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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 19. Dezember 2021, 21:49:28 »

Volle Zustimmung

Deswegen habe ich ja die Klausur genutzt, um mal 2 Wochen völlig abstinent zu sein.

Im Einsatz hatte ich durchaus den  Eindruck, dass der eine oder andere vielleicht etwas viel zu sich nimmt - aber es war wohl noch im tolierrierbarem Rahmen - wenn auch nicht mehr gesund.
Autor: Deepflight
« am: 19. Dezember 2021, 19:12:29 »

@F_K genau, dass find ich ja in Ordnung. Mir gehts um die übermäßige Sauferei in der IU und dann das Trinken im Einsatz abseits der "Wieviel-Dosen-auch-immer"-Regeln.

Wenn jemand zuhaus jeden Abend 12 Hülsen zündet und im Einsatz mit null zurecht kommt ists mir auch recht, wenngleich ich schon der Meinung bin das es nicht gut ist wenn man jeden Abend Alk trinkt
Autor: F_K
« am: 19. Dezember 2021, 18:45:44 »

@ Deepflight:

Einiges ist zweifelsohne richtig - aber:

- in den zwei Wochen isolierte Unterbringung habe ich genau "null" Alkohol getrunken und nur das frei zur Verfügung stehende Wasser konsumiert.
- Im Einsatz (gut, hier zuletzt KFOR) war (Leicht) Bier verfügbar, und da habe ich, nach dem Sport, auch regelmäßig getrunken.

Beides ist / war legal und der Befehlslage entsprechend.
Autor: Deepflight
« am: 19. Dezember 2021, 18:08:51 »

Der war gut!

Ich persönlich find die Diskussion auch ermüdend und um ehrlicj zu sein habe ich bei meinen bisherigen Einsätzen den Aufwand der betrieben wird, um doch an mehr als die erlaubte Menge Alkohol zu kommen als verwunderlich wahrgenommen.

Wie schon geschrieben wurde sind die Regeln, wieviel und was an Alkohol erlaubt ist an die Bedrohungslage angepasst, weil es halt im schlimmsten Fall sonst tödlich enden kann.

Wenn ich dann sehen wie kreativ so mancher wurde der offensichtlich ein Problem ohne Alkohol hatte, war schon traurig.
Und auch wenn es jedes Mal, wo ich es mitbekommen habe, früher oder später die entsprechende Antwort des Disziplinarvorgesetzten gab, hat mich das Verhalten dieser "Kameraden" immer sehr erbost.

1.) Weil es kameradschaftlich unter aller Sau ist, zum einen weil man sich was rausnimmt was eigentlich verboten ist, zum anderen weil man alle die es mitkriegen in die Zwickmühle bringt es zu melden oder durch Schweigen "mitschuldig" zu werden.

2.) Weil -sofern die Leute repatriiert wurden- irgendwo in Deutschland ein armer Tropf ausserhalb der Planung innerhalb kürzester Zeit in den Einsatz musste. Hab mir selbst auf so eine Art mal einen Einsatz gefangen und mit 2 Wochen Vorwarnzeit verlegt für die verbleibenden 3.5 Monate des Kameraden. Fand meine im 6. Monat schwangere Frau deutlich uncool.

3.) Weil man es vorher weiß, wie im Einsatz die Regelungen sind. Und wenn ich weiß das ich ein Problem habe wenn ich nicht jeden Abend 3 Hülsen zünden kann, sollte man sich vielleicht mal an die "Pflicht zur Gesunderhaltung" erinnern und ein Gespräch beim San und KpFw / KpChef suchen...dann hat man nämlich ein größeres Problem.

An der Stelle muss ich leider auch mal Kritik an dem Personal loswerden, dass die Quarantänehotels für Einsatzgänger betreibt.
Wenn man als "Insasse" schon mitkriegt, dass da Leute mit 4 Kästen Bier für 2 Wochen einziehen oder der dezBesch jeden zweiten Abend in der Nachbarstube nen Kasten Bier vorbeibringt stelle ich mir die Frage, ob die Kameraden dort nicht auch ggf. auch an entsprechender Stelle (Chef) eine Meldung machen sollten.
Autor: schlammtreiber
« am: 16. September 2021, 13:03:13 »

Vermutlich Soldatenwallfahrt Lourdes. Erst nachdem das Wasser wundersam zu Wein gewandelt wurde, durfte getrunken werden. So verstehe ich als guter Katholik das  ;)
Autor: Ralf
« am: 29. August 2021, 19:13:42 »

Einsatz in Frankreich? In den 80er Jahren?
Nicht dass der Wein heute noch durch Wasser vertauscht wird.
Autor: Alter_Mann
« am: 29. August 2021, 19:07:10 »

Hallo zusammen. Ich kenne den Einsatz so, daß der Veterinär Wasserverbot aussprach. Aber Wein erlaubte. Frankreich irgendwann in den 80er Jahren
Autor: jk3
« am: 12. Juli 2021, 23:15:47 »

Aufgrund von Corona und den entsprechenden Schutzmaßnahmen ist es eh seit über einem Jahr nicht möglich die Liegenschaft zu Verlassen und in Geschäfte, Tankstellen oder Verkaufsstellen zu gehen.
Die Strafe für ein Vergehen orientiert sich in der Gegend von einem Monat AVZ.

Die einzige Möglichkeit sich vor Ort mit Waren für den persönlichen Bedarf einzudecken, ist der Marketender im Camp - und da gibts Bier mit max. 0,05% Alcohol.
Man kann also nichts kaufen und auch die Feldpost ist angewiesen, Verstöße zu melden.

Die Argumentation (KasKdt LTU) hat Alkohol in der Liegenschaft verboten, ist soweit richtig. Davon ab kann man diese Liegenschaft wie gesagt nicht verlassen und es ist 24/7 Dienst,
da jederzeit eine Alarmierung kommen kann.

Von daher - wer mit Alkohol ein Problem hat, wird insbesondere in Rukla nicht glücklich.
Autor: MikeEchoGolf
« am: 09. April 2021, 16:50:46 »

@KlausP:

Grundsätzlich habe ich mit solchen Grundsatz“diskussionen“ kein Problem,
im Einsatz sind solche ermüdenden Einlassungen u.U. tödlich.
Autor: KlausP
« am: 09. April 2021, 16:42:37 »

Sind wir also wieder bei einer verschwurbelten sogenannten Grundsatz“diskussion“ angekommen.
@MEG - es bringt (leider) mal wieder nichts.
Autor: MikeEchoGolf
« am: 09. April 2021, 16:27:03 »

F_K:

"aber dann gibt es zu viele Vorfälle mit Waffen / Munition .. machen wir nicht"
Dann wurde der Ktgt-Fhr hier falsch beraten. Mein damaliger Ktgt-Fhr hat entschieden, dass
Ausbildungsmängel sofort konsequent abzustellen zu sind. So wurde im Einsatz für jeden zusätzlich
Wa Ausbildung befohlen.

Im Gegensatz dazu kann ein erhöhter Alkoholkonsum eben nicht als "Ausbildungsmängel" abgetan werden.

Was Schmuggel betrifft: Das ist keine Grundlage meine Lagefestellung. Denn nur weil es Schmuggel geben könnte,
kann ich meine Befehlsgebung daraus ausrichten.

Das Trinken von Alkohol ist nicht einsatzrelavant - das Gegenteil möge man mir aufzeigen.
Autor: F_K
« am: 09. April 2021, 14:53:37 »

@ MEG:

Trotz strenger Regelung bei z. B. den US Kameraden (mit Rationcard, Ausgabe nur gegen Karte), hat es dort Fehlverhalten gegeben - weil auch dann gegen Befehle verstoßen wird (da gab es dann z. B. "Schmuggel").
.. oder auch "Druckbetankung" bei völliger Ignoranz der dann zwingenden Folgen .. echt merkwürdig.

Dienstaufsicht gedeutet, genau wie Strafverfolgung, nicht, dass jegliches Fehlverhalten verhindert wird - sondern nur, dass die Entdeckungswahrscheinlich so hoch gehalten wird, dass das Delikt unter einer gewissen Schwelle bleibt.

Ansonsten: Ja, der Ktgt-Fhr trifft so seine eigenen Entscheidungen - wenn z. B. der S2 / MilSichhOffz FACHLICH dazu rät, mehr Personal zu bewaffnen (um sich gegen mögliche Anschläge besser verteidigen zu können), dann kann er sagen "Ja, gute Idee, aber dann gibt es zu viele Vorfälle mit Waffen / Munition .. machen wir nicht".

Meine Einschätzung / persönliche Meinung bleibt, dass bei geringer / nicht vorhandener Gefährdungslage (bzw. geringer "Bewaffnung") ein Verbot des Konsum von Alkohol nicht angemessen ist - andere Offiziere mögen da zu anderen Einschätzungen kommen.

Wenn diese Offiziere mir dann vorgesetzt sind, und mir Befehle geben, folge ich diesen natürlich.
Autor: MikeEchoGolf
« am: 09. April 2021, 14:43:20 »

@F_K:

Jederzeit Dienstaufsicht zu führen ist nicht möglich - ein generelles Alkoholverbot schon.

Im Einsatz geht es immer um Ressourcen - diese nicht nicht unendlich - personelle Ressourcen
haben also irgendwann ihre Grenzen.

So haben repatriierte Soldaten erhebliche "Folgekosten" - diese immer bedenken.

Über "grob unverhältnismäßig" kann ein Ktgt-Fhr nur Lachen.
Autor: F_K
« am: 09. April 2021, 14:20:06 »

@ MEG:

Dafür gibt es Dienstaufsicht / Polizei - nur weil Einzelne zu schnell / unvernünftig fahren, wird es NICHT verboten - dies wäre grob unverhältnismäßig.

@BSG1966:

Da gehe ich voll "mit".

Da wo NÖTIG, kann / soll / muss der Konsum verboten sein (und ist es ja auch - Regelungen für MKF usw.).

Da wo möglich, ist meistens eine 2 Dosen Regelung oder ähnliches sinnvoll.
Autor: MikeEchoGolf
« am: 09. April 2021, 14:00:07 »

Gegenfrage:
Warum soll wegen Verstößen einzelner etwas generell verboten werden?

KFZ Verkehr (die Fahrer) töten jedes Jahr Tausende Menschen - bleibt aber, selbst zum "Spass" erlaubt.

Weil "Einzelfälle" halt sehr schlecht kontrolliert werden können.

Und in AfG gab es davon schon recht viele "Einzelfälle", von der Rekonstruktion eines ganzen Kiefer (unglücklich besoffen in einem Graben gefallen) bis hin zu über 3,0 Promille eines weiblichen Nato-Verbündeten, sowie in jedem Ktgt 2 - 5 Repatriierungen wegen unsoldatischem Verhalten ggü Vorgesetzten, aufgrund übermäßigen Alkholkonsum.
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