Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ltsamy am 14. November 2017, 16:53:26
-
Moin,
kennt sich jemand aus, wie wird der Verdienstausfall fuer Selbstaendige in 2015 berechnet?
Lage: RDL im November 2015, P fordert Steuerbescheid von 2014 an.
Problem: Einkuenfte in 2014 sehr gering, da erst wenige Monate selbstaendig taetig gewesen.
-
Erfülle die Forderung, gibt zusätzlich den Bescheid von 2015 ab und begründe entsprechend.
Bescheid abwarten, ggf. Rechtsmittel einlegen.
Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.
-
danke,
werde ich machen und beide Bescheide von 2014 und 2015 mit schicken.