Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 09:59:26
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 03. August 2017, 19:45:36 »

Falls 4+2+3 Jahre= 9 Jahre angerechnet werden?
Ich schlage vor, dass Bewerber ihre EF selbst "berechnen" müssen und so eingestuft werden. Da würde Die Bw schon Geld sparen.
Autor: Chakou
« am: 03. August 2017, 18:51:01 »

So ich habe es mir gerade angeschaut und verstehe es nicht ganz. Ich war 4 Jahre ABC/SE Soldat, 28 Monate dauerte meine Ausbildung zum Chemielaborant. In den Beruf arbeite ich bisher über 3 jahre. Laut meiner Rechnung wäre meine Erfungsstufe 3 oder?

gruß chakou
Autor: Ralf
« am: 03. August 2017, 18:02:50 »

Da wird dann berechnet werden unter Einbeziehung der Vordienstzeit, von Ausbildungszeiten und Zeiten, in denen du in deinem Beruf auch beschäftigt warst (siehe §27 BBesG).
Das Alter ist unwichtig.
Autor: Tschakou
« am: 03. August 2017, 17:08:26 »

Ja das meine ich und ich weiß leider nicht welche Erfahrungsstufe ich bekomme. Ich werde im Oktober 34.

Kann mich über Handy nicht einlogen  :(
Autor: KlausP
« am: 03. August 2017, 16:58:29 »

Was meinen Sie mit "Eingruppierung"? Die Besoldungsgruppe? StUffz A6.
Autor: Chakou
« am: 03. August 2017, 16:42:56 »

Hi,

eine kurze Frage bitte. Ich war von 04/04 - 03/08 beim Bund und bin als Sg ausgeschieden. Am 01.11 fange ich als Stuffz/fa an. Zu meiner Frage weiß einer zufällig welche Eingruppierung und Erfahrungsstufe ich bekomme?

gruß chakou
Autor: Ralf
« am: 28. Juli 2017, 11:01:31 »

Vordienstzeit = 8 Jahre, somit siehe meine o.a. Rechnung.
Autor: RockStylez
« am: 28. Juli 2017, 06:14:17 »

Ah ok danke. Das Alter hat ja anscheinend nichts mit der Erfahrungsstufe zu tun da ich ja 31 bin und vor 11 Jahren eingezogen wurde. Ich bekam die 4 in der BFD Zeit. Wird diese mit dazugerechnet oder fällt die bei der Neuberechnung hinten weg? Lg
Autor: Ralf
« am: 28. Juli 2017, 04:25:42 »

Jein. Du wirst als A5 besoldet, das richtet sich ja nach deinem Dienstgrad.
Deine Erfahrungsstufe richtet sich nach deiner Vordienstzeit.
Somit
EF1=2J
EF2=3J
EF3=3J
Du wirst mit EF 4 eingestellt werden. Das ist aber Zufall, dass es der vorigen entspricht. Bei nur 4 Jahre Vordienstzeit wäre es weniger geworden.
Autor: RockStylez
« am: 27. Juli 2017, 23:17:50 »

Hallo,

ich war SAZ 8 von 01.06-12.13. A5 E 4
Ich gehe wieder zum Bund als SG UA ab dem 1.10.17 als Wiedereinsteller in die AGA.
Behalte ich nun meine alte Berechnung des Soldes bei oder ändert sich was.

Mit freundlichen Grüßen
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de