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Autor: Ralf
« am: 28. März 2018, 14:34:01 »

Ja, so sehe ich das auch.
Autor: BärenHG
« am: 28. März 2018, 14:27:59 »

Also mein BBesG sagt dazu was aus: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.
Danke, .
Also werden 23 Monate Fwdl und 1 Monate RDL angerechnet , weil der §28 Abs. 1.1.3 von höchstens 2 Jahren spricht.
Autor: Ralf
« am: 28. März 2018, 14:07:27 »

Also mein BBesG sagt dazu was aus: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.
Autor: BärenHG
« am: 28. März 2018, 13:54:18 »

Mahlzeit,

Ich werde bald als SaZ 15 wiedereingestellt und habe in der Zwischenzeit einige RDL Tage/Monate hinter mir.

Jetzt kam die Frage auf, wie und ob überhaupt, die Monate bei der Erfahrungsstufe und Beförderungszeit angerechnet werden.
Bis jetzt bin ich in den Vorschriften nicht fündig geworden und z.Z. konnte mir kein Ansprechpartner weiterhelfen.

Habe 23 Monate Fwdl geleistet und knapp 200 RDL Tage.
Bei der Beförderungszeit bezieht es sich auf den Zeitraum HG-> SG. ( Noch keine 3 Jahre Dienstzeit / Fiktive Dienstzeit seit Eintritt in die Bw)
 

MkG

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