Autor: fabio.white
« am: 28. August 2017, 16:55:34 »
Hallöchen, "kurze" Vorgeschichte:
Ich bin 25 Jahre alt und studiere derzeit noch in zivil.
Bewerben möchte ich mich für eine Feldwebellaufbahn bei der Luftwaffe, oder dem Heer.
Ich weiß, dass die folgenden Erläuterungen komisch klingen können, aber ich bitte euch trotzdem, darauf einzugehen.
Vor etwas über einem Jahr, genau in der Klausurenphase bekam ich recht starkes Fieber und meine beiden Mitbewohner waren auch nicht in greifbarer Nähe,
also ging ich, trotz Krankheit, selbst einkaufen.
Da ich wegen der Klausurenphase so oder so völlig neben mir stand, packte ich einfach alles, was halbwegs essbar & gesund aussah in meinen Rucksack, ging zur Kasse, bezahlte und verließ das Geschäft.
Als ich ca 20 Sekunden aus dem Laden raus war, kam ein Ladendetektiv auf mich zu und verlangte, dass ich meinen Rucksack öffnete, was ich selbstverständlich tat.
Was dann passiert ist, grenzt nicht nur an Dummheit, sondern ist eben diese. Ich hatte eine Packung Wurst, sowie eine Zitrone waren im Laptopfach des Rucksacks, welche ich nicht bezahlt hatte.
Lange Rede, kurzer Sinn,
der Detektiv glaubte mir logischerweise nicht und schrieb eine Anzeige.
Eine Woche später, hatte ich einen Brief der Polizei im Briefkasten, auf dem ich Stellung nehmen konnte, was ich Tat.
Nach quälend langen Wochen, erhielt ich endlich Meldung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren nach 153 StPO eingestellt wurde.
Ich war vorher nie straffällig geworden und es bestehen keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis.
Meine Frage lautet nun:
Wenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?