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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 19. Dezember 2020, 19:27:22 »

Gibt´s immernoch. Nur in diesem Fall liegt wohl ein ziemlich blödes Timing vor.
Autor: NicW
« am: 19. Dezember 2020, 18:53:10 »

Wir hatten während der Eignungsübung ab 07/19 in Altenstadt sogar ne Woche Urlaub im August das wir von unseren Stunden runter kommen. Ob das immernoch so ist und in jedem FA/UA Btl. weiß ich leider nicht.
Autor: Ralf
« am: 16. Dezember 2020, 16:34:30 »

Beginn der EÜ verschieben ich denke das ist auch keine gängige Praxis ? Oder wie sind da die Erfahrungswerte?
Mglw. wird die Einplanung zurückgenommen und ein anderer Bewerber bekommt den DP, denn damit wird ja später eine Vakanz um mind. x Monate produziert. Das kommt auf den Einzelfall an. Schriftlich an das KarrC Bw rantreten m.d.B. um Prüfung, ob der Dienstantritt verschoben werden. Einstiegsausbildungen finden ja je nach TSK auch monatlich statt. Wenn der Einstieg bspw. bei der Luftwaffe in Heide wäre, könnte man um einen Monat verschieben, das ist idR kein Problem.
Aber: nur schreibenden Menschen kann geholfen werden.
Autor: KlausP
« am: 16. Dezember 2020, 15:55:47 »

Während der EÜ geht man auf keinen weiteren Lehrgang.
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2020, 15:54:30 »

Wenn Du antritts und auf einen Lehrgang gehst, wirst Du KEINEN Urlaub bekommen, eine Verlängerung der EÜ steht damit nicht zur Debatte.
Autor: bauer3344
« am: 16. Dezember 2020, 15:44:18 »

Beginn der EÜ verschieben ich denke das ist auch keine gängige Praxis ? Oder wie sind da die Erfahrungswerte?
Die  Verlängerung um weitere 4 Monate kommt jederzeit in Betracht, oder braucht man dort die Kulanz der Ei hrit ?
Beste Grüße
 
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2020, 11:33:34 »

Zwei naheliegende Optionen:

- Plan auf 1 / 2 Tage Urlaub ändern.
- Beginn der EÜ verschieben.
Autor: Ralf
« am: 16. Dezember 2020, 11:21:57 »

Aber Achtung, bei Verlängerung der EÜ (außer aus gesundheitlichen Gründen), fällt der Arbeitsplatzschutz weg.
Autor: KlausP
« am: 16. Dezember 2020, 09:38:53 »

Die Eignungsübung kann auf Antrag der Einheit oder des Soldaten einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden. Das wird aber bestimmt nicht vor Ihrem Dienstantritt passieren und der Einplaner hat damit mMn überhaupt nichts zu tun
Autor: bauer3344
« am: 16. Dezember 2020, 09:25:25 »

Danke für die Rückantworten, ich werde dann Mal mit meinen Einplaner sprechen . Ich dachte da an ca 7 Tage Urlaub damit das gröbste Überstanden ist . Grundsätzlich kann ich dann den Lehrgang wiederholen ( also kann man durchfallen) oder werde ich einfach innerhalb dieser 4 Monate Probezeit entlassen bei nicht kompletter Teilnahme oder durchfallens? I
Gruß
Autor: tank1911
« am: 15. Dezember 2020, 11:09:37 »

Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG): 1 Arbeitstag

(gem. ZDv A-1420/12 Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung, respektive § 21 (1) SUrlV)
Autor: BulleMölders
« am: 15. Dezember 2020, 10:57:19 »

Da ist die Eignungsübung nicht das Problem. Eher das es sich dabei um einen Laufbahnlehrgang handelt.
Stellt erstmal die Frage, wie lange Sie Urlaub haben wollen. Nur mal eben 1 oder zwei Tage zur Entbindung dürfte wahrscheinlich kein Problem sein.
Längere Zeit auf einem Laufbahnlehrgang zu fehlen, dürfte nicht so gut kommen, da man schnell Gefahr läuft den Lehrgang nicht zu bestehen und ihn wiederholen zu müssen, was natürlich für die weitere Laufbahn nicht förderlich ist.
Autor: F_K
« am: 15. Dezember 2020, 10:51:55 »

Glüchwunsch.

Auf Lehrgängen gibt es grundsätzlich keinen Urlaub.

Der Sonderurlaub zur Niederkunft wird natürlich gegeben werden (2 Tage?), den Umstand bei Dienstantritt dem DV mitteilen.
Warum sollte das negativ gewertet werden?
Autor: tank1911
« am: 15. Dezember 2020, 10:51:18 »

Die Wirkung, die das mit sich bringt, ist personenabhängig und soll nichts zur Sache tun. Sie können ja nichts dafür.

Die Chancen für eine Beurlaubung stehen schlecht, bzw. Ihnen muss kein Urlaub gewährt werden. Während eines Lehrgangs sind die Hürden für eine Nicht-Gewährung sehr niedrig. Praktisch gesehen, können Sie den Lehrgang mit mehreren Wochen oder Tagen Fehlzeit auch gar nicht erfolgreich absolvieren.

Davon abgesehen steht Ihnen Sonderurlaub für den Tag der Niederkunft Ihrer Frau zu. 

Ich würde Ihnen raten, sich frühzeitig mit Ihrem Einplaner und/oder Ihrer Einheit in Verbindung zu setzen, den Sachverhalt zu schildern und mögliche Lösungen zu eruieren.
Autor: bauer3344
« am: 15. Dezember 2020, 10:30:35 »

Moin zusammen,
ich habe mal eine ganz speziell frage, ich werde zur Eignungsübung für 4 Monate ab Monat 07 gehen als Saz 12 Feldwebellaufbahn.
Nun habe ich die freudige Botschaft bekommen das meine Frau das zweite Kind in sich trägt und Entbindung wäre quasi ab Monat 7 (genau da wo die Eignungsübung anfängt) ich werde zuerst den ULG 1 machen. Wie stehen nun die Chancen dort beurlaubt zu werden etc. ? Und wie wird das wirken gleich am Anfang kann mir das im Zweifel negativ ausgelegt werden?
Wie sind da eure Erfahrungen? Was muss ich wo melden?
Beste Grüße
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