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Autor: Beatbuster
« am: 08. März 2011, 18:40:42 »

denk dran 1000 wörter französisch musst du drauf haben nach dem ersten teil deiner ausbildung ;)
ich denke mal das das die einzige hürde ist die du nehmen musst.... weil die legion ist ja auch noch so wie vor hundert jahren das die jeden nehmen...einfach unterschreiben und zack fertig....ich denke nicht das sich da die anforderungs kriterien geändert haben.... gerade im medizinischem bereich...warum sollte dich auch ein arzt auf links drehen um dich 110% zu checken....ist ja nur eine elite einheit
 ::)
probiers doch malbei zoll  ;D
Autor: -Foxi-
« am: 08. März 2011, 18:07:39 »

cya

danke für die antworten :)
Autor: KlausP
« am: 08. März 2011, 18:06:24 »

tschöö  ::)
Autor: -Foxi-
« am: 08. März 2011, 18:05:16 »

des leben is scheisse  ::)

naja frankreich ich komme 


Autor: KlausP
« am: 08. März 2011, 17:59:41 »

Tja, so ist das Leben. Herzlich Willkommen!
Autor: -Foxi-
« am: 08. März 2011, 17:57:13 »

ich kapier die welt nemmer

kollegen die nie wollten werden zum grundwehrdienst eingezogen

andere bewerben sich, werden auch genommen und schmeißen nach 1 Woche wieder hin, da se net jeden abend bei der freundin sein können

i würd gern gehn und bekomm immer absagen  >:(
Autor: KlausP
« am: 08. März 2011, 17:47:57 »

Was sollte das bringen? Das ZNwG hat doch sein Desinteresse an Ihrer Bewerbung schon bekundet, indem es Ihnen eine Absage erteilt hat. Oder würden Sie sich bei einem zivilen Arbeitgeber noch einmal bewerben, wenn der Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen zurück schickt (meist kommentarlos)?
Autor: -Foxi-
« am: 08. März 2011, 17:37:52 »

also einfach noch einmal bewerben oder?
Autor: BulleMölders
« am: 08. März 2011, 09:25:30 »

Deswegen wird bei der Absage auch keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein.
Denn einen Rechtsanspruch auf Einladung zum Eignungstest gibt es nicht.
Autor: KlausP
« am: 08. März 2011, 08:41:14 »

Wenn der Absage des ZNwG eine Rechtsbehelf-Belehrung beigefügt ist, Widerspruch einlegen, ansonsten vermutlich nichts. Das ZNwG kann jederzeit, auch ohne den Berwerber gesehen oder getestet zu haben, die Bewerbung ablehnen - wie jeder zivile Arbeitgeber es ja auch kann und auch tut.
Autor: -Foxi-
« am: 08. März 2011, 07:52:33 »

Hallo,


ich wurde 2004 vom KWA angeschrieben zwecks Musterung für den Grundwehrdienst, leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt einen Schwerbehindertenausweis wegen Epilepsie, somit wurde ich als T5 eingestuft.

Jetzt ist mein Neurologe bei mir von einem Gelegenheitsfall ausgegangen und ich bin meinen Schwerbehindertenausweis losgeworden und mir wurde der behinderungsgrad von 50% aberkannt.

Dadraufhin hab ich mich gleich bei der BW als Feldwebel im Fachdienst für 12 Jahre bewordeben und habe vom KWA eine erneute Musterung bekommen, die als Tauglich endete.

Gestern habe ich vom ZNwG eine Absage bekommen (ich war nicht dort)

was kann ich jetzt machen??
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