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Zusammenfassung

Autor: Papierberg
« am: 11. Februar 2016, 13:49:53 »

Maßgeblich für eine weiterhin bestehende Steuerpflicht in Deutschland ist generell das Beibehalten eines Wohnsitzes bzw. ein gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) im Bundesgebiet oder aber das Erzielen von Einnahmen mit Bezug zu Deutschland (z.B. bei Vermietung). Nehmen Sie am besten Kontakt mit einem Steuerberater oder der Finanzverwaltung auf, um die Angelegenheit mit Blick auf Ihre persönlichen Verhältnisse zweifelsfrei zu klären und möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Autor: 00Daisy
« am: 13. Januar 2016, 21:02:17 »

Abend.. Ja Danke, dass werde ich mal probieren ..
Autor: LwPersFw
« am: 13. Januar 2016, 12:59:01 »

Ich empfehle die Kontaktaufnahme mit den Fachleuten vor Ort:

Bundeswehrverwaltungsstelle in Frankreich
Bureau d'administration de la Défense de la République fédérale d'Allemagne en France
BP 70060
67402 ILLKIRCH cedex
Frankreich
Telefon: +33 / 369 32 - 27 01

EMail: BWVStFrankreich@bundeswehr.org

Aus wirtschaftlichen Gründen den Postverkehr ausschließlich an folgende Postanschrift senden:

Bundeswehrverwaltungsstelle in Frankreich
Postfach 16 09
D-77676 Kehl


Dort kann vielleicht nicht jede Frage beantwortet werden...
Aber man ist mit der Fragestellung der Berufstätigkeit von Angehörigen vertraut, kennt die Regelungen in Frankreich
und kann entsprechende Hilfestellung geben.
Autor: Andi
« am: 13. Januar 2016, 07:39:50 »

Bin doch nicht die erste und letzte Freundin die mit ins Ausland geht und gegebenenfalls auch arbeitet

Das wohl sicherlich nicht, aber du hast ja offenbar nicht vor in Frankreich für einen französischen Arbeitgeber zu arbeiten, sondern für einen deutschen.

Gruß Andi
Autor: BulleMölders
« am: 13. Januar 2016, 06:45:17 »

Hinsichtlich Steuern ist ja das gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich zu beachten und da sollte man zwecks Beratung doch eher zu einem etablierten Steuerberater gehen und nicht zu einem Lohnsteuerhilfeverein.
Autor: 00Daisy
« am: 12. Januar 2016, 20:23:56 »

Danke für die Korrektur .. Ich dachte vielleicht hat jemand schon mal sowas erlebt und gemacht.. Bin doch nicht die erste und letzte Freundin die mit ins Ausland geht und gegebenenfalls auch arbeitet.. Grins
Autor: Getulio
« am: 12. Januar 2016, 20:01:31 »

Melden müssen Sie sich da, wo Sie wohnen, nicht da, wo Sie arbeiten, das wäre also Frankreich (sofern dort die Pflicht besteht, ansonsten hier halt abmelden).

Steuerlich ist es prinzipiell so, dass man in dem Land ESt zahlt, in dem man arbeitet. Wie sich das aber bei Telearbeit verhält, würde ich bei einem Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfe erfragen.
Autor: StOPfr
« am: 12. Januar 2016, 19:07:50 »

Ich hab es im Betreff einfach mal geändert, weil intrigieren etwas völlig anderes als integrieren ist  ;).

Auskünfte zu den Fragen - so sie ohne Fragezeichen erkannt werden - werden sicher folgen. 
Autor: 00Daisy
« am: 12. Januar 2016, 18:46:05 »

Guten Abend..

Mein Freund hat eine Kommandierung für Frankreich bekommen. Ich zieh mit ihm dahin. Kann mir vielleicht hier jemand Auskunft geben wie das bei mir mit meiner Arbeit läuft.. Ich erhalte einen Homeofficeplatz aus Deutschland.. Wie funktioniert das mit der Steuer.. Muss ich in Deutschland gemeldet bleiben. Kennt sich damit vielleicht irgendwer aus..

Gruß Tanja



Edit:
Betreff-Änderung unten begründet.
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