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Autor: Zulu44
« am: 07. Oktober 2018, 01:35:36 »

Danke, ihr habt mit weitergeholfen.
Autor: F_K
« am: 06. Oktober 2018, 12:09:19 »

@ OSB:

Zwar richtig, aber die Details sind wichtig.
In einer Bedarfsgemeinschaft sieht es deutlich anders aus ... diese Details kann ich dem Eingangspost nicht entnehmen.
Autor: OSB
« am: 06. Oktober 2018, 11:49:43 »

Der Selbstbehalt liegt beim Elternunterhalt bei 1800 Euro (bereinigtes Einkommen). Bei FWD ist daher keine Leistungsfähigkeit gegeben und damit wird das Sozialamt weiterhin zahlen müssen.
Autor: F_K
« am: 06. Oktober 2018, 10:23:11 »

Nein.

Ggf. wirst Du aber einen Beitrag leisten müssen.
Autor: Zulu44
« am: 06. Oktober 2018, 09:44:15 »

Nach der Schule bin ich zum Bund für den FWD gegangen. Ich bin zudem Unterhaltspflichtig zu meiner Mutter, die über das Sozialamt versorgt wird. Zahlt der Bund jetzt statt des Sozialamtes gemäß des Unterhaltsicherungsgesetz?

Danke für eure Antworten.
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