Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 17:47:46
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: [1] 2 ... 10
 1 
 am: Heute um 17:38:11 
Begonnen von Robert Scholz - Letzter Beitrag von funker07
Ob es der Bw egal ist, ob eine Mietrate, oder eine Finanzierungsrate erstattet wird, muss man erfragen.
Kenne so einen Fall im dienstlichen Umfeld:
Die Miete wird bezahlt, eine Rate zur Finanzierung (also Erwerb von Eigentum) würde nicht bezahlt.

Änhlich wie bei einem Haus in Eigenheim als TÜG-Unterkunft:
Nebenkosten werden bezahlt, die Rate zur Finanzierung nicht.
Dazu müsste es auch irgendwo was schriftliches geben.

 2 
 am: Heute um 17:35:50 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von LwPersFw
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

Natürlich, muss aber dennoch verhältnismäßig und begründet bleiben sonst hat sie nicht lange Bestand. Cannabisschen dauern, wir werden sehen :D


Auf den Willen des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung  - auf die Gerichte regelmäßig abstellen, wenn es um die Anwendung eines Gesetzes geht - sei verwiesen:

Drucksache 20/8704  vom 09.10.2023"

"Zu § 5 (Konsumverbot)

Zu Absatz 3

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes – auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt. "



Also... in Ruhe abwarten und nichts Unüberlegtes tun... bis die Bw Anpassungen vorgenommen hat !




 3 
 am: Heute um 17:17:36 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von F_K
Ich fand das Essen im Einsatz gut / hervorragend (mögen aber 2 Einzelfälle gewesen sein) - daher kein besonderer Bedarf bei mir in Richtung Essen / Bier.

Ich fand die Abholer als solche prima - plus eine Rose als Aufmerksamkeit.
(Beim 2ten Mal habe ich mich dann dienstlich nach Hause bringen lassen - da Logistik sonst zu aufwendig gewesen wäre).

 4 
 am: Heute um 17:12:37 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K
Dass innerhalb MB kein Canabis konsumiert werden darf, steht ja explizit im Gesetz - ansonsten wird man sehen müssen, was die Gerichte urteilen - meiner Erinnerung nach ist Canabis in einigen Belehrungen ja explizit genannt - könnte also weiterhin Wirkung entfalten.

 5 
 am: Heute um 16:36:25 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von Nikkesy
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

Natürlich, muss aber dennoch verhältnismäßig und begründet bleiben sonst hat sie nicht lange Bestand. Cannabisschen dauern, wir werden sehen :D

 6 
 am: Heute um 16:28:25 
Begonnen von ResSanOffzBewerber - Letzter Beitrag von Ralf
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50469.msg616666.html#new

 7 
 am: Heute um 15:34:53 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von S8E
Was? Und vielen Dank für die beiden Antworten. In einem Gespräch mit meiner Freundin habe ich Rausgehört. Das ist tatsächlich auch was leckeres zum Essen möchte und auf jeden Fall eine Dose Bier dazu. Euch allen ein schönes Osterfest.

 8 
 am: Heute um 15:34:39 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von wolverine
Eine Vorschrift sollte geändert werden können.

 9 
 am: Heute um 15:18:41 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von Nikkesy
Zu §5 Absatz 3 ist folgende Klarstellung ausgebracht worden:

"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten,
bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen,
zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller
Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie
Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten
Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden
durch das CanAnbauG nicht berührt."

Aber nur im Entwurf, in der jetzt unterschriebenen Fassung nicht oder?
Und selbst dann wäre es doch auch formal nicht korrekt, da in der Vorschrift von Betäubungsmitteln gesprochen wird, Cannabis ab dem 01.04. jedoch keins mehr ist

 10 
 am: Heute um 14:57:46 
Begonnen von IT-Bootsmann - Letzter Beitrag von SolSim
Herzlichen Glückwunsch.

Seiten: [1] 2 ... 10
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de