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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 15. Januar 2018, 18:23:01 »

Wenn der Gast selber zahlen möchte - lass ihn doch ..
Autor: ulli76
« am: 15. Januar 2018, 18:21:36 »

Wieso sollst du das selbst bezahlen? Die Kosten trägt der Arbeitgeber, da es eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist- in dem Fall ist das die Bundeswehr- auch für Reservisten. Der Arbeitgeber beauftragt den Arbeitsmediziner ja auch, nicht der Arbeitnehmer/Soldat.
Autor: Gast3
« am: 14. Januar 2018, 21:35:43 »

Aber Obacht- du kannst da nicht einfach so hingehen.
Der entsprechende Betriebsarzt muss mit der Untersuchung beauftragt werden.
Der will ja auch Geld für seine Untersuchung sehen und das wieder gegenüber der Bundeswehr geltend machen.

Hallo,

ich habe einen Termin bekommen zu dieser Untersuchung beim Arbeitsmediziner und zahle die 30,00 € selbst für die Untersuchung.
Diese Bescheinigung wird ja dann auch von der Bundeswehr anerkannt, so meine Info.

MKG
Autor: Gast3
« am: 02. Januar 2018, 21:01:42 »

Danke für die Info!
Autor: F_K
« am: 02. Januar 2018, 20:59:34 »

Lärm 1, wobei der Schutz nicht beurteilt werden muss ...
Autor: bergfex
« am: 02. Januar 2018, 20:56:24 »

Weiss jemand ob man Lärm 1 und/oder 2 damit meint? Diese Untersuchung bietet der Arbeitsmediziner an, braucht man beide?

G 20 - Lärm
 

Mitarbeiter die mehr als 80 dbA ausgesetzt sind, müssen
vor der Arbeitsaufnahme und danach regelmässig eine Gehörvorsorge durchführen lassen:

G 20 Lärm 1:   

    Befragung und Beurteilung des mitgebrachten Gehörschützers
    Untersuchung des äusseren Gehörgangs
    Hörtest in mind. 4 Frequenzen in Luftleitung

Wenn Hörverluste oder Unterschiede zum Vorbefund feststellbar,
dann muss zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung Lärm II erfolgen

 

G 20 Lärm 2:

    Untersuchung der Trommelfelle
    Hörtest in Luft- und Knochenleitung
    ggf. mit Vertäubung, weitere Test z.B. Stimmgabel
    Beratung zum Gehörschutz

 

G 20 Lärm 3:

    wird vom HNO-Facharzt durchgeführt (Kostenträger Betrieb)
    bei Überschreitung bestimmter Hörverlustgrenzen.

 

Dauer:  G 20.1:   20 min                      G 20.2:  30 min

Nachuntersuchung: 1. Nachuntersuchung nach 1 Jahr, dann alle 3 Jahre

 

zu beachten: Bitte bringen Sie Ihren Gehörschutz zur Untersuchung mit!
Autor: F_K
« am: 29. Dezember 2017, 07:42:00 »

Kosten sind immer ein Thema - mein BeordTrT hätte mich an den BAD überwiesen - der Betriebsarzt meines AG hat es als Angebotsuntersuchung "kostenlos" gemacht (der erhält aber Gehalt von meinem AG).
Autor: ulli76
« am: 28. Dezember 2017, 22:06:42 »

Aber Obacht- du kannst da nicht einfach so hingehen.
Der entsprechende Betriebsarzt muss mit der Untersuchung beauftragt werden.
Der will ja auch Geld für seine Untersuchung sehen und das wieder gegenüber der Bundeswehr geltend machen.
Autor: F_K
« am: 28. Dezember 2017, 20:45:22 »

MMG hat doch ausführlich dargestellt  was ich unter Betriebsarzt subsumiert habe.

Die Bescheinigungen dieser Ärzte sind von der BW anerkannt / hier werden ja "zivile" Gesetze umgesetzt.

Die BW beauftragt z. B. auch den BAD.
Autor: bergfex
« am: 28. Dezember 2017, 20:40:09 »

Können kann ich dass auch - ist ja nur ein Vergleich von Diagrammen.

Dürfen darf aber nur ein Betriebsarzt  - so wegen betriebsärztlichen Untersuchung  und so ...

und das gilt dann bei DVAGs/Schießen etc. auch  gegenüber der Bundeswehr?
Autor: MMG-2.0
« am: 28. Dezember 2017, 20:36:53 »

Die fachliche Eignung für Ärzte ist gegeben bei:
· Gebietsbezeichnung "Facharzt für Arbeitsmedizin" oder
· Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin/Facharzt mit staatl. Anerkennung als Betriebsarzt"
oder
· Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Unfallverhütungsvorschrift
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2), die
bisher beauftragt werden konnten und
· erfolgreicher Teilnahme an einem anerkannten Einführungsseminar.
· Kenntnis der besonderen Arbeitsbedingungen des Beschäftigten.

Quelle: www.dguv.de/medien/iag/publikationen/g20/d-kapitel-2.pdf
Autor: F_K
« am: 28. Dezember 2017, 20:27:53 »

Können kann ich dass auch - ist ja nur ein Vergleich von Diagrammen.

Dürfen darf aber nur ein Betriebsarzt  - so wegen betriebsärztlichen Untersuchung  und so ...
Autor: bergfex
« am: 28. Dezember 2017, 20:22:57 »

Klar - wenn es ein Betriebsarzt ist.

kann das nicht ein facharzt ..wir haben leider keinen betriebsarzt;-) ist glaube die g20 untersuchung..?
Autor: F_K
« am: 28. Dezember 2017, 20:15:53 »

Klar - wenn es ein Betriebsarzt ist.
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