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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Tiger123 am 12. Januar 2018, 15:27:24

Titel: Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Tiger123 am 12. Januar 2018, 15:27:24
Hallo liebes Forum,

ich würde gerne auf Grund persönlicher Härte einer Erkrankung (chronisch) aus der Bundeswehr ausscheiden.
Meine Erkrankung ist in der Vorschrift gereglt das dies als perönlicher Härtefall geht.

Meine Frage:
Ein Ziviles Jobangebot habe ich. Wie schnell geht die Entlassung hierbei?

Bitte rein auf die Entlassungdauer eingehen, keine Spekulationen etc.
Bei persönlichen Fragen, einfach eine PN an mich, wenn man mir damit meine Frage dann beantworten kann..

Danke und schönes Wochenende,
Tiger 123
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: SGBunny am 12. Januar 2018, 15:42:13
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62124.msg639469.html#msg639469

Hier besonders der Beitrag von Ralf.
DU Verfahren dauern wohl in der Regel 6 bis 9 Monate, keine eigene Erfahrung, Internetrecherche

Viel Erfolg
Bunny
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2018, 15:47:17
Ja, war auch mein Gedanke. Der Dienstherr entlässt. Was man selbst gerne hätte ... bleibt ein frommer Wunsch. Dementsprechend ist die Frist ... flexibel.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: ulli76 am 12. Januar 2018, 17:06:27
Die Entlassung würde aber nicht aufgrund besonderer Härte, sondern aufgrund von gesundheitlicher Nichteignung erfolgen.

Du hast Glück, dass die Bundeswehr die Regelung "Es darf keine einzige sinnvolle alternative Verwendung möglich sein" meist Zugunsten des Soldaten auslegt, wenn er denn raus möchte.
Die Bundeswehr ist nämlich ein so großer Arbeitgeber mit so vielfältigen Verwendungen, dass man schon fast komplett arbeitsunfähig sein muss, um das bei strenger Auslegung zu erfüllen.

6-9 Monate sind realistisch.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Tiger123 am 12. Januar 2018, 18:47:35
Danke für die ersten Nachrichten.

Meine "neue Stelle" würde ab 15.02 beginnen.
Gibt es da eine Möglichkeit anzufangen und in dem Monat bis dorthin alles mögliche schon fertig zu machen von der Bundeswehr und frei gestellt zu werden?

Irgendwo muss ja auch ein Interesse sein das ich danach arbeite.
Bringt ja nichts jemand aus einem Härtfall zu entlassen und ihn dann noch voll in die Arbeitslosigkeit laufen zu lassen, oder irre ich mich?

6-9 Monate, wer findet soweit und ungenau voraus eine Arbeit?

Sprich, mein Plan wäre am Montag zum Chef (DV), ihm das sagen das ich aus o.g. Gründen aufhören möchte und ihn bitten, das ein "Neustart" nicht versaut wird und mir noch schwerer gemacht wird es so zu regeln das ich da anfangen kann...

Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Jens79 am 12. Januar 2018, 19:01:11
Viel Erfolg....  ;D
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2018, 19:21:25
Zitat
... mein Plan wäre am Montag zum Chef (DV), ihm das sagen das ich aus o.g. Gründen aufhören möchte und ihn bitten, das ein "Neustart" nicht versaut wird ...

Der weiß noch gar nichts davon? Na dann viel Spaß. Wie lange sind Sie eigentlich Soldat?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: ulli76 am 12. Januar 2018, 19:25:40
Du hast ganz offensichtlich das System nicht verstanden.

Du wirst nicht wegen Härtefall entlassen, sondern wegen gesundheitlicher Nichteignung. Die muss aber erstmal festgestellt werden. Dafür gibt es ein spezielles Verfahren ohne das es nicht geht.
Ist einmal die Dienstunfähigkeit festgestellt, gibt es die Möglichkeit eine 3-monatige Schutzfrist bis zur Entlassung zu beantragen. Die dient der Regelung der persönlichen Angelegenheiten und der Jobsuche.

Nein, du kannst nicht schonmal bei einem neuen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten.

Bisher hat die Bundeswehr ja auch gar kein Bestrebungen dich zu entlassen und muss damit natürlich auch keine Maßnahmen treffen, dass du nicht arbeitslos wirst.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Ralf am 12. Januar 2018, 19:48:20
Ein wenig befremdlich ist das schon, eine Gesundung scheint gar nicht im Vordergrund zu stehen, sondern eine zivile Anstellung. Mit KDV kommst du da schneller raus.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: ulli76 am 12. Januar 2018, 20:28:08
Ich frag mich, was für eine schwere Erkrankung das sein soll, die eine Entlassung wegen Härtefall bedingen soll, von der der Chef aber wohl noch so gar nichts weiss und die eine zivile Beschäftigung problemlos möglich macht.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Al Terego am 12. Januar 2018, 20:29:21
Du solltest so schnell wie möglich mit Deinem Chef darüber reden, aber den von Dir genannten Termin kannst Du sicher vergessen.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2018, 21:26:15
Zitat
... Meine Erkrankung ist in der Vorschrift gereglt das dies als perönlicher Härtefall geht. ...

In welcher Vorschrift soll denn sowas geregelt sein? We hat Ihre Dienstunfähigkeit auf welcher Grundlage festgestellt?

Der Paragraph 55 SG ist NICHT als Grundlage für Entlassungsantraege für Soldaten vorgesehen sondern nur als gesetzliche Grundlage für Entlassungen durch den Dienstherrn.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: ulli76 am 12. Januar 2018, 21:56:14
Eigene schwere Krankheit KANN ein Kriterium für einen Härtefall sein. ABER: Das wird in diesem Fall nicht vorliegen und wird eher selten genutzt.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: SGBunny am 13. Januar 2018, 00:05:35
Wie lange sind Sie eigentlich Soldat?

ich trete am 01.10.2015 (Donnerstag) meinen Dienst bei der Bundeswehr als SAZ 12 (Feldwebellaufbahn) an.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Tiger123 am 14. Januar 2018, 16:38:29
Meine Erkranung ist Aktenkundig und weiß mein DV auch mündlich von mir, da ich hierbei mehrere Kontrolltermine im Jahr beim TrpArzt und Zivilarzt habe. Diese Erkrankung speziell ist auch geregelt das ich den Antrag auf Entlassung stellen kann, da diese einen persönlichen Härtefall vorsehen.

Zur Frage, ich bin seit 2015 bei der Bundeswehr. Diagnose war 2016.

Für mich stellt sich die Frage, welcher Weg wäre der schnellste um Entlassen zu werden?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: F_K am 14. Januar 2018, 16:45:21
KDV geht schnell, DU wird, wenn überhaupt, länger dauern.

Nochmal: Du kannst keinen DU Antrag stellen - und der Dienstherr hat offensichtlich keinen solchen Antrag gestellt, trotz des Wissens um die Erkrankung.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: KlausP am 14. Januar 2018, 16:59:47
Stellen Sie doch einfach einen Antrag, begründen den mit dem, was Sie hier geschrieben haben und warten Sie ab, was passiert. Sie haben aber keinen Anspruch auf Entlassung!
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Andi8111 am 14. Januar 2018, 17:03:44
Wenn er DU ist, wird das Verfahren von Amtswegen eingeleitet. Ein laufendes DU Verfahren wird NICHT durch KDV beeinträchtigt! Das hat mit der Schlechterstellung des Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienstverhältnis zu tun.
Ein DU-Soldat erhält abschlägig Übergangsgebührnisse-/Beihilfe.. Eventuell nach §88SVG uTV über den Entlasszeitpunkt hinaus. Ein KDV hat NICHTS von alledem.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Andi8111 am 14. Januar 2018, 17:09:42
Übestürzt aus einem Wehrdienstverhältnis fliehen zu wollen, ist das Dümmste, was man so machen kann...
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: BSG1966 am 15. Januar 2018, 07:07:51
Für mich stellt sich die Frage, welcher Weg wäre der schnellste um Entlassen zu werden?

Erheblich straffällig werden, glaube ich.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2018, 09:21:03
@ BSG1966:

Ein Strafverfahren dauert bis zum Urteil einige Zeit (Monate bis Jahre), eine anschließende Entlassung kann erst nach Rechtskraft beginnen.

KDV ist die schnellste "Lösung" (Entlassung innerhalb weniger Tage), ein DU Verfahren (von der Bundeswehr einzuleiten), dauert Monate.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Andi am 15. Januar 2018, 10:24:05
KDV ist die schnellste "Lösung"

Wenn der denn durchgeht...
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2018, 10:38:04
@ Andi:

Ja, ein KDV Antrag wird einzeln geprüft - die Anerkennungsquoten liegen so um 80 % im Jahresschnitt, wobei es auch Monate mit 100 % gibt.

(Quelle - http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/023/1802356.pdf)
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: ulli76 am 15. Januar 2018, 18:18:11
Warum will man nur so schnell raus, wenn an gesundheitliche Einschränkungen hat? So gute Leistungen wie von der UTV plus so Goodies wie nahezu unbegrenzte Lohnfortzahlungen bekommt man im Zivilen fast nirgendwo.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Al Terego am 15. Januar 2018, 18:27:30
Warum will man nur so schnell raus, wenn an gesundheitliche Einschränkungen hat?

Ich denke mal, dass Tiger123 sich mit seinen "neuen Stelle" wohl etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und jetzt Panik schiebt.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Andi8111 am 15. Januar 2018, 19:58:56
Der Wunsch ist des Menschen Himmelreich.....
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Tiger123 am 15. Januar 2018, 22:06:04
Danke für die Antworten.

Tröööt kann geschlossen werden.
Hab mir heute über den die Möglichkeiten der BW Beratung geholt und hab nun meine Lösung gefunden.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Ralf am 16. Januar 2018, 04:21:07
Hilfreich ist dann aber auch, wenn man hier mitteilt, welche Erfahrungen man gemacht hat. Das Forum lebt ja vom Geben und Nehmen.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Tiger123 am 16. Januar 2018, 21:47:53
TrpArzt hat mich zum Psychologen überwiesen um die "Probleme" zu erarbeiten und dann nach weiteren Lösungen zu suchen. Zb. Heimatnahe Versetzung :-)
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: Tasty am 17. Januar 2018, 07:22:09
Na dann drücken wir mal die Daumen, dass es alles so klappt wie Du es Dir wünschst.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: miT am 17. Januar 2018, 12:30:29
  Eingeschobene Frage an alle Doc‘s hier,  ich habe mal geblättert und geblättert und weiter geblättert aber eine Erkrankung die einen direkten Härtefall begründet welches auch noch so nieder geschrieben ist gibt es meiner Meinung nach nicht.  Hier wäre doch der Härtefall zu beantragen wenn man im Zuge der DU  eine andere Verwendung finden würde die was weiß ich nicht 1000km vom Heimatort entfernt ist und die DU wegen Amputation oä eingeleitet wurde.  Ich habe mir mal was zusammen gesponnen reine Theorie.

 Wäre für mich ganz interessant zu wissen wenn ich was übersehe.  Denn außer dass es sich um eine Psych Angelegenheit handelt gibt er ja keine Infos raus.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung nach §55 SG
Beitrag von: ulli76 am 17. Januar 2018, 17:05:21
Ja, die Entlassung wegen Härtefall aufgrund eigener Erkrankung ist schon vorgesehen, wird aber eher selten genutzt. Eben weil da eher das DU-Verfahren greift und der Dienstherr einiges an Möglichkeiten bietet. Die heimatnahe Versetzung im Härtefall wegen eigener Erkrankung ist eher mal üblich.