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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 11. März 2019, 08:37:12 »


Gibt es die Möglichkeit ... dass nach einer gewissen Zeit dieser Person diese ATN zuerkannt werden kann ?


Lesen Sie einmal in der GAIP des BAPersBw ... die KennNr GAIP 31-04-00 "Zu- und Aberkennung von Tätigkeitsbegriffen/Qualifikationen"

Wenn Sie nicht wissen wo sie im IntranetBw zu finden ist ... fragen Sie Ihren Pers.


Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf „Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes“?



Der § 46 BBesG "Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes" wurde zum 01.01.2016 ersatzlos aufgehoben.



Autor: KlausP
« am: 11. März 2019, 07:26:10 »

Wer soll die bewilligen? Ist das ein "höherwertiges Amt"? Istvjetzist Dienstposten höher dotiert als Ihr originärer Dienstposten?
Autor: DerNeue149
« am: 10. März 2019, 23:04:01 »

Mal ne ganz andere Frage. Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf „Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes“?
Autor: DerNeue149
« am: 22. Februar 2019, 22:55:25 »

Bevor es hier wieder mal ausartet.
Das Thema ist durch.
Habe meine Antworten die ich benötige vielen Dank 👍🏻
Autor: F_K
« am: 22. Februar 2019, 16:34:41 »

.... Und nur, weil man ein paar Jahre ohne erwischt zu werden, einen LKW gefahren hat, gibt es keinen Führerschein dafür - im Gegenteil, beantragt man den Führerschein mit der Begründung, wird ein Strafverfahren eröffnet werden - ich hoffe, das Bild ist deutlich.
Autor: 33Cent
« am: 22. Februar 2019, 16:15:02 »

Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.

Ich verstehe das ihnen das Spaß macht, aber sehn sie es Mal so....
Sie sind als PKW Fahrer angestellt und haben nen PKW Führerschein.

Nun fahren sie aber jeden LKW weil es erforderlich ist, ohne Führerschein und ohne das entsprechende Gehalt.

Meinen Sie das ist okay?
Selbst wenn es ihnen Spaß macht?
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2019, 15:25:55 »

Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.

Dann soll Ihr Disziplinarvorgesetzter mal den Finger ziehen und das beim BAPersBw schriftlich beantragen. Lange genug Zeit hatte er ja wohl. Dann wird er (und Sie) ja sehen, wie die Sache steht.
Autor: F_K
« am: 22. Februar 2019, 15:19:42 »

Nochmal: Grundsätzlich ATN durch Schule oder Lehrgang.

MilFD hat eine Ausnahme benannt, die hier nicht zutrifft.
Autor: Andi8111
« am: 22. Februar 2019, 15:19:28 »

Nein.
Autor: DerNeue149
« am: 22. Februar 2019, 15:13:22 »

Nun aber mal zurück zum Thema. Ich weiß alles etwas merkwürdig, aber mir macht es Spaß und ich mache es gerne und was bringt ein Soldat der seinen Job nicht mag etc.

Bestejt die Möglichkeit?

Also es klang ja schon so, als wenn es möglich wäre sich eine ATN anerkennen zulassen wie das zum Beispiel bei den ITlern läuft.
Autor: 32Cent
« am: 22. Februar 2019, 15:01:13 »

Also sie sind ja einer ..
Sie machen einen Job für den sie nicht ausgebildet sind.
Sie haben Einfluss auf den Luftverkehr.
Sie bekommen nicht das ihnen zustehende Gehalt weil ihnen die ATN fehlt.
Wenn es darum geht sie auf mein DP zu setzen merken die Vorgesetzten das das nicht so einfach ist weil sie die ATN benötigen für die sie Zeit x weg wären und lassen es eben bleiben.
Bei Beurteilungen werden sie mit anderen verglichen die ne andere Tätigkeit wahrnehmen.
Das stinkt alles ganz gewaltig und am ende sind sie der Depp.


Autor: DerNeue149
« am: 22. Februar 2019, 14:42:05 »

Wie gesagt, dass ist mein stand der Dinge.

Deshalb meine Frage, ob es diese Möglichkeit gibt.

Es steht was dazu drin, allerdings hab ich nun nicht den genauen Wortlaut auf der Pfanne sorry 😃
Warum ? Sollte ja positiv sein meines Erachtens.
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2019, 14:33:07 »

Also werden Sie seit 4 Jahren nicht dienstpostengerecht verwendet. Das ist schon bei mehr als 6 (?) Monaten durch das BAPersBw genehmigungspflichtig, dazu gibtves einen entsprechenden Erlass.

Steht das denn eigentlich auch immer schön in Ihrer Beurteilung?  ;)
Autor: DerNeue149
« am: 22. Februar 2019, 14:23:40 »

Moment ☝🏿

Soweit ich darüber informiert bin, bin ich nicht offiziell auf dem DP, sondern übe die Tätigkeit nur aus.
Eine DP ist aber kein Problem, da dies schonmal in Betracht gezogen wurde um die Zulage zu erhalten.
Hier wurden wir dann eines besseren belehrt, da man selber die ATN besitzen muss.
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2019, 14:20:31 »

Vielen Dank für die Antworten.

Bei mir ist es so.
Ich bin Flubetriebsfeldwebel und werde als Flugberater eingesetzt und das seit knapp vier Jahren.
 BAPers ist darüber soweit auch informiert, da es Schwierigkeiten gibt Fachpersonal zu bekommen.
Deshalb meine Frage: Bestejt diese Möglichkeit der ATN Anerkennung ? Wenn dem so ist würde ich natürlich mit meinem S1 sprechen, ob wir da nicht was machen können.

Gibt es denn eine schriftliche Genehmigung vom BAPersBw, dass Sie so lange nicht dienstpostengerecht eingesetzt sind? Oder wurden Sie auf den Dienstposten versetzt?
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