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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Ronny1985 am 17. März 2018, 10:30:04
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Hallo,
ich fahre demnächst mit dem Zug zu meiner ersten RDL. Super gerne würde ich das im Feldanzug machen. Sieht viel besser aus als der Diener ;-). Eigentlich soll man das ja im Diener machen. Was kann mir passieren, wenn ich im Feldanzug fahre (Feldjäger?).
Danke.
Ronny
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Dienstreisen immer im Dienstanzug!
Die Vorschrift ist eindeutig und spätestens in der Einheit wird es auf den Sack geben wenn Sie da nicht im korrekten Anzug erscheinen.
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Ja wenn Dienstanzug befohlen ist sollte man nicht groß über Alternativen nachdenken oder eine Kosten-Nutzen Analyse durchführen müssen um zu wissen was man tun sollte. Sonst startet die RDL gleich mit einem sauberen Anpfiff.
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wenn es im "nahbereich ist" - und man eh jeden abend nach hause fährt - spieß fragen ob gleich im "arbeitsgwand" angetreten werden soll
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Hallo,
ich fahre demnächst mit dem Zug zu meiner ersten RDL. Super gerne würde ich das im Feldanzug machen. Sieht viel besser aus als der Diener ;-). Eigentlich soll man das ja im Diener machen. Was kann mir passieren, wenn ich im Feldanzug fahre (Feldjäger?).
Danke.
Ronny
Und woher weiß jetzt der Feldjäger, ob du zum Dienst fährst oder eine Dienstreise machst?
Aber ich kann dich beruhigen. Zur Zeit ist die Chance einen FJg auf Zugstreife anzutreffen verschwindend gering.
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Der DV und der KpFw Wissen es aber ..
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Das war nicht seine Frage...
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Die Frage war, was passieren kann - FJg sind da eher kein Problem, auch nicht, was diese Wissen.
DV Fragen, und ggf. dabei schon Minuspunkte einfahren ...
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Hallo,
ich fahre demnächst mit dem Zug zu meiner ersten RDL. Super gerne würde ich das im Feldanzug machen. Sieht viel besser aus als der Diener ;-). Eigentlich soll man das ja im Diener machen. Was kann mir passieren, wenn ich im Feldanzug fahre (Feldjäger?).
Danke.
Ronny
1. man "soll" sie nicht "eigentlich" im Dienstanzug machen, sondern man hat sie im Dienstanzug zu machen. Wir reden hier nicht von "hätten manche ganz gerne und so" sondern von der eindeutigen Vorschriftslage.
2. wenn Sie mit klaren Anweisungen so umgehen ("ich will aber lieber soundso, was kann mir passieren") dann lassen Sie doch bitte das mit der Bundeswehr einfach bleiben. Bitte.
3. mit den Feldjägern werden Sie höchstwahrscheinlich gar nichts zu tun bekommen. Wohl aber mit Ihrer Einheit. Die Ahndung von solchen Verstößen liegt im Ermessensspielraum des Disziplinarvorgesetzten. Also fragen Sie doch bitte diesen, wie er derartige Verstöße handhabt.
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Meiner Auffassung nach handelt es sich nicht um eine Dienstreise sondern eine Dienstantrittsreise. Da in der Anzugordnung von Dienstreise die Rede ist, würde ich mich schwer tun mit der Begründung einer disziplinaren Maßnahme.
Unabhängig davon würde ich auch eine Dienstantrittsreise im DA durchführen weil sich die schlauen Menschen die sich das ausgedacht haben damit sicher auch ein Ziel verfolgen und sich imho die Dienstantrittsreise inhaltlich nicht merkbar von der Dienstreise unterscheidet.
Was am FA schicker sein soll als am DA ist mir auch nicht so ganz klar. Der DA ist doch für representative Zwecke gemacht. Daher tritt doch das Wachbattalion in der Regel im DA auf.
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Hier wird wieder viel Theorie durchdiskutiert und dabei die Praxis außer Acht gelassen.
Ich selber habe genügend WÜs in unterschiedlichen TSK/Einheiten und in verschiedenen Laufbahnen absolviert. Bin jedes Mal im FA angereist, da nicht mit DA ausgestattet (im Zweifelsfall sogar nachweisbar über Bekleidungsstammkarte). Es hat bisher niemanden interessiert, egal wo ich war. Auch wenn jetzt jemand sagen wird, dass gelebte Praxis nicht die Vorschriftenlage ersetzt - ja, weiß ich, aber ist halt Leben in der Lage.
Also, Ball flach halten und nicht den Kameraden unnötig verunsichern. Von "disziplinaren Maßnahmen" hierbei zu reden, ist schon fast amüsant.
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Bin jedes Mal im FA angereist, da nicht mit DA ausgestattet (im Zweifelsfall sogar nachweisbar über Bekleidungsstammkarte).
Dann ist die Sachlage a) klar und b) klärt man das - weil es sich so gehört - trotzdem kurz mit seinem Truppenteil.
Von "disziplinaren Maßnahmen" hierbei zu reden, ist schon fast amüsant.
Stimmt, wenn ein Reservist nicht "mitspielen" will, dann brauche ich heutzutage genau einmal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die Reservistendienstleistung wird vorzeitig beendet, er wird ausgeplant und bestimmt so schnell nicht mehr irgendwo eingeplant.
Gruß Andi
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Stimmt, wenn ein Reservist nicht "mitspielen" will, dann brauche ich heutzutage genau einmal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die Reservistendienstleistung wird vorzeitig beendet, er wird ausgeplant und bestimmt so schnell nicht mehr irgendwo eingeplant.
Ist aber ein wenig hochgegriffen für ein solches "Vergehen" - oder hast du eine entsprechende Situation mal selber miterlebt?
Meiner Erfahrung nach sind viele Einheiten froh um jeden gut ausgebildeten Res, der sich in seiner Freizeit voll engagiert in den Dienstbetrieb einbringt. Deshalb wird über bestimmte Sachen (wie in diesem Fall der DA) auch einfach hinweg gesehen, weil wir Res nunmal meistens nicht dieselben Ausgangsvoraussetzungen und Ausstattungssoll haben wie die Aktiven.
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Your mileage May vary - aber ich kann berichten, dass Res die sich "nicht benommen haben" einfach mal ein Jahr nicht zugezogen worden sind.
(Weil die Pflichtverletzung als Zivilist begangen wurde - und damit eine DM im rechtlichen Sinn nicht möglich war. Die Betroffenen waren NICHT amüsiert.)
Ansonsten: Wie wäre der Ansatz, sich einfach zu bemühen?
(Ich bin auch schonmal bei Rot über die Ampel gegangen - würde aber nie auf die Idee kommen, dies dann allgemein als Ratschlag auszugeben ..)
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Guten Abend allerseits,
nicht jeder Reservist hat einen Dienstanzug oder ist so reich an Ausrüstung und Bekleidung wie ein Soldat einer RSU-Kp.
Zudem kann jeder Reservist ebenfalls seine EVE für die Beorderung und RDL widerrufen.
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Es ist doch auch zu unterscheiden, wo man übt. Als ich noch im Heimatschutz war, ist jeder im Feldanzug und es wurde auch nicht anders erwartet. Auch die Chefs und der Kommandeur kamen so und oftmals wurde sich ja auch an einer Schießanlage oder auf einem Übungsplatz getroffen.
Wenn ich aber zu einer bestehenden aktiven Einheit eingezogen werde, melde ich mich doch selbstverständlich im Dienstanzug bei meinem Vorgesetzten und gehe dann meinen Laufzettel zur Einschleusung ab.
Wenn ich keinen Dienstanzug hätte, wäre eine meiner Tätigkeiten während der RDL, für ein vollständiges Ausstattungssoll zu sorgen.
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Es ist super, total motiviert zu sein. Nur existieren auch Einheiten, die diesbezüglich querschießen.
Ganz recht. Es ist ein Unterschied, wo ich beordert bin und übe bzw. mit wem ich es vor Ort zutun habe. Wie im zivilen Leben auch.
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Wer keinen DA hat, kann keinen anziehen.
Wer mit seinem DV was abgesprochen hat, kann sich daran halten.
Aber alles das war nicht Bestandteil der Ausgangslage.
Wer also einen DA hat, ihn aber aus Bequemlichkeit nicht anzieht macht sicherlich was falsch.
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Bevor überhaupt irgendein Anzug getragen werden darf, sollte vorher überlegt werden, wann denn der Diensteintritt überhaupt ist.
Sofern sich nichts geändert hat, gilt die Zusammenfassung von @Tobi « Antwort #31 am: 22. Januar 2010, 15:43:11 »
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,21768.30.html
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Als ich noch im Heimatschutz war, ist jeder im Feldanzug und es wurde auch nicht anders erwartet.
Ist bei uns auch nicht anders, immer alles im FA, ich bin (wie die meisten Mannschafter im Btl) nicht mal mit DA ausgestattet.
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Hallo,
ich fahre demnächst mit dem Zug zu meiner ersten RDL. Super gerne würde ich das im Feldanzug machen. Sieht viel besser aus als der Diener ;-). Eigentlich soll man das ja im Diener machen. Was kann mir passieren, wenn ich im Feldanzug fahre (Feldjäger?).
Danke.
Ronny
Guten Tag zusammen
Ich bin ebenfalls (beorderter) Reservist und KpFw.
Es ist keine Dienstreise, wenn man von zu Hause zum Standort fährt um seinen Dienst anzutreten. Es ist mir auch nicht bekannt, dass so etwas im Dienstanzug geschehen muss. Es kann der (ordentliche und saubere) Feldanzug sein, mit geputzten Stiefeln. Ggf. mal gucken, was im Einberufungsbescheid (der Schrieb heisst ja mittlerweile anders, aber egal) drin steht.
Wie auch schon von anderen mitgeteilt: Nicht jeder Reservist hat einen Dienstanzug!.
Also: Keine Sorge, Feldanzug ist i. O.
Gruß
Spieß
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Ich bin zu jeder meiner 5 WÜb im Feldanzug angereist und hab mich so bei meinen
Kommandeuren und Chefs zum Dienstantritt gemeldet. Na gut, ich wohne auch nur 10 km von der Kaserne entfernt aber, wie mein Vorposter schon schrieb:
... Nicht jeder Reservist hat einen Dienstanzug! ...
Dass bestimmte Leute sich hier wieder päpstlicher als der Papst anstellen - geschenkt, inzwischen weiß man ja, wo es herkommt. ::)
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Aus der Praxis:
Ich mache das davon abhängig, was am Standort/in der Einheit im Regelfall getragen wird. Ist man sich unsicher: Anruf beim Spieß schadet nie... ;)
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ich glaube nicht, dass es Probleme gibt, wenn man im Feldanzug umherreist. Die meisten Diszipliner dürften weit wichtigeres zu tun haben, als sich darum zu kümmern, wie ein Resi zur RdL anreist...
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Gut dass das keine Frage des Glaubens ist...
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Schlauberger:-)
ich denke nicht, dass es Probleme gibt, wenn man im Feldanzug umherreist. Die meisten Diszipliner dürften weit wichtigeres zu tun haben, als sich darum zu kümmern, wie ein Resi zur RdL anreist...
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Ist auch keine Frage des "Denkens".
Aber das ist wieder mal ein Thema wo schon längst alles gesagt ist, nur noch nicht von jedem.
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;) Man muss ja nicht immer das letzte Wort haben, richtig?
Aber im Ernst, Uniformen sehe ich nicht nur in der Bahn. Sondern nahezu jedes Wochenende bei der Waldarbeit. Insofern muss man da vermutlich den Ball flach halten:-)
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Das Tragen der Uniform zum Diensteintritt, also die Dienstantrittsreise, ist doch mit den neuen Heranziehungsbescheiden doch gar nicht mehr vorgesehen.
In den damaligen Einberfungsbescheiden war dies noch extra erlaubt, sogar mit Kampfanzug.
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Seit der Trendwende Personal geht es wohl darum, neue Reservisten zu gewinnen oder alte wieder zu aktivieren, es wird Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gemacht usw. Aber die zumindest punktuelle Sichtbarkeit im Alltag, weil man in Uniform anreist, gar im Kampfanzug, ist nicht mehr vorgesehen?
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Die neuen Heranziehungsbescheide sind ja vor der Trendwende Personal entwickelt worden.
Warum diese den Passus des Tragens von Uniform nicht mehr enthalten oder ob es so wirklich vorgesehen ist,
entzieht sich meiner Kenntnis. Wer unbedingt in Uniform reisen möchte, müsste sich extra eine UTE besorgen
oder reist erst nach Diensteintritt an.
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... oder reist erst nach Diensteintritt an. ...
Aha. Wie soll das gehen? das Dienstverhältnis beginnt erst mit der Meldung zum Dienstantritt in der Einheit/Dienststelle.
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@KlausP:
Wie das gehen soll?
Entscheidend ist der im Herzanziehungsbescheid für den Diensteintritt angegebene Zeitpunkt für den Beginn der Soldateneigenschaft. Das Wehrdienstverhältnis beginnt nicht erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Dienstes,
sondern mit dem genau bestimmten Zeitpunkt, der im Herzanziehungsbescheid zur Meldung bei der Einheit angeordnet ist.
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Und das steht in dem neuen Heranziehungsbescheid so drin? Ich kenne den nicht, aber das wäre der einzige neu gefasste Bescheid, der das so regelt. Bei allen Aufforderungen zum Dienstantritt gilt, dass das Dienstverhältnis erst mit der Meldung in der Einheit beginnt. Wenn nämlich ein FWDL oder ein SaZ seinen Dienst nicht antritt passiert genau gar nichts, das Dienstverhältnis kommt schlicht nicht zustande, kein BV, keine Abgabe an die Staatsanwaltschaft, nichts.
Bei RDL wird das nicht anders sein, sonst müssten die Feldjäger nämlich jeden RDL, der seinen Dienst nicht antritt, nach drei vollen Kalendertagen wegen Verdacht der eigenmächtigen Abwesenheit suchen.
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"Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Dienstantritt festgesetzten Zeitpunkt.
...
Rechtsgrundlagen: Par. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. .... Soldatengesetz."
Die Dienstreise stellt faktisch schon ein Dienstverhältnis da.
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Also dass man rein rechtlich eine RdL einfach nicht antreten kann, halte ich für absurden Quatsch. Ich denke, das ist Fahnenflucht. Vermutlich merken viele Einheiten schlicht gar nicht, wenn ein Reservist nicht kommt und machen in so einem Fall daher nichts. Aus meiner Sicht müsste ein solches Verhalten ansonsten selbstverständlich in eine intensive Suche durch die Feldjäger münden.
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@ Kreuter:
Klaus beurteilt das mit EA schon richtig - natürlich bemerken TrT dass.
In der Regel Edeka und Abgabe.
Feldjäger können da nicht viel machen - der Res kann ja sein Einverständnis widerrufen - dann wird die RDL aufgehoben, aber natürlich nicht rückwirkend.
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"Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Dienstantritt festgesetzten Zeitpunkt.
...
Rechtsgrundlagen: Par. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. .... Soldatengesetz."
Genau! Nicht nur die Reise - selbst das Schlafen vor der Reise kann das schon sein. I.d.R. beginnt es um 00.00 Uhr des ersten Tages der Übung. Wenn man Soldat ist, muss man eine Uniform tragen. Das sollte rein logisch die Eingangsfrage beantworten. Die Diskussion kann damit beendet werden.
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@ F_K
Sind Sie oder "Klaus" im Militärrecht bewanderte Juristen? Es scheint nicht so...
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@All:
Bitte mal nachlesen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,21768.30.html
Was Dienstreise und Dienstverhältnis angeht, gehen die Meinungen unverständlicherweise immer
noch auseinander.
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@ Kreuter:
Getrunken?
Solche Personen melden sich nicht vorher, mangels Kommunikation ist Fahnenflucht dann kaum möglich.
Lesen hilft ...
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@ F_K
Sind Sie oder "Klaus" im Militärrecht bewanderte Juristen? Es scheint nicht so...
Aber Sie? Wie viele BV-Meldungen wegen Verdachts der eigenmächtigen Abwesenheit (§ 15 WStG) oder Fahnenflucht (§ 16 WStG) haben Sie schon verfasst?
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Richtig. Ich bin Jurist:-) Ich habe bisher keine solche Meldungen verfasst, da so eine Schande in von mir geführten Einheiten bisher nie vorgekommen ist.
@ F_K: "mangels Kommunikation ist Fahnenflucht dann kaum möglich." HÄH???? Was soll das bedeuten?
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Lieber Taxifahrer,
der Soldat muss seine Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen zu wollen, mitteilen.
Keine Kommunikation - kein Nachweis, daher keine Fahnenflucht - aber eben ggf. EA.
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Noch so'n "Jurist", wie hier schon einer im Forum rumgeistert. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen den beiden Tatbeständen nicht bekannt ist, lassen Sie es einfach bleiben, hier rumzulabern. Mit Grundwehrdienstleistenden in der Kampftruppe hatten Sie augenscheinlich auch nie zu tun, oder? Ihre unsinnigen Kommentare wie "Schande" in der Einheit oder sowas können Sie sich hinschieben, wo der Mond nicht hin scheint.
Und damit ist meine Kommunikation mit Ihnen auch beendet. Schönes Restleben noch.
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Lieber Taxifahrer,
der Soldat muss seine Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen zu wollen, mitteilen.
Keine Kommunikation - kein Nachweis, daher keine Fahnenflucht - aber eben ggf. EA.
Tatsächlich? Und wo genau steht das nochmal? Im Gesetzestext zumindest nicht....
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Und in der Vorschrift stand das so auch nicht. Der DV muss Hinweise darauf haben, dass sich der Soldat dem Wehrdienst auf Dauer entziehen will. Dann erstellt er das BV wegen "Verdacht auf Fahnenflucht nach Dienstantritt" und mit dem gleichen Verdacht gibtcesgibt es an die Staatsanwaltschaft ab. Ich habe ein einziges Mal erlebt, dass wir aus "Verdacht auf eigenmächtige Abwesenheit bei Nichantritt zum Grundwehrdienst" eine "Verdacht auf Fahnenflucht ..." gemacht haben. Da hatten die Feldjäger und die Polizei bei ihren Nachforschungen festgestellt, dass der Soldat seine Wohnung für die Dauer des GWD untervermietet und sich von seiner Firma nach Australien hatte schicken lassen.
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Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
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Fragen Sie mal den "Verfassungsrechtler", wie der zu der unsinnigen Aussage kam. ;)
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Die Frage ab wann ein RDL (aber auch ein aktiver Soldat) Soldat ist, ist immer wieder mal wieder interessant, wenn dieser erkrankt oder sich verletzt bevor er seinen Dienst angetreten hat.
Hab das in meiner Karriere 1x live und 1x aus Erzählungen gehört (beides Mal aber aktive Soldaten).
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Anekdote:
Üblicherweise wird bei RDL der Zeitpunkt der Meldung nicht urkundlich festgehalten - bei Dvag zwar Urkunde, aber ohne Zeitpunkt.
Bei meiner jetzigen RDL bin ich nie am Meldeort gewesen und Antrittsmeldung erfolgte per Email.
Was sagt der Jurist?
😀
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Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
Diesem Erstaunen möchte ich mich anschließen. Wieder Bezug nehmend auf das Posting von MMG:
Das Tragen der Uniform zum Diensteintritt, also die Dienstantrittsreise, ist doch mit den neuen Heranziehungsbescheiden doch gar nicht mehr vorgesehen. In den damaligen Einberfungsbescheiden war dies noch extra erlaubt, sogar mit Kampfanzug.
frage ich nochmals: Stimmt das tatsächlich? Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?
Damals (tm) war es völlig normal, daß an Wochenenden die Reservisten in der Gegend das Grünzeug angelegt haben und damit von zuhause zur WÜ auf den nächsten StOÜbPl gefahren sind.
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Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
Wenn manch User hier Unwahrheiten verbreitet passiert sowas schon mal.
Selten soviel Unfug über Eigenmächtige Abwesendheit und Fahnenflucht gelesen.
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frage ich nochmals: Stimmt das tatsächlich? Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"?
Der einzige Passus in den Heranziehungsbescheiden lautet:
Bitte bringen Sie Ihre gesamten militärischen Bekleidungs- und persönlichen Ausrüstungsstücke mit, sofern Sie damit ausgestattet sind.
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[...] Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?
[...]
Im alten E-Bescheid hieß es "Sie sind berechtigt, den Kampfanzug auf dem Weg zum Dienst zu tragen.", dagegen im "neuen" H-Bescheid gibt es den Hinweis auf das Tragen jeglicher Uniform nicht mehr.
Diensteintritt (also ab wann Status RDL/Soldat) ist gem. SG für den RDL entweder mit Meldung am Dienstort oder spätestens ab der im H-Bescheid genannten Uhrzeit (unabhängig ob der RDL den Dienst nicht antritt).
Für das Tragen der Uniform zum Dienstantritt bedarf es eine UTE.