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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: fabio.white am 28. August 2017, 16:55:34

Titel: Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: fabio.white am 28. August 2017, 16:55:34
Hallöchen, "kurze" Vorgeschichte:

Ich bin 25 Jahre alt und studiere derzeit noch in zivil.
Bewerben möchte ich mich für eine Feldwebellaufbahn bei der Luftwaffe, oder dem Heer.
Ich weiß, dass die folgenden Erläuterungen komisch klingen können, aber ich bitte euch trotzdem, darauf einzugehen.

Vor etwas über einem Jahr, genau in der Klausurenphase bekam ich recht starkes Fieber und meine beiden Mitbewohner waren auch nicht in greifbarer Nähe,
also ging ich, trotz Krankheit, selbst einkaufen.
Da ich wegen der Klausurenphase so oder so völlig neben mir stand, packte ich einfach alles, was halbwegs essbar & gesund aussah in meinen Rucksack, ging zur Kasse, bezahlte und verließ das Geschäft.

Als ich ca 20 Sekunden aus dem Laden raus war, kam ein Ladendetektiv auf mich zu und verlangte, dass ich meinen Rucksack öffnete, was ich selbstverständlich tat.
Was dann passiert ist, grenzt nicht nur an Dummheit, sondern ist eben diese. Ich hatte eine Packung Wurst, sowie eine Zitrone waren im Laptopfach des Rucksacks, welche ich nicht bezahlt hatte.

Lange Rede, kurzer Sinn,
der Detektiv glaubte mir logischerweise nicht und schrieb eine Anzeige.
Eine Woche später, hatte ich einen Brief der Polizei im Briefkasten, auf dem ich Stellung nehmen konnte, was ich Tat.

Nach quälend langen Wochen, erhielt ich endlich Meldung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren nach 153 StPO eingestellt wurde.

Ich war vorher nie straffällig geworden und es bestehen keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis.
Meine Frage lautet nun:

Wenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?
Titel: Antw:Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: justice005 am 28. August 2017, 17:10:36
Zitat
Wenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?

Sie werden nicht nach "nennenswertem Kontakt" zur Polizei gefragt, sondern ob Sie schonmal in einem Strafverfahren verurteilt worden sind. Diese Frage können Sie wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Eingestellte Ermittlungsverfahren interessieren nicht, erst Recht nicht, wenn sie ohne Auflage nach § 153 StPO eingestellt wurden.
Titel: Antw:Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: fabiowhite am 30. September 2017, 22:52:16
Hallo, es hat alles soweit geklappt und ich wurde tatsächlich nur nach laufenden Verfahren/ Verurteilungen/ Sozialstunden gefragt, oder ob der Führerschein schonmal abhanden war.

Allerdings wurde ich nun für eine Stelle eingeplant, welche eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 erforderlich macht.
Sollte mein Traum Feldwebel im Stabsdienst zu werden jetzt doch noch scheitern?
Eine Antwort würde mich sehr freuen.
Titel: Antw:Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: miT am 01. Oktober 2017, 01:59:36
Zitat
Wenn ich im Karrierecenter nach "nennenswertem Kontakt" mit der Polizei gefragt werde
und dies ehrlicherweise bejahe, sind dann meine Chancen zunichte, eine Karriere bei der Bundeswehr zu starten?

Sie werden nicht nach "nennenswertem Kontakt" zur Polizei gefragt, sondern ob Sie schonmal in einem Strafverfahren verurteilt worden sind. Diese Frage können Sie wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Eingestellte Ermittlungsverfahren interessieren nicht, erst Recht nicht, wenn sie ohne Auflage nach § 153 StPO eingestellt wurden.
:o same
Titel: Antw:Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: justice005 am 01. Oktober 2017, 08:56:47
Bei der ü2 werden die Polizeidaten am Wohnsitz des Betroffenen abgefragt. Daher dürfte der Diebstahl bekannt werden. Da er aber nicht zu einer Verurteilung geführt hat und das Verfahren eingestellt wurde, dürfte es vermutlich insgesamt kein Problem sein.
Titel: Antw:Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: fabiowhite am 02. Oktober 2017, 12:08:47
Zitat
:o same
wie meinen?
Titel: Antw:Ist ein eingestelltes Verfahren ein Hindernis?
Beitrag von: miT am 02. Oktober 2017, 12:58:15
Bei der ü2 werden die Polizeidaten am Wohnsitz des Betroffenen abgefragt. Daher dürfte der Diebstahl bekannt werden. Da er aber nicht zu einer Verurteilung geführt hat und das Verfahren eingestellt wurde, dürfte es vermutlich insgesamt kein Problem sein.

Bitte lesen Sie doch einfach die Antworten. Und am ENDE werden Sie es sowieso zwangsweise herausfinden.