Autor: StOPfr
« am: 03. September 2015, 10:24:11 »Als (noch) Ehefrau dürftest du aber vermutlich durchaus ein gewisses Auskunftsrecht haben, wenn du den richtigen Personen die richtige Frage stellst.
...und das könnte sogar die Schwiegermutter sein, die in einem schwachen Moment vielleicht noch den Namen des Krankenhauses herausrückt .