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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: bundi65 am 17. Januar 2018, 10:46:40

Titel: Behinderung als beorderter Reservist
Beitrag von: bundi65 am 17. Januar 2018, 10:46:40
Bei mir ist ein GdE von 30 festgestellt worden, welche Konsequenzen hat das, wenn ich das dem KC melde?

Muss ich das überhaupt melden oder entscheide ich selbst, was ich mir bei der nächsten Übung/Lehrgang selbst zumute?

Hätte das die Ausmusterung zur Folge?
Titel: Antw:Behinderung als beorderter Reservist
Beitrag von: F_K am 17. Januar 2018, 10:52:55
Was ist den "GdE" für ein Begriff? (Ich kenne MdE und GdB).

However: Wenn eine ernsthafte Erkrankung / Verletzung vorliegt, ist dies natürlich der Wehrüberwachung UND bei Antritt jeder RDL / DVag zu melden - danach wird dann von Amts wegen die Tauglichkeit überprüft.

Also: Gesetzliche PFLICHT zu Meldung - der Arzt entscheidet dann über die Tauglichkeit, und daraus ergeben sich ggf. Folgen.
Titel: Antw:Behinderung als beorderter Reservist
Beitrag von: BWDSF am 26. Januar 2018, 20:13:56
Was ist den "GdE" für ein Begriff? (Ich kenne MdE und GdB).


Bei Wehrdienstbeschädigungen heißt es GdS (Grad der Schädigung)
Titel: Antw:Behinderung als beorderter Reservist
Beitrag von: ulli76 am 26. Januar 2018, 20:35:00
Die GdS als solche wird nicht das Problem sein, aber das zugrundeliegende Gebrechen.