber es ist so...wir haben ein HGefr.der sogar Stufe 6 hat...er müsste um die 40 sein...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dv_uffz am 12. März 2017, 22:19:18
Lieber Schmiddi...
Soll ich dir was sagen? Mir ist es in meiner über 13 jährigen Dienstzeit auch mehrmals ähnlich ergangen! Das einzige was nichts bringt, ist es sich darüber aufzuregen... es ist einfach so! Isso

Ist es fair, dass bei alten SaZ die Stufen erst ab dem Lebensjahr berechnet werden ? Nein
Ist es fair, dass man im Überleitungszeitraum zurückgestuft wird und man von nun von Kameraden mit weniger Dienstzeit und weitaus späterer Beförderung in der Erfahrungsstufe überholt wird ? Nein

Das interessiert das BAPersBw bzw das BVA nicht. Dort werden die Gesetze nur mit ihren durchführungsbestimmungen umgesetzt. Wer die Gesetze macht sollte dir wohl bekannt sein. Die Politiker werden davon meistens keine Ahnung haben und hören auf irgendwelche Arveitsgruppen, die diese ausgearbeitet haben. Da wird letztendlich ganzheitlich gearbeitet, ohne auf den kleinen dv_uffz bzw schmiddi Rücksicht zu nehmen.

Meine Worte zum Sonntag

Aufregen bringt nichts! Habe ich lange getan und führt letztendlich zu nichts !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ceeya am 01. April 2017, 13:26:49
Grüß euch,

eigentlich nur eine simple Frage. Wie genau funktioniert das aktuelle System für die Erfahrungsstufen?
Bin derzeit noch stud. Offz.
Besoldungsgruppe: A9
Dienstzeit von 3 Jahre und 7 Monate.
Aktuelle Stufe(März): 2

Wenn ich mir das Bild im folgenden Link anschaue, müsste man doch nach dem dritten Dienstjahr die Stufe 3 erreichen oder etwa nicht?
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beGwiIbjW6EAYCJEIXU6QWTKWkVPDzxTCZSDzbeeYAgwJYx8dWctvqjquZlyy4HMI4j92d6-ZRikiPfnaiae5h4sH5X4DNNq6AImS1gHLe2K5u-AFkwIDd-chfpNfGKmEJv34eQtnwrlYi0Ve6CBEwqXS1XKdd5YUSmBE3YYQhTzPLjbX9sHfQwWmaiNRaKkFq4eCvRqMHC8VXEPpHMaHnqzGmmzeXC77T/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056 (https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beGwiIbjW6EAYCJEIXU6QWTKWkVPDzxTCZSDzbeeYAgwJYx8dWctvqjquZlyy4HMI4j92d6-ZRikiPfnaiae5h4sH5X4DNNq6AImS1gHLe2K5u-AFkwIDd-chfpNfGKmEJv34eQtnwrlYi0Ve6CBEwqXS1XKdd5YUSmBE3YYQhTzPLjbX9sHfQwWmaiNRaKkFq4eCvRqMHC8VXEPpHMaHnqzGmmzeXC77T/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056)

Ich versteh gerade das System nicht ganz, hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.

Beste Grüße
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 01. April 2017, 14:21:47
Als Offz sollte man die einfache Berechnung der Dienstzeit hinbekommen und den Vergleich mit den Stufenlaufzeiten. Simple Addition.

Aber ich helfe gern: Nach 5 Jahren geht es in Stufe 3.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 01. April 2017, 14:35:06
Bitte im o.g. Link Ausnahmeregel 2 beachten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: schokoraspel am 01. April 2017, 19:57:57
Die Jahre gehen immer wieder von vorne los.
Nach 2 Jahren in Stufe 1 bist du in der Stufe 2.
3 Jahre Stufe 2 ermöglichen dir die Stufe 3 usw.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 01. April 2017, 20:44:22
Die Jahre gehen immer wieder von vorne los.
Nach 2 Jahren in Stufe 1 bist du in der Stufe 2.
3 Jahre Stufe 2 ermöglichen dir die Stufe 3 usw.

Bezogen auf den Fragesteller ... ist dies falsch.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 05. April 2017, 23:39:57
Ist es fair, dass man im Überleitungszeitraum zurückgestuft wird und man von nun von Kameraden mit weniger Dienstzeit und weitaus späterer Beförderung in der Erfahrungsstufe überholt wird ? Nein

Es gibt aber auch einige die mit einem Vorteil aus der Überleitung heraus gegangen sind.


Aufregen bringt nichts! Habe ich lange getan und führt letztendlich zu nichts !
Eben, irgendwann ist der Punkt erreicht in dem der Spruch "Isso" passend ist.

Schließlich wird immer die Frage im Raum stehen was; "Was ist gerecht?"

Bei Beförderungen / Beurteilung ist es doch letztlich nichts anderes...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ceeya am 15. April 2017, 20:50:20
Danke die Antworten haben mir geholfen!  ;D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Bezügerechnerin am 18. April 2017, 17:09:10
Im Zweifelsfall einfach mal den zuständigen Bezügerechner anrufen.  8)

Berechnung der Erfahrungsstufen und Laufzeiten ist nämlich nicht so leicht.
Ich habe bereits nun die dritte Änderung des Besoldungsrechtes miterlebt und kann mir vorstellen dass
dabei so manchem die Ohren schlackern.

So einfach kann man das "neue Recht" nämlich nicht auf sich anwenden.
Es gab einen Überleitungsstichtag zum Inkrafttreten des 7. Besoldungsänderungsgesetzes und auch Übergangsvorschriften
die es zu beachten gilt.
Das geht aus dem Link nicht hervor. :)

LG
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Bezügerechnerin am 18. April 2017, 17:13:29
Ach ja:

Mit BBO ist vermutlich die BBesO gemeint. Bundesbesoldungsordnung also. :)

Eine Änderung der BBesO (z.B. wegen Besoldungserhöhung ab 01.02.2017) hat keinerlei Einfluss auf die Erfahrungszeiten nach BBesG.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Aequitas. am 23. Mai 2017, 15:23:44
Moin,

ich hätte bezüglich der Neuregulung mal eine Frage zu der ich bisher leider nichts finden konnte.

Soweit ich es verstanden habe geht es primär darum junge Soldaten und Quereinsteiger mit Berufserfahrung oder entsprechenden Qualifikationen besser zu stellen.

Nun bin ich 27 Jahre alt, seit fast genau 10 Jahren Soldat und befinde mich noch immer in Erfahrungsstufe 3, da sich bei mir die Erfahrungsstufe noch immer nach der alten Berechnung nach Vollendung des 21. Lebensjahres zusammensetzt.

Wenn sich nun also ein 27 Jahre alter Zivilist, welcher mit 17 eine Ausbildung begonnen hat und bis dato seinem Beruf nachgegangen ist für einen Quereinstieg bei der Bundeswehr entscheidet, bedeutet dies meinem Verständnis nach, dass die Möglichkeit besteht, dass er mit Erfahrungsstufe 4 eingestellt wird. Oder sogar im nächsten Jahr mit Stufe 5, welche ich schon gar nicht mehr in meiner Dienstzeit als SaZ 12 erreichen kann.

Wie kann dies rechtens sein und warum wurde die Erfahrungsstufe der betroffenen Soldaten, deren Anzahl sich wahrscheinlich in Maßen hält, nicht angepasst? Falls jemand etwas zu solchen Szenarien gehört hat wäre ich für Informationen sehr dankbar. Ich kann verstehen wenn Gesetzesänderungen dazu führen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt neu eingestellte Soldaten besser gestellt sind, als ich es damals war, jedoch kann es meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sein, dass ein Quereinsteiger mit einer ähnlichen Qualifikation und selben Alter eine höhere Erfahrungsstufe bekommt.

Beste Grüße!

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 23. Mai 2017, 16:37:15
Gesetzesgeber fragen bzw. das zuständige Ressort: BMI ist fürs BBesG zuständig.
Das hatten wir ja hier schon öfters, dass Bestandspersonal damit schlechter gestellt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Name am 23. Mai 2017, 23:37:25
Servus, Guten Abend,

hab auch mal 'ne kurze Frage.
Ich werde mit der Erfahrungsstufe 3 eingestellt, meinte mein Einplaner.
Da ich bereits 4 Jahre Berufserfahrung besitze.
Da ich davor aber noch 4 Jahre als Studentische Hilfskraft mit 86 Std/Monat tätig war - sind diese Zeiten auch zu berücksichtigen oder nicht?

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Name am 23. Mai 2017, 23:59:14
bzw. sind solche Zeiten als Student überhaupt berücksichtigungsfähig?

Das war jetzt auch die Frage.

Grüße
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. Mai 2017, 05:29:39
Es können nur die Zeiten berücksichtigt werden, die auf dem Niveau dessen liegt, was als begründet für die Einstellung mit höherem Dienstgrad anerkannt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 24. Mai 2017, 05:32:06
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi am 24. Mai 2017, 10:31:43
?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BSG1966 am 24. Mai 2017, 10:47:46
Servus, Guten Abend,

hab auch mal 'ne kurze Frage.
Ich werde mit der Erfahrungsstufe 3 eingestellt, meinte mein Einplaner.
Da ich bereits 4 Jahre Berufserfahrung besitze.
Da ich davor aber noch 4 Jahre als Studentische Hilfskraft mit 86 Std/Monat tätig war - sind diese Zeiten auch zu berücksichtigen oder nicht?
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.
Es können nur die Zeiten berücksichtigt werden, die auf dem Niveau dessen liegt, was als begründet für die Einstellung mit höherem Dienstgrad anerkannt wird.

Hier könnten eventuell die folgenden Zeilen Klärung herbeiführen:

"Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten."

Quelle: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056 (http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056)

Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft mag hierbei nicht relevant sein, das Studium selbst aber sehr wohl.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. Mai 2017, 13:18:13
Ich hab ja nichts anderes gesagt => "die auf dem Niveau liegen, was als begründend für die Einstellung...". Ist eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft einstellungsbegründend? Oder ist es der BA oder MA?
Das BBesG ist doch nicht NATO-secret, da kann man doch nachlesen.

Infrage kommen nach der SLV geforderte Einstellungsvoraussetzungen in Form von Zeiten einer beruflichen Ausbildung und Studienzeiten sowie hauptberufliche für die vorgesehene Verwendung förderliche Berufstätigkeiten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Name am 24. Mai 2017, 13:56:03
Servus,

erstmal danke für die ganzen Antworten.
Das Studium habe ich nicht abgeschlossen, also denke ich das diese Zeiten nicht angerechnet werden...
Anschließend 3,5 Jahre gearbeitet plus Weiterbildung zum Techniker. Und während des Studiums die Zeit als Studentische Hilfskraft.
Einstellung als FW. Alter 28.
Bekomme ich nur die 3,5 Jahre anerkannt, richtig?


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BSG1966 am 24. Mai 2017, 14:36:49
"Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal !!!!!!!!! als Erfahrungszeit angerechnet.

Quelle: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056 (http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BSG1966 am 24. Mai 2017, 14:38:22
Ich denke nicht dass Sie nun nachteiliger ausgehen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BSG1966 am 24. Mai 2017, 14:42:12
(letzter Beitrag)

Wie Ralf schon sagte. Das Bundesbesoldungsgesetz steht vollumfänglich veröffentlicht im Internet. Sie können via Google und Co. dies aufrufen und einfach nachlesen, was für Sie persönlich zutrifft.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Name am 24. Mai 2017, 15:13:50
Alles klar, reicht mir schon so, vielen Dank an Euch!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Niederbayer am 07. Juni 2017, 20:46:44
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2017, 05:30:02
Das ist mir noch zu früh zum nachrechnen ;-)
Lass deinen Pers doch in den Datenbestand schauen, welches Datum dort eingetragen ist, wann der nächste Stufenaufstieg erfolgen wird.
Zum 01.01.0216 gelten nur noch neue Stufen. Wichtig ist halt der Zeitpunkt, der das rechnerische Datum ist, an dem der neue Stufenschritt zählt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: benba am 08. Juni 2017, 20:03:32
Du berechnest einfach deinen Stufenaufstieg nach neuen und alten System und wählst das frühere Datum. Schon hast du deinen nächsten Stufenaufstieg.
Eine Unterscheidung ab A8 entfällt beim neuen System und schlechter gestellt wird auch keiner.

Konkret im Frühjahr 2018 sollte es bei dir mehr Geld geben.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Bezügerechnerin am 09. Juni 2017, 12:04:27
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Hallo aus München!

Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig. :) Ich mag Fakten.

Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.

Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015

1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?

Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)

Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.

Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.

Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.

Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.

Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.


Liebe Grüße ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Roughnecks am 30. August 2017, 05:58:42
Kann mir jemand beantworten, ob es eine Rückstufung der Erfahrungsstufen nach einer Beförderung noch gibt und ob dieses auf mich zutrifft?
Erreichen der Erfahrungsstufe 6 zum 01.09.17, Einweisung in A8 zum 01.10.17.
Ernennung zum SaZ vor dem 01.01.16.
Eingestellt als StUffz FA.



Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 30. August 2017, 07:45:07
M.E. gibt es Rückstufungen überhaupt nicht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 30. August 2017, 09:57:12

Kann mir jemand beantworten, ob es eine Rückstufung der Erfahrungsstufen nach einer Beförderung noch gibt und ob dieses auf mich zutrifft?


Schauen Sie einmal in den Beitrag von @ Bezügerechnerin vor dem Ihren... letzter Absatz  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: kafa83 am 25. September 2017, 09:21:27
Hallo, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich bin 34 Jahre alt, habe mit 15 eine Ausbildung zum KFZ Mechaniker gemacht und dort 13 Jahre gearbeitet. Dann 10.2011 eine 2 jährige Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten gemacht und seit Oktober 2013 als Justizvollzugsbeamter gearbeitet.

Da ich diesen Beruf nicht noch 25 Jahre machen möchte habe ich mich bei der Bundeswehr als Fluggerätemechaniker beworben.Die Stelle als Stuffz SAZ 8 ist gebloggt für mich, muss nur noch zum Test. Kann mir jemand sagen ob die Beruflichen Zeiten angerechnet werden? Zumindest die als KFZ Mechaniker, da es ja vllt förderlich ist?

Vielen Dank
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 25. September 2017, 09:50:49
Es können nur die Zeiten berücksichtigt werden, die auf dem Niveau dessen liegt, was als begründet für die Einstellung mit höherem Dienstgrad anerkannt wird.
Eigentlich ist doch schon alles beschrieben.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ausnahmeregel 2 am 02. Oktober 2017, 14:28:25
Guten Tag,

wir haben einige kleine Fragen zu der Ausnahmeregel 2 für das Erreichen der Erfahrungsstufen. Folgende Grundlagen:
Diensteintritt: 01.10.2011 Alter 18
SaZ OfftTrD: 01.07.2012 Alter 19 - A8 oder höher bevor erreichen der Stufe 2 - Zeit bis Erreichung verlängert sich um 1 Jahr

01.01.2016 Errreichen Stufe 2 nach neuem Besoldungsänderungsgesetz - Dienstzeit bis dahin 4 Jahre und 3 Monate - Alter 23

Frage: Wann wird Stufe 3 erreicht?

Nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten (alte Regelung für Stufe 2 (A3-A7) [2Jahre und 3 Monate nach erreichen Stufe 2] - Ausnahmeregelung 2 Beispiel 2 auf der Bundeswehr-Homepage) also am 01.04.2018? Das ist meine Meinung

Die Kameraden sagen nach 6 Jahren und 3 Monaten Dienstzeit (alte Regelung für Stufe 2 (ab A8) [3Jahre + 3Jahre und 3 Monate]) also am 01.01.2018.

Leider funktioniert bei mir die Suchfunktion, wahrscheinlich aufgrund des Softwareupdates des Forums, nicht, sodass ich nicht nach den Ausnahmeregelungen suchen konnte.

Beste Grüße
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 02. Oktober 2017, 20:38:52
Zitat
Für Bestandspersonal, das sich am 31. Dezember 2015 in Stufe 1 oder Stufe 2 befand, beträgt die maßgebliche Erfahrungszeit in Stufe 2 abweichend von der neuen Regelung(= 3 Jahre) wie bisher 2 Jahre und 3 Monate.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 27. November 2017, 15:20:07
Da ja öfters noch Fragen zur Berechnung der Erfahrungsstufe für ab dem 01.01.2016 (wieder-)eingestellte Soldaten auftauchen...

Hier kann man, u.a. in den Gesetzesentwürfen ... Begründungen ..., nachlesen, was sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der entsprechenden Paragraphen des BBesG gedacht hat...

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68569.html

Ausgangspunkt ist immer der § 27 BBesG.

Unter bestimmten Voraussetzungen tritt der § 28 BBesG hinzu.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass es zwei Arten von Zeiten gibt:

+ Zwingend anzuerkennende Zeiten
+ Kann-Zeiten

Auf Grund dieser Differenzierung sind hier im Forum nur sehr eingeschränkte Aussagen zu diesem Thema möglich.

Denn gerade zu den "KANN-Zeiten" ... können hier keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.

Nur als Anhalt:

Zu den zwingend anzuerkennenden Zeiten zählen Zeiten gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
+ § 28 Abs. 1 S. 4

Zu den KANN-Zeiten zählen gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 3 S. 1
+ § 28 Abs. 3 S. 2
+ § 28 Abs. 3 S. 3

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 12. März 2018, 15:18:24
Kann mir mal jemand beim Berechnen einer Erfahrungsstufe helfen, bitte?
Es geht um einen Kameraden und wir sind uns uneinig.

Er ist im Dezember 1993 geboren. Dienstzeit als FWDL 9 Monate von Juli 12 bis März 2013.

Seit Juli 2013 wieder durchgehend Soldat.
Meinen Berechnungnen nach, wurde er Dezember 2014 Stufe 1, da er dann 21 wurde.
1.10.2015 Beförderung zum Oberfähnrich.
Ergo hatte er zum 1.1.2016, wo die Änderung eintrat, ein Jahr und einen Monat in Stufe 1.
Also Dezember 2016 dann Stufe 2. Und durch die Bestandsregelung für Soldaten, welche zum Stichtag in Stufe 1 oder 2 sind, sollte er dann doch zum Februar 2019 Stufe 3 erreichen, oder nicht?
Oder werden mit der neuen Regel irgendwie Vordienstzeiten eingerechnet?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: didi62 am 13. März 2018, 06:59:45
Kann mir mal jemand beim Berechnen einer Erfahrungsstufe helfen, bitte?
Es geht um einen Kameraden und wir sind uns uneinig.

Er ist im Dezember 1993 geboren. Dienstzeit als FWDL 9 Monate von Juli 12 bis März 2013.

Seit Juli 2013 wieder durchgehend Soldat.
Meinen Berechnungnen nach, wurde er Dezember 2014 Stufe 1, da er dann 21 wurde.
1.10.2015 Beförderung zum Oberfähnrich.
Ergo hatte er zum 1.1.2016, wo die Änderung eintrat, ein Jahr und einen Monat in Stufe 1.
Also Dezember 2016 dann Stufe 2. Und durch die Bestandsregelung für Soldaten, welche zum Stichtag in Stufe 1 oder 2 sind, sollte er dann doch zum Februar 2019 Stufe 3 erreichen, oder nicht?
Oder werden mit der neuen Regel irgendwie Vordienstzeiten eingerechnet?

Da es sich hier um einen Überleitungsfall handelt, werden keine Vordienstzeiten angerechnet.
Es wird geprüft, ob am 31.12.2015 die Stufenlaufzeit der derzeitigen Stufe nach neuem Recht bereits erreicht ist.
Ist dies der Fall, erfolgt ein Stufenaufstieg in Stufe 2 zum 01.01.2016.
Ist dies nicht der Fall, erfolgt der nächste Stufenaufstieg zum Ablauf der Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe nach neuem Recht.

Da er am 31.12.2015 ein Jahr und 1 Monat in Stufe 1 verbracht hat und somit die Stufenlaufzeit nach neuem Recht noch nicht erreicht ist, erfolgt ein Aufstieg in die Stufe 2 zum 01.12.2016 und in die Stufe 3 zum 01.03.2019.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pionec am 13. März 2018, 10:12:30
Guten Morgen,

ich benötige einmal eure Unterstützung zu den Erfahrungsstufen.
Hier die Rahmendaten:
Wiedereinsteller als UmP (Ofw oder HptFw)
Alter bei Dienstantritt zum 01.10.2018 38 Jahre
GWDL 10 Monate 99/2000
Ausbildung 2000-2002
Ab 10/2004 im gelernten Beruf tätig
Von 10/2009-04/2012 Fortbildung zum Fachwirt (Meisterebene)
seitdem auch so tätig.

Mit welcher Erfahrungsstufe kann ich in etwa rechnen?
Laut meiner Berechung sind es ingesamt 17 Jahre Berufserfahrung, könnte also Stufe 6 werden. gem. BBeSG §28 Abs,.1
mich irritiert aber Abs. 3, da dort steht ab A7 nur 4 Jahre.
Lt. KC ist sowohl meine Ausbildung als auch der Fachwirt, für den vorgesehenen Dienstposten verwendungsfähig.


Evtl kann mir auch gleich noch eine Frage zur Einstellung als Ober- oder Hauptfeldwebel beantwortet werden.
Gem. SLV §17 Abs. 2 beträgt die Mindestdauer für Oberfeldwebel ein Jahr und für Hautpfeldwebel 5 Jahre, bei DA wäre ich bei ziemlich genau 6,5 Jahre seit Erwerb, wird es dann Ober- oder doch Hauptfeldwebel?

Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt meinen Gedankengang nachvollziehen und mir die Fragen beantworten
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. März 2018, 10:32:34
Wenn du als Fw+ eingestellt wirst, zählt auch nur die Erfahrungszeit auf Meisterebene zzgl. Vordienstzeiten und zzgl. Ausbildungszeit bis max. 4 Jahre.

Der Einstellungsdienstgrad hängt davon ab, wie lange du in deinem Meisterberuf tätig warst. Bist du also 6,5 Jahre in dem Beruf tätig, kann eine Einstellung als HptFw erfolgen, vorausgesetzt eine Planstelle ist dafür verfügbar und der Bedarfsträger befürwortet das. So hat sich bspw. die Lw vorbehalten ab HptFw darüber im einzelnen zu entscheiden, ob der Dienstgrad auch in die Struktur passt. Ein Beispiel: eine TE besteht aus 4 UmP, alle warten seit längerem auf eine Beförderung zum HptFw. Dort nun einen HptFw von außen mit keiner Diensterfahrung reinzusetzen wäre für alle Beteiligten nicht zielführend.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pionec am 13. März 2018, 10:48:05
Danke,

dass heisst ich beginne dann mit Erfahrungsstufe 2, richtig?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. März 2018, 10:50:48
Warum rechnest du es nicht einfach mal durch?
Vordienstzeit 10 Monate
Ausbildung max 4 Jahre (vllcht auch nur 3,5 bei dir?)
Tätigkeit im Beruf 6,5 Jahre
Und das gibt dann EF 2???
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pionec am 13. März 2018, 11:03:47
siehst du, da genau war meine Irritation.
Ich habe die 4 Jahre als maximale Anrechnungszeit angesehen.

also kann es ggf. so aussehen, Summe aus den von dir bzw. mir aufgelisteten Zeiten, 130 Monate rund 11 Jahre, also stufe 4-5 je nach dem ob gerundet wird.

Vielen Dank, damit kann ich arbeiten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. März 2018, 11:08:10
Zitat
Im Übrigen können hauptberufliche Zeiten ganz oder teilweise als Erfahrungszeiten anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind.
Das ist der entscheidende Satz. Ist aber alles eine Einzelfallentscheidung, deswegen sind Aussagen hier halt immer nur ein Anhalt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Niederbayer am 23. März 2018, 23:58:46
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Hallo aus München!

Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig. :) Ich mag Fakten.

Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.

Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015

1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?

Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)

Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.

Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.

Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.

Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.

Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.


Liebe Grüße ;)

So ist es nun leider nicht. Erst der 01. Oktober 2018 soll für mich nun laut München die Stufe 3 bringen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 24. März 2018, 00:41:14
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Hallo aus München!

Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig. :) Ich mag Fakten.

Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.

Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015

1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?

Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)

Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.

Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.

Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.

Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.

Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.


Liebe Grüße ;)

So ist es nun leider nicht. Erst der 01. Oktober 2018 soll für mich nun laut München die Stufe 3 bringen.

Da würde ich aber mal nach der Grundlage fragen. Wäre nicht das erste Mal, dass die sich vertun.
Wie Bezügerechnerin schon sagte, §82 Abs. 2 ist dein Freund.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 24. März 2018, 01:00:13
Mir ist gerade auch eine Frage eingefallen, auch wenn ich vermutlich die Antwort schon kenne.
Für neue Soldaten, die seit 01.01.2016 eingestellt werden, können ja gewisse Vordienste auf die Erfahrungszeit angerechnet werden.
Das geht bestimmt nicht für Soldaten, welche am 01.01.16 schon Soldaten waren und davor FWDL/FSJ o.ä. geleistet haben, oder?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. März 2018, 06:38:16
Es geht doch um die Erstfestsetzung zum SaZ.
War der "neue Soldat" am 01.01.2016 kein SaZ (sondern bspw. FWDL), gilt die neue Regelung, war er bereits SaZ gilt die auch hier schon beschrieben Überleitung.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Soldat18 am 07. Juni 2018, 23:17:53
Hi, ich hätte mal eine Frage zu den Erfahrungsstufen, die ich mir bisher nicht beantworten konnte.
Kann man sich ein duales Studium (innere Verwaltung) in dem Truppendienst als Feldwebel anrechnen lassen?
Oder ist dies nicht möglich, da es ja kein ähnlicher Ausbildungsberuf war?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2018, 06:38:43
Nein, das geht nicht, weil es für die Verwendung nicht förderlich ist.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Wulfgard am 28. Juli 2018, 14:19:52
Hallo Kameraden

Also ich finde das alles irgendwie sehr verwirrend.
Ich bin 36 Jahre und hab ein Netto von ca 1800 ohne Zuschläge als OstGef. Meine Stufe ist derzeit A5 E3.
Ich Bin seit April 2015 Wiedereinsteller und habe aktive Vordienstzeit von Mai 2001 bis April 204 sowie insgesamt knapp 1 Jahr an Wehrübungen. Die Berechnungen sind eh etwas undurchsichtig. Es gibt ja zum Beispiel auch das Atraktivitätsprogramm der Bundeswehr was aber nur bei Neueinsteiger greift und nicht bei Wiedereinstellern. So kann es schön sein das ein Obergefreiter genauso oder sogar mehr an Grundgehalt hat als ich oder andere in der gleichen Erfahrungsstufe. Aber ich denke das die BVA sich da nicht verrechnet. Zumindest sagten die auf Nachfrage wieso das so ist das dass alles seine Richtigkeit hat. Andererseits wozu sich beschweren. Draußen würde ich nicht mal annähernd soviel in meinem Beruf verdienen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 28. Juli 2018, 14:27:52
Kommt halt auch auf die Steuerklasse und weitere Abzüge an, kannst du dir aber selbst ausrechen: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2018
Ich komme da auf rund 2000,-
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2018, 16:14:04
Zitat
... So kann es schön sein das ein Obergefreiter genauso oder sogar mehr an Grundgehalt hat als ich oder andere in der gleichen Erfahrungsstufe. ...

Nö. Wovon reden Sie? Vom Brutto oder vom Netto? Mit Familienzuschlag oder ohne? Der OGefr ist immer in BesGrp A4, der OStGefr in A5Z. Dann bemühen Sie mal Ihren PC mit der Suche nach der aktuellen Besoldungstabelle.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: RonSwanson am 28. Juli 2018, 18:51:34
Zudem, ist es richtig dass man während der Eignungsübung generell in der Erfahrungsstufe 1 geführt wird und einem das Geld dann nach bestandener Eignungsprüfung nachgezahlt wird, sollte man eine höhere Stufe haben?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2018, 19:03:55
Was für eine "Eignungsprüfung" meinen Sie? Die EÜb wird mit keiner Prüfung abgeschlossen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: TomTom2017 am 04. August 2018, 00:57:01
Zudem, ist es richtig dass man während der Eignungsübung generell in der Erfahrungsstufe 1 geführt wird und einem das Geld dann nach bestandener Eignungsprüfung nachgezahlt wird, sollte man eine höhere Stufe haben?
Das ist unterschiedlich. Hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit im BaPersBw zusammen und wann die vollständigen Unterlagen dort eingereicht wurden. Die ES gilt rückwirkend ab Dienstantritt - egal, ob man die EÜ abbricht oder danach SaZ wird.

Es kann durchaus sein, dass die ES also schon während der EÜ festgelegt wird - evtl. sogar schon in der GA.

Solange das nicht festgelegt wurd, fängt man grds. bei ES 1 an (Abweichungen kann es bei Wiedereinsteller mit Vordienstzeit ergeben).
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 14. August 2018, 13:54:35
Da ja öfters noch Fragen zur Berechnung der Erfahrungsstufe für ab dem 01.01.2016 (wieder-)eingestellte Soldaten auftauchen...

Hier kann man, u.a. in den Gesetzesentwürfen ... Begründungen ..., nachlesen, was sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der entsprechenden Paragraphen des BBesG gedacht hat...

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68569.html

Ausgangspunkt ist immer der § 27 BBesG.

Unter bestimmten Voraussetzungen tritt der § 28 BBesG hinzu.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass es zwei Arten von Zeiten gibt:

+ Zwingend anzuerkennende Zeiten
+ Kann-Zeiten

Auf Grund dieser Differenzierung sind hier im Forum nur sehr eingeschränkte Aussagen zu diesem Thema möglich.

Denn gerade zu den "KANN-Zeiten" ... können hier keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.

Nur als Anhalt:

Zu den zwingend anzuerkennenden Zeiten zählen Zeiten gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Gleichwertige hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für die Einstellung bis A 13 sind.

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (Einstellung im untersten Dienstgrad 1 bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Zeiten als BS oder SaZ

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Zeiten von insgesamt mindestens vier Monaten und höchstens zwei Jahren, in denen
- Wehrdienst (nicht BS oder SaZ),
- Zivildienst,
- Bundesfreiwilligendienst,
- Entwicklungsdienst oder
- ein freiwilliges soziales oder
- ökologisches Jahr
geleistet wurde.

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitationsgesetz

+ § 28 Abs. 1 S. 4 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten


Zu den KANN-Zeiten zählen gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 3 S. 1 (Einstellung mit höherem Dienstgrad 2)

Bestimmte berufliche Qualifikationszeiten

+ § 28 Abs. 3 S. 2 (Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Für die Verwendung förderlicher hauptberuflicher Zeiten

+ § 28 Abs. 3 S. 3 (Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Zeiten zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen


1
In der Regel ausgeschlossen, da in dieser Zeit regelmäßig ein höherer Dienstgrad erreicht wurde, mit dem dann die Wiedereinstellung erfolgt (vgl. § 4 Abs. 2 SLV).

2
Nur in den Laufbahnen der Unteroffiziere oder Offiziere.






Habe das Zitat ergänzt ... was die einzelnen § bedeuten...

Es bleibt aber bei der grundsätzlichen Aussage:

+ den Festsetzungsbescheid des BAPersBw abwarten !
+ Erst mit diesem herrscht Klarheit !
+ Insbesondere zu den "KANN"-Zeiten
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: TiWil92 am 14. August 2018, 19:06:34
Moin, hab auch eine Frage zu den Erfahrungsstufen..
Ich bin 25 Jahre, habe mit 16 meine Ausbildung zum Kfz mechatroniker gemacht und danach auf Verkäufer umgeschult. Seit 2012 arbeite ich als automobilverkäufer..

Ich fange am 01.10. Meine AGA in Plön an, Matrose BA. 76er !!

Fange ich mit A3 Und Erfahrungsstufe 1 an ??
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2018, 19:25:17
Ja.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: TiWil92 am 15. August 2018, 10:12:45
Das ist verdammt schlecht ......
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 15. August 2018, 10:17:58
Warum? Die Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad mit A3 und Erfahrungsstufe 1. Dann hätten Sie sich für den Fachdienst z.B. als Kfz/PzInstFw und nicht für den Truppendienst bewerben müssen, da hätte die Möglichkeit bestanden, mit A6 und höherer Erfahrungsstufe eingestellt zu werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: TiWil92 am 15. August 2018, 10:36:22
Finde trotzdem, wenn man vorher sehr gut verdient hat, das man sowas anrechnet!

Aber da muss man wohl durch
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 15. August 2018, 10:38:36
Tja, das gibt das Bundesbesoldungsgesetz nun mal nicht her.  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 15. August 2018, 11:39:36
Finde trotzdem, wenn man vorher sehr gut verdient hat, das man sowas anrechnet!

Aber da muss man wohl durch
Das wäre ja ungerechtfertigt, weil der Arbeitgeber davon keinen Nutzen hat. Wirst du aber berufsnah eingesetzt, dann hat er einen Nutzen und das wird honoriert. Das ist doch nur fair.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Sempiternal am 04. September 2018, 18:04:38
Hallo,

vielleicht kann mir jemand kurz etwas Licht ins Dunkel bringen...

Ich war SAZ 12 und hatte 2014 mein DZE. Abgegangen bin ich als HFw in Erfahrungsstufe 4.
Nach meinem Studium steht nun eine Einstellung in der Bundeswehrverwaltung im gehobenen Dienst an. Man bietet mir hier A10, jedoch "nur"Erfahrungsstufe 1.

Sind meine gesammelten Erfahrungsstufen bei der Bundeswehr also wertlos und nichts wird angerechnet? Bedeutet auch, ich verdiene in A10 tatsächlich weniger als vorher in mittleren Dienst?! Da fehlt mir irgendwie das Verständnis für! Kann mich da jemand aufklären?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 04. September 2018, 18:18:07
§28 BBesG legt die Voraussetzungen fest. Da musst du prüfen, inwieweit du da reinfällst. Man muss auch genau lesen. Im Zweifel schriftlich hinterfragen, warum wieso weshalb.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Sempiternal am 04. September 2018, 18:24:07
"Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit" werden gemäß § 28 I Nr. 2 anerkannt.

Eine Ausnahme davon habe ich jetzt nicht gefunden!? Wieso wird mir dann nur Erfahrungsstufe 1 angeboten?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 04. September 2018, 18:49:57
Vielleicht ist das bei den Beamten auch so, dass erst einmal "pauschal" die Erfahrungsstufe 1 festgesetzt wird und dann -so wie bei der Bundeswehr von BAPersBw- ein Bescheid über die endgültige Stufenfestsetzung kommt, die die Zeiten anrechnet! Dafür braucht es bestimmt auch ein paar Tage Zeit ;) !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LoggiSU am 04. September 2018, 20:00:08
Vielleicht ist das bei den Beamten auch so, dass erst einmal "pauschal" die Erfahrungsstufe 1 festgesetzt wird und dann -so wie bei der Bundeswehr von BAPersBw- ein Bescheid über die endgültige Stufenfestsetzung kommt, die die Zeiten anrechnet! Dafür braucht es bestimmt auch ein paar Tage Zeit ;) !

Ein paar Tage? Bei mir hat das ein halbes Jahr gedauert  :)
Das Warten hat sich aber gelohnt  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 04. September 2018, 20:26:15
"Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit" werden gemäß § 28 I Nr. 2 anerkannt.

Eine Ausnahme davon habe ich jetzt nicht gefunden!?

Wieso wird mir dann nur Erfahrungsstufe 1 angeboten?

"§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten

(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

4.
Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann hiervon abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten."


Ob dies bei Ihnen der Fall ist, muss Ihnen die einstellende Behörde darlegen.

Ansonsten sind im Bundesdienst die Zeiten als SaZ voll anzuerkennen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Sempiternal am 05. September 2018, 12:15:17
"Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann hiervon abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten."

Das können ja aber keine Ausnahmen für den Einzelfall innerhalb einer Laufbahn sein!? Das müsste dann die Laufbahn an sich betreffen, eben dann wenn für die Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten. Beispiel dafür wäre eventuell der Höhere Dienst im juristischen Bereich. Zudem müsste diese Zustimmung ja vom Innenministerium bekanntgemacht werden.

Das kann also nicht von Person zu Person entschieden werden, sondern muss dann auf Weisung des BMI für eine bestimmte Laufbahnverwendung einheitliche Gültigkeit haben. Da es ehemalige Soldaten gibt, die ihre Erfahrungsstufen in die Bundeswehrverwaltung mitgenommen haben (gehobener Dienst), würde dieser Passus als Erklärung ja nicht in Frage kommen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 05. September 2018, 12:58:42
Wie ich schon sagte...  :)

Zitat
Ob dies bei Ihnen der Fall ist, muss Ihnen die einstellende Behörde darlegen.

Ansonsten sind im Bundesdienst die Zeiten als SaZ voll anzuerkennen.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: C-17 am 06. September 2018, 11:17:35
Für die ersten 4 Monate ist man ja Eignungsübender, somit Erfahrungsstufe 1. Wird einem die Differenz für diese 4 Monate nach Festlegung der Erfahrungsstufe und Ernennung zum SaZ dann noch nachgezahlt oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: dunstig am 06. September 2018, 11:46:47
Natürlich wird das nachgezahlt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Freshman am 06. September 2018, 13:30:37
Für die ersten 4 Monate ist man ja Eignungsübender, somit Erfahrungsstufe 1. Wird einem die Differenz für diese 4 Monate nach Festlegung der Erfahrungsstufe und Ernennung zum SaZ dann noch nachgezahlt oder hat sich da in den letzten Jahren was geändert?

Moin,

man ist nicht "SOMIT" Erfahrungsstufe 1, man sollte eigentlich bereits bei der Einstellung (Start der EÜ) auf seine Erfahrungsstufe festgesetzt werden.
ABER leider kommt die zuständige Stelle mit der Bearbeitung der vielen Wiedereinsteller nicht hinterher. Und NUR aus diesem Grund werden Sie und andere WE in der Erfahrungsstufe 1 eingestellt. Lt. meiner Abrechnungsstelle kann diese Neufestsetzung auch noch viel länger dauern als die 4 Monate der Eignungsübung. Sicherlich wird alles nachgezahlt,
ABER leider werden Sie, wie andere vor und auch nach Ihnen , ihren SAZ X unterschreiben OHNE zu wissen was sie genau verdienen werden.

Klingt zwar komisch , ist aber so!

So kann es bsw. sein, dass man glaubt in A7 ES7 (brutto 2996,77€/ netto 2442,37€) zu gehören, aber man wird " nur" in  A7 ES2 (brutto 2512,81€/ netto 2117,02€) gesetzt.   Rechnen kann ja jeder selbst!!!!!

Also Augen auf beim Eierkauf! ( Viel Fragen hilft viel ;) )

Wenn jemand hier im Kreis etwas genaueres weiß ( oder etwas gegensätzliches)
wäre es schön das zu hören.

Gruß Rabbit
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 06. September 2018, 13:44:47
Ob flapsige Sprüche dabei weiterhelfen?
Halten wir uns doch eher an Fakten:
Zitat
Kann die Feststellung der Erfahrungsstufe erst nach der erstmaligen Ernennung in das
Wehrdienstverhältnis beschieden werden, weil eine zweifelsfreie Entscheidung z. B. wegen fehlender
Nachweise noch nicht möglich ist, gilt die ggf. höhere Einstufung rückwirkend ab dem Ersten des
Monats, in dem die Soldatin oder der Soldat erstmalig ernannt wurde. Die Soldatin bzw. der Soldat ist
in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass sie bzw. er vorbehaltlich der späteren
Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Freshman am 06. September 2018, 15:07:07
Ob flapsige Sprüche dabei weiterhelfen?
Halten wir uns doch eher an Fakten:
Zitat
Kann die Feststellung der Erfahrungsstufe erst nach der erstmaligen Ernennung in das
Wehrdienstverhältnis beschieden werden, weil eine zweifelsfreie Entscheidung z. B. wegen fehlender
Nachweise noch nicht möglich ist, gilt die ggf. höhere Einstufung rückwirkend ab dem Ersten des
Monats, in dem die Soldatin oder der Soldat erstmalig ernannt wurde. Die Soldatin bzw. der Soldat ist
in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass sie bzw. er vorbehaltlich der späteren
Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird.

"Kann die Feststellung...., ....rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem die Soldatin oder der Soldat erstmalig ernannt wurde."
JAJA KANN ! Ich hab aktuell mit ca. 30 Wieder.-Quer.-u. Seiteneinsteigern zu tun, es ist bei ALLEN so. Jeder wartet auf seine ES-Festsetzung!
Keiner weiß wie er eigestuft wird und jeder fängt an rumzurechnen!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 06. September 2018, 15:36:51
Ist doch so rum sinnvoller als zu überzahlen und dann zurückzufordern.
Wo ist denn das Problem?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LoggiSU am 06. September 2018, 16:11:31
Das ist schon der sinnvollste Weg.
Allerdings ist es etwas unschön, monatelang nicht zu wissen, welches Einkommen man die nächsten Jahre haben wird.
Es wird nach der endgültigen Festsetzung aber alles auf Heller und Pfennig nachvergütet.
Gibt also schlimmeres.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: C-17 am 06. September 2018, 17:22:33
In der zivilen Wirtschaft könnte sich so was keine Firma raus nehmen, das weiß aber denke ich mal auch jeder. Ich finde es unangemessen für das Jahr 2018 und auch relativ dreist dem eingestellten Fachpersonal gegenüber. Was macht man nicht alles mit um Soldat zu sein  ;D ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 06. September 2018, 17:30:55
Was, bitte, sollte man denn anders machen?

Nochmal: Erst, wenn dem BAPers alle relevanten Daten vorliegen, kann man dort mit der Berechnung und Festsetzung der Erfahrungsstufen beginnen. Und das geht auch erst nach Diensteintritt des Soldaten, weil das erst dann alles durch den Perser in der GA-Einheit eingepflegt werden kann.

Ich glaube, ich brauche einen größeren Taschentuchvorrat für das Forum ...  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 06. September 2018, 18:31:00
In der zivilen Wirtschaft könnte sich so was keine Firma raus nehmen, das weiß aber denke ich mal auch jeder. Ich finde es unangemessen für das Jahr 2018 und auch relativ dreist dem eingestellten Fachpersonal gegenüber. Was macht man nicht alles mit um Soldat zu sein  ;D ;)
Stimmt, da werden auch keine Erfahrungszeiten pauschal aufgrund gesetzlicher Vorgaben angerechnet sondern individuelle Arbeitsverträge geschlossen. Äpfel und Birnen und so. Aufgrund der Kritik sollte man man vielleicht den besoldungsrechtlichen Vorteil wieder zurückdrehen und generell immer EF 1 zahlen, dann weiß jeder was er bekommt und diese ach so schlimme "Unsicherheit" kommt nicht auf.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Freshman am 07. September 2018, 08:01:19
In der zivilen Wirtschaft könnte sich so was keine Firma raus nehmen, das weiß aber denke ich mal auch jeder. Ich finde es unangemessen für das Jahr 2018 und auch relativ dreist dem eingestellten Fachpersonal gegenüber. Was macht man nicht alles mit um Soldat zu sein  ;D ;)
Stimmt, da werden auch keine Erfahrungszeiten pauschal aufgrund gesetzlicher Vorgaben angerechnet sondern individuelle Arbeitsverträge geschlossen. Äpfel und Birnen und so. Aufgrund der Kritik sollte man man vielleicht den besoldungsrechtlichen Vorteil wieder zurückdrehen und generell immer EF 1 zahlen, dann weiß jeder was er bekommt und diese ach so schlimme "Unsicherheit" kommt nicht auf.

Guten Morgen,

da wurde wohl bei mindestens einem (vielleicht Bearbeiter oder ein Ehemaliger) wohl ein Nerv getroffen??

Den Betroffenen kommt es dabei weniger um die " nicht von Anfang an direkt festgesetzte" Erfahrungsstufe an, es wird ja nachgezahlt.
 
Die Crux für den Betroffenen ist doch wirklich die Ungewissheit bei Vertragsschluss zum Ende der EÜ. Es werden zu diesem Zeitpunkt langfristige Verträge geschlossen, bei denen mindestens ein Vertragspartner nicht alle Vertragsdetails kennt und somit die vollumfänglichen Auswirkungen seines Handelns nicht abschätzen kann.

Natürlich sind die Bearbeiter bestrebt zu diesem Zeitpunkt die individuelle Festsetzung bereits durchgeführt zu haben und die o.g. Crux aufzulösen, klappt aber nie und löst damit das Problem nicht!

Der Vorschlag /die Aussage alle Bewerber einfach mit EF1 einzustellen ist polemisch und widerspricht zudem noch jedem ökonomischem/bzw. nachhaltigen Prinzip der Personalgewinnung in der heutigen Zeit.
JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.

Meine persönliche Meinung, u.a. aufgrund der Aussagen von Bearbeitern, die Personalnot bzw. Personalplanung trifft auch diesen Bereich.   


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 07. September 2018, 09:37:39

JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.


In der zivilen Wirtschaft macht dies definitiv nicht JEDER Arbeitgeber ... und müssen...muss er dies überhaupt nicht...

Würde es JEDER Arbeitgeber tun ...

...würde es z.B. nicht vorkommen, dass gerade Frauen, bei gleicher Qualifikation und Leistung wie Männer, in weiten Bereichen 15 - 20 % weniger verdienen.
...würden nicht viele Arbeitnehmer deutlich unter ihren Qualifikationen eingesetzt und bezahlt werden (und im Niedriglohnsektor, in der Zeitarbeit sind nicht nur Hauptschüler ohne Berufsabschluss...)


Aber der Arbeitgeber Bundeswehr muss jedem die gleiche Besoldung zahlen, die das BBesG gesetzlich vorschreibt.

Und selbst die Zeiten, die dabei einer "Kann"-Regelung unterliegen - sind zu berücksichtigen, wenn die geforderten Bedingungen erfüllt werden.


Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem guten Näherungswert ermitteln.
Man muss sich mit der Thematik nur selbst auseinandersetzen. Und nicht nur erwarten, dass alles vorgekaut wird.
Wenn man Probleme im Bereich der zivilen Krankenversorgung hat ... erläutert auch niemand dem Bürger das komplette SGB...

Definitiv kann ich den Wert der EF 1 bestimmen.

Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen, dass er z.B. bei Einstellung als StUffz (ledig), ab Dienstantritt
mindestens ein Gehalt von ca. 1900 €/netto haben wird, ohne das er dem Arbeitgeber zunächst irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen...

Niemand wird gezwungen.

...oder aber man akzeptiert, dass die Behörde etwas Zeit für die verwaltungstechnischen Abläufe benötigt und freut sich dann,
wenn im Bescheid steht, dass man anstatt EF 1... rückwirkend EF 2...oder sogar noch höher hat...


StUffz (ledig, ohne Berücksichtigung unter/über 25):

Netto gesamt (Erhöhung ab 01.03.18):
EF 1 1984.22 €
EF 2 2044.21 €
EF 3 2104.47 €
EF 4 2150.25 €
EF 5 2197.51 €
EF 6 2242.85 €
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Eisensoldat am 07. September 2018, 09:50:58
Zitat
Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem guten Näherungswert ermitteln.
Full Ack!

Als selbst betroffener kann ich sagen, dass man die Stufe schon genau abschätzen kann, ob es dann Stufe 5 oder 6  wird, ist  netto cash ziemlich irrelevant
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Freshman am 07. September 2018, 10:56:35

JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.


In der zivilen Wirtschaft macht dies definitiv nicht JEDER Arbeitgeber ... und müssen...muss er dies überhaupt nicht...

Würde es JEDER Arbeitgeber tun ...

...würde es z.B. nicht vorkommen, dass gerade Frauen, bei gleicher Qualifikation und Leistung wie Männer, in weiten Bereichen 15 - 20 % weniger verdienen.
...würden nicht viele Arbeitnehmer deutlich unter ihren Qualifikationen eingesetzt und bezahlt werden (und im Niedriglohnsektor, in der Zeitarbeit sind nicht nur Hauptschüler ohne Berufsabschluss...)


Aber der Arbeitgeber Bundeswehr muss jedem die gleiche Besoldung zahlen, die das BBesG gesetzlich vorschreibt.

Und selbst die Zeiten, die dabei einer "Kann"-Regelung unterliegen - sind zu berücksichtigen, wenn die geforderten Bedingungen erfüllt werden.


Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem guten Näherungswert ermitteln.
Man muss sich mit der Thematik nur selbst auseinandersetzen. Und nicht nur erwarten, dass alles vorgekaut wird.
Wenn man Probleme im Bereich der zivilen Krankenversorgung hat ... erläutert auch niemand dem Bürger das komplette SGB...

Definitiv kann ich den Wert der EF 1 bestimmen.

Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen, dass er z.B. bei Einstellung als StUffz (ledig), ab Dienstantritt
mindestens ein Gehalt von ca. 1900 €/netto haben wird, ohne das er dem Arbeitgeber zunächst irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen...

Niemand wird gezwungen.

...oder aber man akzeptiert, dass die Behörde etwas Zeit für die verwaltungstechnischen Abläufe benötigt und freut sich dann,
wenn im Bescheid steht, dass man anstatt EF 1... rückwirkend EF 2...oder sogar noch höher hat...


StUffz (ledig, ohne Berücksichtigung unter/über 25):

Netto gesamt (Erhöhung ab 01.03.18):
EF 1 1984.22 €
EF 2 2044.21 €
EF 3 2104.47 €
EF 4 2150.25 €
EF 5 2197.51 €
EF 6 2242.85 €

Sie können auch Ihren gesamten Text unterstreichen und fett formatieren. Es ändert nichts daran, dass wir uns nicht im Niedriglohnsektor befinden.
Selbst Sicherheitsfirmen oder Friseurläden haben Probleme Nachwuchs zu rekrutieren. UND warum: Weil niemand sich mehr versklaven lassen möchte und selbst in diesen Sparten haben wir schon Mindestlöhne eingeführt oder führen sie ein. Es hat trotzdem jeder die Wahl das Angebot des potenziellen AG abzulehnen, wenn es nicht akzeptabel erscheint. Und Somit sind wir wieder beim heutigen Arbeitnehmermarkt, es herrscht Fachkräftemangel und der AG ist gezwungen( er MUSS aus eigenem Antrieb), um den besten AN zu bekommen, Qualifikation anzurechnen.
Es geht hier nicht darum das Maximum aus unbegründetem Anspruch herauszuholen.

Es geht allein darum, dass ein Arbeitnehmer bei Arbeitsvertragsabschluss alle Modalitäten kennt und diese akzeptiert oder diese ablehnt.

Bei Gehaltsunterschieden zwischen den Geschlechtern reden wir wieder über Ihren oben angeführten Niedriglohnsektor. Bei Porsche Daimler BMW Deutsche Bank etc. sind die Gehälter an Stellen gekoppelt und nicht an Geschlechter. Wenn Sie bei BMW eine Ingenieurstelle in der Entwicklung bekommen hat Ihre Stelle eine Dotierung innerhalb 2 Gehaltsklassen + Geschlechtsunabhängigem Bonus auf Grund von Jahreserfolgsbeteiligung und Individuell vereinbarten Zielen ! Wollen Sie mehr verdienen, dann müssen Sie sich auf eine andere Stelle bewerben. ( Das mag bei genereller Individualbezahlung Vorständen und Werksleiterstelle anders aussehen, aber diese Betrachtung ist, genau wie die des Niedriglohnsektors, in unserem Falle paradox.

Darüber hinaus, wenn Sie bei der ZB. Knappschaft (BAHN SEE ) versichert sind und fragen haben, zu Beiträgen / Hilfsmitteln / Rechtsansprüchen , gibt es bei fast allen gängigen Volkskrankenkassen Servicecenter und Servicehotline, welche Sie gern beraten werden. Somit werden die Damen und Herren ( meistens  Callcenter-Agents) dafür sorgen, dass Sie ein qualifizierte Aussage erhalten. Somit sollte es doch möglich sein, dass jeder Bewerber, welcher seine Unterlagen eingereicht hat, seine Einstufung (mindesten annähernd) erfragen können sollte.Eine rechtliche Prüfung obliegt ja nach Festsetzung sowieso jedem Soldaten.
Dennoch löst es das o.g. Problem " der Ungewissheit bei Vertragsabschluss nicht"!

Und ich bitte Sie, als LWPersFW, mit Ihrer  Aussage, "Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen,.............. irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen... ". Das ist mit Sicherheit nicht die richtige Herangehensweise.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 07. September 2018, 10:57:31
Zitat
... Ungewissheit bei Vertragsschluss zum Ende der EÜ ...

Von welchem "Vertragsabschluss" fabulieren Sie denn nun wieder? Soldaten schließen mit dem Dienstherrn keine Verträge, sie gehen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgrund freiwilliger Verpflichtung ein. Zum Ende der EÜb wird der Soldat in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Die Urkunde kann er annehmen oder auch nicht. Wenn nicht, dann war es das für ihn.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Freshman am 07. September 2018, 11:27:53
Zitat
... Ungewissheit bei Vertragsschluss zum Ende der EÜ ...

Von welchem "Vertragsabschluss" fabulieren Sie denn nun wieder? Soldaten schließen mit dem Dienstherrn keine Verträge, sie gehen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgrund freiwilliger Verpflichtung ein. Zum Ende der EÜb wird der Soldat in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Die Urkunde kann er annehmen oder auch nicht. Wenn nicht, dann war es das für ihn.

Auch wenn Sie es, vielleicht aufgrund fehlender oder mangelhafter allgemeinrechtlicher Kenntnisse, nicht einsehen.
Die Festsetzung zum SAZ über XY Jahre ist ein Vertrag und das bedeutet, dieser ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. 
Dieses bedeutet wiederum, es ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern.

Bedeutet für Sie : Verträge # Fabel 
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 07. September 2018, 11:47:29
Nirgendswo herrscht so eine Transparenz und Gleichheit wie bei öff. Arbeitgebern. Das Gehalt kann man in einem Gesetz ablesen. Und dann kommst du und sprichst von Intransparenz. Ja, mit solchen Stammtischargumenten triffst du einen Nerv.

Zitat
Meine persönliche Meinung, u.a. aufgrund der Aussagen von Bearbeitern, die Personalnot bzw. Personalplanung trifft auch diesen Bereich. 
Naja in meinen Kreisen der Personalplaner und Personalführer wird das nicht kolportiert, aber wenn du das sagst.
Man muss nicht einer Meinung ein, das ist nicht schlimm, aber Äpfel mit Birnen vergleichen sollte man nicht, das ist unsachlich. Das trifft im übrigen auch deine Ausführungen zu Vertrag im Sinne eines Arbeitsvertrages. Da gibt es schon "kleine" Unterschiede.
Zitat
Die Festsetzung zum SAZ über XY Jahre ist ein Vertrag und das bedeutet, dieser ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft.
Nein, die Festsetzung der Dienstzeit ist kein mehrseitiges Geschäft. Dieses geht einseitig vom Arbeitgeber Bundeswehr aus. Der Soldat kann der endgültigen Dienstzeitfestsetzung nicht widersprechen und auch nicht kündigen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 07. September 2018, 11:58:16
Wenn man vom Personalgeschäft in der Bw und seinen rechtlichen Grundlagen so gar keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach die FFFFF......inger stillhalten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 07. September 2018, 17:52:53
Zitat
Es hat trotzdem jeder die Wahl das Angebot des potenziellen AG abzulehnen, wenn es nicht akzeptabel erscheint. 

Hab ich doch gesagt...

Wem das Einstellungsverfahren der Bundeswehr nicht passt...

Einstellung mit EF 1 und (heutzutage) i.d.R. innerhalb weniger Monate nach Einstellung Festsetzung der endgültigen EF...

Bis dahin sich bei einem Nettolohn von mindestens 1600 € "versklaven" lassen...

Soll es lassen...


Ich habe in dieser Gesellschaft für Vieles Verständnis.
Insbesondere wenn es um die wirklich Millionen Armen in diesem Land geht.

Aber das oft total überzogene Anspruchsdenken gegenüber der Bundeswehr ... erst recht im Vergleich zu diesen wirklich Armen...

...unterliegt nicht meinem Verständnis

Sie haben Ihre Meinung ... ich meine...Punkt.

Vor allem ... um mich zu wiederholen ... da JEDER selbst die EF vor Einstellung so genau ermitteln kann, dass es nicht zu der großen Differenz, wie Sie es in Ihren Ausführungen dargestellt haben, kommt.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 11. November 2018, 18:24:41
Wenn du als Fw+ eingestellt wirst, zählt auch nur die Erfahrungszeit auf Meisterebene zzgl. Vordienstzeiten und zzgl. Ausbildungszeit bis max. 4 Jahre.

Welche Ausbildungszeit ist hier gemeint? Die Dauer der Meisterfortbildung oder die der vorherigen und erforderlichen Berufsausbildung?
Die Ausbildungszeit wird nur für die Erfahrungsstufe herangezogen, nicht für die Einstellung im höheren Dienstgrad, richtig?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. November 2018, 19:24:27
Ja.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 11. November 2018, 19:36:35


Welche Ausbildungszeit ist hier gemeint? Die Dauer der Meisterfortbildung oder die der vorherigen und erforderlichen Berufsausbildung?
Die Ausbildungszeit wird nur für die Erfahrungsstufe herangezogen, nicht für die Einstellung im höheren Dienstgrad, richtig?
[/quote]
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. November 2018, 19:51:05
Es können bei Einstellung als Fw+ bis zu 4 Jahre auf die Ausbildung angerechnet werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 11. November 2018, 20:00:26
Das habe ich ja verstanden. Nur was zählt alles als Ausbildungszeit?
Ich habe eine verkürzte 18 monatige kaufmännische Ausbildung gemacht. Danach im Anschluss 18 Monate die Meisterfortbildung.
Zählen nur die Zeiten der kaufmännischen Ausbildung als Ausbildungszeit oder auch die anderen?
Die 4 Jahre sind dann die Summe aus Ausbildungszeit und Berufsjahre oder nur die Ausbildungszeit und evtl relevante Berufsjahre kommen on top?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 11. November 2018, 20:12:53
Es können immer nur die Ausbildungen, die zum Erwerb der Einstellungsvoraussetzungen erforderlich sind (Meisterbrief,
Fachhochschulabschluss, Laufbahnbefähigungen des mittleren Dienstes) anerkannt werden, deren erfolgreicher Abschluss für die Verwendung in der Bundeswehr vorausgesetzt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Cuprum am 06. Dezember 2018, 16:44:10
Ich habe Post erhalten, unter anderem mit einem "Merkblatt und Fragebogen für Bewerber", in dem
es um die Erfahrungsstufe und um anrechenbare Zeiten geht.

Dort steht, dass zum Beispiel eine Hauptberufliche Tätigkeit anrechenbar ist.

Zählt dazu auch die Zeit in der Berufsausbildung? Und wie habe ich mir das dann vorzustellen?
Startet man dann direkt mit der Erfahrungsstufe 2, wenn man bereits 2 Jahre gearbeitet hat?
Und auch wenn der Ausbildungsberuf nichts mit der späteren Tätigkeit als Soldat zu tun hat?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 06. Dezember 2018, 17:56:21
Vielleicht sollten Sie den Thread erst komplett lesen. Unter Umständen beantwortet das Ihre Fragen schon.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Floor2303 am 13. Januar 2019, 10:17:10
Guten Morgen in die Runde, wie sieht es denn mit den Anrechnungen für die Direkteinsteiger in den nichttechnischen Dienst aus? Erforderliche kaufmännische Berufsausbildung plus 1,5 Jahre Berufserfahrung sind ja schonmal die Zugangsvorraussetzung. Werden weitere Jahre Berufserfahrung angerechnet und wie sieht es aus mit jahrelanger Selbstständigkeit, die auch mit der Berufsausbildung im Zusammenhang steht?
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Alter nichts mehr damit zu tun, sondern nur Berufsjahre, die mit der Tätigkeit bei der Direkteinstellung Ähnlichkeit besitzen.
Einzureichen sind zur Einstellung der lückenlose Nachweise, was man wann und wo gearbeitet hat bzw.  ob und wann eine Arbeitslosigkeit vorlag.
Und wonach richtet es sich ob man in A6 oder A7 bei Einstellung eingestuft wird?
Ich freue mich über eine Info...
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 13. Januar 2019, 10:42:57
Zitat
Und wonach richtet es sich ob man in A6 oder A7 bei Einstellung eingestuft wird?

A6 - Stabsunteroffizier, A7 - Feldwebel. Aber was hat das jetzt mit den Erfahrungsstufen zu tun, um die es hier in diesem Thread geht?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 13. Januar 2019, 11:01:29
KlausP:
Zitat
in den nichttechnischen Dienst
  ;) Aber dass das mit den EF nichts zu tun hat, ist richtig.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 13. Januar 2019, 11:17:06
Okay, aber danach habe ich nun nicht gesucht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Januar 2019, 12:42:05
Zitat
Und wonach richtet es sich ob man in A6 oder A7 bei Einstellung eingestuft wird?


"Zu § 25 (Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt)



Die Einstellung in ein höheres Amt ist eine Ermessensentscheidung. Dies bedeutet, dass die einstellende Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden muss, ob die sofortige Übertragung eines höheren Amtes als des Eingangsamtes gerechtfertigt ist. Hierzu ist zusätzlich zur förmlichen Nachzeichnung des fiktiven Werdegangs eine wertende Betrachtung erforderlich.



Werden z. B. ab dem 1. Juli 2009 Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit bereits bei der Festsetzung der Erfahrungsstufen (§ 28 Bundesbesoldungsgesetz [BBesG]) anerkannt, kann dies dafür sprechen, dass eine gleichzeitige Berücksichtigung im Rahmen des § 25 BLV nicht sachgerecht ist. Gegen eine Einstellung in einem höheren Amt kann auch sprechen, dass zwar hauptberufliche Tätigkeiten absolviert wurden, diese aber nicht dem in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofil entsprechen.



Beispiel: Gesucht wird eine Juristin oder ein Jurist mit Erfahrungen im Umweltrecht. Es bewirbt sich ein Jurist, der Umweltrecht studiert hat, seine hauptberuflichen Erfahrungen aber nur fünf Jahre in diesem Bereich und drei Jahre in einer Bank (Bereich: Kreditverträge) gesammelt hat. Hier spricht vieles dafür, nicht acht Jahre, sondern nur fünf Jahre zu berücksichtigen."



http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm




Bzgl. der Erfahrungsstufen für Beamte...

§ 27/28 Bundesbesoldungsgesetz [BBesG]

i.V.m.  BBesGVwV
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Herr Fuchs am 02. April 2019, 14:35:35
Hallo, ich möchte gerne wiessen, wie werden die Erfahrungsstufen berechnet bei Wiedereinstellung?

Zum Beispiel:

DE                          01.09.1998 > SaZ 13
DZE                        31.08.2011
Duales Studium         01.09.2011 - 31.10.2014  (wird dies als Berufserfahrung angerechnet?)
Angestellter im öffentlichen Dienst seit 01.11.2014
Wiedereinstellung zum 01.10.2019 geplant

In welcher Erfahrungsstufe würde man eingruppiert werden?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 02. April 2019, 15:10:16
Auf jeden Fall 13 Jahre.
Alle anderen Zeiten, wenn sie im §28 BBesG aufgeführt sind.
Das Studium wird m.E. nur anerkannt, wenn es die Voraussetzung für die Einstellung mit höh. Dienstgrad ist (also Eignungsübung).
Die Zeiten kannst du dann nach §27 BBesG aufsummmieren.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Herr Fuchs am 02. April 2019, 15:51:58
Vielen Dank schon mal!

Die 13 Jahre aktive Dienstzeit = Erfahrungsstufe 5 oder 6 ?

Ich kann mir das nicht so recht zusammenreimen, das es doch eine oder einige Änderungen bezüglich der Erfahrungsstufen gab. Damlas hieß es ja noch Dienstaltersstufe und ging bloß bis zur Stufe 6.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2019, 16:35:35
Na dann muss man mal den Gesetzestext lesen. ... Oder den Thread von Anfang an.  ::)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: didi62 am 02. April 2019, 17:26:11
Mindestens ErfStufe 5
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 02. April 2019, 20:11:04
Ich kann mir das nicht so recht zusammenreimen, das es doch eine oder einige Änderungen bezüglich der Erfahrungsstufen gab. Damlas hieß es ja noch Dienstaltersstufe und ging bloß bis zur Stufe 6.
Ist schon ein wenig enttäuschend. Ich hatte doch den § dazu genannt. Lesen musst du ihn schon selbst:
Zitat
Die Zeiten kannst du dann nach §27 BBesG aufsummmieren.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Herr Fuchs am 03. April 2019, 07:07:14
Den Gesetzestext habe ich gelesen und auch verstanden.

Meine Frage zielte darauf ab, das die Zeiträume für den Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe (damals Dienstalsterstufe) andere waren, als jetzt derzeit gültig die Stehzeiten im system der Erfahrungsstufen 1 bis 8. Diese Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen erfolgte m.M.n. damals während ich mich bereits kurz vor DZE im BfD befand oder sogar nach meinem DZE während ich dann bereits Übergangsgebührnisse (während meines Studiums) erhielt, so dass ich das leider nicht mehr genau ausrechnen kann.

Seid doch nicht immer gleich so ruppig... oder denkt ihr tatsächlich ich hätte nicht vorher hier im Thread sowie im Gesetz alles gelesen. Auch danach können sich Verständnisfragen ergeben. Nicht jeder hat wie ihr die Weisheit mit Löffeln ...  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 03. April 2019, 08:21:21
Um es höflich auszudrücken, da gibt es nicht viel zu verstehen. 13 Jahre Dienstzeit, und dann ein Blick auf die Staffelung der Erfahrungsstufen. Alles mit, wann wie was mal war, ist für dich völlig uninteressant. Das steht auch so im Gesetzestext. Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: didi62 am 03. April 2019, 10:05:52
Anbei einer Berechnung mit 13 Jahren anerkannter Vordienstzeiten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 03. April 2019, 16:50:44
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 03. April 2019, 18:21:29
Danke für die Korrektur.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 11. April 2019, 22:07:43
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.

Komisch, dass die Bundeswehr selbst etwas anderes sagt.

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 11. April 2019, 22:23:07
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.

Und weil du behauptet hast, dass die Änderung schon 2009 erfolgt sein soll, dann bitte sie dir die bis zum 31.12.2015 gültige frühere Fassung des §27 BBesG an.

https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52861-0.htm

 
 
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Erfahrungsstufen am 11. April 2019, 22:52:32
Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.

Komisch, dass die Bundeswehr selbst etwas anderes sagt.

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

Das haben die meisten 2009 miterlebt, sie scheinbar noch nicht.

Hier zum Nachlesen nur für Sie
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ueberleitung/
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 11. April 2019, 22:56:22
@Rekrut: Achtung, nicht verwechseln, Du haust hier die Änderung von Alters- auf Erfahrungsstufen und die Anpassung der Aufstiegszeit im System Erfahrungstufen durcheinander. Bei den von Dir aufgeführten Links geht es halt um die Änderung der Verweildauer in den Erfahrungsstufen. Das hat nichts mit den seit 2009 abgeschafften Altersstufen zu tun
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 12. April 2019, 07:25:40
Die Frage war wie die Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung berechnet wird.

Ralf hat hierbei auf §27 BBesG verwiesen.

2016 erfolgte die Umstellung bei der Berechnung der Erfahrungsstufen auf das aktuelle System. Das ist die gültige Rechtslage und für die Beantwortung der Frage relevant und das habe ich gesagt.
Wenn da jemand einen Bezug auf die Dienstaltersstufen liest ist das nicht mein Problem.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 12. April 2019, 11:33:52
Man könnte ja auch einfach mal die letzten 32 Seiten hier im Thema nach den passenden Informationen durchsuchen...

Denn viele immer wiederkehrende Fragen wurden da schon behandelt... und - was die Grundsätze betrifft - abschließend beantwortet...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 12. April 2019, 15:54:38
Komisch, dass die Bundeswehr selbst etwas anderes sagt.
Wo sagt die Bundeswehr denn was anderes?
Ich hatte geschrieben:
Zitat
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.
Dein Link bestätigt nur meine Aussage.

Und weil du behauptet hast, dass die Änderung schon 2009 erfolgt sein soll, dann bitte sie dir die bis zum 31.12.2015 gültige frühere Fassung des §27 BBesG an.
https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52861-0.htm
Ich habe behauptet, dass zum 1.7.2009 von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe umgestellt worden ist. Der von dir aufgeführte §27 BBesG spricht von Laufzeiten in Erfahrungsstufen. Wenn da Laufzeiten von Erfahrungsstufen gemeint sind, dann sollte man daraus schlussfolgern können, dass das System zu dem Zeitpunkt schon umgestellt sein muss. Diese Umstellung auf Erfahrungsstufen, fand wie oben zuvor geschrieben bereits zum 1.7.2009 statt. Du meintest in deinen Aussagen, dass zum 1.1.2016 die Laufzeit in den Erfahrungsstufen geändert worden ist. Dieses ist richtig, aber das hast du mit keinem Wort erwähnt.
[...]13 Jahre Dienstzeit, und dann ein Blick auf die Staffelung der Erfahrungsstufen.[...] Das steht auch so im Gesetzestext. Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Du hast mit keinem Wort die Änderung der Laufzeit der Erfahrungsstufen erwähnt, sondern ganz allgemein von Umstellung geschrieben. Aber welche Umstellung? Die Änderung der Laufzeigen in den Erfahrungsstufen oder von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe. Das geht aus deinem Posting nicht hervor. Ich würde fast behaupten, dass du gar nicht wußtest, dass es die Erfahrungsstufen erst ab dem 1.7.2009 gibt. Aus meiner Sicht hast du dich einfach nicht konkret ausgedrückt und das gab Spielraum für Interpretationen.

[...] 2016 erfolgte die Umstellung bei der Berechnung der Erfahrungsstufen auf das aktuelle System. Das ist die gültige Rechtslage und für die Beantwortung der Frage relevant und das habe ich gesagt.
Wenn da jemand einen Bezug auf die Dienstaltersstufen liest ist das nicht mein Problem.
Genau so präzise hast du es, s. o. in deinem ersten Posting dazu nicht dargestellt.
Ich habe den Bezug nur aufgrund deiner unpräzisen Aussage hergestellt, weil nicht genau hervorging, was du meintest.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 12. April 2019, 17:00:38
Du hast einfach etwas herausgelesen was ich jedoch nicht gesagt habe.
Vielleicht hättest du erstmal fragen sollen welche Umstellung ich meinte. Das verhindert dann auch falsche Interpretationen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Warnholz am 05. Juli 2019, 20:21:30
Hallo an die Leute in diesem Forum.

Ich hätte eine Frage zu den Erfahrungsstufen.

Ich selber bin 33 Jahre alt und habe eine Ausbildung im KFZ Bereich (3 Jahre) und habe dann 1 Jahr über Zeitarbeit mal hier mal da gearbeitet und arbeite jetzt seit 4 Jahren bei einer kleinen Firma.

Ich bin als Unteroffizier (A6) bei der Bundeswehr angenommen worden. Nun meine Frage,  mit welcher Erfahrungsstufe anfange ich an?


Ich meine, dass es die Erfahrungsstufe 2 sein müsste oder?


Danke für eure Rückmeldung.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 05. Juli 2019, 20:32:42
Wenn Sie im Dienstgrad Unteroffizier eingestellt werden, dann erhalten Sie Besoldung nach A5! Der Stabsunteroffizier wäre nach A6 besoldet.

Weiterhin erhalten Sie so lange Erfahrungsstufe 1, bis BAPersBw Ihre endgültige Erfahrungsstufe festgesetzt hat! Das kann schon mal ein halbes Jahr dauern, allerdings gibt es die Differenz immer als Nachzahlung. Und ja, wenn man Ihre Ausbildung anrechnet, kommt man auf EF2, aber, wie schon gesagt, regelt das BAPersBw!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: HGvA am 16. September 2019, 21:54:45
Hallo,
vielleicht habe ichves ja richtig verstanden. Lach.
Also, ich war Saz4, davon 3 jahre Kraftfahrer und habe 16 weitere Jahre im zivilen gefahren bzw. Mache dies bis zum Dienstantritt 02.01.2020 weiterhin. Demnach würde ich 19 Jahre berechnet bekommen, die WELCHE EF bedeuten? Ich bin einfach zu alt für Mathematik🙈🤣🤣
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 16. September 2019, 22:43:48
Kommt drauf an, ob Sie als Kraftfahrer eingestellt werden und dies Ihre Erstverwendung ist. Als Mannschaftssoldat im TrDst werden Zeiten einer Berufsausübung nicht anerkannt. Nur, wenn die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn der FachUffz/FachFw erfolgt, sind Zeiten anrechenbar.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 17. September 2019, 12:30:30
Kommt drauf an, ob Sie als Kraftfahrer eingestellt werden und dies Ihre Erstverwendung ist. Als Mannschaftssoldat im TrDst werden Zeiten einer Berufsausübung nicht anerkannt. Nur, wenn die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn der FachUffz/FachFw erfolgt, sind Zeiten anrechenbar.

Wenn die Einstellung mit höherem Dienstgrad erfolgt...

können Zeiten nach

> § 28 Abs 2 Satz 3 BBesG (zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von hauptberuflichen Zeiten erworben wurden)
> § 28 Abs 3 Satz 2 BBesG (hauptberufliche Zeiten, die förderlich sind)

laufbahnunabhängig berücksichtigt werden.

Nur § 28 Abs 3 Satz 1 BBesG gilt ausschließlich für Offiziere und Unteroffiziere.

Da es sich aber um "Kann-Zeiten" handelt ... muss letztlich der Bescheid des BAPersBw nach Einstellung abgewartet werden, um Gewissheit zu haben.

Entscheidend ist bei diesen Zeiten die Frage, ob eben besondere zusätzliche Qualifikationen vorliegen, bzw. die Tätigkeit förderlich ist.

Und § 28 Abs 4 BBesG gilt es zu beachten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Pericranium am 09. Januar 2020, 14:24:41
Nochmal eine Frage bezüglich einer Nachrechnung:

Soldat, September 92 geboren.
Diensteintritt: 01.10.2012

Er erreichte ja nach alter Regelung dann am 01.09.15 Stufe 2, am 01.12.17 Stufe 3 und am 01.12.2020 dann Stufe 4, oder?
Aber sollte dann mit dem Wechsel des Systems damals zum 01.01.2016 nicht die gesamte Dienstzeit ohne 21. Lebensjahr berücksichtigt werden und er eigentlich dann zum 01.01.2020 in Stufe 4 aufsteigen?

Oder ist es so, dass er dann quasi zum 01.01.2016 ja dann zwei Jahre in EF1 hat und 4 Monate in EF 2 und dann noch bis zum 30.11.17 in EF2 steckt und ab 01.12.17 dann in EF3?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tom1992 am 24. Januar 2020, 10:18:34
Guten Tag,

Meine Suche im Internet nach schlüssiger Antwort hat kein erklärendes Ergebnis gebracht.  Daher frage ich hier nach, da ich der Meinung bin hier ist auch eine hohe Kompetenz vorhanden.

Ich bin Januar 2012 im Dienstgrad SU(FA) zur Bundeswehr gekommen.  Mittlerweile bin ich OF und erfahrungsstufe 3.    Wann würde ich in 4 kommen ? 

Bei Fragen innerhalb der Kompanie, bzw. suche im Internet gab es sehr verschiedene Modelle bzw. Ansichten.  Ich hoffe auf Klärung meiner Fragen und wünsche schon mal ein tolles Wochenende.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2020, 10:31:02
Dein Pers kann das im Datenbestand sehen, dort gibt es ein Datenfeld.
Ganz genau kann dir keiner hier die Frage beantworten, weil deine individuelle Anrechnungszeiten nicht bekannt sind, aber §§ 27 und 28 BBesG geben einen Anhalt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tom1992 am 24. Januar 2020, 11:56:01
Ich habe es anhand der oben genannten Vorschrift nachgerechnet.    Ich bin  Januar 2017 in die Stufe 3 gekommen.  Somit hätte ich Januar 2020 in die 4 kommen müssen.   Dies erfolgte aber bisher nicht
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 24. Januar 2020, 12:19:50
Zum Pers gehen...

Zusammen schauen … was aktuell in PersWiSys … im IT 0008 steht...

… und wenn dies nicht nachvollziehbar ist …

… eigene/n Bezügebearbeiter/in anrufen
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2020, 12:26:33
Deswegen sagte ich ja: in SAP nachschauen.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/erfahrungsstufen-grundgehaelter-soldaten
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 12. Juli 2020, 22:40:25
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.

Guten Abend. Dieses Zitat muss ich mal aufgreifen weil ich es ebenso sehe.
Ich habe nun meine Stufenfestsetzung erhalten und nach dieser Berechnung werden mir weder die Zeiten der Berufsausbildung noch der Meisterfortbildung als Erfahrungszeit angerechnet.

Im Bescheid heißt es „Bei einer Einstellung mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel wird die berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehen Verwendung verwertbar wäre, gemäß §28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG im Verbindung mit Nr. 528 der ZdV 1451/1 nicht als Erfahrungszeit anerkannt.“

Nun verstehe ich den genannten Satz des BBesG so, dass bis zu 4 Jahre angerechnet werden können, sofern diese zur Erfüllung der Einstellungsvorraussetzungen beigetragen haben. Sprich Ausbildungszeiten.

Ebenso wird 1 Jahr meiner Berufsjahre auf Meisterebene abgezogen, mit der Begründung der Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel. 

Aus Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich erfahren, dass diesen bei Einstellung als Stuffz die Ausbildungszeit als Erfahrungszeit angerechnet worden ist. Einem anderen Feldwebel wurde die Zeit für den Meister und die Ausbildung angerechnet.

Da ich leider im Moment keinen Zugriff auf die ZdV habe wäre ich für eine Info aus dem Schwarmwissen dankbar.

Würde man eine ZAW und Meister innerhalb der BW machen, bekäme man die Zeit auch als Erfahrungszeit angerechnet, daher erschließt sich mir nicht warum dies bei der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad nicht auch angerechnet werden sollte.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Erdmann am 12. Juli 2020, 23:17:37
Gibt es derzeit Fallbeispiele wie lange die Festsetzung momentan dauert? Möchte ungerne BAPers damit "nerven". Bin jetzt seit 12 Monaten Wiedereinsteller und verstehe durchaus, dass die C19-Pandemie die ganze Thematik nochmal aufschiebt, aber vielleicht hat ja jemand eine ähnlich lange Wartezeit und schon Infos erhalten.
Gruß!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Phantomphlyer am 13. Juli 2020, 06:43:28
Wiedereinsteller 10/19, ziemlich umfangreicher Lebenslauf, Festsetzung kam im Juni...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Erdmann am 13. Juli 2020, 08:23:16
Wiedereinsteller 10/19, ziemlich umfangreicher Lebenslauf, Festsetzung kam im Juni...

Separates Schreiben/separate Überweisung oder einhergehend mit Bezügeabrechnung und den Bezügen?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Phantomphlyer am 13. Juli 2020, 10:13:21
Separates Schreiben. Überweisung ist noch nicht erfolgt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 13. Juli 2020, 11:00:12
Gibt es derzeit Fallbeispiele wie lange die Festsetzung momentan dauert? Möchte ungerne BAPers damit "nerven". Bin jetzt seit 12 Monaten Wiedereinsteller und verstehe durchaus, dass die C19-Pandemie die ganze Thematik nochmal aufschiebt, aber vielleicht hat ja jemand eine ähnlich lange Wartezeit und schon Infos erhalten.
Ich an deiner Stelle hätte zum Platz der Republik geschrieben.
Mach dir keine Gedanken über das "nerven". Du hast den organisatorischen Mangel, dass die Einstufung solange dauert nicht zu vertreten. Corona ist seit März aktuell, aber von letztes Jahr Juli bis März waren auch acht Monate. Selbst diese Zeit hätte reichen müssen für die Festsetzung.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: didi62 am 13. Juli 2020, 11:37:45
Gibt es derzeit Fallbeispiele wie lange die Festsetzung momentan dauert? Möchte ungerne BAPers damit "nerven". Bin jetzt seit 12 Monaten Wiedereinsteller und verstehe durchaus, dass die C19-Pandemie die ganze Thematik nochmal aufschiebt, aber vielleicht hat ja jemand eine ähnlich lange Wartezeit und schon Infos erhalten.
Ich an deiner Stelle hätte zum Platz der Republik geschrieben.
Mach dir keine Gedanken über das "nerven". Du hast den organisatorischen Mangel, dass die Einstufung solange dauert nicht zu vertreten. Corona ist seit März aktuell, aber von letztes Jahr Juli bis März waren auch acht Monate. Selbst diese Zeit hätte reichen müssen für die Festsetzung.

Und was soll das am Platz der Republik?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2020, 11:43:57
Separates Schreiben. Überweisung ist noch nicht erfolgt.

Da wird es auch keine gesonderte Überweisung geben. Die Nachzahlung erfolgt mit der nächsten Besoldungszahlung und dann kommt auch eine detaillierte Bezügeabrechnung.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Juli 2020, 17:18:39
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.

Guten Abend. Dieses Zitat muss ich mal aufgreifen weil ich es ebenso sehe.
Ich habe nun meine Stufenfestsetzung erhalten und nach dieser Berechnung werden mir weder die Zeiten der Berufsausbildung noch der Meisterfortbildung als Erfahrungszeit angerechnet.

Im Bescheid heißt es „Bei einer Einstellung mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel wird die berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehen Verwendung verwertbar wäre, gemäß §28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG im Verbindung mit Nr. 528 der ZdV 1451/1 nicht als Erfahrungszeit anerkannt.“

Nun verstehe ich den genannten Satz des BBesG so, dass bis zu 4 Jahre angerechnet werden können, sofern diese zur Erfüllung der Einstellungsvorraussetzungen beigetragen haben. Sprich Ausbildungszeiten.

Ebenso wird 1 Jahr meiner Berufsjahre auf Meisterebene abgezogen, mit der Begründung der Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel. 

Aus Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich erfahren, dass diesen bei Einstellung als Stuffz die Ausbildungszeit als Erfahrungszeit angerechnet worden ist. Einem anderen Feldwebel wurde die Zeit für den Meister und die Ausbildung angerechnet.

Da ich leider im Moment keinen Zugriff auf die ZdV habe wäre ich für eine Info aus dem Schwarmwissen dankbar.

Würde man eine ZAW und Meister innerhalb der BW machen, bekäme man die Zeit auch als Erfahrungszeit angerechnet, daher erschließt sich mir nicht warum dies bei der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad nicht auch angerechnet werden sollte.

Diese Materie ist einfach zu kompliziert... um hier im Forum eine sachgerechte Aussage zu treffen.
Da oft sehr vom Einzelfall bestimmt.

Wenn wirklich der Verdacht besteht, dass hier Zeiten nicht korrekt angerechnet wurden...

... gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen ...

... und darum bitten

1. das die Zeiten anerkannt werden ( genau benennen welche Zeiten )

2. das im Falle der Ablehnung nicht nur die Rechtsnorm genannt wird...

... sondern 3. auch erläutert wird, warum eine Anrechnung konkret nicht möglich ist.


Das wird zwar wieder dauern, bis ein Bescheid kommt... aber nur so wahrt man ggf. bestehende Ansprüche.

Und man kann nichts verlieren, da bei positiver Entscheidung nachgezahlt wird.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Nachtmensch am 13. Juli 2020, 18:22:49
Und was soll das am Platz der Republik?
Aus meiner Sicht kann man erwarten, dass das BAPersBw in der Lage sein muss innerhalb von 12 Monaten einen VA zu erlassen. Eine solange Wartezeit ist absolut inakzeptabel.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BulleMölders am 14. Juli 2020, 07:31:42
Nur wird am Platz der Republik auch niemand einen Bescheid erlassen oder dafür sorgen (können) das jemand anderes einen Bescheid erlässt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: oooKay am 31. Juli 2020, 08:57:30
Guten Morgen,

womöglich wurde irgendwo auf den vielen, vielen Seiten des Threads schonmal drauf eingegangen, aber eventuell kann das jemand in der aktuellen Lage besser einschätzen.
Mir wurde Anfang Juli die Stufenfestsetzung eröffnet, die dann ein paar erfreuliche Euro mehr bedeutet. Nun trudeln heute die Bezüge ein und ich sehe, dass ich "noch immer" die Besoldungsstufe ohne Erfahrungsstufen bekomme.
Ich will jetzt hier nicht gleich in Strausberg nerven und da hier grade einfach keiner da ist, den ich fragen kann, müssen die Kameraden hier im Forum dran glauben :)
Ich nehme an, dass der Rücklauf vom S1 vermutlich nicht rechtzeitig vor dem Stichtag der Abrechnungen da war, wenn mir der Kram erst Anfang des Monats eröffnet wurde und ich da vermutlich nicht vor September mit irgendwas rechnen brauche.
Liege ich da richtig, oder "sollte" ich da schon den Hörer in die Hand nehmen?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2020, 09:13:07
Zitat
... Nun trudeln heute die Bezüge ein und ich sehe, dass ich "noch immer" die Besoldungsstufe ohne Erfahrungsstufen bekomme. ...

Ich vermute auch, dass der die Bezüge zahlenden Stelle die Stufenfestsetzung erst nach dem Stichtag zugegangen ist. Haben Sie denn im Juli eine Bezügeabrechnung bekommen?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: oooKay am 31. Juli 2020, 09:20:36
Zumindest die für Juli müsste da sein (ich wurde allerdings versetzt und müsste prüfen, ob die vorliegende Juni oder Juli ist).
Aber da mir ja die Möglichkeit gegeben wird, der Festsetzung zu widersprechen, gehe ich davon aus, dass das erst dann umgesetzt wird, wenn Strausberg die Ausfertigung mit meiner Unterschrift vorliegen hat und sieht, ob ich noch mit irgendeinem anderen tätigkeitsnachweis um die Ecke komme oder ob es eben passt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SolSim am 31. Juli 2020, 15:16:50
Keine Panik. Das wird nächsten Monat nachgezahlt.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Barko am 13. August 2020, 22:16:30
Ich steige da nicht durch :( das mir alles zuviel theorie irgendwie *lach*

war vom 01/10/2002 bis 31/12/2006 (4 Jahre und 3 Monate) da. Habe A5/02 zum schluß bekommen. bin jetzt wiedereinsteller....
wenn ich jetzt wieder anfange, bin ich dann immer noch in der stufe 2 und muss noch 9 monate warten bis zur 3
oder
komme ich gleich in die 3 aufgrund neuer regeln etc. (das was ich nicht durchblicke)^^
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 14. August 2020, 04:57:59
Das hängt ja noch mehreren Faktoren ab: Einstellung aufgrund nutzbarem Beruf, weitere Zeiten der Anerkennung o.ä. und dass ggf. auch nicht jeweils zu 100%.
Die 4J3M werden voll angerechnet nach §27 (3), da kannst du schauen, wo du dich auf jeden Fall eingruppierst.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 11. November 2020, 15:54:57
Hallo
Ich wollte auch gerne wissen ohne Gewähr was angerechnet wird und welche EF ich ca bekomme.
Zu meiner Vita
FWDL 23 Monate ,2,5 Jahre Kaufmann im EH gelernt, 6 Jahre als Kaufmann im EH gearbeitet, 4 Jahre als Marktleiter und dann mein Meister Handelsfachwirt gemacht und arbeite seit 4 Jahren mit dem Titel Handeksfachwirt in der Position des Marktleiters.
Ich werde nun aufgrund Meisters als FW in A7Z als Wiedereinsteller eingestellt .
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: perK am 11. November 2020, 21:50:26
Moin,
ich war Ende 2017 beim Bund und wurde auch kurz danach zum SaZ ernannt, Anfang 2018 widerrufen jetzt in meiner 3 jährigen zivilen Ausbildung und nächstes Jahr im Oktober gehts als Stuffz wieder los.

Fange ich dann in der Erfahrungsstufe 1 an oder wird die Zeit im Zivilen als Erfahrung ,,anerkannt“?

Vielen Dank

VG
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 11. November 2020, 23:01:17
Deine geleistete Wehrdienstzeit wird angerechnet und 3 Jahre können dir für deine berufliche Ausbildungszeit angerechnet werden.
Hauptberufliche Tätigkeiten können unter Umständen ebenfalls angerechnet werden.

Mit Erfahrungsstufe 2 solltest du also rechnen können, man wird in der Regel vorläufig in Erfahrungsstufe 1 eingeordnet und nach vollständiger Übersendung aller benötigten Unterlagen und deren Prüfung sollte man in die richtige Erfahrungsstufe eingeordnet werden und dann dementsprechende Nachzahlungen bekommen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: perK am 11. November 2020, 23:03:30
Hauptberuflich habe ich leider nichts gemacht.

Also nur 5 1/2 Monate Bundeswehr
Jetzt 3 Jahre zivile Ausbildung.

Aber freut mich das es mit Stufe 2 eventuell klappt danke
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: gastikus am 12. November 2020, 12:39:00
Ausbildungszeiten, Berufsausbildung, Beamtenanwärterzeiten und Studienzeiten werden bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 12. November 2020, 13:20:32
Diese Aussage beruht auf welcher Quelle? Jetzt mal abgesehen von der Tatsache, dass sie so pauschal garantiert nicht stimmt!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 12. November 2020, 14:08:56

Hallo
Ich wollte auch gerne wissen ohne Gewähr was angerechnet wird und welche EF ich ca bekomme.
Zu meiner Vita
FWDL 23 Monate ,2,5 Jahre Kaufmann im EH gelernt, 6 Jahre als Kaufmann im EH gearbeitet, 4 Jahre als Marktleiter und dann mein Meister Handelsfachwirt gemacht und arbeite seit 4 Jahren mit dem Titel Handeksfachwirt in der Position des Marktleiters.
Ich werde nun aufgrund Meisters als FW in A7Z als Wiedereinsteller eingestellt .
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: gastikus am 12. November 2020, 14:15:58
Bundesbesoldungsgesetz
§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten


1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

4.
Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.


§ 2 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

(5) Hauptberuflich ist eine Tätigkeit, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt.


Ausbildungszeit ist nicht als Hauptberuflich zu sehen. -> keine Berücksichtigung.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: gastikus am 12. November 2020, 14:27:22
Ergänzung:

(3) Werden Soldaten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, können entsprechend den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen als Erfahrungszeiten anerkannt werden:

1.
in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 7 höchstens vier Jahre und

2.
in der Laufbahngruppe der Offiziere für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 höchstens sechs Jahre.

Im Übrigen können hauptberufliche Zeiten ganz oder teilweise als Erfahrungszeiten anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.


- Die Rede ist nicht von Ausbildung  ;)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: gastikus am 12. November 2020, 14:38:37
Das ist mir jetzt Peinlich..  :-[

Absatz 2 Satz 3
Zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von hauptberuflichen Zeiten erworben wurden, können Beamten in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit bis zu drei Jahren als Erfahrungszeit im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt werden.

Solltest du solch ein besonderer Einzelfall sein, dann könnte es angerechnet werden.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 12. November 2020, 15:41:29
Also wird mir meine FWDL Zeit und die Jahre als Marktleiter angerechnet korrekt? Was für eine Erfahrungsstufe wäre das ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 12. November 2020, 15:52:03
Man wird sehen - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ..

Es gibt zu gegebener Zeit einen Bescheid.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 12. November 2020, 16:09:18

Doch in bin Wiedereinsteller und wurde aufgrund meines Meisters im Handel also Handelsfachwirt mit einen höheren Dienstgrad Eingestellt somit denke ich das der Fachwirt die Hauptrolle spielt ?
Man wird sehen - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ..

Es gibt zu gegebener Zeit einen Bescheid.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 12. November 2020, 16:10:10
... - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ...

Die Einstellung erfolgt als Oberfeldwebel (A7MZ), daher war diese sehr wohl gefordert! Und weil es "nur" vier Jahre als Marktleiter sind, und keine fünf, wird es auch kein Hauptfeldwebel werden. Der Kaufmann im Einzelhandel hätte bei vorhandenem Realschulabschluss maximal für eine Einstellung als StUffz (FA) gereicht! Diese Einstellung hätte auch bei vorhandenem Hauptschulabschluss im Dienstgrad "StUffz (FA)" erfolgen können, weil mehr als ein jahr Berufspraxis nach der Ausbildung nachgewiesen werden kann.

Aber zwei Sachen sind definitiv richtig: Die FWDL-Zeit wird angerechnet! Und der Bescheid wird alles nähere regeln! Abwarten und Tee trinken ;) !
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 12. November 2020, 16:40:39
Also als Marktleiter arbeite ich seit 8 Jahren jedoch den Zusatz Fachwirt habe ich erst seit 4 Jahren . Somit bleibt es bei Abrechnung von 4 Jahre Fachwirt und 2 Jahre FWDL? Oder ist da was noch drin ?
Gruß

quote author=Tommie link=topic=69148.msg702752#msg702752 date=1605193810]
... - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ...

Die Einstellung erfolgt als Oberfeldwebel (A7MZ), daher war diese sehr wohl gefordert! Und weil es "nur" vier Jahre als Marktleiter sind, und keine fünf, wird es auch kein Hauptfeldwebel werden. Der Kaufmann im Einzelhandel hätte bei vorhandenem Realschulabschluss maximal für eine Einstellung als StUffz (FA) gereicht! Diese Einstellung hätte auch bei vorhandenem Hauptschulabschluss im Dienstgrad "StUffz (FA)" erfolgen können, weil mehr als ein jahr Berufspraxis nach der Ausbildung nachgewiesen werden kann.

Aber zwei Sachen sind definitiv richtig: Die FWDL-Zeit wird angerechnet! Und der Bescheid wird alles nähere regeln! Abwarten und Tee trinken ;) !
[/quote]
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 12. November 2020, 16:45:54
Jetzt warten Sie doch einfach ab. Rechnen Sie mit der geringsten Anrechnung, freuen Sie sich über mehr und gut is.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 12. November 2020, 17:11:23
Welche erfahrungsstufe wäre dann die geringste bei 4 Jahren Fachwirt und zwei Jahre FWDL ?



Jetzt warten Sie doch einfach ab. Rechnen Sie mit der geringsten Anrechnung, freuen Sie sich über mehr und gut is.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 12. November 2020, 17:27:24
1
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 13. November 2020, 07:21:48
@ bauer3344:

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen oder gar verwechseln!

Einmal diskutieren wir über die Jahre der Berufstätigkeit, die Ihnen auf den Dienstgrad angerechnet werden. Dies führt zum Beispiel dazu, dass sie als Oberfeldwebel einsteigen können! Auf der anderen Seite stehen die praktischen Tätigkeiten, die Ihnen im Sinne einer Erfahrungsstufe angerechnet werden können! Und das sind definitiv zwei komplett verschieden Paar Stiefel!

Sie werden zunächst in Erfahrungsstufe 1 eingestuft und dann erfolgt von Amts wegen die Auswertung Ihrer nachweise und eine eventuelle Höherstufung! Geben Sie BAPersBw ein wenig Zeit, dies auch umzusetzen, sie erhalten dann, wenn man sie höher eingruppieren kann, auf jeden Fall eine Nachzahlung, so dass Ihnen kein materieller Schaden aus der Verzögerung entstehen kann!


Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: bauer3344 am 13. November 2020, 11:54:57
Alles klar verstanden. Ich habe mir Mal die App Blexi installiert und dort war es leicht verständlich. Ich gehe Mal davon aus, das es kurzfristig die EF3 wird . Natürlich rückwirkend und am Anfang die 1 .
Beste Grüße und danke
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 13. November 2020, 22:11:12
Du musst in den 4 Jahren auch nachweislich auf Meisterebene tätig gewesen sein. Zeiten der Tätigkeit als Meister werden 100% angerechnet, Gesellenebene 50%, darunter 25% Zeiten der Berufsausbildung 0%, Zeiten für die Weiterbildung zum Fachwirt 0% usw. dafür hast du dann eben den höheren Dienstgrad.
Das ganze wird dann auch noch taggenau berechnet.
Bei Einstellung als Oberfeldwebel wird pauschal 1 Jahr der anrechenbaren Zeiten angezogen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi13 am 22. Januar 2021, 18:28:22
Moin zusammen,

habe mich jetzt durch die 36. Seiten gewühlt aber zu einer befriedigenden Antwort bin ich jetzt nicht gekommen.

Ab wann werden die Unterlagen für die Erfahrungsstufen geprüft?

Eine Antwort von KlausP war, dass das BAPersBw erst nach Dienstantritt prüft, ein anderes Mitglied meinte, dass man schon beim Antritt der EÜ mit der richtigen EF rechnen kann.

Meine beglaubigten Zeugnisse usw. habe ich Anfang September 20 weggeschickt und die Einberufung für April 21, kam Ende Oktober 20. Meint Ihr, in den 5 Monaten passiert schon etwas?

MkG Andi
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tommie am 22. Januar 2021, 18:31:08
In der Regel nicht! Sie werden im ersten Monat einen Abschlag erhalten, den Ihr PersFw in SAP auslöst, im zweiten Monat dann die Nachberechnung für den ersten Monat und die "richtigen" Bezüge, allerdings in EF1, und irgendwann kommt von BAPersBw dann die endgültige Festsetzung der Erfahrungsstufe und die Nachzahlung!
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: KlausP am 22. Januar 2021, 18:38:18
Warum sollte sich das BAPersBw auch die Arbeit machen und für xx Bewerber die Erfahrungsstufen vor Dienstantritt ausrechnen? Die Arbeit wäre für die Tonne, wenn von den xx eine Anzahl yy ihren Dienst gar nicht erst antritt. Und ja, das passiert immer wieder und gar nicht so selten.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: JensMP79 am 22. Januar 2021, 19:37:08
Warum sollte sich das BAPersBw auch die Arbeit machen und für xx Bewerber die Erfahrungsstufen vor Dienstantritt ausrechnen? Die Arbeit wäre für die Tonne, wenn von den xx eine Anzahl yy ihren Dienst gar nicht erst antritt. Und ja, das passiert immer wieder und gar nicht so selten.

Meine Erfahrungen stützen diese Aussage. Aktuellstes Beispiel: Wiedereinsteller März 2020, Stufenfestsetzung Januar 2021. Corona tut sein übriges zu den Laufzeiten dazu. Muß aber natürlich nicht in jedem Fall so laufen....
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 22. Januar 2021, 20:10:56
Moin zusammen,

habe mich jetzt durch die 36. Seiten gewühlt aber zu einer befriedigenden Antwort bin ich jetzt nicht gekommen.

Ab wann werden die Unterlagen für die Erfahrungsstufen geprüft?

Eine Antwort von KlausP war, dass das BAPersBw erst nach Dienstantritt prüft, ein anderes Mitglied meinte, dass man schon beim Antritt der EÜ mit der richtigen EF rechnen kann.

Meine beglaubigten Zeugnisse usw. habe ich Anfang September 20 weggeschickt und die Einberufung für April 21, kam Ende Oktober 20. Meint Ihr, in den 5 Monaten passiert schon etwas?

MkG Andi

Die Berechnung der Erfahrungsstufe erfolgt ca 8 Monate nach Ernennung zum SaZ. Dazu wird es dann auch entsprechenden Schriftverkehr durch das BAPersBw mit dem Pers in der Einheit geben, bei der Gelegenheit reicht man dann erneut die entsprechenden Unterlagen ein. Die Ernennung zum SaZ erfolgt bei Einstellung unter Berücksichtigung einer verwertbaren Berufsausbildung zum Ende der Eignungsübung.
Beispiel: Dienstantritt September, Ende Eignungsübung Ende Dezember, Ernennung SaZ zum Januar, Festsetzung Erfahrungsstufe August.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi13 am 22. Januar 2021, 21:15:11
Danke für die Antworten.

Da stellt sich mir jedoch noch die Frage, was die Bw dann mit den Unterlagen macht, wenn man sie später nochmal einreichen soll.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 22. Januar 2021, 21:53:40
Nicht nachdenken, einfach hinnehmen. Ich musste Sie insgesamt 3x einreichen. 1x Assesement, 1x Dienstantritt, 1x nach besagtem Zeitraum zum SaZ, zwecks endgültiger Stufenfestsetzung.

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: BastiOA am 17. Februar 2021, 17:43:13
Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage bezüglich der Erfahrungsstufen.
Ich werde im Juni 25 Jahre alt – Habe mein Abitur 2015 gemacht – 2,5 Jahre Ausbildung als Industriekaufmann und seitdem in diesem
Beruf gearbeitet. Nun habe ich für den 01.07. die Zusage als OA bekommen (Studienfach BWL)
Bekomme ich Zeiten angerechnet, und wenn ja wie viele?

Besten Dank und Viele Grüße
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SolSim am 17. Februar 2021, 17:46:27
Da wird nichts angerechnet.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Andi8111 am 17. Februar 2021, 20:00:13
Da wird nichts angerechnet.
Bei einer Einstellung im niedrigsten Dienstgrad ist eine Anrechnung nicht vorgesehen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Thomi35 am 18. Februar 2021, 06:52:33
In der Pauschalität stimmt es nicht: Nach §§ 27 II, 28 BBesG gilt: „... Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten ... anerkannt: Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses ...“ (§ 28 I 1 Nr. 1 BBesG). Allerdings denke ich nicht, daß in dem geschilderten Fall diese geforderte Voraussetzung gegeben ist.

Vermutlich wird die Stufenfestlegung von Amts wegen geprüft.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 18. Februar 2021, 12:05:26
Da ja öfters noch Fragen zur Berechnung der Erfahrungsstufe für ab dem 01.01.2016 (wieder-)eingestellte Soldaten auftauchen...

Hier kann man, u.a. in den Gesetzesentwürfen ... Begründungen ..., nachlesen, was sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der entsprechenden Paragraphen des BBesG gedacht hat...

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68569.html

Ausgangspunkt ist immer der § 27 BBesG.

Unter bestimmten Voraussetzungen tritt der § 28 BBesG hinzu.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass es zwei Arten von Zeiten gibt:

+ Zwingend anzuerkennende Zeiten
+ Kann-Zeiten

Auf Grund dieser Differenzierung sind hier im Forum nur sehr eingeschränkte Aussagen zu diesem Thema möglich.

Denn gerade zu den "KANN-Zeiten" ... können hier keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.

Nur als Anhalt:

Zu den zwingend anzuerkennenden Zeiten zählen Zeiten gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Gleichwertige hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für die Einstellung bis A 13 sind.

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (Einstellung im untersten Dienstgrad 1 bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Zeiten als BS oder SaZ

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Zeiten von insgesamt mindestens vier Monaten und höchstens zwei Jahren, in denen
- Wehrdienst (nicht BS oder SaZ),
- Zivildienst,
- Bundesfreiwilligendienst,
- Entwicklungsdienst oder
- ein freiwilliges soziales oder
- ökologisches Jahr
geleistet wurde.

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitationsgesetz

+ § 28 Abs. 1 S. 4 (Einstellung im untersten Dienstgrad bzw. Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten


Zu den KANN-Zeiten zählen gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 3 S. 1 (Einstellung mit höherem Dienstgrad 2)

Bestimmte berufliche Qualifikationszeiten

+ § 28 Abs. 3 S. 2 (Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Für die Verwendung förderlicher hauptberuflicher Zeiten

+ § 28 Abs. 3 S. 3 (Einstellung mit höherem Dienstgrad)

Zeiten zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen


1
In der Regel ausgeschlossen, da in dieser Zeit regelmäßig ein höherer Dienstgrad erreicht wurde, mit dem dann die Wiedereinstellung erfolgt (vgl. § 4 Abs. 2 SLV).

2
Nur in den Laufbahnen der Unteroffiziere oder Offiziere.






Habe das Zitat ergänzt ... was die einzelnen § bedeuten...

Es bleibt aber bei der grundsätzlichen Aussage:

+ den Festsetzungsbescheid des BAPersBw abwarten !
+ Erst mit diesem herrscht Klarheit !
+ Insbesondere zu den "KANN"-Zeiten

Bsp.:

Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten
als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind, da die Laufbahn der Mannschaften weder eine
berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.
Aus diesen Gründen ist auch eine Anerkennung von Zeiten nach § 28 Abs. 3 BBesG ausgeschlossen.

Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe kann sich durch die Anerkennung folgender weiterer Zeiten erhöhen:
• Zeiten in einem Wehrdienstverhältnis und
• Zeiten der Betreuung eines Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen


Da das Ganze nach Dienstantritt von Seiten des BAPersBw geprüft und festgesetzt wird...
Kann man sich nach Einstellung auch parallel selbst in die dazu erlassene Vorschrift A-1451/1 einlesen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Thomi35 am 18. Februar 2021, 12:49:16
Vielen Dank für das ausführliche Zitat, wieder etwas dazugelernt. Die Problematik ist dort sehr gut aufbereitet.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Zivilist21 am 09. Juni 2021, 09:14:34
Wenn ein Beamter im mittleren Dienst eine der Aufstiegsmöglichkeiten nutzen möchte um einen Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen, wird dann die Erfahrungsstufe mitgenommen?
Also ich sag mal A8 Stufe 4, nach dem Aufstieg dann A9 Stufe 4?
Oder startet man wieder bei Stufe 0?
BBesG sagt ja dass bei erster Stufenfestsetzung Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit anerkannt werden können, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind.
Bei mittlerer Dienst und gehobener Dienst kann man ja nicht von gleichwertig sprechen, wobei auch mindestens eine Dienstzeit von 3 Jahren nach Beendigung der Probezeit vorliegen muss, um den Aufstieg zu machen. Also wäre das ja teilweise eine Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
Aber die erste Stufenfestsetzung erfolgt ja auch bei der Ernennung zum Beamten auf Probe (also bereits erfolgt im mittleren Dienst)?
Hab leider auf Anhieb nichts gefunden, was sich direkt mit einen Aufstieg befasst und die Ausschreibungen befassen sich leider auch nicht mit dem Thema.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 09. Juni 2021, 11:28:21
Wenn ein Beamter im mittleren Dienst eine der Aufstiegsmöglichkeiten nutzen möchte um einen Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen, wird dann die Erfahrungsstufe mitgenommen?
Also ich sag mal A8 Stufe 4, nach dem Aufstieg dann A9 Stufe 4?
Oder startet man wieder bei Stufe 0?
BBesG sagt ja dass bei erster Stufenfestsetzung Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit anerkannt werden können, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind.
Bei mittlerer Dienst und gehobener Dienst kann man ja nicht von gleichwertig sprechen, wobei auch mindestens eine Dienstzeit von 3 Jahren nach Beendigung der Probezeit vorliegen muss, um den Aufstieg zu machen. Also wäre das ja teilweise eine Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
Aber die erste Stufenfestsetzung erfolgt ja auch bei der Ernennung zum Beamten auf Probe (also bereits erfolgt im mittleren Dienst)?
Hab leider auf Anhieb nichts gefunden, was sich direkt mit einen Aufstieg befasst und die Ausschreibungen befassen sich leider auch nicht mit dem Thema.

Der "Aufstieg" eines Beamten ist keine "Ernennung".

Hat somit keine Auswirkungen auf die Erfahrungsstufe.

Ausnahme:

ggf. längere Laufzeiten in den Stufen...z.B. beim Wechsel aus dem einfachen Dienst in eine höhere Laufbahn.




Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: christoph1972 am 09. Juni 2021, 13:25:25
Erstmalige Ernennung => Verleihung eines statusrechtlichen Amtes, hier: A 6 Regierungssekretär im Beamtenverhältnis auf Probe; Da wird erstmals (und häufig letztmals) eine Stufe festgesetzt. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus dem BBesG.

Beförderung/Aufstieg => Verleihung eines Amtes mit anderen Endgrundgehalt ohne Eingriff in den beamtenrechtlichen Status; Da Du vermutlich schon BaL bist, bleibst Du BaL und die Stufe wird mitgenommen. Wärst Du zB RAI und würdest RI werden, würdest Du Dich ja schlechter stellen, wenn die Stufen nicht "mitgenommen" werden dürfen. Daher bleibt die erreichte Stufe erhalten, vgl. dazu § 19a BBesG.

Stufenaufsteig, § 27 Abs. 3 BBesG.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Barko am 18. Juni 2021, 15:18:26
kurze frage....

mannschafter, ü21. anrechnungsfähig 15 jahre und 6 monate. das wäre dann doch die stufe 6 oder?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SolSim am 18. Juni 2021, 20:18:49
kurze frage....

mannschafter, ü21. anrechnungsfähig 15 jahre und 6 monate. das wäre dann doch die stufe 6 oder?

Was bringen Sie denn als Mannschafter mit, um 15 1/2 Jahre angerechnet zu  bekommen?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: christoph1972 am 18. Juni 2021, 22:18:10
kurze frage....

mannschafter, ü21. anrechnungsfähig 15 jahre und 6 monate. das wäre dann doch die stufe 6 oder?

Was bringen Sie denn als Mannschafter mit, um 15 1/2 Jahre angerechnet zu  bekommen?

Lebenserfahrung nach dem vollendeten 18 Lj.  8)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 19. Juni 2021, 06:21:11
kurze frage....

mannschafter, ü21. anrechnungsfähig 15 jahre und 6 monate. das wäre dann doch die stufe 6 oder?

Was bringen Sie denn als Mannschafter mit, um 15 1/2 Jahre angerechnet zu  bekommen?

Lebenserfahrung nach dem vollendeten 18 Lj.  8)




Zitat
Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind, da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.

Aus diesen Gründen ist auch eine Anerkennung von Zeiten nach § 28 Abs. 3 BBesG ausgeschlossen.

Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe kann sich durch die Anerkennung folgender weiterer Zeiten erhöhen:
• Zeiten in einem Wehrdienstverhältnis und
• Zeiten der Betreuung eines Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen

Steigerung der Mannschaften ab Stufe 1:

2+3+3+3+3+3+3 Jahre
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Barko am 19. Juni 2021, 12:44:32
kurze frage....

mannschafter, ü21. anrechnungsfähig 15 jahre und 6 monate. das wäre dann doch die stufe 6 oder?

Was bringen Sie denn als Mannschafter mit, um 15 1/2 Jahre angerechnet zu  bekommen?

Lebenserfahrung nach dem vollendeten 18 Lj.  8)




Zitat
Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind, da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.

Aus diesen Gründen ist auch eine Anerkennung von Zeiten nach § 28 Abs. 3 BBesG ausgeschlossen.

Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe kann sich durch die Anerkennung folgender weiterer Zeiten erhöhen:
• Zeiten in einem Wehrdienstverhältnis und
• Zeiten der Betreuung eines Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen



Steigerung der Mannschaften ab Stufe 1:

2+3+3+3+3+3+3 Jahre


also, wenn ich mich, so am frühem morgen, dann nicht verrechnet habe, dann bin ich in der 5 und ca 1,5 jahre von der 6 entfernt :)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 21. Juni 2021, 15:14:11
kurze frage....

mannschafter, ü21. anrechnungsfähig 15 jahre und 6 monate. das wäre dann doch die stufe 6 oder?

Was bringen Sie denn als Mannschafter mit, um 15 1/2 Jahre angerechnet zu  bekommen?

Lebenserfahrung nach dem vollendeten 18 Lj.  8)




Zitat
Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind, da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.

Aus diesen Gründen ist auch eine Anerkennung von Zeiten nach § 28 Abs. 3 BBesG ausgeschlossen.

Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe kann sich durch die Anerkennung folgender weiterer Zeiten erhöhen:
• Zeiten in einem Wehrdienstverhältnis und
• Zeiten der Betreuung eines Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen



Steigerung der Mannschaften ab Stufe 1:

2+3+3+3+3+3+3 Jahre


also, wenn ich mich, so am frühem morgen, dann nicht verrechnet habe, dann bin ich in der 5 und ca 1,5 jahre von der 6 entfernt :)


2 Jahre > Stufe 2
3 Jahre > Stufe 3
3 Jahre > Stufe 4
3 Jahre > Stufe 5
3 Jahre > Stufe 6 nach 14 Jahren

Also Stufe 6 , mit einer Restlaufzeit von 1,5 Jahren zu Stufe 7.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ffobzb am 22. Juni 2021, 06:12:07
Moin Moin von der Ostsee

Ich habe dazu eine Frage die mich selber betrifft
Ich Osg Diensteintritt 4/2015 Koch in der OHG bis heute mit Stufe 1 eingestiegen heute 3.Den Beruf Koch 2001 Ausbildung angefangen 2004 erfolgreicher Abschluss.Hat man hier ne Chance auf Anrechnungszeiten im Beruf oder eher nicht???
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 22. Juni 2021, 07:48:58
Du bist doch bereits eingruppiert und zwar zu den damaligen gesetzl. Bedingungen, eine Neurechnung erfolgt nicht.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: davidM am 28. Juni 2021, 08:36:47
Du sagst, dass deine Berechnung der Erfahrungstufen auf Bestandspersonal keine Anwendung findet.

Ich selbst bin seit 2000 dabei. Damals im niedrigsten Dienstgrad eingestellt.

Laut meiner Berechnung werde ich die höhste Erfahrungsstufe erst nach 27 Jahren erreichen. Mir erscheit das nicht fair.

Wie berechne ich meine Erfahrungsstufe ?

Du schreibst auch, dass die Erfahrungszeit erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres gerechnet wird. Wenn ich das Gesetz heranziehe (7.Besoldungsänderung) zählen Erfahrungszeiten ab Einstellung.
Wenn ich also z.b. mit 18 Jahren in den Dienst bei der Bw eingetreten bin erreiche ich die Stufe 2 doch nicht erst nach 5 Jahren oder ?

MkG
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 28. Juni 2021, 08:59:13
Maßgeblich ist das zu deiner Ernennung zum SaZ geltende BBesG, etwaige Überleitungen/Anpassungen wurden zu den jeweiligen Zeitpunkten allen Betroffenen bekanntgegeben. Ob das nun fair/nicht fair ist, musst du den Gesetzgeber fragen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: davidM am 29. Juni 2021, 12:58:20
Da wird wohl keine Antwort zu erwarten sein,

gleichwohl sollte mit der 7. Änderung zum Bundesbesoldungsgesetz "jeder" in das aktuelle System übernommen werden. Mit Stichtag 1.1.2016 sollten doch auch Altfälle nach der neuen Systematik erneut überführt werden. Wobei die Einordnung in eine Erfahrungsstufe nach der Neureglung erfolgen sollte oder nicht ?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 29. Juni 2021, 13:02:39
@ DavidM:

Über die Jahre hat es Änderungen der Länge des Verbleibens in einer Stufe gegeben - und dazu hat es eine Übergangssystematik von der Stufung alt nach neu gegeben.

Eine "Neueinordnung" aufgrund von Berufserfahrung oder anderen Neuregelungen oder "was wäre wenn" ist nicht vorgesehen.

.. und natürlich musst Du Dich mit dem Gesetzgeber auseinandersetzen, wenn Du dort eine Änderung erreichen möchtest.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 29. Juni 2021, 15:13:41
Mit Stichtag 1.1.2016 sollten doch auch Altfälle nach der neuen Systematik erneut überführt werden.
Wobei die Einordnung in eine Erfahrungsstufe nach der Neureglung erfolgen sollte oder nicht ?


Nein ... sollte es nicht für zum 31.12.2015 bereits im Dienst befindliche Soldaten.


Zitat
Soldatinnen und Soldaten, die bislang den alten Regelungen unterfallen, werden mindestens mit der bisher
erreichten Erfahrungsstufe in die neue Stufensystematik übergeleitet und profitieren im folgenden Stufenverlauf
von den kürzeren Stufenlaufzeiten.


Auch wenn das Gesetz noch nicht amtlich verkündet ist,

hat das BVA damit begonnen, für die bereits vor dem 01.01.2016 im Dienst befindlichen
SaZ und BS die Datenbestände bzgl. des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe automatisiert anzupassen.

Beispiel :
Der Soldat wäre nach bisherigen Recht zum 01.02.2017 von Stufe 7 in Stufe 8 aufgestiegen, nach 5 Jahren.

Jetzt ist im Datenbestand ein neuer Datensatz ab 01.01.2016 und im Datenfeld "N.Vorrück", 01.02.2016.

Da nach neuem Recht der Aufstieg von Stufe 7 nach Stufe 8 nach 4 Jahren erfolgt.


D.h. für fast alle Altfälle verkürzte sich nur die Laufzeit in der damaligen Stufe um 1 Jahr.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: TC2021 am 28. August 2021, 14:42:34
Hallo
War jemand zufällig hier schon im Zivilen in der Logistik und ihm wurden diese Berufszeiten zum Teil auf eine Verwendung ( auf den Einzelhandelskaufmann ) angerechnet?

Logistik zählt ja auch als kaufmännischer Beruf
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. November 2021, 15:14:20
Ich wurde gefragt, wie in diesem Zusammenhang

Zitat

Bei Einstellung in die Laufbahngruppe der Mannschaften (Einstellung nach § 8 SLV) gilt, dass alle hauptberuflichen Tätigkeiten als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG anzuerkennen sind,
da die Laufbahn der Mannschaften weder eine berufliche Qualifikation vorsieht noch eine solche voraussetzt.


eine hauptberufliche Tätigkeit definiert wird ?


Dies kann man nachlesen in

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV)    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm)

Dort in den Absätzen 28.1.1.6 - 28.1.1.8

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rezvan am 21. Januar 2022, 16:44:09
Servus, könnte mir jemand helfen zwecks möglicher Einordnung der erfahrungsstufe bei mir?

Alter 32 ( 27.05.1989)
Wehrdienst 2007 9 Monate
3 Monate rdl 2020

Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus 
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 21. Januar 2022, 16:58:59
Voraussichtlich die 9 plus 3 Monate, also 12 Monate.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Mit_viel_bumm am 21. Januar 2022, 17:11:46
Also maximal 1 Jahr Erfahrung?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: F_K am 21. Januar 2022, 17:48:57
Es hat halt auch Nachteile den Beruf zu wechseln.

Als ITler hast Du keine Erfahrung - Du fängst bei Null an ...
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 27. Januar 2022, 19:15:15
Hallo,

könnte mir bitte jemand helfen zwecks möglicher Einordnung in der Erfahrungsstufe? Kann ja sein das ich einen groben Fehler mache.
Wir gehen davon aus, das mein Beruf anerkannt wird bei einer Wiedereinstellung.

Zu mir:
- Alter: 40
- Ausbildung 3,5 jahr (Elektroinstallateur)
- 1. Dienstzeit: als SaZ 8 (Ausbildungsberuf war anerkannt)
- Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Elektrotechnik
- aktuell 11,5 Jahre in der selben Firma als Servicetechniker beschäftigt.

Nach meiner Rechnung würde ich in 7 landen.
Ist das so korrekt?



Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 27. Januar 2022, 19:23:21
Zitat
Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus

Den Teil bitte komplett vergessen.
Schade das man seinen eigenen Beitrag nicht editieren kann.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 27. Januar 2022, 19:38:23
Du warst bereits 8 Jahre Soldat und bist nun Wiedereinsteller als Obergefreiter UA?

Was war denn dein letzter Dienstgrad?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 27. Januar 2022, 19:42:23
Zitat
Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus

Den Teil bitte komplett vergessen.
Schade das man seinen eigenen Beitrag nicht editieren kann.

Ah, okay.

Welche Erfahrungsstufe hattest du denn zuletzt inne?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 27. Januar 2022, 19:43:23
Du warst bereits 8 Jahre Soldat und bist nun Wiedereinsteller als Obergefreiter UA?


Nein, bin ich nicht. Ich war zuletzt Stuffz.
Deshalb hatte ich in meinem zweiten Beitrag geschrieben diesen Teil wegzulassen. Fehler beim kopieren passiert :-(


Was war denn dein letzter Dienstgrad?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 27. Januar 2022, 19:44:31
Zitat
Ausbildung chemikant 4 Jahre
Gearbeitet in dem Beruf 4 Jahre


Einstellung nun als Obergefreiter UA mit zaw zum Fachinformatiker.

Dank im voraus

Den Teil bitte komplett vergessen.
Schade das man seinen eigenen Beitrag nicht editieren kann.

Ah, okay.

Welche Erfahrungsstufe hattest du denn zuletzt inne?

Das kann ich dir  ich genau sagen. Ich war von 2002 bis 2010 bei der BW. Da waren es noch Altersstufen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 27. Januar 2022, 20:15:43
Das kommt ja maßgeblich darauf an, wofür du mit welchem Dienstgrad eingestellt wirst und ob die letzte Tätigkeit dieser Höhe auch entsprach. Also wenn du bspw. als Fw+ aufgrund des staatl. gepr. Technikers eingestellt werden würdest und die Tätigkeit des Servicetechnikers nicht auf der Ebene des staatl. gepr. Techn. anzusiedeln ist, dann zählen diese Jahre auch nicht mit.
Auf jeden Fall wird die Vordienstzeit komplett in Jahren angerechnet und dann noch Jahre für die Ausbildung (je nach Einstellungsdienstgrad unterschiedlich wegen der Qualifikationshöhe) und dann die Zeiten, die man auf dieser Höhe gearbeitet hat.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 28. Januar 2022, 10:06:34
Also wenn du bspw. als Fw+ aufgrund des staatl. gepr. Technikers eingestellt werden würdest und die Tätigkeit des Servicetechnikers nicht auf der Ebene des staatl. gepr. Techn. anzusiedeln ist, dann zählen diese Jahre auch nicht mit.

Ja, ich wurde aufgrund des Technikers als Servicetechniker eingestellt. Wie es aber so ist, muss man das wahrscheinlich belegen.
Womit wird dies glaubwürdig belegt? Durch die damalige Stellenbeschreibung oder durch eine Bestätigung durch den aktuellen Arbeitgeber?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: angemon84 am 28. Januar 2022, 10:47:33
Reiche die alte Stellenbeschreibung UND eine Bestätigung des Arbeitsgeber als Nachweis ein.
Je mehr Informationen die bewilligende Stelle hat, desto einfacher und schneller funktioniert die Zuerkennung
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 28. Januar 2022, 19:50:09
Danke für die Tipps mit dem einreichen der Unterlagen.
Sollte aber dann alles passen und anerkannt werden kommt ihr auf welche Erfahrungsstufe?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SolSim am 28. Januar 2022, 19:56:35
Ist bei Ihnen denn der Servicetechniker eine Stelle als staatlich geprüfter Techniker?
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Tille123 am 29. Januar 2022, 12:03:57
Ist bei Ihnen denn der Servicetechniker eine Stelle als staatlich geprüfter Techniker?

In der damaligen Stellenbeschreibung wurden Meister/ staatlich geprüfte Techniker gesucht.
Also gehe ich davon aus.
Würde mir das dann auch nochmal von meinem jetzigen Arbeitgeber durch einen Nachweis bestätigten lassen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Milaemi am 31. Januar 2022, 13:17:50
Hallo bitte um Hilfe, in welche Erfahrungsstufe ich eingestuft werde.

nützliche Daten:

2005 FWDL 23 Monate
2007 3 Jahre Ausbildung Kfz
2012 7 Monate Fortbildung Meisterschule Kfz
2013 Meister bis heute also 9 Jahre Erfahrung

Wiedereinstieg dieses Jahr als StFw (Wartungs/Instandshaltungsfeldwebel)

Vielen Dank für Eure Hilfe
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Ralf am 31. Januar 2022, 14:46:00
Ich würde mal mit 14 anrechenbaren Jahren ca. rechnen.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SPetersen am 21. Mai 2022, 21:44:20
Moin habe auch eine Frage. Ich 32jahre.
1 Dienstzeit 01.2012-11.2013 fwdl
2 Dienstzeit 11.2020- bis dato Fwdl

Ab01.06.22 SaZ .

Wie wird die Erfahrung angerechnet ? Nichts gelernt

Danke im vor raus
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 21. Mai 2022, 22:33:53
Moin habe auch eine Frage. Ich 32jahre.
1 Dienstzeit 01.2012-11.2013 fwdl
2 Dienstzeit 11.2020- bis dato Fwdl

Ab01.06.22 SaZ .

Wie wird die Erfahrung angerechnet ? Nichts gelernt

Danke im vor raus
1. Dienstzeit FWDL 23 = 23 Monate Dienstzeit
2. Dienstzeit FWDL (?) = 19 Monate Dienstzeit
Ab. 01.06.22 dann SAZ, dann startest du mit 42 Monaten Vordienstzeit (Als FWDLer, hab' ich auch noch nie gesehen), ergo 3,5 Jahre.

Du würdest direkt in Erfahrungstufe 2 kommen. (Dafür benötigt man 2 Jahre. Stufe 3 wäre nach ingesamt 5 Jahren Dienstzeit dran.)

Eine Frage, wieso bist du nochmal FWDLer geworden? Du musst einer der Dienstältesten HG's sein! :D
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 22. Mai 2022, 08:08:26

Eine Frage, wieso bist du nochmal FWDLer geworden? Du musst einer der Dienstältesten HG's sein! :D

Vielleicht war keine passende Stelle als SaZ verfügbar ?

Und allgemein zum FWDL:

Wenn die Bw Bedarf hat...

Kann man zwischen 17 und 65 so oft FWDL machen... wie man will.

Bei einem wiederholten Eintritt als FWDL darf man nur nicht in einem höheren Dienstgrad als HptGefr sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt...
Also Bedarf und passender Dienstgrad + natürlich gesundheitliche Eigung...

... könnte man z.B.  10 ×  hintereinander FWDL 23 machen...

Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: SPetersen am 22. Mai 2022, 15:37:22
Hallo, ja vielen Dank erstmal . Ja dachte auch das das nicht gehen würde. Es hieß es werden corona bedingt keine SaZ eingestellt. (Zivile KarrC) wollten wohl ihre Quoten voll machen.Was ein Quatsch natürlich, aber  dachte lieber noch mal FwD als garnicht sogar einer der wenigen Fwd die im Einsatz waren. Aber gib den man man noch mal FwD 😂. Ja ob ich einer der ältesten FWDLer HG‘s‘s bin weis ich nicht. Aber Villt garnicht soweit  weggeholt :)
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPiSoldat am 06. Januar 2023, 22:03:23
Guten Abend allerseits!

Ich habe mich einmal grob durch die ersten 39 Seite gerollt und gelesen, aber keine Fall gefunden, den ich vergleichen konnte oder wo meine Frage aneklugen ist.

Ich selbst bin Seiteneisteiger und wurde als StFw eingestellt.
Mir wurden von BAPers etwa 20 Berufsjahre für meine Verwendung als LwPiFw anerkannt, davon etwa 13 als Meister       (->StFw).
( 8 Berufsjahre waren für meine Verwendung nicht förderlich).
Nun wurden mir bei meiner Stufenfestsetzung 9 Jahre „abgezogen“, mit der Begründung, diese würden für den Dienstgrad verbraucht, somit wurde für mich Stufe 4 festgesetzt.

Mein PersFw und auch alle anderen (Vorgesetzten) haben von  so einem „Abzug“ noch nie gehört.

Auf Nachfrage in Köln wurde mir ( schriftlich) erklärt, das es im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters wäre, und ich ohne diesen Abzug anderen Vergleichbaren Soldaten gegenüber bevorteilt wäre…. Und das die BW sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler wirtschaften muss….

Ich selbst bin nun 47Jahre, habe meinen Kameraden davon berichtet und alle schütteln mit dem Kopf.
Die meisten Staber in unserer Verwendung sind in der Stufe 7 oder 8, was ja auch durchaus dem Alter mit etwa 50 entspricht.

Kennt ihr ebenfalls solche Fälle, bzw, habt ihr Erfahren mit solch einem „Abzug“ an Jahren in der Erfahrungsstufe?

Vielen Dank im Voraus.

LwPiSoldat
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: Rekrut84 am 06. Januar 2023, 22:22:39
Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Ich wurde auch mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, dabei wurde von meinen Berufsjahren auf Meisterebene entsprechend des Dienstgrades Zeiten abgezogen. 
Das habe ich in der Vorschrift nachgeschlagen und war berechtigt. Welche Vorschrift es genau war, kann ich gerade nicht sagen, lässt sich aber im Regelungsportal leicht finden.
Dort steht dann nach Dienstgraden gestaffelt wieviele Jahre von den Erfahrungsjahren abgezogen werden und was wie angerechnet werden kann.
Titel: Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
Beitrag von: LwPersFw am 10. Januar 2023, 12:30:47
Guten Abend allerseits!

Ich habe mich einmal grob durch die ersten 39 Seite gerollt und gelesen, aber keine Fall gefunden, den ich vergleichen konnte oder wo meine Frage aneklugen ist.

Ich selbst bin Seiteneisteiger und wurde als StFw eingestellt.
Mir wurden von BAPers etwa 20 Berufsjahre für meine Verwendung als LwPiFw anerkannt, davon etwa 13 als Meister       (->StFw).
( 8 Berufsjahre waren für meine Verwendung nicht förderlich).
Nun wurden mir bei meiner Stufenfestsetzung 9 Jahre „abgezogen“, mit der Begründung, diese würden für den Dienstgrad verbraucht, somit wurde für mich Stufe 4 festgesetzt.

Mein PersFw und auch alle anderen (Vorgesetzten) haben von  so einem „Abzug“ noch nie gehört.

Auf Nachfrage in Köln wurde mir ( schriftlich) erklärt, das es im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters wäre, und ich ohne diesen Abzug anderen Vergleichbaren Soldaten gegenüber bevorteilt wäre…. Und das die BW sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler wirtschaften muss….

Ich selbst bin nun 47Jahre, habe meinen Kameraden davon berichtet und alle schütteln mit dem Kopf.
Die meisten Staber in unserer Verwendung sind in der Stufe 7 oder 8, was ja auch durchaus dem Alter mit etwa 50 entspricht.

Kennt ihr ebenfalls solche Fälle, bzw, habt ihr Erfahren mit solch einem „Abzug“ an Jahren in der Erfahrungsstufe?

Vielen Dank im Voraus.

LwPiSoldat


aus A-1451/1

"5.2.2.2.4 Einstellung in den Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel bzw. Ober-, Haupt- oder Stabsbootsmann

529.
Bei einer Einstellung in einen Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel bzw. Ober-,
Haupt- oder Stabsbootsmann gelten die Ausführungen in den Nrn. 525 bis 528 entsprechend.

Bei der Anerkennung von Zeiten gleichwertiger hauptberuflicher Tätigkeiten nach § 28 Abs. 1
Nr. 1 BBesG ist zu beachten, dass diese lediglich in dem Maße anerkannt werden können, in denen
sie nicht Voraussetzung für die Einstellung nach § 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 SLV sind.

530.
Erfüllen Wiedereinstellerinnen bzw. Wiedereinsteller mit einem der in Nr. 529 genannten
Dienstgraden die dem Dienstgrad entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen nach Maßgabe des
§ 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 SLV, gelten die Ausführungen zu Nr. 529 entsprechend.

Werden diese nicht erfüllt, sind lediglich Zeiten, die die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 BBesG erfüllen, anzuerkennen (siehe Abschnitt 3.2)."


Einfach mal in Ruhe damit beschäftigen...

Sollten Sie dann der Meinung sein, dass Ihnen mehr Jahre hätten angerechnet werden müssen...

... fristgerecht Beschwerde gegen den Festsetzungsbescheid einlegen und genau begründen.