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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Chros515 am 05. Februar 2019, 18:02:18

Titel: G-Akte nicht auffindbar, kurz vor DZE -.-
Beitrag von: Chros515 am 05. Februar 2019, 18:02:18
Hallo,
ich muss bald ins BWK, meine G-Akte wurde angefordert, ist aber nicht beim Empfänger angekommen, die abgebende Stelle, hat keinen Abgabebeleg, die Akte ist aber auch nicht vor Ort.

Ich habe in ein paar Monaten DZE, bin vom Dienst freigestellt, macht es Sinn, Papier schwarz zu machen, oder interessiert das eh niemanden, wenn ich mich beschwere?

Ich hab das hier Allgemein gehalten, ich will niemanden anschwärzen, aber ich bin ratlos.
Titel: Antw:G-Akte nicht auffindbar, kurz vor DZE -.-
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2019, 18:05:09
Ja, du kannst dich beschweren. Wird dir aber nicht wirklich weiterhelfen.
Titel: Antw:G-Akte nicht auffindbar, kurz vor DZE -.-
Beitrag von: Chros515 am 05. Februar 2019, 18:11:41
Danke für die schnelle Antwort, kann ich denn überhaupt im Bundeswehrkrankenhaus behandelt werden, ohne G-Akte? Und was ist mit DZE, d.h. es gibt keinerlei Nachweise über die Erkrankungen während der Dienstzeit? Hat Soldat XY dann einfach persönliches Pech, das jemand die Akte verloren hat?
Titel: Antw:G-Akte nicht auffindbar, kurz vor DZE -.-
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2019, 18:59:40
Ja natürlich kannst du das.
Für was brauchst du den Nachweis über die Erkrankungen während der dienstzeit?
Wenn es was größeres war, gibt es ja noch die Dokumentation der behandelnden Ärzte (also die außer dem Truppenarzt).
Es gibt ja keine Kopie der G-Akte. Oft finden die sich aber irgendwo wieder. Manchmal hilft etwas Druck bei der Suche z.B. im Rahmen einer Beschwerde. Deswegen gibt es ja die Abgabebelege.
Titel: Antw:G-Akte nicht auffindbar, kurz vor DZE -.-
Beitrag von: FoxtrotUniform am 05. Februar 2019, 19:49:48
Ja, du kannst dich beschweren. Wird dir aber nicht wirklich weiterhelfen.
In jedem Fall empfehle ich in solchen Fällen die Wehrbeschwerde, sofern sich das Thema nicht zeitnah klärt. Wenn sensible Patientendaten abhanden kommen, gilt es zu prüfen ob eine Sorgfaltsverletzung bei der Schweigepflicht vorliegt.