Ob es der Bw egal ist, ob eine Mietrate, oder eine Finanzierungsrate erstattet wird, muss man erfragen.Kenne so einen Fall im dienstlichen Umfeld:
Die Miete wird bezahlt, eine Rate zur Finanzierung (also Erwerb von Eigentum) würde nicht bezahlt.
Änhlich wie bei einem Haus in Eigenheim als TÜG-Unterkunft:
Nebenkosten werden bezahlt, die Rate zur Finanzierung nicht.
Dazu müsste es auch irgendwo was schriftliches geben.