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Autor: Malte.U
« am: 11. Februar 2018, 21:18:06 »

Alles klar, vielen Dank für die schnellen Antworten. Und sogar wieder was gelernt ;)
Autor: TomTom2017
« am: 11. Februar 2018, 09:56:43 »

Alles zum Selbsteinkleider steht hier:
https://www.bwbm.de/service/serviceleistungen/informationen-fuer-teil-und-selbsteinkleider/

"Nach § 69 Abs. 1 Satz 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und der hierzu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) werden Soldatinnen und Soldaten mit der Ernennung zum Berufsoffizier / Offizier auf Zeit Selbsteinkleiderinnen /Selbsteinkleider, wenn sie am Tage der Ernennung noch mehr als zwölf Monate Restdienstzeit haben."
Autor: Al Terego
« am: 11. Februar 2018, 05:14:02 »

Selbsteinkleider wirst Du erst mit der Beförderung zum Leutnant.
Autor: Malte.U
« am: 11. Februar 2018, 02:32:48 »

Hallo Kameraden,
Ich möchte mich vorweg noch einmal für die vielen konstruktiven und hilfreichen Antworten auf meine letzte Frage bedanken.

Ich habe noch eine Frage bezüglich der Ausgehuniform, wie bereits dem Betreff zu entnehmen ist.
OA's sind ja, soweit ich da informiert bin Selbsteinkleider. Korrigiert mich bitte, falls ich dort falsch liege.
Zu meiner konkreten Frage: Müssen OA's die Ausgehuniform für das Gelöbnis während der GA auch schon selbst anschaffen, oder gibt es dort noch eine gestellt?
Die Frage mag vielleicht für viele alte Hasen hier etwas unsinnig erscheinen, ich bin mir dort nur etwas unsicher und frage rein aus Interesse nach, da ich es ja spätestens im Juli mitgeteilt bekomme. Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten und liebe Grüße.
Malte
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