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Zusammenfassung

Autor: HG z.S.
« am: 20. März 2021, 22:16:47 »

Moin zusammen,

bitte entschuldigt, dass ich nicht mehr reingeschaut und geantwortet hatte.

Um die Sache aufzulösen: es ging tatsächlich ganz problemlos über 5 Tage Sonderurlaub.
Autor: HubschrauBär
« am: 11. August 2020, 13:37:08 »

Hier hilft dann eine Krankschreibung des Arztes der Frau als Anlage für den SU. (Gleiches Spiel Wenn z.B. eine Tagesmutter ausfällt).

Gerade wenn die Kinder nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Mutter versichert sind (nicht mehr versichert sein können) sieht es hier bei längerem Ausfall schnell mau aus.

Hier hilft es frühzeitig das "Kinderurlaubskonto" mit EU zu befüllen.
Hat sich auch während des "Coronafrühjahrs" bewährt gemacht
Autor: LwPersFw
« am: 11. August 2020, 10:36:11 »

Ihr habt aber alle schon gelesen, dass nicht eins der Kinder sondern die Frau krank ist.

Der konkrete Fall muss halt in die Vorgaben der Vorschrift passen...

336. h)

"schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Soldatin bzw. des Soldaten, das das
achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung dauernd pflegebedürftig ist: bis zu 4 Arbeitstage im Urlaubsjahr."

"In den Fällen der Buchstaben f) bis h) wird Urlaub nur gewährt, soweit keine andere Person zur
Pflege oder Betreuung zur Verfügung steht. In diesen Fällen können auch halbe Urlaubstage gewährt
werden, deren Länge sich nach der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen
oder im Dienstplan bestimmten Arbeitszeit richtet."


Wenn das zutrifft … Lösung für 1 Woche >>  4 Tage SU + 1 Tag EU/Ausgleich Mehrarbeit, etc.


Autor: F_K
« am: 11. August 2020, 10:32:20 »

Die Vorschrift ist im Internet verfügbar - und auch "zivil" wird man NICHT krank geschrieben, wenn eine Betreuungsperson erkrankt.
Autor: 200/3 ohne LoginDaten
« am: 11. August 2020, 10:21:27 »

Oh man...stimmt...
Glatt überlesen...my bad.
Autor: BulleMölders
« am: 11. August 2020, 09:38:20 »

Ihr habt aber alle schon gelesen, dass nicht eins der Kinder sondern die Frau krank ist.
Autor: LwPersFw
« am: 11. August 2020, 06:07:39 »

siehe A-1420/12  Nr 336 und 337
Autor: 200/3
« am: 10. August 2020, 23:23:44 »

Bei uns wird es folgendermaßen gehandhabt:
Urlaubsantrag schreiben, dabei "Sonderurlaub" ankreuzen, bei Begründung "Kind krank" o.ä. eintragen. Das Kind pflegen und schnellstmöglich ein Attest/Krankschreibung vom Kinderarzt nachreichen.
Autor: ulli76
« am: 10. August 2020, 22:13:58 »

Es gibt kein "Kindkrank" vom SanBereich, sondern Sonderurlaub über den DV.
Autor: alpha_de
« am: 10. August 2020, 19:55:02 »

Im übrigen gibt es dafür Sonderurlaub.
Autor: 2Cent
« am: 10. August 2020, 18:29:57 »

Egal wo sie sind, sie haben eine Disziplinarvorsetzten und den informieren sie.
Autor: HG z.S.
« am: 10. August 2020, 18:18:31 »

Moin zusammen,

meine Frau hütet unsere 2 Kinder, ist aber seit heute krank und kann sich nicht um die Kinder kümmern, so dass ich das diese Woche übernehmen muss.

Wie ist das Prozedere diesbezüglich? Ich habe meinen Vorgesetzten natürlich informiert, soweit so gut. Da ich in einer ziv. Dienststelle arbeite und aktuell der einzige verfügbare Soldat dort bin (die anderen paar sind gerade nicht da), weiß keiner so richtig, wie das richtige Vorgehen ist.

Zivil (bin Wiedereinsteller) wär ich zum Arzt gegangen und hätte eine Krankschreibung bekommen. Aber wie läuft das militärisch?
Ich habe im SanVZ angerufen: dort hieß es, das würde im Nachgang per Sonderurlaub geradegezogen, aber genau konnte mir da gestern auch keiner was sagen.

Weiß jemand, wie das richtige Vorgehen ist?
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