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Zusammenfassung

Autor: Naginata
« am: 24. Oktober 2018, 12:16:38 »

Zitat
Zitat
Die größte Hürde ist das BAPersBw, die sind nicht die schnellsten dort.
Hast du da Erfahrungswerte nach der erst kürzlich erfolgten Umstellung des Verfahrens?

Bin nun grade beim KarrC gewesen ... Zitat : "Das kann schon mal bis zu 6 Monate dauern.

Bedenke bitte, so hat der OL mir das erklärt, dass egal was in den Unterlagen steht und egal welche zivilen Ausbildungen und Quallifikationen man hat, dass BAPersBw "versucht" eine zu besetzende Stelle auf deine Bewerbung zuzuschneiden.
Egal ob man HptFw Mat, FW Naviagation oder Panzerfahrer als Wunsch angegeben hat.

Evtl. sieht das BAPersBw nämlich für Dich, aufgrund deiner Quallifikationen, einen ganz anderen Verwendungszweck.

Beendet hat der OL seine Ausführungen mit "Bedenken sie Herr xxx, wir sind die Bundeswehr und kein Wunschkonzert.

Wünsch dir trotzdem alles erdenkliche Glück zur Wiedereinstellung.
Autor: Ralf
« am: 03. Januar 2018, 05:26:51 »

Und man wird ja auch nicht mit Waffengewalt gezwungen, eine bestimmte Stelle anzunehmen. Deswegen sollte man sich auch gut überlegen, eine Stelle anzunehmen, denn i.d.R. ist ein nachträgliches "ändern", also eine Versetzung, nicht immer möglich.

Zitat
Die größte Hürde ist das BAPersBw, die sind nicht die schnellsten dort.
Hast du da Erfahrungswerte nach der erst kürzlich erfolgten Umstellung des Verfahrens?
Autor: KlausP
« am: 02. Januar 2018, 20:48:55 »

Soldaten haben keinen "Vertrag" sondern gehen eine einseitige Verpflichtung ein. Bis zum Dienstantritt kann man die auch jederzeit ohne weitere Konsequenzen widerrufen, wenn man eine widerrufliche Verpflichtungserklärung eingeht auch noch innerhalb der ersten sechs Dienstmonate. Inwieweit Letzteres für Wiedereinsteller zutrifft, hängt wohl vom Einzelfall ab.
Autor: Gast3
« am: 02. Januar 2018, 20:44:44 »

Vielen Dank für die Infos. Das mache ich, ist wohl gerade noch Weihnachtsurlaub;-)..mal eine andere Frage dazu, wann wird den - vorausgesetzt man schafft es zum Einplaner- der Dienstvertrag mit der Bundeswehr  fix. Bzw. sollte es aus welchen Gründen auch immer nicht eine Wunschverwendung sein und man bekommt eine andere angeboten, kann man da noch absagen (ohne Konsequenzen vertraglicher Art)?

Autor: JLo
« am: 04. Dezember 2017, 06:54:07 »

Hallo,
aus eigener Erfahrung; Du möchtest an einen bestimmten Standort und Truppenteil?! Dann rufe den zuständigen S1 Offz dort an, musst dich bestimmt ein bisschen durchfragen. 
Erkläre ihm deine Lage und was Du möchtest, er kann dir eventuell eine Stellen-ID geben.
Wenn Du es im KarrC bis zum Einplaner schaffst, kannst Du ihm die Stellen-ID geben, dann plant ihr deinen weiteren Werdegang durch.
Die größte Hürde ist das BAPersBw, die sind nicht die schnellsten dort.  :D
Viel Erfolg...
Autor: gast3
« am: 02. Dezember 2017, 13:09:16 »

Hallo,

ich denke da an Süddeutschland, sprich ggf. Südbayern.
Werde mich dann zeitnah registrieren.

MKG
Autor: Altgedienter1
« am: 30. November 2017, 07:47:25 »

Für PN wäre es hilfreich, wenn Du Dich registrieren würdest. Hast Du regionale Präferenzen?
Autor: Ralf
« am: 30. November 2017, 05:38:53 »

Eine Truppenwerbung ist mit dem Alter auf jeden Fall sinnvoll. Das erspart ein ggf. längeres suchen und abfragen von Dienstposten. Es wird sich dann halt die Frage stellen, ob überhaupt ein DP frei sein wird. Mit einem kfm. Beruf bewerben sich recht viele. Und es muss ein DP sein, der ziemlich bald frei sein wird und noch nicht nachbesetzt wurde.
Autor: Gast3
« am: 29. November 2017, 21:46:18 »

habe eine kaufmännische Berufsausbildung und über 25 Jahre Berufserfahrung als Account Manager (Koordination Logistik etc.)
Ich strebe eine Verwendung in der Logistik/Versorgung (Materialbewirtschaftung, Nachschub) an.


MKG

Autor: Altgedienter1
« am: 29. November 2017, 00:08:59 »

Die Bewerbung erfolgt nur über den Karriereberater, der mit Dir vorab die Abfrage einer EPM Ü40 für das BAPersBw erstellen muss. Das Formular hat er. Diese wird vor Deiner Bewerbung an das KarrC von ihm weitergeleitet. Das KarrC übersendet die Abfrage dann an BAPersBw, wo sie dann durch die Hände der verschiedenen Bearbeiter geht, die Deine Qualis mit ihren offenen Stellen abgleichen.
Es gelten nur die Vakanzen, die die Sachbearbeiter im Amt haben- nicht was nach außen bekannt ist! Das Ergebnis wird Dir per Post mitgeteilt.
Erst bei positivem Ergebnis erfolgt dann Deine Bewerbung.

Wenn BAPersBw auf der Stelle einen anderen Bewerber einplanen will bzw. bereits hat, nützt die Truppenwerbung relativ wenig.
Voraussetzung ist bei dem Alter vor allem zwingend eine zivile Ausbildung im Bereich, wo man FwallgFD werden will. Fw gleich Meisterebene, die mitgebracht werden muß.
Ansonsten sind die Chancen schlecht. Was bringst Du denn als Meister mit? Welche Verwendung wird angestrebt?
Autor: Gast3
« am: 28. November 2017, 22:45:35 »

Du kannst auch unabhängig davon mit deinem Wunschtruppenteil in Verbindung treten. Diese können dann eine sog. Truppenwerbung beantragen. Dann weiß der Einplaner schon genau, um welche Stelle es geht.
Deine Bewerbung geht aber -wie bereist beschrieben- ganz normal über die KarrC Bw.

Vielen Dank für die Hinweise, dass hat mir weitergeholfen :-)
Dann werde ich mich mit dem dortigen S1 die Tage in Verbindung setzten.
 
MKG
Autor: Ralf
« am: 28. November 2017, 13:01:19 »

Du kannst auch unabhängig davon mit deinem Wunschtruppenteil in Verbindung treten. Diese können dann eine sog. Truppenwerbung beantragen. Dann weiß der Einplaner schon genau, um welche Stelle es geht.
Deine Bewerbung geht aber -wie bereist beschrieben- ganz normal über die KarrC Bw.
Autor: Tommie
« am: 28. November 2017, 12:53:33 »

Das BMF ist nicht mehr in der Bütt! Die Verantwortung wurde an BMVg bzw. BAPersBw delegiert! Und ... Bewerbungen laufen ausschließlich über die KarrCBw! Es erfolgt Musterung und Eignungsfeststellung und wenn der Bewerber dann noch im Rennen um die gewünschte Laufbahn ist, werden ihm freie Stellen angeboten. Eventuell sind die Stellen beim "Wunschtruppenteil" ja auch schon von BAPersBw verplant?
Autor: Andi8111
« am: 28. November 2017, 12:50:56 »

Sie bewerben sich Ihren Wünschen bzw. Ihrer Eingangsqualifikation gemäß um die Einstellung in die gewünschte Laufbahn. Es findet eine Eignungsfeststellung statt. Falls Sie gesundheitlich geeignet sich und der Bedarf NICHT mit einem anderen Bewerber gedeckt werden kann, wird die Einstellung beim BMF beantragt. Im Rahmen der Voreinplanung haben Sie die Möglichkeit, wünsche zu äußern, Ob diese berücksichtig werden können, entscheidet der dienstliche Bedarf.
Autor: Gast3
« am: 28. November 2017, 12:41:44 »

Hallo Kameraden,

ich 46 (U.m.P.) interessiere mich für die Wiedereinstellung.
Man teilte mir mit, daß bei Ü40 die Einstellung vom Bundesfinanzministerium genehmigt werden muß.

Den Bewerbungsbogen habe ich schon, nun habe ich gelesen, daß mein "Wunschtruppenteil" dringend Bewerber sucht in meiner Sparte, daher meine Frage, kann ich direkt mich bei meinem "Wunschtruppenteil" bewerben, bzw. im Vorfeld mit dem dortigen S1 die offenen Stellen besprechen?

Und dann die Bewerbung direkt dort auf eine Stelle XY (vorausgesetzt dort ist eine passende offen) senden? Oder wie wäre hier der Ablauf?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!

MKG
 
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