Autor: Papierberg
« am: 11. Februar 2016, 13:49:53 »Maßgeblich für eine weiterhin bestehende Steuerpflicht in Deutschland ist generell das Beibehalten eines Wohnsitzes bzw. ein gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) im Bundesgebiet oder aber das Erzielen von Einnahmen mit Bezug zu Deutschland (z.B. bei Vermietung). Nehmen Sie am besten Kontakt mit einem Steuerberater oder der Finanzverwaltung auf, um die Angelegenheit mit Blick auf Ihre persönlichen Verhältnisse zweifelsfrei zu klären und möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.