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Zusammenfassung

Autor: Bubbes
« am: 31. Januar 2018, 21:39:46 »

Daran scheitert es nicht. Da ich schon 12,5 Jahre bei der Bw hinter mir habe, kenne ich mich in diesem Kosmos ein bissi aus :)
Autor: BSG1966
« am: 30. Januar 2018, 08:03:58 »

Das mit den zerplatzenden Träumen ist immer tragisch - hilfreich ist hier immer, noch ein zwei nicht ganz so unattraktive Plan B) parat zu haben.
Autor: Bubbes
« am: 30. Januar 2018, 07:34:18 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich war im Dezember beim Kardiologen, der hat auch ein Echo vom Herz etc. gemacht, da ist alles i.O. Diese Ungewissheit nervt gewaltig  :-[ Wenn jetzt an sowas der Traum zerplatzt. Besonders "spannend" ist, dass du als Soldat echt quasi nur ein Gewehr tragen musst um tauglich zu sein. Ich war 3x im BesAuslEins ISAF mit diesem Körper, das hat da niemanden interessiert  ;D

Aber dann muss ich wohl abwarten und Tee trinken und weiter laufen gehen. Merci :)
Autor: ulli76
« am: 29. Januar 2018, 22:52:39 »

Nein. Ist kein Ausschluss, solange es halbwegs eingestellt ist.

Ich mach ja Einstellungen für eine Landesbehörde: 2 verschiedene Sorten Beamte und Angestellte.
Für Angestellte gibt es fast keine Ausschlusskriterien. Ich frotzel immer, dass jemand der meine Aufforderung, mir zu folgen hört und versteht und den Weg bis in mein Arztzimmer bewältigen kann, fast keinen Ausschluss mehr hat.
Bei Verwaltungsbeamten weiss es tatsächlich keiner so wirklich und hängt vom Einzelfall ab. Ein gut eingestellter Bluthochdruck ohne wesentliche Folgeschäden wäre bei uns kein Ausschluss. Würde man noch Auslandseinsätze als Option mitbetrachten wäre das auch kein KO-Kriterium, solange derjenige mit einer üblichen Standardmedikation gut eingestellt und ansonsten fit ist.

Am besten vor der Untersuchung noch eine 24-Stunden- Messung machen lassen und mitbringen.
Autor: Bubbes
« am: 29. Januar 2018, 22:39:32 »

Ich bin ehrlich, ich mache mir ein bissi Sorgen... Ist ein medikamentös gedrosselter Bluthochdruck ein "Killkriterium"? Ich weiß, ihr seid keine Ärzte aber manchmal gibt es ja Leidensgenossen? Das lässt mir einfach keine Ruhe!
Autor: Bubbes
« am: 29. Januar 2018, 20:47:35 »

Danke für die ganzen Links und Infos  ;)
Autor: woodstock
« am: 27. Januar 2018, 02:33:13 »

Ich weiss bei mir un den Unterschied beim Zahnstatus: Soldatisch gesehen wäre das Fehlen von meinem 2.1 ein Problem, für die zivile Verwendung ist es keins.
Bei meiner Untersuchung sind wir kurz in die militärische Betrachtung gerutscht, da war der Herr Doktor bisschen abgelenkt.
Autor: ulli76
« am: 26. Januar 2018, 15:31:41 »

Die Betrachtung ist anders. ABER: Nimm das Ergebnis von der Reservistenuntersuchung mit (am besten auch die Einzelergebnisse wie Hör- und Sehtest). Ich mach die Untersuchungen für die Polizei und bin an sich ganz froh, wenn wir Bewerber haben, die vorher beim Bund gemustert wurden oder in einem anderen Bundesland polizeiärztlich untersucht wurden.
Autor: Kriss87
« am: 26. Januar 2018, 14:27:35 »

Autor: LwPersFw
« am: 26. Januar 2018, 00:31:48 »

Autor: Bubbes
« am: 26. Januar 2018, 00:16:17 »

Hallo :)

Nachdem ich mittels Suchfunktion nur die militärischen Untersuchungen gefunden habe, probiere ich es mal auf diesem Weg:
Habe das AC für den gtD bestanden und muss u.a. zur ärztlichen Untersuchung. Nach Aussage des GeZi kann eine militärische Untersuchung (habe eine "Reservistentauglichkeit" von 12/17 nicht genutzt werden, da man militärisch anders betrachtet wird?!

Auf was achtet denn der Amtsarzt? Was sind denn Gründe für eine mangelnde Tauglichkeit in der zivilen Laufbahn?
Dank euch :)
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