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Zusammenfassung

Autor: KarlGustav
« am: 29. Oktober 2021, 22:55:01 »

Letztes Update zu mir:

Ich habe heute meine Bewerbung zurückgezogen.

Zu den Gründen? Ich habe im meinem zivilen Job eine sehr großzügige Homeoffice-Regelung und musste diese Woche zum ersten Mal nach 1,5 Jahren wieder drei Tage die Woche ins Büro. Das ist mir schon schwergefallen. Die Vorstellung 5 Tage wieder ins Büro zu pendeln bei doppelter Wegstrecke und weniger Geld, überzeugte mich nicht auch wenn ich gerne Dienst für mein Land geleistet hätte.

Aktueller Stand:
Mit dem Referatsleiter hätte ich demnächst ein Vorort-Termin gehabt, die Telefoninterview haben von beiden Seiten aus gepasst.
Die Sicherheitsüberprüfung ist noch am Laufen. Man bot mir für die Übergangszeit eine ÖD-Stelle an was ich natürlich ablehnte. Nach Prüfung meines Lebenslaufes hat mir BAPersBw eine A14 Stufe 5 oder 6 in Aussicht gestellt.
Autor: KingMORe
« am: 09. August 2021, 09:39:54 »

Update bei mir: Ich bin, wie erwartet, in sehr ähnliche Probleme wie Grobster gelaufen.

Ich hatte nie ein Zwischenzeugnis, deshalb habe ich bei meiner Bewerbung nur meinen Arbeitsvertrag hingeschickt.

Deshalb könnte ich nur als Arbeitsnehmer eingestellt werden, was für mich aber keine Option ist. Jedenfalls nicht 2,5 Jahre lang. Gerade habe ich mit der BW telefoniert und meine Einstellung auf den 01.04.2022 verschoben.

(Wörtlich: "Es ist uns eigentlich egal, wann sie anfangen.")

Bis dahin kann ich ein Zwischenzeugnis beantragen und es von der BW prüfen lassen. Wird es anerkannt, fange ich dann zum 01.04.2022 an, wird es dann immer noch komplett abgelehnt, dann komme ich eben nicht.
Autor: Grobster85
« am: 26. Juli 2021, 15:32:15 »

Grobe Vermutung => Personalentwicklungskonzept für Beamte. Das ist aber nicht öffentlich einsehbar, sondern ein "internes" Papier.
Da stehen die Perspektiven ab Einstellung drin und nicht was man vorher gemacht haben sollte.
Master Niveau ist nicht festgelegt. Es gibt keine einheitliche Definition dafür.
Ich bin trotzdem irgendwie über den Ablauf und dem Sachverhalt verwundert. Der Bedarf ist da und es wird grundsätzlich so fern es geht wohlwollend geprüft.
Wenn du nichts schriftliches hast, was wurde dir dann kommuniziert? Hat das BAPers gesagt das du keine Laufbahnbefähigung bekommst oder das BAAINBw?

Mir wurde, wie beschrieben, seitens BAPers kommuniziert, dass meine bisherige Tätigkeit nicht der Wertigkeit der mir nun angebotenen Stelle im HTD entspricht und das BAAINBw daher davon abstand genommen hat, meine bisherig Tätigkeit als Berufserfahrung anzuerkennen. D.h. von der Voraussetzung 2,5 Jahre Berufserfahrung wurden mir 0 Jahre anerkannt. Damit ist die Voraussetzung nicht erfüllt für eine Einstellung als Beamter auf Probe und mir kann nur eine Anstellung im öffentlichen Dienst E13 Stufe 3 angeboten werden.

Daher habe ich den Referatsleiter angerufen, was Ihm den fehlt. Und daraufhin habe ich verbal mitgeteilt bekommen, dass ich keine Führungserfahrung habe und daher nicht qualifiziert bin. Es wäre generell so, dass Stellen im HTD mit Führungsverantwortung verbunden seien und somit Führungserfahrung von Nöten ist. Ansonsten wäre es nur eine Tätigkeit gleichwertig dem gehobenen technischen Dienst.,

Daraufhin habe ich wieder beim BAPers angerufen und gerfagt, wie es denn sein kann, dass man solche Ding nicht weiß. Wenn es eine generelle Anforderung ist, wie mir gesagt wurde, dann kann man das schon in der Ausschreibung definieren oder im Bewerbungsprozess erfragen. Dann hätte ich mir viel Zeit und auch Geld sparen können. Daraufhin wurde ich mich Schweigen bestraft worauf ich mich 2 Instanzen höher habe verbinden lassen. Bringt natürich alles nichts. Man versprach mir das ganze noch einmal zu prüfen. Wird aber nichts ändern.

Mir hat man die Pistole auf die Brust gesetzt mich bis zum 20.07. zu entscheiden, ob ich die angebotene Stelle im Angestelltenverhätnis haben will oder nicht und zwar schriftlich. Daraufhin habe ich fristgerecht mitgeteilt, dass ich die Stelle unter den Voraussetzungen nicht annehmen kann. Wenn die Prüfung dazu führe, dass ich eine Beamter auf Prove Anstellung erhalte könne man sich gerne noch einmal melden.

Das wird natürlich niemals passieren, weshalb ich das Kapitel geschlossen habe.

Ironischerweise ist mir dann am 22.07. der Bescheid für die Sicherheitsüberprüfung zugestellt worden. Ohne Bedenken.

Unterm Strich viel Zeit und Geld für nichts.
Autor: TimoK
« am: 26. Juli 2021, 03:36:46 »

Keiner hier, der dieses Jahr das Auswahlverfahren gemacht hat und mir einige Tipps geben könnte?
Autor: TimoK
« am: 16. Juli 2021, 21:29:18 »

Ich habe mich für die Laufbahnausbildung htD Fachrichtung ITE beworben.
Autor: christoph1972
« am: 15. Juli 2021, 18:19:05 »

Hallo,

Ich bin neu in diesem Forum.
Ich habe mich auf die Laufbahn htD beworben und würde mich jetzt gerne auf das Auswahlverfahren vorbereiten.
Kann mir hier vielleicht jemand Tipps geben?
Weiß auch jemand wie hoch das geklagt während der Laufbahn ist?
Ich habe was von 2300 € gehört.

Vielen Dank

Hilfreich wäre die Angabe, hast Du Dich als Direkteinsteiger beworben oder für die Laufbahnausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst?

Das ist sowohl von der Besoldung her als auch vom Ablauf etwas unterschiedlich.
Autor: TimoK
« am: 15. Juli 2021, 03:25:32 »

Hallo,

Ich bin neu in diesem Forum.
Ich habe mich auf die Laufbahn htD beworben und würde mich jetzt gerne auf das Auswahlverfahren vorbereiten.
Kann mir hier vielleicht jemand Tipps geben?
Weiß auch jemand wie hoch das geklagt während der Laufbahn ist?
Ich habe was von 2300 € gehört.

Vielen Dank
Autor: christoph1972
« am: 05. Juli 2021, 12:07:52 »

Heute morgen gefunden. Es sollte eigentlich eine VwV zur BLV geben. Für den ungeübten Leser, eine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung. Da dürften sich Hinweise finden lassen.
Autor: KarlGustav
« am: 02. Juli 2021, 20:43:00 »

Also ich habe am Mo meine Amtsarztuntersuchung und meine Unterlagen werden ebenfalls untersucht um abzuschätzen wo ich eingestuft werde. Seitens BAPers wurde auf A14 hingedeutet nur bei der Erfahrungsstufe sind Sie am Prüfen wieviele Berufsjahre seit Abschluss denn auf Master-Niveau vergangen sind. Das kann dann durchaus zwischen Erfahrungsstufe 2 und 6 landen je nach Bewertung. Wurde mir zumindest gesagt.

Dazu dient eben das Blatt der Tätigkeitnachweise. Ich habe z.B. alle Lohnsteuerbescheide seit Master mit eingereicht. Die Gehaltshöhe wäre ein Hinweis auf eine Vergleichbare Tätigkeit zu einer gehobenen Diensttätigkeit. Grundsätzlich sollte alle die Frage ans BAPers lauten:

Wie ich kann ich es Euch möglichst einfach machen aus meiner zivielen Laufbahn abzuleiten, dass ich auf A13-Niveau gearbeitet habe.

Einmal googlen nach "Dienstpostenbeschreibung Referent" hilft zum Beispiel auch. Da kann man dann lesen was so ein Referent typischerweise für Aufgaben hat, das muss man dann nur noch in seinem Tätigkeitszeugnis finden bzw. als formlose Erklärung nachweisen.

Es lohnt sich auch ins Gesetz zu schauen. Kinderbetreuungszeiten werden z.B. auch angerechnet.
Autor: Nachtmensch
« am: 02. Juli 2021, 13:54:49 »

Grobe Vermutung => Personalentwicklungskonzept für Beamte. Das ist aber nicht öffentlich einsehbar, sondern ein "internes" Papier.
Da stehen die Perspektiven ab Einstellung drin und nicht was man vorher gemacht haben sollte.
Master Niveau ist nicht festgelegt. Es gibt keine einheitliche Definition dafür.
Ich bin trotzdem irgendwie über den Ablauf und dem Sachverhalt verwundert. Der Bedarf ist da und es wird grundsätzlich so fern es geht wohlwollend geprüft.
Wenn du nichts schriftliches hast, was wurde dir dann kommuniziert? Hat das BAPers gesagt das du keine Laufbahnbefähigung bekommst oder das BAAINBw?
Autor: christoph1972
« am: 02. Juli 2021, 13:29:22 »

Grobe Vermutung => Personalentwicklungskonzept für Beamte. Das ist aber nicht öffentlich einsehbar, sondern ein "internes" Papier.
Autor: Grobster85
« am: 02. Juli 2021, 10:22:53 »

Natürlich hat mir das keiner schriftlich mitgeteilt.

Die beim BaPers haben darauf verwiesen, dass Sie nur die Rückmeldung vom BAAINBw erhalten, ob die fachliche Eignung vorliegt oder nicht. Aber eine Begründung nicht. Diese wird auch nicht gewollt, da sie als Personaler keine technischen Themen bewerten können.

Daher war es mir ja ein Anliegen persönlich mit einem zu sprechen, der an der Stellungnahme beteiligt war. Allerdings natürlich nur telefonisch.

Das Arbeitszeugnis ist korrekt formuliert, es wird natürlich keine Personalführung erwähnt, weil ich zu keinem Zeitpunkt ein disziplinarischer Vorgesetzter für jemanden war.

Die Frage ist natürlich, was bedeutet "auf Master-Niveau". Was sind die Kriterien?
Autor: Nachtmensch
« am: 02. Juli 2021, 09:51:26 »

Hallo Zusammen,
Ich habe noch einmal den Referatsleiter kontaktiert der, zusammen mit seinem Team, meine Qualifikationen bewertet hat. Mir wurde keine Berufserfahrung anerkannt, da ich keine Führüngstätigkeit nachweisen konnte. Der höhere technische Dienst sei im Vergleich zum gehobenen technischen Dienst mit Führungsaufgaben verbunden. Daher wird diese Erfahrung eingefordert. Und zwar muss man disziplinarischer Vorgesetzter sein.
Hat man dir das schriftlich mitgeteilt, das dir die Führung von Mitarbeitern fehlt? Ich kann diese Begründung aus meiner Sicht nur schwer nachvollziehen und halte die ohne weitere Kenntnisse vom Sachverhalt zu haben für sehr gewagt. Gleichwohl wird das Arbeitszeugnis geprüft ob du auf Master Niveau gearbeitet hast. Vielleicht ist das Arbeitszeugnis unfreiwillig falsch formuliert worden.
Autor: Ralf
« am: 02. Juli 2021, 09:41:00 »

Ein wenig weniger Polemik hätte deinen Beitrag gut getan. Warum kann man nicht sachlich bleiben?

Zitat
in der BW ist keine Beschwerdestelle installiert.
Und https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/wehrbeauftragter-697722
ist zwar nicht "Bw" aber trotzdem eine Beschwerdestelle.
Autor: Grobster85
« am: 02. Juli 2021, 09:11:50 »

Hallo Zusammen,

um euch informiert zu halten und weil ich es als äußert wichtige Information erachte.

Ich habe noch einmal den Referatsleiter kontaktiert der, zusammen mit seinem Team, meine Qualifikationen bewertet hat. Mir wurde keine Berufserfahrung anerkannt, da ich keine Führüngstätigkeit nachweisen konnte. Der höhere technische Dienst sei im Vergleich zum gehobenen technischen Dienst mit Führungsaufgaben verbunden. Daher wird diese Erfahrung eingefordert. Und zwar muss man disziplinarischer Vorgesetzter sein.

Generell war es ein gutes Gespräch und der Herr konnte auch nicht nachvollziehen, wieso man mich den gesamten Prozess durchlaufen lässt und erst danach eine fachliche Stellungsnahme einfordert.

Ich werde jetzt noch einmal beim BaPers mit dieser Info vorstellig werden und a ordentlich meinen Frust herauslassen. Wenn es ein hartes Kriterium ist, dass man disziplinarischer Vorgesetzter gewesen sein muss, um direkt als Beamter im höheren technischen Dienst eingestellt zu werden, wieso steht das nicht als Anforderung in der Stellenausschreibung? Wieso wissen die Kollegen im Karriere-Center nichts davon? Wieso wissen die Kollegen beim Assessment Center nichts davon?

Hätte man mich nur ein einziges Mal danach gefragt hätte ich mir viel Aufwand ersparen können. Ich habe viel Geld für beglaubigte Kopien ausgegeben, Zeit investiert um zig Formulare auszufüllen, Überstunden investiert um zum Assessment oder zur medizinischen Unteruchung zu fahren. Zeit, die ich mit meinen Kindern hätte verbringen können. Das wäre alles nicht nötig gewesen, hätte man nur ein einziges Mal gefragt, ob ich Führungserfahrung habe. Zusammen mit dem satz, wenn nicht, dann nur als Angesteller für min. 2,5 Jahre. Dann wäre das Thema sofort für mich durchgewesen.

Ich suche nur verzweifelt nach einer Anlaufstelle um mich darüber zu beschweren, um nachfolgenden Bewerbern evtl. vor der gleichen Inkompetenz und Intransparenz zu bewahren. Meine erste Idee war die Wehrbeauftragte, aber die ist nur für Soldaten zuständig. Kennt jemand eine passende Anlaufstelle? Ich habe bereits beim BaPers gefragt, in der BW ist keine Beschwerdestelle installiert. Das wundert mich nicht, da diese wahrscheinlich total überlastet wäre.

Lessons learned: Fragt genau die Anforderungen ab und lasst euch nicht abspeisen mit irgendwelchen Ausreden. Das kann euch Zeit und Geld sparen.
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