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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LwPersFw am 17. August 2021, 17:03:19

Titel: Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 17. August 2021, 17:03:19
Zur Einführung ins Thema ...

https://www.bundeswehr.de/de/-fragen-und-antworten-rund-um-das-neue-beurteilungssystem-5095944





Wie @Ralf schon ausgeführt hatte, gibt es daneben eine umfangreiche Infoseite im WikiBw :  wiki.bundeswehr.org/display/Beurteilungmilitaerisch

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 27. August 2021, 20:21:12
Seit heute findet sich eine neue Regelung zu den Auswahlverfahren

Uffz o.P.  > BS
Uffz m.P. > BS

im ZRMS im IntranetBw.

Darin zu finden die Anlagen 4.1 und 4.2 ...

... welche die Berechnung des Punktsummenwertes vorgeben.

Darin getrennt für BU nach altem und neuen System.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 28. August 2021, 10:52:06
Seit heute findet sich eine neue Regelung zu den Auswahlverfahren

Uffz o.P.  > BS
Uffz m.P. > BS

im ZRMS im IntranetBw.

Darin zu finden die Anlagen 4.1 und 4.2 ...

... welche die Berechnung des Punktsummenwertes vorgeben.

Darin getrennt für BU nach altem und neuen System.



Mensch, wieso postest du das denn erst so spät am Abend  :D.
Jetzt muss ich mich mit dem Einlesen bis Montag gedulden  ;D.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 28. August 2021, 11:15:04
Bin schon sehr gespannt, wie das neue BU-System aussieht wenn es die erste Klagewelle hinter sich hat ...  :-\
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 28. August 2021, 11:34:59
Zitat
Jetzt muss ich mich mit dem Einlesen bis Montag gedulden
Das wird dir noch nicht so viel weiterhelfen, interessant für den Bewerbendenkreis ist die GAIP, weil dort doe aufgerufenen Werdegänge und weitere qualifizierte BTF aufgeführt werden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 14. September 2021, 20:45:48
Ich habe noch kein Bescheid. Bin LW und AVR13EA01 ProgPers.

Bin aber halt ein Sonderfall, da über 40 und Wiedereinsteller SAZ24.

Wenn man kein Englisch in der Schue hatte und sein SLP 2005 mit 101x gemacht hat, wie würde es ablaufen wenn man Betrachtet wird?
Kann man ein neuen Lehrgang (3Monate) durchführen um in Zukunft die Chhoncen betrachtet zu werden zu erhöhen?
Habe vorletzteBU 6,1 vorletzte Kreuz und letzte BU 8,1 und höchste Kreuz LBU auch höchste Kreuz seit 3 Jahren.

Lohnt es sich überhaubt noch weiter zu Versuchen in dem alter, weil ab 40 das BMVg mit entscheiden muss oder sollte ich lieber schauen das ich soviel mitnehmen kann an Ausbildung wie ich bekommen kann? Habe leider kein BFD Anspruch nach der Dienstzeit mehr, da schon ein mal genutzt.

Solche Fragen stelle ich mir grad.

Bin IT-FwInfVarb kpl. über 3 Jahre ausgebildet worden und Speziel als MAT-Autor geschult und daher konnte ich erst jetzt meine Leistung erhöhen im Standort.

Bewerbe mich aber jedes Jahr erneut, da ich mit Leib und Seele Soldat bin.


Glückwunsch an alle noch die eine Aufforderunge 90/5 bis jetzt bekommen haben.




Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 14. September 2021, 21:46:27
Vorallem spiel Englisch eine sehr wichtege Rolle.
Ein gültiger 2221!

Das ist schlichtweg falsch - oder nur zum Teil richtig.
BS Auswahl bei Feldwebeln genügt einen einmalig abgelegten SLP. Dieser kann auch abgelaufen sein.
Das habe ich durch 3 verschiedene PersMenschen extra verifizieren lassen. Meiner ist 2019 abgelaufen und aufgrund Corona wurde mir erst vor 2 Wochen die Möglichkeit auf einen erneuten 200 Pkt Test gegeben.

Bei Offz sieht’s anders aus. Diese benötigen einen gültigen SLP zur Übernahme BS

Es gibt deutlich wichtigeres in meinen Augen, wie zum Beispiel, dass die PF wieder mit reingenommen wird und nicht Jahr für Jahr ausgesetzt wird, weil ja nicht alles getestet sind.
Es wird immer einen geben, der sich davor drückt, weil einfach keine Lust hat sich vorzubereiten! 


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 15. September 2021, 10:18:45
Gibt es immer noch nichts neues bzgl. der Auswahlverfahren für 2022 BS und MilFD ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lawrence of Bundeswehr am 15. September 2021, 10:33:51
Vorallem spiel Englisch eine sehr wichtege Rolle.
Ein gültiger 2221!

Das ist schlichtweg falsch - oder nur zum Teil richtig.
BS Auswahl bei Feldwebeln genügt einen einmalig abgelegten SLP. Dieser kann auch abgelaufen sein.
Das habe ich durch 3 verschiedene PersMenschen extra verifizieren lassen. Meiner ist 2019 abgelaufen und aufgrund Corona wurde mir erst vor 2 Wochen die Möglichkeit auf einen erneuten 200 Pkt Test gegeben.

Bei Offz sieht’s anders aus. Diese benötigen einen gültigen SLP zur Übernahme BS

Es gibt deutlich wichtigeres in meinen Augen, wie zum Beispiel, dass die PF wieder mit reingenommen wird und nicht Jahr für Jahr ausgesetzt wird, weil ja nicht alles getestet sind.
Es wird immer einen geben, der sich davor drückt, weil einfach keine Lust hat sich vorzubereiten!

Gut, dass sagen halt nur die Leute, die ne gute PF haben. :D
Also meine ist auch spitze, 30er Wert mit Offz Eignung. Ich warte ja auch noch :( , vllt bricht mir aber die Rausnahme der PF dieses Jahr das Genick, obwohl ich mit 2 8er Noten beurteilt bin und alle Kreuze auf Maximum habe. Kaum zu glauben, dass man mit solch einer Note nicht werden würde. Wir haben heute den 15.09. und ich zittre  jeden Tag mehr! :/
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 15. September 2021, 10:49:06
Ach bleib locker.

Ich warte zwar auch noch, so wie viele andere auf meiner derzeitigen ZAW. 

Und ich habe noch 6 Versuche vor mir, bevor ich sagen kann es wird nichts mehr.



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 15. September 2021, 10:58:37
Vorallem spiel Englisch eine sehr wichtege Rolle.
Ein gültiger 2221!

Das ist schlichtweg falsch - oder nur zum Teil richtig.
BS Auswahl bei Feldwebeln genügt einen einmalig abgelegten SLP. Dieser kann auch abgelaufen sein.
Das habe ich durch 3 verschiedene PersMenschen extra verifizieren lassen. Meiner ist 2019 abgelaufen und aufgrund Corona wurde mir erst vor 2 Wochen die Möglichkeit auf einen erneuten 200 Pkt Test gegeben.

Bei Offz sieht’s anders aus. Diese benötigen einen gültigen SLP zur Übernahme BS

Es gibt deutlich wichtigeres in meinen Augen, wie zum Beispiel, dass die PF wieder mit reingenommen wird und nicht Jahr für Jahr ausgesetzt wird, weil ja nicht alles getestet sind.
Es wird immer einen geben, der sich davor drückt, weil einfach keine Lust hat sich vorzubereiten!

Gut, dass sagen halt nur die Leute, die ne gute PF haben. :D
Also meine ist auch spitze, 30er Wert mit Offz Eignung. Ich warte ja auch noch :( , vllt bricht mir aber die Rausnahme der PF dieses Jahr das Genick, obwohl ich mit 2 8er Noten beurteilt bin und alle Kreuze auf Maximum habe. Kaum zu glauben, dass man mit solch einer Note nicht werden würde. Wir haben heute den 15.09. und ich zittre  jeden Tag mehr! :/

Jap, in der aktuellen PF im guten 30er Bereich, aber auch im 30 Bereich, aber eher Ende 30 als Anfang 😉
Leider eine Verwendung die nicht gerade Mangel ist, aber Beurteilungstechnisch bin ich gut aufgestellt vor allem aktuell.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 15. September 2021, 10:59:30
Im alten, PF System fehlte.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 15. September 2021, 12:32:56
Kleine Anekdote die zum Nachdenken der Gerechtigkeit anregt.

Kamerad X und Kamerad Y sind beide zusammen auf ZAW. Beide bestehen die ZAW, Kamerad X mit einer 3 und Kamerad Y gerade so mit 4,49. Einen Monat später treffen sich beide wieder auf ihren Fachlehrgang an der ITSBw und sind auch noch zusammen im Hörsaal. Kamerad X besteht seinen Fachlehrgang und wird zum Fw befördert. Kamerad Y fällt durch und muss einen Monat später wieder den Lehrgang antreten ( im gleichen Hörsaal mit den gleichen Prüfungen ). Nach 3 Monaten besteht Kamerad Y gerade so mit 4,49 seinen Fachlehrgang und wird  ebenfalls Fw.

Zwei Jahr später sieht Kamerad X wie Y zum HptFw befördert wird und fragt sich wie das geht. Beide haben die gleiche Dienstzeit und alles was dazu gehört. Eine Frage an Y, welche Note seine erste BU hat ist fast unglaublich ( 7,8 ). Kamerad Y ist im Amt und X leider in der Schlammzone in einem Btl und kann bei solchen Noten nicht mithalten.

Ein Jahr später, also jetzt, sieht Kamerad X wie Y eine Aufforderung zum 90/5 bekommt für BS und fragt sich wo da die Gerechtigkeit ist? Auch er hat den Antrag gestellt aber kann mit einer 8,... die Y erhalten hat im Amt nicht mithalten.

Man muss sich mal vorstellen, da gibt's nen Kamerad, besteht alle Lehrgänge, Top Mann komplett ausgebildet und wird nicht BS. Dafür aber jemand der naja... Halt nicht alles beim ersten mal besteht, kein Meister hat, aber halt im Amt is und sein Vorgesetzter ihn halt mit hohen Noten beglückt.

Schaut man bei den Konferenzen nicht auch auf die Lehrgänge, oder zählen NUR die hohen Noten aus den ÄMTERN? Leider ist es seit jahren so, dass die Schlammzone aussen vor gelassen wird. Solch ein Beispiel demotiviert einen zu tiefst.

Ich glaube, mit meinem Post spreche ich einigen aus der Seele bzw kann mir auch vorstellten einen Shitstorm ausgelöst zu haben.

MkG



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Andi8111 am 15. September 2021, 12:51:32
Es fühlt sich schon seit einigen Jahren so an, dass eine Negativauslese gemacht wird, um die Dummen und Faulen zu bevorzugen und das nicht nur bei Feldwebeln. Ich kenne genug StOffz, die keinen müden Taler wert waren und sind, die als Hauptmann an ihren fähigen Vergleichsgruppenkameraden in Lichtgeschwindigkeit vorbeigezogen sind. Wie gesagt, ist nur ein Gefühl.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 15. September 2021, 12:55:18
Kleine Anekdote die zum Nachdenken der Gerechtigkeit anregt.

Kamerad X und Kamerad Y sind beide zusammen auf ZAW. Beide bestehen die ZAW, Kamerad X mit einer 3 und Kamerad Y gerade so mit 4,49. Einen Monat später treffen sich beide wieder auf ihren Fachlehrgang an der ITSBw und sind auch noch zusammen im Hörsaal. Kamerad X besteht seinen Fachlehrgang und wird zum Fw befördert. Kamerad Y fällt durch und muss einen Monat später wieder den Lehrgang antreten ( im gleichen Hörsaal mit den gleichen Prüfungen ). Nach 3 Monaten besteht Kamerad Y gerade so mit 4,49 seinen Fachlehrgang und wird  ebenfalls Fw.

Zwei Jahr später sieht Kamerad X wie Y zum HptFw befördert wird und fragt sich wie das geht. Beide haben die gleiche Dienstzeit und alles was dazu gehört. Eine Frage an Y, welche Note seine erste BU hat ist fast unglaublich ( 7,8 ). Kamerad Y ist im Amt und X leider in der Schlammzone in einem Btl und kann bei solchen Noten nicht mithalten.

Ein Jahr später, also jetzt, sieht Kamerad X wie Y eine Aufforderung zum 90/5 bekommt für BS und fragt sich wo da die Gerechtigkeit ist? Auch er hat den Antrag gestellt aber kann mit einer 8,... die Y erhalten hat im Amt nicht mithalten.

Man muss sich mal vorstellen, da gibt's nen Kamerad, besteht alle Lehrgänge, Top Mann komplett ausgebildet und wird nicht BS. Dafür aber jemand der naja... Halt nicht alles beim ersten mal besteht, kein Meister hat, aber halt im Amt is und sein Vorgesetzter ihn halt mit hohen Noten beglückt.

Schaut man bei den Konferenzen nicht auch auf die Lehrgänge, oder zählen NUR die hohen Noten aus den ÄMTERN? Leider ist es seit jahren so, dass die Schlammzone aussen vor gelassen wird. Solch ein Beispiel demotiviert einen zu tiefst.

Ich glaube, mit meinem Post spreche ich einigen aus der Seele bzw kann mir auch vorstellten einen Shitstorm ausgelöst zu haben.

MkG

Das ist absolut was wahres dran und wird auch so gemacht traurig aber wahr.
Das macht das Ganze für viele unattraktiv. Hauptsache tief beim Vorgesetzten hinten drin sitzen macht es aus.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 15. September 2021, 13:08:51
Ja leider ist die Stelle die man besetzt hält sehr Ausschlaggebend. Einer der Nah am Beurteilten Vorgesetzten sitzt hat es immer leichter besser betrachtet zu werden. Ist schon immer so gewesen, wenn Menschen, Menschen beurteilen.

Den sogenannten Nasenfaktor kann man leider nicht vermeiden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 15. September 2021, 13:48:52
Ihr drei habt alle Recht. Ich will nicht sagen daß er dumm oder faul ist/war. Es geht mir einfach nur um gerechtes beurteilen der einzelnen Soldaten. Ich dachte immer, es geht um Eignung, Leistung und Befähigung. Dieses Beispiel ( und leider entspricht es der Wahrheit ) zeigt mir das es nicht so ist.

Ich kann noch einen drauf setzen, den bestimmt auch viele kennen.

Kamerad Z sein Vorgesetzter ruft extra in Köln an und fragt wo immer so die Abrisskanten die letzen Jahre waren. Zack, wird Kamerad OffzMilFD dieses Jahr. Läuft würde ich mal sagen. Sorry wenn ich es so sage, aber auch wieder einer ausn Amt. Ich verstehe nicht das sowas in Köln nicht gesehen wird! Is für mich unbegreiflich.

Jetzt soll mir mal einer sagen das es mit dem neuen System besser wird. Ich denke eher nicht. Klar dürfen nur 5% nen A bzw A+ oder ++++ ( Ironie, keine Ahnung wieviel gehen ) bekommen. Auch hier wird es wieder so sein, dass je näher am Vorgesetzten desto besser die BU!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 15. September 2021, 13:57:55
Was in den Konferenzen betrachtet wird, findet sich ja transparent in der GAIP.
Von daher überrascht mich die Frage, ob "die in Köln" nur auf die Noten schauen oder auf Lehrgangsergebnisse.
"Die in Köln" können sich auch nicht aussuchen, was sie in den Konferenzen betrachten.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 15. September 2021, 14:13:49
Was in den Konferenzen betrachtet wird, findet sich ja transparent in der GAIP.
Von daher überrascht mich die Frage, ob "die in Köln" nur auf die Noten schauen oder auf Lehrgangsergebnisse.
"Die in Köln" können sich auch nicht aussuchen, was sie in den Konferenzen betrachten.

Leider hab ich durch meinen jetzigen Lehrgang keine Möglichkeit in der GAIP zu schauen. Des Weiteren will ich keinen einen Vorwurf machen. "Die in Köln" hab ich auch nicht so geschrieben. Ich will kein Streit oder ähnliches angefangen, mich wundert es nur wer alles BS wird und wer nicht.

Und wie ich geschrieben habe, demotiviert einen sowas.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 15. September 2021, 14:18:07
Naja, es ist immer alles Auslegungssache. Ich habe selbst von einem BAV Soldaten gehört, dass es in der Konferenz auch schon hieß, ach der Soldat hatte in der PF nen schlechten Tag, da schauen wir mal drüber weg.
Nur man erfährt ja nie wie man gelistet wurde oder sonstiges, sodass man eventuell Rückfragen stellen kann. Das system ist schon durchdacht. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich wundere mich auch immer wieder erneut.
Ich habe alle Lehrgänge mit Gut oder besser abgeschlossen. Förmlich Anmerkungen, Gute Beurteilungen und top PF Leistungen und irgendwie reicht es nicht. Alles sehr seltsam und nun anscheinend noch nicht einmal trotz doppelter Übernahme.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 15. September 2021, 14:25:24
Sind die Beurteilungen denn wirklich so gut, wenn man die durch die beurteilenden Vorgesetzten hervorgerufene Inflation im alten System betrachtet?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 15. September 2021, 14:34:07
Naja ich halte eine 7,56 Prognose an zweit höchster Position sowie 8,8 höchste Prognose schon für gut.
Wenn ich mir das Gesamtpaket anschaue, denke ich, dass ich nicht so schlecht bin.
ZAW 2, Fw Lehrgang 1 Fachlehrgang 2. PF neu 33 Pkt alte PF 39 Pkt. DSA/BFT jedes Jahr sowie restliche IGF Leistungen abgelegt.
Zudem noch eine förmliche Anerkennung.
Also bis auf das Kreuz bei der Beurteilung, weiß ich nicht woran es liegt.. Auskunft bekommt man auch nicht.
Ich hatte auch noch eine Sonderbeurteilung dazwischen mit 8,1 und höchster Prognose.
Die Laufbahnbeurteilung waren alle samt „im außergewöhnlichen Maß geeignet“ sowie Vorschlag vom Vorgesetzten.

Nun bitte?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 15. September 2021, 14:53:58
Auf dem Papier sieht sowas immer gut aus, ist es aber dann nicht, wenn viele andere diese Noten auch bekommen haben. Leider.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Mora am 15. September 2021, 15:24:44
Ich kann hier alle irgendwie verstehen, ... (ein "aber" wäre nicht angebracht!
Ihr könnt über eure BU-Werte doch froh sein, und ja ich wäre auch dafür die laufbahnspezifischen Noten wieder aufzunehmen (Leistung und Befähigung), denn ihr habt es ja theoretisch in der Hand lasst euch doch für 2-3 Jahre an ein Amt/Kommando versetzen.
Ich habe folgende Erfahrung gemacht: AMT 1,87; MFT 1,5; EKV WDB 17,5% und anderthalb Jahre KzH *toll*. Als ich wieder im Dienst war direkt unzweckmäßig Versetzt (Ausbilder) und meine 1. BU wurde nachgeholt 5,44 *verständlich*, aber keine 6 Monate danach die 2. BU (wegen Versetzung und 2019 leider Regelungskonform) als Aufrechterhaltung. Das ist frustrierend, bin knapp 2,5 Jahre über die mögliche Beförderung zum HptFw drüber (meine Punkte 228 und im Schnitt 232 nötig für die Beförderung). *jetzt kommts* Ich bin seit 2019 im Amt, aber ich reiße mir hier auch den Arsch auf und mach (das Vertrauen der Vorgesetzten habe ich) hier Sachen, "da kann sich der ein oder andere StOffz mal ein Beispiel nehmen" (Zitat OTL (DezLtr) an O (GrpLtr), welche nicht meiner Besoldungsgruppe entsprechen. Dafür habe ich auch zu Recht eine Förmliche bekommen. 2019 habe ich hier einen jungen (ich bin 36) OFw der FNKr hier gehabt der hatte Antrag auf OffzMilFd gestellt, hier war der Tenor des GrpLtr "noch nicht seine Zeit, aber Potential" und hat das Kreuz nur an zweit höchster Position bekommen, beim PF-Verfahren hatte er mehr Glück als Verstand. Dieser wurde an 6. Stelle für eine OffzMilFD-Stelle nachgesetzt. Ich freue mich für Ihn, aber bitte was war mit den anderen 6 Kameraden. Also hab ich 2020 selber Antrag gestellt, Laufbahn-BU war super "überallermaßen geeignet" und "die Spitze der Vergleichsgruppe" sind gefallen, das Kreuz war auch ganz oben. Dazu kommt die PF mit 28! *ich weiß* Wieso stellt der nen Antrag? Weil ich es kann und stetig an MIR arbeite, um das System Bw und mich nach vorn zu bringen. Natürlich sind meine Chancen äußerst ungünstig, doch das bleibt ja nicht so. Daher mein Tipp, bleibt ruhig und bleibt dran, oder stellt nen Antrag auf Laufbahn Offz im TrDst. Aber eine Versetzung ins Amt kann auch sinnvoll sein. Wenn ihr glaubt dass es da einfacher wird. Tipp macht es nicht, der HptFw- und StFw-Anteil ist riesig, da müsst ihr schon herausstechen.
*Anmerkung* mir ist, zumindest in meiner Fähigkeit, aufgefallen viele Offz/Chefs glauben (wieso auch immer) "erst BS, dann OffzMilFD stellen"--finde den Fehler.
Viel Text, meine Meinung und Zusammenfassung der Lage.
Ich freue mich für alle Kameraden bei den es klappt und umso mehr für die, die es verdient haben.

Frage an die Perser, OffzMilFD Aufruf 2022: Wie wird das mit den BU, welche zum 30.06.2022 älter als 2 Jahre sind geregelt?

Horrido
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 15. September 2021, 15:46:59
In der Beurteilung ist doch eine PEB inkludiert.
GAIP dauert noch ein wenig, sind ja noch nicht mal die untergesetzlichen Erlasse inkl. aller zu klärender Fragen zur SLV (A-1340/49) umgeschrieben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 16. September 2021, 10:28:14
Naja ich halte eine 7,56 Prognose an zweit höchster Position sowie 8,8 höchste Prognose schon für gut.
Wenn ich mir das Gesamtpaket anschaue, denke ich, dass ich nicht so schlecht bin.
ZAW 2, Fw Lehrgang 1 Fachlehrgang 2. PF neu 33 Pkt alte PF 39 Pkt. DSA/BFT jedes Jahr sowie restliche IGF Leistungen abgelegt.
Zudem noch eine förmliche Anerkennung.
Also bis auf das Kreuz bei der Beurteilung, weiß ich nicht woran es liegt.. Auskunft bekommt man auch nicht.
Ich hatte auch noch eine Sonderbeurteilung dazwischen mit 8,1 und höchster Prognose.
Die Laufbahnbeurteilung waren alle samt „im außergewöhnlichen Maß geeignet“ sowie Vorschlag vom Vorgesetzten.

Nun bitte?

Das sind ja mega Noten, davon kann ich nur träumen ( wie oben geschrieben, Schlammzone ).
In meinen Augen, und davon lasse ich mich nicht abringen ist das ganze Konstrukt mit BU und den Konferenzen nicht gut. Und jeder der sagt, dass es mit dem neuen BU System besser wird, hat es sich nicht richtig angeschaut. Dies wird ein Albtraum für die jenigen die nicht in den Ämtern sitzen sondern wie ich in nen Btl wo kein Offizier mal schnell in Köln anruft und fragt wie er seine Schäfchen beurteilen muss.

Da kann Man(n) sich noch so den ... aufreißen, dass wird nichts.

An eine Verwendung im Amt hab ich auch mal nachgedacht, nur bist da einer von vielen HptFw und als NEUER is es eh schwer. An die ITSBw wäre noch ne Option, nur sind das sie Stellen für nicht Offze auch schlecht, gar bis unmöglich.



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 16. September 2021, 10:33:26
Es nützt nichts hier seine Top BU vorzuweisen, denn entscheidend ist in erster Linie. Ist überhaupt bedarf da und wenn ja wie viele Bewerber gibt es u.s.w.

Will damit sagen, das es sehr viele Faktoren gibt um Betrachtet zu werden ggf. genommen zu werden.
Es kann hier keiner sagen warum eine 8,2 in einer AVR nicht reicht und in der anderen werden welche BS mit einer 6,1.

Also, immer schön weiter Bewerben und hoffen das es reicht für eine Übernahme.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 16. September 2021, 12:46:27
Viel interessanter ist doch, dass das neue BU System noch gar nicht komplett abgesegnet ist, wenn ich richtig informiert bin. Hat nicht der Dbwv sowie noch ein Gremien Einspruch eingelegt, sodass das BU-System auf der Kippe steht?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 16. September 2021, 13:10:16
Zitat:
"Die neuen Regelungen des Beurteilungssystems sind mit Inkraftsetzung der neuen Soldatenlaufbahnverordnung (SLVSoldatenlaufbahnverordnung) und der ZDv A-1340/50 (ausschließlich im Regelungsmanagement veröffentlicht) zum Stichtag 31. Juli 2021 erstmalig anzuwenden."

Quelle:
https://www.bundeswehr.de/de/-fragen-und-antworten-rund-um-das-neue-beurteilungssystem-5095944

Also wie ich das lese ist es schon soweit.

SLV:
Zitat:
"Die neue SLV ist verkündet.

In Kraft ab 05.06.2021"

Alles hier zu finden. Wenn es Änderungen geben wird, wird aber das Große ganze so bleiben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 16. September 2021, 14:09:11
Ja, dass ist richtig, aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat das BMVg dies einfach so gemacht, obwohl diese Einsprüche Vorlagen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 16. September 2021, 16:25:51
Viel interessanter ist doch, dass das neue BU System noch gar nicht komplett abgesegnet ist, wenn ich richtig informiert bin. Hat nicht der Dbwv sowie noch ein Gremien Einspruch eingelegt, sodass das BU-System auf der Kippe steht?

Ja, dass ist richtig, aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat das BMVg dies einfach so gemacht, obwohl diese Einsprüche Vorlagen.

Der DBwV kann eine Stellungnahme abgeben ... diese stoppt aber keine Umsetzung.

Und Gesamtvertrauenspersonenausschuss / Hauptschwerbehindertenvertretung beim BMVg haben der A-1340/50 zugestimmt.

Es wurde also nicht "...einfach so gemacht..."
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: AlleNicksWech am 22. September 2021, 14:40:18
Ich habe zwar noch überhaupt keinen Bescheid aber inzwischen glaube ich auch nicht mehr daran das da noch was positives kommt. Hat wohl wieder nicht gereicht. Vorletzte BU 8,2 letzte 8,4 und bei der Laufbahn BU das Kreuz da so es hingehört. (UTB Marine TrspFw)
Ich verstehe einfach die Welt nicht mehr und frage mich wie gut muss eine BU noch ausfallen um Chancen zu haben wenn denn angeblich der Bedarf gegeben ist...?


Auch wenn der Glaube, wie ich letztens schrieb, verloren ging, gestern kam die Aufforderung zum 90/5 BS dann doch noch.  ;D

Also an alle die noch warten.... Viel Glück und denkt daran... Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Newbie am 23. September 2021, 11:53:49
Hallo Kameraden,

ich wollte euch fragen ab wann man dieses Jahr den BS Antrag für 2022 stellen kann?

Ich bin aktuell Oberfeldwebel meine Beurteilung bekomme ich Ende Januar aber dann zählt die Beurteilung ja nicht mehr zum BS 2022 !!!

Oder kann man sich auch erst nächstes für BS bewerben?

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Mühe.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 13:40:25
Hallo, du musst natürlich alle Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, diese sind immer in der jeweiligen GAIP zu lesen.
Sobald die Bewerbungsfrist startet für OffzMilFD und BS wird es im Standort über den PersBereich bekannt gegeben.

Trennung.

Gibt es aktuell eine Grenze, wie oft eine Bewerbung abgegeben werden darf?
Habe derzeit kein Intranet Zugang da auf ZAW.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 23. September 2021, 13:42:42
Hallo Kameraden,

ich wollte euch fragen ab wann man dieses Jahr den BS Antrag für 2022 stellen kann?



Sobald die Ausschreibung für das Auswahljahr 2022 in der GAIP des BAPersBw veröffentlicht wurde...



Zum Thema Bewertung der Beurteilungen ab 2022...

In ZRMS findet sich eine neue Regelung zu den Auswahlverfahren   A1-1340/2-5001

Uffz o.P.  > BS
Uffz m.P. > BS

Darin zu finden die Anlagen 4.1 und 4.2 ...

... welche die Berechnung des Punktsummenwertes vorgeben.

Darin getrennt für BU nach altem und neuen System.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 23. September 2021, 14:16:45
Wie ist denn die Berechnung, für das neue und alte System?
Leider keinen Zugriff aktuell aufgrund von Urlaub die nächsten 3 Wochen noch.

Kann das jemand hier einstellen ?

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 19:36:05
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 23. September 2021, 19:51:32
Hä?

Quelle?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 20:13:56
Hintergrund hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html

Um @Ralf zu ergänzen... die Begründung zum Gesetzentwurf zu den Abs 3 und 4

Drucksache 18/11135

"Zu Absatz 3

Für Militärangehörige ist das Alter ebenso wie im Polizeivollzugsdienst bereits ein physischer Eignungsfaktor. Neben dem Eignungsgrundsatz wirkt sich aber auch der Alimentationsgrundsatz bei Soldatinnen und Soldaten maßgeblich aus, weil sie durchschnittlich bereits mit Mitte 50 in den Ruhestand treten und nach dem Soldatenversorgungsrecht entsprechend früher die Höchstversorgung erreichen können. Deshalb wird auch für Soldatinnen und Soldaten die Altersgrenze gegenüber dem allgemeinen Beamtenverhältnis abgesenkt, um ein angemessenes Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und lebenslanger Versorgung zu wahren. Die Regelung entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis.

Zu Absatz 4

Über Ausnahmen entscheiden die obersten Bundesbehörden für ihren Geschäftsbereich eigenverantwortlich; einer Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf es nicht. Mit dieser Abweichung gegenüber der bisherigen Regelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versorgung nicht mehr aus einem zentral vom Bundesministerium der Finanzen verwalteten Einzelplan gezahlt wird. Dieser frühere Einzelplan 33 wurde im Jahr 2007 aufgelöst und in die Ressorteinzelpläne disloziert. Nunmehr folgt die Fachverantwortung der Finanzierungsverantwortung."


Diese BHO-Fassung gilt seit 18.08.2017

Aus Seite 3. ersetze nur die 50 mit 40. Daher ist es für Ü40er doppelt so schwer weil Sie immer ganz vorne bei sein Müssen, sobald ein jüngerer die Stelle besetzen kann, ist dieser zu bevorzugen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 20:16:03
Noch das Gesetz dazu.
Hintergrund hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html

Also muss meine Nächste BU noch besser sein als eine 8,1.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 23. September 2021, 20:40:58
Noch das Gesetz dazu.
Hintergrund hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html

Also muss meine Nächste BU noch besser sein als eine 8,1.

Und dies wird nicht passieren, da wir ein neues Beurteilungssystem haben😉
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 21:23:01
Na ich meinte damit, das es eine gleichwertig gute sein sollte,  hoffe das meine ZAW kein Nachteil wird für die nächste BU.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Andi8111 am 23. September 2021, 21:39:48
Ich könnte mir vorstellen, dass die noch nicht abgeschlossene Dienstpostenausbildung schon hinderlich ist....
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 21:53:04
Wenn meinst du jetzt? @Andi
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Andi8111 am 23. September 2021, 21:55:33
Nunja, du schreibst, dass du noch auf ZAW bist, bedeutet, deine Dienstpostenausbildung ist noch nicht beendet. Sonst würdest du die ZAW ja nicht machen, oder liege ich da falsch?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 21:57:18
Ich bin auf der Meister ZAW  IT Professionell.  Bin seid 3 Jahren voll als MAT-Autor auf Dienstposten. Und ist meine 6te Absage. Leider hat es 3 Jahre gedauert eine gute BU zu bekommen.  Da Wiedereinsteller und kpl. neu als IT-FW Ausgebildet worden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Megawaldi am 23. September 2021, 22:02:00
@Lord
Mit dem neuen BU System wirst du warscheinlich sehr weit weg von 8.1 landen... Denke das würde einem B entsprechen.
Der Großteil der Soldaten wird sich um +-D eingliedern.
Und in der AVR IT war 8.1 jetzt auch nicht so der Bringer.
Sorry das ich das so direkt sage...
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 23. September 2021, 22:05:30
Na ja. Vor 2 Jahren ist einer von uns mit einer 7,6 und 8,2 locker BS geworden. Und ich bin in der AVR 13EA01 das heißt ProgPers. Also kein gewöhnlicher ITler.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 24. September 2021, 08:39:12

Der Großteil der Soldaten wird sich um +-D eingliedern.


Und dies IST auch durch die beurteilenden Vorgesetzten zwingend einzuhalten.

Die Normalleistung (Regelfall) wird mit den nicht kontingentierten Wertungsbereichen D und E abgebildet.

Für die höheren Werte gilt:

A fünf Prozent
B zehn Prozent
C fünfzehn Prozent

Überschreitungen im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit in den Wertungsbereichen A bis C : max. 5 %


Und im ersten Durchgang im neuen System dürfte es A's m.E. überhaupt keine geben ... wenn die Betrachtung vom D aus erfolgt...

A = Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die Anforderungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang.
      Schwächen in der Aufgabenerfüllung sind nicht erkennbar.

So ein kamerad ist mir 30 Dienstjahren noch nicht begegnet ... egal was in dessen BU stand... und es gab ja Kameraden mit 9,0 in den letzten beiden BU... ;)

Denn ... macht der Soldat das, was in seiner Dienstpostenbeschreibung steht ... so das alles gut läuft und der Chef zufrieden ist = D

Bringt er sich mehr ein ... übernimmt Zusatzaufgaben ... kann man über ein C reden ...

C = Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die üblicherweise zu stellenden Anforderungen überwiegend.

Aber dann wird die Luft zum B und erst recht zum A schon sehr dünn - WENN die Beurteilenden sachgerecht nach Vorschrift beurteilen!



Also - meine Empfehlung : für die kommenden BU nicht mehr mit dem alten System vergleichen...   


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 24. September 2021, 10:25:25
Ich kann mich leider erst im Dezember in das neue BU einlesen.

Bin gespannt wie das neue BU angewendet wird.

Leider gibt es ab SAZ25 keine Steigerung mehr außer BS, um bei der BW zu bleiben.
Bin mit Leib und Selle Soldat und mir geht es nicht um das Geld sondern um die Tätigkeiten als Soldat. Sowas gibt es im Zivilen ja leider nicht da bleibt mir nur noch die Res. um ab und zu Soldatenluft zu schnuppern.

Hoffnung stirbt zuletzt.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 24. September 2021, 10:54:30

Der Großteil der Soldaten wird sich um +-D eingliedern.


Und dies IST auch durch die beurteilenden Vorgesetzten zwingend einzuhalten.

Die Normalleistung (Regelfall) wird mit den nicht kontingentierten Wertungsbereichen D und E abgebildet.

Für die höheren Werte gilt:

A fünf Prozent
B zehn Prozent
C fünfzehn Prozent

Überschreitungen im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit in den Wertungsbereichen A bis C : max. 5 %


Und im ersten Durchgang im neuen System dürfte es A's m.E. überhaupt keine geben ... wenn die Betrachtung vom D aus erfolgt...

A = Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die Anforderungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang.
      Schwächen in der Aufgabenerfüllung sind nicht erkennbar.

So ein kamerad ist mir 30 Dienstjahren noch nicht begegnet ... egal was in dessen BU stand... und es gab ja Kameraden mit 9,0 in den letzten beiden BU... ;)

Denn ... macht der Soldat das, was in seiner Dienstpostenbeschreibung steht ... so das alles gut läuft und der Chef zufrieden ist = D

Bringt er sich mehr ein ... übernimmt Zusatzaufgaben ... kann man über ein C reden ...

C = Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die üblicherweise zu stellenden Anforderungen überwiegend.

Aber dann wird die Luft zum B und erst recht zum A schon sehr dünn - WENN die Beurteilenden sachgerecht nach Vorschrift beurteilen!



Also - meine Empfehlung : für die kommenden BU nicht mehr mit dem alten System vergleichen...

Und auch hier wird es so sein, dass alle die es dieses Jahr nicht geschafft haben so gepuscht werden daß es für nächstes Jahr reicht. Gerade in den Ämtern oder Kommandos wird es A's hageln. Davon können alle mal ausgehen die in der Schlammzone sitzen. Im Endeffekt hat sich nichts geändert ausser das es Buchstaben gibt. Das gleiche gemauschle wie die letzten Jahren ( Chef ruft in Köln an und fragt nach ) wird es auch diesmal wieder geben.

Wenn ich sehe wer diese Jahr alles eine Aufforderung für 90/5 bekommen hat, frag ich mich warum? Das Thema hatten wir ja schon. Ich betonen es nochmal, anscheinend geht es nicht mehr nach Eignung, Leistung und Befähigung.

Negativauslese, nicht mehr und nicht weniger.

Traurig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 24. September 2021, 11:03:12
Ich könnte mir vorstellen, dass die noch nicht abgeschlossene Dienstpostenausbildung schon hinderlich ist....

Im Gegenteil, gerade bei mir im Btl is es. Bist nicht da und wirst nicht gesehen ( Kdr. oder Chef ) hast keine Chance ne gute Note zu bekommen. Deswegen immer präsent sein auf jeder Übung. Was denkste, da ist so eine Meisterausbildung ein totales K.O Kriterien.

Ich kenn genug die ihren Meister extra verschoben haben nur weil Übungen anstanden. Sind auch ohne BS geworden. Dafür waren sie immer präsent und der Kdr hatte sie aufn Schirm.

Auch diese Beispiele sind zum ....! Meiner Meinung nach, erst komplett ausgebildet, dann kannst BS werden.  Muss man sich mal reinziehen, da ist bzw wird man benachteiligt weil man auf'n Meister ist.

Gerade ich erlebe dieses am eigenen Beispiel. Auch das, Traurig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 24. September 2021, 11:05:26
Ach auch wenn man nah am Beurteilenden Sitzt, ist es nicht so leicht eine gute BU zu erhalten.
Und ein A zu bekommen wird auch nicht so leicht werden.

A = Die Soldatin bzw. der Soldat übertrifft die Anforderungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang.
      Schwächen in der Aufgabenerfüllung sind nicht erkennbar.
Ist dies nicht vergleichbar mit dem höchsten Kreuz in der alten BU?

Denn das habe ich und auch bei der LBU seit 3 Jahren.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 24. September 2021, 11:11:05
verschieben geht auch nicht so einfach leider. Hatte ich versucht zu verschieben auf 3 Jahre vor mein DZE um ein 2tes Standbein für die Zukunft zu haben.
Aber leider wurde es vom BaPers abgelehnt und ich musste auf die ZAW.
Leider muss ich zweigleisig denken und absagen der ZAW kam bis dato nicht in Frage.

Nun warten wir alle auf die nächste Ausschreibung und Bewerben uns erneut.    ;D
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 24. September 2021, 12:57:25
Die Beurteilungssysteme sind nicht vergleichbar.

Und so pauschal, wie es @Sputniker darstellt, ist es auch nicht.

Mit dem Wechsel des Beurteilungssystems, sind auch die Quoten fest verankert. Daher wird es keine A‘s „hageln“.

Ich empfehle, dich mal genau in die Vorschrift einzulesen. Dies hilft ungemein 😉
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 24. September 2021, 15:03:08
Hat denn zufällig einer die Berechnung? Ich weiß, alles steht in der jeweiligen Vorschrift, wie gestern bereits geschrieben, bin ich noch 3 Wochen im Urlaub.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. September 2021, 15:14:24
Bringt doch eh nichts, es selbst auszurechnen. Ob du nun 200 oder 300 oder 400 Punkte hast, ohne die Vergleichsgruppe ist das völlig aussagelos.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 24. September 2021, 15:22:38
Die Beurteilungssysteme sind nicht vergleichbar.

Und so pauschal, wie es @Sputniker darstellt, ist es auch nicht.

Mit dem Wechsel des Beurteilungssystems, sind auch die Quoten fest verankert. Daher wird es keine A‘s „hageln“.

Ich empfehle, dich mal genau in die Vorschrift einzulesen. Dies hilft ungemein 😉

Kann mich dem nur anschließen, auf JEDER Ebene sind diese zu bilden und einzuhalten.
Das betrifft z.B. auch den LGAN am Ende der 2 Jahresausbildung.
Im Heer wird gerade sehr penibel auf die Einhaltung geachtet und ohne diese gibt es keine SAP Freigabe.

@Sputniker bitte nicht so haltlose Äußerungen verbreiten, wenn man anscheinend wenig Ahnung von der Materie hat.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 24. September 2021, 15:39:30
Die Beurteilungssysteme sind nicht vergleichbar.

Und so pauschal, wie es @Sputniker darstellt, ist es auch nicht.

Mit dem Wechsel des Beurteilungssystems, sind auch die Quoten fest verankert. Daher wird es keine A‘s „hageln“.

Ich empfehle, dich mal genau in die Vorschrift einzulesen. Dies hilft ungemein 😉


Leider ist es mir im Moment nicht möglich darein zu schauen. Aber, einen Einweisung durchn Chef hat das Bild was man schon vorher darüber hatte verdichtet.

Ja ich weiss, nur 5% bekommen nen A. Diese 5% sind in einer normalen Kompanie schnell durch. Da hast den KTF ( meist HFw oder SFw, der OSFw werden will ) und .... nehmen wir noch den S6 der auch nah am Chef ist. Bumms aus fertig, für die jenigen die in den Staffeln oder Zügen sind bleibt nichts mehr übrig.

Des Weiteren werden auch weiterhin Chefs in Köln anrufen und schauen das sie ihre Schäfchen ins trocknen bringen können. Sowas muss einfach unterbunden werden!

Ich hab nicht viel Ahnung vom Pers Geschäft, muss ich auch nicht, aber solange es nicht fair bei den Konferenzen zu geht kann man noch soviele neue BU Systeme einführen.

Warum werden Soldaten nicht erst BS wenn sie FACHLICH KOMPLETT AUSGEBILDET SIND?  Wie einige Posts vorher beschrieben, Kamerad Y, fachlich ne glatte null (ZAW gerade so bestanden, Fachlehrgang beim erstens mal durchgefallen) aber wurde BS! Da fass ich mich persönlich am Kopf.

Dann brauche ich meinen FA's auch nicht mehr verklickern das sie sich anstrengen sollen auf ihren Fachlehrgänge oder auf ZAW, wenn solch eine Leistung nichts mehr wert ist.

Alles nur Erfahrungen die man mit der Zeit in einem Btl so macht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. September 2021, 16:00:05
Das mit dem "nicht viel Ahnung" stimmt.
Der Rest ist ziemlich wirr, aber es ist ja schlimm, dass du das alles so wahrnimmst, da kann man dir keinen Vorwurf machen, außer vielleicht die GAIP/ die Regelungen doch einmal durchzulesen, bevor sich solche wirren Dinge festsetzen.
Vielleicht liege ich falsch, aber es liest sich so, wie ein frustrierter HptFw, der die Schuld bei anderen sucht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 24. September 2021, 16:37:00
Den Frust kann ich schon verstehen…
Allerdings halte ich Ihre Wahrnehmung eher für einen Einzelfall.

Das nur die Leistungsschwachen und Deppen Karriere machen, halte ich für ein Gerücht. Selbst dann, wenn jeder jemanden kennt, bei dem man selbst mit dem Kopf schütteln muss. Einzelfälle…. Und ja, auch gute Leute fallen manchmal hinten runter. Leider.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 24. September 2021, 16:41:23
Das nur die Leistungsschwachen und Deppen Karriere machen, halte ich für ein Gerücht. Selbst dann, wenn jeder jemanden kennt, bei dem man selbst mit dem Kopf schütteln muss.
Hey, wir kennen uns doch gar nicht  :o
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 24. September 2021, 17:07:35

... Gerade in den Ämtern oder Kommandos wird es A's hageln.
Davon können alle mal ausgehen die in der Schlammzone sitzen.



Auf allen Ebenen ... Schlammzone bis Ämter ... gilt:


"Wird mit den neuen Bestimmungen hinsichtlich der Richtwertvorgaben „dieses Mal“ tatsächlich eine massive Inflation verhindert?

Die massive Inflation wird durch die Richtwertvorgaben und die Vorgaben der Soldatenlaufbahnverordnung (SLVSoldatenlaufbahnverordnung) verhindert.

Im Beurteilungsprozess wird bei Vergleichsgruppen ab 20 Personen systemseitig die Einhaltung der Vorgaben geprüft und ein Abschließen außerhalb der vorgegebenen Korridore ist nicht möglich.

Für die Vergleichsgruppen kleiner 20 werden die Richtwertvorgaben nicht unmittelbar vom System, aber später auf Ebene des Organisationsbereichs und durch das Bundesministerium der Verteidigung kontrolliert und durchgesetzt."


bundeswehr.de

Und Letzteres war auch bei den ersten Durchgängen des alten BU-Systems so.
Da wurden BU ganzer Dienststellen aufgehoben.

Jetzt ... lässt schon das System keinen Abschluss der BU zu...

Ausnahme, wie genannt, kleine Vergleichsgruppen.

Aber hier werden die zuständigen Prüfer in die Pflicht genommen.

Und diese werden ihrerseits vom BMVg kontrolliert.


Deshalb wird es weder A's noch B's "hageln" können...
Selbst wenn einige Beurteiler dies versuchen wollten...
Egal auf welcher Ebene...

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 25. September 2021, 08:33:21
Das mit dem "nicht viel Ahnung" stimmt.
Der Rest ist ziemlich wirr, aber es ist ja schlimm, dass du das alles so wahrnimmst, da kann man dir keinen Vorwurf machen, außer vielleicht die GAIP/ die Regelungen doch einmal durchzulesen, bevor sich solche wirren Dinge festsetzen.
Vielleicht liege ich falsch, aber es liest sich so, wie ein frustrierter HptFw, der die Schuld bei anderen sucht.

Frustriert eher weniger, eher suche ich antworten warum es in der praxis so ist. Und wie Sie sagen ich soll mir die GAIP oder Regelungen anschauen wird auch nichts bringen. Ich glaube nicht daß da drin steht : wir machen auch fachlich nicht geeignete zum BS. In meinem Augen, und das ist nur meine persönliche Meinung sollte hier mehr auf das fachliche können geschaut werden in den Konferenzen und nicht nur auf die ach so tollen hohen Noten ( das ist ja jetzt vorbei ). Und, vor allem auf einen voll ausgebildeten Soldaten der all seine Lehrgänge gemacht hat.

Es sind keine Wahrnehmung wie sie behaupten sondern es ist einfach die Realität. Klar, sie würden nie zugeben daß Chefs bei ihnen anrufen und fragen wo die Abrisskanten sind damit nächstes Jahr seine Männer/Frauen es zum BS schaffen . Ich würde mir auch nicht ins eigene Fleisch schneiden.
Leider ist diese Methode einfach unfair den anderen gegenüber. Nicht mehr und nicht weniger.

Und warum sollte ich die Schuld bei den anderen suchen? Das einzige wonach ich suche sind klare antworten, nicht mehr und nicht weniger. Ich für mich persönlich möchte nur verstehen warum es zu den oben beschriebenen Dingen kommt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 25. September 2021, 10:38:01
Letztendlich musst du halt anerkennen, dass Beurteilungen das Maß der Dinge sind; das ist nun nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Gerichte.
Aber auch dein Vorschlag mit den Lehrgangsnoten hinkt ja gewaltig: es gibt Menschen, die sind supernervös, wenn es um Prüfungen geht, dann gibt es welche, die gut lernen können, die aber dann in der Praxis schlecht sind. Die wären bei deinem Modell bevorzugt.
Die Beurteilungen geben ein komplettes Bild der letzten 2 Jahre wieder. Also sehr wohl die fachliche Qualifikation, nämlich die tägliche Arbeit.
Es ist aber ein Schuss über Gräben, denn es ist ja gerichtlich mehrfach bestätigt worden, dass eigentlich sogar nur alleine die Beurteilungen ausschlaggebend sein dürfen.

Die Aussage, dass nichtausgebildetes Personal BS wird, ist stark überzeichnet. Das sind -wenn überhaupt- nur Einzelfälle, denn bei mind. 2 Beurteilungen ist die Masse ausgebildet.
Wenn dein Chef das Nachfragen bei der PersFhrg nicht nutzt, hat er vielleicht auch seine Gründe. Es steht ihm ja genauso frei nachzufragen, so wie andere Chefs das vielleicht machen.
Wo ist da nun also die Ungleichbehandlung?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 25. September 2021, 16:03:49
Letztendlich musst du halt anerkennen, dass Beurteilungen das Maß der Dinge sind; das ist nun nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Gerichte.
Aber auch dein Vorschlag mit den Lehrgangsnoten hinkt ja gewaltig: es gibt Menschen, die sind supernervös, wenn es um Prüfungen geht, dann gibt es welche, die gut lernen können, die aber dann in der Praxis schlecht sind. Die wären bei deinem Modell bevorzugt.
Die Beurteilungen geben ein komplettes Bild der letzten 2 Jahre wieder. Also sehr wohl die fachliche Qualifikation, nämlich die tägliche Arbeit.
Es ist aber ein Schuss über Gräben, denn es ist ja gerichtlich mehrfach bestätigt worden, dass eigentlich sogar nur alleine die Beurteilungen ausschlaggebend sein dürfen.


Die Aussage, dass nichtausgebildetes Personal BS wird, ist stark überzeichnet. Das sind -wenn überhaupt- nur Einzelfälle, denn bei mind. 2 Beurteilungen ist die Masse ausgebildet.
Wenn dein Chef das Nachfragen bei der PersFhrg nicht nutzt, hat er vielleicht auch seine Gründe. Es steht ihm ja genauso frei nachzufragen, so wie andere Chefs das vielleicht machen.
Wo ist da nun also die Ungleichbehandlung?

Gut, dann hinkt es hier aber auch mit der PF, denn hier sind auch einige „Supernervös“ dann kann dies in Zukunft auch nicht mehr als qualifiziertes Kriterium genommen werden ?

Naja ich stimme Sputnik zu. Ich sehe es an mir selbst und wie bereits geschrieben, so beurteilt etc. ist schon echt gut und es klappt nicht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 25. September 2021, 18:43:53
Klar kann das auch ein Problem für manche sein, so wie auch jeder Einstellungstest, Führerscheinprüfung, Abiturprüfung...
So ist das Leben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 25. September 2021, 19:15:24

Naja ich stimme Sputnik zu. Ich sehe es an mir selbst und wie bereits geschrieben, so beurteilt etc. ist schon echt gut und es klappt nicht.

Das liegt ja auch am Bedarf... in der TSK... in der jeweiligen AVR... im jeweiligen Auswahljahr...

Das ist in manchen AVR weniger problematisch... in anderen ist eben schon lange die "Luft sehr dünn"...

Wie z.B. bei den Pers der Lw...

Da konnte eben auch eine 8,5 z.T. nicht helfen...
Weshalb es dann auch 1. (!) Anlass-BU mit 8,... in dieser AVR gab...

Weil dieses falsche Gepusche nicht mehr haltbar war, gibt es ja u.a. das neue BU-System...

Inkl. der technischen "Bremse" im System, die nicht mehr umgangen werden kann...
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 25. September 2021, 20:16:28
Klar kann das auch ein Problem für manche sein, so wie auch jeder Einstellungstest, Führerscheinprüfung, Abiturprüfung...
So ist das Leben.

Sind wir uns da ja einig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 28. September 2021, 09:38:36
Ich bin ja gespannt auf die ersten Beurteilungen nächstes Jahr.
Ob es wirklich so fair ist wie beschrieben.
Denn aufn Papier schaut alles immer gut aus.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Sputniker am 28. September 2021, 09:54:17
Letztendlich musst du halt anerkennen, dass Beurteilungen das Maß der Dinge sind; das ist nun nicht nur meine Meinung, sondern auch die der Gerichte.
Aber auch dein Vorschlag mit den Lehrgangsnoten hinkt ja gewaltig: es gibt Menschen, die sind supernervös, wenn es um Prüfungen geht, dann gibt es welche, die gut lernen können, die aber dann in der Praxis schlecht sind. Die wären bei deinem Modell bevorzugt.
Die Beurteilungen geben ein komplettes Bild der letzten 2 Jahre wieder. Also sehr wohl die fachliche Qualifikation, nämlich die tägliche Arbeit.
Es ist aber ein Schuss über Gräben, denn es ist ja gerichtlich mehrfach bestätigt worden, dass eigentlich sogar nur alleine die Beurteilungen ausschlaggebend sein dürfen.

Die Aussage, dass nichtausgebildetes Personal BS wird, ist stark überzeichnet. Das sind -wenn überhaupt- nur Einzelfälle, denn bei mind. 2 Beurteilungen ist die Masse ausgebildet.
Wenn dein Chef das Nachfragen bei der PersFhrg nicht nutzt, hat er vielleicht auch seine Gründe. Es steht ihm ja genauso frei nachzufragen, so wie andere Chefs das vielleicht machen.
Wo ist da nun also die Ungleichbehandlung?

Wenn Beurteilungen das Maß der Dinge sind, brauch ich dann auch keine Lehrgangsnoten mehr. Dann kann jeder gleich so die ATN bekommen und ich erspart mir das ganze lernen und den Stress auf den Lehrgängen.

Ich weiss, ich kann dass System nicht ändern aber mal ehrlich, gut ist es nicht.

Thema nicht ausgebildet: Das mag in mancher AVR so sein daß es Einzel Fälle sind, aber gerade bei der IT definitiv nicht.

Ich kenn gerade allein 10 Kameraden die die Aufforderung bekommen und und davon sind 6 gerade mal auf Meister und der Rest war noch nicht mal auf'n Meister. Deswegen würde ich es besser finden, erst Meister bzw komplett AUSGEBILDET dann BS. Aber wie immer, ich bin nur ein kleines Licht.

Thema Chef und Anrufen:
Es soll auch Chefs geben die es nicht nutzen weil sie vllt fair ihre Männer und Frauen fördern wollen. Deswegen sollte es vllt seitens Köln unterbunden werden das solche Auskünfte an Chefs gemacht werde die extra anrufen.

Aber auch hier gilt, ich bin nur ein kleines Licht der nichts zu sagen hat.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 28. September 2021, 10:17:56
Es sollten schon Prüfungen stattfinden, denn ich kann keinem Luftfahrzeugführer die ATN direkt zu erkennen oder einem Fluglotsen, die Folgen wären fatal.

Letzten Endes liegt alles an einem selber wie er sich präsentiert und zeigt.

Ich kann die Frustration nachvollziehen, aber ändern kann man nichts, weil das System ist wie es ist.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 28. September 2021, 10:23:51
Zitat
brauch ich dann auch keine Lehrgangsnoten mehr. Dann kann jeder gleich so die ATN bekommen und ich erspart mir das ganze lernen und den Stress auf den Lehrgängen.

@ Sputniker:

Du erkennst aber schon, wie völlig sinnfrei Deine Aussage ist?

Für gewisse ATB gibt es GESETZLICHE Anforderungen an eine Prüfung - diese ist also nicht überflüssig, selbst WENN es die BW so sehen würde (was die BW aber aus guten Gründen nicht so sieht).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 28. September 2021, 10:34:37
Zitat
Ich kenn gerade allein 10 Kameraden die die Aufforderung bekommen und und davon sind 6 gerade mal auf Meister und der Rest war noch nicht mal auf'n Meister. Deswegen würde ich es besser finden, erst Meister bzw. komplett AUSGEBILDET dann BS. Aber wie immer, ich bin nur ein kleines Licht.
Die Meisterausbildung gehört bei den meisten Verwendungen nicht zur DP-gerechten Ausbildung. Bei einigen wenigen ist sie integraler Bestandteil (z.B. durch gesetzl. oder Verordnungsauflagen.
Deswegen sind auch die Allermeisten Sdt DP-gerecht ausgebildet, bevor sie ihre BU bekommen.
Zitat
Wenn Beurteilungen das Maß der Dinge sind, brauch ich dann auch keine Lehrgangsnoten mehr. Dann kann jeder gleich so die ATN bekommen und ich erspart mir das ganze lernen und den Stress auf den Lehrgängen.
Es gibt auch immer mehr Lehrgänge ohne Prüfung, aber eben nicht alle. Ob ich das nun als Stress" bezeichnen würde, naja, man kann es auch übertreiben. Aus der Schule müsste es eigentlich bekannt sein, dass man benotete Arbeitsergebnisse abliefern muss, um festzustellen, ob der Prüfungsstoff und wie er verstanden wurde. Was das alles nun mit den Auswahlkonferenzen, BU-System etc zu tun hat, weiß ich nicht genau. Ich bleibe dabei: du projizierst deine latente Unzufriedenheit irgendwie auf alles.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 28. September 2021, 10:54:31
Eben.

- Es gibt Prüfungen OHNE Note, aber mit binärem Ergebnis: z.B. MKF B - bestanden oder durchgefallen (gesetzliche Auflage), oft bei Lizenzen oder ähnlichem.
- Es gibt Prüfungen MIT "Note", aber binärem Ergebnis: z. B. DELF - Stufe erreicht, aber Punkte sind dabei (Note), oder Abitur, Bildungsabschlüsse allgemein.
(und da "zählt" dann oft als Voraussetzung das binäre Ergebnis, für Auswahlentscheidungen zusätzlich die Note).

- Es gibt Lehrgänge ohne Bewertung / Note, wobei der Stoff dort für die Teilnehmer so gewählt ist, dass eine erfolgreiche Vermittlung vorausgesetzt werden kann - wer da "absolut keinen Bock hat", wird sicherlich auch abgelöst bzw. bekommt die ATN nicht zuerkannt.

Wer da nicht erkennt, dass man diese unterschiedlichen Konzepte alle benötigt ... nunja ..
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 06. Oktober 2021, 11:32:05
Offiziere wurde doch schon nachdem neuen BU-System beurteilt richtig? Vielleicht gibt es hier die eine oder andere Stimme, wie es empfunden wurde und ob sie stark zurückgestuft wurden ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 06. Oktober 2021, 11:40:47
Da die meisten Beurteilungen derzeit erst erstellt werden, dürften noch nicht sehr viele ihre BU bereits erhalten haben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 06. Oktober 2021, 12:09:23
Zitat
und ob sie stark zurückgestuft wurden ?
Die Frage kann nicht zu einer verwertbaren Antwort führen.
Wenn nun nur die A und B-Beurteilten antworten, steht da "alles beim alten", wenn nun nur die D und E Antworten, alles "furchtbar".
Antworten viele aus Werdegängen, wo eher verhalten beurteilt wurde, werden die Antworten anders aussehen, als wenn bspw. viele Adjutanten, PersOffz... antworten würden.
Da die max. prozentuale Verteilung der Gesamtbewertung ja kennst, kannst du dir doch die Frage selbst beantworten.
Unbeschadet dessen: da die beiden Systeme nicht vergleichbar sind, führt die Frage eh ins Leere.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Deepflight am 07. Oktober 2021, 05:45:27
Ich denke Ralf trifft den Nagel damit mehr als auf den Kopf.
Die beiden Systeme sind nicht miteinander vergleichbar, Punkt.

Natürlich neigt der Mensch dazu, Neues und Altes miteinander zu vergleichen. So wird jemand, der bisher z.B. eine 8,5 hatte, ein "C" nach neuem System als Verschlechterung empfinden.
Das muss aber - je nach Verwendungsreihe - garnicht mal so sein, z.B. wenn es eine der Verwendungen ist, die nach altem System vollkommen krankhaft waren und man sich unter einer 8,8 nicht blicken lassen musste.

Wie gesagt, die erste Runde wird sich für den ein oder anderen besser oder schlechter anfühlen, was das ganze wert ist zeigt dann erst die Zeit.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 12. Oktober 2021, 21:34:48
Es wird ja nun anhand der PEB beurteilt, als Ersatz für die alte Laufbahnbeurteilung.
Hier hat der Vorgesetzte die Möglichkeit geeignet und ungeeignet anzukreuzen, wenn ich es richtig verstanden habe sowie die Entwicklungsprognose zu vergeben oder ? Das wäre zum Beispiel, wenn ich es richtig im Kopf habe bis A9MZ zumindest stand es so auf dieser Seite, wo man seine Punkte berechnen konnte vielleicht gibt es auch noch mehr, ich denke es war nur ein Beispiel.
Hier sind die Vorgesetzten ja vermutlich auch schon angehalten, die Kameraden so zu beurteilen, dass es auch fürs nächste Jahr passt oder? Soll bedeuten, dass der Vorgesetzte vielleicht bereits jetzt eine grobe Meinung dazu haben sollte, wen er nächste Jahr oben sieht und wen er nicht oben sieht, weil es macht keinen Sinn in meinen Augen nun jemanden zum Beispiel die höchste Förderung zu geben und den Kameraden dann nächstes Jahr mit einem D oder E zu bewerten und dann kann ich Ihm nächsten Zug ja nicht weiterhin die höchste Prognose geben oder?
Ich hoffe ich habe mich irgendwie einigermaßen verständlich ausgedrückt..
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2021, 05:25:10
Und was hat das nun mit der Konferenz zu tun oder betrifft das eher das neune BU-System?
Ich würde mir mal das alles durch einen PersOffz erklären lassen, denn da sind schon Denkfehler drin, Stichwort Zusammenhang Entwicklungsprognose und Gesamtbewertung. Aber -wie gesagt- das passt hier wohl nicht zum Thema Konferenz!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 13. Oktober 2021, 07:58:54
Okay Ralf, dann kannst du den Beitrag löschen oder verschieben, wenn möglich.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 13. Oktober 2021, 08:30:44
Leider kann ich derzeit nicht in die Vorschriften schauen, da ich bis ende Dez noch auf ZAW bin.
Also hab ich es richtig verstanden, es gibt keine LBU mehr? Sondern eine andere Art BU wenn man sich bewirbt, wo ähnlich der LBU ein Kreuz für geeignet oder nicht geeignet gibt.
Da ja bald die Ausschreibung BS im Raum steht, würd mich interessieren wie die Bewertung in der Empfehlung sind. So das ich auch weiß ob ich eine gute bekommen haben oder nur eine durchschnittliche.

Meine letzte 3 LBU waren höchste Kreuz immer.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2021, 08:53:03
Okay Ralf, dann kannst du den Beitrag löschen oder verschieben, wenn möglich.
erl
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2021, 09:00:07
Zitat
würd mich interessieren wie die Bewertung in der Empfehlung sind.
So ganz verstehe ich die Frage nicht, bei der Entwicklungsprognose gibt es drei Abstufungen (selbsterklärlich) und bei den Eignungsaussage geeignet/nicht geeignet.
Zitat
wie die Bewertung in der Empfehlung sind. So das ich auch weiß ob ich eine gute bekommen haben oder nur eine durchschnittliche.
Was hast du denn nun in der PEB bekommen?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 13. Oktober 2021, 10:01:11
Noch keine, da ja BS Ausschreibung ja noch sind.
Werde ich bekannt geben, wenn es soweit ist.
Wird zeit das ich wieder zugriff aufs IntraNet habe, sind so viele Neuerungen und ich kann keine lesen.
Wie sind die Abstufungen in der PEB?
Was fließt alles mit ein für die PEB? (Ehemalige LBU)
Welchen Inhalt hat die PEB?
u.s.w.


Ich werde versuchen nächsten Monat an ein Dienstrechner in der ZAW zu kommen, da ich dann wieder in der Kaserne bin und Prüfungsvorbereitung habe.

Sind zu viele Fragen die bei mir offen sind in Sachen SLV und BU-System. Die kann man hier nicht beantworten.
Aber danke für den Versuch.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2021, 10:10:26
Zitat
Ich werde versuchen nächsten Monat an ein Dienstrechner in der ZAW zu kommen, da ich dann wieder in der Kaserne bin und Prüfungsvorbereitung habe.
Ich empfehle dir den Einweisungsfilm mal anzusehen, wenn dich Details interessieren, der ist recht gut gemacht.
Auch die Formulare aus der Formulardatenbank kannst du dir anschauen, das erklärt dann auch schon einiges.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 13. Oktober 2021, 12:17:01

Wie sind die Abstufungen in der PEB?
Was fließt alles mit ein für die PEB? (Ehemalige LBU)
Welchen Inhalt hat die PEB?
u.s.w.


Zur Einführung ins Thema ...

https://www.bundeswehr.de/de/-fragen-und-antworten-rund-um-das-neue-beurteilungssystem-5095944

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 21. Oktober 2021, 11:41:56
Wie sind die Vergleichsgruppen? Wir in unserer Dienststelle sind 24 oder 25 Unteroffiziere m.P.
davon werden aber nur noch 10 beurteilt. Können wir hier eine eigene bilden, sodass wir A,B,C usw. haben oder wie funktioniert das ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 21. Oktober 2021, 11:49:27
Die Vergleichsgruppen sind in SAP festgelegt, also die Dienststelle fragen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 21. Oktober 2021, 12:22:17
Ist das für jede Dienststelle unterschiedlich ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 21. Oktober 2021, 12:32:44
https://wiki.bundeswehr.org/display/Beurteilungmilitaerisch/Fragen+und+Antworten
Nr. 5.1
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 21. Oktober 2021, 18:05:16
Okay, danke bin fündig geworden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Deepflight am 22. November 2021, 07:56:47
Ich persönlich finde es gut das es ein neues System gibt und es angeblich schwieriger ist, dass System auszutricksen. Wenn man dann aber mitbekommen, dass die ersten "A" für Adjudanten schon rausgehauen wurden wird man sehen, wie lange es "hält".

Wo ich denke das ein Fehler im System ist ist bei der Höhe der Perspektiveinschätzung, die ein Vorgesetzter geben darf. Beispiel: zwei OLt, einer nen Hptm als Chef, einer nen OTL. Der Olt mit Hptm-Chef kann maximal bis StOffz kriegen, der andre bis Oberst
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: MagZin-Z am 23. November 2021, 15:25:44
Guten Tag Kamerade,
ich lese aus aktuellem Anlass (OffzMilFD, BAPers fordert Sonderbeurteilung) die A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten". Ich bin aktuell noch OFw, aufgrund meiner Leistungen gehe ich von einer für mich sehr positiven BU aus. Aufgrund einer WDB bin ich in der Trp bei den BU immer im Mittelfeld gelandet, weshalb es seit nun schon fast 2,5 Jahren nicht zum HptFw gereicht hat.
Wenn ich das richtig verstehe wird die nun erstellte Sonderbeurteilung den Charakter einer Planmäßigenbeurteilung bekommen. "Theoretisch" könnte ich dann ja "zeitnah" zum HptFw befördert werden. Sollte dies nun vor dem 31.07.2022 geschehen, würde ich dann neu beurteilt? Denn ich finde da gerade nix passendes! In der alten Regelung gab es doch einen Punkt, welcher in etwa "neue Vergleichsgruppe, neue Beurteilung" aussagte.
Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen, oder ich habe der S1-Schiene eben geholfen  ;)
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 24. November 2021, 05:54:07
Du wirst weder noch als OFw zum 31.01.2022, noch als HptFw zum 31.07.2022 beurteilt, da deine dann aktuelle Beurteilung (die SBU für den Antrag/ Vorschlag OffzMilFD) nicht älter als 12 Monate ist.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: waldemar.boettcher am 24. November 2021, 06:11:01
Das ist nicht richtig! Und wenn es so wäre, kannst Du ja sicher die entsprechende Nr. der Vorschrift angeben!

Der Kamerad wird dann als HptFw zum Stichtag 31.07.2022 wieder beurteilt!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: MagZin-Z am 24. November 2021, 08:32:46
Das ist nicht richtig! Und wenn es so wäre, kannst Du ja sicher die entsprechende Nr. der Vorschrift angeben!

Der Kamerad wird dann als HptFw zum Stichtag 31.07.2022 wieder beurteilt!

Hallo, ja so sehe ich das auch. Doch die Nr. 207 (16) ist hier wahrscheinlich der Knackpunkt, "Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 oder dem resultierenden Anlasszeitpunkt nach der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) und dem nächsten Stichtag nach Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt." Wenn ich es stumpf so auslege, wäre ich mit Stichtag 31.07.2022 trotz HptFw nicht in der Vergleichsgruppe. Halte ich für seltsam, könnte ich aber mit leben  ;)

Aber vielen Dank, ich sehe es ist nicht ganz stimmig und sollte eventuell in der GAIP festgehalten werden wie, in einem sollchen Fall verfahren werden soll.

Kameraden, Horrido und Danke!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: waldemar.boettcher am 24. November 2021, 08:52:41
Gehörst Du denn zu der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14)????
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: MagZin-Z am 24. November 2021, 09:29:33
Gehörst Du denn zu der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14)????

Der Knackpunkt ist das Wörtchen "oder" davor! "Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 oder dem resultierenden Anlasszeitpunkt nach der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) und dem nächsten Stichtag nach Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt."
Nimmt man den Nebensatz raus, weil er nicht zutreffend ist, bleibt: "Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt." Ich habe anfänglich mich wegen der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) auch nicht betroffen gefühlt. Doch so langsam...

Ich bin dafür, dass jemand dies in der GAIP festhalten sollte.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: waldemar.boettcher am 24. November 2021, 09:52:16
Ja, das käme in Betracht, wenn Du am 31.01.2022 noch OFw bist und entsprechend deine Beurteilung als OFw erhältst! Wenn Du nach dem 31.01.2022, aber vor dem 31.07.2022 zum HptFw befördert wirst, dann liegen zwischen diesen Stichtagen weniger als 12 Monate.
Ergo: Deine nächste Beurteilung NACH der als OFw vom 31.01.2022, wird am zum Stichtag 31.07.2024 als HptFw erstellt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 24. November 2021, 09:54:41
MMn bleibt abzuwarten wie sich die Erstellung von SBU´s für die Auswahlverfahren OffzMilFD/ BS auf die Erstellung der RBU´s verhält.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. November 2021, 18:36:57
MMn bleibt abzuwarten wie sich die Erstellung von SBU´s für die Auswahlverfahren OffzMilFD/ BS auf die Erstellung der RBU´s verhält.

Die wirken sich gar nicht aus, da diese SBU‘s nur für die Konferenz herangezogen werden.
Die einzigen SBU die sich auswirken, sind die SBU die anstelle einer RBU durch die PSt angefordert werden. 
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: MagZin-Z am 25. November 2021, 08:30:04
MMn bleibt abzuwarten wie sich die Erstellung von SBU´s für die Auswahlverfahren OffzMilFD/ BS auf die Erstellung der RBU´s verhält.

Die wirken sich gar nicht aus, da diese SBU‘s nur für die Konferenz herangezogen werden.
Die einzigen SBU die sich auswirken, sind die SBU die anstelle einer RBU durch die PSt angefordert werden.

Die SBU für OffzMilFD, nach meinem Verständnis zumindest, ersetzt ja die RBU da die letzte RBU zu alt ist, weswegen, nach meiner Auffassung, diese den Charakter einer RBU haben wird. Alles andere macht ja keinen Sinn und würde die Beurteilenden in eine schwierige Lage bringen.
Bsp.: Meine derzeit erstellte SBU wird, weil "ohne Vergleichsgruppe", mit A+ und allgemein mit der best möglichen Bewertung zum 20.12.2021 rechtskräftig. Wenn diese nicht den Charakter eine RBU hat, würde ich mit Betrachtung der Vergleichsgruppe der zum Stichtag 31.01.2022 zu erstellenden RBU nicht bei A+ sondern vielleicht bei C landen. Rechtlich schwierig, denn was soll denn zwischen 20.12.2021 und 31.01.2022 passiert sein was dies begründet. Der Streitfall wäre vorprogrammiert.
Aber das ist meine einfache Meinung als OFw und nicht PersFw. Ich bin gespannt und bedanke mich für die konstruktiven Punkte, welche eingebracht wurden.

Horrido!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 25. November 2021, 09:01:01
Normalerweise nicht. Deine vorherige RBU wird dann historisch und Sie werden neu beurteilt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 25. November 2021, 11:18:59

Die SBU für OffzMilFD, nach meinem Verständnis zumindest, ersetzt ja die RBU da die letzte RBU zu alt ist, weswegen, nach meiner Auffassung, diese den Charakter einer RBU haben wird. Alles andere macht ja keinen Sinn und würde die Beurteilenden in eine schwierige Lage bringen.
Bsp.: Meine derzeit erstellte SBU wird, weil "ohne Vergleichsgruppe", mit A+ und allgemein mit der best möglichen Bewertung zum 20.12.2021 rechtskräftig. Wenn diese nicht den Charakter eine RBU hat, würde ich mit Betrachtung der Vergleichsgruppe der zum Stichtag 31.01.2022 zu erstellenden RBU nicht bei A+ sondern vielleicht bei C landen. Rechtlich schwierig, denn was soll denn zwischen 20.12.2021 und 31.01.2022 passiert sein was dies begründet. Der Streitfall wäre vorprogrammiert.
Aber das ist meine einfache Meinung als OFw und nicht PersFw. Ich bin gespannt und bedanke mich für die konstruktiven Punkte, welche eingebracht wurden.

Horrido!

Da ist rechtlich gar nichts schwierig. Schwierig wird es am Ende nur für den Beurteilten, wenn er dann bei der nachfolgenden RBU "realistisch" abgestimmt wird.

Fakt ist nun mal, dass gem. GAIP für die Antragsteller deren letzte Beurteilung älter als 30.09.2020 einer SBU zu erstellen ist.
Diese dient, gem. GAIP, zur Sicherstellung der Teilnahme an der Auswahlkonferenz OffzMilFD 2022.

SBU die eine RBU ersetzen sollen werden explizit durch die PersBSt angewiesen (A-1340/50 Nr. 209) und sind entsprechend zu kennzeichnen.
Aber ich bin mir sicher, du hast einen fähigen S1 vor Ort, der dir das auch gerne bestätigen / erklären wird.



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: waldemar.boettcher am 25. November 2021, 13:47:21
Genau so ist es!
Solltest Du am 31.01.2022 noch OFw sein, bekommst Du direkt wieder eine Beurteilung - deine Planmässige RBU! Unabhängig von der SBU und deren Zeitpunkt!
Und es kann passieren, so wie von die angemerkt, dass deine SBU ein A+ wurde und am 31.01.22 bekommst Du ein D- !
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 25. November 2021, 18:00:28
Genauso ist es und von daher wird dein Vorgesetzter, da schon drauf achten müssen was er dir gibt, denn es ist echt „scheiße“ wenn man von A auf C oder D fällt auch wenn es nur eine SBU ist, denn es soll ja eine Leistungssteigerung erkennbar sein.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 25. November 2021, 19:48:09
So etwas wie eine Leistungssteigerung gibt es im neuen System nicht mehr.
Keine 2 BU Durchgänge sind gleich, das sich die Vergleichsgruppe ja immer ändert.
Mit gleicher Leistung kann man ohne Problem in der einen Runde ein A bekommen und in der nächsten ein D.

Im Endeffekt ist es halt jetzt so wie Samstags im Club, wenn du nur hässliche Freunde um dich rum hast steigt die Chance das du nicht alleine nach hause gehst. Hast du lauter geile Typen um dich herum wirds schwer.

Viel Erfolg
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 26. November 2021, 13:17:32
Ich habe nun meine PEB von den Erstbeurteilenden sowie dem Zweitbeurteilenden erhalten.
Nun wurde mir gesagt, dass auch noch der nächst höhere Vorgesetzte dazu auch noch Stellung nehmen kann, ist dies so korrekt und macht das Sinn oder nur, wenn ich mit der Beurteilung von Zweitbeurteilenden nicht einverstanden bin ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 26. November 2021, 15:04:55
Nr 1006 bis 1009 der Regelung gibt den Rahmen bzw. Möglichkeiten für weitere Vorgesetzte.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ethereum am 26. November 2021, 19:55:08
Ich habe nun meine PEB von den Erstbeurteilenden sowie dem Zweitbeurteilenden erhalten.
Nun wurde mir gesagt, dass auch noch der nächst höhere Vorgesetzte dazu auch noch Stellung nehmen kann, ist dies so korrekt und macht das Sinn oder nur, wenn ich mit der Beurteilung von Zweitbeurteilenden nicht einverstanden bin ?

Sprich: Nur wenn Du OffzMilFD bist und die A13G Förderung bekommst, oder OffzTrDst unter bestimmten Voraussetzungen. Da Du beiden Laufbahnen nicht angehörst, wird auch niemand weiter Stellung nehmen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Brösel am 03. Dezember 2021, 10:43:14
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.

Ich habe ende Oktober ebenfalls eine Ablehnung auf Grund §48 BHO bekommen. Nach etwas Bedenkzeit und persönlichen Gesprächen mit Vorgesetzten und Kameraden habe ich Einspruch eingelegt. Ebenso habe ich eine anonyme Positionierungsliste in Köln angefordert, um zu sehen wo ich stand. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion. Disziplinarvorgesetzter hatte dann mal angerufen und meinem Bearbeiter war von meiner Anforderung nichts bekannt. Mündliche Aussage ergab aber jetzt schon, dass es 41 übernahmen für 2020 und 2021 gab und ich auf 14 stehe. Nun frage ich mich natürlich, wenn es nach Leistung, Eignung und Befähigung geht, warum ich im oberen Drittel stehe und trotzdem wegen Alter abgelehnt worden bin ?
Jetzt kümmern sich erst einmal andere Stellen um meinen Fall. Möchte ich so nicht stehe lassen. Vor allem steht in der Ablehnung noch, dass ich mich nächstes Jahr gerne wieder bewerben darf. Bin ich dann jünger ? Muss ich dann auf Position 5 stehen ? Wie gesagt, ich lasse dieses Thema nicht im Raum stehen und gehe zum ersten mal mit allen Mitteln vor.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 03. Dezember 2021, 18:58:05
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.

Ich habe ende Oktober ebenfalls eine Ablehnung auf Grund §48 BHO bekommen. Nach etwas Bedenkzeit und persönlichen Gesprächen mit Vorgesetzten und Kameraden habe ich Einspruch eingelegt. Ebenso habe ich eine anonyme Positionierungsliste in Köln angefordert, um zu sehen wo ich stand. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion. Disziplinarvorgesetzter hatte dann mal angerufen und meinem Bearbeiter war von meiner Anforderung nichts bekannt. Mündliche Aussage ergab aber jetzt schon, dass es 41 übernahmen für 2020 und 2021 gab und ich auf 14 stehe. Nun frage ich mich natürlich, wenn es nach Leistung, Eignung und Befähigung geht, warum ich im oberen Drittel stehe und trotzdem wegen Alter abgelehnt worden bin ?
Jetzt kümmern sich erst einmal andere Stellen um meinen Fall. Möchte ich so nicht stehe lassen. Vor allem steht in der Ablehnung noch, dass ich mich nächstes Jahr gerne wieder bewerben darf. Bin ich dann jünger ? Muss ich dann auf Position 5 stehen ? Wie gesagt, ich lasse dieses Thema nicht im Raum stehen und gehe zum ersten mal mit allen Mitteln vor.


Hier gibt das BVerwG Erläuterungen

https://www.bverwg.de/de/250221B1WB32.20.0

Beschluss vom 25.02.2021 - BVerwG 1 WB 32.20

Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Leitsätze:

1. Die Ausgestaltung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 40 SLV) als eine reine Berufssoldaten-Laufbahn ist mit dem Soldatengesetz vereinbar.

2. Die Höchstaltersgrenze des vollendeten 40. Lebensjahres für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (§ 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO) ist verfassungsmäßig.

3. Bei der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes hat die für die Auswahl zuständige Stelle prognostisch einzuschätzen, ob die Höchstaltersgrenze im maßgeblichen Zeitpunkt (Ende der dreijährigen Anwärterausbildung) einer Umwandlung des Dienstverhältnisses entgegenstehen wird. Sie hat dabei auch alle im Einzelfall möglichen Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze zu prüfen.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Brösel am 06. Dezember 2021, 11:14:33
Schade, wie zu erwarten. Ablehnung ist heute gekommen. Es ist nicht so leicht mit 43 noch BS zu werden. Hab aber noch 5 Versuche. Eine 8,1 als Programmierer reicht leider auch nicht aus. Schade das man nicht erfährt, ob man wegen dem Alter nicht genommen wurde. Denn ab 40 ist es eh doppelt so schwer übernommen zu werden, leider.

Ich habe ende Oktober ebenfalls eine Ablehnung auf Grund §48 BHO bekommen. Nach etwas Bedenkzeit und persönlichen Gesprächen mit Vorgesetzten und Kameraden habe ich Einspruch eingelegt. Ebenso habe ich eine anonyme Positionierungsliste in Köln angefordert, um zu sehen wo ich stand. Bis letzte Woche Freitag keine Reaktion. Disziplinarvorgesetzter hatte dann mal angerufen und meinem Bearbeiter war von meiner Anforderung nichts bekannt. Mündliche Aussage ergab aber jetzt schon, dass es 41 übernahmen für 2020 und 2021 gab und ich auf 14 stehe. Nun frage ich mich natürlich, wenn es nach Leistung, Eignung und Befähigung geht, warum ich im oberen Drittel stehe und trotzdem wegen Alter abgelehnt worden bin ?
Jetzt kümmern sich erst einmal andere Stellen um meinen Fall. Möchte ich so nicht stehe lassen. Vor allem steht in der Ablehnung noch, dass ich mich nächstes Jahr gerne wieder bewerben darf. Bin ich dann jünger ? Muss ich dann auf Position 5 stehen ? Wie gesagt, ich lasse dieses Thema nicht im Raum stehen und gehe zum ersten mal mit allen Mitteln vor.


Hier gibt das BVerwG Erläuterungen

https://www.bverwg.de/de/250221B1WB32.20.0

Beschluss vom 25.02.2021 - BVerwG 1 WB 32.20

Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Leitsätze:

1. Die Ausgestaltung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 40 SLV) als eine reine Berufssoldaten-Laufbahn ist mit dem Soldatengesetz vereinbar.

2. Die Höchstaltersgrenze des vollendeten 40. Lebensjahres für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (§ 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO) ist verfassungsmäßig.

3. Bei der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes hat die für die Auswahl zuständige Stelle prognostisch einzuschätzen, ob die Höchstaltersgrenze im maßgeblichen Zeitpunkt (Ende der dreijährigen Anwärterausbildung) einer Umwandlung des Dienstverhältnisses entgegenstehen wird. Sie hat dabei auch alle im Einzelfall möglichen Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze zu prüfen.



Vielen Dank dafür.

Zählt es "nur" für Laufbahn der Offiziere ? Denn da habe ich tatsächlich keinen Antrag gestellt. Geht rein um die Übernahme als Unteroffizier mit Portepee !!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 06. Dezember 2021, 11:23:22
§ 48 BHO gilt auch für die Übernahme zum BS (siehe Leitsatz 2).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 06. Dezember 2021, 11:25:09
Ich muss auch noch schauen auf welchem Rang ich war. Bin auch 43 und die alten haben es halt doppelt so schwer BS zu werden, laut dem §48 halt.

Aber dennoch kenne ich einen der mit 43 geworden ist und nur eine 7,0 und 8,0 hatte. Ist auch nur SAZ12 und der überlegt jetzt wie der die Dienstzeit zusammenbekommt für seine Pension später.

Also immer weiter bewerben und hoffen das man in den top5 kommt.
Sobald du aber feststellen kannst das ein Jüngerer vor dir geworden ist, der schlechter Beurteilt wurde, würd ich immer eine Prüfung verlangen. 
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 06. Dezember 2021, 11:26:49
Ja Ralf das stimmt schon, aber zu lesen ist das gleichwertige jüngere Bewerber bevorzugt werden. Aber was ist wen schlechtere vor einem BS werden und man doch ganzheitlich besser ist?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 06. Dezember 2021, 11:56:35
Zur Auslegung des § 48 hatte ich vor kurzem etwas geschrieben. Mehr kann man dazu nicht sagen, denn die Entscheidung hierüber ist halt immer vielschichtig.
Berufungen in ein DV als SaZ oder BS dürfen nur erfolgen, wenn
- die Bewerberin oder der Bewerber das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- sofern bereits Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen zu Lasten des Bundes erworben wurden und das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden und eine weitere Diensterwartung von mehr als drei Jahren begründet wird oder
- ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Brösel am 06. Dezember 2021, 12:03:10
Ich muss auch noch schauen auf welchem Rang ich war. Bin auch 43 und die alten haben es halt doppelt so schwer BS zu werden, laut dem §48 halt.

Aber dennoch kenne ich einen der mit 43 geworden ist und nur eine 7,0 und 8,0 hatte. Ist auch nur SAZ12 und der überlegt jetzt wie der die Dienstzeit zusammenbekommt für seine Pension später.

Also immer weiter bewerben und hoffen das man in den top5 kommt.
Sobald du aber feststellen kannst das ein Jüngerer vor dir geworden ist, der schlechter Beurteilt wurde, würd ich immer eine Prüfung verlangen.

Ja dieser §48 ist echt heftig. Wie schon geschrieben. Ich bin auf Rank 14 von 41 zum BS enannten. Da sind 27 Soldaten gleich oder schlechter Beurteilt und trotzdem ernannt worden.
Nach Leistung, Eignung und Befähigung braucht man da nicht mehr gehen. Bin aktuell mit dem BMVg im Gespräch. Ich finde, dass hier eine Altersdiskriminierung vollzogen wird und auch der Unterschied zwischen Beamten und Soldaten ist in meinen Augen nicht zielführend. na wir werden sehen wie es weiter geht. 
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ethereum am 06. Dezember 2021, 12:27:15
Nun ja, ich kann deinen Frust gut verstehen und nachvollziehen…

Aber objektiv betrachtet: Bei 41 Übernahmen und einer Postion 14, besteht kein außerordentlicher Mangel an jüngeren Bewerbern und es bedeutet auch keinen erheblichen Vorteil für den Bund, wenn Du zum Berufssoldaten ernannt wirst.

Darüber hinaus ist bei einer Übernahmemöglichkeit von 41 Bewerbern nicht von einer sog. „Mangel-ATN“ auszugehen. Das heißt, dass es immer genug jüngere Bewerber geben wird!

Über Sinn, oder Unsinn muss man nicht diskutieren, bzw. wird ein Rechtsbehelf ins leere laufen, da es nun einmal festgeschrieben und justiziabel ist.

Den Unterschied zu einem Beamten kann man an dem entsprechenden Zurruhesetzungsalter herbeiführen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 06. Dezember 2021, 13:02:38
Die Frage ist doch wieviele GEEIGNETE Bewerber gab es für die Übernahmen - dass würde einen Mangel begründen können.

... auch wenn es "hart" klingt, der "zu alte" Bewerber ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen schlechter / gar nicht geeignet - auch wenn er derzeit gute Leistungen zeigt.
Eine Bewertung des Alters ist hier zulässig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 06. Dezember 2021, 16:17:33
Leider ist es so, dass unsere Armee immer älter wird und dies Züge annimmt, die fragwürdig sind. Leider finde ich es richtig, dass im Bedarfsfall nur ältere Bewerber übernommen werden, sorry.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Evora1 am 08. Dezember 2021, 20:30:26
Guten Abend, ich hätte ein paar Fragen zur Beurteilung und finde leider keine Antworten.

1. Die Änderung gab es zum Stichtag der HF Beurteilungen... hätten die dann auch im Juli gemacht werden müssen? Oder konnte das dann beliebig geschoben werden?

2. Die Stellungnahme ist "technisch begrenzt" auf 342 Zeichen.. das sind etwa 2 Sätze und reicht hinten und vorne nicht. Ist es möglich eine Anlage einzufügen und in SAP demnach "Siehe Anlage" einzugeben? Ansonsten verstehe ich nicht ganz wie es seien kann das mir die Möglichkeit einer ordentlichen Stellungnahme genommen wird.. wenn man jetzt schon mit ein paar Kreuzen abgespeist wird.

Wäre schön wenn das jmd wüsste.. da mir meine Stellungnahme derzeit verweigert wird.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 08. Dezember 2021, 20:43:19
Das System ist letzten Endes Knall hart und es lässt kaum Interpretationsspielraum durch Stellungnahmen zu. Hier geht es nur und Zahlen und Fakten nicht mehr und weniger.
Dies erleichtert natürlich auch erheblich die Konferenzen, nicht das stundenlang die Beurteilungstexte gelesen werden müssen.

Meines Wissen gibt es keinerlei Möglichkeit irgendwo einen extra Text zu verfassen und dann anzuhängen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 09. Dezember 2021, 05:40:12
Den gibt es nicht, entscheidend ist in welchen Bereich man zugeordnet wird A-G und die Abstufungen sind einzuhalten.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 09. Dezember 2021, 06:08:06
Guten Abend, ich hätte ein paar Fragen zur Beurteilung und finde leider keine Antworten.

Antworten finden sich doch recht eindeutig in der Regelung "Beurteilungen".
zu 1.
Zitat
Ein Aufschieben des
Stichtags ohne Veränderung des in dieser Anlage genannten Vorlagetermins um bis zu drei Monate ist
im Ausnahmefall mit Zustimmung der PersBSt möglich, sofern die beurteilenden Vorgesetzten oder die
zu Beurteilenden bis zu drei Monate vor dem Beurteilungsstichtag zuversetzt, bis nach dem Stichtag
kommandiert, zu einem Lehrgang versetzt oder in einer besonderen Verwendung im Ausland oder
Mission eingesetzt worden sind.

Aber, falls du das meinst: Sie sind 6 Monate später erst abzuschließen, wenn sie dir also jetzt eröffnet wurde, ist es noch im 6 Monatszeitraum.
Ich empfehle, sich das Video zur Einführung anzuschauen, da wird sehr viel erklärt.

zu 2.
Zitat
kann sie oder er innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen
Beurteilungseröffnung eine im Umfang technisch begrenzte Stellungnahme in der Erst- und/oder
Zweitbeurteilung abgeben, in der zu der jeweiligen Beurteilung die eigene Ansicht dargestellt werden
kann
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Nachtmensch am 09. Dezember 2021, 21:50:42
Kann eigentlich wenn die Vergleichsgruppe beispielsweise nur aus 5 Soldaten besteht überhaupt ein A vergeben werden, weil demnach ja prozentual 20% der Beurteilten ein A bekommen hätten. Wenn man dieses weiterführt, müssen mindestens 20 Soldaten einer Vergleichsgruppe angehören, dass überhaupt ein A vergeben wird.
Bei 10 Soldaten käme ebenso kein A zum tragen.
Sind diese Annahmen richtig?
Ich stelle mir grade die Offiziere in einem Bataillon vor.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 10. Dezember 2021, 01:50:31
Ja kann dies kann durchgeführt werden, dann werden aber auf Ebene der Brigade die Richtwerte verhandelt. Es liegt somit am BtlKdr und S1 Offz seine Leute auf dieser Ebene gut darzustellen und warum sie sich abheben.

Erfolgt dies nicht werden die Abstimmungen gnadenlos aufgehoben, A-C hat eine Bedeutung im Gegensatz zum inflationären alten BU System.

Beispiel:

- Alle Soldaten die eine Anlassbeurteilung bekommen, Abstimmung auf Brigadeebene



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 11. Dezember 2021, 14:37:56
Kann eigentlich wenn die Vergleichsgruppe beispielsweise nur aus 5 Soldaten besteht überhaupt ein A vergeben werden, weil demnach ja prozentual 20% der Beurteilten ein A bekommen hätten. Wenn man dieses weiterführt, müssen mindestens 20 Soldaten einer Vergleichsgruppe angehören, dass überhaupt ein A vergeben wird.
Bei 10 Soldaten käme ebenso kein A zum tragen.
Sind diese Annahmen richtig?
Ich stelle mir grade die Offiziere in einem Bataillon vor.

Es geht, hier gilt auch, dass das Ganze „Sinngemäß“ angewandt wird. Sonst wie schön beschrieben wird aufgehoben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 11. Dezember 2021, 14:40:48
Guten Abend, ich hätte ein paar Fragen zur Beurteilung und finde leider keine Antworten.

Antworten finden sich doch recht eindeutig in der Regelung "Beurteilungen".
zu 1.
Zitat
Ein Aufschieben des
Stichtags ohne Veränderung des in dieser Anlage genannten Vorlagetermins um bis zu drei Monate ist
im Ausnahmefall mit Zustimmung der PersBSt möglich, sofern die beurteilenden Vorgesetzten oder die
zu Beurteilenden bis zu drei Monate vor dem Beurteilungsstichtag zuversetzt, bis nach dem Stichtag
kommandiert, zu einem Lehrgang versetzt oder in einer besonderen Verwendung im Ausland oder
Mission eingesetzt worden sind.

Aber, falls du das meinst: Sie sind 6 Monate später erst abzuschließen, wenn sie dir also jetzt eröffnet wurde, ist es noch im 6 Monatszeitraum.
Ich empfehle, sich das Video zur Einführung anzuschauen, da wird sehr viel erklärt.

zu 2.
Zitat
kann sie oder er innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen
Beurteilungseröffnung eine im Umfang technisch begrenzte Stellungnahme in der Erst- und/oder
Zweitbeurteilung abgeben, in der zu der jeweiligen Beurteilung die eigene Ansicht dargestellt werden
kann

Um dieses hier nochmal kurz aufzugreifen.
Es gibt keine Möglichkeit mehr, eine Beurteilung vorzuziehen oder ?
Mein Vorgesetzter wird versetzt zum Februar nächsten Jahres und es wird ein Vertreter eingesetzt, bis es einen Nachfolger gibt. Gibt es hier eine Möglichkeit?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 11. Dezember 2021, 15:02:28
Es gibt keine Möglichkeit mehr, eine Beurteilung vorzuziehen oder ?
Nein
Mein Vorgesetzter wird versetzt zum Februar nächsten Jahres und es wird ein Vertreter eingesetzt, bis es einen Nachfolger gibt. Gibt es hier eine Möglichkeit?
Dein derzeitiger Vorgesetzter erstellt einen Beurteilungsbeitrag.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 11. Dezember 2021, 15:36:50
Dieser Beitrag taucht auch in SAP auf und hat eine ähnliche Form wie die Beurteilung. Dieser muss berücksichtigt werden, auch hier ist die Frage wann finden die Abstimmungen statt bzw. wann steht die Beurteilung an.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 11. Dezember 2021, 20:45:04
Beurteilung zum 31.7.22
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 11. Dezember 2021, 20:45:56
Beurteilung zum 31.7.22
und muss dieser mir eröffnet werden ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 12. Dezember 2021, 06:21:57
So rechtzeitig, dass sie spätestens sechs Monate nach dem Stichtag abgeschlossen bei der PSt liegen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 12. Dezember 2021, 09:00:02
Auch noch interessant, die Abstimmungen dürfen frühstens  ein Monat vor dem 31.07.22 bzw. zwei Monate danach (oder umgekehrt, müsste nochmal in die Vorschrift schauen).

Das bedeutet dein neuer Chef wird dich abstimmen, die Grundlage bildet der BU Beitrag.

Meiner Meinung nach kommen somit BU Beiträgen und auch Einsätzenbeiträgen eine deutlich höhere Bedeutung zu. Auch hier gelten die Cluster und sind entsprechend anzuwenden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 14. Dezember 2021, 16:06:37
Hallo Forumsgemeinde, da ich zwar bereits die Vorschrift gelesen habe und Rücksprache mit meinem Personalbearbeiter hatte, wende Ich mich nun mit meiner Frage an euch.

Ich gehöre einer ZAVR an und innerhalb meiner Vergleichsgruppe (F-OFw) gibt es in meiner Einheit drei weitere Soldaten die gemeinsam mit mir im Januar zur Beurteilung anstehen, nun stellt sich mir die Frage wie hier die Verteilung der neuen Beurteilungswerte möglich ist bzw. ob die Vergleichsgruppe dann gemeinsam mit anderen Einheiten der selben ZAVR gebildet wird und wie dann eine Beurteilung getroffen wird.

MkG
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 14. Dezember 2021, 16:09:29
Es gibt auch für Vergleichsgruppen kleiner als 20 eine Tabelle, welche die Noten quotieren.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 14. Dezember 2021, 17:22:25
Es gibt auch für Vergleichsgruppen kleiner als 20 eine Tabelle, welche die Noten quotieren.

Kannst du evtl. die Richtwerte hier benennen ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 14. Dezember 2021, 17:42:53
Bei weniger als 10 zu Beurteilende dürfen ca. 45% maximal den Notenstufen A bis C zugeordnet werden, verteilt auf die Notenstufen.

Zwischen 10 und 20 sind es ca. 25% bei A und B und ca. 20 % maximal in der Notenstufe C.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 14. Dezember 2021, 17:46:13
Die Tabelle befindet sich in der Anlage zur Vorschrift. Hab ich jetzt nicht greifbar.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 14. Dezember 2021, 18:53:27
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde morgen dann nochmals in der Anlage schauen. Zum Verständnis würde das bedeuten, dass bei 4 zu Beurteilenden einer einer A-C erhalten könnte und die anderen dann D-G

Schönen Abend
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Nachtmensch am 14. Dezember 2021, 19:06:58
Bei weniger als 10 zu Beurteilende dürfen ca. 45% maximal den Notenstufen A bis C zugeordnet werden, verteilt auf die Notenstufen.

Zwischen 10 und 20 sind es ca. 25% bei A und B und ca. 20 % maximal in der Notenstufe C.
Hast du eine Quelle für diese Aussage. Mir wurde berichtet, man möge mich korrigieren, dass erst ein A vergeben werden kann, wenn mehr als 20 Soldaten in einer Vergleichsgruppe sind. Denn ein Soldat macht in diesem Fall 5 Prozent aus. Sind es beispielsweise nur 10 Soldaten, kann kein A vergeben werden, weil dann einer 10 Prozent ist. Mir wurde es erzählt und kann es auch nicht wirklich glauben, jedoch wundern würde es mich nicht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 14. Dezember 2021, 19:09:25
45% im quotierten Bereich scheint mir auch etwas viel. Hatte da andere Zahlen im Kopf.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 14. Dezember 2021, 19:21:39
Die Regelung sagt, dass bei unter 10 bis zu 45% aus A-C kommen können. Man darf dazu aber nicht außer acht lassen, dass diese Wertungen ja auch in die Gesamtbewertungen einbezogen müssen.
Als Beispiel: wenn man nur Vergleichsgruppen unter 10 hätte und jedesmal bis zu 45% im obersten Wertungsband vergeben würde, wäre der Gesamtschnitt auf Ebene des Inspekteurs heillos überschritten. Somit haben die anderen Vergleichgruppen uf gleicher horizontaler Linie durchaus auch Einfluss auf die eigene.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 14. Dezember 2021, 19:25:26
Die Regelung sagt, dass bei unter 10 bis zu 45% aus A-C kommen können. Man darf dazu aber nicht außer acht lassen, dass diese Wertungen ja auch in die Gesamtbewertungen einbezogen müssen.
Als Beispiel: wenn man nur Vergleichsgruppen unter 10 hätte und jedesmal bis zu 45% im obersten Wertungsband vergeben würde, wäre der Gesamtschnitt auf Ebene des Inspekteurs heillos überschritten. Somit haben die anderen Vergleichgruppen uf gleicher horizontaler Linie durchaus auch Einfluss auf die eigene.

Okay das verstehe ich soweit, aber wie wird dann auf horizontaler Ebene entschieden?  Wird dies dann zentral entschieden ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 14. Dezember 2021, 19:31:54
Ralf vielen Dank.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 14. Dezember 2021, 20:18:39
Zitat
Okay das verstehe ich soweit, aber wie wird dann auf horizontaler Ebene entschieden?  Wird dies dann zentral entschieden

Vergleich und Abstimmungen auf höheren Ebenen. Alle melden ihre Ergebnisse und dann wird geschaut und korrigiert.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 15. Dezember 2021, 09:35:02
Bei weniger als 10 zu Beurteilende dürfen ca. 45% maximal den Notenstufen A bis C zugeordnet werden, verteilt auf die Notenstufen.

Zwischen 10 und 20 sind es ca. 25% bei A und B und ca. 20 % maximal in der Notenstufe C.
Hast du eine Quelle für diese Aussage.

A-1340-50, Anlage 15.4 Nr. 2.2
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Dave21 am 24. Januar 2022, 08:31:52
Hallo in die Runde,
Ich habe auch mal eine Frage zum neuen Beurteilungssystem. Bei uns in der Einheit gibs einen Kameraden der demnächst seine 2.ABU erhält. Die erste war bereits sehr gut und der Kamerad genießt innerhalb des Verbandes großes Ansehen (Chef/Kdr sind alle begeistert), wurde bereits auch mehrfach ausgezeichnet.

Nun wurde ihm aber durch die Blume durch den Pers Bereich mitgeteilt das aufgrund der Quotierung er maximal ein Delta bekommen könnte. Da er wohl auf Verbandsebene der einzige zu beurteilende wäre. Nun ist der Kamerad etwas geknickt weil er Angst hat das dadurch seine BS Chancen gefährdet sind. Gibt es denn eine Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit das die Note auf höherer Ebene angepasst wird, wenn zum Beispiel aus dem Text ersichtlich wird das es eigentlich ein A wäre aber aufgrund der Vergleichsgruppe maximal ein Delta vergeben werden konnte?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2022, 08:36:49
Das Gesamturteil muss sich aus dem Text auch ableiten lassen, das geht nicht:
Zitat
wenn zum Beispiel aus dem Text ersichtlich wird das es eigentlich ein A wäre aber aufgrund der Vergleichsgruppe maximal ein Delta vergeben werden konnte?
Mit dem Zweitbeurteiler ist die BU abgeschlossen, es sei denn, ein höherer Vorgesetzter will dazu noch Stellung nehmen. Kommt idR nur vor, wenn die zu Beurteilende eng mit dem Vorgesetzten über dem Zweitbeurteiler zusammenarbeitet.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 24. Januar 2022, 08:43:58
WENN tatsächlich "so große Begeisterung" vorliegt, dann werden KpChef / Kdr sich natürlich dafür einsetzen, dass hier ein Ausgleich auf höherer Ebene statt findet.

Wenn nicht, dann ist es ein Realitätscheck.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Januar 2022, 17:17:27
Ich habe die letzten Beiträge gelöscht, weil sie hier falsch sind (hatte ich aber auch geschrieben).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast111 am 27. Januar 2022, 17:49:36
Weiß zufällig jemand wie es sich bei ganz kleinen Vergleichsgruppen verhält?
Mir leuchtet es ja ein das versucht wird die Richtwertvorgaben einzuhalten. Aber was ist mit Gruppen von 1-2 Soldaten? Kann es dann gar keine Vergabe von A-C geben? Das widerspricht ja den 45%.
Nach der Vorschrift gibt es bei Vergleichsgruppen unter 10 keine systemseitige Prüfung der Richtwerte.
Können da dann beliebige Noten vergeben werden und wenn man Glück hat fällt das in der Gesamtbetrachtung für den Org Bereich nicht auf?

Bisher habe ich nur widersprüchliche Antworten erhalten.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Januar 2022, 18:06:33
In der Regel werden Kleinstvergleichsgruppen dann eine Ebene höher gebildet und „koordiniert“.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 27. Januar 2022, 18:11:58
Weiß zufällig jemand wie es sich bei ganz kleinen Vergleichsgruppen verhält?
Mir leuchtet es ja ein das versucht wird die Richtwertvorgaben einzuhalten. Aber was ist mit Gruppen von 1-2 Soldaten? Kann es dann gar keine Vergabe von A-C geben? Das widerspricht ja den 45%.
Nach der Vorschrift gibt es bei Vergleichsgruppen unter 10 keine systemseitige Prüfung der Richtwerte.
Können da dann beliebige Noten vergeben werden und wenn man Glück hat fällt das in der Gesamtbetrachtung für den Org Bereich nicht auf?

Bisher habe ich nur widersprüchliche Antworten erhalten.

Die Gruppe wird dann bei der übergeordneten Dienststelle gebildet, im besten Fall gibt es Abstimmungsgespräche wo ihr DV versucht einen guten Wert für sie rauszuholen, im schlechtesten sagt die übergeordnete Diensstelle was vergeben werden darf/kann, das kann dann auch einfach D sein.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast111 am 27. Januar 2022, 18:18:29
Und wenn es keine übergeordnete Dienststelle gibt?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 27. Januar 2022, 18:26:09
Welche Dienststelle hat den keine übergeordnete Dienststelle?

Aber mal angenommen sie sind ganz oben...
Dann werden die beiden in die große Gruppe mit den der drunter hängende Dienststellen eingeordnet.
Das ist ganz gut weil ganz oben ja die Spielräume bis an die Grenze gedehnt werden können.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 27. Januar 2022, 18:51:47
Zitat
Welche Dienststelle hat den keine übergeordnete Dienststelle?
Schon einige: alle die dem BMVg unmittelbar nachgeordneten Dienststellen, die Bundesämter, die MilOrgBerKdo...
Das BMVg ist ja nicht Teil des Bundeswehr und kann nicht als übergeordnete DstSt angesehen werden.
Die Lösung ist ja einfach wie simpel und die hast du ja schon beschrieben:
Zitat
Dann werden die beiden in die große Gruppe mit den der drunter hängende Dienststellen eingeordnet.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 27. Januar 2022, 19:06:23
Zitat
Welche Dienststelle hat den keine übergeordnete Dienststelle?
Schon einige: alle die dem BMVg unmittelbar nachgeordneten Dienststellen, die Bundesämter, die MilOrgBerKdo...
Das BMVg ist ja nicht Teil des Bundeswehr und kann nicht als übergeordnete DstSt angesehen werden.
Die Lösung ist ja einfach wie simpel und die hast du ja schon beschrieben:
Zitat
Dann werden die beiden in die große Gruppe mit den der drunter hängende Dienststellen eingeordnet.
Das ist mir schon klar Ralf, mir machte es eher den Eindruck als befindet sich Gast111 nicht in einer dieser Dienststellen.
Wenn er dort wäre gäbe es ganz sicher nicht das Problem der
widersprüchlichen Antworten.
Aber gut ist auch nur ein Verdacht meinerseits.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast111 am 27. Januar 2022, 19:19:03
Ja ich gehöre zum KdoHeer und befinde mich in einer kleinen Vergleichsgruppe.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe würde das also bedeuten das die Vergleichsgruppe angepasst werden muss und damit auch alle Beurteilungen aus dem nachgeordnetem Bereich zunächst aufgehoben werden müssen sodass eine neue Vergleichsgruppe mit neuer Reihung festgelegt werden muss. In diesem Fall würde sich dann auch die Änderung des Zweitbeurteilers der aufgehobenen Vergleichsgruppe ändern?
Wie soll man da denn als nicht Perser als einfacher Unteroffizier noch durchblicken?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 27. Januar 2022, 19:26:50
Irgendwie kann ich nicht so ganz glauben, dass Du im KdoHeer in einer so kleinen Vergleichsgruppe bist. Da bleiben ja fast nur noch die B3er übrig, aber selbst die werden mehr sein und B6+ werden doch eh ganz anders gehandhabt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 27. Januar 2022, 19:42:19
@Gast111
Warum soll da irgendwas aufgehoben werden?

Sie werden einfach in die riesige Vergleichsgruppe Uffze die unter dem KdoHeer hängt eingeordnet.
Das ganze hat, wie ich bereits schrieb, den Vorteil das auf der Ebene die Spielräume relativ groß sind.
Ihr DV kann sie also ganz frei beurteilen und muss nicht die Quote verteilen die er von oben bekommen hat.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 27. Januar 2022, 20:04:25
Und selbst bei kleinen Vergleichsgruppen gibt die Regelung ja Richtlinien:
Zitat
Bei nicht ausreichender Fallzahl (< 20) für eine unmittelbare Anwendung von Richtwerten sind die Bewertungen in geeigneter Weise zu differenzieren.
Als Anhalt gilt, dass
- bei einer Fallzahl <10 ca. 45% der zu Beurteilenden maximal den Notenstufen A bis C zugeordnet werden dürfen, verteilt auf die Notenstufen,
- bei einer Fallzahl von <20 und ≥10 ca. 25 % der zu Beurteilenden maximal den Notenstufen A bis B zugeordnet werden dürfen, verteilt auf die Notenstufen und ca. 20 % maximal der Notenstufe C zugeordnet werden dürfen. 
Zitat
Wie soll man da denn als nicht Perser als einfacher Unteroffizier noch durchblicken?
Bspw. in die Vorschrift schauen, den G1 oder einfach den Beurteiler (!) fragen oder aber die Beurteilung abwarten. Letztendlich ist es doch für dich ohne Relevanz, wie groß die Vergleichsgruppe ist. Ob du in einer großen Vergleichsgruppe ein D oder ein C oder oder bekommst oder in einer kleinen, das ist ohne Belang. Das Bilden von Vergleichsgruppen ist ja nicht deine Aufgabe, das müssen ja die erledigen, die sich damit auskennen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: bayern bazi am 27. Januar 2022, 21:12:04
wie läuft des denn dann mit Reservisten - die kann man ja relativ schlecht vergleichen da es ja relativ wenig gleiche Dp gibt

Beispiel KVK

30DP OStFw auf LKdo-Ebene die zu besetzen sind - dazu Regional gebundenen Dp - wie soll da verglichen werden



anderes Beispiel :

Reservist der als Major dienst in na Btl macht - womit wird der verglichen
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 28. Januar 2022, 12:21:16
Vergibt die übergeordnete Dienststelle denn auch bei den Unteroffizieren die Quote soll heißen wie viele A, B und C die Dienstleistung bekommt?
Beispiel bei uns. Wir sind 12 Unteroffiziere m. P die beurteilt werden müssen somit würden wir ja in die 25 % und 20 % Regel fallen oder ?
Wenn ich es nun Sinngemäß anwende könnten ich A, B und C einmal vergeben oder ? Klar es würde sogar noch öfters gehen aber ja Sinngemäß halt.
Nun vergibt mein DV jeweils A, B und C einmal unser Zweitbeurteilender segnet dieses eben so ab. Hat nun die Vorgesetzte Dienststelle die Möglichkeit dies aufzugeben oder sonstiges oder müssen hier vorher auch Gespräche stattfinden wie viele A, B und C vergeben werden dürfen?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2022, 12:34:26
Um mal auf Ebene der OrgBer zu sprechen: der Insp steht für die Einhaltung grade. Wie das untendrunter verteilt ist, regeln die beurteilenden Vorgesetzten/Dienststellen selbst.
In der Praxis werden die Werte kaskadenhaft nach unten durchverteilt und jeder Bereich ist für die Einhaltung zuständig.
Die Blöße, dass die BU aufgehoben werden müssen, gibt sich keiner, denn die Vorgesetzten halten sich ja auch an die Vorgaben und missachten diese nicht wissentlich.
Zitat
Nun vergibt mein DV jeweils A, B und C
Dein DV vergibt das nicht, das macht der Zweitbeurteiler. Das sind nun aber echt Basics! Sehe ich alleine schon am Formular.

BITTE: lest euch doch ein wenig ein oder schaut das Einweisungstutorial (Film) an. Wenn es einen interessiert, muss man sich auch ein wenig selbst einlesen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2022, 12:43:28
Zitat
… Wenn es einen interessiert, muss man sich auch ein wenig selbst einlesen. …

Ich ahne schon, was da kommt …  ::)
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 28. Januar 2022, 13:01:30
Immer der nächsthöhere DV legt die Buchstaben fest, normalerweise bzw. es wird vorher abgefragt wer was vergibt, so erhalten die vorgesetzten Dienststellen ein Lagebild. In einigen Bereich passt es vielleicht mit den Quoten in anderen nicht. Anschließend gibt es Vorgaben z.B. HF/SF mit Leitungsfunktion anzupassen, da zuviele A-C gemeldet wurden.

Hier wird nun korregiert und knallhart verhandelt, wieso hat dieser Soldat ein A-C verdient, welche Leistungen grenzen ihn ab.
Liegen BU Vermerke vor, Einsatzvermerke etc. Der Ausgangspunkt ist immer ein D. Zudem gibt es auch Bereiche von die +5 % bei A/B/C nicht genutzt werden und diese Vorgesetzten agieren damit korrekt. Da die + 5 % von der Quote die Ausnahme bleibt.
Ich muss sehr genau abwägen und durchrechnen im neuen System.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 28. Januar 2022, 13:05:50
Danke Ralf und sorry für den Fehler. Ich wusste das auch, dass es so ist.
Also wenn der Zweitbeurteilende sagte es gibt ein A, B und C ist alles richtig und es kann nicht passieren oder ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 28. Januar 2022, 13:23:29
Nochmal es wird abgestimmt und vorgeprüft etc. Vor der Abstimmung wird dir niemand sagen können was du bekommst, es gibt Stichtage wann dies Abstimmung frühstens beginnen darf bzw. abgeschlossen sein muss.

Dieser Prozess kann sich hinziehen, bis die Quoten eingehalten werden.




Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2022, 14:07:35
Zitat
Also wenn der Zweitbeurteilende sagte es gibt ein A, B und C ist alles richtig und es kann nicht passieren oder ?
Das würde ich zu 99/9% so sagen, ja. Weil es davon auszugehen ist, dass er sich an seinen BU-Rahmen hält.

Aber es kann durchaus theoretisch noch erfolgen, dass komplette Bereiche (bis zu einem gesamten MilOrgBer hin, was ja der Supergau wäre) aufgehoben werden, weil sich jemand nicht daran gehalten hat. Sehe ich aber eher theoretisch.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 28. Januar 2022, 14:49:40
Danke euch beiden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast12345 am 09. Februar 2022, 06:51:27
Guten Morgen,

ein Kamerad welcher nun im ersten Durchlauf des Beurteilungssytems betrachtet wurde, bekam ein ''D'', was die Durchschnittsleistung darstellt und nichts schlechtes ist. Nun zu meiner Frage, gemäß seiner Dienststelle wurde er mit einem ''A'' ins Rennen geschickt, auch das es auf höhere Ebene Abstimmungsgespräche und Korrekturen gibt ist mir bewusst, was sind jedoch die Stellschrauben an denen gedreht werden muss um für Ihn im nächsten Beurteilungslauf besser abzuschneiden, auch im Bezug auf meine bald anstehende Beurteilung. Eine Aussage der Dienststelle auf diese Frage gab es nicht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2022, 06:53:55
Bessere dienstliche Leistungen?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 09. Februar 2022, 07:14:09
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Dienststelle jemanden mit A bewertet und er dann mit einem D rauskommt. Entweder hatte der DV dann schon sehr abwegige Vorstellungen von grds. Leistungsbildern, hat dem zu Beurteilenden nicht die Wahrheit gesagt oder es ist nur ein "Flurfunk".
Zumal die Abstimmung zwischen dem Erstbeurteiler und der Zweitbeurteiler vorher erfolgt. Man kann es ja schon daran sehen, dass die Bewertung der Einzelmerkmale bei einem "A" fast überall die höchste Ausprägung haben müsste. Hat sie das nicht, hat der DV den zu Beurteilenden auch nicht im "A" Feld gesehen.
Ein DV vergibt ja auch keine Gesamtwertung, von daher wie will er jemanden mit einem "A" ins rennen schicken? Nur über die EInzelmerkmale. Und die bekommt ja auch der zu Beurteilende eröffnet.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast12345 am 09. Februar 2022, 07:34:42
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann war es evtl. auch Flurfunk ist nur das was weitergetragen wurde.
Wünsche einen schönen Tag.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: BulleMölders am 09. Februar 2022, 08:05:31
Das ist halt das Problem der stillen Post, da wird schnell aus einem A ein B und aus einem B ein C und dann ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zum D.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 09. Februar 2022, 09:33:13
Da im aktuellen BS-Auswahlverfahren 2022 sich dieser Sachverhalt ergibt beantworte ich folgende Frage einmal hier allgemein...

Mir wurde folgender Sachverhalt geschildert:

Für das Auswahlverfahren BS sind 2 Beurteilungen erforderlich.

Durch die vom BAPersBw veröffentlichte Beurteilungssystematik ergibt es sich nun, dass einige Soldaten

1. zum Stichtag 31.10.2021 eine Sonderbeurteilung (SBU) erhalten  > geht in das BS-Auswahlverfahren 2022 ein

2. zum Stichtag 31.01.2022 eine planmäßige Beurteilung (PBU) > geht nicht in das BS-Auswahlverfahren 2022 ein

Folge kann sein, dass auf Grund der abweichenden Vergleichsgruppengestaltung bei SBU und PBU der Soldat bei der SBU z.B. ein D+ bekommt, bei der PBU dann aber ein C+.

Und das, obwohl der zu betrachtende BU-Zeitraum bei beiden BU nur minimal differiert.

Frage an mich war : wie ist dies sachgerecht zu erklären ?  Er geht mit D+ ins BS-Verfahren 2022 ... aber nicht mit dem besseren C+ ...

Meine ehrliche Anwort : kann ich nicht.

Denn : BU sind nach Eignung, Befähigung und Leistung zu erstellen.

Hier werden für einen nahezu identischen Zeitraum zwei unterschiedliche Werte festgelegt, die eben nicht aus diesen drei Kriterien resultieren, sondern aus "Zahlenspielen".

Weil die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten in der Falle der Richtwertvorgaben für die jeweiligen Vergleichsgruppen stecken.


Hier sei an dieses Urteil des VG Koblenz aus 2021 erinnert:

„Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung
nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt.“

Konkret heißt das: das Gericht sieht es als rechtwidrig an, wenn in den Abstimmungsgesprächen die Endbeurteiler zunächst die gewünschten Gesamturteile festlegen
und reihen, und dann die Erstbeurteiler hieran gebunden sind, mit dem Ergebnis, dass sich die Einzelwerte der Beurteilung aus der vorgegebenen Gesamtnote ergeben.

Der Beschluss des VG Koblenz, Az. 2 L 135/21.KO ist seit dem 23.06.2021 rechtskräftig. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt."



Keine Rechtsmittel eingelegt = die Bw hat das Urteil akzeptiert !


https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/veraltungsgericht-koblenz-kritisiert-beurteilungspraxis-bei-der-bundeswehr/


Vergleichbar hat es auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014 - 2 A 10637/13 formuliert:

"Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen (Noten) verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus
einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt.
Unzulässig ist daher insbesondere eine inhaltlich bis ins Einzelne gehende Vorwegnahme der Beurteilungsergebnisse."


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Jan96 am 09. Februar 2022, 09:49:25
Dazu mal die Anmerkumg/Frage:
Derzeit und auch vorher wurde doch genauso beurteilt. Der Disziplinarvorgesetzte hat doch aktuell nur die Möglichkeit die Texte und Kreuze so anzupassen, dass das abgestimmte Ergebnis herauskommt. Ernüchterndes Beispiel war eine Vergleichsgruppe die aus zwei Soldaten bestand, die einfach aufgrund der Gruppengröße bereits ihre Gesamturteile unveränderlich vorfanden. Irgendwas mit D für beide, durch die übergeordneten Dienststellen (die die Soldaten nicht kennt) bereits festgelegt. Obwohl es zwei Top-Soldaten waren.. In Beförderungsreihenfolgen und in Bezug auf DP müssen sie sich jetzt mit schlechteren A-Kandidaten messen die einfach Glück mit der Vergleichsgruppe hatten. Aus dem IT-Jargon würde ich sagen, das System ist verbuggt.

Geht das System da nochmal in den Änderungsdienst oder wird akzeptiert, dass die Zustände jetzt noch schlechter als vorher sind?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2022, 10:03:13
@ Jan96:

Es finden doch Abstimmungsgespräche statt - da müssen sich die DV / der nächsthöhere DV eben für "Ihren" Kandidaten entsprechend einsetzen.

Ansonsten: Ist es wohl mit Fußball vergleichbar - eine Schiedsrichterentscheidung ist dann Fakt - die beiden sind im Vergleich keine "Top Soldaten", obwohl viele sich natürlich so sehen.
(Hier steht dann wohl der Rechtsweg offen ...).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Andi8111 am 09. Februar 2022, 10:38:15
Auch heute läuft es noch genau so: Abstimmungskonferenz mit der Frage „Wer liegt in welchem Spektrum“. Dann Auftrilung, wer in den unterstellten Bereichen welche Noten geben darf und dann Vorschlag, wer welche Note bekommt. Voila!: Same shit as usual.

Angesprochen darauf, ob das rechtlich ok ist, wird mir gesagt: Das machen alle im KdoBer so.

Und nun?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: dunstig am 09. Februar 2022, 10:48:23
Ist bei uns nicht anders. Die übergeordnete Dienststelle hat für ihren Stab bereits vor jeglichen Abstimmungsgesprächen festgelegt, dass die Top-Werte bereits durch die eigenen Offiziere besetzt werden. Der DV der unterstellten Dienststelle mit reichlich eigenen Ambitionen, der auch noch im 1-Jahresrhythmus wechselt, macht da natürlich kein Fass auf.

Da sich bei uns die BS-Ambitionen aber eh extrem in Grenzen halten und das Leistungsprinzip für SaZ im OffzTrDst sowieso ausgesetzt ist und jeder pünktlichst zum Hptm durchbefördert wird, hält sich die Aufregung in Grenzen.

Und so ist es bei uns auch weiterhin das alte Prinzip im neuen Gewand.

Hier habe ich natürlich nur Sicht auf unsere Dienststelle und beschränkt auf OffzTrDst. Inwiefern das neue System an anderen Dienststellen eine Veränderung bewirkt, kann ich nicht beurteilen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2022, 10:55:24
@ Dunstig:

Grob rechtswidrig - aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 09. Februar 2022, 11:24:16
Geht das System da nochmal in den Änderungsdienst ...

Änderungen wird es mit Sicherheit noch geben, war ja auch bei den vorherigen Systemen so. Ob es danach "besser" wird, sei mal dahingestellt. Im letzten BU-System war ursprünglich ja eine "Inflationsbremse" eingebaut. In der ursprünglichen Version musste innerhalb der Korridore ein Notendurchschnitt eingehalten werden. Es war also z.B. nicht möglich im vorderen Feld alle mit 9,0 zu beurteilen. Diese Regel wurde später aufgehoben und es kam wie es kommen musste, "alle" sammelten sich an den oberen Enden der Korridore und das System wurde für Auswahlentscheidungen nur noch eingeschränkt nutzbar.

... oder wird akzeptiert, dass die Zustände jetzt noch schlechter als vorher sind?

Für das Ziel einer besseren Nutzbarkeit der BU für Auswahlentscheidungen sind die Zustände eher besser. Das Problem ist halt nun, dass ich nicht mehr, wie im alten System, dem Soldaten eine 8,7 geben kann und ihm erzählen kann was für ein toller Hecht er ist, wohlwissend, dass er mit dem Notenwert aber trotzdem hinten ansteht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 09. Februar 2022, 11:28:18
Früher: jeder DV wusste was er tun/geben musste damit sein Junge/Mädel BS/FD/A12/A13/TrpD wird.
Anruf beim PersFührer alte Abrisskante plus ein wenig Inflation und fertig war das Ding.
Dann war das Ende erreicht, wenn man mit 3 x 9.0 nicht förderlich entschieden wird weil es 50 Mann/Frauen damit gibt hilft alles nichts mehr.
Heute:
Umso höher die Dienststelle in der Hierarchie umso besser, weil da die Ausnahmen und Grenzen ausgelotet werden können. Schön sind auch die Sprüche ala in der untergeordneten Dienststelle können ja keine besseren sein als in der übergeordneten.
Am besten ist es nun natürlich wenn man nur Nulpen um sich herum hat und man dauerhaft das A absahnt.

Man hätte sich den Quatsch einfach sparen sollen, der DV macht nur noch Vorschlag "förderlich" mit eigener Quote im Jahr und der Rest läuft über Assessment Center das man in einen allgemeinen und fach bzw. verwendungsspezifischen Teil aufteilen sollten.
Aber wie soll man sowas schaffen wenn man nicht mal die einfache "potential Feststellung" sauber hinbekommt.



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 09. Februar 2022, 11:57:19
Ich verstehe den Unmut da es auch mich verunsichert, wie meine Beurteilung im neuen System ausfallen wird und diese dadurch ja auch maßgeblich mein Werdegang beeinflussen wird.
Es wird hier ja auch oft von Realitätscheck gesporchen, aber wenn man im zu betrachtenden Beurteilungszeitraum keine Faktoren sieht welche verbessert werden können und solche auch nicht kommuniziert werden ist das ganze doch sehr unbefriedigend auch mit Blick auf kommenden Beurteilungsdurchläufe.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 09. Februar 2022, 12:04:15
... da es auch mich verunsichert, wie meine Beurteilung im neuen System ausfallen wird und diese dadurch ja auch maßgeblich mein Werdegang beeinflussen wird.

Da es ja alle anderen genauso betrifft ist damit ja erst einmal nichts passiert. Wenn Du im Bereich C oder sogar noch besser landest profitierst Du ja vielleicht sogar davon.

... Es wird hier ja auch oft von Realitätscheck gesporchen, aber wenn man im zu betrachtenden Beurteilungszeitraum keine Faktoren sieht welche verbessert werden können ...

Verbesserungspotential ist ja auch nicht mit "Realitätscheck" gemeint, das Thema gab es vorher auch schon. Unter den jetzigen Vorgaben ist es halt nicht mehr möglich allen in der BU zu bescheinigen, dass sie über das Wasser laufen können und mit dem lieben Gott den Lauf der Dinge regeln.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 09. Februar 2022, 12:15:20
Ich wollte auch das ganze nicht negativ darstellen, an sich war es ja richtig ein neues Beurteilungssystem einzuführen und auch wenn ich nicht davon profitieren sollte war es der richtige Schritt. Sollte nicht als jammern verstanden werden, lediglich meine persönliche Sicht.

Zitat
Verbesserungspotential ist ja auch nicht mit "Realitätscheck" gemeint, das Thema gab es vorher auch schon. Unter den jetzigen Vorgaben ist es halt nicht mehr möglich allen in der BU zu bescheinigen, dass sie über das Wasser laufen können und mit dem lieben Gott den Lauf der Dinge regeln.

Das ist natürlich verständlich aber dennoch wünscht man sich ja als ''junger Soldat'' Punkte an denen man arbeiten kann oder soll um auch die Erwartungen zu erfüllen und nicht zu stagnieren.

Edit: Zitat richtig kenntlich gemacht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 09. Februar 2022, 12:31:28
Das ist natürlich verständlich aber dennoch wünscht man sich ja als ''junger Soldat'' Punkte an denen man arbeiten kann oder soll um auch die Erwartungen zu erfüllen und nicht zu stagnieren.

Dafür gab und gibt es ja auch die Beurteilungsgespräche. Darüberhinaus ist es Vorgesetzten auch nicht verboten, ihren Soldaten auch sonst entsprechende Hinweise zu geben (z.B. im Rahmen der Dienstaufsicht).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 09. Februar 2022, 12:41:09
Das ist natürlich verständlich aber dennoch wünscht man sich ja als ''junger Soldat'' Punkte an denen man arbeiten kann oder soll um auch die Erwartungen zu erfüllen und nicht zu stagnieren.

Dafür gab und gibt es ja auch die Beurteilungsgespräche. Darüberhinaus ist es Vorgesetzten auch nicht verboten, ihren Soldaten auch sonst entsprechende Hinweise zu geben (z.B. im Rahmen der Dienstaufsicht).

Da haben wir aneinander vorbei gesprochen :) Genau das ist mein Punkt wenn es bisher immer hieß es ist alles bestens genauso weiter (Beurteilungsgespäche sowie Zwischengespräche)  man aber dennoch mit einem bösen erwachen rechnen muss. Geht jetzt aber auch zutief auf meinen Einzelfall ein und dient nicht der Forumsgemeinde.
Danke dennoch für die Antworten.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Schwindelig am 09. Februar 2022, 12:48:02
Ab wann rutscht man denn eigentlich in eine Vergleichgruppe der übergeordneten Dienststelle? Bei einer Vergleichsgruppengrösse kleiner 5? Sonst wird die Reihung und Abstimmung doch wie immer gemacht, oder?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 09. Februar 2022, 14:00:18
@Schwindelig
An ihrem Beispiel.
Sie 5 sind eine Vergleichsgruppe dann wandern alle Vergleichsgruppen der untergeordneten Dienststellen zur übergeordneten Dienststelle und werden dort auch wieder zusammen gefasst usw usw.
Und immer wieder  müssen die Quoten passen.
Wie sie sich vorstellen umso weiter unten umso strenger wird auf die Umsetzung geachtet, oben gibt Rundungsspielraum. Dies kann auch dazu führen das ihr DV nur 5 x Ds hat weil es eben so von oben runter kam.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 09. Februar 2022, 15:40:48
@Schwindelig
An ihrem Beispiel.
Sie 5 sind eine Vergleichsgruppe dann wandern alle Vergleichsgruppen der untergeordneten Dienststellen zur übergeordneten Dienststelle und werden dort auch wieder zusammen gefasst usw usw.
Und immer wieder  müssen die Quoten passen.
Wie sie sich vorstellen umso weiter unten umso strenger wird auf die Umsetzung geachtet, oben gibt Rundungsspielraum. Dies kann auch dazu führen das ihr DV nur 5 x Ds hat weil es eben so von oben runter kam.

Na dann hat der ganze Kram ja nichts mehr mit Eignung, Leistung und Befähigung zu tun, wenn ich als Beurteilter (oder auch beurteilender Vorgesetzter) keine faire Möglichkeit habe, mich zu verbessern (oder wirklich gute Leute zu fördern).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Jan96 am 09. Februar 2022, 15:58:58
@2Cent

Das Hochgeben in die nächste Vergleichsgruppe setzt das Heer leider nicht um, so dass es allerlei Vergleichsgruppen der Größe 2 bis 5 Soldaten in den Verbänden gibt.
Führt natürlich auch zu Schwierigkeiten bei der Gesamtbeurteilung...
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 09. Februar 2022, 16:25:44

Am Ende gibt es beim Kdo Heer eine riesige Gruppe über alle und da müssen die Quoten halt passen.
Und da geht es halt nicht das jede 5 Mann Vergleichsgruppe mit 1 x A, 1 x C und 3  x D rein geht.


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 09. Februar 2022, 16:52:04

Und nun?


Jedem Staatsbürger in Uniform steht der Rechtsweg offen...


Zitat
Hier sei an dieses Urteil des VG Koblenz aus 2021 erinnert:

„Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung
nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt.“

Konkret heißt das: das Gericht sieht es als rechtwidrig an, wenn in den Abstimmungsgesprächen die Endbeurteiler zunächst die gewünschten Gesamturteile festlegen
und reihen, und dann die Erstbeurteiler hieran gebunden sind, mit dem Ergebnis, dass sich die Einzelwerte der Beurteilung aus der vorgegebenen Gesamtnote ergeben.

Der Beschluss des VG Koblenz, Az. 2 L 135/21.KO ist seit dem 23.06.2021 rechtskräftig. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt."


Keine Rechtsmittel eingelegt = die Bw hat das Urteil akzeptiert !


https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/veraltungsgericht-koblenz-kritisiert-beurteilungspraxis-bei-der-bundeswehr/


Vergleichbar hat es auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014 - 2 A 10637/13 formuliert:

"Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen (Noten) verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus
einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt.
Unzulässig ist daher insbesondere eine inhaltlich bis ins Einzelne gehende Vorwegnahme der Beurteilungsergebnisse."


Ergänzende Zitate aus dem Urteil des VG Koblenz:

"Die zugrunde gelegte Beurteilung des Antragstellers ist jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil die Begründung des Gesamturteils insgesamt nicht nachvollziehbar und plausibel ist.

Im Unterschied zu den Einzelbewertungen bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen,
wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 – 2 C 27.14 –, juris, Rn. 30 sowie vom 17. September 2015 – 2 C 13.14 –, juris, Rn. 24).

Denn Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Sinne miteinander übereinstimmen,
dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a. a. O., Rn. 33 m. w. N. sowie vom 17. September 2015,
a. a. O., Rn. 27 m. w. N.).

Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es Sache des Dienstherrn ist, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen einer dienstlichen Beurteilung zumessen will.
Im Gesamturteil kommt die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen durch ihre entsprechende Gewichtung zum Ausdruck.
Es ist demnach durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 – 2 A 10.17 –, juris, Rn. 42 m. w. N.).

Diesen Vorgaben wird die Begründung des Gesamtergebnisses hier nicht gerecht.

Denn es wird nicht hinreichend ersichtlich, wie das Gesamtergebnis aus den Einzelmerkmalen entwickelt worden ist.

Die Beurteilerin hat in der Begründung ausgeführt, dass sich das in dem Quervergleich gefundene Ergebnis in der Leistungsbeurteilung, auf die der Schwerpunkt
bei der Bildung des Gesamturteils zu legen sei, niedergeschlagen habe. Hierin weise der Antragsteller überwiegend ein durch die Bewertungsstufen „A2“ und „B“ geprägtes Gesamtbild auf.
Die besonders zu gewichtenden Einzelmerkmale seien zwar ausschließlich mit den Noten „A1“ und „A2“ bewertet worden.
Insgesamt sei das Gesamturteil der Leistungsbeurteilung aber auf die Notenstufe „B-oberer Bereich“ mit weiterer positiver Tendenz festzulegen.
Diese Begründung erweckt den Eindruck, die Beurteilerin habe die Gesamtbewertung nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale,
sondern nur unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vorgenommen.

Zwar begegnen Abstimmungsgespräche zwischen Beurteilern und dabei festgelegte statusamtsbezogene Leistungsreihungen, die der Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe dienen,
im Hinblick auf die Weisungsfreiheit eines Beurteilers grundsätzlich keinen Bedenken.

Anderes gilt allerdings dann, wenn diese Vorgehensweise zur Festlegung der Beurteilung der Leistungen und Befähigungen der einzelnen Beamten führt.

Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden oder der Beurteiler
an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale,
sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Mai 2014 – 2 A 10637/13.OVG –, juris, Rn. 27 m. w. N.).

Die Begründung des Gesamturteils der Beurteilung lässt auf ein solches Vorgehen schließen.

Denn in dieser hat die Beurteilerin zunächst die dem Quervergleich entsprechende Note dargelegt und sodann ausgeführt, dass sich die-ses Ergebnis in der Leistungsbeurteilung niedergeschlagen hat.
Eine Aussage darüber, warum der Antragssteller in der Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung die Note „B – oberer Bereich“ und nicht eine Bewertung mit der Note „A2“ erhalten hat, lässt sich der
Beurteilung nicht entnehmen.
Der Antragsteller wurde zwar in den vierzehn Einzelmerkmalen achtmal mit der Note „B“ beurteilt. Bei dem mit der Note „A1“ bewerteten Einzelmerkmal handelt es sich jedoch genau wie bei dreien der
fünf Einzelmerkmale, die mit der Note „A2“ bewertet worden sind, um besonders zu gewichtende Einzelmerkmale.
Eine Begründung, warum die besonders zu gewichtenden Einzelmerkmale hier nicht stärker zum Tragen gekommen sind, ist nicht ersichtlich.
Ferner fehlt es an einer Erklärung, warum die besonders zu gewichtenden Einzelmerkmale nicht jedenfalls in Verbindung mit dem positiveren Bild der Befähigungsbeurteilung geeignet waren, ein von der
Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung abweichendes Gesamturteil zu rechtfertigen.

Erweist sich das Auswahlverfahren bereits aus den vorstehenden Gründen als fehlerhaft, so bedarf es nicht des Eingehens auf die weiteren hier in Streit stehenden Gesichtspunkte. (...)

Die hier maßgebliche Beurteilung des Antragstellers ist wegen gerichtlich zu beanstandender Beurteilungsfehler aufzuheben und der Antragsteller erneut zu beurteilen.
Dies kann zu einer besseren Bewertung gerade des Gesamturteils führen."


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Andi8111 am 09. Februar 2022, 17:16:49
Das ist alles schön und gut. Aber wenn jemand diesen Weg bereits beschritten hat, und bis zur möglichen Klageerhebung so mürbe gekocht wird, dass er keinen Boch mehr hat, dann klagt auch niemand. Und wenn unsere PersFhrg was draufhat, dann stoische Ruhe. Wo es mir wichtig war, hab ich gekämpft, aber eine sinnlose weil konsequenzlose BU geht mir am A vorbei; und vielen vielen anderen Kameraden wohl auch.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Nachtmensch am 09. Februar 2022, 19:05:57
Was ich nicht so ganz verstehe. Warum soll man sich in einem Beurteilungszeitraum massiv das Hinterteil aufreissen, wenn doch die Note der Beurteilung bereits im Vorfeld fest abgestimmt wird und der DV gar keine Chance hat seine Beurteilung in die passende Note zu verfassen? Dann würde doch theoretisch eine Leistung mittlerer Art und Güte ausreichen und pünktlich Dienstschluss machen ohne das alle Aufträge für den Tag erledigt sind, weil man eben ja nur durchschnittlich geeignet ist.
Sei mal dahin gestellt ob es ein Soldat oder Beamter ist. Ich weiß das es sehr provokativ formuliert worden ist, jedoch wenn alle mit Durchschnitt nur Dienst nach Vorschrift machen oder nach Beurteilung, dann läuft bei der Bundeswehr nicht mehr viel, unabhängig ob es in der Truppe oder im Amt ist.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Andi8111 am 09. Februar 2022, 19:21:05
Warum soll man sich in einem Beurteilungszeitraum massiv das Hinterteil aufreissen, wenn doch die Note der Beurteilung bereits im Vorfeld fest abgestimmt wird und der DV gar keine Chance hat seine Beurteilung in die passende Note zu verfassen? Dann würde doch theoretisch eine Leistung mittlerer Art und Güte ausreichen und pünktlich Dienstschluss machen ohne das alle Aufträge für den Tag erledigt sind, weil man eben ja nur durchschnittlich geeignet ist.

So läufts bei mir und anderen, seit dem Erreichen des Endes der Karriereleiter ;)


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2022, 19:41:54
@ Andi:

Gerade heute noch mit einem OStFw in RDL telefoniert - definitiv "Edeka" - macht aber gute Arbeit (Anruf erfolgte auf Email von gestern) - wenn er rechtzeitig Dienstschluss macht, Prima, er macht sehr gute Arbeit ...

... und nicht alle Soldaten sind "oben" oder Edeka ...
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: systemneuling am 06. März 2022, 09:38:22
Zwei Fragen:
1. Soldat erhält seine 1. ABU als Fw/OFw zum 31.07.2021. somit wird derjenige Soldat zum 31.01.2022 nicht beurteilt?
Er erhält seine 2 ABU zum 31.07.2022 und reiht sich dann in den normalen Stichtag am 31.01.2024 ein?


2. Soldat erhält seine 2. ABU als Fw/OFw zum 31.07.2021. somit wird derjenige Soldat zum 31.01.2022 nicht beurteilt? Der Soldat wird erst wieder am 31.01.2024 beurteilt

Beide Soldaten werden zum 31.01.2024 Ja nicht beurteilt, da die aktuelle BU nicht älter als zwölf Monate ist.

Bei Fall 2. liegen zwischen der 2. ABU und der ersten RBU ja über zwei Jahre. Wurde Fall zwei nun 2x eher mittelmäßig beurteilt, ohne Aussichten auf BS und legt eine ordentliche Leistungssteigerung hin, so brauch er ja fast fünf Jahre um wieder eine reelle Chance zum BS zu haben.

Sorry für die Frage, finde das nur übel.
Wie war das im alten System?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 07. März 2022, 15:54:10
Zwei Fragen:
1. Soldat erhält seine 1. ABU als Fw/OFw zum 31.07.2021. somit wird derjenige Soldat zum 31.01.2022 nicht beurteilt?
Er erhält seine 2 ABU zum 31.07.2022 und reiht sich dann in den normalen Stichtag am 31.01.2024 ein?


2. Soldat erhält seine 2. ABU als Fw/OFw zum 31.07.2021. somit wird derjenige Soldat zum 31.01.2022 nicht beurteilt? Der Soldat wird erst wieder am 31.01.2024 beurteilt

Beide Soldaten werden zum 31.01.2024 Ja nicht beurteilt, da die aktuelle BU nicht älter als zwölf Monate ist.

Bei Fall 2. liegen zwischen der 2. ABU und der ersten RBU ja über zwei Jahre. Wurde Fall zwei nun 2x eher mittelmäßig beurteilt, ohne Aussichten auf BS und legt eine ordentliche Leistungssteigerung hin, so brauch er ja fast fünf Jahre um wieder eine reelle Chance zum BS zu haben.

Sorry für die Frage, finde das nur übel.
Wie war das im alten System?


Ggf. hilft dies weiter:

207 (1)   Für Feldwebel/Bootsleute und Oberfeldwebel/Oberbootsleute erstmals nach zwölfmonatiger Wahrnehmung der Funktionen eines ihrem Dienstgrad entsprechenden Dienstpostens.


und dann geht es weiter:


207 (14) Für die nach der Nr. 207 (1) [ ... ] beurteilten Soldatinnen und Soldaten zum entsprechenden Stichtag des nächsten Jahres nach der Nr. 207 (15).

207 (15)

Die Beurteilungen nach der Nr. 207 (1) [ ... ] deren Anlasszeitpunkt in den Zeitraum 1. August eines Jahres bis 31. Januar des Folgejahres fällt, sind dem Stichtag 31. Januar dieses Folgejahres zuzuordnen.

Die Beurteilungen nach der Nr. 207 (1) [ ... ] deren Anlasszeitpunkt in den Zeitraum 1. Februar bis 31. Juli eines Jahres fällt, sind dem Stichtag 31. Juli zuzuordnen.


207 (16)

Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 oder dem resultierenden Anlasszeitpunkt nach der
Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) und dem nächsten Stichtag nach Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt.





Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: HannesJakel am 14. April 2022, 08:12:57
Das bedeutet, wenn eine Oberfeldwebel zum Stichtag 31.01.22 beurteilt wurde und kurz danach zum HptFw befördert wird, wird er nicht zum 31.07.22 erneut beurteilt, weil mindestens 12 Monate zwischen den Beurteilungen liegen müssen?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 14. April 2022, 12:48:41
Ja, Sie wären dann am 31.07.2024 wieder planmäßig zu beurteilen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Daniel361 am 17. April 2022, 22:30:19
Hi und guten Abend an alle...

Sorry ich habe mir die 14 Seiten jetzt nicht komplett durchgelesen und hoffe das sich meine Frage nicht doppelt...

Aber mich würde echt mal interessieren was in der neuen bu mit statusgruppenmobilität gemeint ist ? Und wo sollte dort am besten das Kreuz sitzen um bs werden zu können ?

Vielen Dank im voraus
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 18. April 2022, 06:58:36
Ob man auch für einen Wechsel ziv-mil in Frage käme.

Gilt für alle Angaben: sie so machen, dass man damit auch zufrieden ist, wenn es eintrifft. Als plakatives Beispiel bei der Antragstellung: "ich bin nicht ortgebunden und bundesweite Mobilität ist vorhanden". Wird natürlich immer angekreuzt. Wird man dann im Zuge der BS Zusage bspw. versetzt, gibt es auf einmal ganz viele Gründe, warum das doof ist. Damit tut man sich selbst keinen Gefallen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 27. April 2022, 21:45:37
Ich bräuchte bitte nochmal eine Erläuterung wie sich die Einhaltung Quuotierung in den jeweiligen Vergleichsgruppen zusammensetzt.
Die jeweiligen Vorschläge gehen nach den Abstimmungsgesprächen zur Prüfung zu den Prüfern Richtwertvorgabe und hier ist jetzt die Frage in welcher Größenordnung hier die Abstimmung erfolgt?
Für alle Soldaten der jeweiligen Verwendung die der Vergleichsgruppe angehören oder bezieht sich dies nur auf eine bestimmten Teil ?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 28. April 2022, 05:35:31
Auf die Vergleichsgruppe bezieht sich das, deswegen heißt es auch "Vergleichs...".
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 28. April 2022, 08:41:58
um @Ralf zu ergänzen:

Dem Bewertungsmaßstab für die individuelle Aufgabenerfüllung (Eignungs-, Befähigungs- und
Leistungsbewertung) ist eine vergleichende Betrachtung zugrunde zu legen, welche alle Soldatinnen
und Soldaten im Zuständigkeitsbereich der oder des Beurteilenden umfasst, die derselben bei den
Zweitbeurteilenden zu bildenden Vergleichsgruppe angehören. Die Vergleichsgruppen sind in der Anlage 15.1 aufgeführt.

Bei der Bewertung der Einzelmerkmale haben die Beurteilenden festzustellen, ob und in
welchem Maße die Leistungserwartungen erfüllt wurden. Alle Einzelmerkmale sind gleichwertig und
unabhängig voneinander anhand von sieben möglichen Leistungsstufen im Leistungsvergleich der
jeweiligen Vergleichsgruppe zu bewerten.

Der Anteil der Soldatinnen und Soldaten einer Vergleichsgruppe soll in dem Wertungsbereich
A fünf Prozent, im Wertungsbereich B zehn Prozent sowie im Wertungsbereich C fünfzehn Prozent
nicht überschreiten. Überschreitungen im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit in den
Wertungsbereichen A bis C sollen jeweils fünf Prozentpunkte nicht übersteigen.
Die Zweitbeurteilenden sind nicht verpflichtet, die Anteile für die Wertungsbereiche auszuschöpfen.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 30. April 2022, 18:04:41
Ich wurde gefragt, wann die neuen BU "scharf" werden.

Grundsätzlich Stichtag + 6 Monate.

Ausnahme : für Beförderungen Stichtag + 8 Monate

Nachzulesen in der GAIP

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maga am 10. Mai 2022, 14:52:51
Anmerkung: Das neue BU-System ist mit Anwendungsbetrachtung auf Beförderung zum HptFw frustrierend!

MEIN Beispiel:
- aktuelle BU (System ALT) 5,44 (nicht fragen, ist halt so)
- folglich Punktwert für HptFw-Beförderung 228
- für HptFw nötig grob >230, nach System ALT
- wenn BU neu (System NEU) durch D+ (Vergleichsgruppe 2 Sdt, DANKE!!!), aber passt mir eigentlich trotzdem!
- folglich Punktwert für HptFw 223
- für HptFw nötig 260 (DANKE für nix!!!)

Folgerung für zukünftige Kameraden:
- entweder direkt als OFw nen A(0) inkl. passender Dienstzeit, oder
- drei BU hintereinander mit C+, oder
- mit nem D+ sich direkt von verabschieden

Zusammenfassend ist der aktuelle Wert 260 einfach nur Murks! Ich wieder "Danke für nix"
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 10. Mai 2022, 15:13:10
So "hart" wie es klingen mag, ist der Sinn eines Beurteilungssystems nunmal, eine Reihung bilden zu können. Dabei können am Ende nicht alle vorne stehen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maga am 10. Mai 2022, 15:52:39
So "hart" wie es klingen mag, ist der Sinn eines Beurteilungssystems nunmal, eine Reihung bilden zu können. Dabei können am Ende nicht alle vorne stehen.

Reihung ist doch absolut berechtigt und D+ ist grob gesehen direkt hinter den besten 15% der Vergleichsgruppe, darum geht es nicht! Es geht darum wenn Kamerad:innen Pech haben und auf Grund ihrer Verwendung immer in zu kleinen Vergleichsgruppen sind, nicht wirklich die Möglichkeit haben differenziert verglichen zu werden.
Bsp.: Zwei Sdt fast gleich Stark und wirklich überallermaßen gute Leistungen in allen Bereichen. In einer Vergleichsgruppe von >20 Sdt der eine A (+) der andere A (0). Beide landen warum auch immer innerhalb ihrer ersten 8 Jahre auf Dienstposten am gleichen Ort aber mit ner Vergleichsgruppe, die nur aus diesen beiden besteht. Der eine kann mit Glück in A/B/C landen (derzeit aber wohl harte Abrisskante, damit auch maximal D+) und der andere ist automatisch D+, mit Glück wird der eine zeitnah HptFw und der andere brauch mind. eine weitere BU-Runde zu seinem Gunsten. In der Gesamtbetrachtung wird aus Kamerad:in mit A(0) ein D(+) und reiht sich nun in der Gesamtbetrachtung hinter denen ein, die leistungstechnisch, vorher aus der alten Vergleichsgruppe mit >20 Sdt, vorher hinter ihm waren und von der Leistung auch noch immer sind!
Toll, das ist eine sehr kameradschaftliche und motivierende Betrachtung!
Also wenn der Regelfall in der Regelung A-1340/50 mit Vergleichsgruppen >20 Sdt definiert und in der Realität es von 1451 Vergleichsgruppen (Stichtag 31.07.2021) gerade mal 57 sind, ist dies irgendwie nicht die Regel!

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 10. Mai 2022, 16:46:07
Auch eine größere Vergleichsgruppe bietet ja keine Garantie, dass man besser rauskommt.
Nimm z.B. die Vergleichsgruppen im BMVg, dort sollen ja per so Leistungsstarke eingesetzt werden u.a. als Pflichttor für eine förderliche Betrachtung. auch dort gibt es dann genau die gleiche Schüttelung und welche, die hinten runterfallen.
Es bringt da auch nichts rumzulamentieren.
Und wenn man mit so einer BU
Zitat
- aktuelle BU (System ALT) 5,44 (nicht fragen, ist halt so)
rauskommt, wäre man auch im  alten System nicht weit gekommen. Und dort gab es ja diese strikten Vorgaben nicht, also spiegelt sich da schon eine gewisse Leistung wieder.
Und in einer kleinen Vergleichsgruppe kann es auch Platzierungen A-C geben, das gilt es dann eben bei der Zusammenfassung in der übergeordneten Ebene einzupreisen.
Das nun auf ein BU-System zu kaprizieren, halte ich für deutlich zu kurz gegriffen. Wenn du ein Überflieger bist und nicht nur dein Chef (sondern die BU-Vorgesetzten) der Meinung ist, dann wäre auch -so wie dargelegt- eine höhere Platzierung drin gewesen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maga am 10. Mai 2022, 17:42:35
Es kam wohl hier falsch rüber! Ich finde D+ voll kommen ok, da ja knapp unterhalb von A, B und C. Ich habe aufzeigen wollen, dass es für andere Kameraden in Zukunft frustrierend sein kann/wird.
Das ich in außergewöhnlichen Maße geeignet bin habe ich schwarz auf weis in der BU stehen, und das ohne ein "wenn" und "aber"! Zeigt sich im letzten BU-Zeitraum auch durch eine förmliche des Generals und im C+ meiner SBU vom Dezember. Ich bin also ganz gut auf meinem DP. ;-)
Folgendes ist aus meiner Sicht eindeutig die falsche Einstellung für eine faire Betrachtung.
"Und wenn man mit so einer BU
Zitat
- aktuelle BU (System ALT) 5,44 (nicht fragen, ist halt so)
rauskommt, wäre man auch im  alten System nicht weit gekommen. Und dort gab es ja diese strikten Vorgaben nicht, also spiegelt sich da schon eine gewisse Leistung wieder."

Hintergrund:
Dienstunfall, fast 1,5 Jahre nicht im Dienst, kein BU-Vermerk bei Vorgesetztenwechsel, kein BU-Vermerk bei Dienstpostenwechsel, Anerkennung WDB, Fehlerziffer mit Unterlassung des Außendienstes in der hälfte des "neu" angesetzten BU-Zeitraums, damit auf den damaligen DP quasi nicht einsetzbar, BU mit 5,44 bekommen (ich wollte kein Theater machen und hab's hingenommen), selbst eingeleitete Versetzung durchbekommen, Nachteil von vorgezogener BU dadurch provoziert, Abstand zur letzten BU keine 3 Monate und siehe da eine Aufrechterhaltung. Hätte ich damals gewusst was im BU-System Phase ist, hätte es vielleicht anders ausgesehen. Doch was soll's, ich kann's nicht mehr ändern.
Heute trauere ich der gestrichenen Aufrechterhaltungsregelung ein Wenig hinterher ;-)
Vom HptFw nehme ich halt etwas Abstand und lebe damit, umso mehr Spaß macht es wenn ich zwischen den ganzen Offz und StOffz wieder mal ungefragt mit Fachwissen glänzen darf, um alternative Lösungen aufzuzeigen. Die 260 ist ja nicht in Stein gemeißelt!

Also liebe Kamerad:innen der S1-Schiene, nur weil eine alte BU schlecht ist bitte nicht darauf schließen dass eine nicht ganz so gute neue BU dadurch begründet ist. Vor allem wenn es komplett verschiedene Aufgaben sind!

Abschließend:
Es kann und wird zukünftig für viele Kamerad:innen frustrierend sein, wenn diese HptFw werden wollen. (Wie an meinem Beispiel kurz dargestellt.)
Das ich D+ bin ist für mich okay, auch wenn es nicht unbedingt meine wirkliche Leistung zeigt! Doch für mich ist es in Ordnung da ich einen tollen DP habe, mir viel Spaß macht und meine Vorgesetzten viel Vertrauen entgegenbringen. Also auf zur nächsten BU-Runde!

Horrido
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 10. Mai 2022, 17:49:32
Das Hauptproblem für die Beförderung zum HptFw ist ja nicht das Beurteilungssystem.

Problem ist halt, dass dort das Nadelöhr der Laufbahn ist und dies auch politisch so gewollt ist (wenn man mal in den EPL14 schaut). Gleiches Problem haben auch die Majore zum Oberstleutnant. Und da sind Wartezeiten von mehreren Jahren über der frühestmöglichen Möglichkeit die Regel.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maga am 10. Mai 2022, 17:56:43
Das Hauptproblem für die Beförderung zum HptFw ist ja nicht das Beurteilungssystem.

Problem ist halt, dass dort das Nadelöhr der Laufbahn ist und dies auch politisch so gewollt ist (wenn man mal in den EPL14 schaut). Gleiches Problem haben auch die Majore zum Oberstleutnant. Und da sind Wartezeiten von mehreren Jahren über der frühestmöglichen Möglichkeit die Regel.

Ja das BU System ist es nicht, sondern die Berechnungswerte für die Beförderungen, da gebe ich dir voll und ganz recht.
Dass das, eventuell auch finanziell, gewollt ist hab ich mir schon gedacht!
Was ist der EPL14?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2022, 18:15:50
Einzelplan 14 (https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt/entwicklung-und-struktur-des-verteidigungshaushalts/einzelplan-14-13922)
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maga am 10. Mai 2022, 18:20:53
Einzelplan 14 (https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt/entwicklung-und-struktur-des-verteidigungshaushalts/einzelplan-14-13922)

Danke schön!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 10. Mai 2022, 18:54:46
Und die finanzielle Unterdeckung leitet sich aus dem Prinzip der Bestenauslese ab und der damit gewollten durchschnittlichen Wartezeiten, die einmodelliert sind.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Hptm_K am 12. Mai 2022, 15:36:14
Hallo in die Runde,

wenn ich meine erste ABU als OffzTrDst nach dem alten System zum Vorlagedatum 31.03.2021 bekam, wann bekomm eich dann die 2.?
Nach meinem PersOffz mit Stichtag 31.01.2022 (laut Anlage 15.1) aufgrund der Zuordnung der Stichtagsregelung.
Wenn ich aber die Vorschrift richtig lese, müssen doch zwischen 2 Beurteilungen immer 12 Monate liegen. In dem Fall käme ich auf den 31.07.2022 (Stichtag).
Oder ist es in dem Fall aufgrund des Überganges vom alten zum neuen System anders?
Es interessiert mich einfach - Aber ich bin kein Fachmann.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 12. Mai 2022, 16:29:46
Irgendwo im IntranetBw gab es eine Übergangsregelung, da müsstest du mal reinschauen, ob du da drunter fällst.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 13. Mai 2022, 07:08:35
Das Hauptproblem für die Beförderung zum HptFw ist ja nicht das Beurteilungssystem.

Problem ist halt, dass dort das Nadelöhr der Laufbahn ist und dies auch politisch so gewollt ist (wenn man mal in den EPL14 schaut). Gleiches Problem haben auch die Majore zum Oberstleutnant. Und da sind Wartezeiten von mehreren Jahren über der frühestmöglichen Möglichkeit die Regel.

Ja das BU System ist es nicht, sondern die Berechnungswerte für die Beförderungen, da gebe ich dir voll und ganz recht.
Dass das, eventuell auch finanziell, gewollt ist hab ich mir schon gedacht!
Was ist der EPL14?


Ohne Planstellen ... keine Beförderung ...

Und bei erheblichem Fehl an Planstellen - hier seit Jahren für die HptFw-Beförderung - ... werden nur die weiter vorn in der Beförderungsreihenfolge befördert ...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg725764.html#msg725764

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg663586.html#msg663586


Dieses Problem kann Bw-intern nicht gelöst werden. Dies kann nur die Politik über den Haushalt, um zu einem ausgewogenem Bild über alle Besoldungsgruppen zu kommen.

Denn dann betrifft dies alle gleichermaßen:

"Beschränkungen für die Zahl höherwertiger Planstellen ergeben sich für die Soldatinnen und Soldaten zum Teil
bereits aus Fußnoten zu einzelnen Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes.

Darüber hinaus sehen die militärischen Zielstrukturen, die bisher im Personalstrukturmodell .... und nunmehr
im aktuellen Personalstrukturplan militärisch (PSPm) ... als Dienstposten- und Ausbildungsumfang abgebildet sind,
auf gebündelten Dienstposten durchaus Soldatinnen und Soldaten vor, die nach dem Leistungsprinzip nicht sofort nach
Erfüllen der Mindestvoraussetzungen zusammen mit den leistungsstärksten zur Beförderung heranstehenden Soldatinnen
und Soldaten befördert werden sollen.

Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu zwei Jahren
für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.

Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um eine Beförderung
konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach
dem Dotierungsgefüge ( ... ) trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine
höher dotierte Planstelle ausgebracht werden soll.
"





Aber anstatt sich darüber den Kopf zu zerbrechen ... sollten sich alle mal mit diesen Sachverhalten beschäftigen und sich
die Frage stellen, warum der Dienstherr für die Soldaten Sachverhalte zur Anwendung bringt, die ihm gerade erst im Bereich
der BU der Bw-Beamten von der Rechtsprechung als nicht sachgerecht vorgehalten wurden.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70744.msg724015.html#msg724015


Wem seine BU egal ist ... weil er/sie sein persönliches Laufbahnziel erreicht hat ... der braucht sich damit nicht zu beschäftigen...

Aber wer noch etwas erreichen will ... z.B. eben frühzeitige Beförderung, BS, OffzMilFD ...

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 05. Juni 2022, 15:49:05
Ein aktuelles interessantes Urteil des BVerwG

BVerwG 1 WB 50.21 Beschluss vom 31.03.2022

"Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Leitsatz:

Ist in einer dienstlichen Beurteilung nicht zwingend auf die Befähigung zu einem Laufbahnaufstieg einzugehen, so kann das Fehlen einer entsprechenden Empfehlung nicht als Begründung für die Versagung des Aufstiegs dienen."



"Der Antrag ist auch begründet. Die Ablehnung des Vorschlages, den Antragsteller für das Auswahljahr 2021 zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Werdegang ... zuzulassen, ist rechtswidrig und verletzt Rechte des Antragstellers."



Es ging zwar um die BU zum 30.09.2020...

... die grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts sind aber auch auf das neue BU-System, im Verhältnis zu Auswahlverfahren, übertragbar.

Planmäßige BU ... ist ja auch weiterhin planmäßige BU.
Und aus Laufbahnbeurteilung ... wurde PEB.


Zusätzlich erläutert das Gericht die Thematik Höchstaltersregelung des § 48 Abs. 3 BHO.


https://www.bverwg.de/de/310322B1WB50.21.0

Wie immer wichtig ... nicht "selektiv" lesen!

 


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Christoph91 am 22. Juni 2022, 14:56:10
Servus,ich habe vor paar Tagen meinen BU Entwurf bekommen.

Bei der Leistungsbeurteilung habe 12 die beste bewertung bekommen und 3 mal die zweit beste bekommen.

Ich würde nur gerne wissen welcher Buchstabe das entspricht.

Ich weiß das ich das am ende sehen würde,wenn der Zweitbeurteilende seinen teil geschrieben hat.

Würde nur gerne wissen,ob das z.b. ein B+ ist.

Auf Wiedersehen
Chrstioph

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 22. Juni 2022, 14:59:54
Das kommt darauf an, wie es in deiner Vergleichsgruppe aussieht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Christoph91 am 22. Juni 2022, 15:07:25
Achso,das kann man noch nicht sagen trotz das 12 von 15  kreuze "übertritft die Leistungserwartung dauert"

Aber es dürften doch nur maximal 5% in der spitzengruppe sein oder ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 22. Juni 2022, 15:23:58
AR A-1340/50
Zitat
910. Der Anteil der Soldatinnen und Soldaten einer Vergleichsgruppe soll in dem Wertungsbereich
A fünf Prozent, im Wertungsbereich B zehn Prozent sowie im Wertungsbereich C fünfzehn Prozent
nicht überschreiten. Überschreitungen im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit in den
Wertungsbereichen A bis C sollen jeweils fünf Prozentpunkte nicht übersteigen. Die Zweitbeurteilenden
sind nicht verpflichtet, die Anteile für die Wertungsbereiche auszuschöpfen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 11:18:09
Die Kreuze und das Gesamturteil stehen in deinem Zusammenhang.
Also ist es, theoretisch möglich, dass jemand ein D+ bekommt, aber sie Kreuze trotzdem überwiegend an der zweiten Position von links sind.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 23. Juni 2022, 11:22:48
Die Gesamtwertung muss sich aus den Einzelmerkmalen herleiten lassen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 17:19:52
Die Gesamtwertung muss sich aus den Einzelmerkmalen herleiten lassen.

Nr 905 Satz 3 der Vorschrift sagt:
Das Gesamturteil ist nicht mathematisch aus den drei vorgenannten Elementen* errechenbar, muss sich jedoch aus diesen gleichwohl schlüssig ergeben.
*[Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung]

Auch wenn der Zweitbeurteiler gem. der Nr. 912 Satz 4 die Möglichkeit hat, eine vermeintliche „Schlüssigkeit“ zwischen dem Erst- und Zweitbeurteilungsinhalt einerseits und dem ihm aufgenötigten „Gesamturteil“ andererseits herzustellen, hat er diese nicht zu nutzen. Dies verstieße im Ergebnis gegen das Verbot der Vorgabe konkreter Einzelwertungen (Nr. 533 Satz 2).

Dies wiederum führt dazu, dass eine „Schlüssigkeit“ im Sinne der Nummern 905 und 912 immer anzunehmen ist, unabhängig davon, ob das weisungsgemäß vergebene „Gesamturteil“ vermeintlich aus der Gesamtschau der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung herleitbar ist oder nicht. Oder, umgekehrt formuliert: Eine vermeintliche „Unschlüssigkeit“ kann schlicht nicht bestehen, sie ist nicht zu prüfen und erst recht nicht als Aufhebungsgrund heranzuziehen.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 23. Juni 2022, 20:14:54
Das ist so in der Absolutheit nicht der Fall, denn es lässt sich durchaus ableiten, diese Fälle gab es bereits. Wenn die Summe der Einzelmerkmale bei einer Person höher ist als bei der anderen, muss in dieser Vergleichsgruppe auch das Gesamturteil höher sein. Ansonsten führt das zur Aufhebung.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 21:15:51
Ralf was ich da gepostet habe, habe ich direkt von BAPers.
Kannst du gerne mit Abt III und IV ausdiskutieren.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 21:20:57
Und damit es „einheitlich“ schlüssig ist, müsste es eindeutige Vorgaben geben, welche Kreuze zB für ein Bravo (-) zu setzen sind. Diese Vorgaben existieren nicht. Somit liegt eine“Schlüssigkeit“ immer im Auge des BAV-Offz / BAV-Fw.
Btw habe ich weder für den Durchgang 31.07.21 noch 31.01.22 Beurteilungen von BAPers zurückbekommen, aufgrund von „Unschlüssigkeit“
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 23. Juni 2022, 21:31:39
Die BU-Vorgesetzten die ich so kenne haben da wilde Excel-Dateien mit Scripten das sie die Punktlimits bis auf das letzte ausreizen um eben exakt auf ein B- oder D+ zu komme .
Da steht hinter jedem x der Leistungsbeurteilung ein Punktwert und da kannste da Verteilen bis du auf die Vorgaben kommst. 

Aber so ists halt überall anders.
Am Ende zählt eh nur der Buchstabe des nächstehöheren Vorgesetzten alles andere ist 2.rangig zumindest was Reihungen betrifft.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 21:34:58
Die BU-Vorgesetzten die ich so kenne haben da wilde Excel-Dateien mit Scripten das sie die Punktlimits bis auf das letzte ausreizen um eben exakt auf ein B- oder D+ zu komme .
Da steht hinter jedem x der Leistungsbeurteilung ein Punktwert und da kannste da Verteilen bis du auf die Vorgaben kommst. 

Aber so ists halt überall anders.
Am Ende zählt eh nur der Buchstabe des nächstehöheren Vorgesetzten alles andere ist 2.rangig zumindest was Reihungen betrifft.


Diese Tabellen kenne ich auch. Die sind aber kein offizielles Tool, finden sich daher auch nicht in der GAIP.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 23. Juni 2022, 22:05:08
Was man aber sagen kann was offiziell ist, für die Reihung zählt nur der Punktwert, so zumindest Nachzulesen in der Präsentation des BaPers zur Reihung beim Thema Beförderungen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 22:25:35
Was man aber sagen kann was offiziell ist, für die Reihung zählt nur der Punktwert, so zumindest Nachzulesen in der Präsentation des BaPers zur Reihung beim Thema Beförderungen.

Dem widerspreche ich auch nicht.
Aktuell ist es egal was da für Kreuze gesetzt sind. Es zählt das Gesamturteil und ggf. die Prognose der PEB.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 23. Juni 2022, 22:38:22
Die Gesamtwertung muss sich aus den Einzelmerkmalen herleiten lassen.

Nr 905 Satz 3 der Vorschrift sagt:
Das Gesamturteil ist nicht mathematisch aus den drei vorgenannten Elementen* errechenbar, muss sich jedoch aus diesen gleichwohl schlüssig ergeben.
*[Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung]

Auch wenn der Zweitbeurteiler gem. der Nr. 912 Satz 4 die Möglichkeit hat, eine vermeintliche „Schlüssigkeit“ zwischen dem Erst- und Zweitbeurteilungsinhalt einerseits und dem ihm aufgenötigten „Gesamturteil“ andererseits herzustellen, hat er diese nicht zu nutzen. Dies verstieße im Ergebnis gegen das Verbot der Vorgabe konkreter Einzelwertungen (Nr. 533 Satz 2).

Dies wiederum führt dazu, dass eine „Schlüssigkeit“ im Sinne der Nummern 905 und 912 immer anzunehmen ist, unabhängig davon, ob das weisungsgemäß vergebene „Gesamturteil“ vermeintlich aus der Gesamtschau der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung herleitbar ist oder nicht. Oder, umgekehrt formuliert: Eine vermeintliche „Unschlüssigkeit“ kann schlicht nicht bestehen, sie ist nicht zu prüfen und erst recht nicht als Aufhebungsgrund heranzuziehen.

Das BAPersBw ... und danach das BMVg ... haben schon öfters rechtswidrig agiert:

"Die zugrunde gelegte Beurteilung des Antragstellers ist jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil die Begründung des Gesamturteils insgesamt nicht nachvollziehbar und plausibel ist.

Im Unterschied zu den Einzelbewertungen bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 – 2 C 27.14 –, juris, Rn. 30 sowie vom 17. September 2015 – 2 C 13.14 –, juris, Rn. 24).

Denn Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Sinne miteinander übereinstimmen,
dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt
(vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a. a. O., Rn. 33 m. w. N. sowie vom 17. September 2015,
a. a. O., Rn. 27 m. w. N.).

Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es Sache des Dienstherrn ist, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen einer dienstlichen Beurteilung zumessen will.
Im Gesamturteil kommt die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen durch ihre entsprechende Gewichtung zum Ausdruck.
Es ist demnach durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 – 2 A 10.17 –, juris, Rn. 42 m. w. N.)."

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 23. Juni 2022, 22:56:19
Ja, das mag ja schön und gut sein, aber man kann das alte BU-System nicht mit dem neuen vergleichen.
Deswegen finde ich es schwierig, die Rechtsprechung auf das neue System anzuwenden.

Ich wage aber zu bezweifeln, dass ein Beurteilter klagen wird, wenn die Leistungsbeurteilung im (positiven) Widerspruch zum Gesamturteil steht.

BAPers sagt(e) ganz klar, dass eine Schlüssigkeit immer anzunehmen ist und daher keine Beurteilung aufgehoben wird.

Warten wir, bis der erste mit einer A(+) klagt, weil die Kreuze ganz rechts sind.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 05:26:27
Ralf was ich da gepostet habe, habe ich direkt von BAPers.
Kannst du gerne mit Abt III und IV ausdiskutieren.
Brauche ich nicht, ich habe den Erlasshalter auf dem selben Flur. Und wer auf der G1/A1-Tagung letzte Woche in Berlin war, konnte dieses auch sehr deutlich aus dem Vortrag des RefLtr P II 1 mitnehmen.
In der Praxis wird das aber auch selten vorkommen, weil eben vorher Abstimmungsgespräche stattfinden und man genau deswegen sich vorher abstimmt. Und ich bleibe dabei: in extremo: eine BU, die die Kreuze des Erstbeurteilers ganz rechts hat und der mit einem A rauskommen würde, wäre und würde aufzuheben sein.

Zitat
Warten wir, bis der erste mit einer A(+) klagt, weil die Kreuze ganz rechts sind.
Andersherum würde wohl ein Schuh draus. Und hier gibt es bereits mind. eine Klage.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 07:42:26
Ralf was ich da gepostet habe, habe ich direkt von BAPers.
Kannst du gerne mit Abt III und IV ausdiskutieren.
Brauche ich nicht, ich habe den Erlasshalter auf dem selben Flur. Und wer auf der G1/A1-Tagung letzte Woche in Berlin war, konnte dieses auch sehr deutlich aus dem Vortrag des RefLtr P II 1 mitnehmen.

Das P II 1 das so angewiesen hat ist mir bewusst. Ich kenne da die LoNo eines FKpt.
Trotz allem wird es anders gehandhabt.
Und wenn der Erlasshalter es gerne schlüssig abgeleitet hätte, muss er Vorgaben machen, aber das kann er nicht, da sonst die beurteilenden Vorgesetzten nicht mehr frei in ihrem Urteil sind.

Dann kommt die nächste Klage, wenn jemand mit einem B+ eine schlechtere Leistungsbewertung hat, als jemand mit einem B-, aber beides seitens BAPers geprüft und genehmigt wurde. Ich denke, wenn der Erlasshalter sich mal diverse BU‘s angucken würde, würde er mit den Ohren schlackern.
Das einzige was wirklich eindeutig nicht schlüssig wäre, wenn jemand mit einem F alle Kreuze ganz links hat, oder jemand mit einem A alle Kreuze ganz rechts hat.
Der Rest ist subjektiv.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 09:19:27
Warten wir doch einfach ab, wie es gehandhabt wird und schütten das Kind nicht mit dem Bade aus. Kein neu eingeführtes System ist von Anfang in der Umsetzung friktionsfrei, das gilt erst recht für so hochemotionale Themen wie ein BU-System.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 09:21:05
Ein Beispiel aus der Praxis:

Soldat X wird wird vom Zweitbeurteiler mit einem B+ bewertet.
Da es ja schlüssig abzuleiten sein „soll“, ergibt sich daraus ja eine „vorbestimmte“ Anordnung von Kreuzen bei der Leistungsbeurteilung. (Damit wird dem Erstbeurteiler indirekt vorgeschrieben, wie er die Kreuze zu setzen hat). Hier liegt, mMn, schon mal ein Verstoß gegen Nr. 533 Satz 2 vor. „Die Vorgabe konkreter Wertungen für einzelne Beurteilungen durch höhere Vorgesetzte während der Abstimmungsgespräche ist unzulässig.“



Nun geht das ganze aber weiter:
Aufgrund der Größe der Vergleichsgruppe, < 20, muss die Vergleichsgruppe auf Ebene der übergeordneten Dienststelle „koordiniert“ werden. Die übergeordneten Dienststelle legt fest, dass die Dienststelle der Soldat X angehört, aber nur ein C+ als Vergabemöglichkeit bekommt, damit die Richtwerte auf der Ebene Inspekteur stimmen. Da es ja schlüssig ableitbar sein „soll“, ergibt sich aus dem C+ eine völlig andere Anordnung der Kreuze bei der Leistungsbeurteilung.

Bedeutet nun also, dass Soldat X, bei unveränderter Leistung im Beurteilungszeitraum, in der Leistungsbeurteilung „schlechter“ beurteilt werden muss, damit es nach wie vor „schlüssig“ ist?


Da kannst du dem Erlasshalter gerne einen Gruß von mir bestellen und mal fragen, ob das so vorgesehen ist und ob das Sinn macht.

Damit hier ein einheitlicher Maßstab angewandt werden kann, müsste es Vorgaben seitens des P II 1 geben, ab wann ein B+ gem. der Kreuze bei der Leistungsbeurteilung noch ein B+ ist, oder ab wann daraus schon ein A- wird. Das kann P II 1 aber nicht machen, da den beurteilenden Vorgesetzten damit aber Vorgaben für konkrete Wertungen gemacht werden würden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 09:34:03
Es steht dir ja frei, Verbesserungsvorschläge bspw. sehr einfach über das RegelungsMgmt einzubringen oder aber dementsprechend rechtliche Schritte einzuleiten, wenn du dir mit dem ganzen so sicher bist. Ansonsten habe ich meinem vorherigen Post nichts hinzuzufügen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 09:53:26
Ich habe genug Dinge über BAPersBw Spezialaufgaben (ja, heute heißen sie anders) an den Erlasshalter herangetragen.
Wir wissen aber auch beide, dass Änderungen bei der Bw sehr viel Zeit benötigen.

So long…
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 24. Juni 2022, 11:55:33

Ja, das mag ja schön und gut sein, aber man kann das alte BU-System nicht mit dem neuen vergleichen.
Deswegen finde ich es schwierig, die Rechtsprechung auf das neue System anzuwenden.



Da es sich um die ständige Rechtsprechung des BVerwG handelt, ist sie uneingeschränkt auch für das neue BU-Verfahren anzuwenden.

Und die aktuellen Urteile zum Thema, die sich auf diese ständige Rechtsprechung berufen, sind aus 2021.

z.B. das Urteil des VG Koblenz, in Bewertung der Anwendung des BU-System der Beamten der Bw ... welches in der Syntax  Einzelwerte <> Gesamturteil dem aktuellen der Soldaten entspricht.

Deshalb würde jeder klagende Soldat recht bekommen, wenn die oben zitierte Vorgabe des BVerwG nicht eingehalten wird.


Das ein A+'ler dabei nicht klagen wird ... ist doch klar... Was sollen solche Beispiele ?  ::)









Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 12:19:03
Ja, dann klagt halt ein Bravo(-)-Mann, dass ein Kreuz zu weit rechts ist.
Und dann? Geht das Kreuz nach links und es ändert am Ende am Gesamturteil nichts.
Ob sich ein beurteilender Vorgesetzter hier den Stress geben wird?

Und nochmal, wer entscheidet was „schlüssig“ ist? Hier gibt es keine Vorgaben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maga am 24. Juni 2022, 13:14:02
Wie verhält es sich wenn man bzgl. BS/OffzMilFD in 12/2021 eine Sonderbeurteilung bekommen hat und nun kurz darauf die planmäßige BU bekam. Nun findet sich in der Sonder-BU die Kreuze ganz weit links, welches nach der ominösen Tabelle ein C+ entspricht und in der Plan-BU sind die Kreuze nun eher mittig was nun einem D+ entspricht. Vergleichsgruppe des 1./2. Beurteilet theoretisch, weil überschaubar und man mit einander spricht, ist die selbe. Ebenso gleich ist der Betrachtungszeitraum, wie kann hier einer von Nachvollziehbarkeit reden? Die Tabelle halte ich für schwierig da in der GAIP, Kontrollblatt für Prüfen zum Prüfen der BU und der Einzelmaßnahmen, steht, dass diese (ich glaube unter VIII) Kreuze nicht zur Berechnung der Reihung A/B/C/… herangezogen werden dürfen. Dies hat laut des Prüfblatts die Aufhebung zur Folge.
In der aktuellen Anwendung ist das BU-System noch nicht ganz schlüssig, da genannter Fall eher Fragen auf wirft.
Was meint Ihr?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 13:39:58
Ich meine, dass der Erstbeurteiler dem beurteilten nun erklären muss, wieso sich die Kreuze unterscheiden.
Wenn du einen guten Erst / Zweitbeurteiler oder PersOffz hast, wurde dafür gesorgt, dass sich SBU und RBU nicht voneinander unterscheiden, es es nicht „schlüssig und nachvollziehbar“ ist.
Da aber beide BU von BAPers abgeschlossen werden, ist ok dem Zusammenhang zum Thema Schlüssigkeit nichts mehr zu sagen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 14:47:31
Ich meine, dass der Erstbeurteiler dem beurteilten nun erklären muss, wieso sich die Kreuze unterscheiden.
Wenn du einen guten Erst / Zweitbeurteiler oder PersOffz hast, wurde dafür gesorgt, dass sich SBU und RBU nicht voneinander unterscheiden, es es nicht „schlüssig und nachvollziehbar“ ist.
Da aber beide BU von BAPers abgeschlossen werden, ist ok dem Zusammenhang zum Thema Schlüssigkeit nichts mehr zu sagen.
Bis auf den letzten Satz alles richtig, nur dass BAPersBw nicht zwei BU auf Schlüssigkeit untereinander prüft. Da machst du einen Denkfehler.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 15:37:37
Ich meine, dass der Erstbeurteiler dem beurteilten nun erklären muss, wieso sich die Kreuze unterscheiden.
Wenn du einen guten Erst / Zweitbeurteiler oder PersOffz hast, wurde dafür gesorgt, dass sich SBU und RBU nicht voneinander unterscheiden, es es nicht „schlüssig und nachvollziehbar“ ist.
Da aber beide BU von BAPers abgeschlossen werden, ist ok dem Zusammenhang zum Thema Schlüssigkeit nichts mehr zu sagen.
Bis auf den letzten Satz alles richtig, nur dass BAPersBw nicht zwei BU auf Schlüssigkeit untereinander prüft. Da machst du einen Denkfehler.

Natürlich prüft BAPers nicht auf Schlüssigkeit untereinander.
Wie weiter oben schon gesagt, ist die Schlüssigkeit immer anzunehmen.
Schlüssigkeit ist nach wie vor „subjektiv“ solange es keine Vorgabe seitens Erlasshalter gibt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 24. Juni 2022, 15:47:27
Jaja, wie du meinst.
Es gibt auch unbestimmte Rechtsbegriffe, auch die entfalten Rechtskraft. Nicht anders verhält es sich hier.
Das hast du doch in vielen Vorschriften, alleine das "äußere Erscheinungsbild eines/einer Sdt" gibt da 1000 Beispiele
- Dekorative Kosmetik (z. B. Lippenstift, Make-up, Lidschatten und Wimperntusche) ist für
Soldatinnen nur in dezenter und natürlich wirkender Form und Farbgebung gestattet.

Nach deiner Lesart nichts verbindliches, bis es einer definiert.
Du wirst mich nicht überzeugen, ich dich ansch. auch nicht. also lassen wir es bitte hier.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 24. Juni 2022, 17:51:12
Ja, dann klagt halt ein Bravo(-)-Mann, dass ein Kreuz zu weit rechts ist.
Und dann? Geht das Kreuz nach links und es ändert am Ende am Gesamturteil nichts.
Ob sich ein beurteilender Vorgesetzter hier den Stress geben wird?


Es geht nicht um das versetzen einzelner Kreuze...
Sondern um die mögliche Verbesserung des Gesamturteils, weil z.B. ein B- vergeben wurde, der Erstbeurteiler aber nahezu alle seine Kreuze ganz links gesetzt hat.

"Die hier maßgebliche Beurteilung des Antragstellers ist wegen gerichtlich zu beanstandender Beurteilungsfehler aufzuheben und der Antragsteller erneut zu beurteilen.
Dies kann zu einer besseren Bewertung gerade des Gesamturteils führen."


Lesen Sie bitte erst mal die gesamten Ausführungen des Gerichts, vielleicht verstehen Sie es dann.

Und nochmal... nur weil das BAPersBw... BMVg... Vorgesetzte etwas behaupten... muss es weder richtig, noch rechtskonform sein.



Und nochmal, wer entscheidet was „schlüssig“ ist?


Das haben Erst- und Zweitbeurteiler zu gewährleisten.
U.a. dafür gibt ihnen die Vorschrift bis zu 3 Monate für die Abstimmung.





Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. Juni 2022, 18:52:44

Es geht nicht um das versetzen einzelner Kreuze...
Sondern um die mögliche Verbesserung des Gesamturteils, weil z.B. ein B- vergeben wurde, der Erstbeurteiler aber nahezu alle seine Kreuze ganz links gesetzt hat.

"Die hier maßgebliche Beurteilung des Antragstellers ist wegen gerichtlich zu beanstandender Beurteilungsfehler aufzuheben und der Antragsteller erneut zu beurteilen.
Dies kann zu einer besseren Bewertung gerade des Gesamturteils führen."


Lesen Sie bitte erst mal die gesamten Ausführungen des Gerichts, vielleicht verstehen Sie es dann.

Und nochmal... nur weil das BAPersBw... BMVg... Vorgesetzte etwas behaupten... muss es weder richtig, noch rechtskonform sein.


Ich finde es wirklich beeindrucken, dass du hier die ganzen Urteile immer aus der Tasche zauberst. Ja, das ist die Rechtsprechung.
Ob es tatsächlich praktikabel ist?

Vllt solltest du mein Beispiel ein paar Beiträge vorher nochmal lesen?!
Im Grunde habe ich da die Problematik schon angesprochen.

Ein Beispiel aus der Praxis:

"Soldat X wird wird vom Zweitbeurteiler mit einem B+ bewertet.
Da es ja schlüssig abzuleiten sein „soll“, ergibt sich daraus ja eine „vorbestimmte“ Anordnung von Kreuzen bei der Leistungsbeurteilung. (Damit wird dem Erstbeurteiler indirekt vorgeschrieben, wie er die Kreuze zu setzen hat). Hier liegt, mMn, schon mal ein Verstoß gegen Nr. 533 Satz 2 vor. „Die Vorgabe konkreter Wertungen für einzelne Beurteilungen durch höhere Vorgesetzte während der Abstimmungsgespräche ist unzulässig.“

Nun geht das ganze aber weiter:
Aufgrund der Größe der Vergleichsgruppe, < 20, muss die Vergleichsgruppe auf Ebene der übergeordneten Dienststelle „koordiniert“ werden. Die übergeordneten Dienststelle legt fest, dass die Dienststelle der Soldat X angehört, aber nur ein C+ als Vergabemöglichkeit bekommt, damit die Richtwerte auf der Ebene Inspekteur stimmen. Da es ja schlüssig ableitbar sein „soll“, ergibt sich aus dem C+ eine völlig andere Anordnung der Kreuze bei der Leistungsbeurteilung.

Bedeutet nun also, dass Soldat X, bei unveränderter Leistung im Beurteilungszeitraum, in der Leistungsbeurteilung „schlechter“ beurteilt werden muss, damit es nach wie vor „schlüssig“ ist?"

Du merkt sicherlich selber, da wird kein Schuh raus.
Es kann aufgrund der Richtwertevorgabe, die auf Ebene Inspekteur eingehalten werden müssen, kein Besseres Gesamturteil geben. Das würde im "Zweifelsfall" bedeuten, dass die gesamte Vergleichsgruppe aufgehoben und neu abgestimmt werden muss, denn dann muss ein anderer schlechter Beurteilt werden.

Und zum Thema Abstimmung verweise ich da gerne wieder auf die Nr. 533 Satz 2 der Vorschrift.
Bei den Abstimmungsgesprächen wird das Gesamturteil abgestimmt, sonst nichts. Die Vorgabe konkreter Wertungen ist nicht zulässig.

Wenn da jemand gegen klagt, wird der Beurteilte sicher Recht bekommen.

Wir halten weiter fest:

Schlüssig ist, dass einzig und alleine, dass ein A(+)-Mann alle Kreuze ganz links und ein F(-)-Mann alle Kreuze ganz rechts haben sollte.
Alles andere dazwischen? Subjektiv.

Wie müssten deiner Ansicht nach die Kreuze bei der Leistungsbeurteilung gesetzt werden, damit sich ein A(-) ableiten lässt? Wie ist es beim B(+)? Wie viele Kreuze müssen sich da unterscheiden?

Ich kenne Beurteilungen, da ist ein D(+)-Mann in der Leistungsbeurteilung besser bewertet worden, als ein C(+)-Mann. Und jetzt? Ist das schlüssig!?

Für den Erstbeurteiler mag das schlüssig sein, der Zweitbeurteiler trägt es mit. Ist es für BAPers schlüssig? Für den Erlasshalter?
Ist es gem. Rechtsprechnung schlüssig?

By the way bin ich der Letzte der behaupten würde, dass etwas, was BAPers & BMVg behaupten richtig oder rechtskonform ist.
BAPers geht der Problematik aus dem Weg in dem sie sagen, dass eine Schlüssigkeit grundsätzlich anzunehmen ist und deswegen keine BU aufheben.
Denn dann würde es vermutlich noch mehr Klagen hageln.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 24. Juni 2022, 19:00:50
Wie sagte mal ein weiser alter Mann (DV) zu mir? „Das Beurteilungssystem ist mir scheiss egal! Wenn mich jemand fördern möchte, bekomme ich was ich brauche… und das gleiche setze ich auch für meine Spitzenleute um! Der Rest ist lediglich bauchpinselei.“
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 26. Juni 2022, 12:02:45

Ich finde es wirklich beeindrucken, dass du hier die ganzen Urteile immer aus der Tasche zauberst. Ja, das ist die Rechtsprechung.
Ob es tatsächlich praktikabel ist?


Wir sind uns ja einig das BU individuell und subjektiv sind.
Das bedeutet aber nicht, dass diese sich nicht an den gesetzlichen Normativen messen lassen müssen.

Und diese Normen bestimmt einzig der Gesetzgeber und die ständige Rechtsprechung z.B. des BVerwG.

Wenn das BMVg keine Handlungsanweisung vorgibt, wie die Erst- und Zweitbeurteiler diese Bedingung möglichst idealtypisch erfüllen können:

"Denn Gesamturteil und Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Sinne miteinander übereinstimmen,dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt."

Muss das BMVg damit leben, dass das Gericht BU als rechtswidrig einstuft, die nicht dieser Maßgabe gerecht werden.

Denn diese Rechtsprechung ist dem BMVg bekannt, sie wird nur ignoriert.

Und den Gerichten ist es egal, wie man damit innerhalb des GB BMVg umgeht.

Wie eng dabei der Spielraum ist, sieht man ja an der u.g. Urteilsbegründung.
Dabei kann man jede Buchstabenkombination einsetzen die man möchte... A...B...C...F... etc.

Denn ... selbst wenn nicht Bw-intern ... das Gericht wird die Beziehung zwischen Einzelmerkmalen und Gesamturteil prüfen und bewerten!

Was wird das Gericht dafür u.a. nutzen?
Die verbalen Beschreibungen über den Kreuzen und die verbalen Beschreibungen der Gesamturteile.
Wie im Urteil beschrieben, im Verhältnis zueinander.

Ich kann also jedem, für den seine BU noch wichtig ist, z.B. wenn BS und/oder OffzMilFD das Ziel sind, nur empfehlen, seine BU nach den gerichtlichen Vorgaben prüfen zu lassen - mit erfahrenen Fachanwalt, z.B. über DBwV!

Und sollte diese Prüfung ergeben, dass die gerichtlichen Kriterien nicht erfüllt sind, innerhalb der gebotenen Fristen den Beschwerde-/Klageweg beschreiten.

Wer im DBwV Mitglied ist, hat ja auch eine Rechtsschutz-Versicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Wir leben in einem Rechtsstaat und sind Staatsbürger in Uniform.

Und in meinem Eid habe ich geschworen u.a. das Recht zu verteidigen.
Und das tue ich auch,  wenn notwendig, gegen meinen Dienstherrn, wenn dieser das Recht nicht wie gefordert umsetzt und anwendet.

Was hat dies mit "praktikabel" zu tun ? - Nichts!

Denn genau das ist Aufgabe des BMVg - nichts des Rechts.

Man wollte ein neues BU-System. Gut.
Man hat es mit diversen "Problemen" in Kraft gesetzt. Sollte man nicht.
Man ignoriert Rechtsprechungen des BVerwG. Völlig indiskutabel.

Wer das als Umsetzender / Betroffener mitmacht. Muss jeder mit sich selbst ausmachen.





Aus dem Urteil:

"Diesen Vorgaben wird die Begründung des Gesamtergebnisses hier nicht gerecht.

Denn es wird nicht hinreichend ersichtlich, wie das Gesamtergebnis aus den Einzelmerkmalen entwickelt worden ist.

Die Beurteilerin hat in der Begründung ausgeführt, dass sich das in dem Quervergleich gefundene Ergebnis in der Leistungsbeurteilung, auf die der Schwerpunkt
bei der Bildung des Gesamturteils zu legen sei, niedergeschlagen habe. Hierin weise der Antragsteller überwiegend ein durch die Bewertungsstufen „A2“ und „B“ geprägtes Gesamtbild auf.
Die besonders zu gewichtenden Einzelmerkmale seien zwar ausschließlich mit den Noten „A1“ und „A2“ bewertet worden.
Insgesamt sei das Gesamturteil der Leistungsbeurteilung aber auf die Notenstufe „B-oberer Bereich“ mit weiterer positiver Tendenz festzulegen.
Diese Begründung erweckt den Eindruck, die Beurteilerin habe die Gesamtbewertung nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale,
sondern nur unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vorgenommen.

Zwar begegnen Abstimmungsgespräche zwischen Beurteilern und dabei festgelegte statusamtsbezogene Leistungsreihungen, die der Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe dienen,
im Hinblick auf die Weisungsfreiheit eines Beurteilers grundsätzlich keinen Bedenken.

Anderes gilt allerdings dann, wenn diese Vorgehensweise zur Festlegung der Beurteilung der Leistungen und Befähigungen der einzelnen Beamten führt.

Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden oder der Beurteiler
an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale,
sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Mai 2014 – 2 A 10637/13.OVG –, juris, Rn. 27 m. w. N.).

Die Begründung des Gesamturteils der Beurteilung lässt auf ein solches Vorgehen schließen.

Denn in dieser hat die Beurteilerin zunächst die dem Quervergleich entsprechende Note dargelegt und sodann ausgeführt, dass sich die-ses Ergebnis in der Leistungsbeurteilung niedergeschlagen hat.
Eine Aussage darüber, warum der Antragssteller in der Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung die Note „B – oberer Bereich“ und nicht eine Bewertung mit der Note „A2“ erhalten hat, lässt sich der
Beurteilung nicht entnehmen.
Der Antragsteller wurde zwar in den vierzehn Einzelmerkmalen achtmal mit der Note „B“ beurteilt. Bei dem mit der Note „A1“ bewerteten Einzelmerkmal handelt es sich jedoch genau wie bei dreien der
fünf Einzelmerkmale, die mit der Note „A2“ bewertet worden sind, um besonders zu gewichtende Einzelmerkmale.
Eine Begründung, warum die besonders zu gewichtenden Einzelmerkmale hier nicht stärker zum Tragen gekommen sind, ist nicht ersichtlich.
Ferner fehlt es an einer Erklärung, warum die besonders zu gewichtenden Einzelmerkmale nicht jedenfalls in Verbindung mit dem positiveren Bild der Befähigungsbeurteilung geeignet waren, ein von der
Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung abweichendes Gesamturteil zu rechtfertigen.

Erweist sich das Auswahlverfahren bereits aus den vorstehenden Gründen als fehlerhaft, so bedarf es nicht des Eingehens auf die weiteren hier in Streit stehenden Gesichtspunkte. (...)

Die hier maßgebliche Beurteilung des Antragstellers ist wegen gerichtlich zu beanstandender Beurteilungsfehler aufzuheben und der Antragsteller erneut zu beurteilen.
Dies kann zu einer besseren Bewertung gerade des Gesamturteils führen."

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70744.msg724015.html#msg724015


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 26. Juni 2022, 13:46:26
Und genau darauf will ich doch hinaus.
BMVg sagt, es muss schlüssig sein, macht aber keine Vorgaben was schlüssig ist.
BAPers nimmt grundsätzlich eine Schlüssigkeit an, um ggf. Klagen aus dem Weg zu gehen.

Was ich auch erlebt habe: Soldat mit D+ abgestimmt, reicht mit der Aushändigung des Anteils Erstbeurteiler Beschwerde ein, da er sich in der Leistungsbeurteilung nicht wiederfindet.
Erstbeurteiler und Beurteilter sprechen nochmal miteinander, Leistungsbeurteilung wird zu Gunsten des Beurteilten angepasst. Beschwerde wurde zurückgezogen. Gesamturteil weiterhin D+, dagegen gab es keine Einwände.

Also, solange es da kein Urteil geben wird, welches festlegt was schlüssig ist, beruft sich BMVg auf die Vorschrift und BAPers nimmt ne grundsätzliche Schlüssigkeit an, um nicht die Büchse der Pandora zu öffnen.

Und wie schon gesagt, in dem Moment in dem ein Soldat gem. Rechtsprechung ein besseres Gesamturteil bekommen müsste, fängt der ganze Abstimmungsprozess wieder von vorne an.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: alpha_de am 26. Juni 2022, 16:02:37
Nach meiner Kenntnis wurden bereits BU durch BAPersBw  aufgehoben, wenn die Einzelwertungen eben nicht zum Gesamturteil gepasst haben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 26. Juni 2022, 16:17:45
Nach meiner Kenntnis wurden bereits BU durch BAPersBw  aufgehoben, wenn die Einzelwertungen eben nicht zum Gesamturteil gepasst haben.

Mag nicht unwahrscheinlich sein, aber ich denke, wir bewegen uns da in Regionen die eindeutig nicht schlüssig sind.
Zum Beispiel der D(+)-Mann, der alle Kreuze ganz links hat, also die "Extremfälle".
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2022, 16:31:19
Nach meiner Kenntnis wurden bereits BU durch BAPersBw  aufgehoben, wenn die Einzelwertungen eben nicht zum Gesamturteil gepasst haben.
Ja.
@Roughnecks:
Zitat
Mag nicht unwahrscheinlich sein, aber ich denke, wir bewegen uns da in Regionen die eindeutig nicht schlüssig sind.
Welche sollen auch sonst aufgehoben werden? Zweifelsfälle etwa oder Grenzentscheidungen?
Schön, dass wir nun bei dem Punkt sind, den ich die ganze Zeit versuche dir zu erklären.
Zitat
Schlüssig ist, dass einzig und alleine, dass ein A(+)-Mann alle Kreuze ganz links und ein F(-)-Mann alle Kreuze ganz rechts haben sollte.
Alles andere dazwischen? Subjektiv.
und siehst du, nun, weichst du es selbst auf:
Zitat
Zum Beispiel der D(+)-Mann, der alle Kreuze ganz links hat, also die "Extremfälle".
Da sind wir doch also wieder beisammen. Dass "schlüssig" auslegungsfähig ist, ist ja unstrittig. Und dieser Ermessensspielraum wird genutzt. Dass das später auch im Zuge einer gerichtlichen Überprüfung ggf. nicht standhält, ist halt so. Das ist doch Alltag, dass Entscheidungen überprüft werden.
Zitat
BAPers geht der Problematik aus dem Weg in dem sie sagen, dass eine Schlüssigkeit grundsätzlich anzunehmen ist und deswegen keine BU aufheben.
Naja eben nicht, wie du ja auch schon von anderen hörst, mir glaubtest du ja nicht. Weiß gar nicht, wieso du immer so darauf beharrst.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 26. Juni 2022, 17:24:09
Ich hätte mich anders ausdrücken müssen.

Ich gehe davon aus, dass BAPers, wenn überhaupt, nur die Extremfälle aufhebt.
Morgen nehme ich mal mein Telefon in Hand, spreche mit dem ein oder anderen BAV und prüfe, ob es Vorgaben gibt bezüglich der Leitungsbewertung und dem Gesamturteil und unter welchen Umständen und ob überhaupt, dort etwas zur Aufhebung führt.

PS.: Nur weil man etwas gehört hat, entspricht es nicht zwangsläufig den Tatsachen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 08:20:15
So nach Rücksprache mit BAPersBw:

Es gibt keine Vorgaben / Anweisungen ab wann eine Beurteilung wegen Unschlüssigkeit aufzuheben ist.
BAPers kann Schlüssigkeit nicht prüfen, da keine linke u. rechte Grenze vorgegeben.
Hier fanden auch schon mehrere Gespräche mit Abt. Recht und Grundlagen statt.
BMVg kennt diesen Umstand und "angeblich" existieren Arbeitsgruppen, welche sich mit der Problematik beschäftigen.

Selbst bei einem D(+)-Mann der die Kreuze in den ersten beiden Spalten hat, erfolgt zwangsläufig keine Aufhebung der Beurteilung. Hier wird ggf. Rücksprache mit der Dienststelle gehalten, ob dies so
beabsichtigt war.
Eine Aufhebung / Berichtigung der Beurteilung muss durch BAPers begründet werden, hier würde BAPers schon in Erklärungsnot geraten, da die Vorschrift nur von schlüssig spricht, es aber keine rechte / linke Grenze gibt.

Extremfälle, wie der F(0)-Mann, der alle Kreuze ganz link hat, werden aufgehoben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 27. Juni 2022, 08:49:28
Ich verstehe das Problem nicht.

Wenn ein Vorgesetzter zu gut / zu schlecht beurteilt hat, und ändert seine Beurteilung (warum auch immer), dann sollte doch klar sein, dass man nicht nur EINE Note verändert, sondern Mehrere und ggf. auch den Text.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: alpha_de am 27. Juni 2022, 10:17:25
Da scheint es dann innerhalb BAPersBw unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Ich bleibe bei meinem Statement, mir sind Fälle bekannt, wo PBU/SBU aufgehoben wurden, weil sich die Gesamtenote nicht schlüssig aus den Einzelnoten ergab.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 10:33:09
Da scheint es dann innerhalb BAPersBw unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben. Ich bleibe bei meinem Statement, mir sind Fälle bekannt, wo PBU/SBU aufgehoben wurden, weil sich die Gesamtenote nicht schlüssig aus den Einzelnoten ergab.

Dem habe ich auch nicht widersprochen.
Es gibt Fälle, in denen die Leistungsbeurteilung im Vergleich zum Gesamturteil keinen "Sinn" macht. Da erfolgt die Aufhebung bzw. Korrektur.
Das sind aber die Extremfälle und eine absolute Minderheit.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: alpha_de am 27. Juni 2022, 11:27:47
Ich kann nicht erkennen, dass das Einzelfälle waren, sonst hätte ich das anders formuliert.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juni 2022, 12:19:20

Selbst bei einem D(+)-Mann der die Kreuze in den ersten beiden Spalten hat, erfolgt zwangsläufig keine Aufhebung der Beurteilung.


Das ist unlogisch und entspricht nicht den Zuordnungen in der Regelung i.V.m. dem BU-System in PersWiSys.

Den Gesamturteilen sind eindeutige verbale Beschreibungen zugeordnet.

A - C Spitzenwertung
D - E Normalleistung
F - G unter Normalleistung

D ist dabei definiert mit : "Die Anforderungen ... werden in vollem Umfang erfüllt und teilweise übertroffen..."

Wenn der Erstbeurteiler aber alle seine Kreuze in den ersten beiden Spalten gesetzt hat, ist dies gem. BU-Cockpit definiert mit:

ganz links : übertrifft die Leistungserwartungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang
2. links     : übertrifft die Leistungserwartungen regelmäßig in erheblichem Umfang

Und beide Wertungen finden ihren Gegenpol ausschließlich in den Gesamturteilen der Spitzenwertung. Hier A und B.


Hier zu behaupten das das D schlüssig aus der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung abgeleitet ist und sachgerecht begründet werden kann --- indiskutabel.



Ich habe in meiner Dienstzeit die Einführung mehrerer neuer BU-Systeme erlebt ... und u.a.durch die Duldung solcher offensichtlichen Fehler hat man selbst die Inflation verursacht.


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 13:16:03

Selbst bei einem D(+)-Mann der die Kreuze in den ersten beiden Spalten hat, erfolgt zwangsläufig keine Aufhebung der Beurteilung.


Das ist unlogisch und entspricht nicht den Zuordnungen in der Regelung i.V.m. dem BU-System in PersWiSys.

Den Gesamturteilen sind eindeutige verbale Beschreibungen zugeordnet.

A - C Spitzenwertung
D - E Normalleistung
F - G unter Normalleistung

D ist dabei definiert mit : "Die Anforderungen ... werden in vollem Umfang erfüllt und teilweise übertroffen..."

Wenn der Erstbeurteiler aber alle seine Kreuze in den ersten beiden Spalten gesetzt hat, ist dies gem. BU-Cockpit definiert mit:

ganz links : übertrifft die Leistungserwartungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang
2. links     : übertrifft die Leistungserwartungen regelmäßig in erheblichem Umfang

Und beide Wertungen finden ihren Gegenpol ausschließlich in den Gesamturteilen der Spitzenwertung. Hier A und B.


Hier zu behaupten das das D schlüssig aus der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung abgeleitet ist und sachgerecht begründet werden kann --- indiskutabel.



Ich habe in meiner Dienstzeit die Einführung mehrerer neuer BU-Systeme erlebt ... und u.a.durch die Duldung solcher offensichtlichen Fehler hat man selbst die Inflation verursacht.

Na, wir drehen uns im Kreis. Ich bin bei dir, wenn wir sagen, dass es unlogisch erscheint, auf den ersten Blick jedenfalls.

Nehmen wir einen RefLtr als Erstbeurteiler und den AbtLtr als Zweitbeurteiler.
Der RefLtr hat vier Soldaten zu beurteilen, und von diesen vier ist Soldat X bei ihm im Ref der absolute Leistungsträger und bekommt eine Mischung aus Kreuzen ganz links, im 2. Feld von links und ggf. auch ein oder zwei Kreuze in der dritten Spalte. Dies ist das "objektive" Bild des Erstbeurteilers.

Der AbtLtr hat aber nun alle Soldaten seiner Abteilung im Arbeitsvorrat.
In der Gesamtheit aller Soldaten in seiner Abteilung ist Soldat X aber nun mal eben nur der D(+)-Mann.

Also, warum soll jetzt der RefLtr die Kreuze anders setzen, wenn Soldat X die Anforderungen die der RefLtr an ihn hat, nun mal dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang & regelmäßig im erheblichem Umfang übertrifft?
Bringt ein Soldat automatisch eine schlechtere Leistung, nur weil gem. Richtwertevorgaben kein B mehr frei ist?

Und meine Beispiel, welches ich hier nun schon mehr als einmal gebracht habe, wird einfach ignoriert, da es darauf keine plausible Antwort gibt?

Soldat X ist bei sich in der Dienststelle ein Leistungsträger, wird vom Zweitbeurteiler mit einem B+ ins Rennen geschickt. Da Vergleichsgruppe <20 muss auf Ebene übergeordnete Dienststelle "koordiniert" werden. Die Dienststelle bekommt von der übergeordneten Dienststelle aber nur ein C oder sogar nur ein D, damit die Richtwerte auf Ebene Inspekteur eingehalten werden.

Erfüllt also Soldat X nun automatisch die Leistungserwartungen weniger, nur weil Richtwerte eingehalten werden müssen?

Das "positive" ist, dass die Kreuze bei der Leistungsbeurteilungen bei Auswahlkonferenzen o.ä. absolut "keinen" interessieren. Deswegen kann man damit auch keine Inflation verursachen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: alpha_de am 27. Juni 2022, 13:26:52
Der Ablauf entspricht aber nicht der Realität... Vor dem Erstellen der BU sind Abstimmungsgespräche AbtLtr mit RefLtr gelaufen, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Nachtmensch am 27. Juni 2022, 13:33:25
Der Ablauf entspricht aber nicht der Realität... Vor dem Erstellen der BU sind Abstimmungsgespräche AbtLtr mit RefLtr gelaufen, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.
Wie objektiv ist denn eine Beurteilung, wenn dem RefLtr vorgegeben wird, welche Noten oder Buchstaben er verwenden muss? Wenn der AbtLtr beispielsweise sagt: "Herr RefLtr, ich habe die guten Noten bereits vergeben und für Sie nur noch D und E frei." Wie kann der RefLtr da widersprechen? Er wird doch in ein Korsett gezwungen und hat gar keine Chance seinen guten Soldaten so zu beurteilen, wie er möchte. Oder irre ich mich da total?

Wenn dazu noch die Vergleichsgruppe des Soldaten aus weniger als 5 besteht, hätte er überhaupt eine Chance auf ein A oder B?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 13:35:10
Der Ablauf entspricht aber nicht der Realität... Vor dem Erstellen der BU sind Abstimmungsgespräche AbtLtr mit RefLtr gelaufen, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.

Muss er eben nicht. Denn dies wäre "indirekt" eine Vorgabe von Konkreten Wertungen für einzelne Beurteilungen durch höhere Vorgesetzte.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2022, 13:58:02
Wird er aber tun, weil sonst alles aufgehoben wird. Und bei Neuerstellung kommt das doch dann sowieso so raus. Die Einhaltung der Schnitte stellte nicht das Problem dar, deswegen sind deine Beispiele nicht zutreffend.
Das ist doch bei den ziv BU schon lange so und nun nichts Neues.
Das alles kann man mies finden (ja, ich gehöre auch zu den -ich nenne es mal Quotenopfern-), ändert aber nichts daran, dass das alte System am Ende war. Ich will auch gar nicht das neue System als gut hinstellen, gleichwohl fällt mir kein anderes ein (und allen Beteiligten inkl. der OrgBer auch nicht).
Und wer nun sagt, er sei vorher mit 8,0 beurteilt und die Leistungsspitze sei und nun mit D+ zu schlecht beurteilt, der irrt gewaltig. Wenn man sich die Verteilung des alten BU mit dem neuen anschaut stellt man fest, dass die alte 8,0 eben keine Leistungsspitze war, sondern unter Durchschnitt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 14:07:47
Wird er aber tun, weil sonst alles aufgehoben wird. Und bei Neuerstellung kommt das doch dann sowieso so raus. Die Einhaltung der Schnitte stellte nicht das Problem dar, deswegen sind deine Beispiele nicht zutreffend.
Das ist doch bei den ziv BU schon lange so und nun nichts Neues.
Das alles kann man mies finden (ja, ich gehöre auch zu den -ich nenne es mal Quotenopfern-), ändert aber nichts daran, dass das alte System am Ende war. Ich will auch gar nicht das neue System als gut hinstellen, gleichwohl fällt mir kein anderes ein (und allen Beteiligten inkl. der OrgBer auch nicht).
Und wer nun sagt, er sei vorher mit 8,0 beurteilt und die Leistungsspitze sei und nun mit D+ zu schlecht beurteilt, der irrt gewaltig. Wenn man sich die Verteilung des alten BU mit dem neuen anschaut stellt man fest, dass die alte 8,0 eben keine Leistungsspitze war, sondern unter Durchschnitt.

Wenn der Erstbeurteiler seine Arbeit richtig macht, dann schreibt er die Beurteilung nach seinem objektiven Urteil. Wenn der Zweitbeurteiler einer anderen Meinung ist, hat dieser die Möglichkeit die Wertungen gem. seinen Vorstellungen anzupassen und dies zu begründen.

Wir wissen alle, dass der Erstbeurteiler, idR, die Leistungsbewertung an dem Gesamturteil ausrichtet. Aber darum geht es hier (mir) in dem Fall nicht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juni 2022, 14:14:57

Die Dienststelle bekommt von der übergeordneten Dienststelle aber nur ein C oder sogar nur ein D, damit die Richtwerte auf Ebene Inspekteur eingehalten werden.



Dann gilt :

"Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung
nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt..."

Wie ich ja schon sagte ... jeder Beurteiler und Beurteilte muss für sich selbst entscheiden, was er mitträgt und was nicht.
Denn dies hat nichts mehr mit Eignung, Befähigung und Leistung zu tun.


Zitat

Also, warum soll jetzt der RefLtr die Kreuze anders setzen, wenn Soldat X die Anforderungen die der RefLtr an ihn hat, nun mal dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang & regelmäßig im erheblichem Umfang übertrifft?
Bringt ein Soldat automatisch eine schlechtere Leistung, nur weil gem. Richtwertevorgaben kein B mehr frei ist?


In diesem Fall ist nicht der Erstbeurteiler gefordert --- sondern der Zweitbeurteiler.

Zweitbeurteiler sind bei der Vergabe des Gesamturteils nicht an das Ergebnis der Bewertungen der Erstbeurteilenden gebunden.
Das Gesamturteil der Zweitbeurteilenden ist losgelöst von der Bewertung der Erstbeurteilenden.
Das Gesamturteil muss sich jedoch schlüssig aus den Wertungen des Erstbeurteilenden ableiten lassen.

Zweitbeurteilende haben bei fehlender Schlüssigkeit die Pflicht, entsprechende Änderungen in den Wertungen der Erstbeurteilenden vorzunehmen.

Im neuen Beurteilungssystem kann ein Zweitbeurteilender, sofern er mit den vorgenommenen Wertungen des Erstbeurteilenden übereinstimmt, diese bestätigen.
Sieht er dies jedoch anders, kann er jede einzelne Wertung entsprechend ändern und muss die Änderung begründen (A-1340/50 Nr. 912).
Dies kann erforderlich sein, um die Schlüssigkeit des Gesamturteils sicherzustellen, welches letztendlich auf dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche und
damit grundsätzlich auch den Erkenntnissen der Zweitbeurteilenden beruhte.

D.h. wenn der AL den Soldaten in der vergleichenden Betrachtung als D sieht ... muss er so konsequent sein, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen und diese begründen --- um die Schlüssigkeit wieder herzustellen.

Dies könnte man dann auch dem Betroffenen sachlich erklären. Genau vor dem Hintergrund RefLtr betrachtet seine Gruppe -- AL mehrere Gruppen in der Gesamtschau.

Und auf Grund der Anpassung der Einzelmarkmale durch den Zweitbeurteiler ist die Schlüssigkeit zum Gesamturteil gegeben.


U.a. nachzulesen in den FAQ für Vorgesetzte im WikiBw - BUmil



Und damit lasse ich es bewenden --- denn ja, wir drehen uns im Kreis  ;) :D

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 15:44:02
…, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.

Meine Antwort war darauf bezogen.

Daher auch meine Ausführung ein paar Beiträge später.
Der Erstbeurteiler erstellt die Leistungsbeurteilung nach seiner „Objektiven“ Meinung. Wenn der Zweitbeurteiler meint, dass das nicht schlüssig ist, kann er es im Rahmen seiner Möglichkeiten korrigieren.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 10. Juli 2022, 13:46:23
Sorry falls die Frage bereits gestellt wurde und ich sie nicht gefunden habe.
UoP´s A7 erhalten ihre I. ABU nach der Nr. 207 (12).
Um bei den Übernahmekonferenzen antrags-/vorschlagsberechtigt zu sein benötigt man aber zwei BU´s.
Wenn man Nr. 207 (14) nun genau liest, erhalten UoP´s aber keine II. ABU.

Würde bedeuten, wenn ein UoP zum 31.07.2021 seine I. ABU erhalten hat,
erhält er seine nächste BU erst zum 31.07.2023 und wäre erst in 2024 antragsberechtigt.

Lese ich die Vorschrift falsch?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 10. Juli 2022, 14:02:14
Du liest sie richtig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 10. Juli 2022, 14:33:44
Ralf, danke für die rasche Antwort.

Für mich persönlich wirkt das unfair.
Gem. alten System erhielten die UoP A7 ja auch eine I. und II. ABU um sich dem Verfahren stellen zu können.
In dem von mir geschilderten Beispiel liegen zwischen I. und II. BU zwei Jahre.
Wurde jetzt Soldat zum 01.04.2020 in A7 eingewiesen und erhielt zum 31.07.2021 seine I. ABU,
so würde er zum 31.07.2023 seine II. ABU erhalten und könnte sich vermutlich erst in 2024 dem Verfahren stellen.


Finde hier den Unterschied zwischen System "alt" und System "neu" sehr krass.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 10. Juli 2022, 14:58:56
"Findungen / Meinungen" spielen hier keine Rolle - lediglich der aktuelle Stand der Vorschrift ist wichtig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 10. Juli 2022, 18:44:10
Ralf, danke für die rasche Antwort.

Für mich persönlich wirkt das unfair.
Gem. alten System erhielten die UoP A7 ja auch eine I. und II. ABU um sich dem Verfahren stellen zu können.
In dem von mir geschilderten Beispiel liegen zwischen I. und II. BU zwei Jahre.
Wurde jetzt Soldat zum 01.04.2020 in A7 eingewiesen und erhielt zum 31.07.2021 seine I. ABU,
so würde er zum 31.07.2023 seine II. ABU erhalten und könnte sich vermutlich erst in 2024 dem Verfahren stellen.


Finde hier den Unterschied zwischen System "alt" und System "neu" sehr krass.

Das es zwei ABU‘s für UoP gab, war grundsätzlich wohl auch nur eine Ausnahme und wäre auch gem. altem BU-Sytem nicht dauerhaft so vorgesehen gewesen. Ich müsste da nochmal in die GAIP gucken, da gab es einen Stichtag bei dem das ganze endete.
Nachdem entschieden wurde, dass UoP auch BS werden können, wollte man durch diese Übergangsphase das Verfahren halt möglichst zeitnah etablieren.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ethereum am 10. Juli 2022, 19:45:29
Es endet mit dem neuen BU System, bzw. gibt es eine sehr detaillierte Übersicht in der GAIP.

Es kommt auf die Einweisung in A7 an. Lag dann eine erste ABU zum 31.03.2021 vor, war eine zweite zum ST 31.01.22 zu erstellen. Späterer Stichtag: Nur noch eine ABU und dann kommt die PBU zum ST 31.07.23

Aber bei der Konstellation kam es tatsächlich auf den Anlasszeitpunkt an, sonst gab es auch nur eine ABU.

Klingt kompliziert…. Aber auf den zweiten Blick ist es das nicht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 11. Juli 2022, 07:44:35
Also gem. "altem" BU-System war auch für Fachunteroffiziere keine 2. ABU vorgesehen.

Mit Öffnung der Laufbahn der Fachunteroffiziere für den Status Berufssoldat im Rahmen der Modernisierung der militärischen Laufbahnen gab es eine Weisung von P II 1, die festlegte, dass Abweichend von der alten A1340/50 Nr. 204 a) (2) zwei zusätzliche (Anlass-)Beurteilungen für den Personenkreis zu erstellen sind.

Die Soldaten, die ihre 1. ABU zum Vorlagetermin 31.03.2021 bekommen haben, haben zum Stichtag 31.01.2022 mit Vorlagedatum 31.07.2022 die zweite ABU bekommen.
Danach geht es wieder "normal" gem. Vorschrift weiter.

Also 1. ABU ein Jahr nach Einweisung in A7 und dann die RBU zum Stichtag 31.07 im ungeraden Kalenderjahr.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 11. Juli 2022, 09:21:43
Die Übergangsregelung kenne ich.
Verstehe nur den Hintergrund/ Sinn nicht.

Für mich persönlich macht das Auslassen der II. ABU nur dann Sinn, wenn auch die Auswahlkonferenzen BS UoP nur alle zwei Jahre durchgeführt werden würden.
Die Beurteilungen haben ja, zumindest nmB hauptsächlich den Sinn, den UoPo antrags-/vorschlagsberechtigt zu machen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 11. Juli 2022, 09:48:07
Die Beurteilungen haben ja, zumindest nmB hauptsächlich den Sinn, den UoP antrags-/vorschlagsberechtigt zu machen.

Im August 2019 trat das "Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr" in Kraft.
Durch die Weisung P II 1 sollten erstmal "zügig" nach in Kraft treten des Gesetztes, die ersten UoP antragsberechtigt gestellt werden, sodass es dann
Ende 2021 zu einer ersten Auswahl und in deren Folge zu ersten Ernennungen kommen konnte.

Hätte es diese Weisung nicht gegeben, hätte sich das alles noch weiter verzögert, dann wären die ersten UoP erst dieses Jahr antragsberechtigt gewesen.

Davon abgesehen findet die Auswahlkonferenz BS für UmP auch jedes Jahr statt und UmP bekommen nur alle zwei Jahre eine Beurteilung. (2. ABU ausgenommen und weitere Ausnahmen gem. Vorschrift).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 11. Juli 2022, 11:27:18
Der "Sinn" von Beurteilungen ist NICHT Soldaten antragsberechtigt zu machen, sondern diese zu beurteilen.

Üblicherweise sollte / muss zwischen Beurteilungen ein angemessener Zeitraum liegen, und der wird in der BW bei zwei Jahren gesehen.
(Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe oben).

Dies ist übrigens keine Diskussion, sondern ein Vermitteln von Vorschriften.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DerNeue148 am 31. Juli 2022, 23:47:42
Abend,

seitdem 01.07 bin ich OA ins werde diesen Monat versetzt.
Klar eine Beurteilung bekomme ich nicht mehr zum 31.07 da andere Laufbahn, aber steht mit ein Beurteilungsbeitrag zu ?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 01. August 2022, 04:49:24
BU-Beträge sollen den Anteil eines Zeitraums abdecken, den der aktuelle Vorgesetzte nicht beurteilen kann.
Die nächste BU bekommst du mit Abschluss des Offizierlehrgangs oder Fahnenjunkerlehrgangs und -die Frage hast du dir selbst beantwortet- sind Teil einer anderen Laufbahn.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 01. August 2022, 08:21:40
Abend,

seitdem 01.07 bin ich OA ins werde diesen Monat versetzt.
Klar eine Beurteilung bekomme ich nicht mehr zum 31.07 da andere Laufbahn, aber steht mit ein Beurteilungsbeitrag zu ?

Schön das dies nun doch geklappt hat.
Was ist es denn nun geworden?

Alle BUs bis zum Hptm sind, wenn man ehrlich ist, kaum relevant. Ab Hptm wirds wieder wichtig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 01. August 2022, 09:29:39
Die erste ABU in der Offz TrDst Laufbahn erhält man i.d.R. als OLt.

Durch das neue BU System hat die Bedeutung noch einmal zugenommen. Daher ist diese erste ABU sehr wichtig und die Aussage einfach falsch von 2Cent.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ethereum am 01. August 2022, 09:44:53
Die erste ABU erhält der Offizier 12 Monate nach Ernennung zum Leutnant, sofern er/sie dann 12 Monate eine Tätigkeit als Offizier wahrnahm! Ganz gleich ob OffzMilFD, oder OffzTrDst!
Bei OffzTrDst mit Studium natürlich erst später, da man i.d.R. erst als OLt die 12 Monate „voll hat“.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 01. August 2022, 14:44:27
Die erste ABU in der Offz TrDst Laufbahn erhält man i.d.R. als OLt.

Durch das neue BU System hat die Bedeutung noch einmal zugenommen. Daher ist diese erste ABU sehr wichtig und die Aussage einfach falsch von 2Cent.

Mein Fehler hatte den Neuen in der FD Laufbahn im Kopf.
Beim TrDst ist es wie schon beschrieben durchaus bereits ab OLt  nicht mehr unwichtig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Eurofighter1980 am 08. August 2022, 11:46:51
Hallo,

das erinnert mich sehr stark an die Zeit, als damals das "neue" Beurteilungssystem eingefuehrt worden ist. Und es war damals auch ... besch ... eiden.

Wenn man jetzt in einer leistungsstarken Gruppe sitzt, es aber nur z.B. ein 1x B und 2x C vergeben werden koennen, damit die Reihenfolge passt, werden viele sehr leistungsstarke Soldaten ins Mittelfeld geschubst und tauchen im schlimmsten Fall in der Zukunft nicht mehr auf. Das beruehmte Prinzip "Eignung, Leistung, Befaehigung" findet keine Anwendung mehr.

Folgen fuer die Bundeswehr:

- Verlust von Glaubwuerdigkeit,Transparenz und Vertrauen ("Ich hatte eine 8,2 und jetzt bin ich DELTA?!")
- Verlust von leistungsstarken Soldaten die aufgrund eines Systems aus der Foerderung verschwinden
- Verlust von Motivation und Moral in der Truppe (Keine Befoerderung, keine Foerderung in die Spitzendienstgrade mehr absehbar moeglich, keine Uebernahmen BS usw.)

Das alles mag ja am Schreibtisch im warmen Buero super toll und fancy aussehen. Innerhalb der Truppe  ... naja. Da koennte man es etwas anders wahrnehmen...

Cheers
TOM
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 08. August 2022, 11:58:12
Man muss dabei aber auch objektiv bleiben:
Zitat
- Verlust von Glaubwuerdigkeit,Transparenz und Vertrauen ("Ich hatte eine 8,2 und jetzt bin ich DELTA?!")
Diesem Irrglauben liegt aber zugrunde, dass man im alten System mit 8,2 zu den Besten gehörte. Was aber nicht stimmte, nur das wissen ansch. die wenigsten. Und auch die Jung-BS, die ich nach der Übernahme zum BS eben wieder richtig eingliedern musste, war das also besser?
Zitat
- Verlust von leistungsstarken Soldaten die aufgrund eines Systems aus der Foerderung verschwinden
Hatten wir das vorher nicht, wenn man einen Jung-OF gepusht hat, damit er BS wird? Dann sind andere hinten runter geflogen. Also kein Unterschied zu früher.
Zitat
- Verlust von Motivation und Moral in der Truppe (Keine Befoerderung, keine Foerderung in die Spitzendienstgrade mehr absehbar moeglich, keine Uebernahmen BS usw.)
Es finden genauso viele Beförderungen und Übernahmen statt wie bisher, das neue System hat daran nichts geändert, weil das ja auch nicht davon abhängt. Wahrscheinlich gibt es nun einige andere, die früher / später befördert zugelassen werden. Ob da nun die besseren oder schlechteren sind, wird man niemals valide sagen können.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 08. August 2022, 12:21:18
Des Weiteren galt, in der BS-Auswahlkonferenz 2022 IT-Fw HUT, ab einem Delta (0) und besser, das Abgrenzungskriterium als erfüllt und es erfolgte eine
weitere Betrachtung in der Konferenz.
Ein Delta bedeutet also nicht automatisch "Ende der Karriere".
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 08. August 2022, 13:35:19
Das alte System war zum Lebensende hin doch völlig inflationär.
Ralf hat mit seiner Aussage absolut Recht.
Mit einer 8,2 wär vermutlich kein PersFw mehr BS geworden.
Von Auswahlverfahren zur Besetzung von OSF- oder KpFw-Dienstposten mal ganz zu schweigen.

Bedingt durch die Einführung des neuen BU-Systems werden ja auch die Abrisskanten in den Auswahlverfahren neu definiert, bzw. fortgeschrieben.
Also gebt dem System doch bitte mal eine realistische Chance.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 19. August 2022, 17:50:56
Sollte jemand den Bedarf sehen, gegen seine Beurteilung im neuen System rechtlich vorzugehen...

Hier Ausführungen des BVerwG welche Verfahrensabläufe zwingend einzuhalten sind:


BVerwG 1 WB 21.22 , Beschluss vom 17.05.2022    https://www.bverwg.de/de/170522B1WB21.22.0


Auszug:

"Der Antragsteller kann deshalb Rechtsschutz nur über eine (fristgerechte) Beschwerde gegen die für ihn erstellte dienstliche Beurteilung erlangen.

Damit ist zugleich seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 25.07 - Rn. 21 m. w. N.).

Denn im Rahmen der Überprüfung der dienstlichen Beurteilung erfolgt mittelbar (inzident) auch eine Rechtmäßigkeitskontrolle der Vorschriften, die bei der Erstellung zur Anwendung gekommen sind, soweit diese sich entscheidungserheblich zum Nachteil des Antragstellers ausgewirkt haben.

Sofern das Gericht dabei Rechtsfehler feststellen sollte, würde es zwar nur die konkret angefochtene dienstliche Beurteilung aufheben; eine allgemeinverbindliche Aufhebung von Vorschriften des Beurteilungssystems käme auch in diesem Falle nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung nur dem individuellen Rechtsschutz dient.

Gleichwohl ist zu erwarten, dass eine Entscheidung, auch wenn sie nur zwischen den Beteiligten des konkreten Verfahrens wirkt und in Rechtskraft erwächst, eine Überprüfung des zugrunde liegenden strukturellen Problems durch die zuständigen Stellen, um die es dem Antragsteller vor allem geht, anstoßen würde."



Also: grundsätzlichen ist der erste Schritt die fristgerecht eingelegte Beschwerde !

Dann folgen die ggf. erforderlichen weiteren Rechtsschritte...

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 24. August 2022, 11:41:40
Guten Tag,

ich habe im laufe des letzten Monats meinen Beurteilungsentwurf eröffnet bekommen, diese war bereits durch die Prüfer Richtwertvorgaben genehmigt.
Besteht dennoch die ''Gefahr'', dass diese Beurteilung jetzt durch das BAPersBw aufgehoben wird und wie würde sich eine solche Aufhebung auf die kommenden Konferenzen auswirken?

MkG
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: VeggieBurger am 24. August 2022, 12:18:09
Du wirfst da was durcheinander glaube ich.
Der Prüfer Richtwertvorgaben genehmigt die Vergleichsgruppen und zeichnet die Beurteilungen nach Eröffnung im System mit.
Dann landen Sie im BAPersBw.

Wieso genau sollte BAPersBw die Beurteilung denn aufheben?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. August 2022, 14:17:10
Guten Tag,

ich habe im laufe des letzten Monats meinen Beurteilungsentwurf eröffnet bekommen, diese war bereits durch die Prüfer Richtwertvorgaben genehmigt.
Besteht dennoch die ''Gefahr'', dass diese Beurteilung jetzt durch das BAPersBw aufgehoben wird und wie würde sich eine solche Aufhebung auf die kommenden Konferenzen auswirken?

MkG

Von welchem Stichtag reden wir hier? 31.07.2022?
Der Beurteilungszeitraum endet mit dem Stichtag, würde für mich also nicht passen, wenn du im Juli den Entwurf bekommen hast.
Gut, hier "kann" man ggf. ein bisschen die Daten des Eröffnungs- und Erörterungsverfahrens anpassen, was das ganze aber nicht richtig macht.

BAPers hebt eine Beurteilung nur auf bzw gibt diese zur Berichtigung zurück, sofern Fehler in der Beurteilungen dies nötig machen.
Dann wird die Beurteilung eben durch die beurteilenden Vorgesetzten, nach Vorgabe BAPers, korrigiert und dann geht die wieder zurück ans BAPers.

Also keine Auswirkungen auf irgendwelche Konferenzen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. August 2022, 14:18:55
Und nur weil du den Entwurf ausgehändigt bekommen hast wurde diese noch lange nicht durch den Prüfer Richtwertevorgaben freigegeben.
Denn der kommt erst zum Zug, wenn der Zweitbeurteiler die BU auch abgeschlossen hat.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: A.B. am 24. August 2022, 19:27:30
Stichtag war der 31.01. die Beurteilung bzw. der Entwurf wurde dann im Juli eröffnet. Die BU wurde anschließend abgeschlossen, meine Frage war lediglich ob diese wenn bspw. innerhalb meiner Vergleichsgruppe jemand gegen die Vorgaben verstößt, was ja die Aufhebung der gesamten Vergleichsgruppe bedeutet, die Folgen für mich wären?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 24. August 2022, 20:05:35
...meine Frage war lediglich ob diese wenn bspw. innerhalb meiner Vergleichsgruppe jemand gegen die Vorgaben verstößt, was ja die Aufhebung der gesamten Vergleichsgruppe bedeutet, die Folgen für mich wären?

Da kann Dir doch hier keiner eine verbindliche Antwort drauf geben. Alles ist in so einem Fall möglich, also eine Verbesserung genauso wie eine Verschlechterung oder aber die Beibehaltung des vergebenen Wertes.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 24. August 2022, 21:56:30
Stichtag war der 31.01. die Beurteilung bzw. der Entwurf wurde dann im Juli eröffnet. Die BU wurde anschließend abgeschlossen, meine Frage war lediglich ob diese wenn bspw. innerhalb meiner Vergleichsgruppe jemand gegen die Vorgaben verstößt, was ja die Aufhebung der gesamten Vergleichsgruppe bedeutet, die Folgen für mich wären?

Es kann „theoretisch“ in deiner Vergleichsgruppe niemand gegen die Vorgaben verstoßen, da in deiner Vergleichsgruppe der Zweitbeurteiler für jeden beurteilten der selbe ist. Würde also bedeuten, dass der Zweitbeurteiler selber die Richtwerte die er vorgegeben hat, nicht einhält.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Goal2 am 28. September 2022, 14:00:41
Hallo,
ist dies tasaechlich so, dass die PBU mit Stichtag Jan'22 nicht mit in das Auswahlverfahren BS 2022 eingeflossen ist?
Mein Pers hat mir gesagt, dass diese mit in Betracht gezogen worden sind.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 28. September 2022, 14:40:38
Was einbezogen wird, stand in der GAIP für 2022. Die für 2022 ist für die FachUffz auch noch online (Anlage 10). Falls du Fw meinst, ist sie seit letzter Woche durch 2023 ersetzt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lucky am 12. Oktober 2022, 22:37:27
Guten Tag an die Personal Profis
Ich habe eine Fachfrage und "Frage für einen Freund"

Thema ist das neue BU System/ Vergleichsgruppen in Zusammenhang der Zulage für "Führungspersonal"

Freund gehört einer Nsch Kp in einem x beliebigen LogBtl an und ist als 2. Fw dem Kptrp angehörig.  Nun wird die die Beurteilung als Entwurf ausgehändigt und natürlich fällt diese trotz förmlicher Anerkennung für einen Btl Aufrag (ca 50% Mehrbelastung zur Regelarbeitszeit für < 3 Monate)  nicht so aus wie erwartet. Im Gespräch zum Entwurf spricht "Freund" beim D Vorgesetzten in den im vorm Btl vorgelesen Text als "Bespielloses verhalten" gelobten Anteil  an. Kurz um das als Beispielloses Verhalten spiegelt sich in der BU nur als gering ausgeprägtes Verhalten wieder. Auf weiterer Rückfrage warum das nicht besser bewertet werden kann wird ihm geantwortet " Aufgrund der außerordentlichen Starken Vergleichsgruppe kann der Chef das nicht besser bewerten"
 
Im Vorfeld der BU hat "Freund" etliche persönliche Gespräche mit Kameraden geführt und dabei festgestellt das die Vergleichsgruppen im Btl alle Angehörigen der KpFÜ
/Stab in nicht Führungspersonal und Restteile in Führungspersonal aufgeteilt wurden. Dazu kommt das KpTrpFhr und PersFw die Zulage für Führungspersonal erhalten und trotzdem mit "Freund" gemeinsam im Topf des nicht Führungspersonal beurteilt werden.

'Freund' stellt sich nun die Frage: Ist das dienstlich korrekt das sich in meiner Vergleichsgruppe des nicht Führungspersonals Kameraden befinden welche eine Führungszulage erhalten? Oder hat "Freund" einfach nur eine Wissenslücke ?

Vielen Dank für eure Zeit



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2022, 06:49:28
Zitat
Die für die Angehörigen der Vergleichsgruppe im Wesentlichen identischen Anforderungen bestimmen den Maßstab, anhand dessen die Arbeitsqualität und die Arbeitsquantität eingestuft werden. Dieses ist bei der Bildung von entsprechenden Vergleichsgruppen in jedem Fall so zu berücksichtigen, dass Soldatinnen und Soldaten mit Leitungsfunktion grundsätzlich nicht mit Soldatinnen und Soldaten der Vergleichsgruppe ohne Leitungsfunktion verglichen werden dürfen. Diese Bewertung und Festlegung der Vergleichsgruppe nach Funktionsebene kann sachgerecht nur durch die verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort vorgenommen werden und ist durch die Zweitbeurteilenden grundsätzlich vor Beginn eines Beurteilungszeitraums festzulegen.
Das wird dir hier so keiner sagen können.
Es geht um Leitungsfunktion (nicht Führung), d.h. es müssen auch gem. SollOrg Sdt unterstellt sein.
Beispiel: mir waren als Sachgebietsleiter Sdt fachlich unterstellt, jedoch nicht gem. SollOrg, somit war ich in der Vergleichsgruppe ohne Leitungsfunktion.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 13. Oktober 2022, 07:48:34
Auch wenn hier gleich wieder ein Aufschrei durch das Forum gehen wird.

Manchmal werden Soldaten mit Leitungsfunktion und ohne Leitungsfunktion in eine Vergleichsgruppe geworfen, um eine entsprechend größere Vergleichsgruppe zu generieren.

Größere Vergleichsgruppe bedeutet idR mehr Vergabemöglichkeiten bei den Spitzenbewertungen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2022, 08:00:58
Kein Aufschrei nur der Hinweis, dass dieses nicht zulässig wäre, wenn es denn wirklich eine Leitungsfunktion ist und nicht nur Führung von Personal.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 13. Oktober 2022, 08:08:56
Ob zulässig oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Manchmal versucht man so aber auch Dinge im Sinne der zu beurteilenden zu beeinflussen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 13. Oktober 2022, 08:29:39
Ob zulässig oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Manchmal versucht man so aber auch Dinge im Sinne der zu beurteilenden zu beeinflussen.

Ein solches Vorgehen ist dann aber sehr kurzsichtig. Es wird immer Betroffene geben, die sich dadurch benachteiligt sehen und die damit einen Hebel in die Hand bekommen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 13. Oktober 2022, 08:37:49
Ob zulässig oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Manchmal versucht man so aber auch Dinge im Sinne der zu beurteilenden zu beeinflussen.

Ein solches Vorgehen ist dann aber sehr kurzsichtig. Es wird immer Betroffene geben, die sich dadurch benachteiligt sehen und die damit einen Hebel in die Hand bekommen.

In der Regel haben die zu beurteilenden keinen Einblick in welcher Vergleichsgruppe sie sich befinden, also ob mit oder ohne Leitungsfunktion.
Und sind wir ehrlich, seit dem neuen Beurteilungssystem fühlen sich alle die schlechter als C- sind, benachteiligt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 13. Oktober 2022, 08:53:28
Fällt so etwas nicht spätestens bei der Vorlage auf?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 13. Oktober 2022, 09:00:42
In der Regel haben die zu beurteilenden keinen Einblick in welcher Vergleichsgruppe sie sich befinden, also ob mit oder ohne Leitungsfunktion.

Da diejenigen, die in Leitungsfunktion stehen ggf. selbst beurteilende Vorgesetzte sind, oder zumindest Beurteilungsbeiträge erstellen, werden zumindest diese von dieser Vorgehensweise Kenntnis erlangen. Wenn dann bei der eigenen BU nicht mindestens ein B rauskommt, wird es sicher den einen oder anderen jucken, Papier schwarz zu machen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 13. Oktober 2022, 09:06:08
Wir sollten in der Grundsätzlichkeit schon davon ausgehen dass sowohl der DV als auch der nhöhDV ordentlich arbeiten und auch der S1 ist ja nicht völlig unbeleckt. Aber klar kann man Einzelfehlverhalten (ich wiederhole: von mind. 3 Personen) auch hier als großes Thema/Problem darstellen. Diese anekdotische Evidenz hilft ja dann auch viel weiter  ::)
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 13. Oktober 2022, 09:22:11
Ich diskutiere hier nicht aus, ob etwas zulässig ist oder nicht, da mir die Vorschriftenlage sehr wohl bekannt ist.

Was ich aber auch weiß, sei es aus  Ämtern, Kommandobehörden oder Bataillonen, dass eben "in Ausnahmefällen" so verfahren wird.

Es macht halt eben einen Unterschied, ob ich eine Vergleichsgruppe mit 19 Soldaten oder mit 21 Soldaten habe.

Findet euch einfach mal damit ab, dass es für das ein oder andere Problem eine "Truppenlösung" gibt, ob es nun Vorschriftenkonform ist oder eben nicht.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: justice005 am 13. Oktober 2022, 16:42:10
"Truppenlösungen" sind immer toll, wenn sie bekannt werden. Ein Lottogewinn für jeden, der gegen seine Beurteilung klagen will. Ein echter Selbstläufer vor Gericht.

Und was macht man mit Vorgesetzten, die vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen? Die Wehrdisziplinaranwaltscgaft hat da regelmäßig gute Ideen.

Finde dich einfach mal damit ab.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 15. Oktober 2022, 09:11:44
Ich diskutiere hier nicht aus, ob etwas zulässig ist oder nicht, da mir die Vorschriftenlage sehr wohl bekannt ist.

Was ich aber auch weiß, sei es aus  Ämtern, Kommandobehörden oder Bataillonen, dass eben "in Ausnahmefällen" so verfahren wird.

Es macht halt eben einen Unterschied, ob ich eine Vergleichsgruppe mit 19 Soldaten oder mit 21 Soldaten habe.

Findet euch einfach mal damit ab, dass es für das ein oder andere Problem eine "Truppenlösung" gibt, ob es nun Vorschriftenkonform ist oder eben nicht.

Ich finde es nur erschreckend wie manche Disziplinarvorgesetzte auf die Idee kommen das Recht zu haben wissentlich und willentlich gegen Vorschriften zu verstoßen...

... und dann auch noch erwarten, dass man dafür Verständnis haben soll ...

Und dann auch noch hier davon berichten... wo viele junge Kameraden/innen mitlesen ... denen immer wieder vermittelt wird ... jede Vorschrift ist zu befolgen... da ein Befehl !




Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: 2Cent am 15. Oktober 2022, 09:42:31
Das Problem ist doch aber hausgemacht.
Beispiel aus dem Bereich Leitungsfunktion ala Stabszugührer.

Ist ja meist ein DP der als Stein in der Karriere vorgegeben ist, man will den man fördern.
Man kann es aber in der Einheit nicht weil man eben nicht genug für eine eigene Vergleichsgruppe hat.
Der Mann oder Frau wandert nach oben bis es dann eine Vergleichsgruppe am Beispiel Lw beim ZLO oder LwTrpKdo gebildet wird, dort bekommt der Kommandeur aber für seinen Mann/Frau dann ein C oder D. Also was macht der Kommandeur, packt ihn in die Vergleichsgruppe ohne Leitungsfunktion und kann ihm so sein A oder B geben und alle spielen mit.
Solange man kein Recht darauf hat seine Vergleichsgruppe genannt zu bekommen wird hier so was passieren.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 15. Oktober 2022, 10:05:50
Ich diskutiere hier nicht aus, ob etwas zulässig ist oder nicht, da mir die Vorschriftenlage sehr wohl bekannt ist.

Was ich aber auch weiß, sei es aus  Ämtern, Kommandobehörden oder Bataillonen, dass eben "in Ausnahmefällen" so verfahren wird.

Es macht halt eben einen Unterschied, ob ich eine Vergleichsgruppe mit 19 Soldaten oder mit 21 Soldaten habe.

Findet euch einfach mal damit ab, dass es für das ein oder andere Problem eine "Truppenlösung" gibt, ob es nun Vorschriftenkonform ist oder eben nicht.

Ich finde es nur erschreckend wie manche Disziplinarvorgesetzte auf die Idee kommen das Recht zu haben wissentlich und willentlich gegen Vorschriften zu verstoßen...

... und dann auch noch erwarten, dass man dafür Verständnis haben soll ...

Und dann auch noch hier davon berichten... wo viele junge Kameraden/innen mitlesen ... denen immer wieder vermittelt wird ... jede Vorschrift ist zu befolgen... da ein Befehl !

Es gibt nun mal anscheinend in vielen Bereichen Vorgesetzte, die die Vorschrift zu „Gunsten“ ihrer Soldaten „biegen“.
Hätten sich alle Vorgesetzten stets an die BU-Vorschrift gehalten, hätten wie kein neues BU-System gebraucht, den auch in der alten Vorschrift gab es Korridore an die man sich hätte halten müssen.
Daher ist diese „Entrüstung“ fehl am Platz.
Und nur weil etwas in der Vorschrift steht, ist es noch lange nicht zweckmäßig.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2022, 10:06:55
NEIN,
Wenn der Kamerad "so" gut ist, wird er auf der Ebene eben durchgesetzt.

Ansonsten begehen halt 3 Kameraden ein Dienstvergehen (schriftlich nachgewiesen), macht sich ungünstig in der eigenen Beurteilung und die fehlerhafte Beurteilung wird aufgehoben ...

... dann haben ALLE deutlich "verloren" - aber wer es braucht ...
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 15. Oktober 2022, 10:08:28
NEIN,
Wenn der Kamerad "so" gut ist, wird er auf der Ebene eben durchgesetzt.

Ansonsten begehen halt 3 Kameraden ein Dienstvergehen (schriftlich nachgewiesen), macht sich ungünstig in der eigenen Beurteilung und die fehlerhafte Beurteilung wird aufgehoben ...

... dann haben ALLE deutlich "verloren" - aber wer es braucht ...

Da spricht jemand mit Ahnung.
An wie vielen Koordinierungsgesprächen hast du schon teilgenommen?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 15. Oktober 2022, 11:09:34
Und dann auch noch hier davon berichten... wo viele junge Kameraden/innen mitlesen ... denen immer wieder vermittelt wird ... jede Vorschrift ist zu befolgen... da ein Befehl !
Das kann ich nur unterstreichen. Und wenn man es dann auch noch im Kontext von "ist aber sinnvoll" darstellt, fehlt mir da schon etwas am soldatischen Selbstverständnis.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 15. Oktober 2022, 11:14:13
Es steht euch frei meine Beiträge zu löschen.
Ich werde mich dazu auch nicht mehr äußern, versprochen.  :-X

Es ist alles gut, es wird überall streng nach Vorschrift gearbeitet und jeder hält sich natürlich an das was dort geschrieben steht.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 15. Oktober 2022, 11:25:23
Oder einfach mal nachdenken, was man so schreibt und was das für einen Eindruck hinterlassen kann. Manchmal ist weniger mehr. Und mögliche (!) einzelne Fehlverhalten -im Gegensatz zu vielen zehntausenden korrekten Eingruppierungen- immer so absolut darzustellen, ist nun einmal nicht wirklich klug. Und es hilft auch keinen.
Vielleicht ist es doch nicht ganz falsch, wenn Tipps von lebens- und dienstälteren Kameraden kommt. Selbstreflektiere das doch bitte einmal.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Al Terego am 15. Oktober 2022, 12:15:49
Es ist alles gut, es wird überall streng nach Vorschrift gearbeitet und jeder hält sich natürlich an das was dort geschrieben steht.

Schwarze Schafe gibt es überall, aber für den Großteil der Bundeswehr möchte ich sehr wohl annehmen, dass Vorschriften eingehalten werden.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: DeltaEcho am 15. Oktober 2022, 14:11:03
NEIN,
Wenn der Kamerad "so" gut ist, wird er auf der Ebene eben durchgesetzt.

Ansonsten begehen halt 3 Kameraden ein Dienstvergehen (schriftlich nachgewiesen), macht sich ungünstig in der eigenen Beurteilung und die fehlerhafte Beurteilung wird aufgehoben ...

... dann haben ALLE deutlich "verloren" - aber wer es braucht ...

Da spricht jemand mit Ahnung.
An wie vielen Koordinierungsgesprächen hast du schon teilgenommen?

Soviele gab es davon noch nicht im neuen BU System und hier wird sehr penibel darauf geachtet, ob mit oder ohne Leitungsfunktion.

Diese Einstufungen sind auch vorab zu übermitteln und werden durch die Kommandos etc. durchaus kontrolliert.

Wenn man jemanden auf A oder B pushen möchte, dann muss in der Abstimmung deutlich dargelegt werden warum.
Daher gewinnen auch Auslandseinsätze und BU Vermerke deutlich an Bedeutung, da dies objektive Beiträge sind.

Ein Stabszugführer mit Disziplinarbefugnis ist Leitungsfunktion.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 15. Oktober 2022, 15:43:19
hier wird sehr penibel darauf geachtet, ob mit oder ohne Leitungsfunktion.
Das meinte ich eigentlich mit meiner Frage. BU gehen doch alle hoch zu BAPersBw und irgendwo muss dieser „Kunstgriff“ doch auffallen?!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 15. Oktober 2022, 15:50:44
hier wird sehr penibel darauf geachtet, ob mit oder ohne Leitungsfunktion.
Das meinte ich eigentlich mit meiner Frage. BU gehen doch alle hoch zu BAPersBw und irgendwo muss dieser „Kunstgriff“ doch auffallen?!

Nein fällt BAPers nicht auf.
Anhand der BU kann man nicht erkennen, ob der Soldat in einer Vergleichsgruppe mit oder ohne Leitungsfunktion angehört hat. BAPers müsste sich also jede Vergleichsgruppe angucken und die ggf mit der SollOrg der entsprechenden Dienststelle abgleichen. Dafür hat BAPers keine Zeit.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Brösel am 19. Oktober 2022, 16:04:27
Ich muss auch noch schauen auf welchem Rang ich war. Bin auch 43 und die alten haben es halt doppelt so schwer BS zu werden, laut dem §48 halt.

Aber dennoch kenne ich einen der mit 43 geworden ist und nur eine 7,0 und 8,0 hatte. Ist auch nur SAZ12 und der überlegt jetzt wie der die Dienstzeit zusammenbekommt für seine Pension später.

Also immer weiter bewerben und hoffen das man in den top5 kommt.
Sobald du aber feststellen kannst das ein Jüngerer vor dir geworden ist, der schlechter Beurteilt wurde, würd ich immer eine Prüfung verlangen.

So, nach diversen Monaten kann ich mal wieder etwas neues verkünden. Nachdem ich im Oktober 2021 ja auf Grund $48 abgelehnt worden bin habe ich im Juli meine Bestätigung durch Köln erhalten, in dem Sie mir mitteilen, dass es zu einer positiven Entscheidung gekommen ist. Seit August 2022 bin ich nun BS geworden und der §48 spielt plötzlich keine Rolle mehr. Mit mir zusammen waren es wohl noch drei Kameraden, die diesen Weg gegangen sind und alle wurden nachträglich ernannt. Somit kann ich nur Mut zusprechen sich auch einmal gegen etwas zu wehren und nicht alles hinzunehmen.   
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 19. Oktober 2022, 16:12:47
Es hat wohl weniger das "wehren" geholfen, als ein BVerwG-Urteil. Aber ja, auch das ist "wehren".
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 19. Oktober 2022, 18:26:06
Um welches Urteil geht es da?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 19. Oktober 2022, 18:44:01
Ich vermute einmal 1 WB 52.21
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Nikkesy am 05. Dezember 2022, 11:16:59
Moin Moin, habe gehört, ein D+ nach neuem System sei in etwa zu vergleichen mit einer 7,5 des alten, ein E+ in etwa mit einer 7,0. Kommt das in etwa hin?

MkG
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 05. Dezember 2022, 11:32:12
Es kann keinen Vergleich geben, weil im alten System keine Richtwerte eingehakten wurden=ganz viele (vermeintlich) gute Beurteilungen, teilweise mit 8,3, dabei lag diese unter Durchschnitt.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast1001 am 22. Dezember 2022, 12:59:07
Guten Tag, ich habe einmal eine allgemeine Frage zu den Beurteilungszeiträumen. Wenn ich zum HFw befördert werde, verschiebt sich somit auch der Zeitraum der nächsten BU, also dann erst mit Stichtag 31.01.2025? Diese wäre ja dann 2 1/2 Jahre nach meiner letzten? Danke im Voraus!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 22. Dezember 2022, 13:29:28
HptFw / StFw sind zum 31.07. in den graden Jahren dran. Also würdest du mit der Beförderung vom OFw zum HptFw dem 31.07. zugeordnet werden und nicht mehr dem 31.01.
Also in deinem Fall wäre es dann der 31.07.2024.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 22. Dezember 2022, 13:32:58
Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass du VOR dem 31.01.24 befördert wirst. Wirst du erst NACH dem 31.01.24 befördert gehörst du erst beim nächsten BU-Durchgang dem 31.07. an.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Gast1001 am 22. Dezember 2022, 14:05:06
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ja ich meinte mit dem Stichtag 31.01.2025 da meines Wissens ja 6 Monate Zeit bleiben zum Abschließen der BU.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 22. Dezember 2022, 14:27:35
Stichtage sind nur der 31.01 und der 31.07., was du meinst ist das Vorlagedatum.
Stichtag 31.01 mit Vorlagedatum 31.07 und Stichtag 31.07 mit Vorlagedatum 31.01.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 11. Januar 2023, 20:15:02
Ein aktuelles Urteil in Bezug zum neuen BU-Verfahren


BVerwG 1 WB 20.22  Beschluss vom 23.11.2022

https://www.bverwg.de/de/231122B1WB20.22.0


Auszüge:

"Mit dem Antrag wendet sich der Beurteiler gegen eine Weisung des Abteilungsleiters Personal (P) des Bundesministeriums der Verteidigung zur Einhaltung von Richtwertvorgaben bei Beurteilungen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat keinen Erfolg.

Der Antrag ist aber unzulässig.
Denn ihm fehlt mangels eines möglichen Eingriffes in eigene Rechte des Antragstellers jedenfalls die Antragsbefugnis.

Der Antragsteller macht geltend, als Zweitbeurteiler durch die angegriffene Weisung zu einer Verletzung von Rechten des beurteilten Soldaten verpflichtet zu werden.

Aus der Pflicht, innerdienstliche Anweisungen beachten zu müssen, folgt aber kein im Wehrbeschwerdeverfahren durchsetzbares Recht darauf, nur im Verhältnis zu Dritten rechtmäßige innerdienstliche Anordnungen befolgen zu müssen.

Um Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung geltend zu machen, steht dem Antragsteller das Remonstrationsrecht nach § 11 Abs. 3 SG i. V. m. § 63 BBG zur Verfügung.

Die Fürsorgepflicht des Antragstellers zugunsten der ihm unterstellten Soldaten gibt ihm kein eigenes Recht, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob dieser damit seiner Leistung, Eignung und Befähigung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG entsprechende Regelbeurteilung enthält.

Es obliegt dem beurteilten Soldaten selbst, die Rechtmäßigkeit seiner Beurteilung im Wege der Beschwerde und des Antrages auf gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen, wenn er eine Verletzung seiner Rechte beanstandet.
In diesem Rahmen ist inzident auch zu prüfen, ob Richtwertvorgaben und Anweisungen zu ihrer Umsetzung den gesetzlichen Rahmen wahren.
Der Beurteiler kann diese Rechte des Beurteilten nicht stellvertretend für diesen geltend machen. 

Die Vergabe einer Gesamtnote stellt ein Werturteil und keine Tatsachenangabe dar. Daher wird durch eine Weisung, eine bestimmte Note zu vergeben, selbst dann keine Wahrheitspflichtverletzung erzwungen, wenn der Angewiesene die angewiesene Wertung nicht teilt."


https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 22. April 2023, 17:28:23
In dem hier genannten Gesetzesentwurf soll u.a. die Beurteilung der Soldaten auf gesetzliche Norm gestellt werden.

Für die Regelbeurteilung, sowie im Falle der Nachzeichnung.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67854.msg740931.html#msg740931



Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 25. Mai 2023, 15:07:42
An die Experten.

Wir im Standort haben ein kleines problem mit den Beurteilungen HptFw/StFw.
BU sollten alle schon lange abschließend Eröffnet worden sien.

Aussage 1: "Es gibt keine Eröffnung mehr vom nächst höheren Vorgesetzten!" Wie erfahre ich welchen Buchstaben ich den Bekommen habe??
Aussage 2: "Wenn nichts zurück kommt, bekommst das was im Entwurf vom Chef gegeben wurde!"  Also kann ich anhand der Kreuze meinen Buchstaben ausmahlen B oder doch B+ oder doch A- oder??

Im System steht ein vorleufiger Buchstabe, also bin ich damit ins BS rennen gegangen, da meien AVR ja schon durch ist mit Konferenzen, oder liegt hier ein Verfahrensfehler seitens meiner Führung vor??

Bin gespannt was nun an Beschid seitens BAPers zurück kommt.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 25. Mai 2023, 15:25:19
Man kann seinen PersFw bitten, einen Ausdruck aus SAP zu bekommen. Hat bei mir innerhalb weniger Minuten funktioniert.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Lorr am 25. Mai 2023, 15:30:40
Also ist es so, das man keine Eröffnung mehr bekommt??

Ja ich weiß das man ein SAP Ausdruck sich holen kann.
Es geht mir nur darum wie das richtige verfahren ist, weil ich als 2te VP schon öfters gefragt wurde.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 25. Mai 2023, 15:49:33
Zitat
Es geht mir nur darum wie das richtige verfahren ist, weil ich als 2te VP schon öfters gefragt wurde.
Ich weiß, gleich werde ich wieder gesteinigt, wie ich es wagen kann zu fragen, ohne die Frage zu beantworten. Aber hast du denn mal in der Vorschrift A-1340/50 nachgeschaut, um deinen Jungs und Mädels einen korrekten Hinweis zu geben? Kapitel 7. Wenn du da nach dem Lesen unsicher bist, helfe ich dir gerne weiter.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Matterhorn am 25. Mai 2023, 21:23:25
Guten Abend,

Ich habe eine kurze Frage zum Stichtag 31.1.23 (Beurteilung Offiziere).
Zum Stichtag war ich noch Oberleutnant, wurde im April aber Rückwirkend zum 1.1.23 zum Hauptmann A12 befördert.
Welche "Vergleichsgruppe" (Gemäß Anlage 15.1) trifft nun auf mich zu? Vergleichsgruppe A12 oder A9-A11?
Konnte diesbezüglich nichts in der Regelung finden.

Herzlichen Dank!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: alpha_de am 26. Mai 2023, 17:35:20
Du wurdest im April befördert und rückwirkend in A12 eingewiesen, die Beförderung war aber nicht rückwirkend... nur die Bezahlung.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 26. Mai 2023, 18:49:20
Davon mal ab ist der Stichtag der 31.07. …😉
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 26. Mai 2023, 19:06:14
Davon mal ab ist der Stichtag der 31.07. …😉

Für MilFD und StOffz ja.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ethereum am 26. Mai 2023, 20:45:36
Es gibt keine rückwirkenden Beförderungen!

Und bevor wieder jemand krakehlt: Schadlosstellungen ja, rückwirkende Beförderung nein.

D.h. wenn Du zum ST 31.01.23 OL OffzTrDst warst, wirst Du auch als solcher in der Vergleichsgruppe eingereiht und beurteit.

Eine Beförderung zum Hptm nach dem ST, oder eine Versetzung auf einen A12 dotierten DP, oder eine rückwirkende Einweisung A12 hat keine Auswirkung auf deine BU Stichtag 31.01.23.

Es zählen die Voraussetzungen, die zu diesem ST herschten.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Matterhorn am 26. Mai 2023, 21:29:45
Herzlichen Dank für die Antwort.

Ich wünsche ein schönes langes Wochenende!
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Milan1990 am 01. August 2023, 19:49:44
Seid gegrüßt Kameraden,

folgende Sache beschäftigt mich:

Ich habe inzwischen vor über einem Monat eine Sonderbeurteilung eröffnet bekommen und diese nach wenigen Tagen mit leichten Überarbeitungen dem Chef wieder gegeben. Sonderbeurteilung aus dem Grund, da ich wohl inzwischen zwei Beurteilungen nach dem neuen System brauche für die jetzige "Bewerbung" auf BS

Der Beurteilungszeitraum ist von 03/21 - 05/23

Zuerst habe ich diese Beurteilung abgenickt, da mir einfach der Vergleich zu anderen Kameraden gefehlt hat.
Nun im Nachhinein habe ich allerdings ein großes Problem damit, da ich jetzt einen Vergleich mit einem anderen Kameraden habe.

Was ich jetzt gern konkret von euch wissen möchte ist, was ich noch alles tun kann, um dagegen anzugehen.

Folgende Schritte habe ich bereits unternommen:

- Ich habe dem Chef eine Stellungnahme zukommen lassen um meinen Standpunkt nochmal klarzumachen
- Kontakt mit der Rechtsabteilung des Bundeswehrverbandes aufgenommen um Informationen diesbezüglich einzuholen.

  (Es gibt nichts beschwerdefähiges an dieser Beurteilung - aber darum ging es mir auch nicht unbedingt)
- Habe hier vor Ort im Einsatzland mit meiner VP gesprochen, der allerdings auf die VP im Innland verwies.
  (Die VP hier ist auch ein Gruppenführer in meinem Zug im Innland)

Folgende Schritte, die ich noch in Erwägung ziehe:

- Die VP im Innland kontaktieren
- Im absoluten worst case eine Eingabe machen

  (dazu bitte von euch noch nähere Informationen, ob Sinnvoll, in welcher Form usw.)

Kurz zu meiner Person:

Seit 2014 beim Bund und SU
2018 4 Monate Afghanistan GrpFhr UgGerGrp mit Beurteilung D
Seit 2019 StlvGrpFhr. und dies ebenfalls bei jeder Übung
2021-2022 für 6 Monate StlvGrpFhr. in Litauen

Nebenbei noch:

UVP
Beisitzer in der TruKa
Ehrenamtlicher Richter beim Truppendienstgericht Nord

Meine ersten beiden Beurteilungen nach dem alten System waren eine 6.0 und dann eine 7.1

Mein neuer Chef ordnet mit derzeit als D+ ein.


Der Kamerad, dessen Beurteilung ich gesehen habe macht an sich eine gute Arbeit - aber nichts drüber hinaus. Er fährt seine Transporte und das wars.
Dazu ist sein Ausbildungsstand auch nicht so hoch wie meiner.

Er wurde auf ein C+ bis B- eingestuft vom Chef.


Zusätzliche Informationen:

Die endgültige Einstufung durch den Kommandeur hatten wir noch nicht.
Und was sehr interessant ist: meine Beurteilung wurde durch den neuen Chef eröffnet wobei die Beurteilung des anderen Kameraden noch durch unseren alten Chef per Telefon eröffnet wurde. (Beurteilungszeitraum ist fast gleich)


Ich hoffe es ist nicht all zu viel und klar verständlich, was ich meine und was ich brauche.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Ralf am 01. August 2023, 20:34:46
Die vergleichende Stellungnahme (also der Buchstabe) erfolgt doch durch den Zweitbeurteiler, nicht durch den Chef.

Darüber hinaus hast du deine BU ja eröffnet bekommen und keine Stellungnahme zu einer Unterbewertung ("Gegendarstellung") deiner Leistungen abgegeben. Es obliegt jedenfalls nicht dir, eine vergleichende Betrachtung mit anderen vorzunehmen.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Milan1990 am 01. August 2023, 20:48:48
Ich weiß, dass ich die endgültige Beurteilung ja noch bekomme. Wie geschrieben. Allerdings erhoffe ich mich nicht viel davon, wenn meine Erstbeurteilung schon so ausfällt.

Ich habe im nachhinein ja noch eine Stellungname dem Chef zugesandt, damit diese noch in die Erstbeurteilung mit aufgenommen wird (soweit ich weiß)

Am Ende entscheide ich das natürlich nicht. Ganz klar. Aber ich bin ja durchaus im Stande selbst für mich zu beurteilen, was ich Leiste und was andere Leisten.

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich mit meinem Zugführer und den Gruppenführern darüber gesprochen habe und die mich ebenfalls nicht im D+ sehen. Daher stehe ich nicht alleine mit meiner Meinung da.


Am Ende gehts mir ja nur darum, dass es möglichst Fair bleibt und die letzten 2 Jahre nicht "umsonst" waren.
Wie jeder andere hier, möchte ich zumindest Fair bewertet werden. Und das sehe ich derzeit nicht so.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 01. August 2023, 22:04:36
Was ich dazu sagen kann ist nur, dass eine Eingabe völlig daneben ist. Hier geht es ja allenfalls um eine subjektiv falsche Bewertung. Das ist kein Systemfehler und nur einen solchen schreibt die WBdBT in ihrem Bericht.

Zum Rest: wie kommt denn Ihr  Chef zu seiner Beurteilung, wenn nicht durch die Informationen Ihrer  Zug- und Gruppenführer? Er selbst sieht Sie doch nicht so oft, oder? Ob da immer alle so ehrlich mit Ihnen sind …
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Milan1990 am 02. August 2023, 06:21:56
Zum Punkt mit der Eingabe erstmal danke fürs Feedback. Ich möchte einfach nur alle Möglichkeiten Ausschöpfen die mir zur Verfügung stehen. Wenn das keine Option ist, dann ist das gut zu wissen! :)

Wie geschrieben ist der Chef neu. Ich hab also wirklich keine Ahnung, wie er auf diese Bewertung kommt. Und ich kann natürlich nur hoffen, dass alle ehrlich zu mir sind. Für mich ist es einfach unverständlich.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 02. August 2023, 06:39:50
Wenn der Chef den anderen Kameraden etwas besser sieht, dann ist das hakt so.

Das „blöde“ ist halt, dass durch die vorgeschriebene Quotierung halt nicht alle Kameraden in den Bereich C aufwärts beurteilt werden können.

Und ein Anspruch auf Spitzenbeurteilungen besteht halt nicht. Was für einzelne hakt nicht immer fair erscheint.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: BulleMölders am 02. August 2023, 07:36:50
Außerdem sieht der eine oder andere Chef es auch nicht so gern, wenn man viel nebenbei, außerhalb des originären Dienstes macht.
UVP
Beisitzer in der TruKa
Ehrenamtlicher Richter beim Truppendienstgericht Nord

Viele meinen dann, das der normale Dienst darunter leidet. Muss ja nicht sein aber ich habe auch genug Kameraden kennen gelernt, die sich mit solchen Aktivitäten auch schon mal vor der einen oder anderen unangenehmen Dienstverrichtung gedrückt haben.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 02. August 2023, 12:53:44
Auch wenn ein D+ nicht in der Spitzengruppe ist, bedeutet ein D+ nicht, dass man automatisch keine Chance hat BS zu werden.

Klar, wenn man nur den Punktsummenwert betrachtet, bringt ein A+ natürlich mehr Punkte als ein D+, aber man muss den Gesamtzusammenhang sehen.

Der Soldat mit dem A verhaut vllt die Potentialfeststellung, während der Soldat mit dem D eben bei der PF besser performt.
Zack, ändert sich das Listenbild. Dann ist der mit dem D plötzlich vor dem Soldaten mit dem A.
Deswegen ist es ja eine "ganzheitliche Betrachtung".

Und ich denke, wenn es darum geht sich mit anderen zu vergleichen, ist keiner von uns total objektiv. Natürlich sieht man sich immer besser als andere.
Wenn der Zweitbeurteiler dich in der "vergleichenden Betrachtung" eben als ein D+ sieht, dann kannst du schreiben bis dir die Finger bluten, es wird sich nichts ändern.
Da hilft dir auch keine Eingabe an die Wehrbeauftragte.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Milan1990 am 02. August 2023, 19:09:46
Prinzipiell natürlich alles richtig. Ist aber eben schlecht, wenn die PF nicht so super war.

Und ja, man mag zwar nicht immer 100%ig objektiv sein aber in diesem fall ist es für mich zumindest eine klare Sache.
Ein SU der permanent über Jahre hinweg Feldwebeltätigkeiten ausübt vs. einen Soldaten der wirklich nur das macht, was sein Dienstposten vorsieht.


Zitat
Viele meinen dann, das der normale Dienst darunter leidet. Muss ja nicht sein aber ich habe auch genug Kameraden kennen gelernt, die sich mit solchen Aktivitäten auch schon mal vor der einen oder anderen unangenehmen Dienstverrichtung gedrückt haben.

Den Grundgedanken verstehe ich, trifft bei mir aber nicht zu.

1. Eine UVP muss es geben. Irgendwer muss diesen Job machen. Und tritt eben auch nur dann auf, wenn sich jemand innerhalb des Zuges verletzt. Ist jetzt nicht so die riesen Aufgabe.

2. So eine TruKa sitzung dauert meist nicht länger als 1-2 Stunden und ist vllt 2x im Jahr.

3. Man muss erstmal vom Gericht abgerufen werden und da muss man schon glück haben, damit das passiert.

Ich persönlich sehe da keine Probleme. Aber es geht ja nicht nach mir ...


Um nochmal auf meine eigentliche Frage zurück zu kommen:

Fallen euch noch irgendwelche Möglichkeiten ein, mit denen ich der aktuellen Bewertung entgegenwirken kann?
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: KlausP am 02. August 2023, 19:41:37
Mit einer Gegendarstellung.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Roughnecks am 02. August 2023, 20:02:18
So leid es mir tut, aber nur weil es für dich ne klare Sache ist, kann es für den Zweitbeurteiler trotzdem anders sein.

Du kannst natürlich so viel Gegendarstellungen schreiben wie du magst, wenn der Zweitbeurteiler dich als Delta sieht, wird keine Gegendarstellung der Welt etwas ändern.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Milan1990 am 11. August 2023, 19:32:20
Seid gegrüßt,

hier mal eine Aktuelle Lage:

Hab mit meinem Chef nochmal telefoniert. Die Sonderbeurteilung liegt nicht mehr bei ihm, also müsste es dann ja bald vom Kdr zu mir kommen.
Meine Gegendarstellung konnte dementsprechend nicht mehr mit eingefügt werden.
ABER ich werde jetzt noch "normal" Beurteilt und da fließt das gleich mit ein. Diese soll dann wohl auch besser ausfallen. Aber abwarten.


Für alle stillen Mitleser, selbst betroffene und Leute die bisher Kommentiert haben:

Bisher wurde einem hier suggeriert, dass eine Eingabe keine Option oder die schlechteste Option wäre ... wie auch immer.
Das ist so nicht korrekt.

Ich zitiere aus einer E-Mail von dem Team der Wehrbeauftragten:

"selbstverständlich können Sie auch Ihre Beurteilung mittels einer Eingabe überprüfen lassen. Eine Formvorschrift gibt es dafür nicht.
Falls Sie Ihre Eingabe per E-Mail übermitteln, bitte ich allerdings um Angabe Ihrer Postanschrift."


Zitat Ende.

Also, absolut eine Möglichkeit.

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: SolSim am 11. August 2023, 21:29:04
Seid gegrüßt,

hier mal eine Aktuelle Lage:

Hab mit meinem Chef nochmal telefoniert. Die Sonderbeurteilung liegt nicht mehr bei ihm, also müsste es dann ja bald vom Kdr zu mir kommen.
Meine Gegendarstellung konnte dementsprechend nicht mehr mit eingefügt werden.
ABER ich werde jetzt noch "normal" Beurteilt und da fließt das gleich mit ein. Diese soll dann wohl auch besser ausfallen. Aber abwarten.


Für alle stillen Mitleser, selbst betroffene und Leute die bisher Kommentiert haben:

Bisher wurde einem hier suggeriert, dass eine Eingabe keine Option oder die schlechteste Option wäre ... wie auch immer.
Das ist so nicht korrekt.

Ich zitiere aus einer E-Mail von dem Team der Wehrbeauftragten:

"selbstverständlich können Sie auch Ihre Beurteilung mittels einer Eingabe überprüfen lassen. Eine Formvorschrift gibt es dafür nicht.
Falls Sie Ihre Eingabe per E-Mail übermitteln, bitte ich allerdings um Angabe Ihrer Postanschrift."


Zitat Ende.

Also, absolut eine Möglichkeit.

Und?
Ich kenne keinen Chef oder Kommandeur, der sich durch das „Team der Wehrbeauftragten“ in seiner Unabhängigkeit als beurteilender Vorgesetzter beeinflussen lässt. 🤷‍♂️
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: wolverine am 12. August 2023, 00:22:11
+1 und ich weiß grob wovon ich rede.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Milan1990 am 12. August 2023, 07:04:17
So viel zum Thema, was hier suggeriert wird.

Is sag ja nur, dass es eine Option ist.
Aber gut, lassen wir das.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 12. August 2023, 08:25:21
So viel zum Thema, was hier suggeriert wird.

Is sag ja nur, dass es eine Option ist.
Aber gut, lassen wir das.

Kamerad, es geht nicht darum ob man dies kann. Sie können Ihre BU auch  gerichtlich überprüfen lassen.

Es geht darum was man vorbringen kann, was gegen die Vorgaben zur Erstellung einer BU vermeintlich verstoßen hat.

Denn nur dies wird von WB bzw. Gericht geprüft.

Können Sie Fehler aufzeigen und WB bzw. Gericht sehen dies genauso ... Wird man Ihnen Recht geben.

Aber wenn es um subjektive Aspekte der BU geht, wie die vergleichende Betrachtung des Kdr... Wird man nicht eingreifen.

"Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht." (stRspr - BVerwG)

"Die Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob der Vorgesetzte den anzuwendenden Begriff der Beurteilung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat. Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert, kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30)."

"Leitsätze:

1. Beim Erstellen einer planmäßigen dienstlichen Beurteilung besteht keine Bindung an vorangehende Beurteilungen im Sinne einer "Fortschreibung" der dortigen Werturteile oder Benotungen.

2. Spricht das Gericht mit einem Bescheidungstenor die Verpflichtung zur Neufassung einer dienstlichen Beurteilung aus, so sind die beurteilenden Vorgesetzten auch an die tragenden Gründe der Entscheidung gebunden. Stellt das Gericht dort lediglich einen Widerspruch zwischen der vergebenen Benotung und der Beschreibung im Textteil der Beurteilung fest, so ist der beurteilende Vorgesetzte frei, den Widerspruch durch eine Angleichung des Textes an die Notenwerte, eine Angleichung der Notenwerte an den Text oder einen Mittelweg (wechselseitige Annäherung von Notenwerten und Text) zu beheben."


BVerwG 1 WRB 2.19 Beschluss vom 26.11.2020

In diesem Urteil ging es noch um eine BU aus dem alten System. Die genannten Grundsätze gelten aber unverändert auch für das neue BU-System.


Sollte der Kdr, in Abstimmung mit Ihrem DV und in der vergleichenden Betrachtung, also doch bei einem D+ bleiben...

... würden Sie nur etwas erreichen, wenn Ihre Argumente den o.g. Kriterien standhalten.



Titel: BVerwG : PEB unzulässig ohne gesetzliche Grundlage
Beitrag von: LwPersFw am 30. August 2023, 08:37:36
Gerade gesehen...

"Pressemitteilung

Nr. 63/2023 vom 29.08.2023

Personalentwicklungsbewertung aufgehoben

Die neue Personalentwicklungsbewertung für Soldatinnen und Soldaten ist im geltenden Dienstrecht nicht vorgesehen.
Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden.


Dieser Entscheidung liegt der Rechtsstreit eines Oberfeldarztes zu Grunde. Er hatte in seiner dienstlichen Beurteilung vom Erstbeurteiler eine durchweg überdurchschnittliche Leistung attestiert bekommen. In der Personalentwicklungsbewertung schrieb der Erstbeurteiler, der Oberfeldarzt habe bereits jetzt die Beförderungsreife für A 16. Der Zweitbeurteiler schloss sich dem zwar uneingeschränkt an, gab dem Oberfeldarzt in der dienstlichen Beurteilung aber die Gesamtnote "D+" (teilweise überdurchschnittlich). In der Personalentwicklungsbewertung führte er abschwächend aus, bei gleichbleibend steigender Leistungskurve sei eine Verwendungsperspektive bis A 16 erkennbar. In den vorgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren hob der Generalinspekteur nur die dienstliche Beurteilung wegen innerer Widersprüche auf. Im gerichtlichen Verfahren machte der Oberfeldarzt geltend, auch die Personalentwicklungsbewertung sei in sich widersprüchlich.
Außerdem fehle für dieses neue Beurteilungsinstrument eine ausreichende gesetzliche Grundlage.


Der 1. Wehrdienstsenat hat dem Antrag des Oberfeldarztes stattgegeben und dabei ausgeführt, dass der neuen Personalentwicklungsbewertung ebenso wie den hergebrachten Regel- und Anlassbeurteilungen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Soldatengesetz fehlt. Der Grundsatz des Gesetzesvorbehalts verlangt, dass die für die Bestenauslese bei der Vergabe öffentlicher Ämter nach Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen Vergleichsinstrumente vom parlamentarischen Gesetzgeber bestimmt werden. Er darf diese wesentliche Grundentscheidung nicht allein dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - NVwZ-RR 2021, 122 und vom 7. Juni 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81).


Die neue Personalentwicklungsbewertung ist allerdings im Gegensatz zur Regel- und Anlassbeurteilung auch in der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) nicht vorgesehen. Sie ist eine Beurteilungsform eigener Art, die teils Elemente der bisherigen Regelbeurteilung übernimmt (Entwicklungsprognose, Verwendungsvorschläge) und teils bislang den Anlassbeurteilungen vorbehaltene Aussagen etwa zur Übernahme als Berufssoldat oder zum Laufbahnwechsel gleichsam auf Vorrat trifft. Eine solche Mischform ist in § 2 Abs. 1 und 2 SLV weder angelegt noch vorgesehen.


Der 1. Wehrdienstsenat hat ausgeführt, dass die in den Verwaltungsvorschriften, insbesondere in der Allgemeinen Regelung A-1340/50 enthaltenen Regelungen zur Personalentwicklungsbewertung auch nicht für eine Übergangszeit weiter angewendet werden können. Dafür besteht keine Notwendigkeit, weil für die Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG die hergebrachten Instrumente der Regel- und Anlassbeurteilung - wie im Parallelfall BVerwG 1 WB 60.22 am heutigen Tage entschieden - weiter zur Verfügung stehen. Dementsprechend hat der 1. Wehrdienstsenat die Personalentwicklungsbewertung des Oberfeldarztes ersatzlos aufgehoben.


BVerwG 1 WB 64.22 - Beschluss vom 29. August 2023"

https://www.bverwg.de/pm/2023/63




Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: Maybach am 30. August 2023, 09:20:37
Na das wird ja lustig, da geht es ja wieder los mit den Klagen etc. !

Bin gespannt wie darauf reagiert wird.
Titel: Antw:BVerwG : PEB unzulässig ohne gesetzliche Grundlage
Beitrag von: Thomi35 am 30. August 2023, 09:49:52
Gerade gesehen...

"Pressemitteilung

Nr. 63/2023 vom 29.08.2023

Personalentwicklungsbewertung aufgehoben

[...]


Der 1. Wehrdienstsenat hat ausgeführt, dass die in den Verwaltungsvorschriften, insbesondere in der Allgemeinen Regelung A-1340/50 enthaltenen Regelungen zur Personalentwicklungsbewertung auch nicht für eine Übergangszeit weiter angewendet werden können. Dafür besteht keine Notwendigkeit, weil für die Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG die hergebrachten Instrumente der Regel- und Anlassbeurteilung - wie im Parallelfall BVerwG 1 WB 60.22 am heutigen Tage entschieden - weiter zur Verfügung stehen. Dementsprechend hat der 1. Wehrdienstsenat die Personalentwicklungsbewertung des Oberfeldarztes ersatzlos aufgehoben.


BVerwG 1 WB 64.22 - Beschluss vom 29. August 2023"

https://www.bverwg.de/pm/2023/63

Wollte ich auch gerade posten. Bemerkenswert finde ich noch, daß die Regelungen zur Personalentwicklungsbewertung überhaupt nicht mehr angewandt werden dürfen (im Zitat hervorgehoben).
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 31. August 2023, 06:54:10
Hier noch das 2. Urteil vom 29.08.2023.

Dabei war der Teil Regelbeurteilung betroffen.

"Pressemitteilung

Nr. 62/2023 vom 29.08.2023

Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

Für die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden.


Anlass für diese Entscheidung war die dienstliche Beurteilung eines Offiziers vom Juli 2021. Sie erfolgte auf der Grundlage des neuen Beurteilungssystems der Bundeswehr und fiel im Gesamturteil mit "D+" aus. Dies bedeutet, dass der Soldat knapp unter dem Bereich der besten 30% lag. Der Offizier machte im gerichtlichen Verfahren geltend, dass er erst acht Monate vor dem Beurteilungsstichtag zu seiner neuen Dienststelle versetzt worden sei und dass sein früherer Vorgesetzter ihm wesentlich bessere Leistungen bescheinigt und eine Leistungsprämie gewährt habe. Dieser Beurteilungsbeitrag sei ebenso unzureichend gewürdigt worden wie sein Engagement als Ausbilder und Flieger in einer Nebenfunktion, für die es an einem Beurteilungsbeitrag fehle. Er sei ein Opfer der neu festgelegten Quote für kleine Vergleichsgruppen. Außerdem fehle den Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung eine ausreichende gesetzliche Grundlage.


Der 1. Wehrdienstsenat hat dem Antrag des Offiziers stattgegeben und dabei ausgeführt, dass das Soldatengesetz keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Gesetzesvorbehalts genügende Ermächtigungsgrundlage für das Beurteilungswesen enthält. Öffentliche Ämter werden gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Leistung und Befähigung vergeben. Dabei spielen die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten eine zentrale Rolle. Nach der neueren beamtenrechtlichen Rechtsprechung müssen die wesentlichen Grundsätze für die Erstellung der Beurteilungen vom parlamentarischen Gesetzgeber bestimmt werden. Er darf dies nicht allein dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen (BVerwG, Urteile vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - NVwZ-RR 2021, 122 und vom 7. Juni 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81). Im Soldatenrecht gilt nichts Anderes.


Für eine Übergangszeit kann das bisherige System der dienstlichen Beurteilung auf der Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung (§§ 2, 3 SLV) und allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Allgemeine Regelung A-1340/50) weitergeführt werden. Denn die frühere Rechtsprechung hat das Fehlen einer gesetzlichen Regelung nicht beanstandet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59). Außerdem werden die oben genannten Regelungen den Anforderungen des Leistungsgrundsatzes gerecht. Die gebotene Ergänzung des Soldatengesetzes ist bereits durch eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden (BR-Drs. 377/23), so dass ein Ende der Übergangszeit absehbar ist.


Im vorliegenden Fall war die dienstliche Beurteilung des Offiziers deswegen rechtswidrig, weil ein Beurteilungsbeitrag für die fliegerische Nebenfunktion nicht eingeholt worden ist. Ferner ist im Beschwerde- und Rechtsmittelverfahren das Gesamturteil nicht hinreichend plausibilisiert worden. Der Zweitbeurteiler hätte auf das substantiierte Vorbringen des Offiziers, er habe einen sehr guten Beurteilungsbeitrag und eine Leistungsprämie erhalten, näher erläutern müssen, warum der Soldat bei einer Gesamtbewertung gleichwohl nicht zur Spitzengruppe gehört. Die Vergleichsgruppenbildung hat der 1. Wehrdienstsenat nicht beanstandet. Er hat betont, dass bei kleinen Vergleichsgruppen unter 20 Mitgliedern keine strikte Bindung an Richtwerte gilt und dem Gebot der Einzelfallgerechtigkeit Rechnung zu tragen ist.


Ferner hat der 1. Wehrdienstsenat seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass die dienstliche Beurteilung im gerichtlichen Verfahren als einheitliche dienstliche Maßnahme anzusehen ist. Eine isolierte gerichtliche Überprüfung der Stellungnahme des Erstbeurteilers oder des Zweitbeurteilers findet nicht mehr statt, weil erst nach dem vom Zweitbeurteiler abgegebenen Gesamturteil eine vollständige Beurteilung vorliegt.


BVerwG 1 WB 60.22 - Beschluss vom 29. August 2023"




Mit dem in der genannten BR-Drs. 377/23 geplanten Gesetz soll in das Soldatengesetz aufgenommen werden:


㤠27a
Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung

(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Soldaten sind zu beurteilen
1. in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwei Jahre,
2. und zusätzlich, wenn die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse es erfordern.

(2) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung des Soldaten nachvollziehbar
darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen. Die dienstliche
Beurteilung schließt mit einem zusammenfassenden Gesamturteil

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Grundsätze
für dienstliche Beurteilungen sowie für das Beurteilungsverfahren zu regeln, insbesondere über

1. den Inhalt der Beurteilung, beispielsweise die Festlegung von zu beurteilenden Merkmalen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung,
2. ein Bewertungssystem für die Beurteilung und die Bildung eines aus Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung schlüssig abgeleiteten Gesamturteils,
3. die Ausgestaltung des Beurteilungsmaßstabs, beispielsweise die konkrete Festlegung von Richtwerten oder die Möglichkeit, von den Richtwerten aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit abzuweichen,
4. die Festlegung von Mindestanforderungen an Personen, die an der Beurteilung mitwirken,
5. die Bekanntgabe des Ergebnisses eines Beurteilungsdurchgangs und
6. Ausnahmen von der Beurteilungspflicht.


§ 27b
Referenzgruppen; Verordnungsermächtigung

(1) Für die fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung von Soldaten sind
Referenzgruppen zu bilden für solche Soldaten (referenzierte Person), die der Besoldungsordnung A angehören und
1. vom Dienst vollständig freigestellt sind,
2. von dienstlichen Tätigkeiten vollständig entlastet sind,
3. im dienstlichen Interesse unter Wegfall der Dienst- und Sachbezüge beurlaubt sind,
4. wegen Familienpflichten beurlaubt sind,
5. sich in der Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz befinden oder
6. in staatlichen Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden, sofern dort keine militärischen Vorgesetzten mit Beurteilungsbefugnis verfügbar sind.

Absatz 1 gilt nicht für Soldaten, die zur Ausübung einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit bei einer Fraktion des Deutschen Bundestages, bei einer gesetzgebenden Körperschaft
eines Landes oder des Europäischen Parlaments beurlaubt sind.

(2) Referenzgruppen haben neben der referenzierten Person in der Regel aus
zehn Referenzpersonen zu bestehen. Die Anzahl von vier Referenzpersonen darf nicht
unterschritten werden. Die Referenzpersonen sind auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen
oder, sofern solche nicht vorliegen, anderer geeigneter Bewertungen von
Eignung, Befähigung und Leistung auszuwählen. Die Referenzpersonen sollen
1. über das gleiche Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbild und über die gleiche Entwicklungsprognose wie die referenzierte Person verfügen,
2. im gleichen Jahr wie die referenzierte Person

a) in einer entsprechenden Vergleichsgruppe beurteilt worden sein und
b) erstmals in einer entsprechend besoldeten Verwendung eingesetzt, zum jetzigen Dienstgrad befördert oder ohne Beförderung in eine Planstelle der jetzigen Besoldungsgruppe eingewiesen worden sein sowie
3. derselben Laufbahn angehören wie die referenzierte Person und innerhalb dieser Laufbahn vergleichbar sein.

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nähere inhaltliche
Ausgestaltung und das Verfahren der fiktiven Nachzeichnung der beruflichen
Entwicklung zu regeln. In der Rechtsverordnung ist insbesondere festzulegen, zu welchem
Zeitpunkt eine Referenzgruppe zu bilden ist und zu welchem Zeitpunkt sie endet.“


Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2023, 12:01:55

Inzwischen wurde reagiert:

Die Regel-/Anlass-BU können weiter erstellt werden.

Die Erstellung der PEB unterbleibt bis auf Weiteres.

In der nächsten Woche soll es weitere Informationen geben...

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: FoxtrotUniform am 03. September 2023, 16:12:31
Als nächstes erwarte ich eine Änderung bei den A13gZ, weil die Einweisung nicht nach den Bestenauslese erfolgen konnte/kann. Bleibt spannend.
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 07. September 2023, 12:54:58

Inzwischen wurde reagiert:

Die Regel-/Anlass-BU können weiter erstellt werden.

Die Erstellung der PEB unterbleibt bis auf Weiteres.

In der nächsten Woche soll es weitere Informationen geben...

Die Lage bleibt unverändert...

Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 21. November 2023, 07:35:09
Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften

Darin enthalten ist auch die Verankerung der Beurteilung im Soldatengesetz bzw. der SLV.

Neu eingefügt wird:

Soldatengesetz

"§ 27a

Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung

(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Soldaten sind zu beurteilen

1. in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwei Jahre,
2. und zusätzlich, wenn die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse es erfordern.

(2) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung des Soldaten nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen.
     Die dienstliche Beurteilung schließt mit einem zusammenfassenden Gesamturteil.

(3) Neben der dienstlichen Beurteilung ist die Personalentwicklung des Soldaten prognostisch zu bewerten (Personalentwicklungsbewertung).
     Darin sind die Entwicklung des Soldaten und seine mögliche Eignung für Status- oder Laufbahnwechsel und für die Teilnahme an förderlichen
     Lehrgängen einzuschätzen sowie mögliche zukünftige Verwendungen vorzuschlagen. Absatz 1 gilt entsprechend.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Grundsätze für dienstliche Beurteilungen und Personalentwicklungsbewertungen
     sowie für das jeweilige Verfahren zu regeln, insbesondere über

1. den Inhalt der Beurteilung und der Personalentwicklungsbewertung, beispielsweise die Festlegung von zu beurteilenden Merkmalen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung,
2. ein Bewertungssystem für die Beurteilung und die Bildung eines aus Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung schlüssig abgeleiteten Gesamturteils,
3. die Ausgestaltung des Beurteilungsmaßstabs, beispielsweise die konkrete Festlegung von Richtwerten oder die Möglichkeit, von den Richtwerten aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit abzuweichen,
4. die Festlegung von Mindestanforderungen an Personen, die an der Beurteilung oder der Personalentwicklungsbewertung mitwirken,
5. die Bekanntgabe des Ergebnisses eines Beurteilungsdurchgangs und
6. Ausnahmen von der Beurteilungs- und Personalentwicklungsbewertungspflicht."


Soldatenlaufbahnverordnung

" Dem § 3 wird folgender Absatz 7 angefügt:

(7)

„ Für Personalentwicklungsbewertungen gelten Absatz 1 und Absatz 5 Satz 1 und 2 entsprechend. Zur Personalentwicklungsbewertung
ist eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Zweitbeurteilerin oder der Zweitbeurteiler mit ihrer oder seiner Bewertung die Dotierungsebene
der eigenen Verwendung überschritten hat. Die Stellungnahme hat die oder der Vorgesetze der Zweitbeurteilerin oder des Zweitbeurteilers
abzugeben, die als nächste oder der als nächster die Dotierungsebene der vergebenen Entwicklungsprognose oder des vergebenen
Verwendungsvorschlags inne hat. Ist keine Stellungnahme abzugeben, steht es der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten der Zweitbeurteilerin
oder des Zweitbeurteilers frei, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen gelten als Gesamturteil im Sinne des Absatzes 1 Satz 2.“"

Quelle: Drucksache 20/9339



"Zu Nummer 1 (Änderung von Artikel 1, der das Soldatengesetz ändert)
Zu Buchstabe a
Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen zu den dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten und zu den Referenzgruppen bleiben unverändert.
Lediglich hinsichtlich der Personalentwicklungsbewertungen für Soldatinnen und Soldaten ergab sich nach dem Beschluss der Bundesregierung weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 29. August 2023 (Aktenzeichen 1 WB 64.22) entschieden, dass es für die Erstellung und Berücksichtigung von derzeit nur untergesetzlich geregelten Personalentwicklungsbewertungen im Hinblick auf die Wesentlichkeitstheorie einer einfachgesetzlichen Grundlage bedarf. Mit Absatz 3 werden diese einfachgesetzlichen Regelungen geschaffen. Zweck der Personalentwicklungsbewertungen ist es, für die militärische Personalführung prognostische Einschätzungen beurteilender Vorgesetzter zur Entwicklung, zur Eignung für mögliche Laufbahn- oder Statuswechsel, zur Teilnahme an förderlichen Lehrgängen sowie zu Vorschlägen zu weiteren Verwendungen für die Beurteilten zu schaffen. Vor dem Hintergrund der stets sicherzustellenden Einsatzfähigkeit der Streitkräfte versetzen die Personalentwicklungsbewertungen die personalführenden Stellen jederzeit in die Lage, zukünftig viele kurzfristige Auswahl- und Verwendungsentscheidungen von Amts wegen zu treffen. Darüber hinaus wird die vorgesehene gesetzliche Verordnungsermächtigung im Hinblick auf die Einführung einer Personalentwicklungsbewertung angepasst."

"Zu Nummer 2 (Änderung von Artikel 6, der andere Rechtsvorschriften ändert)
Zu Buchstabe a
Absatz 4 normiert in Anlehnung an die für dienstliche Beurteilungen vorgesehenen Regelungen, Sonderheiten der Pflicht, Personalentwicklungsbewertungen vorzunehmen.

Zu Buchstabe b
Absatz 7 Satz 1 bestimmt die Erst- und Zweitbeurteiler, die Bekanntgabe und die Dokumentation der Personalentwicklungsbewertung durch entsprechende Anwendung der für dienstliche Beurteilungen vorgesehenen Regelungen. Satz 2 sieht in der dort näher bestimmten Fallkonstellation eine Pflicht zur Stellungnahme einer oder eines weiteren Vorgesetzten vor. Verwendungsvorschläge oder Entwicklungsprognosen von Zweitbeurteilenden, die deren eigene Dotierungsebene überschreiten, müssen durch eine höhere Vorgesetzte oder einen höheren Vorgesetzten, die oder der mindestens auf der vorgeschlagenen Dotierungsebene verwendet wird, bestätigt oder geändert werden, da nur diese die Tragweite der vorgenommenen Wertungen der Zweitbeurteilenden valide einzuschätzen vermögen. Satz 3 regelt die Zuständigkeit für die Abgabe der Stellungnahme. Satz 4 ermöglicht unmittelbaren Vorgesetzten der Zweitbeurteilerin oder des Zweitbeurteilers in den Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Stellungnahme besteht, diese freiwillig abzugeben. Satz 5 regelt, dass eine Stellungnahme das Verfahren der Personalentwicklungsbewertung anstelle einer Bewertung der Zweitbeurteilerin oder des Zweitbeurteilers abschließt."




Sobald das Gesetz verkündet ist, bleibt die Umsetzung durch das BMVg abzuwarten.





Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 20. Dezember 2023, 15:12:04
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Gesetz zugestimmt.

Es folgt die Verkündung im BGBl.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-entfernung-von-verfassungsfeindlichen-soldatinnen-und-soldaten/302868
Titel: Antw:Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021
Beitrag von: LwPersFw am 29. Dezember 2023, 12:04:38
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Gesetz zugestimmt.

Es folgt die Verkündung im BGBl.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-entfernung-von-verfassungsfeindlichen-soldatinnen-und-soldaten/302868


Das Gesetz wurde verkündet

https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/392