Autor: Ralf
« am: 05. September 2018, 16:58:07 »Ist also ein Anreiz sich für Einsätze freiwillig zu melden
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
.. fragen Sie ihren TrArzt ...Ich bekomme sie bisher immer, genauso wie sämtliche Impfungen
Wie schaut das dann mit der medikamentösen Malaria-Prophylaxe aus? Immerhin scheinen ja nur Impfungen explizit ausgenommen zu sein.
§ 5 BwHFV – Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
1. ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
2. Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen anlässlich privater Auslandsreisen, und ...
Ich grabe hier mal um
Folgendes:
Aufgrund einer privaten Reise würde ich mich gerne gegen Krankheiten impfen lassen, welche nicht vom Basis-Impfschutz abgedeckt werden.
Der Truppenarzt kann mir den Impfstoff nicht besorgen, da er keine Privatrezepte ausstellen kann und einfach so darf er mich nicht impfen, da ich es nicht für den Einsatz/90/5 brauche.
Ist es mir nun erlaubt, einfach zu einem zivilen Arzt zu gehen und mich da impfen zu lassen?
Hier lesen...
A-840/8 , Nr 403