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Zusammenfassung

Autor: femalesoldier
« am: 13. Februar 2018, 13:38:22 »

Welcher "Wurm"? (eher doch ein Hund, oder?)

.. und was trägt es zum Thema bei?

Laesst doch genug Raum fuer Spekulation, einer Rechtfertigung bedarf es meiner Meinung nach hier nicht.
Autor: F_K
« am: 13. Februar 2018, 13:35:15 »

Welcher "Wurm"? (eher doch ein Hund, oder?)

.. und was trägt es zum Thema bei?
Autor: femalesoldier
« am: 13. Februar 2018, 12:57:24 »

Und für IGF habe ich bisher immer nur 90/5er zur Befreiung erstellt.  :o

Jup. Und genau hier liegt der Wurm begraben.
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2018, 16:25:44 »

Ich lerne gerne dazu
Ich kenne 90/5 Einstellung / Entlassung mit Feststellung der Dienstfähigkeit / Tauglichkeit, Laufbahnwechel, BS und dann halt spezielle Anforderungen wie MKF, Ausland, Tropen, Fallschirm ...
Autor: S1NCO
« am: 11. Februar 2018, 16:21:39 »

Und für IGF habe ich bisher immer nur 90/5er zur Befreiung erstellt.  :o
Autor: ulli76
« am: 11. Februar 2018, 16:20:18 »

FU 1 kenne ich nur als Innere Ambulanz. Abt 1 ist die Innere in den BWKs und den Facharztzentren. Vielleicht gab es eine Auffälligkeit weswegen der Chef nen 90/5er wollte.
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2018, 16:11:14 »

Für IGF einen 90/5?

Was ist FU 1?
Autor: Ralf
« am: 11. Februar 2018, 11:39:43 »

Es soll ja von der anlassbezogenen Untersuchung weg hin zu einer 2 jährigen regelmäßigen Gesundheitsstatus-Untersuchung auch im Sinne einer Vorsorge hin.
Er kann auch schon Teile aufgrund der Aktenlage bewerten. Falls es noch einen Rest gibt, wirst du dann über dich ergehen lassen müssen.
Autor: KlausP
« am: 11. Februar 2018, 11:27:47 »

Ihr Kompaniechef beauftragt mit dem 90/5 den Truppenarzt, die Begutachtung durchzuführen. Dieser entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen, wie vorgegangen wird. Das ein 90/5 für mehrere Jahre Gültigkeit haben soll halte ich für ein Gerücht.
Autor: Panzermann203
« am: 11. Februar 2018, 11:17:11 »

Moin zusammen,

ich hätte mal eine Frage in Punkto Verlängerung der Dienstzeit.
Gerne möchte ich demnächst einen Antrag zur Verlängerung auf weitere 4 Jahre stellen.

Wie schaut es jetzt mit dem 90/5 dazu aus? Es wurde ja irgendwas an der Gültigkeitsdauer verändert.
Ich habe im November den neuen 90/5er für IGF und FU I machen müssen. Sprich, es war das komplette Programm, was Untersuchungen angeht.
Habe das Gerücht gehört, dass dieser jetzt mehrere Jahre Gültigkeit hat. Was ist an dieser Parole dran?

Wenn ich jetzt nen Antrag auf Verlängerung stellen möchte, müsste ich doch gar nicht mehr zum Arzt, weil der letzte noch Gültigkeit hat oder?
Also kann ich dass schön nach Aktenlage machen, oder?

Wäre euch für euer Fachwissen dankbar

Grüße

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