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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: NicoN85 am 10. Mai 2019, 20:23:13

Titel: Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: NicoN85 am 10. Mai 2019, 20:23:13
Guten tag,

bin zum 01.04. wieder eingestellt.

War vorher SaZ 8 Stuffz A7 Stufe 4.

Jetzt habe ich ein schreiben erhalten das ich vorläufig in Stufe 1 wieder bin.

Ist das ein normaler Akt?

Oder muss ich mir sorgen machen das ich jetzt wieder bei 1 Anfange?

Danke und gruss
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: LoggiSU am 10. Mai 2019, 21:52:41
Ist ganz normal.
Die Erfahrungsstufe wird zunächst temp. auf 1 festgesetzt und dann final neu berechnet. Das kann allerdings dauern. Bei mir waren das damals rund 5-6 Monate.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: BSG1966 am 12. Mai 2019, 13:47:04
Jetzt habe ich ein schreiben erhalten das ich vorläufig in Stufe 1 wieder bin.
[...]

Oder muss ich mir sorgen machen das ich jetzt wieder bei 1 Anfange?

Was genau haben Sie denn an "vorläufig" nicht verstanden?
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: W8TT5 am 24. Mai 2019, 00:10:33
Ist ganz normal.
Die Erfahrungsstufe wird zunächst temp. auf 1 festgesetzt und dann final neu berechnet. Das kann allerdings dauern. Bei mir waren das damals rund 5-6 Monate.

5-6 Monate ist aber auch sehr angenehm. Ich warte nun seit knapp 9 Monaten das sich da mal was tut.
Kameraden haben sage und schreibe 13 Monate auf die Berechnung der Efst gewartet.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Ralf am 24. Mai 2019, 04:43:39
5-6 Monate ist aber auch sehr angenehm. Ich warte nun seit knapp 9 Monaten das sich da mal was tut.
Kameraden haben sage und schreibe 13 Monate auf die Berechnung der Efst gewartet.
Hast du denn mal nachgefragt, wo der Festsetzungsbescheid bleibt?
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: W8TT5 am 10. Juni 2019, 23:12:37
5-6 Monate ist aber auch sehr angenehm. Ich warte nun seit knapp 9 Monaten das sich da mal was tut.
Kameraden haben sage und schreibe 13 Monate auf die Berechnung der Efst gewartet.
Hast du denn mal nachgefragt, wo der Festsetzungsbescheid bleibt?

Bisher nur bei meinem GrpFhr der meinte das kann dauern. Da sonst keiner der Kameraden die mit mir angefangen haben bisher eine Festsetzung haben mache ich mich da noch nicht verrückt. Wollte eigentlich noch bis August warten bis ich mal die entsprechende Stelle Anrufe. Oder sollte ich mir Gedanken machen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2019, 05:16:43
Bitte deinen PersFw sich darum zu kümmern und beim BAPersBw anzurufen. Ansonsten 1-Zeiler schrieben m.d.B. um Überprüfung.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: crashwindow am 13. Juli 2019, 15:05:32
Ich denke nicht, dass dies wirklich so in der Praxis umgesetzt wird  ;)
Wieso sollte man mit Stufe 1 eingestellt werden und nach einem Zeitraum "X" dann in seine richtige bzw. zustehende Stufe überführt werden ?

Es gibt einen Zeitraum zwischen Bewerbung und Personalgespräch mit der BW, sowie einen Zeitraum zwischen Personalgespräch und Einstellungstermin. Bis dahin sollte doch eine Überprüfung der Stufe möglich sein. Darüberhinaus entstehen hier dem Soldaten finanzielle Nachteile. Also da auf jeden Fall nochmal nachhaken.

Beste Grüße!

Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Ralf am 13. Juli 2019, 16:44:53
Zitat
Ich denke nicht, dass dies wirklich so in der Praxis umgesetzt wird  ;)
Wieso sollte man mit Stufe 1 eingestellt werden und nach einem Zeitraum "X" dann in seine richtige bzw. zustehende Stufe überführt werden ?
Doch, so ist das unter bestimmten Voraussetzungen.
Kann die Feststellung der Erfahrungsstufe erst nach der erstmaligen Ernennung in das Wehrdienstverhältnis beschieden werden, weil eine zweifelsfreie Entscheidung z. B. wegen fehlender Nachweise noch nicht möglich ist, gilt die ggf. höhere Einstufung rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Soldat erstmalig ernannt wurde. Er ist in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass er vorbehaltlich der späteren Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird.

Der finanzielle Verlust sind ja nur die möglichen Zinsen für diese Zeit und den Differenzbetrag. Kann man kleinlich sehen, muss man aber nicht. Da muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen. Man bekommt während der Ausbildungszeit ein volles Gehalt, nimmt sich sicherlich auch mal eine arbeitszeitrechtliche "NATO-Pause" raus usw. Ich höre jetzt schon wieder die Stalinisten toben: Blasphemie!
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2019, 16:46:44
Warum sollte die Bundeswehr sowas berechnen, bevor der Soldat seinen Dirnst überhaupt angetreten hat und auf welcher Grundlage? Lehrgänge z.B. werden auch erst nach dem tatsächlichen Dienstantritt geplant. Und welche finanziellen Nachteile entstehen denn dem Soldaten? Ihm wird doch alles korrekt nachgezahlt, wobei die evtl. anfallenden Steuern für den jeweiligen Monat und nicht für die Gesamtsumme der Nachzahlung berechnet wird.

Zitat
... Ich denke nicht, dass dies wirklich so in der Praxis umgesetzt wird ...

Ja, das ist Ihr Fehler. Sie denken, aber Ahnung haben Sie keine.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Tasty am 13. Juli 2019, 17:18:37
Warum sollte die Bundeswehr sowas berechnen, bevor der Soldat seinen Dienst überhaupt angetreten hat ?

Damit der Bewerber entscheiden kann, ob er die Ernennung zu den angebotenen Konditionen annehmen will.
Ist ja nun ein deutlicher Unterschied, ob man mit Stufe 1 oder 5, 7 usw eingestellt wird. Nicht nur jeden einzelnen Monat, auf die gesamte Verpflichtungszeit kommt da eine ganz schöne Summe zusammen.

(Einen Arbeitsvertrag würde auch kaum jemand unterschreiben, wenn der AG sagt "was Sie genau verdienen, erzähle ich Ihnen später mal").
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: crashwindow am 15. Juli 2019, 23:02:47
Danke für Ihre Beiträge,

@Ralf
Im Falle einer positiven Einstellung, wird natürlich die Bewerbung auf Richtigkeit geprüft und die entsprechenden Nachweise über Zeugnisse und Tätigkeiten müssen vorgelegt werden. Andernfalls keine Einstellung. Daher können hier auch keine Unterlagen bei der Einstellung fehlen (eine andere Vorgehensweise wäre doch eher unüblich). Ein Wiedereinsteller hatte i.d.R. zum Zeitpunkte DZE min. Stufe 2 und kann daher nicht bei Wiedereinstellung Stufe 1 erhalten. Aus deinem Beitrag bezüglich:

"....Er ist in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass er vorbehaltlich der späteren Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird...,"

soll man jetzt schließen, dass wenn kein schriftlicher/mündlicher Hinweis erfolgte, dies ein Beschwerdegrund ist ?


@KlausP
Ihre vielen Forenbeiträge zeigen, dass Sie ein hohes Detailwissen haben, aber in diesem Thema fehlen Ihnen anscheinend die Zusammenhänge.
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber (vor Einstellung) ein umfassendes Bild von seinem Arbeitnehmer haben. Dies umfasst auch seine Erfahrungen in allen bzw. einschlägigen Tätigkeiten. Auf dieser Grundlage wird dann ein Gehalt bestimmt (im Falle der BW Bessoldungsgruppe) und Erfahrungsstufe. Ihr angeführtes Beispiel hinsichtlich keiner finanziellen Nachteile ist leider falsch. Verschiebt sich eine Nachzahlung in ein anderes Steuerjahr als das Jahr der Einstellung, greift ein anderer Steuersatz und es kann sogar dazu führen, dass die BW insgesamt mehr Geld zahlen muss, als eine Einstellung mit höherer Einstufung verursacht hätte. Dies ist bei 13 Monaten der Fall! Ihre Argumentation bezüglich der Lehrgänge hinkt ebenfalls, da Wiedereinsteller (siehe Foren-Thema) über den Zeitraum ihrer Verpflichtungsdauer eine Lehrgangsplanung durch die Personalführende-Stelle erhalten.   

Letztendlich ist doch die Frage, die sich aus dem Beitrag von Ralf ergibt, existieren Unterlagen die definieren was als Erfahrung anerkannt wird, wer entscheidet darüber und wie ist eine genaue Vergleichbarkeit der Entscheidungskriterien sichergestellt. Könnte mir vorstellen, dass ein Wiedereinsteller (z.B.) "OFw PzGren" weniger Chancen auf eine hohe Erfahrungsstufe hat, als ein Wiedereinsteller "OFw Logistik".
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Ralf am 16. Juli 2019, 05:23:59
Zitat
Im Falle einer positiven Einstellung, wird natürlich die Bewerbung auf Richtigkeit geprüft und die entsprechenden Nachweise über Zeugnisse und Tätigkeiten müssen vorgelegt werden. Andernfalls keine Einstellung. Daher können hier auch keine Unterlagen bei der Einstellung fehlen (eine andere Vorgehensweise wäre doch eher unüblich). Ein Wiedereinsteller hatte i.d.R. zum Zeitpunkte DZE min. Stufe 2 und kann daher nicht bei Wiedereinstellung Stufe 1 erhalten. Aus deinem Beitrag bezüglich:

"....Er ist in diesem Fall bei der Einstellung darauf hinzuweisen, dass er vorbehaltlich der späteren Festsetzung aus dem Grundgehalt der Stufe 1 besoldet wird...,"

soll man jetzt schließen, dass wenn kein schriftlicher/mündlicher Hinweis erfolgte, dies ein Beschwerdegrund ist ?
Die Erstfestsetzung kann nur durch die Ernennungsdienststelle erfolgen. Das ist das BAPersBw, nicht das KarrCBw. Also werden die Unterlagen im BAPersBw geprüft und die Anrechnung festgestellt. Eine mehrmalige Festsetzung (als erst Stufe 2, dann ggf. 4) findet nicht statt, wäre auch nicht sachgerecht.
Du kannst dich gegen alles Beschweren, mit oder ohne Papier. das ist doch wieder so eine blödsinnige akademische Diskussion, die nur Zeit frisst und nicht weiter bringt. Wenn dir die von mir zitierte Erlasslage nicht passt, kannst du dich natürlich darüber beschweren.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Tommie am 16. Juli 2019, 10:03:55
Ich habe diese Tage ein "Entschuldigungsschreiben" von BAPersBw gesehen, in dem die Zeit bis zur Festsetzung der endgültigen Erfahrungsstufe aus Gründen von Personalmangel und Überlastung mit bis zu 12 Monaten angegeben wird! Also sollten alle, die hier operative Hektik verbreiten, derzeit mal lernen "locker durch die Hose zu atmen" ;D ! Kommt Zeit, kommt Bescheid, die Nachzahlung kommt dann ohnehin zeitnah nach der endgültigen Festsetzung!
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Andi am 17. Juli 2019, 18:11:26
Kommt Zeit, kommt Bescheid, die Nachzahlung kommt dann ohnehin zeitnah nach der endgültigen Festsetzung!

Inklusive einer höheren Besteuerung, wenn sich die Auszahlung in ein anderes Steuerjahr verschiebt...
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: LwPersFw am 17. Juli 2019, 18:32:14
Weder Überlastung, noch Personalmangel haben die Betroffenen zu vertreten.

Dies liegt ausschließen in der Verantwortung Derjenigen im BAPersBw, die geglaubt haben, mit "einer Hand voll" Sachbearbeiter tausende Bescheide zeit- und sachgerecht erstellen zu können.

Jetzt "Entschuldigungsschreiben" zu verschicken ist definitiv nicht der richtige Weg.

Jeder hat einen Anspruch auf korrekte - auch in der Höhe - Besoldung.

Auf Grund der Verfahrensabläufe sind 3 - 4 Monate noch akzeptabel...

...aber mehr definitiv nicht.

Als legitimes Mittel dagegen gibt es die "Beschwerde" ...

... und ich habe volles Verständnis für Jeden, der davon Gebrauch macht.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: crashwindow am 18. Juli 2019, 18:43:25
Sich nun "wild herum zu beschweren" kann ja nicht die Empfehlung für die Kameraden sein. Das verursacht nur lange Prozesse und Mehrarbeit für ALLE Beteiligten. Besonders in der Einheit/Verband.
Auch dein Bash in Richtung BAPersBW ist unangebracht. Die machen dort doch auch nur ihre Arbeit.

Sollte nun ein Wiedereinsteller (z.B.) Alter: 30 Jahre, verheiratet, ein Kind, im Hausbau seiner Familien sagen: "Haltet mal die Füße still und macht keine operative Hektik! "?
"Hey, in 3, 4, 5, 9, 13 Monaten kommt die Festsetzung" (hoffentlich die Richtige).

Was ist die Lösung ????
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: LwPersFw am 19. Juli 2019, 07:15:48

Was ist die Lösung ????


Die von @Tommie oder die von mir genannte. Jeder hat die Wahl.

Und meine Kritik gegen das BAPersBw richtet sich nicht gegen die Sachbearbeiter, sondern gegen die dortigen Verantwortlichen für die
personelle Ausstattung dieses Referats. Diese haben auch jetzt die
Möglichkeit, Personal im Amt umzuschichten. Prioritäten zu setzen.

Und ... sich zu beschweren, wenn man nicht korrekt behandelt wird ... ist ein staatsbürgerliches Recht.

Und ... die Stammeinheit hat keine Arbeit mit der Beschwerde...außer Eintüten und direkt an das BAPersBw schicken.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: crashwindow am 06. August 2019, 20:44:30
Also wirklich! Was ist das bitte für ein Quatsch ?

Es ist doch hier angeblich ein (quasi) "Entschuldigungsschreiben" in Abstimmung mit der Personalbearbeiteenden Stelle aufgesetzt und verschickt worden! Was soll man sich nun, deiner Meinung nach, beschweren ? Die Verantwortlichen haben doch hier einen offenen und klaren Weg eingeschlagen! Wieso willst du, dass man sich nun über irgend jemand, ohne Einbindung seiner Vorgesetzen, beschwert ? oder warum schießt du nun gegen die, die dort in Verantwortung stehen und eine Lösung suchen ?
Der Weg muss doch über eine offene Kommunikation führen. Kamerad => Spieß/Chef => BAPersBW und klären, was man machen kann.

Wie die Vorredner schon gesagt haben:
-> Ist das System transparent ?
-> gerecht ?
-> Lösungen bei Benachteiligungen für Soldaten ?

=> => Einfach auch mal zwischen den Zeilen lesen !!!!!!

Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: LwPersFw am 06. August 2019, 21:18:22
Also wirklich! Was ist das bitte für ein Quatsch ?

Es ist doch hier angeblich ein (quasi) "Entschuldigungsschreiben" in Abstimmung mit der Personalbearbeiteenden Stelle aufgesetzt und verschickt worden! Was soll man sich nun, deiner Meinung nach, beschweren ? Die Verantwortlichen haben doch hier einen offenen und klaren Weg eingeschlagen! Wieso willst du, dass man sich nun über irgend jemand, ohne Einbindung seiner Vorgesetzen, beschwert ? oder warum schießt du nun gegen die, die dort in Verantwortung stehen und eine Lösung suchen ?
Der Weg muss doch über eine offene Kommunikation führen. Kamerad => Spieß/Chef => BAPersBW und klären, was man machen kann.

Wie die Vorredner schon gesagt haben:
-> Ist das System transparent ?
-> gerecht ?
-> Lösungen bei Benachteiligungen für Soldaten ?

=> => Einfach auch mal zwischen den Zeilen lesen !!!!!!

Sie müssen es ja wissen... dann machen Sie mal...

...und wenn Sie als Wiedereinsteller dann selbst dieses "Entschuldigungsschreiben" bekommen...

...warten Sie geduldig...6...9...12...Monate

Denn warum sollte man SIE allen anderen vorziehen... nur weil Ihr Chef im BAPersBw anruft... ??



...oder warum schießt du nun gegen die, die dort in Verantwortung stehen und eine Lösung suchen ?


Die einzige Lösung ist eine signifikante und dauerhafte personelle Aufstockung des entsprechenden Referats im BAPersBw.

Und dafür ist nur einer zuständig ... "...die dort in Verantwortung stehen..." ...und damit meine ich nicht - wie schon gesagt - die Sachbearbeiterebene...


Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 07. August 2019, 07:41:02
@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: didi62 am 07. August 2019, 08:00:28
@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.

Und wo soll das Personal herkommen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: DeltaEcho am 07. August 2019, 08:39:08
Das ist doch nicht das Problem des Soldaten. Ich als DV würde jedem Soldaten in einer solchen Situation zur Beschwerde raten und auch gleich auf die Thematik Untätigkeitsbeschwerde nach 4 Wochen aufmerksam machen.

Zitat
  Also wirklich! Was ist das bitte für ein Quatsch ?

Dazu sage ich einfach mal nichts.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 07. August 2019, 08:45:02

Und wo soll das Personal herkommen?

Ich gratuliere recht herzlich ! Sie haben das Grundproblem erkannt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 11:29:26
@ DE:

Und die Ressourcen zu Bearbeitung der Beschwerden gehen von welcher Arbeitszeit ab?

Manche Massnahmen sind bei erkannten Problemen kontraproduktiv.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: DeltaEcho am 07. August 2019, 12:01:35
Nach deiner Logik dürfte es gar keine Beschwerden mehr geben. Jede Beschwerde macht Arbeit, dennoch ist es in dieser Situation eine in meinen Augen geeignete Maßnahme.

Es macht einen Unterschied ob der Soldat 12 Monate Stufe 1 oder z.B. 4/5 bekommt. Gerade wenn man Familie und Kinder hat, aber selbst wenn nicht.

Als Vorgesetzter nehme ich die Sorgen und Probleme meiner Soldaten ernst und wenn ich nicht Abhilfe schaffen kann, dann zeige ich einen Weg auf mit der dies möglich ist.

Zitat
Und die Ressourcen zu Bearbeitung der Beschwerden gehen von welcher Arbeitszeit ab?

Die Arbeitszeit des Referar- oder Dezermatsleiter, dies ist wohl aber kaum dieselbe Person, die die Eingruppierung bzw. Systempflege betreibt. Häufen sich dann begründete Beschwerden, muss aufgezeigt werden wie Personal umverteilt wird und den Zustand zu verbessern.

Daher ist diese Maßnahme nicht kontraproduktiv.

Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 12:47:22
Beschwerden sind dann sinnvoll, wenn jemand einen Fehler macht oder Verbesserungspotenzial aufgezeigt werden soll.

Hier liegt kein Fehler vor, die Überlastung ist schon erkannt - Abhilfe geht nicht "sofort".
Da hilft eine Beschwerde eben nicht.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: wolverine am 07. August 2019, 14:00:18
Ich kann berichten, dass die, welche die Beschwerden bearbeiten, auch unterbesetzt sind. :D
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 17:33:20
Eben - so gibt es wohl auch einen Engpass bei MilNwStOffz - mal sehen, wo dass hin führt ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 18:40:29
@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.

Und wo soll das Personal herkommen?


Das fragen Sie mal die Damen und Herren der "Bestenauslese". Wenn ich so zivil mit Personal umgehen würde, brauche ich mich nicht wundern, daß es Nachwuchssorgen gäbe. Monatelang bei vielen Bewerbern nichts. Auswahl nach Auswahl. Viele entscheiden sich bei einem sooooo langen Prozess dann doch anders.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: KlausP am 07. August 2019, 19:37:21
Die Bemerkung verstee ich nicht. Auf die Dienstposten, bei denen über die Eingruppierung in der Erfahrungsstufe entschieden wird (und genau darum geht es hier), kommt mit Sicherheit niemand, der keinerlei Ahnung von Verwaltungs- oder Besoldungsrecht hat, also keiner, der z.B- im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad eingestellt wird.

Und ja, jeder Betroffene sollte sich über die gegenwärtige Praxis beschweren. Sonst ändert sich nämlich NICHTS. Und wo das Personal herkommt liegt einzig und allein bei denjenigen, die das dem BAPersBw zugeschlagen haben und nicht rechtzeitig die nötigen Ressourcen für die Erfüllung dieses Auftrages bereitgestellt haben.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: LwPersFw am 07. August 2019, 20:02:09
@Crashwindow

Wenn sich keiner beschwert oder Eingaben gegen die aktuelle Praxis schreibt, wird sich nichts ändern. In dem Referat muss massiv Personal aufgestockt werden und das passiert nur wenn man auf die ewigen Verfahrenszeiten in der vorne genannten Form hinweist.

Alles über drei Monate ist einfach inakzeptabel. Und der DV wird nicht übergangen, da die Beschwerde ja bei ihm eingelegt wird.

Und wo soll das Personal herkommen?

In diesem Amt, mit tausenden Dienstposten, ließen sich durch Bürokratieabbau, Verschlankung und Straffung der Abläufe und schlicht Abschaffung von - sachlich nüchtern betrachtet - überflüssigen Aufgaben, problemlos und kurzfristig genügend Dienstposten finden, die in das Dez Stufenfestsetzung verlagert werden könnten, inkl. des Personals.

Und ich bezweifle das Diejenigen hier, die den Betroffenen raten still zu halten, über das akzeptable Maß von 3-4 Monaten hinaus, es hinnehmen würden, wenn auf der nächsten Gehaltsbescheinigung ein deutlicher Betrag fehlt... und der Arbeitgeber dann sagt... sorry... ich hab mich verplant... kann das durch Personalmangel auch erst in 12 Monaten beheben... Aber dann wird ja alles nachgezahlt...

Erzählt mir nicht so einen Unfug !


ALLE SaZ haben ab Ernennung einen gesetzlichen Anspruch auf Besoldung.
Und nicht irgendeine... sondern die 100 % korrekte.
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: crashwindow am 10. August 2019, 21:05:38
Die Ausgestaltung und Umetzung eines fairen und transparenten Einstufungssystems, obliegt dem BAPersBW. Da bringt es jetzt nichts, in diese Richtung zu bashen.

Wenn die Erfahrungen hier im Beitrag richtig sind, bekommt einer nach 3 Monaten seine Einstufung, ein anderer 6 Monaten, ein anderer 13 Monate etc. pp.

Wir sind uns nun alle @LwPersFw, dass jeder seine korrekte Besoldung und Einstufung vom ersten Tag an verdient, doch was ist nun zu tun ? Sofort beschweren ?? um noch mehr Kameraden zu binden und den Prozess aufzublähen ? Nein!

Die Vorredner haben es doch schon richtig gesagt:
-> Gegen welche Tatbestandsmerkmale wird hier verstoßen ?
-> Warum geht es bei manchen Kameraden angeblich in 3, bei anderen in 13 Monaten ?
-> werden denn wirklich alle gleich und fair behandelt/eingestuft. Sprich der "Geselle Elektriker" würde in der PzGrenTrp (Instandsetzung SPz) die gleiche Stufe erhalten, wie in der InstTruppe als S3 Feldwebel ?
Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: LwPersFw am 10. August 2019, 22:35:01
Die Ausgestaltung und Umetzung eines fairen und transparenten Einstufungssystems, obliegt dem BAPersBW. Da bringt es jetzt nichts, in diese Richtung zu bashen.

Wenn die Erfahrungen hier im Beitrag richtig sind, bekommt einer nach 3 Monaten seine Einstufung, ein anderer 6 Monaten, ein anderer 13 Monate etc. pp.

Wir sind uns nun alle @LwPersFw, dass jeder seine korrekte Besoldung und Einstufung vom ersten Tag an verdient, doch was ist nun zu tun ? Sofort beschweren ?? um noch mehr Kameraden zu binden und den Prozess aufzublähen ? Nein!

Die Vorredner haben es doch schon richtig gesagt:
-> Gegen welche Tatbestandsmerkmale wird hier verstoßen ?
-> Warum geht es bei manchen Kameraden angeblich in 3, bei anderen in 13 Monaten ?
-> werden denn wirklich alle gleich und fair behandelt/eingestuft. Sprich der "Geselle Elektriker" würde in der PzGrenTrp (Instandsetzung SPz) die gleiche Stufe erhalten, wie in der InstTruppe als S3 Feldwebel ?

Wenn Sie sich den Realitäten verschließen und lieber Ihren Gedankengängen nachgehen wollen ... dann tun Sie das.
Lösen werden Sie dadurch nichts... auch wenn Sie sich
noch zig Mal die selben Fragen stellen... die sich die
Verantwortlichen im BAPersBw nicht stellen...



Titel: Antw:Wiedereinstellung vorläufige Festsetzung in Stufe 1 vorher 4
Beitrag von: Tasty am 11. August 2019, 09:41:21
Wir sind uns nun alle @LwPersFw, dass jeder seine korrekte Besoldung und Einstufung vom ersten Tag an verdient, .....

Das ist nicht der Kern der Kritik, denn die Bezüge werden nach erfolgter Stufenfestsetzung nachberechnet.

Es geht darum, bereits VOR der Ernennung die Stufenfestsetzung verbindlich zu kennen, um so entscheiden zu können, ob man zu den angebotenen Konditionen die Urkunde überhaupt annehmen möchte !!!


EDIT: Formatierung berichtigt