Autor: miguhamburg1
« am: 10. Oktober 2017, 09:03:32 »Wo ist denn das Problem?
Wenn Mannschaftsdienstgrade als Hilfsausbilder geeignet und vorgesehen sind, dann wird diese Eigenschaft auf den jeweiligen Ausbildungszweck (der ja immer zeitlich begrenzt ist) hin übertragen und der jeweiligen Ausbildungsgruppe dienstlich bekannt gegeben. Also zum Beispiel dem Hörsaal XY wird bekannt gegeben, dass der OSG Dosenkohl Hilfsausbilder auf dem Springerlehrgang ist und dass er für die Erfüllung seiner Aufgaben (die dann näher zu bezeichnen sind) den Lehrgangsteilnehmern Befehle erteilen kann. Oder der StGefr, der die Ausbilder seines Zuges in der GA unterstütztm analog.
Dann - und nur dann - besitzt der so zum Vorgesetzten aufgrund besonderer Anordnung erklärte Mannschaftsdientgrad Befehlsbefugnis mit dem Anspruch auf Gehorsam.
Wenn Mannschaftsdienstgrade als Hilfsausbilder geeignet und vorgesehen sind, dann wird diese Eigenschaft auf den jeweiligen Ausbildungszweck (der ja immer zeitlich begrenzt ist) hin übertragen und der jeweiligen Ausbildungsgruppe dienstlich bekannt gegeben. Also zum Beispiel dem Hörsaal XY wird bekannt gegeben, dass der OSG Dosenkohl Hilfsausbilder auf dem Springerlehrgang ist und dass er für die Erfüllung seiner Aufgaben (die dann näher zu bezeichnen sind) den Lehrgangsteilnehmern Befehle erteilen kann. Oder der StGefr, der die Ausbilder seines Zuges in der GA unterstütztm analog.
Dann - und nur dann - besitzt der so zum Vorgesetzten aufgrund besonderer Anordnung erklärte Mannschaftsdientgrad Befehlsbefugnis mit dem Anspruch auf Gehorsam.