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Zusammenfassung

Autor: WTO
« am: 28. Juli 2017, 17:40:15 »

Voraussetzung ist erstmal die Zuerkennung "Waffenmechanikbootsmann" eventuell durch AAP wenn das heute noch geht z.B. durch Übungen an Bord oder der MTS LG Ausbildung!!
(Stichwort Ausbildungshöhe 6)
Ausser es wurden die Voraussetzungen komplett geändert!!!

Autor: BulleMölders
« am: 15. Juli 2017, 08:02:05 »

Auch bei mir war es noch die ATN 7008761 WACHFHR.
Autor: HCRenegade
« am: 14. Juli 2017, 16:46:08 »

Bis 2009 gab es noch die ATN "WachFhr", als ich 2010 auf dem "neuen" Btsm-LG war, wurden keine ATNs zuerkannt, lediglich die Laufbahnprüfung wird auf dem Lehrgangszeugnis vermerkt (habe gerade in meinem Lehrgangszeugnis nachgeschaut).

Könnte aber natürlich sein, dass sich das mittlerweile wieder geädnert hat.

Auf was für einem DP sitz du denn bei der RSU?
Autor: F_K
« am: 14. Juli 2017, 08:56:07 »

Es handelt sich hier ja um einen "Reservistenkurzlehrgang", der nur und ausschließlich der Laufbahnbefähigung dient.

Er wird also vermutlich mit einer Qualifikation "Feldwebel SK" abschließen.
Autor: BulleMölders
« am: 14. Juli 2017, 08:40:49 »

Zu meiner Zeit beinhaltete der militätische Teil halt die befähigung als WAD oder stellvertretender OvWa eingesetzt zu werden.
Auch war dieser Lehrgang zu meiner Zeit der Laufbahnlehrgang, ohne dessen bestehen man nicht zum Bootsmann befördert werden konnte.
Welche ATN ich darurch genau erhalten habe, könnte ich heute Abend mal nachschauen.
Autor: marine-enzo
« am: 14. Juli 2017, 08:14:51 »

Ja das stimmt,… aber ein fachlicher Lehrgang in meiner ursprünglichen Verwendungsreihe steht auch nicht an. Als Mariner kenn ich nur Maaten und Bootsmänners mit Fachlehrgang!

Dennoch, muss mit dem militärischen Lehrgang mit Portepee irgendetwas erreicht werden. Eine Sicherungs-ATN, Wach-ATN oder was anderes...ich weiß es nicht, drum frag ich!

Anders gefragt, wo kann ein Bootsmann ohne Fachlehrgang eingesetzt werden? (Ausgenommen RSU) Vielleicht komme ich dann drauf!
Autor: BulleMölders
« am: 14. Juli 2017, 07:51:24 »

Da es sich bei dem Lehrgang um einen militärischen und keinen fachlichen Lehrgang handelt, kann sich die VR doch gar nicht ändern.
Autor: KillBurn93
« am: 13. Juli 2017, 22:16:18 »

Mit der Befähigung zum Bootsmann und diese Eignung ist an keine Verwendungsreihe gebunden.
Autor: marine-enzo
« am: 13. Juli 2017, 16:35:54 »

Als ehemaliger Marine Obermaat (VR 31) bin ich aktuell bei einer RSU Kompanie. Mir wurde gesagt, dass ich einen Feldwebel-/Bootsmannslehrgang machen kann. Der Reservebootsmann wird an der MUS in Plön ausgebildet.
Jetzt meine Frage:

-   Mit welcher ATN schließt der Bootsmannslehrgang ab?
-   Welcher VR wird der Bootsmann zugeordnet? 76er?
   
Danke!
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