Moin,
zu 1. Da stimmt was nicht. Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr und beim Pflegegrad 1 steht Ihnen gar kein Pflegegeld zu, bzw. Ihrer pflegenden Person.
Vielleicht ist dies die Lösung:
Siehe hier :
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744546.html#msg744546
" Für die Zeit bis zum Tag des Inkrafttretens des Soldatenentschädigungsgesetzes soll die gewählte Formulierung bezüglich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
an aktive Soldatinnen und Soldaten, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung pflegebedürftig geworden sind, schon jetzt im Rahmen der sogenannten
Günstigerprüfung einen Vergleich mit den Leistungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen."
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744535.html#msg744535
"(2) Dabei erhalten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
soweit es für die Soldatinnen und Soldaten günstiger ist, mit den nachfolgenden Maßgaben:
1.
abweichend von § 44 Absatz 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt für die Berechnung der Höhe des Pflegegeldes der Mindestbetrag von 450 Euro und der Höchstbetrag von 2 000 Euro,
wobei die Einstufung in die nach dem Umfang der Beeinträchtigungen abgestuften Kategorien des Pflegegeldes auf Grundlage der „Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes (AHP) bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten“ in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Internetseite des Spitzenverbands der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht ist;"