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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Franz(Gast) am 24. Dezember 2017, 12:25:59
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Hallo Kameraden,
Besteht die Möglichkeit den Besuch des 34c3(Chaos Communication Congress) bei der Bundeswehr als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen?
Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
Einerseits ist der Congress als Bildungsurlaub in meinem Bundesland anerkannt,andererseits konnten mir meine Vorgesetzten/BFD keine Aussagen dazu treffen.
Deswegen wende ich mich hier and Forum, wünsche euch noch ein paar schöne Feiertage und frohe Weihnachten.
Mit freundlichen Grüßen
Franz
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https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54294.0
Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz:
2. Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten
und Zivildienstleistende. Für diese Personen gelten spezielle Sonderurlaubsregelungen.
Das wird über BFD und entweder Freistellung vom Dienst, Sonderurlaub, Einsatz von DA oder EU laufen müssen.
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Bekommst du eine halbwegs brauchbare Begründung zusammen, warum der Besuch des Kongresses im dienstlichen Interesse sein könnte? Wenn ja, dann versuch´s darüber.
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Grundsätzlich etwas kurzfristig, d.h. eine Mindestbearbeitungszeit für einen Sonderurlaub oder eine Dienstreise sollte schon eingeräumt werden (für die Mitleser: Veranstaltung vom 27.12. - 30.12.2017).
Ferner, davon ausgehend, dass du im Dienst bist, wurde die Einheit personell sicherlich "runtergefahren", sodass der Disziplinarvorgesetzte sich hinsichtlich der Abkömmlichkeit mutmaßlich schwer tut.
Zu Bildungsurlaub wurde schon etwas gesagt.
Grundsätzlich: Beschäftigst du dich dienstlich mit den dort thematisierten Fachgebieten (Datenschutz, IT-SichH, IT-technologien...)? Falls ja, würde ich es zumindest für den 35C3 in 2018 versuchen.
Ich selber bin regelmäßig bei AFCEA-Veranstaltungen (dienstlich, auch bereits als Vortragender) und halte vom CCC eher weniger, aber das darf und soll Geschmackssache seien.