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Autor: F_K
« am: 13. April 2018, 17:25:01 »

Nein.

Das Arbeitsverhältnis ruht per Gesetz - Du musst nicht arbeiten, der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen.
Autor: LoislF
« am: 13. April 2018, 14:22:19 »

Hallo liebes Forum,

bisher war ich immer als Student oder Selbstständiger auf RDL-Übungen bei meinem Beorderungstruppenteil. Das ändert sich jedoch ab September, da ich dann als Angestellter bei einem neuen Arbeitgeber beginnen werde. Nun möchte ich bei diesem Arbeitgeber anfragen ob er mich für einen Lehrgang mit 3 Präsenzphasen a 4 bzw. 5 Tage freistellt. Ich möchte ihm das natürlich bestmöglichst verkaufen.

Habe ich es richtig verstanden dass es die Möglichkeit gibt eine Art Entschädigung für den Arbeitgeber zu beantragen? Also nicht nur den Verdienstausfall, sondern auch eine Art Zahlung dafür dass ich während meiner Abwesenheit keinen Umsatz für ihn erwirtschaften kann? Meine das mal gehört zu haben. Bei mir als Selbstständigen gab es das ja quasi auch in der Form.

Über Antworten bin ich sehr dankbar, vielen Dank und

kameradschaftliche Grüße,

LoislF
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