Autor: Zlohcs
« am: 02. Februar 2019, 10:43:41 »Ist das Recht auf bezahlte Heimfahrten ortsgebunden?
Also wenn ich pro Monat eine Heimfahrt bezahlt bekomme. Muss ich dafür z.B. vom 1.4-30.4 an einem Ort beschäftigt sein?
Oder auch wenn ich z.B. vom 1.4-20.4 in Ort A und die reshtlichen 10 Tage in Ort B bin?
Also wenn ich pro Monat eine Heimfahrt bezahlt bekomme. Muss ich dafür z.B. vom 1.4-30.4 an einem Ort beschäftigt sein?
Oder auch wenn ich z.B. vom 1.4-20.4 in Ort A und die reshtlichen 10 Tage in Ort B bin?