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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 19. Juni 2018, 11:48:46 »

Nochmal zur Vervollständigung. Die Meister-ZAW ist beim FwAllgFD Pflichtprogramm und im Normalfall keine Kann-Option. Siehe GAIP 31-02-00 (Bw-Intranet)
Bis zu diesem Zeitpunkt hat man natürlich "nur" seine normale Berufsausbildung absolviert und ist, was das Zivile angeht, nicht besser gestellt als ein Geselle, das ist richtig.

....Also würde ich hier nicht zwingend von "Pflichtprogramm" sprechen....


Wie @HerrZog schon anführte...ist es in der GAIP klar geregelt...

"In Abhängigkeit von der Bedeutung für die Wahrnehmung der militärfachlichen Aufgaben ist diese zivilberufliche Fortbildung

+ zwingend, wenn die militärfachlichen Aufgaben ohne die Qualifikation der zivilen Meisterebene (Aufstiegsfortbildung) nicht wahrgenommen werden dürfen.
+ maßgeblich, wenn durch die zivilberufliche Fortbildung Kenntnisse und Fertigkeiten zur Wahrnehmung der militärfachlichen Aufgaben entscheidend verbessert werden können.

Ist eine Fortbildungsmaßnahme durch die fachlich zuständige Stelle als maßgeblich eingestuft, ist eine Teilnahme in Abstimmung zwischen der Personalführerin / dem Personalführer und der / dem SaZ festzulegen. Die verbindliche Bedarfsermittlung zur Einrichtung der Maßnahmen muss spätestens ein Jahr vor Maßnahmebeginn erfolgen."



D.h. für alle Soldaten die der Vorgabe "zwingend" unterliegen - ist es ein Pflichtprogramm.



Und die Soldaten, die "maßgeblich" unterliegen, müssen beachten:

"Die personalführenden Referate BAPersBw IV entscheiden über Anträge zu einer Aus- /Umplanung aus der ZAW-Fortbildung. Hierzu holen sie die Stellungnahme der/des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten sowie der Fachlich Zuständigen Stelle (FZSt) für den Personalbegriff ein und entscheiden einzelfallbezogen und abschließend über eine Aus- oder Umplanung.

Da die Einrichtung bzw. Streichung von ZAW-Maßnahmen mit hohen Kosten verbunden ist, macht dies eine langfristige Lehrgangsplanung erforderlich.

Daher ist der durch BAPersBw IV 2.5 im Anschreiben ZAW Fortbildung vorgegebene Termin (in der Regel 1 Jahr vor Lehrgangsbeginn) für Anträge auf Aus-/Umplanung einzuhalten.

Anträge nach diesem Zeitpunkt werden grundsätzlich negativ beschieden. "



D.h. wer zu spät seinen Antrag auf Ausplanung stellt, muss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit leben, dass er die ZAW doch absolvieren muss !

Denn man hat keinen Anspruch auf die Ausplanung !!


Autor: wurschdi87
« am: 19. Juni 2018, 11:33:58 »

Nochmal zur Vervollständigung. Die Meister-ZAW ist beim FwAllgFD Pflichtprogramm und im Normalfall keine Kann-Option. Siehe GAIP 31-02-00 (Bw-Intranet)
Bis zu diesem Zeitpunkt hat man natürlich "nur" seine normale Berufsausbildung absolviert und ist, was das Zivile angeht, nicht besser gestellt als ein Geselle, das ist richtig.

Eine Ausplanung von dieser ZAW (Zehn Monate Meister Elo-irgendwas in Karlsruhe) war nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen Kameraden, nicht mehr Aufwand als ein Dreizeiler über den S1. Also würde ich hier nicht zwingend von "Pflichtprogramm" sprechen. Selbstredend braucht man dafür auch seine Gründe.


Grüße
Max
Autor: HerrZog
« am: 19. Juni 2018, 11:15:50 »

Nochmal zur Vervollständigung. Die Meister-ZAW ist beim FwAllgFD Pflichtprogramm und im Normalfall keine Kann-Option. Siehe GAIP 31-02-00 (Bw-Intranet)
Bis zu diesem Zeitpunkt hat man natürlich "nur" seine normale Berufsausbildung absolviert und ist, was das Zivile angeht, nicht besser gestellt als ein Geselle, das ist richtig.
Autor: Ralf
« am: 19. Juni 2018, 05:52:31 »

Bitte keine Diskussionen über die VVO!
Autor: S1NCO
« am: 19. Juni 2018, 05:27:10 »

Zitat
Ist also immer auch Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades.
Nie aber ein Fachvorgesetzter gem. §2 ;-)
Autor: slider
« am: 18. Juni 2018, 22:52:46 »

Und der Feldwebel im Fachdienst ist nicht nur in seinem Fachgebiet vorgesetzt. Er hat exakt die gleichen Vorgesetztenpflichten und -rechte wie sein Pendant aus dem Truppendienst. Ist also immer auch Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades.
Autor: KlausP
« am: 18. Juni 2018, 19:20:24 »

Also darf der Feldwebel dem Unteroffizier ,,Befehle" geben [Im Lager bzw. Fachdienst] obwohl der Unteroffizier die selbe ZAW-Qualifikation hat wie der Feldwebel ?

Ja, selbstverständlich. Der Feldwebel (z.B. der Gruppenführer der MatGrp eines Bataillons) ist Fuhrer, Ausbilder und Erzieher aller Soldaten seiner Gruppe, egal, ob das Mannschaften oder Unteroffiziere sind.
Autor: EinfachSowas
« am: 18. Juni 2018, 18:54:28 »

Vielen Dank :) FÜR EURE ANTWORTEN :)
Autor: Ralf
« am: 18. Juni 2018, 18:53:32 »

Natürlich.
Sogar der KpChef, der bspw. Pädagogik studiert hat, kann ihm Befehle geben.
Dienstgrad, Vorgesetztenverordnung etc.
Autor: EinfachSowas
« am: 18. Juni 2018, 18:48:55 »

Also darf der Feldwebel dem Unteroffizier ,,Befehle" geben [Im Lager bzw. Fachdienst] obwohl der Unteroffizier die selbe ZAW-Qualifikation hat wie der Feldwebel ?
Autor: KlausP
« am: 18. Juni 2018, 18:42:52 »

Natürlich kann man das. Dafür erhält ja der Feldwebel eine viel umfangreichere militärfachliche Ausbildung auf seinen Lehrgängen. Die Laufbahnausbildung besteht ja nicht nur aus der ZAW, die ist im allgemeinen Fachdienst nur ein Teil der Ausbildung. Der Feldwebel im allg. FD treibt sich, wenn er eine 21monatige ZAW braucht, mehr als drei Jahre nur auf Lehrgängen rum. Und die Befehlsgewalt macht sich nun mal nicht am Zivilberuf sondern am Dienstgrad fest.
Autor: EinfachSowas
« am: 18. Juni 2018, 18:35:08 »

War ein wenig falsch von mir formuliert...

Folgend Situation:

Man arbeitet als Feldwebel in der Logistik bzw. im Lager und hat nur die Ausbildung [Fachkraft für Lagerlogistik] und hat nicht den Meister. Dann ist da ein Unteroffizier und hat auch die Ausbildung Fachkraft für Lagerlogistik.... dann seit ihr ja gleich gesetzt, du kannst dann ja nicht sein ,,Chef" sein, obwohl man als Feldwebel ja eine ,,Führungsposition" hat.....
Autor: KillBurn93
« am: 18. Juni 2018, 18:32:36 »

Unteroffiziere gehen nicht auf die "Meisterausbildung" sie arbeiten ja auf Gesellenebene.
Das ist im aktuellen Ablauf meiner Meinung nach ein Fehler... Wenn es nach mir gehen würde wird man erst mit der entsprechenden fachlichen Qualifizierung auch Feldwebel werden und nicht schon vorher.
Dir Führungsposition hat man zusammen mit dem Dienstgrad...
Autor: Ralf
« am: 18. Juni 2018, 18:29:14 »

Was hat die Führungsposition mit der Meister-ZAW zu tun? Ein FwTrD(bspw. Fallschirmjäger) macht überhaupt keine zivilberufliche Ausbildung und hat trotzdem eine Führungsposition inne (GrpFhr oder ZgFhr).
Autor: EinfachSowas
« am: 18. Juni 2018, 18:26:18 »

Aber wenn man Feldwebel ist und nicht die Meister ZAW macht, ist man doch nur ein Geselle. Wie der Unteroffizier... und wo hat man da die Führungsposition ? oder hat der Unteroffizier diese Möglichkeit nicht [Meister ZAW] ?
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