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Autor: BSG1966
« am: 14. Februar 2018, 13:27:16 »

Egal. Soldaten dürfen es nicht.
Autor: Pericranium
« am: 14. Februar 2018, 10:38:40 »

Soldaten dürfen das nicht. Zivilisten dürfen es EIGENTLICH auch nicht (zumindest nicht mit Hoheitszeichen), es wird aber nicht geahndet.

Nein, bitte bitte nicht schon wieder....

 ;D ;D
Autor: Andi
« am: 14. Februar 2018, 09:50:53 »

Soldaten dürfen das nicht. Zivilisten dürfen es EIGENTLICH auch nicht (zumindest nicht mit Hoheitszeichen), es wird aber nicht geahndet.

Nein, bitte bitte nicht schon wieder....
Autor: BSG1966
« am: 14. Februar 2018, 09:46:29 »

Soldaten dürfen das nicht. Zivilisten dürfen es EIGENTLICH auch nicht (zumindest nicht mit Hoheitszeichen), es wird aber nicht geahndet.

Lassen Sie's sein, es gehört sich auch nicht.
Autor: Andi
« am: 14. Februar 2018, 09:43:51 »

Als Soldat darfst du keine Uniformteile mit ziviler Kleidung kombinieren.
Siehe "A2-2630/0-0-5 Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr "
118. Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung und zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden, ausgenommen handelsübliche Schutzbekleidung bei der Benutzung eines privaten Fahrzeugs."

Gruß Andi
Autor: schlammtreiber
« am: 14. Februar 2018, 09:40:53 »

Ganz sein lassen. "Univil" ist nicht zulässig, lernt man aber eigentlich gleich am Anfang der Grundausbildung.
Autor: kannequi
« am: 14. Februar 2018, 09:38:43 »

Die Uniform darf ich ja in der Öffentlichkeit tragen, aber darf ich das auch mit einzelnen Teilen machen? Sagen wir ich zieh mir nur die Feldjacke über zivile Kleidung, ist das erlaubt? Oder muss ich die Klappen und das Namenschild anmachen? Oder es gar ganz sein lassen?
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