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Zusammenfassung

Autor: PUZZLE
« am: 21. September 2021, 12:53:31 »

Werde ich so machen, wahrheitsgemäß antworten.

Vielen Dank.
Autor: F_K
« am: 21. September 2021, 12:46:40 »

@ Puzzle:

Zum Wording - es wurde ein Strafverfahren gegen Dich geführt - das Ermittlungsverfahren war vorgelagert.

Du bist damit durch diese Tat nicht vorbestraft, hast aber nach Deiner Aussage eine Straftat begangen - dies solltest Du so auch darstellen, ebenso, wie die Lehren, die Du daraus gezogen hast ...

Viel Erfolg mit Deiner Bewerbung.
Autor: PUZZLE
« am: 21. September 2021, 12:30:43 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die BW hat natürlich Kenntnis davon, dass ein Ermittlungsverfahren geführt wurde und dieses eben auch eingestellt wurde.

Na ja, wie soll ich dazu stehen, ich habe Betäubungsmittel erworben, um es eben auszuprobieren.
Im Nachhinein klingt das ganze noch viel dümmer. ???

Dieses Weshalb ist eben mit dem Selbstversuch zu rechtfertigen, damit gibt sich allerdings in meinen Gedanken kein Psychologe oder Prüfoffizier zufrieden.

Eventuell relevant ist, dass ich schon einmal einen 12-monatigen FWD vor ca. 5 Jahren begonnen und auch abgeschlossen habe.
Nach dieser Zeit habe ich eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik abgeschlossen und wollte nun gerne in den Dienst der Fachunteroffiziere.
Autor: F_K
« am: 21. September 2021, 12:23:35 »

Gegenfrage:

- Hat die BW nun Kenntnis von dem Strafverfahren?

- Wie stehen Sie zu der Tat?

- Die Frage, ob Sie eine Rechtfertigung für Ihre Tat sehen (wieso, weshalb, warum), könnte weshalb für eine Einstellung wichtig sein?
Autor: KlausP
« am: 21. September 2021, 12:17:27 »

Zitat
… Nun zu meiner Frage, denken sie, dass der Psychologe sowie der zuständige Prüfoffizier mitgeteilt bekommen, dass ein Verfahren gegen mich lief und mich somit dazu befragen? …

Ja.
Autor: PUZZLE
« am: 21. September 2021, 12:08:16 »

Guten Tag,

ich habe kurz nach meiner Bewerbung bei der Bundeswehr ein schreiben der Kriminalpolizei bekommen, indem mir mitgeteilt wurde das wegen verstoß gegen das BtMG, § 29 (Erwerb von BtMG) ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft.
Das Ganze habe ich natürlich direkt der zuständigen Stelle der Bundeswehr gemeldet, dort sagte man mir, dass erstmal abwarten angesagt sei.
Nachdem dann ca. 4 Wochen Papierkrieg zwischen der Staatsanwaltschaft und meinem Anwalt vorbei waren kam die Erlösung, Verfahren eingestellt gegen Geldauflage (§ 153a StPO).
Das Urteil, indem festgehalten wurde, dass nach § 153a StPO eingestellt worden ist, ist natürlich bei der Bundeswehr vorgelegt worden.

Nun zu meiner Frage, denken sie, dass der Psychologe sowie der zuständige Prüfoffizier mitgeteilt bekommen, dass ein Verfahren gegen mich lief und mich somit dazu befragen?

Ehrlich gesagt kann ich mir bisher keine plausible Rechtfertigung Zusammendenken. Wieso, Weshalb, Warum.

Freundliche Grüße
Puzzle
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