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Zusammenfassung

Autor: André210
« am: 12. Februar 2018, 15:31:10 »

Was soll sich da auch ändern? Früher zahlen geht nicht, weil erst nach Dienstantritt alle besoldungsrelevanten Daten der Rekruten erfasst werden können.

Das habe ich auch gar nicht infrage gestellt, wollte nur wissen, ob es die Abschlagszahlungen überhaupt noch gibt oder sich generell daran etwas geändert hat. :)


Danke für die Antworten!
Autor: KlausP
« am: 12. Februar 2018, 14:18:52 »

Was soll sich da auch ändern? Früher zahlen geht nicht, weil erst nach Dienstantritt alle besoldungsrelevanten Daten der Rekruten erfasst werden können.
Autor: dunstig
« am: 12. Februar 2018, 13:48:34 »

Da hat sich in letzter Zeit nichts geändert
Autor: André210
« am: 12. Februar 2018, 13:42:59 »

Moin!


Hat sich beim Thema Abschlagszahlung etwas getan oder ist noch alles beim Alten?

Bei mir gehts in gut zwei Wochen mit der GA los und es wäre gut, etwas "planen" zu können.

Vielleicht hat jemand aktuelle Informationen hierzu ???


Nordische Grüße
Autor: Joseph1986
« am: 24. Mai 2016, 21:09:24 »

@ Papierberg: Danke für die tolle Info.
Autor: Papierberg
« am: 24. Mai 2016, 20:00:50 »

Sie bekommen bei entsprechendem Nachweis der familiären Verhältnisse auch Familienzuschlag der Stufe 5 für die Ehefrau und alle drei Kinder. Die Rechtsgrundlage bzw. Begründung hierfür können Sie in § 40 BBesG nachlesen https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html] [url]https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html [/url].
Autor: Joseph1986
« am: 24. Mai 2016, 08:48:12 »

Vielen Dank für die info.
Autor: Gast05011980
« am: 24. Mai 2016, 08:22:19 »

Zu spät....mein Vorgänger hat alles beantwortet....
Autor: Gast05011980
« am: 24. Mai 2016, 08:20:27 »

Sie müssen bei Dienstantritt ihre Unterlagen abgeben.Nehmen Sie am besten dazu alle Unterlagen mit ( Heiratsurkunde,Geburtsurkunde ihrer Kinder,Bescheinigung ihrer Steuerklasse..... Aus ihren Unterlagen werden ihre Dienstbezüge berechnet. Die genaue Berechnung kann schon mal bis zu 3 Monate dauern.Aber keine Angst Sie kriegen schon ihr Geld....ob Sie für das 3 Kind auch kinderzuschlag kriegen kann ich ihnen leider nicht beantworten.......
Autor: Tommie
« am: 24. Mai 2016, 08:16:10 »

Der Kinderzuschlag wird erst dann mit berechnet, wenn Sie die entsprechenden Unterlagen dafür (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, etc.) beim PersFw abgegeben haben und dieser sie nach Einpflegen ins SAP an das BVA weiter geleitet hat!

Rechnen Sie also im ersten und ggf. im zweiten Monat nicht mit der Berücksichtigung Ihrer Familien- bzw. Kinderzuschläge! Sie erhalten diese dann als Nachberechnung, wenn sie entsprechend eingepflegt wurden!
Autor: Joseph1986
« am: 24. Mai 2016, 07:22:28 »

Noch eine andere frage die mich beschäftigt.
Bin verheiratet und habe 3.kinder.
Mit meiner jetzigen Frau habe ich 2. Kinder und wir leben zusammen, das 3.Kind lebt bei der Mutter.
Wie sieht es mit dem kinderzuschlag aus?
Hab auf meiner Steuerkarte 2,5 Kinder.

Sorry für die vielen Fragen.
Will nur gut informiert und vorbereitet sein.
Autor: Joseph1986
« am: 24. Mai 2016, 06:34:26 »

Vielen Dank für die Information! ;)
Autor: Gast05011980
« am: 24. Mai 2016, 06:31:55 »

1300-1400 Euro innerhalb der ersten 14 tage...den rest gibt es im Monat darauf drauf.....schönen Tag ihnen
Autor: Joseph1986
« am: 24. Mai 2016, 06:30:33 »

Ja das habe ich und ehrlich gesagt die Antworten sind alle unterschiedlich.

Würde ja sonst nicht fragen ;)
Autor: KlausP
« am: 24. Mai 2016, 06:25:42 »

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