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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Pericranium am 14. April 2014, 15:42:00

Titel: Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Pericranium am 14. April 2014, 15:42:00
Hallo Leute,
ich wende mich mit einer Frage an euch, welche ich mir selber nicht beantworten konnte.
Grundsätzlich ist die Arbeit als Ehrenamtlicher (in meinem Fall im Rettungsdienst) ja genehmigungspflichtig.

Nun zu meiner Frage:
Wie viele Stunden darf man denn pro Woche ehrenamtlich arbeiten?
Gilt da auch die Grenze von 8 Stunden?

Und gilt die Grenze auch für Soldaten die beurlaubt sind wie z.B. SanOA?
Ich habe, während der vorlesungsfreien Zeit, mehr Zeit als ein Soldat, welcher seinem Tagesdienst nachgeht und würde deshalb auch gerne mehrmals die Woche arbeiten.

Ich danke euch!
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: wolverine am 14. April 2014, 15:49:12
Die 8 Stunden sind ein Anhalt. Alles entscheidet der Disziplinarvorgesetzte. Wenn der Dienst oder die Studienleistung darunter leiden, können auch 8 Std. zu viel sein.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Pericranium am 14. April 2014, 15:52:25
Die 8 Stunden sind ein Anhalt. Alles entscheidet der Disziplinarvorgesetzte. Wenn der Dienst oder die Studienleistung darunter leiden, können auch 8 Std. zu viel sein.

Also würde mir die Nebentätigkeit halt einfach verboten werden, wenn ich die 8 h überschreite?
Mir geht es nur darum, dass disziplinarrechtlich alles i.O. ist.
Nicht, dass ich plötzlich ein Disziplinarverfahren o.Ä. am Hals habe, wenn ich z.B. 4 Wochen lang einmal pro Woche 12 h arbeite.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: F_K am 14. April 2014, 15:55:44
Zitat
Grundsätzlich ist die Arbeit als Ehrenamtlicher (in meinem Fall im Rettungsdienst) ja genehmigungspflichtig.

Zitat
Also würde mir die Nebentätigkeit halt einfach verboten werden, wenn ich die 8 h überschreite?

Nein - wenn der DV der Ansicht ist, dass der Dienst darunter leidet, gibt es keine Genehmigung.

Unabhängig davon: Ehrenamt (völlig ohne Kohle) oder "Arbeit" (gegen Entgeld)?
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: dunstig am 14. April 2014, 15:57:12
Gilt eine solche Einschränkung eigentlich auch beim (unvergüteten) Ehrenamt in Vereinen? Ich bin in einigen Vereinsvorständen aktiv und gebe neben dem Studium über die Kirche kostenlose Nachhilfe für sozial Benachteiligte. Dafür bringe ich auch während der Vorlesungszeit wesentlich mehr Zeit als 8 Stunden in der Woche auf (würde so auf 10-14 Stunden pro Woche tippen). Habe bisher immer gedacht, dass die Genehmigung des DV nur bei entsprechenden Nebentätigkeiten vonnöten ist?
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: turbotyp am 14. April 2014, 15:58:42
Wobei Ehrenämter nur anzeigepflichtig und nicht genehmigungspflichtig sind.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: wolverine am 14. April 2014, 15:59:11
Nein; der Disziplinarvorgesetzte kann genehmigen oder versagen! Dabei ist entgeltliche Nebenbeschäftigung von nicht mehr als 8 Stunden der Maßstab. Man kann ausnahmsweise mehr genehmigen aber auch bei weniger versagen.

Dabei spielen dienstliche Interessen eine Rolle und auch die beantragte oder angezeigte Tätigkeit. Bei ehrenamtlicher, sozialnützlicher Arbeit würde ich einen großzügigeren Maßstab anlegen. Aber ich bin hier nicht der Entscheider. Also zeigen Sie das Ihrem DV an und beantragen den Dienst; evtl. auch eine maximale Anzahl von Diensten. Dann ist sicher alles im grünen Bereich.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: wolverine am 14. April 2014, 16:02:22
Wobei Ehrenämter nur anzeigepflichtig und nicht genehmigungspflichtig sind.
Öffentliche Ehrenämter; vgl. § 20 Abs. 1, S. 3 Soldatengesetz
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Pericranium am 14. April 2014, 16:03:13

Nein - wenn der DV der Ansicht ist, dass der Dienst darunter leidet, gibt es keine Genehmigung.
Das weiß ich. Ich meinte es so, dass der DV auf jeden Fall über die Genehmigung entscheiden muss.
Es gibt ja nämlich auch Sachen die nur anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig sind.

Unabhängig davon: Ehrenamt (völlig ohne Kohle) oder "Arbeit" (gegen Entgeld)?

Ehrenamt unentgeltlich (SanDienste bei Festen etc.) und entgeltich ( 50 € pro Schicht).
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: wolverine am 14. April 2014, 16:05:11
Leute, lest Euch doch den Paragrafen (http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20.html) durch. Es ist - bis auf Exoten - fast alles genehmigungspflichtig. Und wenn Ihr schon Sicherheit haben möchtet, dann beantragt doch einfach und wartet das Ergebnis ab.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: F_K am 14. April 2014, 16:11:40
Zitat
( 50 € pro Schicht).

50 Euro pro Schicht ist kein Ehrenamt (im eigentlichen Sinn) sondern entgeltliche Arbeit.

Da würde ich regelmäßig mehrere Schichten pro Woche untersagen (Your DV may vary).
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: ulli76 am 14. April 2014, 17:48:12
Ein Student mag zwar mehr Freiheiten haben als ein Soldat mit regulärem Tagesdienst.
Jedoch soll der Student ja außerhalb der Vorlesungen lernen und sich auf die Prüfungen vorbereiten. Als SanOA wird man genau dafür bezahlt.
Deswegen sollte man genau schauen, wie viel Zeit ein Ehrenamt in Anspruch nimmt gerade wenn kein dienstliches Interesse an der Tätigkeit besteht. Tätigkeiten im Rettungsdienst bei medizinischem Personal wird oft recht großzügig genehmigt.

Übrigens bedeuten die 8 Stunden kein generelles Verbot für längere Dienste, da die Zeit gemittelt wird.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Pericranium am 14. April 2014, 17:52:58
Ein Student mag zwar mehr Freiheiten haben als ein Soldat mit regulärem Tagesdienst.
Jedoch soll der Student ja außerhalb der Vorlesungen lernen und sich auf die Prüfungen vorbereiten. Als SanOA wird man genau dafür bezahlt.

Ja, das ist mir klar. Ich werde, wenns hochkommt, maximal 2-3 mal pro Woche, ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit (3 Monate im Sommer), arbeiten.


Übrigens bedeuten die 8 Stunden kein generelles Verbot für längere Dienste, da die Zeit gemittelt wird.

Ok, das ist gut zu wissen.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Der Reservist am 26. Februar 2019, 11:32:41
Wie viel Zeit kann der DV denn dem Soldaten beim öffentlichen Ehrenamt neben den Sitzungen einräumen?
Nehmen wir an Soldat X hat regelmäßig eine Sitzung um 17 Uhr, und benötigt ca. eine Stunde Anfahrt. Reicht es dann ihn ab 15:30 vom Dienst zu befreien? Das Gesetz macht es nicht deutlich, aber ich denke dass die inhaltliche Vorbereitung in die Arbeit nicht freistellungspflichtig ist, sondern nach Dienst zu tätigen ist, richtig?
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Andi am 26. Februar 2019, 12:14:06
Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie sowieso völlig geändert. Wöchentliche Dienstzeit als Soldat und Nebentätigkeit dürfen 48h nicht übersteigen. Somit sind für einen Soldaten, der 41h/Woche hat sowieso nur noch maximal 7h/Woche genehmigungsfähig.
Ehrenämter sind hier aber durchaus gesondert zu betrachten, da sie nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind, sondern dem Gemeinwohl dienen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Der Reservist am 26. Februar 2019, 13:02:09
Ok, danke, aber wie sieht das nun aus mit dem Selbststudium?

Und wenn man für die Sitzungen Sonderurlaub gewähren muss ist der doch sowieso nur halbtageweise zu gewähren, richtig?
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: KlausP am 26. Februar 2019, 13:23:50
Es gibt keine halben Urlaubstage. Siehe Soldatenurlaubsverordnung:

Zitat
... Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere Kalendertage fernzubleiben ...

Was Sie meinen wäre Freistellung vom Dienst.
Titel: Antw:Wie viele Stunden pro Woche als Ehrenamt erlaubt?
Beitrag von: Andi am 26. Februar 2019, 17:11:37
Ok, danke, aber wie sieht das nun aus mit dem Selbststudium?

Und wenn man für die Sitzungen Sonderurlaub gewähren muss ist der doch sowieso nur halbtageweise zu gewähren, richtig?

Na ja, was meinst du mit "Sitzung"? Stadtrat? Hamburgische Bürgerschaft?
Bei politischen Ämtern wird der Antrag sowieso durch BAPersBw gesondert beschieden! Im Normalfall wird hier eher mehr, als weniger Zeit eingeräumt. Bei einem Kameraden, der Mitglied im Stadrat seiner Kommune war (ca. 100 km vom Dienstort entfernt) wurde für jeden Tag an dem eine Sitzung des Stadtrates war z.B. Sonderurlaub mit Bezügen gewährt.

Gruß Andi