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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Fabian23 am 31. März 2011, 14:30:55

Titel: Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Fabian23 am 31. März 2011, 14:30:55

Hallo

wer kann mir mal sagen, ob man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA muss ?


Ich habe die AGA mit der Rekrutenbesichtigung erfolgreich abgeschlossen.

Ich bin seit nun gut und gerne 6 Jahren aus der Bundeswehr ausgeschieden.

Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. März 2011, 14:36:19
Was man so hoert scheint das ne Einzelfallentscheidung zu sein. Besprich das mit deinem Einplaner wenn es soweit ist. Aber 6 Jahre ist schon lange her....
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Holgi33 am 31. März 2011, 15:09:51
Würdest/Müstest Du trotzdem durch die AGA würde ich Dich, aufgrund der 6 Jahre, zuerst ein Paar Tage beobachten und im Normalfall zur Unterstützung/Hilfsausbilder hin zu ziehen.

Aufgrund der vorhandenen ATN/ATB ist eine erneute Rekrutenbesichtigung und Bewertung überflüssig.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chef_6/451 am 31. März 2011, 15:13:09
Nein, muss man nicht. Auch wenn das immer noch und wieder rumgeistert.
Die zuerkannten ATN verfallen ja nicht. So wird eben von einem Wiedereinsteller mehr
Eigeninitiative gefordert um auf den selben Wissensstand wie seine Kameraden zu kommen.

Der Wehrbeauftragte hatte das mehrmals moniert und im Ministerium hat man darauf reagiert.
Man wird, im Normalfall, mit der AGA eingeschleusst und eingekleidet und tritt dann in seiner Stammkompanie seinen Dienst an.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Patrick84 am 01. April 2011, 09:36:15
Hmm, da frag ich ich warum ich als Wiedereinsteller (Sani) am 04.07.11 nochmal in de AGA muss....
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chelios am 01. April 2011, 09:55:13
Je nach dem wo man ist kann es sehr gut Möglich sein das der Hauptmann einen nochmal zur Aga schickt.
Jedenfalls Teile davon, nicht die Komplette.
Ich bin auch Wiedereinsteller und werde Geprüft wenn ich da Starke Defizite aufweise werd auch ich nochmals Ausbildungen in Aga´s Wiederholen müssen.
Wie ich mitbekommen habe wird dieses verfahren gern bei den Grünen Litzen gemacht.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Schamane am 01. April 2011, 16:20:46
Also wie schon angesprochen verfällt eine ATN nicht. Nur kann es sein, dass wenn die Entfernung zur BW in den Jahren zu groß geworden ist, dass Teile oder die gesamte AGA wiederholt werden müssen. Aber dies wird eigentlich durch die einstellende Dienststelle festgelegt, allerdings kann auch der Disziplinarvorgesetzte sagen, dass er noch Mängel sieht und diese entweder im eigenen Bereich abstellen, oder den Soldaten nochmal für Teile in die AGA kommandieren.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Fabian23 am 01. April 2011, 16:25:09

Danke für Eure tollen und informativen Antworten - bisher.

Habt Ihr vielleicht Erfahrungen bzw. das Wissen, in welchen Teilen der Bundeswehr eine

AGA-Wiederholung Standard ist - als Wiedereinsteller?

Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chef_6/451 am 01. April 2011, 19:51:01
Eine Wiederholung der allgemeinen Grundausbildung ist nicht vorgesehen. Das wurde auch mehrfach von Wehrbeauftragten moniert und abgestellt.
Es kann sein das der Soldat zur Vertiefung oder Wiederholung von Ausbildungsabschnitten in die AGA kommandiert wird. Eine komplette Wiederholung ist allerdings nicht vorgesehen.
Und nein, es sollte in der Bundeswehr keine Truppenteile geben, in denen Wiedereinsteller die AGA regelmässig komplett wiederholen.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chelios am 02. April 2011, 08:56:10
Ne aber oft ist es wie oben erwähnt bei den Grünen Litzen trägern das Teile der Aga als Wiedereinsteller wiederholt werden.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: ARMY STRONG am 02. April 2011, 10:08:14
Das hat doch gar keiner bezweifelt... ::)
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 10:11:34
Ich komme ja nun mal aus einem grünen Bataillon, ich habe bei uns in bisher keinem Fall erlebt, dass Wiedereinsteller die AGA wiederholen mussten, und das waren vorher nicht alles "Grüne".
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chef_6/451 am 02. April 2011, 10:41:35
Danke Spieß...

ich red mir hier schon den Mund fusselig... aber vielleicht geht das besser wenn Chef und Spieß ins selbe Horn stossen.
Manche Geschichten sind aber auch so hartnäckig in ihrer BEständigkeit, werden aber durch ständige Wiederholung nicht richtiger.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Michi M am 02. April 2011, 12:00:57
Hallo, ich war vorher PzGren (vor 7 jahren)
komme ab juli wieder zu den grenadieren  ;D  und in den schreiben steht nur das ich mich bei der 3.Kp des Btl melden soll, und soweit ich es weiß ist das eine Kampf / Einsatz Kp

ich werde es mal abwarten ob / oder ob ich die aga machen muss

wegen den jahren könnte ich mir das ehrlich gesagt schon vorstellen, andernfalls wäre es mir aber egal, selbst wenn ich die aga neu machen muß
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Patrick84 am 02. April 2011, 12:10:33
Da frage ich mich nur wieso ich 8 Wochen in Seeth zur Aga eingeplant bin....
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 12:28:41
Zitat
... komme ab juli wieder zu den grenadieren und in den schreiben steht nur das ich mich bei der 3.Kp des Btl melden soll, und soweit ich es weiß ist das eine Kampf / Einsatz Kp ...

Ja, ist sie.

Genauso sieht das in der Regel aus. Der Wiedereinsteller meldet sich in seiner Kompanie, in der er auf einem Dienposten eingestellt wird. Sicher gibt es die Möglichkeit, dass er dann einzelne AGA-Themen in der AGA-Kp (in der Regel die 5./- in den Bataillonen)wiederholt, z.B. Schießausbildung oder San-Ausbildung, weil sich besonders bei Letzterer einiges geändert hat im Vergleich zum alten "Helfer im SanDst". Was ich persönlich jedem Wiedereinsteller empfehlen würde, ist eine telefonische Verbindungsaufnahme mit dem Spieß so ca. 1 bis 2 Wochen vor Dienstantritt, weil das sonst im Tagesgeschäft untergehen könnte. Der Spieß hat "seinen" Wiedereinsteller dann schon mal auf dem Zettel und kann alles weitere anleieren (ReFü, PersUffz/Fw, NschDstFw, Kasernenfeldwebel, Sanität).
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Steve87 am 02. April 2011, 12:45:34
Also wenn man als Wiedereinsteiger mit höherem Dienstgrad einsteigt muss man definitiv die AGA wiederholen. Das ist Überall so. Wir hatten zum Beispiel in unserer Inspektion 10 Kameraden die Wiedereinsteiger waren. Einer davon war erst ein dreiviertel Jahr raus. Auch er musste die AGA nochmal machen.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Michi M am 02. April 2011, 12:47:05
und wenn man mit den DG eingestellt wird, mit dem man entlassen wurde ?
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Fabian23 am 02. April 2011, 12:48:42

Ich werde mit einem höheren Dienstgrad eingestellt und mir wurde gesagt, dass ich Sie nicht nochmal machen muss.

Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2011, 13:02:49
Also wenn man als Wiedereinsteiger mit höherem Dienstgrad einsteigt muss man definitiv die AGA wiederholen. Das ist Überall so. Wir hatten zum Beispiel in unserer Inspektion 10 Kameraden die Wiedereinsteiger waren. Einer davon war erst ein dreiviertel Jahr raus. Auch er musste die AGA nochmal machen.

Das ist nicht überall so. Ich habe selber einen Wiedereinsteller in die Kompanie bekommen, der als Fallschirmjäger mit dem DG OGefr entlassen worden war. Wieder eingestellt wurde er als StUffz (FA) als angehender Personalfeldwebel.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: albi1085 am 02. April 2011, 13:13:08
Also wenn man als Wiedereinsteiger mit höherem Dienstgrad einsteigt muss man definitiv die AGA wiederholen. Das ist Überall so. Wir hatten zum Beispiel in unserer Inspektion 10 Kameraden die Wiedereinsteiger waren. Einer davon war erst ein dreiviertel Jahr raus. Auch er musste die AGA nochmal machen.


Also um das auch nochmal zu Endkräften !

Ich fange Montag auch meinen Dienst als Wiedereinsteller mit höheren Dienstgrad an. Ich werde auch keine AGA wiederholen. Einfach mal die Unterlagen vom Einplaner lesen, da stehst drin.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Steve87 am 02. April 2011, 13:18:32
Das ist komisch.Bei uns wurde es allen so erklärt das sie aufgrund des Einstiegs mit höherem Dienstgrad die AGA wiederholen müssen.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Fabian23 am 02. April 2011, 13:18:55

richtig  ;D
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: albi1085 am 02. April 2011, 13:21:46
Als ich beim Einplaner war, sagte er von sich aus, das es nicht nötig währe. Woran ich mich aber nicht festigen kann ob er das so gesagt hat, dass es unnötig halt währe, weil ja ziemlich darauf schon der Feldwebel Lehrgang losgehen würden. Nach der Eignungsübung natürlich.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chelios am 02. April 2011, 17:43:09
Ja ich muss mich auch ab 02.05 bei den Panzergrenis in Marienberg melden.
War vor 2 Jahren noch bei den Heeresfliegern als Fernmelder und nun als Wiedereinsteller hab ich natürlich bissl "Schiss" das man vielleicht doch noch so einiges Wiederholen muss weils über die Jahre einfach "Gelöscht" wurde :D
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Fabian23 am 02. April 2011, 20:02:56

Mir wurde vom Einplaner mitgeteilt,

dass ich nicht nochmal durch die AGA muss.

Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Michi M am 02. April 2011, 22:09:12
als ich in Berlin zum test war, hat am 1. tag ein HFw gesagt, zu allen: das die wiedereinsteller eigentlich nicht die aga nochmal machen müssen, außer das der KpChef sagt, da und da fehlt es, und man muss was nachmachen

ABER: er sagte auch das es bei den GRÜNEN litzen meistens anderst ist

ich werde es sehen habe ich mir gedacht, und denke ich immernoch  :)
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chelios am 03. April 2011, 15:35:11
Selbst wen finde ich es auch garnicht so verkehrt nochmal ein Paar Ausbildungen zu wiederholen.
Immerhin besser als dann am MG3 zu Versagen und nichtmehr zu wissen was wie wo war :D
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Odin3112 am 03. April 2011, 15:55:14
Selbst wen finde ich es auch garnicht so verkehrt nochmal ein Paar Ausbildungen zu wiederholen.
Immerhin besser als dann am MG3 zu Versagen und nichtmehr zu wissen was wie wo war :D

Ne ist klar.. Als Wiedereinsteiger macht man keine ausbildung mehr an den waffen...

Zitat
...Also wenn man als Wiedereinsteiger mit höherem Dienstgrad einsteigt muss man definitiv die AGA wiederholen...
Also auch ich trete meinen Dienst morgen (04.04.11) an, als Wiedereinsteiger und brauche ebenfalls keine Aga erneut zu absolvieren-

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass man einfach so, mir nichts dir nichts, ans MG3 oder G36 kommt, ohne vorher belehrt und nochmals unterrichtet zu werden- Sind hier nicht in Hollywood...
Und jeder, der den "Beruf" Soldat wieder ausüben will, bei dem sollte so einiges von der Vordienstzeit hängen geblieben sein...
So ist es zumindest bei mir fall-

Zitat
KlausP.:Was ich persönlich jedem Wiedereinsteller empfehlen würde, ist eine telefonische Verbindungsaufnahme mit dem Spieß so ca. 1 bis 2 Wochen vor Dienstantritt.

Diesen Rat kann ich nur unterstreichen, auch ich habe diesen von Klaus bekommen und das war genau der richtige Ansatz um Interesse zu zeigen-


Mkg Odin
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Michi M am 03. April 2011, 18:41:41
der klaus hat mir auch schon viele tips gesagt,

ein hoch auf den Klaus  ;D

Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: RekrKp8 am 03. April 2011, 20:20:35
Ich kann - als kleinen Beitrag - davon berichten, dass für einen Wiedereinsteller, der bei uns eingeplant wurde, keine AGA vorgesehen war, bis wir gemerkt haben, dass sie dringend nötig war und zwar in allen Belangen.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. April 2011, 21:51:05
Es gibt keinerlei Dienstvorschrift, die vorschreiben würde, dass ein Soldat seine AGA zweimal durchlaufen müsste! Denn einmal erworbene ATN bleiben in aller Regel gültig, es sei denn, gesetzliche Grundlagen haben sich grundlegend geändert, so dass eine Nachschulung notwendig wird.

Im Allgemeinen wird von den zuständigen Vorgesetzten erst einmal geprüft, wann und wo ein Soldat seine erste AGA absolvierte und in welchen Truppenteilen er danach eingesetzt war. Wenn dann zu den aktuellen und zukünftigen Tätgkeiten Diskrepanzen festgestellt wurden, dann wird man beurteilen, inwiefern der nachzulernende Stoff vom Umfang her so groß ist, dass es keinen Sinn machte, die Wiedereinsteller einzelne Ausbildungsgebiete durchlaufen zu lassen. In solchen Fällen wird man sinnvollerweise entscheiden, diesen Soldaten die gesamte AGA wiederholen zu lassen.

Ich hatte als Kdr einige Wiedereinsteller, die ihren Wehrdienst viele Jahre zuvor an Bord von Marineschiffen/-booten versehen hatten. Das reichte natürlich nicht für den Dienst in einem Infanterieverband. Die ließ ich dann eine gesamte AGA absolvieren, während andere Wiesereinsteller gleich auf ihren Dienstposten verwendet wurden oder nur einzelne Ausbildungsabschnitte zu wiederholen hatten.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chelios am 04. April 2011, 23:26:53
Mit was für einem Anliegen sollte man den Spiess Anrufen als Wiedereinsteller ?
Würde das auch gern machen aber aus welchem Grunde??

Doofe Frage ich weiss aber kanns mir beim besten willen nicht vorstellen.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. April 2011, 18:47:44
Um ihn freundlich daran zu erinnern, dass in absehbarer Zeit kein Ungedienter sondern motivierter "Zurück-Soldat" in seine Kompanie kommt.
Möglicherweise ist es so möglich, einige notwendige Aktionen der Einschleusung ggf. sogar vorab zu realisieren, damit Sie schneller da durch sind und damit schneller in Ihrem Dienstposten eingesetzt werden können.
Evtl. besteht auch die Gelegenheit, an einer Veanstaltung des UffzKorps z.B. Ihre zukünftigen Kameraden schon einmal kennenzulernen und einen Teil Ihrer zukünftigen Vorgesetzten auch ...
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Chelios am 06. April 2011, 10:15:13
Klingt Plausibel.
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: Patrick84 am 06. April 2011, 10:53:29
und was macht ein Wiedereinsteller der zur Aga an einem anderen Ort stationiert  ist, als er später stationiert ist ?
Titel: Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: ARMY STRONG am 06. April 2011, 12:01:34
Aehem, wir sprachen hier von denen die KEINE AGA mehr machen, was offenbar der Normalfall ist.
Wenn Du aussergewoehnlicherweise (wie wir hier gelernt haben) doch die AGA noch mal durchlaufen sollst oder willst, machst du das was alle anderen auch machen: Einschleusung, Termin beim Onkel Doktor, Einkleidung usw......
Titel: Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: MSI32 am 10. Oktober 2017, 12:21:43
Hallo
Ich bin wiedereinsteller und seid 1.8 wieder im Dienst in der GA vorher Luftwaffe jetzt beim heer.. habe mir nach kurzer Zeit eine Verletzung zugezogen somit fast komplette GA msg geschrieben. Konnte trotzdem San und wach Ausbildung mit machen.. muss ich die GA evtl nochmal wiederholen weill ich die restlichen Sachen nicht mitmachen konnte?
Titel: Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: BulleMölders am 10. Oktober 2017, 12:31:58
Und wie immer gibt es darauf keine pauschale Antwort, denn das entscheidet allein Ihr zukünftiger Disziplinarvorgesetzter.
Titel: Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: MSI32 am 10. Oktober 2017, 12:54:08
Hab mir die Woche vorgenommen beim kompaniechef meiner Stamm Einheit anzurufen um die Sachlage zu schildern und dann evtl mehr zu erfahren.
Titel: Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: neuer-ITler am 10. Oktober 2017, 13:54:56
Wie schon mehrfach geschrieben wurde, ob AGA nochmal gemacht werden muss oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich selber, brauchte keine neue machen, obwohl ich vom TrpDienst in den FachDienst und vom Heer zur Luftwaffe gewechselt habe.
Bin jetzt SAZ 24 und wurde auch wieder als HptFw eingestellt.
Titel: Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
Beitrag von: MSI32 am 10. Oktober 2017, 14:23:34
Bei mir wurde erst gesagt keine ab 1.8 Stamm Einheit dann hab ich ein zweites schreiben bekommen paar Tage vorm 1.8 das ich zur GA antreten muss wo ich mich gerade befinde.. da hab ich mir dann nach kurzer Zeit die Verletzung zugezogen..