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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: bw fan am 16. März 2007, 23:27:57

Titel: Netzeitung: ZDF darf im Bundeswehr-Prozess filmen
Beitrag von: bw fan am 16. März 2007, 23:27:57
Und noch ein interessanter Artikel, nun aus der Netzeitung:

http://www.netzeitung.de/medien/586191.html (http://www.netzeitung.de/medien/586191.html)

Es geht in dem Artikel darum, daß das Bundesverfassungsgericht dem ZDF erlaubt hat, im Prozess um Misshandlungen in der Bundeswehr zu filmen. Das Gericht gab somit einem Eilantrag des Fernsehsenders statt. Es begründete seine Entscheidung u. a. damit, die Interessen der Presse hätten Vorrang wegen einem gewichtigen Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.
Aber lest am besten selbst. ;)
 

Titel: Re: Netzeitung: ZDF darf im Bundeswehr-Prozess filmen
Beitrag von: StOPfr am 16. März 2007, 23:55:00
Die Infos in der heutigen Tagesschau waren ganz eindeutig: Es ist auch weiterhin nicht erlaubt während eines Prozesses zu filmen. Darum ging es in diesem Eilverfahren vor dem BVerfG aber auch nicht.
Das Landgericht Münster (es geht um die Vorfälle in Coesfeld) wollte vielmehr verhindern, dass überhaupt Personen im Gerichtssaal gefilmt werden dürfen. Die Kameras sollten nur einen völlig leeren Saal zeigen dürfen. Dagegen hat sich das ZDF gewehrt und Recht bekommen.
Dies dürfte auch im Hauptverfahren Bestand haben, denn die Verfassungsrichter haben klar gemacht, dass Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Verteidiger sich öffentlich darstellen lassen müssen, während Angeklagte weiterhin Persönlichkeitsschutz genießen, also unkenntlich zu machen sind.
Filmübertragungen aus laufenden Verhandlungen in deutschen Gerichtssälen wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Das heutige Urteil hat im Gegenteil noch einmal die Grenzen der Berichterstattung aufgezeigt.