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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 13. Februar 2018, 15:17:11 »

Zitat
Das das für den TE unter Umständen nicht zutrifft mag sein.
Und genau, das schafft ja hier die Verwirrung. Deswegen ist da meine Empfehlung sich auf den eigentlichen Fall abzustützen und nur darauf zu antworten. Der TE versteht das sonst nicht und andere erst recht nicht, was das in diesem Zusammenhang zu bedeuten hat.
Autor: BSG1966
« am: 13. Februar 2018, 13:09:25 »

allerdings liegt der Vorteil ggü. ungedienten Seiteneinsteigern auf der Hand.

Ja und nein.

Ja, Vorteil, er weiß, wie rum man sich ne Uniform anzieht und welches das gute und welches das böse Ende der Waffe ist.

Aber wenn zwischen Dienstende und fraglichem Diensteintritt 20 Jahre liegen - ehm ja. Dann ist auch die Bundeswehr halt auch 20 Jahre weiter. In dem Zeitraum hat sich das ein oder andere geändert.

Aber Dienstherr wird sich dabei schon was gedacht haben, auch dem 45 Jahre alten Kameraden die Rückkehr in den aktiven Dienst zu ermöglichen.


Ich denke, auch da ist in erster Linie der kürzlich ausgeschiedene angesprochen. Oder eben auch der Seiteneinsteiger, der seine Berufserfahrung einbringt.

Ich persönlich bleibe dabei - Dienst vor 20 Jahren - gut und schön, aber für mich kommt das nem Seiteneinsteiger mit "früher mal gedient" gleich. Weil man nach 20 Jahren nicht an "früher" anknüpfen kann, sondern komplett bei (fast) null startet. Und die künftigen Vorgesetzten und Kameraden werden sich freuen, alle Nase lang "also daaaaamals haben wir das ja sooooo gemacht" zu hören.
Autor: Schorsch
« am: 13. Februar 2018, 12:57:52 »

Ich bin völlig bei euch und ich habe auch nichts anderes behauptet.
Aber seit dem Wegfall (oder meinetwegen „Aufweichung“) von Altersgrenzen steht lebensälteren Reservisten die Möglichkeit der Wiedereinstellung nun mal offen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann man nicht wegdiskutieren und das ist jedenfalls keine „Theorie“. Das das für den TE unter Umständen nicht zutrifft mag sein.
Und natürlich „muss“ die Bundeswehr niemanden einstellen- allerdings liegt der Vorteil ggü. ungedienten Seiteneinsteigern auf der Hand. Und natürlich kann der 45 Jährige nicht OA werden.
Aber Dienstherr wird sich dabei schon was gedacht haben, auch dem 45 Jahre alten Kameraden die Rückkehr in den aktiven Dienst zu ermöglichen.
Ich hoffe, dass ich meine Aussage deutlich machen konnte.

Viele Grüße in die Runde
Autor: BSG1966
« am: 13. Februar 2018, 06:34:48 »

...und man sollte auch nicht vergessen, dass die Bundeswehr dank anderer Altersgrenzen, Leute höheren Alters einstellen KANN! Nicht MUSS!

Plus, im Alter von 45 auch relevant, medizinische Tauglichkeit vorausgesetzt.
Autor: Ralf
« am: 12. Februar 2018, 17:04:42 »

Bitte die Beiträge hier genau lesen, also noch einmal, als Wiedereinsteller kann er als FÄHNRICH einsteigen. Als Feldwebel wäre er kein Wiedereinsteller, da gilt die Altersgrenze gem. SLV.

Anderes Beispiel: Msch SaZ ausgeschieden vor 20 Jahren. Nach deiner "Theorie" kann er als Offizieranwärter im zarten Alter von 45 eingestellt werden.
Für WE gilt die SLV § 4(2).
Autor: Schorsch
« am: 12. Februar 2018, 16:54:25 »

Zitat
Generell kommen für eine Wiedereinstellung als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 25 Jahren alle Verwendungen, Ausbildungen und Teilstreitkräfte in Betracht. Entscheidend für eine Einstellung sind unser Bedarf und Ihre Qualifikation. Daher ist die Wiedereinstellung auch immer eine Einzelfallprüfung. Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenzen. Bewerbungen von Personen mit einem Lebensalter von über 40 Jahren werden der nächsthöheren Behörde zur Entscheidung vorgelegt

Und das hier bzgl. der wegefallenen Altersgrenzen von offizieller Seite - nachzulesen hier:

https://www.bundeswehrkarriere.de/wiedereinsteller
Autor: Schorsch
« am: 12. Februar 2018, 13:46:24 »

Ich bezog mich auf eine Wiedereinstellungen (in höherem Alter), wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen! Nicht pauschal natürlich, dass das Alter egal ist. Da habe ich mich in der Tat unklar ausgedrückt und vielen Dank für die Klarstellung.
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2018, 13:42:46 »

Aber nur

- in der Mannschaftslaufbahn (trifft hier nicht zu)
- mit förderlichem Berufsabschluß (hat der TE nach eigener Aussage nicht)
- in der gleichen Laufbahn wie vorher (das muss eben geprüft werden, die Chancen sind eher bescheiden, kommt vermutlich auf die Verwendung an).

Bleibt als von Ihrer Aussage für den TE so gut wie nichts übrig.
Autor: Schorsch
« am: 12. Februar 2018, 13:38:16 »

Mit "Wegfall der Altergrenzen" meinte ich, dass Wiedereinstellungen auch in höherem Lebensalter (also auch 40+) möglich sind.
Autor: Ralf
« am: 12. Februar 2018, 13:30:45 »

Hallo Claus!

Grundsätzlich hat F_K es dir ja schon geschrieben, was für eine Wiedereinstellung (auch) relevant ist. Ab Mitte 50 und mit Tauglichkeitsgrad D5 sieht es in der Tat düster aus. Andererseits kann nur sprechenden Menschen geholfen werden - ruf den Karriereberater an und umreiß grob deinen Lebenslauf, dann wird er dir schon sagen, ob sich ein Besuch lohnt. So oder so ist der zur Zeit hohe Personalbedarf und der Wegfall der Altersgrenzen ein riesen Vorteil für eine Wiedereinstellung! Versuchen würd ich's in jedem Fall!

Viel Glück
Nana, langsam mit den jungen Pferden. Er ist Fähnrich. Eine Wiedereinstellung kann also nur als Fähnrich erfolgen.
Da er keinen verwertbaren erlernten Beruf hat, zählt die normale Altersgrenze für die Einstellung als Fw, nämlich 30.
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2018, 13:23:03 »

Welchen "Wegfall der Altersgrenzen" meinen Sie?
Autor: Schorsch
« am: 12. Februar 2018, 13:21:06 »

Hallo Claus!

Grundsätzlich hat F_K es dir ja schon geschrieben, was für eine Wiedereinstellung (auch) relevant ist. Ab Mitte 50 und mit Tauglichkeitsgrad D5 sieht es in der Tat düster aus. Andererseits kann nur sprechenden Menschen geholfen werden - ruf den Karriereberater an und umreiß grob deinen Lebenslauf, dann wird er dir schon sagen, ob sich ein Besuch lohnt. So oder so ist der zur Zeit hohe Personalbedarf und der Wegfall der Altersgrenzen ein riesen Vorteil für eine Wiedereinstellung! Versuchen würd ich's in jedem Fall!

Viel Glück
Autor: F_K
« am: 12. Februar 2018, 12:56:15 »

Gegenfrage:

- Alter?
- Tauglichkeit? (im Sinne von Diensttauglichkeit / Gesundheit)
Autor: Claus73
« am: 12. Februar 2018, 12:50:53 »

Hallo, habe mal einen Frage habe heute mit dem Karrierecenter der Bundeswehr telefoniert,
bin mit 22 als Fähnrich ROA (Panzerkomandat Leopard2) ausgeschieden ohne Offiziersprüfung da ich eine Verletzung am Bein hatte.
Frage war als Wiedereinsteller in die Feldwebel möglich wäre, Mein erlernter Beruf hat bei der Bundeswehr keine Bedeutung.
Ich habe nur eine Bescheinigung über eine Prüfung Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetzes.
Mir wurde gesagt da könnte man dann als z.B. Transportfeldwebel eingesetzt werden.
Allerdings hab ich hier im Forum in einen anderem Thread gelesen das die bescheinigung nichts zählt.

Kann ich mir den Termin jetzt schenken oder wie soll ich das verstehen ?

Gruß Claus
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