Autor: HeHo
« am: 24. Oktober 2019, 09:55:52 »Super, danke es bleibt bei dem SU
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
A-1350/64Zitat
Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate festgesetzt werden, darf jedoch bei Offizieren im Studium, Offizier-, Sanitätsoffizier- und Militärmusikoffizieranwärterinnen und -anwärter sowie bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre, ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten
z.K.: Entschieden wurde vom BAPers, dass Sonderurlaub ohne Bezüge genommen werden muss. Urlaub oder Verkürzung ist nicht möglich.
Mir wurde gesagt, dass das nicht rechtens sei mit dem Urlaub. Ich dürfte nicht Soldat im Erholungsurlaub sein und gleichzeitig zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Die Dienstzeit kann auf Jahre und Monate festgesetzt werden, darf jedoch bei Offizieren im Studium, Offizier-, Sanitätsoffizier- und Militärmusikoffizieranwärterinnen und -anwärter sowie bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre, ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten
... Mir wurde befohlen den kompletten März Urlaub zu nehmen, da es keine andere Möglichkeit, wie zB eine Dienstzeitverkürzung oder Freistellung, bei einem SAZ2 gäbe ...