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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 03. Juli 2013, 08:32:19 »

@ InstUffzSEAKlima:

.. nehmen wir mal an, das die Bundeswehr bei ca. 180.000 Soldaten und einer angenommenen Einheitsgröße von ca. 100 Soldaten 1800 Kp hat - 5% wären da "wenige", also 90 Kp - "nicht wenige" sind eben deutlich mehr, so 20% oder so, also 360 Kp.
Dies halte ich für ausgeschlossen (Argumentation siehe oben).

Ansonsten:

Wenn DU bzw. IHR Euch das gefallen last, dann tragen zumindest die Vorgesetzten unter Euch (also auch DU) daran eine erhebliche Mitschuld.

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 02. Juli 2013, 18:40:32 »

Ich schrieb von "nicht wenigen" Chefs. d.h. mehr als einer und weniger als alle. Jedenfalls wurde das in der Vergangenheit nicht nur in einer einzigen Einheit unter einem Chef so gehandhabt. Teilweise haben sich unsere TE-Fhr auch mit der Weitergabe der Urlaubsanträge Zeit gelassen und bei direkten Anfragen an KpFü wiederum auf die Einheiltung des Dienst-/Meldeweges verwiesen.
Autor: F_K
« am: 02. Juli 2013, 09:49:11 »

@ Ulli76:

Natürlich passieren in der Bundeswehr vorschriftenwidrige Dinge - und in Berlin werden nackte Psychopathen in Brunnen erschossen - alles nicht zulässig (das Rumlaufen in Brunnen - der Schuß schon), passiert aber.

@ Dunstig:

Eigene Erfahrungen schon - InstUffzSEAKlima spricht aber von VIELEN KpChefs, die dies so handhaben - dafür fehlt jeder Beleg (Hörensagen!)

Grundsätzlich:

Umso mehr Soldaten, eben auch gestandene Berufssoldaten NEGATIV betroffen / beschwert sind - umso unwahrscheinlicher ist es, das so ein Fehlverhalten lange ungestraft bleibt.

Insoweit würde ich es für abwegig halten, dass so ein Verhalten in VIELEN Kp tatsächlich zur gängigen Praxis gehört.

.. und BIZARR ist es dann, wenn ein Fehlverhalten behauptet wird, eine simple Meldung das Fehlverhalten abstellen würde, aber die negativ betroffenen nichts sagen wollen - dies ist unglaubwürdig.
Autor: dunstig
« am: 02. Juli 2013, 09:21:21 »

@F_K: Also darf man eigene Erfahrungen nicht mehr darstellen?
Autor: ulli76
« am: 02. Juli 2013, 09:21:05 »

Nur weil etwas vorschriftswidrig ist, heisst das ja noch lange nicht, dass es nicht gemacht wird.
Autor: F_K
« am: 02. Juli 2013, 08:22:34 »

@ InstUffzSEAKlima:

.. so etwas nennt sich dann "unbestätigte Gerüchte aus ungenannten Quellen" - weil keine Quelle, und sogar ohne Angabe von Einheiten / Daten.

Der Erkenntniswert solche Aussage ist extrem gering (so gering, das man so etwas erst gar nicht in die Welt setzen sollte ...)
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 01. Juli 2013, 18:37:32 »

Eigene Wahrnehmungen und Gespräche zählen ja sicher nicht als Quellen. Aber konkrete Einheiten oder gar Namen werde ich sicher nicht nennen, öffentlich schon gar nicht.
Autor: F_K
« am: 01. Juli 2013, 08:57:23 »

@ BulleMölders:

Eine komplette Kp besteht aber nicht nur aus jungen Soldaten - und es würde ja ausreichend sein, wenn sich ein Einziger beschwert - bei den dann folgenden Ermittlungen würde ja das gesamte Verfahren überprüft werden.

Wie auch immer: InstUffzSEAKlima hat noch keine Quellen gebracht.
Autor: BulleMölders
« am: 01. Juli 2013, 08:33:56 »

Quelle?

Ein Urlaubsantrag ist ein Antrag - dessen Nichtbearbeitung nach 4 Wochen ein eigener Beschwerdegrund ist.
Daher ist so eine Vorgehensweise rechtlich nicht haltbar.
Nur wissen nur wenige junge Soldaten etwas davon. So etwas sollte in der AGA zwar zum Unterricht gehören aber erfahrungsgemäß hören die wenigsten Rekruten bei diesen Unterrichten vernünftig hin. Was ich nicht nachvollziehen kann, da es dort ja nicht nur um die Pflichten sondern auch um die Rechte geht.
Autor: F_K
« am: 30. Juni 2013, 19:44:22 »

Zitat
Es gibt auch nicht wenige Chefs, die prinzipiell erst den Urlaub "5 Minuten" davor genehmigen,

Quelle?

Ein Urlaubsantrag ist ein Antrag - dessen Nichtbearbeitung nach 4 Wochen ein eigener Beschwerdegrund ist.
Daher ist so eine Vorgehensweise rechtlich nicht haltbar.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 30. Juni 2013, 13:55:17 »

Es gibt auch nicht wenige Chefs, die prinzipiell erst den Urlaub "5 Minuten" davor genehmigen, trotz monatelanger Beantragung und ungeachtet der Vorschriften, um sich das Personal bis zur letzten Minute verfügbar zu halten. Dass unter solchen Umständen keiner planen kann, ist ja selbstredend.
Autor: BSG1966
« am: 29. Juni 2013, 22:25:47 »

Die Stabsarbeit ist einfach nur die Bearbeitung - nicht die Entscheidung, eindach nur die Bearbeitung - des Antrags.
Autor: kohlenschaufler
« am: 29. Juni 2013, 22:16:36 »

Er hat es angesagt und kein weiteres Wort darüber verloren das da was fix sei. Aber egal jetzt. Das führt hier zu nichts ;D
Thema erledigt. Habe meine Antwort bereits von KlausP erhalten. Danke dafür und gute Nacht ::)

Nebenbei: Das könnt ihr nicht wissen...

Saubere Stabsarbeit würde ich es nenen wenn ich einen Lehrberechtigungsschein hätte. Ich bin lediglich Helfer in der Ausbildung.
Und der LBSler der dabei ist, wird nicht ständig da sein und auch nicht in Rufweite. Was dann ein Verstoß gegen die ZD/v 3/800 wäre.
Saubere Stabsarbeit ??? :P

In diesem Sinne  ;)
Autor: F_K
« am: 29. Juni 2013, 21:51:06 »

Zitat
Da in der 32 KW die Hanse sail in  Rostock stattfindet und ich da plötzlich als zusätzliches Funktionspersonal mit eingebunden werden soll.

Zitat
schon mitte Juni erfahren
Autor: KlausP
« am: 29. Juni 2013, 21:41:03 »

Zitat
Eingereicht am Mittwoch, abgelehnt am Freitag.

Was steht in der Begründung?
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