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Autor: Stromberg
« am: 21. Januar 2018, 22:37:17 »

Danke für die Info!
Autor: KlausP
« am: 21. Januar 2018, 22:32:08 »

Der Erholungsurlaub für BS/SaZ beträgt 30 Tage je Kalenderjahr, das sind 2,5 Tage je Monat. Bei RDL werden bei der Berechnung 30 ÜbTage als ein Monat gerechnet, egal ob das mit dem Kalendemonat deckungsgleich ist oder nicht. Die Bezüge des RDL werden weitergezahlt.
Autor: Stromberg
« am: 21. Januar 2018, 22:22:48 »

Hallo,

laut Leistungskatalog stehen einem RDL bei einer WÜ > Monat 1/12 des Jahreserholungsurlaub eines BS od. SaZ zu. Wie viel Tage sind das? Werden bei Inanspruchnahme von Urlaub die Tagessätze der Mindestsicherung + RDL-Prämie und sonst. Leistungen weitergezahlt oder ruhen selbige?

Danke und Grüße
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